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  • Letzte Einfahrt nach über 30 Jahren

    Grube Fortuna in Solms: Ralf Ukleja von der Bergaufsicht im Regierungspräsidium Gießen kontrolliert zum letzten Mal das Besucherbergwerk und genehmigt die Saisoneröffnung

    Gießen/Solms. Sei es die einstündige Gruben- oder vierstündige Wetterüberhauentour: nach der Winterpause geht es für die Grube Fortuna seit dem 15. März wieder in den Besucherbetrieb. Egal für welches der vielen Angebote man sich entscheidet, das Besucherbergwerk in Solms-Oberbiel ist ein Erlebnis vor der mittelhessischen Haustür, das es so europaweit kein zweites Mal gibt. Dem Eisenerz auf der Spur geht es im Bergwerk mit dem originalen Förderkorb bis zu 150 Meter in die Tiefe. Oder die Gäste nutzen das Angebot für Tagungen und Veranstaltungen – neuerdings auch untertage. Das ist aber nur möglich, wenn die zuständige Bergbehörde das Besucherbergwerk beanstandungsfrei abgenommen hat. In dem Fall ist es das Dezernat Bergaufsicht beim Regierungspräsidium (RP) Gießen.

    Aber diesmal ist es etwas anders. Heute ist für Ralf Ukleja die letzte Einfahrt als Aufsichtsbeamter in die Grube Fortuna, denn in wenigen Tagen wird er seinen aktiven Dienst beenden. Entsprechend hat der RP-Mitarbeiter mit Johannes Bork seinen Nachfolger direkt mitgebracht, denn nur vor Ort kann eine Übergabe wirklich gut funktionieren. Ralf Ukleja weiß, wovon er spricht, denn er war selbst unter Tage. Als Kind des Ruhrgebietes sammelte er seine ersten bergmännischen Erfahrungen im Steinkohlebergbau. Nach dem Bergbaustudium und dem anschließenden Referendariat führte es ihn vor 33 Jahren nach Hessen, zum damaligen Bergamt in Weilburg. Der Bergaufsicht, inzwischen unter dem Dach des Regierungspräsidiums, ist er treu geblieben.

    Zur Abnahme, die nach der als zweimonatigen Reparatur- und Wartungsphase inklusive Gleisbau notwendig ist, dreht sich zunächst alles um Unterlagen wie Prüfbescheinigungen für Anlagenteile, TÜV-Berichte zur wiederkehrenden elektrischen Prüfung sowie die Abnahme der Seilfahrtanlage durch die DMT, einer Tochter des TÜV Nord. Auch die Abnahme des Elektrosachverständigen liegt vor, genauso wie die Teilnehmerliste der vorgeschriebenen Notfallübungen, Fluchtwegbefahrungen und Erste-Hilfe-Schulungen. Der Ordner ist voll und die Unterlagen sind einwandfrei geführt.

    Dann geht es richtig los, allerdings erst einmal in die Höhe und nicht in die Tiefe. Das Fördermaschinenhaus befindet sich etwa 200 Meter oberhalb des Zechenhauses. Dort ist ein neuer Fördermaschinist tätig, der von seinem Fahrstand aus mit mehreren Hebeln den Förderkorb im Schacht unter sich nach oben und unten bewegt. Über die mannshohe Fördermaschine rollt das mehr als daumendicke, geschmierte Förderseil. Das wird täglich kontrolliert, weil es besonders schwere Lasten sicher zu tragen hat. Die originale Technik früherer Industrietage aus dem Jahr 1958 funktioniert präzise und zuverlässig. Dafür sorgen auch zig Sicherheitsmechanismen, von der Kommunikation über Funk bis zur elektronischen Sicherheitsschranke im Förderkorb selbst.

    Der steht als nächstes auf dem Programm. Schnell lernt der unwissende Besucher, dass Bergleute ein spezielles Vokabular haben und dass der Eingang nicht Eingang, sondern Stollenmundloch heißt. Der Stolz einer jahrhundertealten Zunft hat sich in die Sprache eingegossen. Hinab geht es mit dem Förderkorb auf eine Tiefe von 100 Meter, ein Bereich, der zu den Extra-Touren gehört. Auch hier haben die Männer von der RP-Bergaufsicht an der einen oder anderen Stelle noch Detailfragen, die versiert beantwortet werden.

    Dann geht es um weitere 50 Meter in die Tiefe zum Haupt-Besucherbereich. Insgesamt 32 Kilometer lang sind die Strecken auf den fünf Sohlen des Bergwerks. Ralf Ukleja hat vor allem ein Auge auf Details wie Absturzsicherungen in links und rechts steil hinabführende sogenannte Rolllöcher. „Die verschiedenen Touren sollen dem Besucher einen authentischen Eindruck des früheren Bergbaus vermitteln, aber zugleich sollen zum Beispiel die Sicherungen bei einem vernunftbegabten Menschen dafür sorgen, dass er nicht hinabstürzen kann“, sagt er.

    Auf der Grubenbahn führt der Weg fast einen halben Kilometer weiter bis in den Nordlagersattel in den Berg hinein. Während des Rundgangs zeigt sich ein Museum unter Tage mit Werkzeugen vor allem aus dem 20. Jahrhundert, vom handlichen Bohrer bis zum dieselbetriebenen Fahrlader. Kleine Tropfsteine hängen herab. Feuchtigkeit ist immer ein Thema im Bergbau. Nicht umsonst ist die Grube Fortuna einer der größten Trinkwasserlieferanten der Stadt Wetzlar.

    Ralf Ukleja kontrolliert die in einer Nische platzierte Trage und Erste Hilfe-Koffer. Ziel ist das sogenannte Wetterüberhauen im Dernbachtal. Dieses dient heute mit seinen 20 Leitern als Abschluss der langen Wetterüberhauentour sowie als Flucht- und Rettungsweg. Auf dem Weg dahin über diverse Strecken und Fahrten (Leitern) erhält der Besucher seltene Einblicke in die mittelhessische Industriegeschichte.

    Schwerpunkt der Befahrung sind in diesem Jahr die redundanten Möglichkeiten der Kommunikation. Neben einem hochmodernen Glasfasernetz gibt es batteriebetriebene, drahtgebundene Telefone und zusätzlich Funkgeräte. So kann sichergestellt werden, dass auch bei einem Stromausfall oder dem Defekt eines Systems immer eine Kommunikation mit über Tage möglich ist.

    Körperlich anspruchsvoll wird es am Ende der vierstündigen Abnahme, als es im Schacht über 20 „Fahrten“ (Leitern) rund 100 Meter in die Höhe geht. „Immer nur einer auf der Fahrte und maximal drei Leute auf den Ruhebühnen“, lautet die Sicherheitsansage. Nach der Rückkehr an die Erdoberfläche beginnt für alle Teilnehmer ein neuer Abschnitt. Die Verantwortlichen des Vereins Geowelt Fortuna e. V., des Trägers des Besucherbergwerks, gehen in eine neue Besuchersaison, Johannes Bork startet in seine neue Aufgabe und Ralf Ukleja hängt nach über 30 Jahren im Dienst den Helm an den Haken und gibt die Grubenlampe an seinen Nachfolger weiter.

    Über 35 Jahre ist das Besucherbergwerk geöffnet und hat sich seitdem immer weiterentwickelt. Der Verein hat fünf hauptberufliche Mitarbeiter und 22 Aushilfskräfte, die alle ausschließlich gegen Entlohnung im Besucherbetrieb eingesetzt werden. „Für Mittelhessen ist die Grube Fortuna eine sehr wichtige Attraktion, weil sie sowohl Schulklassen als auch deutsche wie internationale Touristen in unsere Region lockt“, betont Ralf Ukleja und lobt den Einsatz aller Beteiligten, die das Besucherbergwerk am Laufen halten. „Empfehlenswert ist übrigens auch der Besuch des Feld- und Grubenbahnmuseums sowie der Grubengaststätte im Zechenhaus.“

     

    Zur Geschichte der Grube Fortuna

    1847 fand das Eisenerzvorkommen im späteren Abbaubereich erstmals Erwähnung in den Bergamtsakten. 1983 ist das Bergwerk nach 136 Jahren geschlossen worden. Heute fahren etwa 15.000 Besucherinnen und Besucher jährlich in das Besucherbergwerk ein, das auch als GeoInformationszentrum des Nationalen GEOPARK Westerwald-Lahn-Taunus fungiert. Außerdem ist es ein Teil der Route der Industriekultur Mittelhessen sowie der einzige hessische Ankerpunkt im Netzwerk Europäische Route der Industriekultur. Seit 1987 entstand auf dem Gelände das Feld- und Grubenbahnmuseum Fortuna (FGF) mit 60 Lokomotiven, über 100 Wagen und einem 2-km-Schienenrundkurs. Darunter sind Feldbahn-, Grubenbahn- und Kleinbahnfahrzeuge. Jedes Jahr finden etwa zehn Fahrtage statt.

    Tickets für das Besucherbergwerk lassen sich einfach und schnell unter grube-fortuna.de buchen. Informationen über die Aufgaben der Bergaufsicht im RP Gießen sind unter rp-giessen.hessen.de zu finden.

     

    Bildunterschriften:

    Bild 1:

    15.000 Gäste besuchen jährlich das Besucherbergwerk Grube Fortuna in Solms im Lahn-Dill-Kreis. Bis zu 150 Meter mit dem originalen Förderkorb führt die Tour in die Tiefe, dem Eisenerz auf der Spur. Damit auch alles sicher ist, wird der Betrieb vor Saisonbeginn vom Dezernat Bergaufsicht beim Regierungspräsidium (RP) Gießen genehmigt. Das konnte Ralf Ukleja bei seiner letzten Einfahrt nach über 30 Jahren als Aufsichtsbeamter auch beanstandungsfrei machen.

    Bild 2:

    Aufsichtsbeamter Ralf Ukleja begutachtet einen Erste-Hilfe-Koffer im Besucherbergwerk Grube Fortuna in Solms.

  • Das Baumerkblatt steht aktualisiert zur Verfügung

    Entsorgung von Bauabfällen: Regierungspräsidium Gießen bietet auf über 40 Seiten wichtige Informationen für die Baubranche – Download auf der Homepage

    Gießen. Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Was dem Schreiner seine Holzreste, ist dem Bauherren beispielsweise der Bauschutt oder das Bodenmaterial. Doch wohin damit? Ab sofort steht eine aktualisierte Version des Merkblatts „Entsorgung von Bauabfällen“ auf der Website des Regierungspräsidiums (RP) Gießen zum Download zur Verfügung. Das kurz als Baumerkblatt bezeichnete Papier wird gemeinsam von den hessischen Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel herausgegeben.

    Bauherren und -leitungen, Abbruchunternehmern, Ingenieurbüros oder Planern in Hessen dient das Merkblatt als Leitfaden unter anderem dann, wenn Bauabfälle ordnungsgemäß beprobt, getrennt, eingestuft und entsorgt werden müssen. Darüber hinaus werden Hinweise zu aktuellen Rechtsvorschriften gegeben. Das Merkblatt berücksichtigt dafür zum Beispiel auch die im Sommer 2023 bundesweit in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung.Weitere Informationen sind auf der Homepage des RP Gießen zu finden:

    https://rp-giessen.hessen.de/umwelt/abfall/bau-und-gewerbeabfall

     

    Bildunterschrift:

    Ein Wegweiser für die „Entsorgung von Bauabfällen“: auf der Website des Regierungspräsidiums Gießen steht das über 40-seitige Baumerkblatt zum Download zur Verfügung. Es wird gemeinsam von den hessischen Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel herausgegeben.

     

    Fotos: RP Gießen

  • Stromio-Klage nun auch gegen Geschäftsführer und Mutterkonzern

    Verbraucherzentrale Hessen weitet Musterfeststellungsklage aus und bittet Betroffene um Mitwirkung – Termin zur mündlichen Verhandlung am 17. April 2025

    Um betroffenen Verbrauchern möglichst viele Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Entschädigung durchsetzen zu können, hat die Verbraucherzentrale Hessen die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH nun auf den Geschäftsführer, Herrn Ömer Varol, erweitert. Dieser lenkt auch die Geschicke des Mutterkonzerns der Stromio GmbH, der Universal Utility International GmbH & Co KG. Entsprechend hat die Verbraucherzentrale Hessen ihre Klage auch auf den Mutterkonzern der Stromio GmbH ausgeweitet.

    „Das Verfahren dauert nun schon relativ lange. Mit diesem Schritt erhöhen wir die Chancen der betroffenen Verbraucher, ihre Erstattungsansprüche im Anschluss an die Musterfeststellungsklage durchsetzen zu können“, sagt Kerstin Wolf, Leitung der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Termin zur mündlichen Verhandlung am 17. April 2024

    Im Verfahren der Verbraucherzentrale Hessen gegen die Stromio GmbH hat das Oberlandesgericht Hamm einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 17. April 2025 festgesetzt.

    Der Energieversorger Stromio beendete am 21.12.2021 zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Die Betroffenen rutschten in die teurere Ersatzversorgung und erfuhren hiervon oft erst Wochen später. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründen einen Anspruch auf Schadensersatz. „Grob gesagt, errechnet sich der Schaden aus der Differenz des Preises, den die Betroffenen in der Ersatz- oder Grundversorgung oder bei einem weiteren Stromanbieter bezahlen, abzüglich des Preises, der mit Stromio für die Vertragsdauer vereinbart war“, so Wolf.

    Eintragung ins Klageregister bis zum 16. April 2025 möglich

    Wer betroffen ist, kann sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der kostenlose Eintrag ist bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung möglich.

    Verbraucher-Aufruf: Berechnung der Schadenshöhe

    Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, bittet die Verbraucherzentrale Hessen um Mitteilung der Schadenshöhe. Hierfür steht ein Rechentool zur Verfügung. Die Verbraucherzentrale bittet darum, das Ergebnis der Berechnung unter Angabe der Stromio-Vertragsdaten bis spätestens 14. April 2025 an mfk@verbraucherzentrale-hessen.de zu senden.

    Weitere Informationen

    Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand des Verfahrens, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden.

  • Die Gießener Weihnachtskugel 2025: Jetzt abstimmen!

    Die Abstimmung wurde zum 06.04.2025 beendet. Mit einer deutlichen Mehrheit ging das Elefantenklo als Sieger hervor und wird nun die Weihnachtskugel 2025 zieren!

    Auch in diesem Jahr können Interessierte mitentscheiden, welches Wahrzeichen die Gießener Weihnachtskugel 2025 schmücken soll  – Abstimmung ab sofort auf Gießen direkt!

    Alle Jahre wieder… kommt nicht nur das Christkind, sondern auch die Frage: Welches Wahrzeichen ziert die nächste Gießener Weihnachtskugel? Die Gießen Marketing GmbH lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, bei der dritten Auflage dieser besonderen Aktion mitzumachen.

    Seit dem 5-jährigen Jubiläum der Gießener Weihnachtskugel 2023 dürfen Interessierte das Motiv der neuen Kugel mitbestimmen. In diesem Jahr tritt erneut die Johanneskirche gegen die Kapelle auf dem Alten Friedhof an, neuer Herausforderer ist das Elefanten Klo.

    Die Gießen Marketing bittet alle Interessierten ihre Stimme für eines der Motive abzugeben. Aus produktionstechnischen Gründen ist im Voting die Vorlage der Wahrzeichen zusehen. Die Grafiker erzeugen dann im Nachgang die weihnachtliche Variante für die Gießener Weihnachtskugel 2025.

    Die Abstimmung ist ab sofort unter www.giessen-direkt.de bis einschließlich dem 06.04.2025 möglich.

    Das Ergebnis wird im Anschluss veröffentlicht und die fertige Weihnachtskugel ist dann ab November 2025 in der Tourist-Information erhältlich.

    Unter allen Teilnehmenden der Abstimmung verlosen wir 3 x 1 Gutschein für eine (1) Weihnachtskugel 2025. Mitmachen lohnt sich also!

    Das beliebte Sammlerstück erschien das erste Mal 2019 mit dem Stadtkirchenturm als weihnachtliches Motiv. Gerade einmal 120 Stück wurden produziert und nach nur wenigen Tagen, waren diese ausverkauft. Damit war klar, dass die Gießen Marketing einen Nerv mit der Gießener Weihnachtskugel getroffen hatte.

    Auch das Motiv im Folgejahr mit dem Stadttheater war nach nur 10 Tagen ausverkauft, obwohl das Kontingent auf 240 erhöht wurde. Seit 2021 werden die Kugeln nummeriert und somit noch interessanter als Sammlerobjekt. Auch dieses Kugel war schnell ausverkauft.

    Im Jahr 2022 fiel die Wahl auf das Alte Schloss. 2023 durfte das Motiv das erste Mal von allen Interessierten mitbestimmt werden und das Liebig-Museum gewann mit großem Abstand. 2024 setzte sich der Botanische Garten durch und es wurden erstmalig neben den 240 nummerierten Weihnachtskugeln auch 120 unnummerierte Kugeln produziert. Auch 2025 wird es insgesamt 360 Kugeln geben.

  • Woche der Ausbildung 2025: Ausbildung im Fokus

    • Vakante Ausbildungsstellen jetzt melden
    • Fördermöglichkeiten vor und während der Ausbildung
    • Online-Seminar zu Förderleistungen für Unternehmen am 27. März, 11 Uhr
    • Veranstaltung am 25. März um 10 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Gießen

    Lange dauert es nicht mehr bis zum Ausbildungsbeginn 2025. Viele junge Menschen und Unternehmen haben sich schon gefunden und Ausbildungsverträge geschlossen. Für andere ist die Suche noch in vollem Gange. „In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtiger denn je, in den eigenen Nachwuchs zu investieren. Wer jetzt aktiv wird, sichert sich die besten Talente für morgen und sichert kurz- und langfristig den Erfolg des Unternehmens.“, erklärt Daniela Hach, Teamleiterin Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Gießen. Die Arbeitsagentur unterstützt Betriebe kostenlos bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden und Auszubildenden – von der Stellenschaltung bis zur gezielten Vermittlung. Auf der Website www.arbeitsagentur.de/unternehmen können Ausbildungsplätze bequem online gemeldet werden. Der Arbeitgeberservice nimmt Ausbildungsstellen jedoch auch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4555520 oder per E-Mail unter Giessen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de entgegen. Zusätzlich bietet die Agentur für Arbeit umfassende Beratung und Fördermöglichkeiten – von der Vorbereitung auf die Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss. So werden der junge Mensch und der Betrieb individuell und zielgerichtet unterstützt.

    Online-Seminar zu Förderleistungen am 27. März um 11 Uhr

    Zu den Förderleistungen rund um das Thema Ausbildung und Neueinstellungen, bietet der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Gießen am 27. März um 11 Uhr ein Online-Seminar an. Eine Anmeldung ist unter 0641 / 9393 494 oder Giessen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de möglich. Die Veranstaltung richtet sich an Arbeitgeber aus den Regionen Gießen, Vogelsberg und Wetterau.

    Ebenfalls passend zur Woche der Ausbildung findet am 25. März um 10 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit ein spannender Vortrag zum Thema „Künstliche Intelligenz (KI) im Bewerbungsverfahren“ statt. Thomas Dziuba und Gerrit Fischer erklären vor Ort, was bei der Nutzung moderner Hilfsmittel im Bewerbungsprozess zu beachten ist und wie man KI gewinnbringend einsetzen kann, ohne dass die individuelle Note in der Bewerbung verloren geht. Die kostenlose Veranstaltung bietet praxisnahe Tipps und richtet sich an alle, die sich zukunftsorientiert auf ihre Bewerbungen vorbereiten möchten, insbesondere auch für Ausbildungsinteressierte. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich. Mehr Infos und Ansprechpartner gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/arbeitgeberservice-ansprechpartner

  • Weiter auf Erfolgskurs: Rekord mit über 1000 mittelhessischen Anträgen

    Regierungspräsidium Gießen: Immer mehr Dienstleister, Gewerbetreibende oder auch Freiberufler nutzen den digitalen Service des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Gießen. Es gibt Dinge, die nicht täglich erledigt werden. Wer hilft mir dabei, wenn ich ein Gewerbe anmelden möchte oder mein Unternehmen bei der Handwerkskammer einzutragen? Die Antwort lautet: der Einheitliche Ansprechpartner Hessen – und das seit 15 Jahren. Für Mittelhessen ist das Regierungspräsidium Gießen zuständig. Nutzen können den Service neben Dienstleistern und Gewerbetreibenden auch Freiberufler. Im vergangenen Jahr sind über das Online-Portal 1.043 behördliche Anträge aus den fünf Landkreisen eingereicht worden.

    Damit wird ein Erfolgskurs fortgesetzt. 2020 waren es noch 696 Anträge. „Selbständige und Freiberufler stärken unsere regionale Wirtschaft“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Wir bieten mit dem Einheitlichen Ansprechpartner einen möglichst unbürokratischen und einfachen Zugang zu den Behörden und unterstützen sie bei der Existenzgründung in der Region und im ganzen Land. Das spart lange Wege und vor allem auch Zeit“

    Interessierte können über das Online-Portal des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen (www.eah.hessen.de) nicht nur Anträge für insgesamt 115 verschiedene Verwaltungsverfahren stellen, sie finden dort auch viele Informationen zum Thema Geschäftsgründung. Der Vorteil des elektronischen Verfahrens liegt auf der Hand: Keine Behördengänge und Wartezeiten mehr, stattdessen ein Ansprechpartner, der mehrere Anträge koordinieren kann und all das rund um die Uhr.

    Nachgefragte Verwaltungsleistungen sind Gewerbemeldungen, sei es An- oder Abmeldung, Anträge für Eintragungen bei den Handwerkskammern oder den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass. Bei den Online-Antragstellungen liegt der Schwerpunkt bei der Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit, etwa wie Gewerbemeldungen, Maklererlaubnisse, Ausnahmebewilligungen oder Beeidigungen als Dolmetscher. Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen bietet auch Hilfestellung, wenn es darum geht, Formulare auszufüllen sowie Dokumente zu übermitteln.

    Neben dem Online-Portal ist der Einheitliche Ansprechpartner Hessen beim Regierungspräsidium Gießen natürlich auch per Brief, E-Mail oder Telefon zu erreichen, um Fragen zu beantworten und Informationen zu Verwaltungsverfahren zu geben. Das Angebot ist in der Regel gebührenfrei. Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen für die fünfmittelhessischen Landkreise ist telefonisch (Rufnummer: 0641 303-3366) oder per E-Mail (ea@rpgi.hessen.de) zu erreichen.

    Link: www.eah.hessen.de

     

    Bildunterschrift:

    Über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen können Dienstleister, Gewerbetreibende und Freiberufler ihre Anträge online stellen. Sie finden dort auch viele Informationen zum Thema Geschäftsgründung und können sich beraten lassen. In Mittelhessen ist im Vorjahr mit 1.043 Anträgen ein Rekord verzeichnet worden.

     

    Foto: RP Gießen

  • Von der Arbeitszeit bis zur passenden Kleidung

    Regierungspräsidium Gießen informiert zum Thema „Arbeitsschutz im Betriebspraktikum“ – Sicherheit das A und O

    Gießen. Welcher Beruf ist der richtige für mich? Die Antwort auf diese Frage fällt vielen jungen Menschen nicht leicht. Betriebspraktika sind meist die erste Gelegenheit, in einen bestimmten Bereich reinzuschnuppern und erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt zu sammeln. „Auf jeden Fall sollten die Schülerinnen und Schüler die Zeit nutzen, sich informieren und Fragen stellen. Und sie sollten auf jeden Fall aufmerksam und konzentriert bei der Sache sein, um Unfälle zu vermeiden. Sicherheit ist das A und O“, betont der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Passend dazu informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dezernate für Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums (RP) Gießen über wichtige Vorgaben zum Arbeitsschutz im Betriebspraktikum, angefangen bei der Unterweisung am ersten Tag bis hin zur passenden Kleidung.

    Das Thema Arbeitsschutz spielt gerade auch für Jugendliche beim ersten Kontakt mit der Berufswelt eine große Rolle, wissen Florian Lang, Clara Ferber, Sascha Dietz und Bianca Hoyer vom RP. Direkt zu Beginn des Praktikums sind gesetzliche Regelungen umzusetzen. Am ersten Tag ist der Betrieb verpflichtet den Jugendlichen zu unterweisen. Hierbei werden dann besondere Gefahren, die im Betrieb auftreten können, besprochen, zum Beispiel der Staplerverkehr. Aber auch allgemein Übliches, wie der Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung oder Verhaltensweisen bei Bränden in dem Betrieb, werden erklärt. „Das ist an der Stelle wichtig, weil es Kindern und Jugendlichen noch an der erforderlichen Erfahrung und dem notwendigen Sicherheitsbewusstsein mangelt“, betonen die Arbeitsschutzexperten.

    In vielen Betrieben ist eine besondere Arbeitsbekleidung vorgeschrieben. Die Jugendlichen sollten sich vor Beginn des Praktikums informieren, was genau gefordert wird. „In einem Metall verarbeitenden Betrieb ist etwa auf festes Schuhwerk, enganliegende Kleidung, keine offenen Haare und keine losen Bänder oder Gürtel zu achten“, erklären die RP-Mitarbeiter. Erforderliche Sicherheitsschuhe stellt der Betrieb im Regelfall zur Verfügung. Passiert das nicht und machen das auch nicht die Eltern, muss die Schule die Kosten für die notwendige persönliche Schutzausrüstung übernehmen.

    Regelungen gibt es auch zur Arbeitszeit. Für jugendliche Arbeitnehmer gelten strengere Vorschriften. Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen täglich höchstens sieben Stunden arbeiten (35-Stunden-Woche). Für die älteren Schulpraktikanten gilt ein Acht-Stunden-Tag (40-Stunden-Woche). Unterschiede gibt es auch bei den Pausenregelungen. Bei Arbeitszeiten von mehr als viereinhalb Stunden dauern die Pausen insgesamt 30 Minuten. Wird mehr als sechs Stunden gearbeitet, betragen die Pausen insgesamt mindestens eine Stunde. Grundsätzlich gilt: Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten sein. Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Für Jugendliche über 16 Jahren gelten diesbezüglich in bestimmten Berufsbranchen Ausnahmen.

    Was Handy oder Smartphone angeht, lautet der Rat der Arbeitsschützer: während der Praktikumszeit am besten ausschalten oder ganz zu Hause lassen. Wer auf dem Handy herumtippt ist abgelenkt und es kann zu vermeidbaren Unfällen kommen. Weiter dürfen die Schulpraktikanten keiner erheblichen körperlichen Belastung ausgesetzt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass Jugendliche keine Tätigkeiten ausführen dürfen, bei denen ihre Gesundheit – beispielsweise durch Gefahrstoffe – gefährdet wird.

    „Dass der Arbeitsschutz bei Betriebspraktika eingehalten wird, ist leider nicht selbstverständlich“, berichten die Arbeitsschützer aus jahrelanger Erfahrung. Deshalb schauen Mitarbeiter des Regierungspräsidiums regelmäßig, ob die gesetzlichen Bestimmungen in Betrieben genügend beachtet werden. „Damit wollen wir die Betriebe sensibilisieren. Wenn wir es schaffen, mit diesen Kontrollen nur einen einzigen – schlimmstenfalls tödlichen – Betriebsunfall zu verhindern, haben wir schon viel erreicht.“

    Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich bei weiteren Fragen an die Dezernate für Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Gießen wenden. Sie finden auch Flyer zum Thema Betriebspraktika auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/jugendarbeitsschutz. Vortragsreihen für interessierte Schulen im Regierungsbezirk können auf Anfrage angeboten werden. Ansprechpartner sind Florian Lang, Clara Ferber, Sascha Dietz und Bianca Hoyer unter den Telefonnummern 0641 303-8600 und -3237.

     

    Bildunterschrift:

    Sicher für viele ungewohnt: Das Smartphone sollten Betriebspraktikantinnen und -praktikanten am besten ausschalten.

     

    Symbolfoto: RP Gießen

  • Gewässermanager unterstützt Kommunen – und das kostenfrei

    Zwischenbilanz zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Schlitzerland gezogen – Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit dem Land Hessen sollen Maßnahmen beschleunigen

    Gießen/Schlitz. Es gibt noch viel zu tun, aber es wurde auch schon einiges angegangen. So lautet die Zwischenbilanz zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Schlitzerland. Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Schlitz, der Oberen Wasserbehörde und der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießens, der Unteren Wasserbehörde des Vogelsbergkreises und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) trafen sich im Rathaus in Schlitz, um gemeinsam weitere Schritte abzustimmen. Insgesamt geht es um 38 Maßnahmen an den Gewässern Fulda, Sengelbach, Schlitz, Schwarzbach und Wiesbach, über die Thomas Hahn, Martin Wedler (beide Stadt Schlitz), der Erste Stadtrat Willy Kreuzer, Ingo Pfeiffer (HLG), Julia Naumann, Agnes Radtke, Sebastian Weller (alle RP Gießen) und Renate Grummann (Vogelsbergkreis) sprachen.

    Die Wasserrahmenrichtlinie endet offiziell Ende 2027. In vielen Kommunen werden Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Gewässer jedoch nur schleppend umgesetzt. Daher wurde insbesondere defizitären Kommunen angeboten, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Land Hessen zu schließen, um das Ganze zu beschleunigen. Die Stadt Schlitz hat, nach erfolgter Abstimmung im Ausschuss für Bauen, Stadt- und Dorfentwicklung der Stadtverordnetenversammlung, im Oktober 2024 eine solche öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben. Deren Ziel ist es, gemeinsam die noch nicht ergriffenen Maßnahmen auf den Weg zu bringen und zielgerichtet Planung und Umsetzung anzugehen. Dabei gibt es einen festen Zeitplan.

    Damit die Kommunen bestmöglich unterstützt werden, wird ihnen vom Land Hessen ein sogenannter Gewässermanager zur Verfügung gestellt. Er erledigt zahlreiche Aufgaben, für die den Kommunen oft die Zeit und das nötige Personal fehlen. Der Gewässermanager ist ein Mitarbeiter der dafür beauftragten HLG. Unterstützung bietet der Gewässermanager zum Beispiel bei der Vergabe und Beauftragung von Ingenieurleistungen, bei der Durchführung des Flächenmanagements und bei der Beantragung von Fördermitteln. Die Kommunen können diese in einem Katalog festgelegten Leistungen kostenfrei abrufen.

    Was ist konkret noch zu tun? Julia Naumann vom RP Gießen und Ingo Pfeiffer von der HLG mbH sichteten gemeinsam mit den Stadt- und Behördenvertretern die Maßnahmen, die noch auf der offiziellen Liste der Stadt Schlitz stehen. Von den insgesamt 38 Maßnahmen an den Gewässern Fulda, Sengelbach, Schlitz, Schwarzbach und Wiesbach werden bereits zwölf im Rahmen des laufenden Programms „100 wilde Bäche für Hessen“ bearbeitet. Auch hier ist die HLG bereits unterstützend tätig. Weitere zehn Maßnahmen dienen dem Flächenerwerb an den Gewässern, um zum Beispiel Uferrandstreifen auszubilden und Raum für neue naturnahe Gewässerverläufe zu schaffen. Denn wenn bei einer Renaturierung aus einem geradlinigen, strukturarmen Gewässerverlauf ein sich windender, strukturreicher Gewässerverlauf hergestellt werden soll, braucht es Fläche. Ein spürbar positiver Nebeneffekt von Renaturierungen und damit verbundenem Flächenerwerb ist oft eine Entschärfung der örtlichen Hochwassersituation.

    Weitere 13 Maßnahmen sind sogenannte Strukturmaßnahmen, bei denen die Gewässerstruktur baulich verändert wird. Dies ist die klassische Renaturierung, bei der die Gewässer wieder in einen naturnahen Zustand gebracht werden. So wurde beispielsweise im Jahr 2023 ein Altarm der Schlitz in der Gemarkung Nieder-Stoll angelegt. Hinzu kommen zwei Maßnahmen, die die Gewässerunterhaltung betreffen und eine Maßnahme zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit am Elektrizitätswerk „Pfannmühle“ der Stadtwerke Schlitz.

    Um sich einen Überblick zu verschaffen, sollen nun zeitnah Begehungen an den entsprechenden Gewässern durchgeführt werden. Der Gewässermanager wird anschließend in Abstimmung mit der Stadt und den Wasserbehörden einen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erstellen. Die Stadt Schlitz hat damit mit der tatkräftigen Unterstützung durch den Gewässermanager einen weiteren wichtigen Schritt getan, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.

     

    Hintergrund

    Die WRRL-Maßnahmen an den Gewässern wurden im Laufe der vergangenen Bewirtschaftungspläne festgelegt und sind im öffentlich zugänglichen WRRL-Viewer einzusehen: https://wrrl.hessen.de. Die EU-WRRL trat im Jahr 2000 in Kraft und wurde seitdem fortlaufend fortgeschrieben. In Bezug auf die Oberflächengewässer soll ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werden, zudem besteht ein Verschlechterungsverbot für die Gewässer. Renaturierungen zielen darauf ab, diesen guten Zustand zu erreichen, da ein natürliches und strukturreiches Gewässer Lebensräume für zahlreiche heimische Tier- und Pflanzenarten bieten kann. Die Gewässer werden somit als ökologischer Lebensraum wieder nutzbar gemacht.

     

    Bildunterschrift:

    Ingo Pfeiffer (HLG), Julia Naumann, Agnes Radtke, Sebastian Weller (alle RP Gießen), Renate Grummann (Vogelsbergkreis), der Erste Stadtrat Willy Kreuzer und Thomas Hahn (Stadt Schlitz; von links) zogen eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Schlitzerland.

     

    Foto: HLG/RP Gießen

  • Frühlingswanderung im Storchenrefugium

    Die neue Wanderung der Gießen Marketing führt durch die Landschaft des Storchenrefugiums bei Lich. Wo sonst Störche auf die Jagd gehen und Frösche ein Konzert geben, erwartet einen nun die Ruhe der Frühlingslandschaft.

    Der knapp 6 Kilometer lange Rundweg beginnt an der Unterführung der L457, wo die Ziegelgasse und der Nonnenröther Weg sich kreuzen. Die Wanderung führt durch Wissen und Wälder und entlang von Feuchtbiotopen. Am Ende erwartet einen ein Storchennest in luftigen Höhen und ein wunderbarer Ausblick auf die Kinderstube der Störche.

    Der Weißstorch ist ein Beispiel für den erfolgreichen Natur- und Artenschutz in Deutschland. Der prächtige Vogel war vom Aussterben bedroht und immer seltener zu sehen. Die vielen Schutzmaßnahmen, wie Erhaltung und Schutz von Feuchtwiesen und Tümpeln und Schutz der Brutstellen, haben dafür gesorgt, dass der Weißstorch wieder häufiger in unserer Region anzutreffen ist.

    Während der Frühlingswanderung trifft man auf einen dieser wichtigen Tümpel. Das Schilf leuchtet in der Frühlingssonne golden und der späte Frost formt eine malerische Landschaft. Auch im Winter sind hier Wasservögel, wie Enten und Gänse zu beobachten.

    Der Rundweg führt hauptsächlich über Natur- und Schotterwege, sodass festes Schuhwerk empfohlen ist. Für Kinderwagen ist die Strecke nicht geeignet. Wenn Sie sich noch etwas Zeit für Naturbeobachtungen einplanen, benötigen Sie etwa 2 Stunden. In der Mitte der Strecke gibt es ein Ensemble mit Bänken und einem Tisch, das von der Nachmittagssonne gewärmt wird und einen schönen Ausblick Richtung Auenhof in Langsdorf bietet. Wem nach einem kurzen Abstecher ist, kann sich auf dem Bauernhof rund um die Uhr frische Milch direkt vom Erzeuger zapfen. Für Kurzentschlossene sind auch Gefäße vor Ort verfügbar.

  • Wohin mit dem Grünschnitt?

    Pflanzliche Abfälle gehören auf den Kompost, in die Biotonne oder zur Schnittgut-Sammelstelle – Verbrennen nur in Ausnahmefällen

    Gießen. Der März ist da, die Büsche und Bäume im Garten sind geschnitten. Jetzt müssen Grün- und Astschnitt nur noch entsorgt werden. Auf den Kompost damit? In den Biomüll? Warten, bis der Grünschnitt abgeholt wird? Oder doch lieber auf den Anhänger packen und zur Sammelstelle bringen? Klar ist, es gibt mehrere Möglichkeiten, um das Schnittgut loszuwerden. Das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle gehört jedoch nicht dazu. „Das ist heute weder zeitgemäß noch rechtmäßig“, so der Hinweis der Abfall-Fachleute des Regierungspräsidiums Gießen.

    Bei der Gartenarbeit anfallender Grün- und Astschnitt ist – wie jeder andere Abfall – nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig einer stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. „Nur ausnahmsweise ist eine Abfallbeseitigung zulässig – etwa, weil von den Abfällen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht und eine Verwertung nicht in Betracht kommt“, erklärt Dr. Johannes Bachmann. Er leitet das Dezernat für Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen beim RP.

    Grün- und Astschnitt ist vorrangig einer stofflichen Verwertung zuzuführen, zum Beispiel auf dem Kompost. Denn bei einer Verwertung von Gartenabfällen entsteht ein wertvolles Düngemittel. Gibt es keinen solchen Haufen oder sind die Mengen zu groß, müssen die Gartenabfälle über die Biotonne oder sonstige Sammlungen entsorgt werden. Das kann über die Müllabfuhr geschehen – oder eine Sammelstelle für Grünabfall. Von dort wird das Material dann beispielsweise einer industriellen Kompostierungsanlage zugeführt. Geeignetes, holziges Material kann in anderen Anlagen zu Holzhackschnitzeln verarbeitet werden. In jedem Fall steht am Ende des Verwertungsprozesses ein Produkt, das entweder im Garten- und Landschaftsbau, der Landwirtschaft oder in Holzfeuerungsanlagen sinnvoll eingesetzt werden kann, sagt Bachmann.

    Derweil handelt es sich beim Verbrennen von Gartenabfällen um eine klassische Beseitigungsmaßnahme. Aus einer offenen Verbrennung wird gerade kein energetischer Nutzen gezogen. Darüber hinaus enthält der Feuerqualm neben zahlreichen Schadstoffen auch erhebliche Feinstaubanteile und ist folglich gesundheitsschädlich. Nur wenn eine Verwertung der pflanzlichen Gartenabfälle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, kommt ausnahmsweise eine Beseitigung durch Verbrennung in Betracht.

    Doch auch hier gilt es einige Vorgaben zu beachten: So dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle verbrannt werden – und nur am Ort ihrer Entstehung. Es sind Mindestabstände unter anderem zu Wohnbebauung, Straßen und Naturschutzgebieten einzuhalten. Das Feuer darf zudem nur zu bestimmten Tageszeiten und bei geeigneten Witterungsbedingungen entfacht werden. Außerdem ist die Verbrennung den zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen unter Angabe des Orts der Verbrennung vorab anzuzeigen. Auf diese Weise soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Feuerwehr nicht unnötig ausrückt. Den genauen rechtlichen Rahmen regelt die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

    Keine grundsätzlichen Bedenken bestehen aus abfallrechtlicher und abfallwirtschaftlicher Sicht gegen die Brauchtumsfeuer. Dazu gehören das Oster-, Mai-, Sonnenwend- oder Hutzelfeuer. Voraussetzung ist aber auch hier, dass ausschließlich unbehandelte, naturbelassene Hölzer und Reisig verfeuert werden. Bau- und Abbruchhölzer, Sperrmüll oder andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Die zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen sollten jedoch auch über solche Vorhaben von den Verantwortlichen vorab informiert werden, um kostspielige Feuerwehreinsätze zu vermeiden.

     

    Bildunterschrift:

    Grün- und Astschnitt aus dem Garten gehört entweder auf den Kompost, in die Biotonne oder zur Schnittgut-Sammelstelle.

     

    Foto: RP Gießen