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  • Klimafreundliche Pausenverpflegung in Schulen – so gelingt’s

    Klimafreundliche Pausenverpflegung in Schulen – so gelingt’s 

    Verbraucherzentrale Hessen unterstützt mit Checkliste und gelungenen Praxisbeispielen

    mit dem Internetangebot „Klimastarter Schulkiosk“ bietet die Verbraucherzentrale Hessen Schulträgern, Lehrenden sowie Betreiberinnen und Betreibern von Cafeterias und Schulkiosken Informationen und Anregungen, wie sie ihr Angebt klimafreundlicher gestalten können. Neu dabei sind sowohl eine Checkliste, um Angebot und Konzept abzugleichen, als auch Beispiele hessischer Schulen, die ihre Ideen zur klimafreundlichen Schulverpflegung bereits erfolgreich umgesetzt haben.

    Das Online-Angebot „Klimasmarter Schulkiosk“ bietet eine Vielzahl von Informationen und Ideen für ein klimafreundlicheres Angebot. Die Webseite liefert unter anderem Unterrichtsmaterial zu klimasmarter Ernährung, Anregungen für Projekttage, klimafreundlichere Snackrezepte und bündelt wichtige Ansprechpartnerinne und Ansprechpartner im Bereich der Zwischenverpflegung.

    Ist mindestens die Hälfte des täglichen Snackangebots vegetarisch? Bevorzugen Sie regionale Lebensmittel? Setzen Sie wiederverwendbares Geschirr ein? Die „Checkliste Klimasmarter Schulkiosk“ hilft, eigenständig zu überprüfen, wie klimafreundlich das aktuelle Angebot und Konzept des Schulkiosks sind – und wo und wie es noch nachhaltiger werden kann. „Unser Ziel ist es, Bildungseinrichtungen dabei zu unterstützen, klimasmarte Verpflegungsoptionen umzusetzen. Dafür ist die ‚Checkliste Klimasmarter Schulkiosk‘ ein wertvolles Werkzeug“, erklärt Sophia Nucke von der Verbraucherzentrale Hessen.

    Im „Nachhaltigen Tatengarten“ stellt die Verbraucherzentrale Hessen gelungene Beispiele von hessischen Schulen vor. Schulheldinnen und -helden“ berichten, wie sie die Pausenverpflegung und weitere Bereiche im Schulalltag klimafreundlicher gestalten. Dieser Ideenpool bietet inspirierende Anregungen für andere schulische Akteure.

    Jetzt sucht die Verbraucherzentrale Hessen weitere Schulen, die ihre Erfahrungen und Erfolge teilen möchten. Interessierte, die über ihre klimasmarten Taten berichten möchten, können über ernaehrung@verbraucherzentrale-hessen.de mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufnehmen.

  • Verkehrsversuch: Beschluss des VGH

    Bürgermeister Alexander Wright hat mit großem Bedauern auf den Beschluss des VGH reagiert, der dem Gießener Verkehrsversuch de facto die Rechtsgrundlage entzogen hat. Auch wenn – eng betrachtet – auf Antrag der Kläger nur entschieden wurde, die Verkehrsführung in drei Innenstadtstraßen wieder zu ändern, so sei dennoch damit faktisch der komplette Verkehrsversuch hinfällig, weil der Hof die Versuchsgrundlagen insgesamt als rechtswidrig eingestuft habe, erklärt der Bürgermeister. Der VGH ist damit nicht der Argumentation der Stadt gefolgt, die in der Beschwerdebegründung anhand von Verkehrsanalysen erläutert hatte, dass auf dem Anlagenring eine „einfache Gefahrenlage“ für Radfahrende bestehe, die zum Handeln legitimiere (siehe dazu Hintergrund am Ende des Textes).

    Wright kündigte daher an, den Rückbau der Einbahnstraßen-Verkehrsführung schnellstmöglich und geordnet anzugehen. Dieser kann aus Witterungsgründen, wegen der nötigen Beauftragung von Firmen und Umprogrammierungen von Ampeln bis zum Frühjahr abgeschlossen werden. Es wird aber geprüft, ob der derzeitig im Umbau befindliche letzte Bauabschnitt umgehend wieder für die ursprünglich vorhandenen Verkehrsbeziehungen geöffnet werden kann. Gleichzeitig werden die drei beklagten Einzelmaßnahmen in nächsten zwei Wochen zurückgebaut.

    Bedauerlich sei, so Wright, dass die Stadt die Richter in Kassel nicht davon überzeugen konnte, dass hier auf dem Anlagenring angesichts der tatsächlichen Gefahrenlage für Radler vorausschauend gehandelt wurde: „Ich weiß nicht, wer das in Gießen bestreiten würde: Bei diesen Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten trauen sich nur die erfahrensten Radler überhaupt auf die Straße. Das wollten wir – auch im Sinne eines geordneten und zügig fließenden Autoverkehrs auf dem äußeren Ring – ändern und müssen nun feststellen: Die derzeitigen rechtlichen Grundlagen verbieten uns das in dieser Form offensichtlich. Meine Hoffnung ist, dass unsere schlechten Erfahrungen in die bevorstehende Reform des Straßenverkehrsrechts einfließen und dass solche Gerichtsbeschlüsse künftig nicht mehr nötig und möglich sind.“

    Wright will aber bis dahin nicht untätig bleiben: „Wir werden die Zeit bis zum Rückbau des Verkehrsversuchs im Frühjahr nutzen, um im Dialog mit der Bürgerschaft andere Formen der Sicherheit für Radfahrende auf dem Anlagenring zu diskutieren und zu entwickeln.

    So wie es war, kann es nicht wieder werden. Es ist unsere Aufgabe, Radfahrenden in der Stadt und somit auch auf dem Anlagenring einen sicheren Weg zu bieten. Zudem möchten wir auch die Stadt insgesamt vor einem Verkehrskollaps schützen, der sich alleine schon aus der rasant wachsenden Verkehrsmenge durch wachsende Einwohnerzahlen ergibt. Dazu fühlen wir uns als Verkehrsplaner auch verpflichtet.“

    In die Planung, wie die Sicherheit des Radverkehrs und die Erschließung der Innenstadt für den motorisierten Verkehr und ÖPNV gleichermaßen rechtskonform gestaltet werden könne, sollen neben verkehrlichem und juristischen Sachverstand dann auch die Erfahrungen aus der jetzigen Vorbereitungsphase einfließen. „Wir haben es mit dem Motto ernst gemeint: Herausfinden, was uns verbindet. Und wir haben jetzt schon erfahren, dass es viele Menschen gibt, die ein Weiter-so nicht richtig finden. Menschen, die auch Hoffnung auf attraktivere Lebensbedingungen in den Städten wünschen. Menschen, die Veränderungen offen gegenüberstehen – unabhängig davon, ob sie ein Auto nutzen müssen oder ausschließlich zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind.

    Auf der anderen Seite akzeptieren wir das Gerichtsurteil und nehmen auch die Gegenbewegungen wahr. Nun geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die verschiedenen Interessen in der weiteren Planung zu moderieren und zu berücksichtigen.“

    Hintergrund:
    Anwohner haben die Anordnung von drei einzelnen Verkehrsregelungen im Zuge des Verkehrsversuchs beklagt:

    Braugasse sollte wieder Einbahnstraße werden, Senckenbergstr. sollte wieder als Einbahn vom Brandplatz aus befahren werden können, Landgrafenstr. sollte wieder geöffnet werden.

    Das Verwaltungsgericht Gießen hatte festgestellt, dass es für diese Anordnungen im Zuge des Verkehrsversuchs keine ausreichende Begründung gab. Insbesondere habe es an der notwendigen Darstellung der einfachen Gefahrenlage als Voraussetzung für die Anordnung gefehlt.

    Mit einer Beschwerde beim VGH sollte diese Lücke gefüllt werden.

    Die Stadt hatte darin u.a. die Ausgangslage der Verkehrssituation anhand einer umfangreichen Auswertung (Bestandsanalyse) von Verkehrsdaten auf dem Anlagenring vor dem VV dargestellt: Daraus ging insbesondere hervor, dass zu Verkehrsspitzenzeiten am Nachmittag an Werktagen bis zu 2.200 Autos pro Stunde auf Teilen des Anlagenrings (insbesondere auf der Nordanlage) unterwegs sind. Die Geschwindigkeit ist mit durchschnittlich 50 km/h vergleichsweise hoch. Die Daten stammen aus den vorbereitenden Untersuchungen aus den Jahren 2020 und 2021.

    Mit diesen Belastungszahlen zusammen mit der ermittelten Geschwindigkeit wollte die Stadt beweisen, dass die Gefahrenlage für den Radverkehr vorhanden ist: So führten, so die Argumentation, alleine diese Werte schon dazu, dass auf dem Anlagenring entsprechend der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen der Radverkehr vom Autoverkehr aus Sicherheitsgründen getrennt werden muss. Die Trennung der Verkehre sei daher zwingend geboten. Dieser Argumentation ist das VGH nicht gefolgt.

     

  • Jüdisches Leben in Deutschland und Europa einst und jetzt

    Hessische Landeszentrale für politische Bildung und das EU-Informationszentrum bieten am Sonntag, 3. September, um 10:30 Uhr Veranstaltung bei der Jüdischen Gemeinde Gießen an

    Gießen. Jüdisches Leben hat die Kultur in Europa beeinflusst und mitgeprägt. Gleichzeitig hat das Judentum überall immer wieder Zeiten der Ausgrenzung und tödlicher Verfolgung durchlitten. Das EU-Informationszentrum im Regierungspräsidium Gießen und die Hessische Landeszentrale für politischen Bildung laden in Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde Gießen herzlich ein, gemeinsam mit den Gästen – Eliah Sakakushev-von Bismarck und Jochen Leyhe – einen Einblick in das einstige und heutige jüdische Leben in Deutschland und Europa zu nehmen.

    Die Veranstaltung findet statt am Sonntag, 3. September, ab 10.30 Uhr in den Räumlichkeiten der Jüdischen Gemeinde Gießen im Burggraben 8. Die Veranstaltung kann auch online live auf Facebook verfolgt werden.

    Der Austausch der Kulturen fand über die Zeiten hinweg dennoch statt. Musik und Literatur sind nur zwei Elemente, die zu nennen sind. Das jüdische Leben war präsent. Der Nationalsozialismus in Deutschland brachte mit der Shoah den Zivilisationsbruch. Fast überall in Europa wurde das Judentum nahezu ausgelöscht. Die im deutschen Namen begangenen Verbrechen prägten die Erinnerungskultur und die Aufarbeitung vor allem im Westen Deutschlands. Wenngleich es hierzulande sehr schwer und mühsam war, an das einst so reiche kulturelle und religiöse Leben anzuknüpfen, wurde der Versuch aus der Mitte der überlebenden Juden heraus unternommen.

    Besonders in den letzten Jahren erlebt jüdische Kultur gerade im Land der einstigen Täter einen Wiederaufstieg, den man so nicht hätte erwarten können. Jüdisches Leben ist Teil der deutschen und europäischen Kultur bis heute. Welchen Beitrag jüdisches Leben leistet und wie es in unserer Gesellschaft verankert ist, sollen die Leitfragen der Veranstaltung sein.

    Eliah Sakakushev-von Bismarck ist geschäftsführender Direktor des jüdischen Kultur- und Musikzentrums Villa Seligmann. Der weitgereiste Solocellist spricht sechs Sprachen und widmet sich tagtäglich den künstlerischen und politischen Aufgaben der Leitung dieses europäischen Kulturzentrums. Moderiert wird die Veranstaltung von Jochen Leyhe.

    Eine Anmeldung wird erbeten bis Freitag, 1. September, per E-Mail an: eu-infozentrum@rpgi.hessen.de. Live kann die Veranstaltung auch auf dem Facebook-Auftritt des EU-Informationszentrums unter https://www.facebook.com/eu.giessen verfolgt werden.

     Bildunterschrift: Eliah Sakakushev-von Bismarck wird zur Bedeutung jüdischen Lebens für die Kultur in Deutschland und Europa berichten. Foto: © Friedhard Neumann 2023

  • Start in die Ausbildung

    Regierungsvizepräsident Martin Rößler begrüßt angehende Verwaltungsfachangestellte und Fachinformatiker der Fachrichtung Systemintegration

    Gießen. „Die Arbeit im öffentlichen Dienst und insbesondere bei uns ist alles andere als langweilig, das kann ich Ihnen bereits heute versprechen. Unter unserem Dach vereinen wir mehr als 1.000 Aufgaben.“ Mit diesen Worten begrüßte Regierungsvizepräsident Martin Rößler fünf angehende Verwaltungsfachangestellte sowie zwei angehende Fachinformatiker der Fachrichtung Systemintegration zum Start ihrer Ausbildung. In den ersten beiden Wochen steht für die „Neuen“ ein umfangreiches Einführungsprogramm an, um die Arbeit in den sieben Abteilungen und interne Abläufe kennenzulernen.

    Im Verlauf der nächsten drei Jahre erhalten Aylin Cofalik, Sven Hacmann, Bernd Konow, Vladyslav Krykun und Simon Wißner (Verwaltungsfachangestellte) durch die theoretische Ausbildung an der Max-Weber-Schule, die praktische Ausbildung in den RP-Fachdezernaten und den Unterricht beim Hessischen Verwaltungsschulverband umfangreiche Kenntnisse, um ihre künftigen Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können.

    Jonas Fink und Verena Weigand (Fachinformatiker der Fachrichtung Systemintegration) werden im Fachdezernat für IT-Management und -Betrieb praktisch ausgebildet und besuchen die Theodor-Litt-Schule in Gießen. Sie befassen sich mit IT-Systemen, planen und konfigurieren diese, beheben Fehler und lösen Anwendungs- und Systemprobleme.

    Mit der Ausbildung beim Regierungspräsidium werden zudem die Aufgaben der verschiedenen Bereiche der Landesverwaltung und hessischer Behörden vermittelt. Allgemeine Informationen zu einer Ausbildung beim Regierungspräsidium Gießen sind im Internet unter https://rp-giessen.hessen.de/karriere zu finden.

    Bildunterschrift: Regierungsvizepräsident Martin Rößler (3. v. l.) begrüßte (von links) Jonas Fink, Vladyslav Krykun, Verena Weigand, Sven Hacmann, Simon Wißner, Bernd Konow und Aylin Cofalik.

     

    Foto: RP Gießen

  • Beginn der letzten Umbauphase des Anlagenrings für den Verkehrsversuch

    Am kommenden Montag (21.08.) beginnt wie geplant die letzte Umbauphase für den Verkehrsversuch. Mit Einrichtung der Baustelle ist der gesamte Anlagenring für den Kraftverkehr nur noch rechts herum (entgegen dem Uhrzeigersinn) befahrbar.

    Reichensand/Karstadt-Parkhaus:
    Die Zufahrt zum Reichensand bleibt zu Beginn der Umbauphase weiterhin nur von der Westanlage (von der Gabelsberger Straße kommend) möglich. Die zusätzliche Zufahrtmöglichkeit von der Frankfurter Straße kommend wird vorrangig fertiggestellt. Die Ausfahrt aus dem Reichensand und dem Karstadt-Parkhaus ist neben der Bahnhofstraße dann auch direkt über die Westanlage und dann links zum Selterstor möglich.

    Selterstor:
    Hier kann man von der Westanlage geradeaus in die Südanlage oder rechts ab in die Frankfurter Straße fahren. Von der Frankfurter Straße kann man nur nach rechts in die Südanlage fahren. Die Ampel wird hier abgeschaltet sein.

    Bleichstraße:
    Hier kann man vom Selterstor kommend nach rechts in die Bleichstraße abbiegen oder geradeaus in Richtung Berliner Platz fahren. Aus der Bleichstraße heraus geht es nur nach rechts. Die Ampel wird hier ausgeschaltet. Für Fußgänger gibt es eine provisorische Ampel über die Südanlage.

    Parkhaus Selters Tor (FINA-Parkhaus):
    Das Parkhaus ist vom Selterstor kommend links abbiegend zu erreichen. Die Ausfahrt erfolgt ebenso links einbiegend in Richtung Berliner Platz. Hier kommt es baustellenbedingt zu Behinderungen.

    Goethestraße:
    Die Zufahrt zur Johannesstraße bleibt links abbiegend möglich, ebenso wie von der Lonystraße kommend geradeaus. Die Ausfahrt aus der Goethestraße wird nur über die Johannesstraße möglich sein. Hier kann es am Montag wegen der Abbauarbeiten der Stadtfest-Bühne zu Behinderungen kommen. Die Ampel wird hier ausgeschaltet. Für Fußgänger gibt es eine provisorische Ampel über die Südanlage.

    Bismarckstraße:
    Hier kann man weiterhin rechts abbiegen und rechts einbiegen.

    Berliner Platz:
    Der Berliner Platz ist bis auf die Einbahnrichtung des gesamten Anlagenringes in alle Richtungen befahrbar. Die Stadt empfiehlt, vom Ludwigsplatz kommend über die Grünberge Straße und die Moltkestraße zur Ostanlage zu fahren, da es hier baustellenbedingt zu Behinderungen kommen kann. Die Ampel wird durch eine komplette provisorische Ampel ersetzt.

  • Sechs Vereine im Landkreis Gießen und dem Vogelsbergkreis profitieren

    „Stiftung für die Deutsche Jugend“: Regierungspräsidium Gießen unterstützt Jugendarbeit mit Mitteln aus historischer Stiftung aus dem Jahr 1811

    Gießen. Sport und Napoleon sind zwei Welten, und doch profitiert die eine von der anderen. Eine über 200 Jahre alte Stiftung, ursprünglich als „Fonds für Findel- und verlassene Kinder der Provinz Rheinhessen“ gedacht, ermöglicht heimischen Sportvereinen auch in diesem Jahr wieder eine Unterstützung. Aus Mitteln der „Stiftung für die Deutsche Jugend“ werden Gelder für den Kauf von Sport- und Trainingsgeräten wie Bälle und Trikots bereitgestellt, für die es keine sonstigen öffentlichen Zuwendungen gibt. Dem Regierungspräsidium Gießen stehen hierfür in diesem Jahr 1.100 Euro zur Verfügung. Insgesamt werden sechs Vereine aus dem Landkreis Gießen und dem Vogelsbergkreis gefördert.

    Und was hat das mit Kaiser Napoleon I. zu tun? Vom Stiftungszweck vorgegeben, können im Regierungsbezirk nur Anträge aus den Landkreisen Vogelsberg und Gießen berücksichtigt werden. Ein napoleonisches Dekret aus dem Jahre 1811 begrenzt die Stiftung auf das frühere Großherzogtum Hessen-Darmstadt einschließlich Starkenburg und Oberhessen. Deshalb können die Stiftungsmittel ausschließlich im Landkreis Gießen mit Ausnahme von Wettenberg, Biebertal, Lollar-Salzböden und Lollar-Odenhausen sowie im Vogelsbergkreis vergeben werden.

    Von der Stiftung profitieren diesmal im Landkreis Gießen der TSV 1907 Allendorf (Lumda) e.V. (230 Euro), die Basketball Akademie Giessen 46ers (190 Euro), die Jugendspielgemeinschaft Hohe Warte (190 Euro) und der Jugend- und Sportverein 1920 Lehnheim e.V. (190 Euro). Im Vogelsbergkreis freuen sich der BSC Eudorf (150 Euro) und die Stadtjugendfeuerwehr Homberg (Ohm) (150 Euro).

    Bildunterschrift: Die „Stiftung für die Deutsche Jugend“ stellt Geld für den Kauf von Bällen, Trikots und mehr bereit. Nun stehen die begünstigten im Landkreis Gießen und Vogelsbergkreis fest.

    Symbolfoto: RP Gießen

  • Sicher den Berufseinstieg meistern – RP Gießen gibt Tipps zu Arbeitsschutz für Azubis

    Sicher und geschützt den Berufseinstieg meistern

    Arbeitsschutzexperten des Regierungspräsidiums Gießen informieren über besondere Regeln zum Schutz von angehenden Auszubildenden

    Gießen. Nur noch wenige Wochen, dann beginnt die Ausbildungszeit. Für viele Jugendliche ein Grund zur Freude. Als neue Azubis wagen viele den nächsten Schritt hin in das Berufsleben. Beim Start spielt neben dem Berufsbildungs- auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine wichtige Rolle. Das Regierungspräsidium Gießen (RP) achtet als Aufsichtsbehörde darauf, dass die rechtlichen Grundlagen zu ihrem Schutz eingehalten werden und gibt pünktlich zum Ausbildungsbeginn wichtige Tipps.

    „Junge Menschen sind aus verschiedenen Gründen am Arbeitsplatz besonders gefährdet, denn ihnen fehlt einfach noch die Erfahrung und Weitsicht“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Für den Arbeitgeber bestehen daher besondere Pflichten. Vor allem bei der Arbeitszeit gelten klare Regeln. Täglich dürfen die Jugendlichen maximal acht Stunden arbeiten, wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden. „Diese Grenzen dürfen nur in bestimmten Fällen überschritten werden“, sagt Arbeitsschutzexperte Günter Foth vom RP. So könnten zum Beispiel Jugendliche, die an einzelnen Werktagen weniger als acht Stunden arbeiten, an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

    „Das ist wichtig für die Anpassung an die Arbeitszeit der Erwachsenen, besonders bei Gleitzeit. Die maximale Arbeitszeit von achteinhalb Stunden darf jedoch nicht überschritten werden.“ Spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeit steht die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause an: Bei bis zu sechs Stunden Arbeit sind es 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden Arbeit sogar 60 Minuten. Unter einer Ruhepause wird die Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten verstanden. Unterbrochen werden müssen die Arbeitstage dann von mindestens zwölf Stunden Arbeitsruhe.

    Für den Unterricht an Berufsschulen gibt es für die Auszubildenden ebenfalls besondere Regeln. Sie werden freigestellt und dürfen nicht zur vorherigen Arbeit herangezogen werden, wenn der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr beginnt. Die Unterrichtsstunden werden auf die Arbeitszeit angerechnet. Einmal in der Woche wird der Azubi an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden freigestellt. Danach muss dann nicht mehr im Betrieb gearbeitet werden. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wird für diesen Tag angerechnet. Findet in der Woche ein weiterer Berufsschultag statt, greift auch hier eine Freistellung, wobei die anschließende Arbeit im Betrieb in diesem Fall noch möglich ist. In Berufsschulwochen mit Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an fünf Tagen müssen Auszubildende ebenfalls freigestellt werden.

    Doch auch weitere Beschäftigungszeiten sind vom Jugendarbeitsschutzgesetz gedeckt. Generell gilt für die jungen Berufseinsteiger die Fünf-Tage-Woche. „Für gewöhnlich bedeutet das ein grundsätzlich freies Wochenende für die Azubis. In manchen Branchen wie zum Beispiel in Kranken- und Pflegeberufen, Bäckereien und Konditoreien oder im Gaststätten- und Kfz-Gewerbe darf aber auch samstags und sonntags gearbeitet werden“, erläutert Günter Foth. Dies ändere aber nichts am Grundsatz der Fünf-Tage-Woche. „Wenn ein Jugendlicher am Wochenende arbeiten soll, muss er an einem anderen Tag der Woche frei bekommen.“ Mindestens an zwei Samstagen und Sonntagen im Monat findet keine Beschäftigung statt.

    Neben der Arbeitszeit ist auch der Umgang mit Gefahrstoffen oder gefährlicher Arbeit geregelt. „Jugendliche dürfen mit Arbeiten, die ihre psychischen und physischen Kräfte überfordern, nicht beschäftigt werden“, sagt Bianca Hoyer, ebenfalls im RP für den Arbeitsschutz zuständig. Ihr Kollege Sascha Dietz ergänzt: „Darüber hinaus dürfen die Azubis nicht mit besonders unfallgefährdeten Arbeiten betraut werden, bei ungünstigen Wetterbedingungen arbeiten oder sich mit schädlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Stoffen beschäftigen.“ Diese Verbote sind grundsätzlicher Natur. Von den Jugendlichen dürfen solche Tätigkeiten aber dennoch ausgeführt werden, wenn sie für die Ausbildung des Jugendlichen dringend notwendig sind und unter Anleitung und Aufsicht fachkundiger Kollegen stattfinden.

    Und was ist bei potenziell gefährlichen Aufgaben? Dabei ist zu beachten: der Arbeitgeber klärt die Azubis über die bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren auf und muss ihnen vorbeugende Verhaltensweisen und Schutzmaßnahmen gegen diese Gefahren zeigen, bevor sie mit der Tätigkeit beginnen. „Maschinen müssen vom Ausbilder vorgeführt werden und die Jugendlichen müssen über Schutzvorrichtungen und richtiges Verhalten belehrt werden“, berichtet Bianca Hoyer. „Das gilt besonders im Umgang mit den gesundheitsgefährdenden Gefahrstoffen.“ Bei der Festlegung von allen Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich der Betriebsarzt sowie die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beteiligen. „Außerdem ist eine mindestens halbjährliche Wiederholung der Unterweisung durch den Arbeitgeber oder Ausbilder Pflicht.“

    Der Gesetzgeber hat auch der gesundheitlichen Betreuung eine große Bedeutung im JArbSchG eingeräumt. Vor gesundheitlichen Schäden können die Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen bewahrt werden. „Eine Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Eintritt in das Berufsleben stattgefunden haben. Dem Arbeitgeber muss dabei eine vom untersuchenden Arzt ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, andernfalls darf der Jugendliche nicht beschäftigt werden“, sagt Sascha Dietz.

    Eine weitere ärztliche Nachuntersuchung ist dann im ersten Jahr nach Beginn der Beschäftigung vorgeschrieben, inklusive der weiteren Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung beim Arbeitgeber. Sollte der Azubi dies nicht machen, wird er dazu von seinem Arbeitgeber schriftlich aufgefordert. In dieser Erinnerung muss darauf hingewiesen werden, dass der Arbeitgeber den Azubi nicht weiter beschäftigen darf, wenn dieser die Bescheinigung nicht spätestens 14 Monate nach Beginn der Ausbildung vorlegt.

    „Bei der Beschäftigung von Jugendlichen hat der Arbeitgeber eine ganze Menge zu beachten“, fasst Regierungspräsident Ullrich zusammen. „Werden die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen vom Arbeitgeber erfüllt, sind die Grundlagen gelegt, dass den Jugendlichen ein gesunder Start in ihr Arbeitsleben gelingt.“ Gerade in der jetzigen Situation des Fachkräftemangels müsse bereits frühzeitig ein sicherer Grundstein gelegt werden, Arbeitskräfte lange gesund zu erhalten.

    Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz sind auf der Internetseite RP-Gießen unter www.rp-giessen.de im Bereich Jugendarbeitsschutz oder im Arbeitsschutzportal des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zu finden. Bei Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz während der Ausbildung bieten Bianca Hoyer, Sascha Dietz und Günter Foth als RP-Arbeitsschutzexperten gerne ihre Hilfe an. Sie sind zu erreichen unter 0641 303-3237 und 0641 303-8600 oder auch auf der RP-Internetseite zu finden.

    Bildunterschrift: Arbeitszeiten spielen bei Auszubildenden eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz: Die Arbeitsschutzexperten im Regierungspräsidium Gießen geben Tipps, was es für einen sicheren und gelungenen Start in das Berufsleben zu beachten gilt. Foto: Unsplash / Malvestida

  • Saisonüblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

    Arbeitslosenquote im Juli um 0,1 auf nun 4,8 Prozent gestiegen
    156 Arbeitslose mehr als im Vormonat, 1014 mehr als im Juli 2022
    Saisonüblicher Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit nach Schul- und Ausbildungsende
    Zugang gemeldeten Arbeitsstellen weiter unter Vorjahresniveau

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen ist die Zahl der Arbeitslosen gestiegen. 18058 Menschen waren im Juli arbeitslos gemeldet, 156 Personen mehr als im Juni. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 und liegt nun bei 4,8 Prozent. Im Juli des Vorjahres waren 1014 Menschen weniger registriert. Die Quote betrug seinerzeit 4,6 Prozent.

    „Wir verzeichnen einen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Juli, der als saisonüblich bezeichnet werden kann“, kommentiert Michael Beck, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Gießen, die aktuelle Arbeitsmarktentwicklung. „Nach Schul- oder Ausbildungsende meldeten sich junge Menschen, die noch keine Anschlussbeschäftigung gefunden haben. Hier wurde der stärkste Zugang registriert. Trotz des hohen Fachkräftebedarfs, liegt die Anzahl neu gemeldeter Arbeitsstellen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Wir werden die Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten beobachten, um die Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt beurteilen zu können.“

    Unterbeschäftigung
    Die Zahl der Menschen in der sogenannten Unterbeschäftigung im engeren Sinne ist im Juli gestiegen. Im abgelaufenen Monat waren 25244 Menschen registriert, 227 mehr als noch im Juni. Ein Jahr zuvor waren 2196 Personen weniger verzeichnet.

    Gemeldete Stellen
    Die vergleichsweise geringe Anzahl an neu gemeldeten Arbeitsstellen ist bemerkenswert. Arbeitgeber zeigen sich bei den Stellenmeldungen zuletzt eher zurückhaltend.

    Im Juli meldeten Arbeitgeber den Arbeitsagenturen im regionalen Bezirk sowie den Jobcentern des Kreises Gießen und der Wetterau insgesamt 949 neue Stellen. Dies waren 336 Stellen oder gut 26 Prozent weniger als im Juli des Vorjahres.

    Der Stellenbestand hat sich nach einer Phase des Rückgangs im Juli positiv entwickelt. Aktuell sind 6124 unbesetzte Stellen gemeldet, gut 16 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.

    Männer und Frauen
    Geschlechtsspezifisch hat sich die Zahl der arbeitslosen Frauen und Männer im Juli erhöht.

    9952 Männer waren im jetzt abgelaufenen Monat im Gießener Agenturbezirk arbeitslos gemeldet. 31 männliche Erwerbslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 und liegt jetzt bei 5,0 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 756 Männer weniger gemeldet. Die Quote lag damals bei 4,6 Prozent.

    Im Bereich der Agentur für Arbeit Gießen waren im Juli 8106 Frauen als arbeitslos registriert. Einen Monat zuvor war es 125 Frauen weniger. Die Arbeitslosenquote der Frauen verharrte bei 4,5 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren damals 258 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Die Quote betrug seinerzeit ebenfalls 4,5 Prozent.

    Besondere Personengruppen
    Bei dem Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den Älteren und den unter 25-jährigen Jugendlichen zeigt sich eine unterschiedliche Betroffenheit, welche auf eine übliche saisonale Entwicklung zurückzuführen ist. Alljährlich steigt zum Schul- oder Ausbildungsende die Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Jugendlichen an.

    Im Juli waren insgesamt 1770 junge Menschen im Agenturbezirk Gießen gemeldet, 134 mehr als im Monat zuvor. Dies entspricht einer Quote von 4,3 Prozent und damit 0,3 Prozent höher als im Juni.

    Im Juli des Vorjahres waren 86 Jugendliche, die auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle waren, weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,2 Prozent.

    Im Bezirk der Gießener Arbeitsagentur waren im Juli 5732 Ältere gemeldet, 9 Personen mehr als noch im Vormonat Juni. Die Arbeitslosenquote verharrte den vierten Monat in Folge bei 4,3 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 242 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Quote bei 4,1 Prozent.

    Regionale Unterschiede
    Auch im Juli zeichnete sich im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen, zu dem die Landkreise Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis gehören, ein uneinheitliches Bild ab. Während im Vogelsbergkreis ein Rückgang der Arbeitslosigkeit registriert wurde, ist sie in den Landkreisen Gießen und Wetteraukreis gestiegen.

    Im Kreis Gießen waren im Juli insgesamt 8317 Menschen erwerbslos gemeldet, 86 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 5,5 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote ebenfalls bei 5,5 Prozent. Damals waren 125 Menschen weniger registriert.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im Juli um 93 Personen auf jetzt 7211 gestiegen. Die Quote liegt wie im Vormonat bei 4,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren jetzt 895 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 3,7 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Juli gesunken. 2530 Personen waren arbeitslos gemeldet, 23 Personen weniger als noch im Juni. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 4,4 Prozent. Im Vorjahresmonat waren sechs Erwerbslose mehr gemeldet. Damals wurde eine Quote von 4,5 Prozent verzeichnet.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)
    Uneinheitlich zeigt sich die Entwicklung bei den Rechtskreisen. Während die Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen im Bereich der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) sich erhöht hat, ist die Anzahl der Arbeitslosen bei den Jobcentern (nach dem Sozialgesetzbuch II) zurückgegangen.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Juli 6253 Personen gemeldet, 274 mehr als im Vormonat Juni. Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag die Zahl derer damit heute um 632 Personen höher.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen ging um 118 Personen auf nun 11805 zurück. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 382 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im Juli 5822 Arbeitslose, 24 Personen weniger gegenüber Juni.

    Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4369 Arbeitslose gemeldet, 38 Personen weniger als im Vormonat Juni.

    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1614 Arbeitslose im Juli geführt, 56 Personen weniger als einen Monat zuvor.

     

  • Durchschnittlicher Pro-Kopf-Verbrauch sinkt um zwei auf 115 Liter Wasser am Tag

    Wasserbilanz Mittelhessen 2022: Regierungspräsidium Gießen veröffentlicht Ergebnisse für 101 Kommunen und ihre Versorgungsverbände

    Gießen. Die Wasserbilanz 2022 für die Region Mittelhessen liegt vor. Demnach sank der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch auf 115 Liter am Tag. 2021 lag der tägliche Verbrauch noch bei 117 Liter. Die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Gießen analysiert für die Bilanz, wie viel Trink- und Brauchwasser in allen 101 mittelhessischen Kommunen und ihren Versorgungsverbänden gewonnen und verbraucht wird. Dies betrifft die Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg mit zusammen rund 1.066.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die komplette Bilanz kann auf der Homepage des RP Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

    „Die Bilanz wurde für dieses Jahr komplett überarbeitet und bietet nun eine noch bessere Übersicht der Daten“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich bei der Vorstellung der Wasserbilanz 2022 Mittelhessen. Was weiterhin geblieben ist: Die erhobenen Rohdaten sind auch für die Wasserbilanz systematisiert, plausibilisiert und in einer Gesamtschau für den Regierungsbezirk zusammengestellt worden. Die wichtigste Erkenntnis daraus: Die Mittelhessen haben im Vergleich zum Vorjahr zwei Liter weniger verbraucht. „Dass der durchschnittliche Wasserverbrauch auch in dem heißen und trockenen Jahr 2022 nicht gestiegen, sondern sogar leicht zurückgegangen ist, deutet auf ein zunehmendes Bewusstsein in der Bevölkerung hin, mit unserem kostbarsten Gut, dem Trinkwasser, sparsam umzugehen“, interpretiert Sebastian Krug, Leiter des Dezernats Grundwasserschutz und Wasserversorgung, die Zahlen.

    Auf Landkreisebene lag der durchschnittliche tägliche Wasserverbrauch im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei 110 Liter pro Einwohner (2021: 114), im Lahn-Dill-Kreis bei 112 Liter (2021: 114), im Landkreis Gießen bei 115 Liter (2021: 120), im Vogelsbergkreis bei 120 Liter (2021: 118) und Landkreis Limburg-Weilburg bei 121 Liter pro Einwohner (2021: 121). Weitaus größere Unterschiede sind in der Einzelbetrachtung der 101 mittelhessischen Kommunen, bezogen auf den jeweiligen Landkreis, festzustellen. Die detaillierte Auswertung der Wasserbilanz 2022 kann online unter www.rp-giessen.de über den Pfad „Umwelt“ und den Unterpunkt „Grundwasserschutz“ eingesehen und heruntergeladen werden.

    Bildunterschrift: Die Bürgerinnen und Bürger in Mittelhessen haben in 2022 mit 115 Liter pro Kopf weniger Wasser verbraucht. Das ist eine der Erkenntnisse aus der Wasserbilanz des Regierungspräsidiums Gießen. Foto: RP Gießen

  • Volontariat im Mathematikum Gießen

    Das Mathematikum in Gießen ist das erste mathematische Mitmachmuseum (Science Center) der Welt. Es öffnet eine neue Tür zur Mathematik, indem es diese Wissenschaft mittels interaktiver Exponate auf besonders freundliche und serviceorientierte Art vermittelt. Das Mathematikum legt großen Wert auf hohe Qualität der Exponate und die Besucherbetreuung. Die Ausstellung mit rund 200 interaktiven Exponaten zieht jährlich etwa 120.000 Besucherinnen und Besucher jeden Alters und jeden Bildungshintergrunds an. Besonderes Augenmerk liegt auf dem guten Kontakt zu Schulen und Kitas. Darüber hinaus zeigt das Mathematikum selbstentwickelte Sonderausstellungen und führt zahlreiche Veranstaltungen durch, zum Beispiel Wissenschaftstage, die Lange Nacht der Mathematik, Fortbildungen und regelmäßige Ausstellungen zu moderner mathematischer Kunst. Zudem betreibt das Mathematikum eine sehr erfolgreiche Wanderausstellung.

    Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Volontär*in. 

    Ihre Aufgaben
    -Sie unterstützen unterschiedliche Arbeitsbereiche des Mathematikums. Insbesondere geht es darum, das Potential der interaktiven Exponate des Mathematikums für den Mathematikunterricht zu erarbeiten. Sie konzipieren und organisieren Sonderaktionen und Veranstaltungen.
    -Sie betreuen die Besucherinnen und Besucher in der Ausstellung – sowohl im Regelbetrieb als auch im Rahmen von Mitmach-Aktionen, Führungen und Veranstaltungen.
    -Sie arbeiten mit an der Neu- und Weiterentwicklung von Exponaten für die Dauerausstellung sowie Sonderausstellung.
    -Sie bringen Ideen für die Weiterentwicklung des Hauses ein.

     Ihr Profil
    -Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Ein mathematischer Hintergrund ist wünschenswert, aber kein Muss. Kenntnisse aus anderen Disziplinen können Sie mit den Themen des Mathematikums in Verbindung bringen.
    -Sie haben Erfahrung mit und Freude an der Vermittlung wissenschaftlicher Themen. Idealerweise haben Sie praktische Erfahrung in der Museumspädagogik oder der Arbeit mit Personen aus speziellen Besuchergruppen (Schülerinnen und Schülern, Senioren, Familien, Menschen mit Behinderung etc.).
    -Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und begegnen ihnen serviceorientiert.
    -Sie sind teamfähig und haben Kommunikations- und Organisationsgeschick.
    -Sie sind begeisterungsfähig, engagiert und bringen eine gewisse zeitliche Flexibilität mit (z.B. für zeitweise Arbeit am Wochenende oder die Betreuung von Abendveranstaltungen).

    Wir bieten
    -Eine auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche). Das Entgelt beträgt 50 % der Entgeltgruppe E 13 TVöD, Stufe 1. (Auch ein Teilzeitmodell ist vorstellbar.)
    -Eine Volontariatsstelle, die direkt der Leitung des Mathematikums zugeordnet ist. Damit erhalten Sie unmittelbaren Einblick in das Leben und die Weiterentwicklung eines modernen Science Centers.
    -Ein spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einer außergewöhnlichen und gesellschaftlich relevanten Einrichtung.
    -Die Chance zur Entwicklung Ihrer persönlichen Fähigkeiten.
    -Interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten.
    -Die Möglichkeit, fehlende Erfahrungen in einem ca. 4-wöchigen Praktikum zu erwerben. 

    Bewerbungs- und Kontaktinformationen
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Elisabeth Maaß (elisabeth.maass@mathematikum.de,
    0641-13091-10).

    Bitte senden Sie Ihre vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
    bis zum 31. August 2023 an folgende Anschrift:

    Mathematikum Gießen e.V.
    Prof. Dr. Albrecht Beutelspacher
    Liebigstraße 8
    35390 Gießen

    Alternativ können Sie die Bewerbung auch per Mail an bewerbung@mathematikum.de senden. Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Unterlagen zu einem einzigen Anhang (PDF-Format) zusammengefasst sind und dieses Dokument maximal 6 MB groß ist.

    Sie werden zeitnah von uns benachrichtigt. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.