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  • Individuelle Lösungen für Kunden in Europa, Nordamerika und Afrika

    „RP on Tour“: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich informiert sich bei Stock Maschinenbau in Grebenau

    Gießen/Grebenau. „Wir haben in unserer Region viele erfolgreiche und innovative Unternehmen, die viel mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden müssen. Wir müssen sie und unsere Wirtschafts- und Wissensregion bekannter machen und ihre Leistungsfähigkeit herausstellen.“ Davon ist der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich fest überzeugt. Immer wieder ist er in dieser Mission in Mittelhessen unterwegs. Unter dem Motto „RP on Tour“ informierte er sich nun bei Stock Maschinenbau in Grebenau im Vogelsbergkreis.

    Das in zweiter Generation geführte Familienunternehmen wurde 1970 gegründet und stellt Kaschiermaschinen für den deutschen und internationalen Markt her. Mithilfe der Maschinen kann Wellpappe mit einer weiteren zweiten Schicht verklebt werden. Vor allem im Bereich der Verpackungsindustrie oder etwa bei der Herstellung von Puzzle-Spielen werden die Maschinen aus Mittelhessen verwendet. Das Unternehmen ist deutschlandweit das einzige Unternehmen, das Kaschiermaschinen produziert.

    Regierungspräsident Ullrich nutzte den Termin zum einen, um die Werkshallen zu besichtigen, zum anderen, um mit den beiden Geschäftsführern, den Brüdern Günter und Lothar Stock, sowie dem Betriebsleiter Karlheinz Hellweg über die aktuelle Situation der kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu sprechen. Der russisch-ukrainische Krieg sowie dessen Folgen für die Weltwirtschaft, das Abflauen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung, Fach- und Arbeitskräftemangel sowie ein hohes Maß an gesetzlichen Regelungen und Vorschriften sind nur einige Faktoren für die aktuell schwierige Lage in vielen deutschen Betrieben, die auch vom Grebenauer Maschinenbau-Unternehmen gemeistert werden müssen. „Vor allem der Anstieg der Stahlpreise um bis zu 30 Prozent, Kostensteigerungen bei einigen Materialien und Vorprodukten von bis zu 300 Prozent sowie die Unterbrechung und Verlangsamung von Lieferketten machen vielen Unternehmen unserer Branche zu schaffen“, sagte Günter Stock.

    Bei dem Rundgang erläuterte Karlheinz Hellweg, dass im Bereich der Kaschiermaschinen anstelle von Standard-Maschinen zunehmend kundenspezifische, individuelle Lösungen produziert und verkauft werden. „Die Maschinen werden immer größer und komplexer. Auch der Anteil der Elektrokomponenten nimmt stark zu. Das führt dazu, dass die Entwicklungskosten steigen. Sie müssen von unserem Unternehmen vorfinanziert werden“, berichtete Lothar Stock. Die meisten im Unternehmen produzierten Maschinen werden nach Kundenwünschen in Grebenau gefertigt, demontiert und bei den Kunden vor Ort wieder zusammengebaut. Das Unternehmen beliefert Unternehmen in Nordamerika, Südafrika und Europa, sodass die Ingenieure und Techniker bei der Endmontage auch schon mal bis zu drei Wochen im Ausland bleiben.

    Die Ausbildung von Fachkräften im Unternehmen hat eine hohe Bedeutung. Ein großer Teil der Belegschaft sei selbst ausgebildet, darauf legen der Firmenchefs großen Wert. Aktuell befinden sich fünf Mitarbeiter in der Ausbildung zum Mechatroniker, Industriemechaniker oder Zerspanungsmechaniker. In Grebenau arbeiten aktuell 55 Beschäftigte, am Standort Kaltensundheim (Thüringen) 25 Beschäftigte.

    Bildunterschrift: Lothar Stock (l.), Karlheinz Hellweg (2.v.l.) und Günter Stock (r.) zeigen Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich in der eigenen Werkshalle die Montage einer Kaschiermaschine. Foto: RP Gießen

  • Gefahren für Gesundheit und Eigentum

    Regierungspräsidium Gießen warnt vor unsachgemäßen Asbestarbeiten – Arbeitsschutzexperte gibt wichtige Hinweise, worauf Unternehmen und Privatpersonen achten müssen

    Gießen. Wer ein asbesthaltiges Dach entfernen möchte, beauftragt meist ein Unternehmen. Aber nicht jedes Unternehmen führt die Arbeiten auch vorschriftsmäßig aus. „In letzter Zeit häufen sich in allen Landkreisen unseres Regierungsbezirks die Fälle, in denen gutgläubige Immobilienbesitzer ein böses Erwachen erlebten“, berichtet Jörg Heller, Baukontrolleur bei den Arbeitsschutzdezernaten des Regierungspräsidiums Gießen. Dabei währte die Freude über die ungewöhnlich günstigen Angebote für die Bedachungsarbeiten nur kurz, denn: „Die Hausbesitzer mussten erleben, wie diverse Behörden auf ihrem Grundstück mit Ermittlungen begannen, die Arbeiten einstellten und die Vorfreude auf ein neues Dach der Befürchtung wich, ob vor dem nächsten Regen das Dach zumindest provisorisch geschlossen ist.“

    Ein solcher Fall hat sich kürzlich im Vogelsbergkreis ereignet. Ein Anrufer meldete der Behörde, dass auf einem landwirtschaftlichen Anwesen unsachgemäße Asbestarbeiten stattfinden würden. Vor Ort angekommen, zeigte sich dem Bauingenieur folgendes Bild: Ein in Osthessen ansässiges Spenglerunternehmen hatte bereits ganze Arbeit geleistet und circa 500 Quadratmeter asbesthaltige Wellplatten von einem landwirtschaftlichen Nutzgebäude heruntergeholt. „Dabei war allerdings auf alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen, die beim Umgang mit Asbest erforderlich sind, verzichtet worden. Angefangen beim fehlenden Nässen der Platten vor dem Ausbau über die Verwendung von ungeeigneten Masken und Schutzanzügen, die den Arbeitern keinerlei Schutz vor den krebserzeugenden Fasern bieten konnten, bis hin zum unsachgemäßen Lagern der ausgebauten Wellplatten auf dem Grundstück reichte die Palette der Arbeitsschutzverstöße“, berichtet Jörg Heller. Zudem wurde bei Absturzhöhen von bis zu viereinhalb Metern auf jegliche Absturzsicherung verzichtet. Noch dazu war kein für Asbeststäube zugelassener Staubsauger auf der Baustelle vorhanden und um das Gebäude herum lagen überall Bruchstücke der ausgebauten Wellplatten.

    „Bei der fehlenden Qualifikation des Unternehmens sind die vorgefundenen Mängel kein Wunder“, so Hellers Beurteilung des Falles. „Der Ausbau von asbesthaltigen Baustoffen darf nur durch Fachfirmen erfolgen, die Personal mit einer Ausbildung nach der Technischen Regel für den Umgang mit Asbest, der TRGS 519, bereithalten. In dieser Technischen Regel für Gefahrstoffe wird beschrieben, wie die Arbeiten auszuführen sind.“ An dieser Stelle hat Heller einen noch wichtigen Hinweis für Eigentümer: Wer selbst anpacken und ein asbesthaltiges Dach entfernen möchte, muss das genauso machen wie ein gewerbliches Unternehmen, das eine entsprechende Sachkunde hat. Dazu gehört auch die Anmietung beziehungsweise der Kauf der notwendigen Ausrüstung. „Im gewerblichen Bereich kommt hinzu, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zur regelmäßigen ärztlichen Vorsorge schicken muss“, ergänzt der Bauingenieur.

    „Auch fast 30 Jahre nach dem Verbot von Asbest sind in Deutschland noch immer unzählige Dächer mit asbesthaltigen Materialien gedeckt. Solange diese Wellplatten oder Schindeln eingebaut bleiben, besteht in der Regel keine Gefahr“, führt der Gießener Arbeitsschutzfachmann weiter aus. Erst beim Rückbau des Daches können die schädlichen Fasern in größerem Umfang frei werden.

    „Durch die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften wird ein bestmöglicher Schutz von Mensch und Umwelt überhaupt erst möglich, denn auch heute stirbt in Deutschland alle sechs Stunden ein Mensch an den Folgen einer vor Jahrzehnten ausgeübten beruflichen Tätigkeit mit asbesthaltigen Fasern“, weiß der Experte. „Die Dunkelziffer dürfte noch um einiges höher liegen, da derzeit nur die Fälle statistisch erfasst werden, in denen eine diesbezügliche Berufskrankheit zuvor anerkannt wurde.“

    Der Bauherr hat nach der Gefahrstoffverordnung die Verpflichtung, für Arbeiten an asbesthaltigen Gegenständen nur geeignete Firmen auszuwählen. Bußgelder und Geldstrafen treffen zwar in der Regel die ausführende Firma, jedoch bleibt auch der Bauherr meist nicht ohne Schaden. Häufig kommen Kosten durch Folgeschäden am Eigentum auf ihn zu. Denn je nachdem, wie stark die Kontamination von Gegenständen und Pflanzen ist, bleibt nur deren aufwändige Dekontamination oder Entsorgung als asbesthaltiger Sondermüll übrig.“

    Doch wie lässt sich so etwas von vornherein vermeiden? Hier hat Heller wichtige Hinweise: „Eine geeignete Firma für Arbeiten an Asbestdächern erkennen Bauherren daran, dass diese über eigenes sachkundiges Personal verfügt, das die Sachkundeprüfung nach TRGS 519 bestanden hat, oder alternativ für den Abbruch des Asbestdaches auf einen Subunternehmer zurückgreift, der solches Personal und die entsprechende Ausrüstung vorhält. Seriöse Firmen werden immer ein schriftliches Angebot unterbreiten, in dem diese Sachverhalte klar geregelt sind. Lässt der Bauherr sich die entsprechenden Sachkundenachweise vor Beginn der Arbeiten vorlegen, ist er auf der sicheren Seite. Dann haben schwarze Schafe, die solche Arbeiten ohne die erforderliche Sachkunde anbieten, keine Chance.“

    Für die Baustelle im Vogelsbergkreis wurde übrigens Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, da bereits der gewerbliche Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen ohne die erforderliche Sachkunde einen Straftatbestand darstellt.

    Weitere Informationen über den Umgang mit Asbest erhalten Interessierte unter https://rp-giessen.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/arbeitsschutz-auf-baustellen/asbestsanierung.

    Bildunterschrift: So dürfen Wellplatten und Formstücke nicht gelagert werden. Foto: RP Gießen

  • Starker Trend in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz

    „RP on Tour“: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich informiert sich bei Weber Maschinenbau GmbH in Breidenbach

    Gießen/Breidenbach. Fast jeder Bundesbürger ist schon mal mit den Erzeugnissen der Weber Maschinenbau GmbH aus Breidenbach in Berührung gekommen. Denn das mittelhessische Unternehmen ist der Branchenführer für Schneide- und Verpackungslösungen im Lebensmittelbereich, im Speziellen für Wurst, Käse, Schinken oder plant-based Produkte. Der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich stattete unter dem Motto „RP on Tour“ dem im Jahr 1981 von Günther Weber gegründeten Familienunternehmen einen Besuch ab. Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Tobias Weber, begrüßte den Regierungspräsidenten und führte ihn durch das Unternehmen.

    Dr. Christoph Ullrich zeigte sich beeindruckt davon, dass sich innerhalb von wenigen Jahrzehnten aus einem sogenannten Startup ein sehr erfolgreiches und weltweit agierendes, mittelständisches Unternehmen entwickelt hat. „Viele Menschen in und außerhalb unserer Region wissen meist nicht, wie stark die Region Mittelhessen aufgestellt ist. Für die Wirtschafts- und Bildungsregion zu werben, auf die Wirtschaftskraft und vor allem auf die vielen beruflichen Möglichkeiten hinzuweisen, ist eine wichtige Aufgabe des Regionalmanagements, gerade im Zuge des allgemein vorherrschenden Fachkräftemangels.“

    Etwa 70 Prozent des Wurst- und Käseaufschnitts in deutschen Supermarktregalen werden durch Maschinen von Weber Maschinenbau verarbeitet. Damit das so bleibt, wird viel am Standort Breidenbach in den Bereich Forschung und Entwicklung investiert. So können etwa mithilfe von Virtual Reality Maschinenkonfigurationen und Produktionsstraßen als digitaler Zwilling geplant und getestet werden, bevor sie in die Produktion gehen. Auch das Thema Lebensmittel-Hygiene steht im Unternehmen stark im Fokus. „Unser Anspruch ist es, Hygiene-Weltmeister zu sein, deshalb werden in unserem Unternehmen auch nur Edelstahl und hochwertige Kunststoffe für die Fertigung der Produktionsmaschinen verwendet“, sagte Tobias Weber. Er führte weiter aus, dass die meisten am mittelhessischen Standort gefertigten Maschinen auf Kundenwunsch geplant und konfiguriert werden. So wird aktuell in der großen Montagehalle eine 40 Meter lange Sandwichanlage für eine große US-amerikanische Supermarktkette fertiggestellt, die in mehreren Abschnitten innerhalb von einer Minute 75 große Sandwiches herstellt und verpackt.

    Auch in der Verpackungsindustrie sei ein starker Trend in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu erkennen. Obwohl die Verwendung von Kunststoff-Verpackung im Lebensmittelbereich auch weiterhin notwendig sei, so werde auch bei der Weber Maschinenbau GmbH nach Wegen gesucht, Verpackungen umweltfreundlicher zu gestalten. Die Verwendung eines hohen Anteils von recycelten und umweltfreundlicheren Kunststoffen sei, obwohl aufwändiger und komplizierter in der Handhabung, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

    Bildunterschrift: Tobias Weber (l.) erläuterte Dr. Christoph Ullrich die Funktionsweise eines sogenannten Pick & Place-Roboters, der unter anderem geschnittene Aufschnittportionen vollautomatisch in Verpackungsmaschinen einlegt.

  • Gummibonbons zum Abnehmen lassen keine Pfunde schmelzen

    Verbraucherzentrale Hessen warnt vor übertriebener Werbung

    Wer im Internet und den sozialen Medien nach Tipps zum Abnehmen sucht, kommt an Werbung für Gummibärchen wie KetoXplode, Ketoviax oder Slimming Gums nicht vorbei. „Was zu schnellem Gewichtsverlust führen soll, schmälert tatsächlich nur das Portemonnaie und birgt teilweise gesundheitliche Gefahren“, sagt Wiebke Franz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen.

    „Schmilzt Fett schnell! Ohne Diät oder Sport“, so oder ähnlich lauten die Versprechen der Anbieterfirmen. Die Kosten für die übliche Dosis von zwei Gummibärchen pro Tag liegen bei 60 Euro pro Monat. Es wird mit „Rechnern“ gearbeitet, die die Dauer berechnen, in der das individuelle Wunschgewicht erreicht werden soll, auch ohne Sport. „20 Kilogramm Gewichtsabnahme in rund sieben Wochen zu prognostizieren, ist völlig unrealistisch. Das entspricht mit knapp drei Kilogramm pro Woche dem dreifachen Gewichtsverlust, der bei einer ausgewogenen Reduktionsdiät zu schaffen ist“, so Franz. Fotos junger schlanker Menschen, Berichte mit Vorher-Nachher-Bildern und wissenschaftliche Studien sollen den schnellen Erfolg belegen.

    Wirkung nicht belegt, aber Gefahren bekannt
    Während manche Produkte nur aus Zucker, Wasser, ein paar Vitaminen und Mineralstoffen bestehen, sollen andere die Wirkstoffe Beta-Hydroxybutyrat (BHB), Grünteeextrakt, Ingwerextrakt und Apfelessig als Wirkstoffe enthalten.

    Für keine dieser Substanzen gibt es ausreichend Belege dafür, dass sie zu einer Gewichtsreduktion führen. Derartige Versprechen sind frei erfunden und nach europäischem Recht verboten. Epigallocatechingallat (EGCG), ein Bestandteil des Grünteeextraktes, kann in höheren Mengen sogar zu Leberschädigungen bis hin zu Leberversagen, erhöhtem Blutdruck und erhöhtem Augeninnendruck führen. Die maximale Aufnahme ist daher auf 800 mg EGCG pro Tag begrenzt, zudem ist ein Warnhinweis vorgeschrieben.

    „Ohne Ernährungsumstellung und/oder mehr körperliche Aktivität ist normalerweise kein Gewichtsverlust möglich“, stellt Franz klar. „Alles andere wäre zu schön um wahr zu sein“.

  • Umfangreiches Beratungsangebot zur Woche der Chancengleichheit

    Woche der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt vom 25 bis 29. September
    Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagenturen geben Impulse und Informationen
    Angeboten werden eine Telefonaktion sowie Veranstaltungen vor Ort und online

    Der jüngst erschienene IAB-Report zur „Beschäftigungssituation von Frauen und Männern in hessischen Betrieben“ hat es wieder dargestellt: Die Arbeitswelt ist nicht für alle gleichermaßen fair. Erziehungszeiten von Kindern oder die Pflege von Familienangehörigen wird nach wie vor vorwiegend von Frauen geleistet. Daher bietet die jährlich stattfindende „Woche der Chancengleichheit“ eine gute Gelegenheit für Frauen, sich über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren und sich mit anderen Frauen auszutauschen. Diese Aktionsreihe wird von den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der Arbeitsagenturen organisiert. Sie richtet sich an Frauen, die erwerbstätig sind oder es werden wollen. Die diesjährige Woche der Chancengleichheit findet vom 25. bis 29. September statt. In dieser Woche bieten die Agenturen für Arbeit in Hessen in Zusammenarbeit mit ihren Netzwerkpartnern zahlreiche Veranstaltungen an, die Frauen dabei unterstützen sollen, ihre beruflichen Ziele zu erreichen.

    Hier die Auflistungen der Veranstaltungen, die im Rahmen der Woche der Chancengleichheit im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen (Landkreis Gießen, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis) angeboten werden:

    Telefonaktionstag Berufsrückkehr: Interessierte können am 25. September von 9-12 Uhr unter der Rufnummer 0641-9393279 Fragen rund um Berufswahl, Einstieg und Wiedereinstig in den Beruf oder Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt informieren über Beschäftigungsmöglichkeiten in Teilzeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die vielfältigen Unterstützungsangebote der Arbeitsagenturen.

    Teilzeitausbildung – Infoveranstaltung im Berufsinformationszentrum (BiZ, Nordanlage 60 in Gießen): Die BCA informieren am 26. September von 9.30 bis 11.30 Uhr über die Chancen und Möglichkeiten einer Teilzeitausbildung, die häufig zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewählt wird. Zudem wird den Teilnehmenden das BiZ und das entsprechende Dienstleistungsangebot vorgestellt.

    Anmeldung erforderlich per Mail giessen.bca@arbeitsagentur.de bis 25. September.

    Online-Veranstaltungen – Mein Weg zurück in den Beruf: Allgemeine Infos bis individuelle Tipps zur beruflichen Orientierung, zu Bewerbungsstrategien oder Kinderbetreuung werden bei der Online-Veranstaltung am 28. September von 10-12 Uhr von den BCA angeboten. Eine Anmeldung ist erforderlich unter www.vhs-kreis-giessen.de, Suchwort „schramm“ für den Landkreis Gießen. Interessierte aus der Wetterau können ihre Teilnahme unter https://www.vhs-wetterau.de, Suchwort „schramm“, vornehmen.

    Zusatzinfo: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt, die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu fördern. Dazu gehört unter anderem die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gezielte Frauenförderung und die Bekämpfung von Diskriminierung.

  • Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

    Verbraucherzentralen führen erneut die „Woche der Vorsorge“ durch und bieten bundesweit an fünf Tagen 28 kostenlose Online-Vorträge an

    Die in jedem Jahr sehr nachgefragte „Woche der Vorsorge“ der Verbraucherzentralen geht in die dritte Runde. Vom 06. bis zum 10. November 2023 bieten die Verbraucherzentralen insegesamt 28 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, digitaler Nachlass und den Weg zum Pflegegrad an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/woche-der-vorsorge .

    „Das Interesse der Menschen an Vorsorgethemen ist ungebrochen“, sagt Daniela Hubloher,  Medizinerin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Mit der Woche der Vorsorge erreichen wir innerhalb kurzer Zeit eine große Zahl an Menschen, die vor der Frage stehen, wie sie für den Fall der Fälle vorsorgen sollen. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll“. Die klassischen Themen der „Woche der Vorsorge“ werden daher in diesem Jahr um das Thema „Der Weg zum Pflegegrad“ ergänzt.
    Die Verbraucherzentralen bieten während der „Woche der Vorsorge“ folgende Online-Vorträge an:

    Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

    Ein plötzlicher Unfall 0der eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre oder einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

    Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

    Neue Termine zur Auswahl:

    • Montag 06.11.2023 um 15 Uhr und 18 Uhr
    • Dienstag 07.11.2023 um 15 Uhr, 18 Uhr und 18.30 Uhr
    • Mittwoch 08.11.2023 um 18 Uhr
    • Donnerstag 09.11.2023 um 15 Uhr und 18 Uhr
    • Freitag 10.11.2023 um 15 Uhr und 18 Uhr

    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

    Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

    Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.

    Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

    Acht Termine zur Auswahl:

    • Montag 06.11.2023 um 15 Uhr und 18 Uhr
    • Dienstag 07.11.2023 um 18 Uhr
    • Mittwoch 08.11.2023 um 15 Uhr und 18 Uhr
    • Donnerstag 09.11.2023 um 15 Uhr und 18 Uhr
    • Freitag 10.11.2023 um 18 Uhr

    Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

    Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail und Messanger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur  nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassregelungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

    Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.

    Acht Termine zur Auswahl:

    • Montag 06.11.2023 um 18 Uhr
    • Dienstag 07.11.2023 um 15 Uhr und 18 Uhr
    • Mittwoch 08.11.2023 um 15 Uhr und 18 Uhr
    • Donnerstag 09.11.2023 um 18 Uhr
    • Freitag 10.11.2023 um 15 Uhr und 18 Uhr

    Der Weg zum Pflegegrad: Damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen

    Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – sei es durch Krankheit oder durch einen Unfall. Um dann die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss zuerst ein Pflegegrad beantragt werden. Ein Gutachter prüft anschließend, ob Pflegebedürftigkeit im rechtlichen Sinne gegeben ist und welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen.

    In den Online-Vorträgen erläutern die Verbraucherzentralen den Weg zum Pflegegrad – von der Antragsstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Sie informieren über den Begriff der Pflegebedürftigkeit und die Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade. Die Vorträge richten sich an alle Interessierten, insbesondere an Pflegebedürftige und deren Angehörige.

    Drei Termine zur Auswahl

    • Montag 06.11.2023 um 15 Uhr
    • Donnerstag 09.11.2023 um 18 Uhr
    • Freitag 10.11.2023 um 15 Uhr
  • Viel Raum für Lernen und Forschen

    „RP on Tour“: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich informiert sich über Jugendwaldheim Weilburg

    Gießen/Weilburg. Egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene: Das Jugendwaldheim in Weilburg ist bei allen Altersgruppen beliebt. Aber: Es gibt noch genug Menschen, die die waldpädagogische Einrichtung nicht kennen. „Deshalb versuche ich durch Besuche, Besichtigungen und die Wahrnehmung von Terminen vor Ort auf die große Palette von Einrichtungen, Unternehmen und Bildungsstätten wie eben das Jugendwaldheim Weilburg hinzuweisen, die Mittelhessen so lebenswert machen“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Unter dem Motto „RP on Tour“ informierte er sich gemeinsam mit dem Weilburger Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch über die Bildungsstätte. Trägerin ist die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband Hessen e.V, die auch in Kooperation mit dem Landesbetrieb HessenForst als Betreiberin agiert. Finanziell wird die Einrichtung durch das Land Hessen über das Regierungspräsidium Gießen unterstützt.

    Nach der Begrüßung durch den Landesgeschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Christoph von Eisenhart Rothe, erläuterte der Leiter des Jugendwaldheims, David Menke, die Angebote der Einrichtung. Dazu zählen unter anderem eine Waldrallye mit Schwerpunkt Teamtraining, ein Igelprojekt sowie Bauen und Werkeln mit Resthölzern. Hinzu kommt ein Waldgarten, der im vergangenen Jahr eingerichtet wurde und auch in den kommenden Jahren erhalten bleiben soll. „Das Angebot des Jugendwaldheims richtet sich an Kindergartenkinder bis hin zu Oberstufenschülerinnen und -schüler, denen hier im Wald, in Lernbegleitung, Raum für Lernen und Forschen gegeben werden soll. Ziel ist es, im Team in einer nicht alltäglichen Umgebung mit anderen Teilnehmern die Umsetzung von Projekten zu erlernen und zu erproben“, so Menke. Auch bei inklusiven Gruppen ist die Bildungsstätte sehr beliebt. Im vergangenen Jahr besuchten mehr als 1.000 Kita-Kinder, über 3.000 Schüler und Jugendliche sowie rund 800 Erwachsene die Einrichtung. Zusätzlich fanden 95 Außenveranstaltungen statt.

    Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch hob die Bedeutung der Einrichtung für die Stadt Weilburg hervor. „Die Ansiedlung des Jugendwaldheims im Stadtteil Odersbach war eine gute Entscheidung für Weilburg. Seit 2006 haben viele Jugendliche und Kinder aus Weilburg und der Umgebung das Waldheim besucht und das Waldheim hat sich auch in das kulturelle und gesellschaftliche Leben unserer Stadt sehr gut integriert. Deshalb möchte ich den handelnden Personen meinen herzlichen Dank aussprechen.“

    Bildunterschrift: Jugendwaldheimleiter David Menke (2.v.l.) und seine Stellvertreterin Lena Schlotzer (2.v.r.) erläutern Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch (l.) die Vorgehensweise bei der Fertigung von Holz-Figuren für Wikinger-Schach durch Jugendliche im Jugendwaldheim. Foto: RP Gießen

  • Bodyweight Training ab Oktober im Sport-Haus Giessen

    Sonntags ab 17 Uhr.

    Trainiere zeitsparend und effektiv. Für das Bodyweight Training brauchst du nur einen Boden und Motivation – Wir haben beides für dich da.

    Kurz erklärt handelt es sich dabei um Kraft- und Ausdauertraining ohne jegliche Hilfsmittel. Du benötigst für das Bodyweight Training also keine Hanteln oder speziellen Geräte, sondern nur dein eigenes Körpergewicht. Zu den bekanntesten Bodyweight Übungen gehören unter anderem Kniebeugen, Liegestütze und Situps.

    Ein Zirkel, wie es aussehen könnte:
    Musik an! Sekundenzähler auf 50 Sek – 10 Sek. Pause
    JumpingJacks, Burpees, Boxerlauf, Ausfallschritte, Mountain Climbers, Liegestütze, Rückenstrecker, Klapmesser, 1 min. Pause und wiederholen.

  • Asiatische Hornisse im Lahn-Dill-Kreis nachgewiesen

    Das Regierungspräsidium Gießen und der Lahn-Dill-Kreis informieren: Fund der invasiven Hornissenart in Waldgirmes gemeldet

    Gießen. Im Lahn-Dill-Kreis wurde in dieser Woche erstmals die Asiatische Hornisse (wissenschaftlich Vespa velutina nigrithorax) nachgewiesen. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) meldete einen Fund aus Waldgirmes. Darüber informieren nun das Regierungspräsidium (RP) Gießen und der Lahn-Dill-Kreis in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

    Bei der Asiatischen Hornisse handelt es sich um eine invasive, also nicht-heimische, Art, die sich seit 2004 in Europa ausbreitet. Zwar ist die Hornisse für Menschen ungefährlich, ernährt sich allerdings vor allem von den in Deutschland heimischen Wild- und Honigbienen und bedroht diese zusätzlich in ihren schrumpfenden Beständen. „So kann sie zu einer großen Bedrohung der heimischen Artenvielfalt und der Bestäuber-Leistung werden“, erläutert Lisa Küchen vom Naturschutzdezernat II des RP Gießen. Aus diesem Grund wird sie auf der sogenannten Unionsliste invasiver Arten geführt und soll in der gesamten EU an der weiteren Ausbreitung gehindert werden.

    Um die Ausbreitung zu verlangsamen, müssen Nester der Asiatischen Hornisse deshalb so schnell wie möglich ausfindig gemacht und zerstört werden. Hierbei ist auch die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger gefragt: Wer eine verdächtige Hornisse sichtet, kann die Beobachtung – ohne Registrierung oder Anmeldung – an das HLNUG über das Meldeportal unter https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/hornisse einreichen und überprüfen lassen. Am besten dabei auch Fotos hochladen und einen möglichst genauen Standort vermerken. Ein Meldebogen ist zu finden unter https://www.artensteckbrief.de/?ID_Art=1051572&Style=he&BL=20006&Type=M.

    Die Asiatische Hornisse unterscheidet sich von der hier heimischen Art vor allem durch ihre Farbgebung: Während die geschützte Europäische Hornisse für ihre rötliche Brust und ihren gelben Hinterleib mit schwarzen Punkten und Banden bekannt ist, hat die Asiatische Hornisse eine schwarze Brust und einen dunklen Hinterleib mit schmalem gelben Band. Auch die Nester unterscheiden sich: Charakteristisch für die Nester der Asiatischen Hornisse ist der Eingang an der Nestseite, oft finden sich die Nester eher im Freien, z.B. in Bäumen. Im Gegensatz dazu fliegen Europäische Hornissen an der Unterseite des Nestes ein und bauen bevorzugt in geschützterer Lage.

    Auch die Neststärke unterscheidet sich: Völker der Asiatischen Hornisse können mehr als doppelt so viele Tiere umfassen wie die europäische Art, auch reagieren sie aggressiver bei unmittelbarer Bedrohung des Nestes.

    Bildunterschrift I: Die Asiatische Hornisse unterscheidet sich durch ihre Farbgebung. Sie hat eine dunkle Brust und einen dunklen Hinterleib. Foto: Reiner Jahn

  • Arbeitgeber müssen Arbeitsbescheinigungen digital übermitteln

    BEA-Verfahren seit 1. Januar 2023 verpflichtend

    Ohne Arbeitsbescheinigung kann Arbeitslosengeld nicht bewilligt werden

    Die Arbeitsagenturen Gießen weist Arbeitgeber darauf hin, dass die Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Nebenverdienst seit Beginn dieses Jahres verpflichtend über das BEA-Verfahren (Bescheinigungen elektronisch annehmen – BEA) zu erfolgen hat. Dies gelte für alle Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße. Die meisten Lohnabrechnungsprogramme würden das digitale Verfahren bereits unterstützen, ansonsten sei die elektronische Übermittlung auch über www.itsg.de/produkte/sv-net möglich. Durch BEA würden die Unternehmen Kosten für Erstellung, Druck und Versand der Unterlagen sowie Zeit sparen, heißt es in der Mitteilung.

    Durch die geringere Fehleranfälligkeit werde zudem eine schnellere Auszahlung des Arbeitslosengeldes unterstützt. Der verkürzte Zulauf der Arbeitsbescheinigungen sei für Leistungsempfänger von erheblicher Bedeutung, da die Bewilligung und Berechnung der Lohnersatzleistung ohne Arbeitsbescheinigung nicht erfolgen könne. Die Agentur für Arbeit bittet die Unternehmen daher, Arbeitsbescheinigungen stets sehr zeitnah über das seit 2014 bewährte BEA-Verfahren zu übersenden. Weitere Infos gibt es unter https://tinyurl.com/2p9zzf28.