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  • Stromsperren vermeiden

    Verbraucherzentrale Hessen informiert über Möglichkeiten der Kostenübernahme, die der Härtefallfonds Energieschulden bietet

    Eine gesicherte Versorgung mit Energie und Warmwasser zählt zu den elementaren Grundbedürfnissen des Lebens. Zur Abwendung von Energiesperren hat die Hessische Landesregierung daher zusätzlich zu den Entlastungsmaßnahmen des Bundes den „Härtefallfonds Energieschulden“ beschlossen. Der Härtefallfonds wurde eingerichtet, um finanzielle Unterstützung für Menschen in Härtefällen bereitzustellen, die aufgrund von Energieschulden in eine finanzielle Notlage geraten sind.

    Valentin und Maria S. sind beide berufstätig. Mit ihren Einkünften kommen sie auf 2.600 Euro pro Monat. Damit bringen sie die Kosten für ihren Haushalt von etwa 2.500 Euro pro Monat selbst auf. Zum Haushalt gehören zwei Kinder im Alter von vier und sieben Jahren. Wegen der gestiegenen Stromkosten fordert der Energieversorger nun für das Jahr 2022 eine Nachzahlung in Höhe von 2.000 Euro. Gleichzeitig hat der Energieversorger die monatlichen Abschläge angehoben. Das Ehepaar kann die Nachzahlung nicht aus eigenen Mitteln erbringen und hat daher versucht, mit dem Stromversorger eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Leider erfolglos. Ein Darlehen konnte das Ehepaar ebenfalls nicht erhalten. Die Stromsperre scheint damit unausweichlich. Und es ist nicht absehbar, wann diese wieder aufgehoben werden kann, wenn die Familie komplett auf sich gestellt ist.

    Damit die Familie auch weiterhin mit Strom versorgt werden kann, stellt das Land Hessen über den Härtefallfonds Energieschulden finanzielle Mittel bereit. Diese Mittel können alle Menschen erhalten, die in Hessen leben und in einer vergleichbaren Situation wie Familie S. sind. Voraussetzung dafür ist ein Antrag, der bei der Geschäftsstelle des Härtefallfonds zu stellen ist. Diese Geschäftsstelle ist bei der Verbraucherzentrale Hessen angesiedelt.

    Anträge bis Ende Jahres stellen
    Wer Mittel aus dem Härtefallfonds Energieschulden benötigt, sollte mit dem Antrag nicht allzu lange warten. Wer wie Familie S. Schulden bei seinem Energieversorger hat, kann den Antrag bis zum 31.12.2023 stellen.

    Für diejenigen, die Energieschulden bei ihren Vermietern haben, endet die Frist für die Antragstellung am 31.12.2024.

    Ein Anruf schafft Klarheit
    Es empfiehlt sich, vorab telefonisch über die Geschäftsstelle des Härtefallfonds zu klären, ob man antragsberechtigt ist. Die Berater der Verbraucherzentrale helfen auch bei der Antragsstellung. Sie sind telefonisch über (069) 971940090 zu folgenden Zeiten erreichbar:
    • montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    • mittwochs von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
    Die Geschäftsstelle des Härtefallfonds ist auch schriftlich oder per E-Mail erreichbar:
    • Verbraucherzentrale Hessen e. V., Härtefallfonds, Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt
    haertefall@verbraucherzentrale-hessen.de.

    Ausführliche Informationen über den Härtefallfonds Energieschulden und die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden zu stellen, gibt es zudem auf der Website der Verbraucherzentrale, www.verbraucherzentrale-hessen.de/haertefallfonds-energieschulden.

  • Beginn der dritten Umbauphase des Anlagenrings für den Verkehrsversuch

    Am kommenden Montag (31.07.2023) beginnt die dritte Umbauphase des Anlagenrings für den Verkehrsversuch. Ab den Morgenstunden sind dann die inneren Spuren der Westanlage vom Oswaldsgarten bis zum Selterstor gesperrt. Der gesamte Verkehr kann dann nur auf den äußeren Fahrspuren gegen den Uhrzeigersinn (vom Oswaldsgarten in Richtung Selterstor/E-Klo) fahren. Die Bauarbeiten (Umbau der Ampeln und Markierungen) soll erneut drei Wochen dauern. Nach Fertigstellung des Abschnittes erfolgt die Freigabe für den Rad- und Busverkehr auf den inneren Spuren des Anlagenrings.

    Für die Zufahrten des Parkhauses Karstadt und des Parkhauses Westanlage ergeben sich in der Umbauzeit wichtige Änderungen: Die Parkplätze dort sind nur aus einer Richtung erreichbar: Das Parkhaus Westanlage kann nur vom Oswaldsgarten aus kommend auf den äußeren Spuren angefahren werden. Die Stadt rechnet allerdings damit, dass dieses Parkhaus bereits vor Ende der dreiwöchigen Umbauphase auch wieder von der Gabelsberger Straße erreicht werden kann.

    Das Karstadt-Parkhaus kann nur aus Richtung Oswaldsgarten bzw. Gabelsberger Straße erreicht werden. Von der Frankfurter Straße kommend wird eine Umleitung über die Liebig- und die Bahnhofstraße ausgeschildert.

    Die Verkehrsknoten Westanlage/Gabelsberger Straße und Westanlage/Bahnhofstraße werden in der Umbauphase mittels Ampelprovisorien vollständig signalisiert. Im Bereich des Reichensandes wird der die Westanlage querende Fußverkehr mittels einer Fußgängerschutzampel gesichert. Die Ampel am Selterstor bleibt in Betrieb.

    Hinweise für Anwohner/innen und Anlieger:

    Für die Erreichbarkeit der Schanzenstraße gibt es während der Bauzeit folgende Einschränkung: Sie ist nur vom Reichensand aus erreichbar. Die Einbahnregelung wird für diese Zeit aufgehoben.

    Anwohner/innen und Anlieger im Bereich Westanlage – zwischen Tiefgarage und Oswaldsgarten – können die Häuser, wie später im regulären Betrieb des Verkehrsversuchs auch, vom Oswaldsgarten kommend mittels eines U-Turns an der Tiefgaragenzufahrt auf der Westanlage erreichen.

    Der Reichensand ist in der Umbauphase nur aus Richtung Oswaldsgarten bzw. Gabelsberger Straße  erreichbar.

    Der vierte und letzte Abschnitt der Umbauarbeiten zur Umsetzung des Verkehrsversuchs soll am 21. August starten. Dann soll innerhalb von drei bis vier Wochen der Bereich vom Selterstor bis zum Berliner Platz umgebaut werden.

    Umleitung des Busverkehres im 3. Bauabschnitt

    [Quelle: Stadtwerke Gießen]

    Sowohl die Stadtbusse als auch die Umlandverkehre müssen für die Dauer der Baumaßnahme auf Umleitungsstrecken ausweichen. Mit Beendigung der Baustelle in der Nordanlage verkehren die Stadtbuslinien 3 und 13 wieder auf ihrem regulären Linienweg.

    Die Veränderungen bei den Stadtbuslinien im Detail:

    Linie 2 (von Bahnhof bis Eichendorffring) In Fahrtrichtung Eichendorffring fahren die Busse ab Bahnhof über Bahnhofstraße, Westanlage und Reichensand zur Haltestelle „Marktplatz“. Die Haltestellen „Liebigstraße“, „Bahnhofstraße“ und „Oswaldsgarten“ können von der Linie 2 nicht angefahren werden. Ersatzweise wird die Haltestelle „Katharinengasse“ im Reichensand bedient.

    Linien 5 und 15 (von Bahnhof bis Greizer Straße bzw. Burgenring) Beide Linien fahren in Richtung Wieseck ab Haltestelle „Liebigstraße“ über Selterstor und Südanlage zur Haltestelle „Behördenzentrum“ in der Ostanlage. Die Haltestellen „Katharinengasse“ und „Marktplatz“ können nicht bedient werden. Als Ersatz kann die Haltestelle „Johanneskirche“ in der Südanlage genutzt werden.

    Nachtbus Venus (von Bahnhof bis Berliner Platz) In Fahrtrichtung Berliner Platz verkehrt der Nachtbus Venus ab Haltestelle „Liebigcenter“ über Bahnhofstraße, Westanlage, Reichensand und Neustadt zur Haltestelle „Schützenstraße“.

    Die Haltestelle „Mühlstraße“ kann nicht angefahren werden. Ersatzweise werden die Haltestellen „Katharinengasse“ im Reichensand und „Oswaldsgarten“ in der Neustadt bedient.

    Aus Zeitgründen müssen auch die Haltestellen „Hessenhalle“ und „Hardtallee“ entfallen.

    Die Veränderungen bei den Umlandlinien im Detail:

    Linien 24 und X24 (von Bahnhof in Richtung Wetzlar) Bei den Fahrten der Linie 24 ab Gießen Bahnhof wird zwischen 7:15 und 20:15 Uhr die Haltestellenabfolge Gießen „Bahnhof“, „Katharinengasse“, „Oswaldsgarten“ gefahren. Die Haltestellen „Liebigstraße“, „Johanneskirche“, „Stadttheater“ und „Marktplatz“ entfallen. Gleiches gilt an Samstagen zwischen 8:00 und 19:00 Uhr. In den Randlagen morgens und abends, außerhalb der zuvor genannten Zeiträume sowie sonntags, bleibt der ursprüngliche Fahrweg der Linie 24 bestehen. Die X24-Fahrten bedienen in Richtung Wetzlar die Haltestelle „Oswaldsgarten“ anstatt „Mühlstraße“.

    Linie GI-25 (von Reinhardshain nach Gießen-Johanneskirche) Der Baustellenfahrplan hat Gültigkeit für die gesamte Dauer der Umstellungsphase. Somit gibt es keine Veränderung zur zweiten Umstellungsphase. Die Linie GI-25 fährt im innerstädtischen Bereich entgegen dem Uhrzeigersinn ab der Haltestelle „Steinstraße“ über die Haltestellen „Nordanlage“, „Oswaldsgarten“ und „Marktplatz“ zur Endhaltestelle „Behördenzentrum“. Von dort aus verkehrt die Linie GI-25 über „Landgericht“ zurück zur Haltestelle „Steinstraße“ und nimmt den regulären Linienweg. Die Haltestellen „Mühlstraße“, „Bahnhofstraße“ und „Johanneskirche“ entfallen.

    Linien GI-41 und GI-42 (von Bahnhof in Richtung Biebertal bzw. Heuchelheim) Auch die Umlandlinien 41 und 42 müssen auf eine andere Route während der Baumaßnahme ausweichen. Die Haltestellen „Liebigstraße“, „Bahnhofstraße“ und „Mühlstraße“ können nicht angefahren werden. Ab Bahnhof führt der Linienweg über Bahnhofstraße, Westanlage, Reichensand und Neustadt zur Haltestelle „Schützenstraße“. Ersatzweise werden die Haltestellen „Katharinengasse“ im Reichensand und „Oswaldsgarten“ in der Neustadt bedient.

    Linie 379 (ab Bahnhof bis Linden) Die Linie 379 nimmt in dieser Zeit in Richtung Linden den direkten Weg vom Bahnhof Gießen über den Bahnübergang Frankfurter Straße nach Großen-Linden und dann weiter nach Linden-Leihgestern. Die Haltestellen „Stadtwerke“ und „Parkhaus Lahnstraße“ entfallen. Zusätzlich wird die Haltestelle „Friedrichstraße“ in der Frankfurter Straße angefahren.

    Die jeweils aktuellen Fahrpläne finden sich unter www.swg-verkehr.de oder unter www.vgo.de.

    Selbstverständlich helfen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der RMV-Mobilitätszentrale im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr weiter. Die SWG stehen natürlich zudem telefonisch unter 0641 708-1400 oder per E-Mail an mobizentrale@stadtwerke-giessen.de für Fragen zur Verfügung.

  • 18 neue Partnerschaften für den Reservedienst

    18 neue Partnerschaften für den Reservedienst

    Landeskommando Hessen übergibt Urkunden an Unternehmen, Behörden und Institutionen – Reservedienst in das Bewusstsein der Gesellschaft rücken

    Gießen. 18 gerahmte Urkunden gab es am Hauptsitz des Regierungspräsidiums (RP) Gießen zu verteilen. Sie gingen an Unternehmen, Institutionen und Behörden. Darauf zu lesen stand: „Partnerschaft für den Reservedienst“. Verteilt wurden die Urkunden gemeinsam von Hausherr und Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich sowie Oberst Jürgen Marx, Leiter Bezirksverbindungskommando Gießen.

    „Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ist mir ein persönliches Anliegen“, sagte Regierungspräsident Ullrich bei seiner Begrüßung der Gäste. Eine enge Kooperation mit seinem Haus und dem Landeskommando Hessen verdeutliche dies. Die aktuellen Entwicklungen mit einem Krieg in Europa vor Augen, seien Werte wie Frieden, Freiheit und Wohlstand in der Vergangenheit zu selbstverständlich geworden. Dabei seien es gerade die Streitkräfte, die ihren Dienst im Einsatz für diese Werte versehen. Umso wichtiger sei es, die Bundeswehr und den Reservedienst wieder ins Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken und zu unterstützen. Dafür könne die Partnerschaft Impulse geben, sagte Ullrich.

    „Diese Partnerschaft ist Teil eines großen Bündnisses für den Heimatschutz in der Reserve“, erklärte Marx in seiner Ansprache. Die Bundesrepublik und damit auch ihre Streitkräfte stünden nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine vor einer Zeitenwende. Die Welt habe sich verändert, Gültigkeiten der letzten zehn Jahre ihre Bedeutung verloren, der militärisch-strategische Wettbewerb rücke wieder in den Vordergrund. Dies mache Anpassungen erforderlich. Eine nationale Sicherheitsstrategie sei aufgestellt worden, die als drei fundamentale Säulen Wehrhaftigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit in den Fokus nehme.

    Beim Part Wehrhaftigkeit komme dem Bürger eine Rolle zu, der hierzu einen Beitrag leiste. Und genau dies sei Teil der Partnerschaft, die nunmehr die im Regierungspräsidium Gießen anwesenden Vertreter mit der Bundeswehr eingehen. Ausgehend von den Aufgaben und der Notwendigkeit der Reserve in der Bundeswehr soll damit die Bereitschaft zur Freistellung von Reservisten für kontinuierliche Ausbildungen erhöht werden. Die Partner ihrerseits verpflichten sich, innerhalb des Unternehmens bzw. der Institution aktiv über die Möglichkeiten der Freistellung zu informieren.

    „Bereits 200 öffentliche und private Arbeitgeber sind Teil dieser Partnerschaft und übernehmen so gesellschaftliche Mitverantwortung“, erklärte Oberst Marx, der sich bei den Beteiligten für deren bisheriges und zukünftiges Engagement bedankte.

    Auch Regierungspräsident Ullrich nahm stellvertretend für seine Behörde eine Urkunde in Empfang. Er sei dankbar für den Einsatz der Bundeswehr, auch für deren direkte Unterstützung während er Corona-Pandemie, etwa bei dem Aufnahmeprozess von Flüchtlingen. „Wir sollten schätzen, dass es die Bundeswehr gibt“, rief Ullrich den Anwesenden entgegen. Für Arbeitgeber könne ein solcher Austausch durchaus Vorteile bringen. Wenn Arbeitnehmer sich als Reservisten engagieren, erwerben sie gleichzeitig neue Qualifikationen und Kenntnisse, diese können sie dann wieder gewinnbringend in ihrem Unternehmen anwenden, unterstrich der Regierungspräsident abschließend. Und eine gerahmte Urkunde, die gibt es für jeden neuen Partner zum Aufhängen in seiner Betriebsstätte noch dazu.

     

    Die Ausgezeichneten:

    AC Consult & Engineering GmbH (Gießen), Don Stefano Zigarrenmanufaktur (Wettenberg), Bäckerei + Konditorei Volkmann GmbH (Heuchelheim), Federnfabrik Subtil GmbH (Reiskirchen), Ferdek Security GmbH (Heuchelheim), Gemeindevorstand der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn, Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Dienste der AWO Stadtkreis Gießen mbH, HG Büro für Hydrologie und Umwelt GmbH (Gießen), Intos Electronic AG (Gießen), IPmotion GmbH (Heuchelheim), Landkreis Marburg-Biedenkopf, Magistrat der Stadt Hungen, Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Spanabhebende Präzisionswerkzeuge GmbH (Lich), Stadtwerke Weilburg GmbH, Vogelsbergkreis, Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG (Diez) und Regierungspräsidium Gießen

     

    Bildunterschrift 1: Urkundenübergabe in den Räumen des Regierungspräsidiums: 18 Unternehmen, Behörden und Institutionen gehen die „Partnerschaft für den Reservedienst“ mit der Bundeswehr ein. Vorne links Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich, vorne rechts Oberst Jürgen Marx.

    Bildunterschrift 2: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich bei seiner Begrüßungsrede.

    Bildunterschrift 3: Oberst Jürgen Marx während seiner Ansprache.

    Fotos: RP Gießen

  • Auditions at the Keller Theatre – Dringend

    Dringend gesucht wird noch ein Darsteller (ca. 40 Jahre) für die männliche Hauptrolle (Vater einer Schülerin) für eine Komödie, die am 23. Februar, 1., 2., 8., 9., 15. und 16. März 2024 in der Kleinen Bühne Gießen, Bleichstraße 28, aufgeführt wird.

    Proben finden ab Oktober 2023 jeweils Dienstag- und Donnerstagabends und gelegentlich Samstagsmorgens statt unter der Regie von Rosemary Bock.

    Jeder ist herzlich willkommen, es sind keine besonderen Vorbereitungen oder Theatererfahrungen nötig.

    Bei Interesse bitte Email bis Ende Juli senden an info@keller-theatre.de

  • „Gemeinsame Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Region“

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und weitere Führungskräfte im RP Gießen begrüßen kommunale Wahlbeamte zum Informationsaustausch

    Gießen. „Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Schließlich haben wir eine gemeinsame Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Region.“ Diese wichtige Botschaft gab der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich den Gästen der Informationsveranstaltung für Bürgermeister und Beigeordnete mit auf den Weg. Einmal im Jahr lädt das Regierungspräsidium (RP) Gießen die neu gewählten und bereits amtierenden Wahlbeamtinnen und -beamten aus dem Regierungsbezirk zwischen Limburg, Hungen, Alsfeld und Biedenkopf ein, um die Arbeit und Aufgaben der Behörde vorzustellen und sich auszutauschen.

    Der Einladung gefolgt waren diesmal Sebastian Schwarz (Allendorf/Lumda), Andre Schlipp (Amöneburg), Marco Schmidtke (Dautphetal), Joachim Lehnert (Elbtal), Marcel Schlosser (Grünberg), Christian Walendsius (Lahnau), Fabian Wedemann (Linden), Jan-Erik Dort (Lollar), Daniel Melchert (Mengerskirchen), Maik Trumpfheller (Siegbach), Markus Herrmann (Weimar/Lahn) und Frank Ide (Landkreis Gießen). Rede und Antwort standen ihnen neben Regierungspräsident Ullrich und Regierungsvizepräsident Martin Rößler auch Führungskräfte der sieben Abteilungen.

    Schon das erste Thema war eines, das alle – von den Kommunen über Landkreise bis hin zum Regierungspräsidium – beschäftigt: die Aufnahme von Geflüchteten. Gemeinsam wurde das Ankunftszentrum in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen besucht. Im Anschluss standen die Aufgaben des Regierungspräsidiums und die Arbeit in den mehr als 40 Dezernaten im Fokus. Erst ganz allgemein, dann anhand einiger Beispiele ganz konkret. Wie arbeitet die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium? Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen? Und was kommt im Bereich der zivilen Verteidigung auf die Behörden zu? Auf diese und andere Fragen gab es Antworten. Zwischendurch und am Ende gab es bewusst viel Zeit für Austausch und Diskussionen.

    Bildunterschrift: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (vorne, 2. v. r.), Regierungsvizepräsident Martin Rößler (vorne links), Manfred Becker (Abteilungsleiter Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration; vorne rechts) und Reiner Diemel (stellvertretender Leiter der Abteilung Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz; hinten links) mit den Gästen.

    Foto: RP Gießen

  • Regierungsvizepräsident Rößler gratuliert drei Verwaltungsfachangestellten und einem Fachinformatiker zu bestandenen Prüfungen

    „Sie haben sich angestrengt und sehr gute Leistungen gezeigt“

    Regierungsvizepräsident Rößler gratuliert drei Verwaltungsfachangestellten und einem Fachinformatiker zu bestandenen Prüfungen

    Gießen. Kurz vor dem Start der neuen Auszubildenden hatte Martin Rößler beim Regierungspräsidium (RP) Gießen eine besonders schöne Aufgabe. Der Regierungsvizepräsident durfte vier Auszubildenden zu ihren bestandenen Prüfungen gratulieren. In einer kleinen Feierstunde beglückwünschte er Martha Kurkunç, Jennifer Rahn und Lea Steffen für ihre Abschlüsse als Verwaltungsfachangestellte sowie Ole Mandler zur bestandenen Prüfung eines Fachinformatikers in der Fachrichtung Systemintegration.

    „Sie haben sich angestrengt und sehr gute Leistungen gezeigt“, lobte er die vier jungen Beschäftigten im Hauptgebäude am Landgraf-Philipp-Platz und betonte dabei auch die Bedeutung ihrer künftigen Tätigkeit. „Wir sind als obere Landesbehörde für über eine Million Bürgerinnen und Bürger in fünf Landkreisen zuständig. Die erwarten, dass wir Mittelhessen weiter voranbringen.“ Eines dürfe dabei aber nie vergessen werden: „Ganz entscheidend ist, Freude bei der Arbeit zu haben, denn die ist spannend und interessant.“ Neben der Gratulation betonte Regierungsvizepräsident Rößler auch: „Wir sind immer auf der Suche nach jungen Menschen, die sich eine Karriere im öffentlichen Dienst vorstellen können, der durch einen sicheren Arbeitsplatz und viele weitere Vorteile hier in der Region sehr attraktiv ist.“ Das RP Gießen zählt mit über 1400 Beschäftigten zu den großen Arbeitgebern in Mittelhessen.

    Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten hat die drei jungen Frauen auf eine abwechslungsreiche Arbeit vorbereitet. Im Verlauf von drei Jahre erhielten sie durch die theoretische Ausbildung an der Max-Weber-Schule, die praktische Ausbildung in den RP-Fachdezernaten und den Unterricht am Gießener Verwaltungsseminar umfangreiche Kenntnisse.

    Fachinformatiker der Fachrichtung Systemintegration werden ebenfalls drei Jahre lang im Fachdezernat für E-Government, Information und Kommunikation praktisch ausgebildet und besuchen die Theodor-Litt-Schule in Gießen. Sie befassen sich mit IT-Systemen, planen und konfigurieren diese, beheben Fehler und lösen Anwendungs- und Systemprobleme. Mit der Ausbildung beim Regierungspräsidium werden zudem die Aufgaben der verschiedenen Bereiche der Landesverwaltung und hessischer Behörden vermittelt.

    Allgemeine Informationen zu einer Ausbildung beim Regierungspräsidium Gießen sind im Internet unter www.rp-giessen.de zu finden.

    Bildunterschrift: Regierungsvizepräsident Martin Rößler gratuliert vor dem Hauptsitz am Landgraf-Philipp-Platz (v.l.): Lea Steffen, Ole Mandler, Martha Kurkunç und Jennifer Rahn.

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  • Team von Grebenhain-Nösberts-Weidmoos auf Platz eins

    Regierungspräsidium Gießen veranstaltet in Grünberg den Bezirksentscheid der Leistungsübung für die mittelhessischen Freiwilligen Feuerwehren

    Gießen/Grünberg/Mittelhessen. Das Team von Grebenhain-Nösberts-Weidmoos (Vogelsbergkreis) hat den Bezirksentscheid der Feuerwehrleistungsübung gewonnen. Auf Platz zwei landete Beselich (Landkreis Limburg-Weilburg), auf Platz drei Beselich-Obertiefenbach (Landkreis Limburg-Weilburg). „Ich gratuliere den drei Erstplatzierten ganz herzlich und drücke ihnen jetzt schon mal die Daumen für den Landesentscheid am 10. September in Korbach“, sagte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich bei der Siegerehrung. Gemeinsam mit Frank Ide (Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Landkreis Gießen) und Thomas Kreuder (Magistrat der Stadt Grünberg) gratulierte er den erfolgreichsten Mannschaften. Die Pokale hatten das Regierungspräsidium Gießen, der Kreisfeuerwehrverband Gießen und der Bürgermeister der Stadt Grünberg gestiftet.

    Das Dezernat für Brandschutz im Regierungspräsidium (RP) Gießen hatte den Wettbewerb in Grünberg einmal mehr organisiert. Acht Mannschaften aus vier mittelhessischen Landkreisen waren vertreten: Rabenau-Rüddingshausen, Reiskirchen-Hattenrod (beide Landkreis Gießen), Beselich-Obertiefenbach und Beselich (Limburg-Weilburg), Ebsdorfergrund-Beltershausen, Ebsdorfergrund-Dreihausen, Kirchhain-Stausebach (Marburg-Biedenkopf) und Grebenhain-Nösberts-Weidmoos (Vogelsbergkreis).

    Die Feuerwehrleistungsübung soll erworbene Kenntnisse der Einsatzkräfte in Theorie und Praxis ergänzen, festigen und den allgemeinen Leistungsstand anheben. Neben dem sicheren Beherrschen der Feuerwehrtechnik und -ausrüstung kommt es dabei auch auf Schnelligkeit und Teamgeist an. „Dadurch soll das zusätzlich erworbene Fachwissen auch im Einsatzdienst sicher angewendet werden können“, betonte Dr. Thomas Stumpf, Leitender Branddirektor im RP Gießen, in seiner Funktion als Übungsleiter.

    Im theoretischen Teil mussten die Mannschaften 15 Fachfragen aus allen Themengebieten der Feuerwehr in zehn Minuten beantworten. Hierfür zeichneten Kerstin Weigel, Melanie Lochnit und Wolfgang Cloos (alle RP Gießen) verantwortlich. Im praktischen Teil hatte eine Gruppe mit neun Einsatzkräften oder eine Staffel mit sechs Einsatzkräften den Auftrag, einen Löschangriff bei einem angenommenen Wohnungsbrand umzusetzen. „Hier gilt es, das korrekte Vorgehen im verrauchten Bereich, die richtige Löschtechnik sowie die korrekte Menschenrettung zu zeigen“, erklärte Stumpf. Die einzelnen Mannschaften wurden hierbei von einem fünfköpfigen Schiedsrichterteam aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg bewertet.

    „Das Leistungsniveau aller Mannschaften war sehr gut“, fasste Übungsleiter Dr. Thomas Stumpf seine Eindrücke zusammen. Er sprach allen Bezirksfinalisten sein Lob aus. Außerdem dankte er der Freiwilligen Feuerwehr Grünberg für die Bereitstellung und Vorbereitung der Übungsfläche und gratulierte ihr zum 150-jährigen Bestehen. Dank galt auch den Schiedsrichtern für die faire und zuverlässige Bewertung.

    Bildunterschrift: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (2. v. r.), Dr. Thomas Stumpf (r.) und Kreisbrandinspektor Georg Hauch (l.) gratulierten den Teams aus Beselich und Beselich-Obertiefenbach (beide Landkreis Limburg-Weilburg), die die Plätze zwei und drei belegten. Foto: RP Gießen

  • Wichtige Beschlüsse für die Entwicklung der Region

    Regionalversammlung Mittelhessen in Wetzlar: Elf Grundsatzpapiere als wichtige Richtschnur für künftigen Regionalplan Mittelhessen diskutiert und beschlossen – Rotor-Out-Beschluss zur Absicherung der Energiewende

    Gießen/Wetzlar. Die Regionalversammlung Mittelhessen (RVM) hat im Kreishaus des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar getagt. Dabei wurden vor allem elf Grundsatzpapiere für die Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen beraten und schließlich beschlossen. Diese sind eine wichtige Richtschnur, wie mit den eingegangenen Stellungnahmen umgegangen wird. In einem bisher einmalig umfangreichen Prozess sind im ersten Beteiligungsverfahren rund 1.600 Stellungnahmen mit etwa 7.600 Einzelanträge eingegangen. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand der sogenannte Rotor-Out-Beschluss, mit dem der mittelhessische Beitrag zur Energiewende sichergestellt werden soll.

    Viele Beratungen hatte es vor bereits vor der Genehmigung des Entwurfs durch die Regionalversammlung im September 2021 gegeben, in die auch die 101 betroffenen Städte und Gemeinden waren zuvor in einem frühen Stadium eingebunden worden. Zuletzt ist der beschlossene Planentwurf bis Mitte März vergangenen Jahres offengelegt worden, mit einer enormen Resonanz, wie Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich in seiner Rede berichtet. Behörden, Unternehmen und mittelhessische Bürgerinnen und Bürger hatten die Gelegenheit genutzt und eine Stellungnahme abgegeben. Dies ging auf drei Wegen: per Post, über E-Mail und erstmals auch auf einer digitalen Beteiligungsplattform.

    Wegen der außerordentlich hohen Zahl eingegangener Stellungnahmen habe es „einige Zeit gedauert, bis sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oberen Landesplanungsbehörde einen Überblick über die einzelnen Antragsziele verschafft und erste Gedanken zu einer Erwiderung aus fachlicher Sicht gemacht haben“, erläuterte RP Ullrich. Dies sei bei dem vorliegenden Regionalplan-Entwurf auch wegen der vielfach sehr konträren Stellungnahmen nicht ganz einfach gewesen: „So wurde oft ein und dieselbe Fläche, die im Planentwurf für eine Siedlungsentwicklung vorgesehen war, von den einen heftig abgelehnt, während andere sie als viel zu klein für den vor Ort erwarteten Wohnsiedlungsflächenbedarf eingeschätzt haben.“ Die hohe Zahl kann nicht verwundern, erstreckt sich der mittelhessische RP-Bezirk doch auf die fünf Landkreise und Distanzen zwischen Limburg und Schlitz in der Ost-West-Richtung sowie zwischen Münchhausen und Hungen von Norden nach Süden und betrifft über eine Million Menschen.

    In ihrer Sitzung hat sich die Regionalversammlung nun mit den wesentlichen Inhalten der Zuschriften befasst. Damit bei fast 8.000 Anregungen und Bedenken der Überblick behalten werden kann, sind zuvor insgesamt elf Grundsatzpapiere als Orientierung entwickelt und in den vergangenen Monaten diskutiert worden. Diese sind übertitelt in die Kategorien: Regionale Raumstruktur, Bevölkerungsentwicklung und Siedlungsflächen, Industrie- und Gewerbeflächen, Arten- und Biotopschutz, Regionaler Grünzug, Siedlungsklima, Landwirtschaft Teil 1 und 2, also einschließlich Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung und -abbau sowie Regionale Infrastruktur – Verkehr.

    „Aufgabe der Grundsatzpapiere ist es“, betonte RP Ullrich während der Sitzung, „ausgehend von einem Überblick über die Ergebnisse der Beteiligung die grundlegenden Vorgaben für die weitere Bearbeitung aufzuzeigen.“ Und in Richtung der anwesenden RVM-Vertreterinnen und Vertreter fügte er hinzu: „Zu jedem Grundsatzpapier haben Sie, meist nach intensiven Diskussionen, eine Beschlussempfehlung abgegeben, teilweise mit Änderungen gegenüber dem Entwurf der Verwaltung.“ In der abschließenden Beratung sind alle Grundsatzpapiere angenommen worden. Außerdem ist ein Kriterienkatalog zum regionalplanerischen Ziel „Trassensicherung von ehemaligen Bahnstrecken“ verabschiedet worden.

    Auch der Vorsitzende der Regionalversammlung Mittelhessen Klaus Weber zeigt sich mit den bislang erzielten Ergebnissen zufrieden: „Seit Januar haben sich die verschiedenen Gremien der Regionalversammlung in 13 Sitzungen intensiv mit den Grundsatzpapieren beschäftigt und empfehlen dem Plenum mit großer Mehrheit, die Dokumente zu beschließen.“

    Die Beratung und Beschlussfassung in den Ausschüssen der Regionalversammlung über jede einzelne Stellungnahme soll im Herbst starten. Der finale Beschluss über deren Bewertung und über eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vermutlich im ersten Halbjahr 2024 gefasst. Mit diesem Beschluss wird dann auch der Zeitraum des zweiten Beteiligungsverfahrens festgelegt. Ziel ist es, den Plan danach von der Regionalversammlung Mittelhessen beschließen zu lassen. Genehmigt wird er letztlich von der Landesregierung.

    Als weiteres großes Thema stand die Windenergie auf der Tagesordnung im Wetzlarer Kreishaus, mit Auswirkungen auf den Teilregionalplan Energie Mittelhessen. Dabei geht es um den sogenannten „Rotor-Out-Beschluss“. Der ist im Windenergieflächenbedarfsgesetz geregelt und erlaubt, dass Rotorflächen regelmäßig über die Grenze der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie hinausragen dürfen. „Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus den umfangreichen gesetzlichen Änderungen, die die Bundesregierung seit dem letzten Jahr auf den Weg gebracht hat, um die Energiewende wirksam zu beschleunigen“, berichtete Regierungspräsident Ullrich.

    Der Beschluss sei die wesentliche Voraussetzung dafür, dass die im Teilregionalplan Energie Mittelhessen ausgewiesenen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie „voll umfänglich“ berücksichtigt werden könnten, sagte RP Ullrich: „Nämlich dann, wenn es darum geht, wie Mittelhessen – und Hessen insgesamt – den geforderten Beitrag zur Erreichung der Flächenziele für die Windenergienutzung leistet.“

    Das Thema Windenergie wird die Regionalversammlung auch in der zweiten Jahreshälfte beschäftigen: „In Vorbereitung befindet sich die Vorlage für einen weiteren Beschluss“, kündigte der Regierungspräsident an. Mit ihm soll aufgezeigt werden, dass es dem Land Hessen mit den Teilregionalplänen Energie für Nord-, Mittel- und Südhessen gelungen sei, den bundesgesetzlich für Ende 2027 geforderten Flächenanteil von 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung planerisch bereitzustellen. „Dazu trägt Mittelhessen übrigens einen großen Teil bei, weil die Regionalversammlung beschlossen hatte, mit dem Teilregionalplan Energie 2,2 Prozent der Regionsfläche als mögliche Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie auszuweisen.“

    Hintergrund: Regionalplan Mittelhessen

    • Die Festlegungen des Regionalplans beeinflussen in erster Linie die 101 Städte und Gemeinden sowie Fachbehörden bei ihren Planungen und Vorhaben. Dabei ist zwischen „Zielen“ und „Grundsätzen“ zu unterscheiden.
    • „Ziele“ lösen eine strikte Beachtenspflicht aus, können aber in einem engen Rahmen konkretisiert werden.
    • Dagegen sind „Grundsätze“ in Planungs- und Zulassungsverfahren lediglich zu berücksichtigen. Sofern gewichtige Gründe vorliegen, dürfen sie im Zuge einer Abwägung überwunden werden. Das bedeutet, dass in begründeten Fällen von der mit dem Grundsatz verbundenen Intention des Regionalplans abgewichen werden kann.
    • Eine strikt einzuhaltende Vorgabe ist insbesondere der je Kommune festgelegte maximale Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächenbedarf. Allerdings gibt es, im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung, keine Verpflichtung, diesen Bedarf während der Laufzeit des Regionalplans vollständig auszuschöpfen.
    • Hier und bei anderen Festlegungen ist der Regionalplan also nur eine „Angebotsplanung“. Um den Kommunen Spielraum für ihre Entwicklung zu geben, werden in der Regionalplankarte deutlich mehr Gebiete festgelegt, die für eine Entwicklung von wohnbaulicher oder gewerblicher Nutzung in Frage kommen, als in der Summe der maximale Bedarf zulässt.
    • Mit seinen Vorranggebietsfestlegungen für Raumnutzungen und -funktionen im Freiraum schließt der Regionalplan allerdings auch entgegenstehende Nutzungen aus. Das betrifft z.B. die Vorranggebiete für Landwirtschaft, für Natur und Landschaft und für vorbeugenden Hochwasserschutz oder die Vorranggebiete Regionaler Grünzug. Das bedeutet, dass in diesen Vorranggebieten, die die Wirkung von Zielen haben, beispielsweise eine Siedlungsentwicklung oder auch der Abbau von Rohstoffen nicht zulässig ist.

    Bildunterschrift: Fast 200 Seiten stark ist der Textentwurf für den neuen Regionalplan Mittelhessen. Die Regionalversammlung Mittelhessen hat nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren elf Grundsatzpapiere beraten und beschlossen. Diese sind eine wichtige Richtschnur für den Umgang mit der rund 1.600 Stellungnahmen, die bei der Oberen Landesplanungsbehörde beim RP Gießen eingegangen sind.

    Foto: RP Gießen

  • Ein Berufseinstieg, der 1000 Möglichkeiten eröffnet

    Regierungspräsidium Gießen ermöglicht einen Tag lang Einblick in Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten – Austausch mit aktuellen Auszubildenden und Studierenden

    Gießen. Sie kamen mit Fragen und gingen mit Antworten: Das Regierungspräsidium (RP) Gießen ermöglichte Jugendlichen einen spannenden Einblick in Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten der Behörde. Und dies wurde von den Teilnehmerinnen und -nehmern am Hauptsitz am Landgraf-Philipp-Platz in Gießen positiv angenommen. Unter dem Motto „Unlock your potential: Ausbildung und Studium erleben“ verschafften sie sich ein Bild von einem der größten Arbeitgeber in der Region Mittelhessen.

    Den neuen Slogan „1 Arbeitgeber – 1000 Möglichkeiten“ erläuterte zum Auftakt der für Personal verantwortliche Regierungsvizepräsident Martin Rößler. Er begrüßte die jungen Gäste und führte sie in die Veranstaltung ein. „Verwaltung ist alles andere als langweilig“, betonte Rößler. Denn: Verwaltung gestalte Gesetze, die dann unmittelbaren Einfluss auf das tägliche Leben hätten. Das verstaubte Image von unzähligen Aktenbergen entspreche nicht der Wirklichkeit. „Digitalisierung und Modernisierung haben in der Verwaltung längst Einzug gehalten.“ Nicht zuletzt Berufsbilder wie die des IT-Fachinformatikers zeigen das.

    „Und das Regierungspräsidium bietet in diesem Rahmen viele Entwicklungsmöglichkeiten“, betonte der Regierungsvizepräsident. Rund 60 unterschiedliche Berufe sind in der Behörde vertreten. Über 1400 Menschen arbeiten für das Regierungspräsidium. Doch nicht nur Zahlen bekamen die jungen Gäste präsentiert, sondern auch einen Einblick aus erster Hand. Auszubildende und Studierende der Behörde erläuterten ihre persönlichen Beweggründe, warum sie sich für den beruflichen Start im Regierungspräsidium entschieden hatten. Für einen offenen Austausch standen für die Gäste Gesprächspartner bereit, die nicht nur Fragen beantworteten, sondern auch weitere Informationen zum Arbeitgeber und den Rahmenbedingungen parat hatten und ihre eigenen Erfahrungen teilten.

    Nach der Begrüßung- und Austauschrunde gab es die Möglichkeit, sich verschiedenen Aktivtäten anzuschließen. Dazu gehörten unter anderem ein „Lehrgespräch Fachinformatiker“ mit Einblick in die praktische Ausbildung, eine Vorlesung „light“ mit der Vorstellung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) oder die Simulation eines Assessment-Centers, wie es beim Einstellungsverfahren stattfindet.

    RP-Personalpsychologe Benjamin Lückert erläuterte in Kleingruppen-Gesprächen das Vorgehen beim Bewerbungsverfahren, zu denen auch eine Diskussion mit anderen Bewerbern gehört. Dieses Angebot stieß auf großes Interesse. In einem separaten Raum kamen die jungen Menschen zusammen. Sodann wurde ein Thema vorgegeben, zudem sich die Teilnehmer mit Pro- und Contra-Argumenten austauschten. Lückert gab Hilfestellung und erläuterte Hintergründe, etwa, dass in solchen Gesprächen der Umgang miteinander analysiert werde, wie man sich in der Gruppe verhalte und ob auf die Argumente des Gegenübers eingegangen werde. Viele hilfreiche Tipps und Kniffe erhielten die jungen Menschen, um sich auf solche Situationen vorzubereiten. Und bestenfalls sitzen die Teilnehmer in einiger Zeit wieder dem Personalpsychologen des Regierungspräsidiums Gießen gegenüber. Dann aber nicht in einer Simulation, sondern in einem richtigen Bewerbungsprozess.

    Bildunterschrift: Foto: Regierungsvizepräsident Martin Rößler (hinten rechts) begrüßt die Jugendlichen im Regierungspräsidium Gießen zum Austausch über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten.
    Foto: RP Gießen