Blog

  • Hitzeschutz in Wohnräumen

    Energiespartipp der Verbraucherzentrale Hessen

    Bei Hitzerekorden schätzen sich diejenigen glücklich, deren vier Wände tagsüber kühl bleiben. Denn sind die Wohnräume einmal aufgeheizt, werden sie so schnell nicht mehr kühl.

    Was kann man für den Hitzeschutz tun? Das Wichtigste in Kürze:

    • Hitzeschutzmaßnahmen: Außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden und Markisen verhindert Wärme und bietet Einbruchschutz; geeignet für Neubauten und Nachrüstungen.
    • Dämmung von Dach und Fassade: Effiziente Dämmung reduziert Sommerhitze und spart Heizkosten; ideal bei Renovierungen.
    • Natürliche Kühlung: Fassaden- und Dachbegrünung schützt vor Überhitzung und verbessert das Mikroklima; Statik beachten.
    • Wärmedämmungsstrategie: Schwachstellen im Haus identifizieren und effizient dämmen, besonders Wände, Dächer und Kellerdecken.
    • Alternative Kühlungsmethoden: Sonnenschutzfolien und Ventilatoren sind stromsparend; bei Klimageräten auf hohe Energieeffizienz achten.
    • Lüftungstipps: Lüften in kühlen Nachtstunden minimiert Wärmebelastung am Tag.

     

    Bei individuellen Fragen zum Hitzeschutz und allen weiteren Themen des privaten Energieverbrauchs berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen – kompetent und anbieterunabhängig.

    Dipl.-Ing. (FH) Architekt Thomas Jungherr und Dipl.-Ing. (FH) Architekt Thilo Kreicker bieten Energieberatung an in der Verbraucherzentrale Hessen – Beratungsstelle Gießen, Südanlage 4 (neben Kongresshalle). Die Energieberatung findet jeweils von 14 -17 Uhr dienstags (in ungerader KW), mittwochs (in gerader KW) und freitags (in ungerader KW) statt. Die kostenfreie Energieberatung dauert ca. 45 Minuten. Termine können unter (0641) 76 234 vereinbart werden. Falls erforderlich kommt ein:e Energieexpert:in auch zu Ihnen nach Hause (Eigenbeteiligung 40€).

    Weitere Informationen zur Energieberatung und Terminvereinbarung unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder 0800 – 809 802 400.

  • Kündigungsbutton muss direkt erreichbar sein

    Die Verbraucherzentrale Hessen einigt sich mit Fitnessstudiokette Fitseveneleven

    Ein Kündigungsbutton auf einer Website muss direkt und unmittelbar erreichbar sein. Die Verbraucherzentrale Hessen mahnte die Fitnessstudiokette Fitseveneleven ab, weil deren Kündigungsbutton erst nach mehreren Klicks und einem Login in den Kundenbereich auffindbar war.

    Das Unternehmen aus Hessen bot seinen Kundinnen und Kunden zwar grundsätzlich die Möglichkeit, die Kündigung online vorzunehmen. Allerdings war diese Funktion nicht direkt von der Startseite aus zugänglich. Stattdessen mussten zunächst mehrere Schritte durchlaufen werden, um die eigentliche Kündigungsseite mit der entsprechenden Schaltfläche zu erreichen.

    Die Gestaltung der Website erschwerte somit den Kündigungsprozess für Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen stellt dies einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben des § 312k BGB zum Kündigungsbutton dar. „Die Kündigungsmöglichkeit erst nach mehreren Weiterleitungen oder einem vorherigen Login bereitzustellen, ist unzulässig“, erklärt Miriam Raic, Referentin für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Nach der Abmahnung im Februar 2025 einigte sich die Verbraucherzentrale zügig mit dem in Eschborn ansässigen Unternehmen. „Nun ist alles korrekt umgesetzt. Aber der Fall zeigt erneut, dass auch knapp drei Jahre nach Einführung des Kündigungsbuttons noch erheblicher Nachholbedarf besteht“, resümiert Raic.

  • Über ein artgerechtes Leben der beliebten Haustiere

    Zum Weltschildkrötentag am 23. Mai: Artenschützerinnen vom Regierungspräsidium Gießen informieren über Haltung, Kennzeichnung und mehr

    Gießen/Mittelhessen. Schildkröten sind beliebte Haustiere. Wer sie halten möchte, sollte sich gut informieren und auskennen. Darauf machen die Artenschützerinnen des Regierungspräsidiums Gießen anlässlich des Welt-Schildkröten-Tags am Dienstag, 23. Mai, aufmerksam. „Schildkröten erkunden gerne ihre Umgebung und nehmen Sonnenbäder. Daher ist die Haltung in einem Terrarium nicht artgerecht“, sagt Inga Ornizan vom zuständigen Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums (RP) Gießen mit Sitz in Wetzlar. Außerdem brauchen sie Versteck- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Nahrung sollte nicht aus Obst und Gemüse bestehen, sondern aus frischen Pflanzen und Wildkräutern wie beispielsweise Löwenzahn und Schafgarbe.

    „Schon bei der Anschaffung sollte bedacht werden, dass die Tiere sehr alt werden können und häufig ihre Halter überleben“, gibt Inga Ornizan zu bedenken. Hinzu kommt: Alle Landschildkröten- und diverse Wasserschildkrötenarten sind streng geschützt. Das bedeutet, dass ihre Haltung dem Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Artenschutzbehörde für die fünf mittelhessischen Landkreise gemeldet werden muss. Noch dazu müssen die streng geschützten Tiere laut EU-Artenschutzverordnung gekennzeichnet werden – entweder mit einer Fotodokumentation, die Wachstum und Veränderungen festhält, oder mit einem Transponder.

    „Die Fotos sind Teil des Herkunftsnachweises und helfen zum Beispiel bei der Identifizierung von vermissten Tieren“, betont Inga Ornizan. Eindeutig zuordnen lassen sich die Schildkröten auch mittels Transponder. Er wird von einem fachkundigen Tierarzt gesetzt. Dafür müssen die Schildkröten mindestens 500 Gramm schwer sein, so der wichtige Hinweis. Bis dahin ist in jedem Fall auf die Fotodokumentation zurückzugreifen. Aber warum das Ganze? „Noch immer werden Landschildkröten nach Deutschland geschmuggelt. Die Kennzeichnungspflicht soll den illegalen Handel erschweren“, erklärt Inga Ornizan.

    Wer die Tiere züchten und vermarkten möchte, benötigt eine EU-Vermarkungsbescheinigung. Die wird von der Artenschutzbehörde ausgestellt. Zur Bescheinigung gehört die fest verbundene und mit Dienstsiegel gesicherte Anlage mit den Fotos. „Achtung: Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn die Heftklammern  gelöst und somit das Siegel gebrochen wird“, macht die Expertin auf ein häufiges Problem aufmerksam.

    Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/natur/artenschutz/haltung-zucht-und-vermarktung-von-geschuetzten-arten. Hier findet sich auch ein Flyer mit wichtigen Hinweisen zur Fotodokumentation. Eine Anmeldung von Tieren ist per E-Mail an Internationaler.Artenschutz@rpgi.hessen.de möglich. Dabei müssen Herkunftsnachweis oder EU-Bescheinigung, die vollständige Adresse, Übergabedatum und Vorbesitzer angegeben werden. Die An- und Abmeldung ist kostenlos. EU-Bescheinigungen für die Nachzuchten können auch per E-Mail beantragt werden durch Angabe des Schlupfdatums, der Elterntiere und die Fotodokumentation mit Gewicht. Wichtig zu wissen: Der Kauf und Verkauf von streng geschützten Tieren wie der griechischen Landschildkröte ohne EU-Bescheinigung ist verboten und kann geahndet werden.

     

    Bildunterschriften:

    Griechische Landschildkröten gehören zu den streng geschützten Arten. Für sie gelten besondere Regelungen.

     

    Foto: RP Gießen / Hasan Alp

  • Kleine Entscheidungen, die Großes bewirken können

    „Internationaler Tag zur Erhaltung der Biodiversität“ am Donnerstag, 22. Mai: RP Gießen gibt Hinweise zum Erhalt einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt

    Gießen. Am kommenden Donnerstag, 22. Mai, ist der „Internationale Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt“. Der Aktionstag, den die Vereinten Nationen ausrufen, möchte einerseits die Vielfalt der Lebewesen auf dem Planeten feiern. Andererseits soll damit auf deren essentielle Bedeutung und die Bedrohung durch den weltweiten Artenrückgang aufmerksam gemacht werden. Immer dann, wenn es bei Themen global wird, setzt aber gerne auch die Ohnmacht ein. Das Dezernat für Natur- und Artenschutz im Regierungspräsidium Gießen gibt deshalb Hinweise, welche einfachen Beiträge im Alltag konkret helfen können. Es ist zuständig für den Erhalt der Biodiversität, den Schutz von freilebenden sowie die Überwachung des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Neben Tipps gibt es auch die Möglichkeit für finanzielle Unterstützung von Naturschutzprojekten, denn zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt stehen Fördermittel der Hessischen Biodiversitätsstrategie zur Verfügung.

    Um den Artenschwund zu stoppen, kann jede und jeder mit aktiven Entscheidungen im Alltag dazu beitragen, Lebensräume und Arten zu schützen. So etwa mit Blick auf offizielle Gütesiegel für Waren und Leistungen, die sich für nachhaltige, natur- und tierverträgliche Bewirtschaftung einsetzen, Ressourcen sparen und Lebensräume erhalten. Ob im Supermarkt, beim Möbel- oder Kleidungskauf, bei der Ernährung, bei der Entscheidung anstelle des Autos auch mal aufs Rad oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, beim Spaziergang in Schutzgebieten auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben, keine tierischen „Souvenirs“ aus dem Urlaub mitzubringen oder im eigenen Garten und auf dem Balkon giftfrei und naturnah zu gärtnern. All dies sind kleine Entscheidungen, die Großes bewirken können.

    Auch in diesem Jahr stehen dem Dezernat für Natur- und Artenschutz wieder Fördermittel der Hessischen Biodiversitätsstrategie für Naturschutzprojekte zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt zur Verfügung. Um eine Förderung zu erhalten, können Vorschläge schriftlich beim Regierungspräsidium Gießen vorgelegt werden, vorzugsweise per E-Mail. „Wir benötigen unter anderem gesicherte Aussagen über die zu fördernden Arten oder Lebensräume, Karten oder Lagepläne, Angebote der beteiligten Firmen und gegebenenfalls Fotos“, berichtet Dezernatsleiter Gerrit Oberheidt. Antragsfristen gibt es nicht. Allerdings muss der gesamte Prozess inklusive Abrechnung jeweils bis Anfang Dezember abgeschlossen sein. „Da für Projekte zum Beispiel behördliche Genehmigungen vorliegen müssen oder sie sich aus anderen Gründen in die Länge ziehen, ist es natürlich gut, den Antrag möglichst früh im Jahr zu stellen“, rät der Experte.

    Aber noch mal zurück zum Anfang: Was bedeutet Biodiversität überhaupt? Der Begriff steht für Vielfalt des Lebens und beinhaltet die Vielfalt der Arten, der Lebensräume und der Gene. Verschiedene Lebensräume beherbergen ganz unterschiedliche Zusammensetzungen von Lebewesen, und innerhalb einer Art variieren wiederum Ausprägungen wie Größe, Fell- und Gefiederfarbe oder auch Verhalten. Diese Unterschiede sorgen für eine riesige Fülle an Leben, so vielfältig wie faszinierend.  Und je vielfältiger, umso widerstandsfähiger ist eine ökologische Gemeinschaft gegenüber Veränderungen.

    Allerdings ist diese Vielfalt massiv bedroht und damit auch die über sehr lange Zeiträume entwickelten Zusammenhänge sowie für den Menschen essentielle Natur-Güter und -Leistungen, sogenannte Ökosystemdienstleistungen. Dies sind alle „Dinge“ und „Leistungen“ der Natur, von denen wir Menschen profitieren: Von Atemluft, Wasser, gesunden Böden und Lebensmitteln, über Klimaregulation, Schutz vor Stürmen oder Überschwemmungen bis hin zu Erholung und Landschaftsbild. Je intakter und je vielfältiger Ökosysteme sind, umso eher sind sie in der Lage die für uns essentiellen Ökosystemdienstleistungen zu erbringen.

    Insgesamt stehen zurzeit mehr als 150.000 Arten in Deutschland auf der Roten Liste – mehr als 42.100 davon gelten als vom Aussterben bedroht. Die wichtigsten Gründe für den weltweiten und auch den hiesigen Rückgang an Arten sind die Zerstörung und Veränderung von Lebensräumen, invasive Arten, der menschgemachte Klimawandel, Eintrag von Gift- und Schadstoffen, Raubbau und Wilderei oder auch ein überverhältnismäßiger Verbrauch von Ressourcen. Die Menschheit verbraucht ein Vielfaches von dem, das die Erde innerhalb eines Jahres überhaupt produzieren kann, zurzeit nutzen wir die Ressourcen von eineinhalb Erden. Und noch immer werden Tiere und Pflanzen illegal gehandelt und getötet.

    Nähere Informationen zu Fördermitteln der Hessischen Biodiversitätsstrategie für Naturschutzprojekte zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt und weitere Informationen mehr erhalten Interessierte bei den Unteren Naturschutzbehörden der fünf Landkreise sowie der Städte Marburg, Gießen und Wetzlar, aber auch bei Gerrit Oberheidt (Gerrit.Oberheidt@rpgi.hessen.de).

    Wissenswertes über die hessische Biodiversitätsstrategie gibt es im Internet unter

    https://landwirtschaft.hessen.de/naturschutz-und-artenvielfalt/biodiversitaetsstrategie

     

     

    Bildunterschrift:

    – Wie hier bei einem Projekt in Niederselters, profitiert eine Vielzahl von Arten vom Erhalt und der Anlage von Gewässern.

    – Viele Arten, wie der abgebildete Ameisen-Bläuling, sind auf spezielle Lebensbedingungen angewiesen. Mit dem Schutz von Lebensräumen können viele Arten zugleich geschützt werden.

    – Je bunter, desto vielfältiger: Regionaltypische Saatgutmischungen bilden Nahrungsgrundlage und Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten.

     

    Fotos: RP Gießen

  • Wert auf sichere und geprüfte Produkte legen

    Verbraucherschützer des Regierungspräsidiums Gießen geben Tipps zum sicheren Umgang mit Schwimmhilfen – „Gefahrenhinweise ernst nehmen“

    Gießen. Egal ob im Freibad, Pool, See oder Meer: Viele Kinder lieben es, im Wasser zu planschen. Solange sie nicht sicher schwimmen können, sind sie auf Schwimmhilfen angewiesen. Doch welche sind geeignet? Worauf muss ich achten? Maximilian Baier, Verbraucherschutzexperte beim Regierungspräsidium Gießen, hat Antworten auf die wichtigsten Fragen.

    „Bereits beim Erwerb von Schwimmhilfen sollte Wert auf sichere und geprüfte Produkte gelegt werden. Ein entsprechendes Qualitätsmerkmal ist neben dem GS-Zeichen auch eine ausführliche Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache“, sagt er. Eltern greifen gerne zu den altbewährten Schwimmflügeln. Sie werden dem Bewegungsdrang der Kinder gerecht und nehmen ihnen die Angst vor dem Untergehen. Der Experte rät jedoch, beim Kauf darauf zu achten, dass diese Schwimmflügel jeweils zwei Luftkammern besitzen und vor dem Benutzen einen Tag lang aufgeblasen an der frischen Luft liegengelassen werden sollten. So lassen sich frühzeitig etwaige Beschädigungen erkennen. „Haben die Schwimmflügel ein Loch, ist es ratsamer, neue zu kaufen, als sie selbst zu flicken“, findet Baier.

    Daneben gibt es Schwimmgürtel. Sie eignen sich jedoch mehr für ältere Kinder, die zwar noch nicht richtig schwimmen, sich aber schon über Wasser halten können. Schwimmwesten – nicht zu verwechseln mit Rettungswesten – können auch eine Alternative sein, wobei sie durch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit oft unbeliebter bei den Kindern sind.

    Aufblasbare Spielzeuge oder Luftmatratzen sind als Schwimmunterstützung hingegen völlig ungeeignet. „Die Außenhaut ist meist rutschig und in Verbindung mit Sonnencreme glitschig, weshalb selbst Schlaufen und Griffe keinen Halt bieten würden.“ Als besonders kritisch sieht Baier den Kinderschwimmsitz an. „Gerade im flachen Wasser wird er für die Kleinen zur großen Gefahr, da es für sie unmöglich ist, sich eigenständig aus der Sitzhilfe zu befreien, sollte diese umkippen.“

    Deshalb richtet Maximilian Baier seinen Appell vor allem an die Eltern: „Egal ob bei Wasserspielzeugen oder Schwimmhilfen, die Gefahrenhinweise sollten immer genau gelesen und vor allem ernstgenommen werden.“ Unabhängig davon sollten Kinder, solange sie nicht sicher schwimmen können, ununterbrochen beaufsichtigt werden, auch wenn sie mit Schwimmhilfe ins Wasser gehen. Und wer mit Kanu oder Boot unterwegs ist, sollte immer dafür Sorge tragen, dass Kinder eine Rettungsweste tragen. Anders als eine Schwimmweste hat sie einen Kragen, einen größeren Auftrieb und sorgt dafür, dass man immer mit dem Gesicht nach oben schwimmt – selbst im Falle einer Bewusstlosigkeit.

     

    Bildunterschrift:

    Eltern greifen gerne zu den altbewährten Schwimmflügeln.

     

    Foto: RP Gießen

  • Innovation und Tradition im Herzen des ländlichen Raums

    Regierungspräsident Ullrich besucht im Rahmen seiner Gemeindebereisung die Metallbaumontage Batzel in Hohenahr-Erda

    Gießen/Hohenahr. „Die Familie Batzel trägt mit ihrer unternehmerischen Verantwortung maßgeblich dazu bei, die Region lebendig zu halten.“ Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich besucht regelmäßig eine der 101 Städte und Gemeinden im Bezirk des Regierungspräsidiums (RP) Gießen, das sich über die fünf mittelhessischen Landkreise erstreckt. Diesmal informierte er sich in Hohenahr. Zusammen mit Bürgermeister Markus Ebertz konnte er mit dem Rundgang bei Metallbaumontage Batzel einen Blick hinter die Kulissen eines Unternehmens werfen, das zeigt, wie moderne Technik und familiäre Verantwortung Hand in Hand gehen.

    Metallbaumontage Batzel in Erda ist ein familiengeführter Betrieb mit über 20 Beschäftigten. Während des Rundgangs wird schnell klar: Die Firma ist mehr als nur ein Metallbauer. Hier pulsiert das Herz der regionalen Wirtschaft, das sich stetig weiterentwickelt, um den ländlichen Raum zukunftsfähig zu gestalten. Das hat seinen Grund: „Sie investieren nicht nur in Maschinen und Technik, sondern auch in die Menschen vor Ort – eine Rolle, die in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten umso wichtiger ist“, sagt Regierungspräsident Ullrich. Die Firma sei ein Beispiel für eine nachhaltige Gewerbeentwicklung im ländlichen Raum. „Familie Batzel zeigt, wie moderne Systeme und Digitalisierung Hightech vor Ort ermöglichen und somit Arbeitsplätze schaffen, die wohnortnah sind.“

    Tradition trifft auf Innovation

    Der Regierungspräsident hat es klar benannt: Die Rahmenbedingungen sind aktuell alles andere als einfach. Vor einem Jahr zählte das Team noch rund 40 Beschäftigte, inklusive Aushilfen. Heute sind es noch über 20 – ein Zeichen für die Herausforderungen, die die schwierige wirtschaftliche Lage mit sich bringt. Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren jedoch kontinuierlich in seinen Maschinenpark investiert, der heute alle notwendigen, modernen Systeme der Metallverarbeitung umfasst. Das zahlt sich aus.

    Vernetzte Tätigkeitsbereiche

    Das Portfolio des Unternehmens ist breit gefächert. Es reicht vom individuellen Türschild, das den ersten Eindruck eines Gebäudes prägt, bis hin zu komplexen Bauteilen für den Maschinenbau, die in der Industrie deutschlandweit eingesetzt werden. Laserzuschnitt, Schweißanlagen oder Blechbiegemaschine, automatisierte Fertigungssysteme und eine vernetzte Produktionsumgebung ermöglichen es, vom individuellen Türschild bis hin zu komplexen Komponenten für den Maschinenbau alles zu fertigen. Das Herzstück der Produktion ist das hochentwickelte ERP-System, das sämtliche Anlagen miteinander verbindet. Diese Vernetzung erlaubt es, Auftragsdaten digital direkt auf die Fertigungssysteme zu übertragen. So werden Prozesse effizienter, Fehlerquellen minimiert und die Flexibilität erhöht. Das Ergebnis: maßgeschneiderte Lösungen für gewerbliche Kunden, die auf Qualität und Präzision setzen.

    Mit der nächsten Generation in die Zukunft

    Angesichts einer Firmengeschichte, die mit der Garagengründung durch Alexander Batzel im Jahr 2007 begann, von Tradition zu sprechen, wäre verfrüht. „Ihr Unternehmen passt jedoch perfekt in unsere Region, in der Metallbauer mit Beginn der Industrialisierung an der mittelhessischen Wirtschaftsgeschichte mitgeschrieben haben“, betont der Regierungspräsident. Die nächste Generation ist in Erda schon dabei. Gemeinsam mit den mittlerweile in der Firma tätigen Söhnen Eugen und Eduard hat Familie Batzel die Innovation in den Metallbau in Hohenahr gebracht und wohnortnahe Arbeitsplätze geschaffen.

     

    Bildunterschriften:

    (1) Regierungspräsident Dr. Ullrich und Bürgermeister Ebertz tauschen sich mit der Inhaberfamilie Batzel über die Herausforderungen vor Ort aus

    (2) Eduard Batzel führt den Gästen den computergestützten Laserzuschnitt von großen Stahlblechen vor.

     

    Fotos: RP Gießen

  • Mit Spaß und gutem Gewissen auf’s Festival

    Fünf Tipps der Verbraucherzentrale Hessen für einen nachhaltigeren Festival-Besuch

    Sommerzeit ist Festival-Zeit: Musik-Fans aus ganz Deutschland kommen zusammen, um ihre Lieblingsbands zu feiern. Dass dabei viel Müll entsteht, ist bekannt. Aber auch der CO2-Ausstoß bei der Anreise oder Schadstoffe aus Deo und Glitzerschminke belasten die Umwelt. Darauf können Festival-Besucher und -Besucherinnen achten:

    Tipp 1: An- und Abreise mit der Bahn

    Die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist besser für’s Klima und oft mit weniger Stress und Kosten verbunden. In ländlichen Regionen können auch Fahrgemeinschaften sinnvoll sein.

    Tipp 2: Essen und Trinken in Mehrweg

    Statt der Dosen-Ravioli können ausgewogenere Mahlzeiten vorbereitet und in Frischhaltedosen für den Camping-Bereich mitgebracht werden. Gerade pflanzenbetonte Kost hält auch ungekühlt etwas länger. Mitgebrachte, wiederverwendbare Teller und Becher, sowie kleine Mehrweggrills vermeiden unnötigen Einwegmüll. Wer auf dem Festival-Gelände etwas kauft, kann auf Getränke und Essen in Mehrweggefäßen achten.

    Tipp 3: Secondhand ist Trend

    Auf Flohmärkten, im Secondhand-Laden oder auf Kleinanzeigen findet man gebrauchte, wiederverwendbare Regen-Capes, Gummistiefel, Zelte und vieles mehr. Wenn man für den Festival-Besuch doch etwas Neues braucht, können Interessierte auf Siegel achten, die höhere Umwelt- und Sozialstandards anzeigen. Solche Siegel sind zum Beispiel „GOTS“ oder „Der Blaue Engel“. Werbeaussagen wie „PFC-frei“ und „fluorfrei“ zeigen, dass keine bedenklichen per- und polyfluorierten Substanzen als wasserabweisende Chemikalien benutzt wurden.

    Tipp 4: Plastiksparende Kosmetik

    Festes Shampoo, Seifenstücke und Zahnputztabletten sind nicht nur leichter im Gepäck. Sie sparen Plastikverpackungen und enthalten seltener bedenkliche Inhaltsstoffe wie flüssige Kunststoffe oder kritische Konservierungsmittel. Wer zu zertifizierter Naturkosmetik greift, kann sich ganz sicher sein, dass sie keine Kunststoffe oder Schadstoffe enthält.

    Aber: Auch natürlich vorkommende Stoffe können der Natur schaden – Abwasser, das Seife, Schminke oder Zahnpasta enthält, sollte deswegen nie in der Natur entsorgt werden.

    Tipp 5: Müll wieder mitnehmen

    Viele Festivals finden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wiesen statt. Ein respektvoller Umgang mit der Natur ist wichtig für die dort lebenden Tiere, für die Anwohner und Feldbesitzer. Müll sollte mitgenommen werden. Auf großen Festivals erhältst du oft Müllsäcke von Festival-Mitarbeitenden.

    Mehr Informationen auf verbraucherzentrale-hessen.de/plastiksparen

  • Achtung da geht was über – Zweckentfremdung von Verpackungen

    Infotisch der Verbraucherzentrale Hessen in der Beratungsstelle Gießen

    Noch bis 04. Juli 2025 informiert die Verbraucherzentrale Hessen mit ihrem Infotisch „Achtung da geht was über – Zweckentfremdung von Verpackungen“ über mögliche Gefahren und den richtigen Umgang mit Lebensmittelverpackungen. Die Ausstellung ist dienstags, mittwochs und freitags von 10 bis 13 Uhr und dienstags und mittwochs von 14 bis 17 Uhr in der Beratungsstelle Gießen, Südanlage 4 zu sehen.

    Verpackungen schützen Lebensmittel. Gleichzeitig können Tüten, Plastikflaschen, Kartons & Co. eine Vielzahl von Stoffen in kleinen Mengen an das verpackte Lebensmittel abgeben – vor allem dann, wenn die Verpackung zweckentfremdet wird. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher verwenden Joghurtbecher, Margarinedosen oder Eisbehälter nach dem Leeren zum Einfrieren oder gar zum Erwärmen in der Mikrowelle. Beliebt ist auch das „Bierdosen-Hähnchen“ auf dem Grill. Dies alles birgt gesundheitliche Risiken.

    Die Besucher erfahren, worauf sie beim Umgang mit Verpackungen im Haushalt achten können. Dazu gibt es kostenloses Infomaterial zum Mitnehmen.

    Dauer der Ausstellung: bis 04. Juli 2025
    zu den Öffnungszeiten der Beratungsstelle (Di, Mi, Fr von 10:00 bis 13:00 Uhr und Di, Mi von 14:00 bis 17:00 Uhr)

    Ort: Beratungsstelle Gießen, Südanlage 4 (neben Kongresshalle), Gießen

  • Nachsendeauftrag: hohe Kosten ohne Mehrwert

    Verbraucherzentrale Hessen warnt vor zweifelhaften Drittanbietern

    Immer mehr private Anbieter bieten ihre Dienste für die Abwicklung von Nachsendeaufträgen an. Wer einen Umzug plant oder für längere Zeit nicht zu Hause ist und sich die Post nachsenden lassen will, stößt bei der Online-Suche häufig auf die Website „post-nachsenden.de“. Der Betreiber der Website verlangt für die Weiterleitung des Nachsendeauftrags an den von den Verbrauchern ausgewählten Postdienstleister 116 Euro oder 138 Euro, je nach Laufzeit. Zum Vergleich:  Die Deutsche Post berechnet für die Abwicklung des gesamten Nachsendeauftrags für die Dauer von sechs Monaten 28,90 Euro.

    Erst nachdem Torben T. aus Gießen die geforderten 116 Euro für einen sechs-monatigen Nachsendeauftrag bezahlt hatte, stellte er fest, dass er die Nachsendung bei der Deutschen Post deutlich preiswerter hätte beauftragen können. Da mit der Nachsendung noch nicht begonnen wurde, wollte er den Vertrag widerrufen. Erst dann erfuhr er, dass er lediglich für die Weiterleitung des Auftrags so viel Geld bezahlt hatte. Sein Widerrufsversuch scheiterte, da der Vertrag nach Ansicht des Anbieters bereits mit eben dieser Weiterleitung des Auftrags erfüllt sei.

    Kein echter Mehrwert für Verbraucher

    „Der tatsächliche Nutzen dieses Angebots steht in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten, die dafür verlangt werden“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Drittanbieter nehmen nicht selbst die Nachsendung vor, sondern leiten den Auftrag für die Nachsendung nur an den ausgewählten Postdienstleister weiter. Die Nachsendung wird dann von diesem Postdienstleister durchgeführt. „Die Kunden werden unserer Auffassung nach jedoch nicht ausreichend darüber informiert, dass der angebotene ‚Service‘ sich nur darauf beschränkt, ihre Daten an den Postdienstleister weiterzugeben“, so Jäger weiter. „Es ist nicht ausreichend, diese Information nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu platzieren. Während des Bestellprozesses muss klar und verständlich darauf hingewiesen werden, was die konkrete Leistung und wie hoch der Gesamtpreis ist.“

    Anbieter lehnt Widerrufsrecht ab

    Das Widerrufsrecht erlischt erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, nicht schon bei deren Beginn. „Wer die Nachsendung seiner Post über einen längeren Zeitraum beauftragt, kann also davon ausgehen, dass das Widerrufsrecht nicht so schnell erlischt“, sagt Jäger. Enttäuschung und Frust sind vorprogrammiert, wenn erst im Nachhinein klar wird, was der konkrete Auftragsgegenstand war und sich der Anbieter auf das Erlöschen des Widerrufsrechts beruft. Die späte Erkenntnis, dass ein Drittanbieter involviert ist und es günstigere Alternativen gibt, verstärkt diesen Effekt.

    Tipps der Verbraucherzentrale Hessen

    • Beauftragen Sie die Nachsendung Ihrer Post nur über die offiziellen Websites der Postdienstleister, zum Beispiel im Shop der Deutschen Post oder bei anderen Postdienstleistern wie Citipost oder PIN Mail.
    • Prüfen Sie Suchergebnisse genau: Werbeanzeigen sind oft als „gesponsert oder „Anzeige“ markiert. Suchen Sie gezielt nach den offiziellen Websites Ihrer Postdienstleister.
    • Überprüfen Sie das Impressum des Anbieters und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig. Ist ein gewerblicher Anbieter genannt, dann lieber Abstand nehmen.
    • Wer von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte Widerspruch einlegen. Es könnte sein, dass kein gültiger Vertrag mit dem Anbieter besteht, die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war oder das Widerrufsrecht zu Unrecht verweigert wurde. Lassen Sie sich nicht von Drohungen mit einem Schufa-Eintrag einschüchtern, denn wenn Sie die Forderung bestreiten, darf kein Eintrag erfolgen. Zudem haben Sie das Recht, Auskunft über die bei der Schufa über Sie gespeicherten Daten zu erhalten und unzulässige Einträge löschen oder berichtigen zu lassen.
    • Lassen Sie sich rechtlich beraten.

    Hintergrund

    Drittanbieter wie „post-nachsenden.de“, betrieben von Digitaler Post Service – FZCO mit Sitz in Dubai, schalten oft bezahlte Werbung bei den Suchmaschinen. Sie erscheinen dann in der Suche oft ganz oben – meist mit Hinweisen wie „gesponsert“, „Anzeige“ oder „Werbung“. Diese Anbieter stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zur Deutschen Post, auch wenn ihre Webseite auf den ersten Blick offiziell und seriös wirken.
    „Post-nachsenden.de“ ist nahezu identisch mit der Seite „service-nachsendeauftrag.de“ der Firma SSS Software Special Service GmbH. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die SSS Software Special Service GmbH bereits wegen unzureichender Informationen auf der Seite „online-wohngeld.de“ abgemahnt und führt wegen der Seite „service-rundfunkbeitrag.de“ eine Sammelklage.