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  • Technischer Verbraucherschutz: Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zu Kauf und Nutzung von Fahrrad- und Skaterhelmen

    Technischer Verbraucherschutz: Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zu Kauf und Nutzung von Fahrrad- und Skaterhelmen

    Gießen. Fahrradfahren macht Spaß, ist gesund und hält fit. Damit der Fahrspaß sicher bleibt, sollten Radler einen Helm tragen. Das ist in Deutschland zwar keine Pflicht, aber ein Fahrradhelm schützt den Kopf bei Stürzen vor schlimmen Verletzungen und bleibenden Schäden. „Gerade für Kinder ist ein Kopfschutz beim Fahrradfahren sehr wichtig, denn durch mangelnde Fahrerfahrung sind sie besonders gefährdet“, rät Stefan Wingenbach, Experte für technischen Verbraucherschutz beim Regierungspräsidium Gießen. Das ist sowohl in Geschäften als auch im Internet kontrollierend tätig, damit nur sichere Helme in den Handel gelangen.

    Um sicherzustellen, dass Fahrradhelme auch die qualitativ hohen technischen Ansprüche erfüllen, müssen sie die harmonisierte Europäische Norm EN 1078 erfüllen. Diese regelt die Eigenschaften der Stoßdämpfung eines Helms für Radfahrer sowie für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen. Zugleich bestätigt sie, dass der Helm getestet wurde und zudem alle vorgeschriebenen und für die Sicherheit relevanten Grenzwerte eingehalten sind. Hat der Helm die notwendigen Prüfungen bestanden, muss im Helm der Hinweis auf die Norm ersichtlich sein. Zusätzlich muss auch die CE-Kennzeichnung deutlich sichtbar angebracht werden.

    Beim Kauf des Helms ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beiliegt. „In dieser müssen mindestens der Name des Herstellers mit vollständiger Anschrift, die Modellbezeichnung, die Größe, das Gewicht, das Herstellungsjahr sowie ein Warnhinweis für Kinder im Zusammenhang mit Kletteraktivitäten aufgeführt sein“, erläutert der RP-Experte Wingenbach. Auch eine Erklärung, dass Helme nicht durch Zusätze oder auch Entfernung von Originalteilen verändert werden sollten, darf dort nicht fehlen. Mittlerweile sind viele Modelle auch mit modernster Elektronik ausgestattet wie digitale Beleuchtung oder Abbiegehinweise. Diese bieten eine bessere Sichtbarkeit, sind aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Egal, ob puristisch oder hochtechnisiert: „Vor dem Kauf eines Fahrradschutzhelmes sollten Sie auf jeden Fall mehrere Modelle ausprobieren, um festzustellen, welches Modell Ihnen individuell am besten passt“, rät Stefan Wingenbach. Sein Tipp: Im Zweifel in einem Fachgeschäft auch im Hinblick auf die Einstellmöglichkeiten und die Passform beraten lassen.

    Ist der Helm gekauft, gibt es einen weiteren Sicherheitsaspekt zu beachten, denn Fahrradhelme unterliegen einem Alterungsprozess. Deshalb muss in jedem Helm das Quartal und Jahr der Herstellung angegeben sein. Wegen der individuellen Angaben der Hersteller in den Bedienungsanleitungen dürfen Helme nach Ablauf der dort festgesetzten Gebrauchsdauer nicht mehr benutzt werden. „Und hat der Helm nach einem Sturz seine Aufgabe erfüllt“, ist ein entscheidender Rat des RP-Experten, „dann hat er ausgedient und muss ebenfalls aussortiert werden.“ Denn selbst wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind, kann die Schutzwirkung stark eingeschränkt sein.

    Bildunterschrift: Einer der Tipps von den technischen Verbraucherschützern im Regierungspräsidium Gießen: Egal ob als sportliches oder als handelsübliches Modell mit Stoffüberzug, wer einen Fahrrad- oder Skaterhelm kauft, sollte darauf achten, dass die Europäische Norm EN 1078 und die CE-Kennzeichnung darin zu finden sind.

    Foto: RP Gießen

  • Online-Seminar: Selbstbewusst ins Bewerbungsverfahren

    • Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagenturen aus Mittel- und Nord-Hessen informieren über Beruf, Wiedereinstieg und Karriere
    • Online Seminar am 28. Juni zum Thema „Selbstbewusstsein“
    • Umfassendes Online-Programm für 2023

    Selbstbewusstsein ist vor allem im Berufsleben der Schlüssel zum Erfolg. Eine kritische Bestandsaufnahme, eine realistische Einschätzung der Umstände und Erwartungen helfen das eigene Selbstbewusstsein zu reflektieren und einzuordnen.

    Im Online Seminar am 28. Juni von 9 bis 11 Uhr erfahren Interessierte, wie man zu einer stimmigen Selbsteinschätzung kommt und diese zielgerichtet im Bewerbungsverfahren einsetzt. Empfehlenswert für Menschen, die sich mit dem Thema Arbeitssuche und Bewerbungsverfahren auseinandersetzen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung unter: https://shorturl.at/hDRU3

     

    Die Seminare sind Teil des Info-Angebots der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagenturen aus Mitte- und Nord-Hessen für das Jahr 2023: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/bca/aktuelles >> #Infobits Hessen

  • Regierungspräsidium Gießen wirbt mit neuem Slogan – Beschäftigte reichen bei Wettbewerb fast 190 Vorschläge ein

    Regierungspräsidium Gießen wirbt mit neuem Slogan – Beschäftigte reichen bei Wettbewerb fast 190 Vorschläge ein

    1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten

    Gießen. „1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten“: Dieser neue Slogan des Regierungspräsidiums Gießen wird den Menschen in Mittelhessen ab sofort immer wieder begegnen. Auf Bannern, in Publikationen, auf Fahrzeugen, auf Werbeartikeln und mehr. „Wir sind eine leistungsstarke Behörde mit vielen Aufgaben und ein sehr attraktiver, familienfreundlicher Arbeitgeber. Das wollen wir mit dem Slogan und dem dazugehörigen Logo deutlich machen“, betont Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich passend zum Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni.

    „Das Regierungspräsidium Gießen ist einer der größten Arbeitgeber in Mittelhessen“, ergänzt Regierungsvizepräsident Martin Rößler, der als Leiter der Zentralabteilung für Personalangelegenheiten zuständig ist. In der Behörde arbeiten in sieben Abteilungen über 1.400 Beschäftigte in mehr als 60 verschiedenen Berufen. Hinzu kommen weitere 750 Beschäftigte in der nachgeordneten Versorgungsverwaltung. Das Regierungspräsidium vereint mehr als 1.000 Aufgaben aus den Bereichen Arbeitsschutz, Bergbau, Pflanzenschutz, Elterngeld, Lebensmittelüberwachung oder auch Naturschutz unter einem Dach. „Wir haben viel zu bieten, nicht nur, was die Aufgaben angeht. Dennoch merken wir, dass die Zahl der Bewerbungen zurückgeht. Gerade in den vergangenen Jahren ist immer deutlicher geworden, dass das Thema Personalgewinnung mehr Aufmerksamkeit benötigt“, sagt Rößler.

    Daher wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema Personalgewinnung gebildet. „Diese hat sich vor allem der Frage gewidmet, auf welchem Weg wir positiv auf uns aufmerksam machen können. Eine Idee war: Wir brauchen für unsere Behörde einen Arbeitgeberslogan, der für uns eine ,Marke‘ wird“, resümiert der Regierungsvizepräsident. Bei einem Wettbewerb konnten die Beschäftigten eigene Vorschläge einreichen. Fast 190 Ideen gingen ein und wurden von einer Jury bewertet. Diese war besetzt mit Auszubildenden, Leitungen von Stabsstellen, Vertreterinnen und Vertreter des Personaldezernats, des Personalrats, der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung, Jens Ihle als Geschäftsführer des Regionalmanagements Mittelhessen und Fachmann für Marketing sowie Dr. Christoph Ullrich und Martin Rößler. In diesem Rahmen wurden alle Vorschläge vorgestellt. Nach intensivem Austausch fiel die Wahl schließlich auf: „1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten“.

    „Der Slogan überzeugte die Jury, weil er die enorme Vielfalt in unserer Behörde hervorhebt und die Breite der Tätigkeiten umfasst, die für eine persönliche Entwicklung unter einem Dach möglich ist“, fasst Martin Rößler zusammen. Gespannt war die Jury, wer den Vorschlag eingereicht hatte, denn das war ihr bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Die Auflösung überraschte vor allem die Behördenleitung. Denn der Vorschlag kam von Sabrina Panz aus der Pressestelle, die eng mit Dr. Christoph Ullrich und Martin Rößler zusammenarbeitet. „Ich bin jetzt seit drei Jahren beim RP und immer wieder aufs Neue beeindruckt, wie viele Aufgaben wir haben und in wie vielen Bereichen des täglichen Lebens unsere Arbeit eine Rolle spielt“, verrät Sabrina Panz, wie sie auf „1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten“ kam.

    Mit dem Slogan wird aber nicht nur auf die Aufgaben angespielt. Viele Möglichkeiten gibt es auch im Bereich Ausbildung, zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung, zur Ausgestaltung von Arbeitszeiten und vor allem auch Teilzeitmodellen. Ein Pflege-Guide, Gesundheitsangebote und das LandesTicket, das zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in ganz Hessen berechtigt, gehören ebenfalls zu den Vorzügen von RP-Beschäftigen. Weitere Infos gibt es unter https://rp-giessen.hessen.de/karriere.

    Bildunterschrift:

    1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (r.), Regierungsvizepräsident Martin Rößler und RP-Mitarbeiterin Sabrina Panz präsentieren das neue Logo, das den Menschen in Mittelhessen jetzt immer wieder begegnen wird.

     

    Foto: RP Gießen

     

     

  • Küchenmitarbeiter Voll/Teilzeit (m/w/d) gesucht

    Burger`s Gießen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung in der Küche. Erfahrung sollte vorhanden sein.

    Bitte bewirb dich per E-Mail unter burgersgii@gmail.com, telefonisch unter 017664930642 oder direkt vor Ort bei uns.

    Wir freuen uns auf dich

  • Stellenanzeige: Bürofachkraft (m/w/d) bei Guul Translations

    Unser Unternehmen ist auf der Suche nach einer engagierten Bürofachkraft zur sofortigen Einstellung. Wir sind ein stetig wachsendes Unternehmen, das sich auf Qualität, Professionalität und nachhaltige Geschäftsbeziehungen konzentriert.

    Ihre Aufgaben:
    Büroorganisation und -kommunikation
    Verwaltung von Terminen und Fristen
    Vorbereitung und Nachbereitung von Meetings
    Erstellen von Präsentationen und Berichten
    Bearbeitung des Posteingangs und -ausgangs
    Administrative Unterstützung unseres Teams

    Unsere Anforderungen:
    Abgeschlossene Ausbildung in einem relevanten Bereich
    Hervorragende organisatorische Fähigkeiten
    Starke Kommunikationsfähigkeiten und eine serviceorientierte Arbeitsweise
    Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    Gute Kenntnisse in MS Office

    Was wir bieten:
    Überdurchschnittliche Bezahlung
    30 Urlaubstage
    Vielfältige und herausfordernde Aufgaben
    Flache Hierarchien und die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen
    Ein dynamisches, professionelles Arbeitsumfeld
    Förderung von Weiterbildungen

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, in der Sie uns mitteilen, warum Sie der perfekte Kandidat für diese Position sind. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewerbung@guul-translations.com. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin an.

    Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
    Guul Translations

  • Umbau für Verkehrsversuch beginnt

    Ab Montag: Ostanlage von Kennedyplatz (Arbeitsamt) bis Berliner Platz gesperrt – Vom Berliner Platz Richtung Marburger Straße weiter frei

    Am kommenden Montag (19. Juni) geht es los. Dann startet der Umbau für den Verkehrsversuch auf dem Anlagenring, der in vier Etappen geschieht und Ende September komplett abgeschlossen sein soll. Danach gilt für ein Jahr versuchsweise eine neue Verkehrsführung in der Innenstadt.

    Die Arbeiten zur Einrichtung einer Fahrradstraße auf den inneren Fahrspuren des Anlagenringes bei gleichzeitiger Führung des Autoverkehrs auf den äußeren Fahrspuren in Einbahnstraßenrichtung (gegen den Uhrzeigersinn) beginnt im Abschnitt an der Ostanlage – vom Kennedyplatz bis zum Berliner Platz.

    Für die nächsten drei Wochen ist die Ostanlage deshalb in dieser Fahrtrichtung für jeglichen Fahrverkehr gesperrt. Auch Radfahrende und Busse werden die Strecke in dieser Zeit nicht nutzen können. Vom Berliner Platz in Richtung Marburger Straße/Nordanlage bleibt die Ostanlage uneingeschränkt befahrbar.

    In dem Abschnitt werden Markierungs- und Beschilderungsarbeiten durchgeführt und auch Ampelanlagen ausgetauscht. Deshalb werden auch die Ampeln am Platz der Deutschen Einheit (vor der THM), an der Landgrafenstraße, der Walltorstraße und am Kennedyplatz wegen des 3-wöchigen Umbaus abgeschaltet.

    Nach dem Umbau wird die Ostanlage in der Richtung von Marburger Str/Kennedy Platz in Richtung Berliner Platz nur noch für Radfahrende und Busse befahrbar sein. Autofahrer nutzen dann nur noch den äußeren Ring in Einbahnrichtung.

    Die weiteren Bauabschnitte zur Einrichtung der Fahrradstraße folgen danach: Von der Nordanlage ab Kennedy-Platz in Richtung Oswaldsgarten/Neustadt (2. Bauabschnitt Anfang Juli bis Ende August), danach von der Neustadt/Oswaldsgarten bis Reichensand (3. Bauabschnitt Anfang August bis Ende August) und zuletzt vom Reichensand bis Berliner Platz (4. Bauabschnitt Ende August bis Ende September:

    Umstellungsphasen Verkehrsversuch

    (Zum Vergrößern anklicken)

    In der Umbauzeit der Ostanlage – und nur während dieser dreiwöchigen Zeit – werden die Senckenbergstraße und die Walltorstraße zur Sackgasse. Die nördliche Innenstadt ist in dieser Zeit nur über Nordanlage und Dammstraße erreichbar. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Senckenbergstraße (und auch der Brandplatz) über die Ostanlage mittels einer neuen Abbiegemöglichkeit für Autos zu erreichen sein. Auch in die Walltorstraße kann man dann künftig neu auch von der Ostanlage aus einfahren. Ein Plan dazu und alle weiteren Informationen findet man auf der Themenseite Verkehrsversuch.

    Um den Autofahrenden die Eingewöhnungszeit leichter zu machen, wird in der Bauphase eine Umleitung beschildert. Diese führt über die Nordanlage (wie auch zukünftig möglich) als auch über die Dürerstraße und die Ringallee:

    Umleitung Verkehrsversuch erster Bauabschnitt

    (Zum Vergrößern anklicken)

    Busse werden umgeleitet

    [Quelle: Stadtwerke Gießen, SWG] Durch die Vorbereitungen zum Verkehrsversuch können für die Dauer von ca. drei Wochen auch die Busse diesen ersten Bauabschnitt nicht mehr befahren. Die Haltestellen „Landgericht“ und „Behördenzentrum“ in der Fahrtrichtung John-F.-Kennedy-Platz bis Berliner Platz und weitere Haltestellen in Abhängigkeit von der Umleitungsstrecke können nicht angefahren werden. Ersatzhaltestellen werden eingerichtet. Nach Fertigstellung dieses Abschnittes des Anlagenringes werden die umgeleiteten Stadtbusse und Umlandlinien (mit Ausnahme der Linie GI-25) wieder ihren regulären Linienweg befahren. In Gegenrichtung ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich Linienweg und Haltestellen.

    Die Veränderungen bei den Stadtbuslinien im Detail:

    Linie 5 und Linie 15 (von Wieseck nach Bahnhof)

    In Fahrtrichtung Bahnhof fahren die Busse ab der Haltestelle „Röderring“ im Wiesecker Weg über den Waldbrunnenweg, Ringallee, Eichgärtenallee, Moltkestraße, Grünberger Straße, Berliner Platz zum Marktplatz und weiter zum Bahnhof.

    Für die Haltestelle „Feuerbachstraße“ gibt es einen Ersatzhalt im Waldbrunnenweg. In der Ringallee hält der Bus in der Höhe Ausgang Theodor-Litt-Schule als Ersatz für die eigentliche Haltestelle „Theodor-Litt-Schule“ und in Höhe des Gebäude D 13 der Technischen Hochschule Mittelhessen als Ersatz für die Haltestellen „Steinstraße“ und „Landgericht“.

    Anstatt an der Haltestelle „Behördenzentrum“ halten die beiden Linien an der Haltestelle „Berliner Platz“ vor dem Rathaus.

    Aufgrund des längeren Fahrweges starten die Linien 5 und 15 in Wieseck in Fahrtrichtung Wieseck 3 Minuten früher.

    Linie 12 (von Sandfeldschule nach Gewerbegebiet West)

    Die Busse fahren in Fahrtrichtung Gewerbegebiet West ab der Haltestelle „Steinstraße“ über die Nordanlage zum Oswaldsgarten.

    Es wird die Haltestelle „Nordanlage“ und die Ersatzhaltestelle vor der Kreuzung Nordanlage/ Rodheimer Straße angefahren. An Sonntagen verkehrt die Linie 12 über die reguläre Haltestelle „Oswaldsgarten“ bis zum Berliner Platz und fährt als Linie 6 weiter zum Schiffenberg.

    Bitte auch hier die Fahrplanänderung auf der Linie 12 ab Sandfeldschule in Richtung Gewerbegebiet West beachten.

    Linie 6 (Berliner Platz nach Schiffenberg)

    Die Linie 6 bedient in Richtung Schiffenberg die Haltestelle „Berliner Platz“ vor der Kongresshalle anstelle der Haltestelle „Behördenzentrum“.

    Die Veränderungen bei den Umlandlinien im Detail:

    Linie Gi-25 (von Reinhardshain nach Gießen-Johanneskirche)

    Die Linie 25 fährt ab der Haltestelle „Steinstraße“ über die Nordanlage, Marktplatz zurück zur Haltestelle „Steinstraße“.

    Es werden die Haltestellen „Nordanlage“, „Oswaldsgarten“, „Marktplatz“, „Behördenzentrum“ und „Landgericht“ angefahren. Die Halte „Mühlstraße“, „Bahnhofstraße“ und „Johanneskirche“ entfallen. Der Baustellenfahrplan hat Gültigkeit für die gesamte Dauer der Umstellungsphase.

    Linie 371 (von Grünberg nach Gießen Bahnhof)

    Die Busse fahren in Fahrtrichtung Gießen Bahnhof ab der Haltestelle „Steinstraße“ über die Nordanlage und Westanlage zum Bahnhof.

    Es werden die Haltestelle „Nordanlage“ und die Haltestelle „Mühlstraße“ in der Westanlage bedient. Die Haltestellen „Landgericht“, „Behördenzentrum“, „Johanneskirche“ und „Liebigstraße“ werden nicht angefahren.

    Die jeweils aktuellen Fahrpläne finden sich unter www.swg-verkehr.de oder unter www.vgo.de.

    Selbstverständlich helfen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der RMV-Mobilitätszentrale im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr weiter. Die SWG stehen natürlich zudem telefonisch unter 0641 708-1400 oder per E-Mail an mobizentrale@stadtwerke-giessen.de für Fragen zur Verfügung.

  • Hautkrebs auf dem Vormarsch – Schutz vor UV-Strahlung wird immer wichtiger

    Tag des Sonnenschutzes am 21. Juni: Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps – Beschäftigte im Freien sind besonders gefährdet

    Gießen. Die anhaltende kühle Luft hatte viele Menschen davon abgehalten, sich lange draußen aufzuhalten. Doch jetzt ist der Sommer auch in Hessen angekommen. Wann und wo es irgendwie geht, genießen die Menschen den Aufenthalt unter freiem Himmel. Sonnenlicht und -wärme stärken unser Wohlbefinden. Doch mit der Sonne kommt auch die UV-Belastung, die unserer Haut schaden und im schlimmsten Fall sogar zu Hautkrebs führen kann. Das spielt nicht nur in der Freizeit, sondern gerade auch im Beruf eine Rolle. Das Regierungspräsidium Gießen überwacht nicht nur den Arbeitnehmerschutz, es unterstützt und berät Unternehmen auch. Passend zur Jahreszeit gibt es Tipps, wie man sich bei der Arbeit im Freien schützen kann und was für Arbeitgeber hier zu tun ist.

    „Die Zahlen sprechen für sich: Jedes Jahr erkranken in Deutschland mehr als 250.000 Menschen neu an Hautkrebs“, macht Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich passend zum Tag des Sonnenschutzes am Mittwoch, 21. Juni, deutlich. Bei jedem zehnten Fall handele es sich um eine bösartige Form. Bei den Todesfällen hat das statistische Bundesamt in Wiesbaden in den vergangenen 20 Jahren eine Steigerung um mehr als die Hälfte (55 Prozent) verzeichnet. Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt mit, dass durch die Klimaveränderungen, die auch in unseren Regionen große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, mit einer weiteren Steigerung der Hautkrebsinzidenz zu rechnen sei. „Besonders gefährdet sind dabei Personen, die im Freien arbeiten“, berichtet RP Ullrich weiter.

    Es gibt viele Berufsgruppen, bei denen mit einer erhöhten UV-Belastung durch Sonneneinstrahlung zu rechnen ist. Dazu zählen Land- und Forstwirtschaft, Baugewerbe und Handwerk, Garten- und Landschaftsbauer, Straßenarbeiter oder auch Bademeister.

    Für den Schutz von Beschäftigten vor natürlicher UV-Strahlung gibt es zwar keine Grenzwerte, die herangezogen werden könnten. „Es gilt aber die Prämisse: Was vermeidbar ist, muss vermieden werden“, erläutert RP-Arbeitsschützer Holger Lehnhardt. Welche Schutzmaßnahmen letztlich zu treffen sind, müssen Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. „Die beste Maßnahme trifft der Arbeitgeber, wenn er dafür sorgt, dass die Haut der Beschäftigten möglichst wenig Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist“, berichtet Lehnhardt. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die natürliche UV-Strahlung tagsüber auch bei bewölktem Himmel vorhanden ist.

    Ganz praktisch heißt das: Entweder den Arbeitsplatz in den Schatten verlegen oder – wenn dies nicht möglich ist – dafür sorgen, dass möglichst viel Haut mit Kleidung bedeckt wird. „Dafür sind moderne Mikrofasertextilien gut geeignet, denn sie leiten Körperschweiß nach außen ab, was zusätzlich eine kühlende Wirkung hat.“ Als Kopfschutz sollten Helme oder textile Kopfbedeckungen mit Nackentuch getragen werden, damit auch die Ohren bedeckt sind. Für unbedeckte Körperstellen sollte eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor verwendet werden.

    Da auch Augenerkrankungen durch die UV-Strahlung begünstigt werden, sollte eine hochwertige Sonnenbrille mit UV-Schutz getragen werden. Auch der Faktor Tageszeit spielt eine Rolle. In den sommerlichen Monaten bietet es sich an, den Beginn der Arbeit vorzuverlegen, damit möglichst wenig Arbeitszeit in die heißen Nachmittagsstunden fällt. „Auch die Anzahl und Länge der Pausen sollte der Arbeitgeber den Belastungen durch die Sonneneinstrahlung anpassen“, sagt Experte Lehnhardt.

    Nicht jedem Beschäftigten ist bekannt, welche Gefährdung das Arbeiten im Freien mit sich bringt. Dazu Holger Lehnhardt: „Grundfalsch ist auf alle Fälle die Devise, dass man sich erst mal einen Sonnenbrand holen muss, um die Haut an die Sonne zu gewöhnen.“ Der Arbeitgeber muss über die Gefährdung und vor allem über die notwendigen Schutzmaßnahmen ausreichend informieren. Das kann er beispielsweise im Rahmen der jährlichen Arbeitsschutz-Unterweisung. Darüber hinaus sollte er die Beschäftigten regelmäßig anhalten, zur Verfügung gestellten Sonnenschutz auch zu benutzen.

    „Um eine krankhafte Veränderung der Haut zu erkennen, ist es wichtig, sich regelmäßig untersuchen zu lassen“, rät Lehnhardt. Natürlich sei es auch wichtig, die eigene Haut zu beobachten, um verdächtige Veränderungen auszumachen. „Allerdings kann nur eine Hautärztin oder ein Hautarzt harmlose Hautanomalien von krankhaften Veränderungen unterscheiden.“ Aus diesem Grund müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten bei Tätigkeiten im Freien arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Sie arbeiten im Zeitraum von April bis September zwischen 11 und 16 Uhr mindestens eine Stunde pro Arbeitstag im Freien und das an mindestens 50 Arbeitstagen.

    Und noch ein wichtiger Hinweis des Regierungspräsidiums: Bestimmte Hautkrebsarten können als Berufskrankheit anerkannt werden. Es handelt sich dabei um Plattenepithelkarzinome oder, als Vorstufe, multiple aktinische Keratosen der Haut. Erstere zählen in Deutschland sowohl bei Männern als auch bei Frauen zu den häufigsten Krebserkrankungen. In den vergangenen Jahren konnte eine deutliche Zunahme dieser Erkrankungen verzeichnet werden. Zudem werden die von Hautkrebs Betroffenen immer jünger.

    Für Fragen zum Schutz der Beschäftigten bei sommerlichen Arbeiten im Freien sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz allgemein ist in Mittelhessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig. Die Fachleute der Arbeitsschutz-Dezernate sind erreichbar unter der Rufnummer 0641 303-0 oder per E-Mail an arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de und arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de.

    Bildunterschrift: Ohne Sonnenschutz geht es nicht: zum Tag des Sonnenschutzes am Mittwoch, 21. Juni, gibt das Regierungspräsidium Gießen praktische Tipps, wie man sich bei der Arbeit im Freien schützen kann und was der Arbeitgeber dafür tun muss.

    Foto: RP Gießen

  • Kleinselbstständige sollen Höchstbeiträge für 2019 nachzahlen

    Verbraucherzentrale Hessen informiert über Forderungen von Krankenkassen und fordert gesetzliche Klarstellung

    Seit Jahresbeginn erhalten zahlreiche freiwillig versicherte Kleinselbstständige Nachzahlungsaufforderungen in erheblicher Höhe von ihrer Krankenkasse für das Jahr 2019, weil sie ihren vollständigen Steuerbescheid nicht fristgerecht vorgelegt haben. Die Krankenkassen sind der Auffassung, dass sie in diesen Fällen den Höchstbeitrag nachfordern können und akzeptieren nachgereichte Unterlagen nicht. Die Verbraucherzentralen vertreten den Standpunkt, dass nachgereichte Unterlagen im Widerspruchsverfahren berücksichtigt werden sollten und fordern dringend eine gesetzliche Klarstellung.

    Bei den Verbraucherzentralen melden sich seit Jahresbeginn zahlreiche freiwillig krankenversicherte Kleinselbstständige, die von ihrer Krankenkasse ungewöhnlich hohe Beitragsnachforderungen für 2019 erhalten. Die Betroffenen sollen den Höchstbeitrag von rund 900 Euro monatlich zahlen, weil sie den Steuerbescheid für 2019 nicht rechtzeitig binnen einer Dreijahresfrist vorgelegt haben. Der Steuerbescheid ist in diesen Fällen die Grundlage für die Berechnung der Beitragshöhe. Reichen die Betroffenen die Steuerbescheide nach, bestehen die Kassen weiter auf ihren Forderungen. Die Verbraucherzentralen halten dieses Vorgehen für völlig überzogen.

    Betroffen sind freiberuflich Tätige wie Fußpflegerinnen, Friseurinnen oder Kioskbesitzer, die meist nur sehr geringe Einkünfte erzielt haben. Die Folgen sind massiv: In den vorliegenden Fällen sind Versicherte mit Nachforderungen von bis zu 8.000 Euro konfrontiert. Anstatt die realen Einnahmen für die Beitragsberechnung heranzuziehen, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen den Höchstbeitrag. „Faktisch zahlen die Betroffenen also Beiträge auf Einnahmen, die sie gar nicht hatten. Teilweise ist der Krankenkassenbeitrag höher als die monatlichen Einnahmen der Mitglieder“, kritisiert Daniela Hubloher, Medizinerin bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Die Krankenkassen berufen sich auf das Sozialgesetzbuch V. Seit 2018 regelt Paragraf 240 Absatz 4a Satz 4, dass freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige drei Jahre Zeit haben, ihren Einkommenssteuerbescheid zur Beitragsberechnung einzureichen. Tun sie dies nicht, legt die Krankenkasse zunächst den Höchstbeitrag fest. „Wir sind der Meinung, dass nachgereichte Unterlagen im Widerspruchsverfahren berücksichtigt und die Beitragsnachforderungen angepasst werden müssen. Werden neue Tatsachen bekannt, muss eine falsche Entscheidung korrigiert werden“, so Hubloher. „Im Sozialrecht sind richtige Entscheidungen wichtiger als Fristen.“

    Nach Auffassung der Verbraucherzentralen stellt die Vorschrift keine Strafnorm dar, mit welcher die Kassen Beiträge verlangen dürfen, die vom Einkommen völlig losgelöst sind. Solche Härten dürften auch vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein. Andernfalls hätte er es explizit so formulieren müssen. „Wir halten daher dieses Vorgehen für rechtlich sehr problematisch“, so Hubloher weiter.

    Allerdings stützen sowohl der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen als auch das Bundesamt für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde das Vorgehen der Kassen gegen ihre Mitglieder und bestehen auf dieser völlig überzogenen Praxis. Auch eine Klage hilft den Betroffenen nicht: Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung durch die Sozialgerichte würde viel Zeit ins Land gehen. Zeit, in der Kleinselbstständige weiter mit absurd hohen Beitragsnachforderungen konfrontiert und häufig überfordert sind.

    Die Verbraucherzentralen fordern die Politik auf, diese Ungerechtigkeit schnell durch eine gesetzliche Klarstellung zu beseitigen.

  • Giessen App erreicht bemerkenswerte 60.000 Downloads

    Die Giessen App hat den nächsten Meilenstein erreicht: 60.000 Downloads! Das unterstreicht einmal mehr die Beliebtheit und den Erfolg des Angebots für die Universitätsstadt und die Region.

    Die Giessen App wurde 2015 entwickelt, um den Menschen das Leben in Gießen zu erleichtern und ihnen den Zugriff auf städtische Dienstleistungen und Informationen zu ermöglichen. Mit ihrer benutzerfreundlichen Oberfläche und den vielfältigen Funktionen hat sie sich schnell als unverzichtbare Anwendung für die Bürger etabliert.

    Wer wissen will, was vor Ort passiert, findet aktuelle Nachrichten und Ankündigungen direkt in der App. Die User können wichtige Mitteilungen, Verkehrsinformationen wie zum Beispiel Baustellen sowie viele andere relevante Themen direkt auf ihr Smartphone erhalten. Darüber hinaus finden sie in der App den größten Veranstaltungskalender der Region und profitieren von Services wie dem Abfallkalender – inklusive Erinnerung. Dadurch bleiben sie immer auf dem Laufenden und können sich optimal in der Stadt orientieren.

    Die Giessen App bietet auch praktische Funktionen wie interaktive Karten, auf denen Sehenswürdigkeiten, Parkmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel und andere wichtige Standorte markiert sind. Benutzer können auch Informationen zu Restaurants, Geschäften, Hotels und anderen Einrichtungen abrufen. Diese Funktion ist besonders für Touristen und Neuankömmlinge von unschätzbarem Wert, um sich schnell in der Stadt zurechtzufinden.

    Ein weiterer Pluspunkt der Giessen App ist die Integration von digitalen Dienstleistungen der Stadtverwaltung. Benutzer können beispielsweise online Termine im Stadtbüro oder bei der Energieberatung der Stadtwerke vereinbaren. Dies spart Zeit und Aufwand und macht die Giessen App zu einer zentralen Anlaufstelle für alle städtischen Angelegenheiten.

    Die Entwickler der Giessen App haben kontinuierlich an der Verbesserung und Erweiterung der Anwendung gearbeitet. Basierend auf dem Feedback der Benutzer wurden neue Funktionen hinzugefügt und bestehende Funktionen optimiert. Mit 60.000 Downloads hat die Giessen App bewiesen, dass sie ein wichtiges Instrument für die Bürger ist. Sie erleichtert den Zugang zu städtischen Informationen und Dienstleistungen und fördert die Transparenz und Effizienz in der Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung.

    Auf die nächsten 60.000 Downloads der Giessen App!

  • Egal ob für Pool, Freibad, See oder Meer: Augen auf beim Kauf von Schwimmflügeln und Co.

    Verbraucherschützer des Regierungspräsidiums Gießen mahnen zur Vorsicht beim Kauf von Schwimmhilfen – Tipps zum sicheren Umgang

    Gießen. Die Sonne lacht, die Temperaturen steigen. Je heißer es wird, desto häufiger suchen die Menschen Abkühlung. „Doch egal, ob im Freibad, Pool, See oder Meer – Sicherheit ist das A und O. Das gilt insbesondere für Kinder, die noch nicht oder nicht gut schwimmen können und auf Schwimmhilfen angewiesen sind“, betont der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. In seiner Behörde arbeiten Experten für den Bereich technischer Verbraucherschutz und Produktsicherheit. Sie geben Tipps zum richtigen Umgang mit Schwimmflügeln und Co., damit auch die Eltern beim Toben ihres Nachwuchses unbesorgt zuschauen können.

    „Bereits beim Erwerb von Schwimmhilfen sollte Wert auf sichere und geprüfte Produkte gelegt werden. Ein entsprechendes Qualitätsmerkmal ist neben dem GS-Zeichen auch eine ausführliche Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache“, sagt RP-Verbraucherschutzexperte Stefan Wingenbach.

    Eltern greifen gerne zu den altbewährten Schwimmflügeln. „Sie werden dem Bewegungsdrang der Kinder gerecht und nehmen ihnen die Angst vor dem Untergehen.“ Der Experte rät jedoch, beim Kauf darauf zu achten, dass diese Schwimmflügel jeweils zwei Luftkammern besitzen und vor dem Benutzen einen Tag lang aufgeblasen an der frischen Luft liegengelassen werden sollten. So lassen sich frühzeitig etwaige Beschädigungen erkennen. „Haben die Schwimmflügel ein Loch, ist es ratsamer, neue zu kaufen, als sie selbst zu flicken“, findet Wingenbach.

    Daneben gibt es Schwimmgürtel. Sie eignen sich jedoch mehr für ältere Kinder, die zwar noch nicht richtig schwimmen, sich aber schon über Wasser halten können. Schwimmwesten – nicht zu verwechseln mit Rettungswesten – können auch eine Alternative sein, wobei sie durch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit oft unbeliebter bei den Kindern sind.

    Aufblasbare Spielzeuge oder Luftmatratzen sind als Schwimmunterstützung hingegen völlig ungeeignet. „Die Außenhaut ist meist rutschig und in Verbindung mit Sonnencreme glitschig, weshalb selbst Schlaufen und Griffe keinen Halt bieten würden.“ Als besonders kritisch sieht Wingenbach den Kinderschwimmsitz an. „Gerade im flachen Wasser wird er für die Kleinen zur großen Gefahr, da es für sie unmöglich ist, sich eigenständig aus der Sitzhilfe zu befreien, sollte diese umkippen.“

    Deshalb richtet Stefan Wingenbach seinen Appell vor allem an die Eltern: „Egal ob bei Wasserspielzeugen oder Schwimmhilfen, die Gefahrenhinweise sollten immer genau gelesen und vor allem ernstgenommen werden.“ Unabhängig davon sollten Kinder, solange sie nicht sicher schwimmen können, ununterbrochen beaufsichtigt werden, auch wenn sie mit Schwimmhilfe ins Wasser gehen. Und wer mit Kanu oder Boot unterwegs ist, sollte immer dafür Sorge tragen, dass Kinder eine Rettungsweste tragen. Anders als eine Schwimmweste hat sie einen Kragen, einen größeren Auftrieb und sorgt dafür, dass man immer mit dem Gesicht nach oben schwimmt – selbst im Falle einer Bewusstlosigkeit.

    Bildunterschrift:  Eltern greifen gerne zu den altbewährten Schwimmflügeln.

    Foto: RP Gießen