Effizientere Verbandsklage wird greifbar

In der heutigen letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause steht das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 auf der Tagesordnung. Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung nun auf einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie verständigt, der die Kollektivinteressen der Verbrauhcer durch die Möglichkeit, auf Leistung zu klagen, wesentlich verbessert.

Kerstin Wolf, Leitern der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Hessen sagt dazu: „Wir versprechen uns von dem heutigen Tag, dass nun endlich der Weg zu einer effizienteren Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten geebnet wird. Damit erhalten geschädigte Verbraucher die Möglichkeit, ihre Ansprüche direkt in demselben Verfahren geltend zu machen. Individualklagen in nicht unerheblicher Zahl entfallen damit, was die Gerichte entlasten und Verbrauchern schneller zu ihrem Recht verhelfen wird. Positiv bewerten wir, dass der Gesetzentwurf eine Regelung enthält, wonach sich betroffene Verbraucher bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung durch Eintragung ins Verbandsklageregister dem Verfahren anschließen können.“