Autor: admin

  • Das Stadtführungsprogramm für das 2. Halbjahr 2025 ist da

    Das Stadtführungsprogramm gibt es online unter diesem Link: Unsere Stadtführungen. Tickets sind ab 10.06.2025 10:00 Uhr im Verkauf. Das Programm ist auch als Printausgabe in der Tourist-Information erhältlich.

     

    Gleich 3 brandneue Führungen im Gepäck des  zweiten Halbjahres!

    Die Lahn – unser Stadtfluss

    Im Frühjahr konnten Interessierte auf Stempeljagd gehen, die Natur an der Lahn kennenlernen und im Lahnfenster Hessen einen Blick in die Unterwasserwelt werfen. Die Aktion erfreute sich sehr positiver Resonanz und hat den Entschluss der Aufnahme der neuen Stadtführung „Die Lahn – Unser Stadtfluss“ in das neue Programm bestärkt.

    Monika Schütz nimmt die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit auf einen Spaziergang in die Natur, mitten in der Stadt.

    Wir Gießener und Gießenerinnen haben den Stadtfluss Lahn mit seiner grünen Aue in unser Herz geschlossen.

    Die Dynamik des Flusses und die Landwirtschaft prägten das beliebte Naherholungs-und Wassersportgebiet. Bei der Premiere am Samstag, den 04. Oktober 2025 um 14 Uhr kann dieser bemerkenswerte Lebensraum mit seiner vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt erkundet werden

     

    Dönerdreieck

    Von der Lahn sind es nur ein paar Minuten zu dem anderen Hotspot unserer Stadt – dem Dönerdreieck. Blicken Sie bei dieser kulinarischen Stadtführung in die Geschichte und Gegenwart des Gießener Dörnerdreiecks: Was befand sich dort früher? Woher kommt der Name dieses Innenstadtbereichs zwischen Walltorstraße und Asterweg?

    Sakoua Maskoué und Johann Erdmann werden die Fragen während der Führung beantworten. An jeder Station gibt es eine Kostprobe hauseigener Spezialitäten. Kommen Sie mit auf unsere Gastro-Tour im Gießener Dönerdreieck und lassen Sie sich von der kulinarischen Vielfalt überraschen, am Freitag, 22. August 2025 um 17 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden.  Diese Führung wird unterstützt durch das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit des Hessischen Sozialministeriums.

     

    Der Seltersberg

    Aus dem Lahntal geht es nun mit Frau Dr. Anita Kolbus hinauf auf den Seltersberg.

    Erleben Sie bei dieser Stadtführung die vielfältigen Geschichte(n) des Seltersbergs: vom ehemaligen Ort Selters, mit seiner ca. 1400 Jahren alten Siedlungsgeschichte, dem großen Bauboom im 19. Jahrhundert und den Kliniken, die heute den Seltersberg prägen.

    Wussten Sie schon, dass es in Mittelhessen beinahe auch ein „Bad Gießen“ gegeben hätte?

    Erfahren Sie mehr über den Zeitenwandel auf dem Seltersberg bei unserer neuen Führung „Der Seltersberg – Von der fränkischen Siedlung zur Uniklinik“. Premiere ist am Sonntag, den 14. September um 15 Uhr, Dauer 1,5 Stunden.

     

    Zwei Specials im Herbst runden unser Programm ab

    Am 31. August führt Frau Dagmar Klein „Goethe in Gießen“, ein Special zum Goethegeburtstag. Und am 31. Oktober lädt Frau Dr. Jutta Failing ein zum Halloweenspecial von „(Un)heimliches Gießen“.

     

    Termine, Buchung und weitere Informationen zu den Stadtführungen

    Das Stadtführungsprogramm gibt es online unter folgendem Link: Unsere Stadtführungen. Das Programm ist auch als Printausgabe in der Tourist-Information erhältlich.

    Die Gießen Marketing freut sich über das große Interesse an den Stadtführungen. In den ersten vier Monaten der Saison waren fast alle Führungen ausverkauft und das, obwohl noch Zusatztermine geschaffen wurden. Klassiker waren dabei ebenso gefragt, wie neue Führungen.

    „Die Gießener Stadtführungen leben von dem Engagement, der Begeisterung für Gießen und Kreativität der Stadtführer und Stadtführerinnen“, sagt Ina Sayar, Verantwortlich für die Stadtführungen bei der Gießen Marketing.

    In akribischer und detaillierter Arbeit setzen sie sich mit verschiedenen Themen unserer Stadt auseinander und bereiten diese für das interessierte Publikum vor, so dass immer neue Themen entstehen und viel Wissenswertes erzählt werden kann.

    Das ist unseren Gästeführerinnen und Gästeführern wieder im besonderen Maß gelungen.

    Die Gießen Marketing ist stolz, dass ihr solche kreatives und motiviertes Gästeführerinnen und Gästeführer zur Verfügung stehen. Einen herzlichen Dank für den unentwegten Einsatz, die Vielfältigkeit und besonderen Geschichten unserer Stadt Interessierten näher zu bringen.

     

    Eine Teilnahme an der Führungen ist nur mit vorher erworbenem Ticket möglich. Tickets für die Führungen sind ab dem 10.06.2025, 10 Uhr online über das Ticketportal Reservix – www.reservix.de (zzgl. Systemgebühren) – und in der Tourist-Information in der Schulstraße 4 erhältlich.

    Wer als Gruppe eine Führung buchen möchte, findet auf unserer Website unter Stadtführungen für Gruppen alle Informationen und eine Möglichkeit für eine unverbindliche Terminanfrage.

  • Gefahren nicht unterschätzen

    Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps und Hinweise zum sicheren Grillen mit Geräten, die mit Gas betrieben werden

    Gießen. Die Sonne lacht und immer öfter duftet es verführerisch nach gebratenen Steaks, Würstchen oder Gemüse. Kein Zweifel: Es ist Grillzeit in den heimischen Gärten, auf Terrassen und Balkonen. Dabei kommt nicht nur der klassische Holzkohlegrill zum Einsatz, sondern oft auch Geräte, die mit Gas betrieben werden. „Damit der Umgang mit Gasgrill, -kocher oder Pizzaofen keine bösen Überraschungen mit sich bringt, sollten sich vor allem Einsteiger beim Kauf die Funktionsweise ausführlich von einem Fachmann vor Ort erklären lassen“, empfiehlt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Passend dazu gibt das Regierungspräsidium Gießen wichtige Hinweise, wie die Handhabung sicher gelingt – und was zu tun ist, wenn ein Gerät plötzlich in Flammen steht.

    „Wer sich einen Gasgrill oder -kocher kaufen möchte, sollte unbedingt auf die CE-Kennzeichnung und die beigefügte Bedienungsanleitung in deutscher Sprache achten. Ohne diese dürfen Gasgrills in Deutschland nicht verkauft werden“, sagt Christian Theiß von den Arbeitsschutzdezernaten des RP Gießen, die auch für Verbraucherschutz zuständig sind. Wichtig zu wissen ist auch: Handelsübliches Flüssiggas ist schwerer als Luft und daher gefährlich. Bei unkontrolliertem Austritt verflüchtigt es sich kaum und kriecht unbemerkt zu den tiefsten Stellen, wo es sich sammelt. Hinzu kommt noch, dass es farblos und damit unsichtbar ist. „Dort genügt dann schon der kleinste Funke, etwa durch Betätigen eines Lichtschalters, um das hochentzündliche Gas-Luft-Gemisch schlagartig in Brand zu setzen“, erklärt Christian Theiß. Tritt ein Liter flüssiges Propan aus einer Gasflasche aus, entstehen 260 Liter gasförmiges Propan. Gasgrills und -flaschen sollten daher immer an gut belüfteten Orten betrieben und aufbewahrt werden. In Kellerräumen sollten sie keinesfalls gelagert werden.

    Flüssiggas für Grillzwecke wird in aller Regel in Fünf- oder Elf-Kilogramm-Gasflaschen verkauft. Sowohl beim Transport der leeren Flasche zum Händler als auch beim Transport der vollen Flasche von dort nach Hause müssen die Ventile dicht verschlossen und die Schutzkappe als Ventilschutz verwendet werden. „Denn auch vermeintlich leere Flaschen sind niemals leer, die Bildung explosionsfähiger Gas-Luft-Gemische ist bei geöffneten Ventilen oder defekten Armaturen oder Schläuchen immer möglich“, sagt Christian Theiß. Die Beförderung von Gasflaschen in einem Auto sollte nur ausnahmsweise und kurzfristig unter Beachtung folgender Schutzmaßnahmen erfolgen: Das Lüftungsgebläse sollte auf Außenlüftung und höchste Stufe eingeschaltet und Fenster geöffnet sein. Eine Beförderung von Gasflaschen in einem offenen Anhänger oder in einem offenen Fahrzeug wie einem Pickup ist vorzuziehen, rät RP-Mitarbeiter Christian Theiß.

    Gefahren lassen sich vermeiden, wenn die Transportstrecke so kurz wie möglich gewählt wird. Um nicht nur gesundheitliche Folgen auszuschließen, sondern auch handfeste Bußgelder – für den Fahrer drohen Bußgelder von mehreren Hundert Euro – sollte beim Transport unbedingt auf ausreichende Ladungssicherung geachtet werden. Die Flüssiggasflaschen müssen beim Transport gegen eine Lageveränderung wie Umfallen oder Verrutschen gesichert sein, etwa durch Verzurren.

    Überdies müsse die Flasche „getüvt“ sein. Nach dem Erwerb der ersten Flasche könne diese im Handel gegen eine volle eingetauscht werden. Aufgrund der hohen Gaspreise könnte man auf die Idee aufkommen, Gasflaschen an einer Tankstelle wieder zu befüllen. Das ist jedoch verboten. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass vermeintlich besonders Clevere versucht haben, mit selbstgebastelten Adaptern die Gasflaschen zu befüllen. „Da der automatische Füllstopp der Zapfsäule hierbei jedoch versagte, ist dies lebensgefährlich“, warnt Christian Theiß eindringlich.

    Zwischen der Gasflasche und dem Endgerät muss immer ein Druckregelgerät – auch Druckminderer genannt – installiert werden, da der Grill dem unmittelbaren Flaschendruck nicht gewachsen ist. Dazu sagt Christian Theiß: „Solche Druckminderer gehören in der Regel zum Lieferumfang jedes Gasgrills.“ Der Experte empfiehlt den Einsatz von Druckminderern, die über den Camping-Standard hinausgehen und auch im Profibereich Verwendung finden. Diese Geräte bieten zusätzliche Sicherheitsfunktionen, wie eine integrierte Schlauchbruchsicherung und Überdrucksicherung. „Sie sind zwar etwas teurer als einfache Druckminderer, erhöhen aber für Mehrkosten von etwa 30 Euro die Sicherheit erheblich.“

    Alle Schlauchverbindungen sollten vor der Inbetriebnahme auf Dichtheit überprüft werden. Dazu können sogenannte Lecksuchsprays verwendet werden, auf keinen Fall aber Streichhölzer oder ein Feuerzeug. „Bilden sich nach dem Aufsprühen Bläschen, muss das Flaschenventil sofort geschlossen werden“, warnt Christian Theiß. Schläuche sollten außerdem niemals zu großer Hitze ausgesetzt werden.

    Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass der Grill plötzlich in Flammen steht. Zum Beispiel, wenn sich Fett entzündet. Wichtig in dieser Situation: Nicht in Panik geraten und zu allererst die Gaszufuhr unterbrechen, indem der Brenner abgeschaltet und die Gasflasche zugedreht wird. „Seien Sie dabei vorsichtig und schützen Sie sich zum Beispiel mit Grillhandschuhen. Falls das Feuer nicht ausgeht oder größer wird, muss ein Feuerlöscher, idealerweise der Brandklasse F für Fettbrände, heran oder die Feuerwehr gerufen werden. Alternativ kann der Brand mit einer Decke erstickt werden, doch auch hierbei ist Vorsicht geboten, um sich keine Verbrennungen zuzuziehen. Verwenden Sie niemals Wasser, um einen Fettbrand zu löschen. Hierbei kann es zu einer Fettexplosion mit verheerenden Folgen kommen“, warnt Christian Theiß.

     

    Symbolfoto: RP Gießen

  • Leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit, aber nachlassende Dynamik bei Stellen

    • Arbeitslosenquote im Mai um 0,1 gesunken, jetzt bei 5,1 Prozent
    • 52 Arbeitslose weniger als im Vormonat, 1112 mehr als im Mai 2024
    • Die Anzahl der Zugänge und der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Mai zurückgegangen

    Im Bezirk der Gießener Arbeitsagentur ist die Zahl der Arbeitslosen im Mai leicht zurückgegangen. 19752 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 52 weniger als noch im April. Dies entspricht einer aktuellen Quote von 5,1 Prozent, 0,1 Prozentpunkt niedriger als im Vormonat.

    Im Vorjahresmonat waren 1112 Menschen mehr gemeldet. Die Quote lag damals bei 4,8 Prozent.

    „Wir beobachten in unserem Bezirk eine differenzierte Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt“, kommentiert Michael Beck, Leiter der Arbeitsagentur Gießen. „Erfreulicherweise konnten wir einen leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit verzeichnen, von dem mit Ausnahme der älteren Arbeitnehmer alle Personengruppen profitiert haben. Gleichzeitig sehen wir jedoch einen Rückgang bei den Stellenmeldungen der Unternehmen und im gesamten Stellenbestand. Dies deutet darauf hin, dass die Dynamik am Arbeitsmarkt aktuell weiter nachlässt. Wir werden die Entwicklung weiterhin genau beobachten und unsere Maßnahmen entsprechend anpassen, um sowohl Arbeitsuchende als auch die Unternehmen in der Region bestmöglich zu unterstützen.“

    Unterbeschäftigung

    Im Mai waren in der sogenannten „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“ insgesamt 25767 Personen registriert, 127 Personen mehr im Vergleich zu Mai 2024.

    Gemeldete Stellen

    Die Anzahl der Zugänge gemeldeter Arbeitsstellen liegt im Vergleich zum Vorjahresmonat jetzt niedriger. Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen meldeten Arbeitgeber insgesamt 890 neue Stellen. Dies waren 71 Stellen (-7,4 Prozent) weniger als im Mai 2024.

    Der Bestand an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen ist auch im Mai rückläufig. Zum Stichtag waren 5002 Arbeitsstellen gemeldet, 694 weniger als im Mai des Vorjahres.

    Männer und Frauen

    Im Mai ist die Zahl der erwerbslosen Männer und Frauen nominal nahezu gleichermaßen gesunken. Doch im Vorjahresvergleich zeichnete sich ein Unterschied ab.

    Insgesamt waren im Berichtsmonat 11157 Männer erwerbslos gemeldet. Dies waren 29 weniger als im April. Die Quote für diese Personengruppe sank um 0,1 Prozentpunkte auf aktuell 5,4 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 756 Männer weniger registriert. Damals lag die Quote bei 5,1 Prozent.

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen 8595 Frauen registriert, 23 weniger als im Vormonat. Die Quote sank um 0,1 Prozent auf nun 4,7 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren im Mai 2024 356 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Seinerzeit lag die Quote bei 4,6 Prozent.

    Besondere Personengruppen

    Bei der Betrachtung der arbeitslosen Jugendlichen und Älteren zeichnete sich im Mai ein uneinheitliches Bild ab. Während die Zahl der Jüngeren sank ist die Anzahl der über 50jährigen ganz leicht gestiegen.

    Die Zahl der Jugendlichen unter 25 Jahren, die im Mai eine Arbeitsstelle suchten, sank um 81 auf 1844 Personen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 und liegt aktuell bei 4,6 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 164 junge Menschen weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,1 Prozent.

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen ist die Anzahl der über 50-jährigen Erwerbslosen im Mai um sieben Personen auf nun 6477 Ältere gestiegen. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,8 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 307 Menschen dieser Altersgruppe weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Quote bei 4,6 Prozent.

    Regionale Unterschiede

    In den Landkreisen Gießen, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis hat sich die Arbeitslosigkeit im Mai unterschiedlich entwickelt. Während die Zahl der Arbeitslosen im Wetteraukreis gestiegen und im Vogelsbergkreis gesunken ist, blieb die Anzahl der Erwerbslosen im Landkreis Gießen unverändert.

    Im Kreis Gießen waren im Mai insgesamt 9356 Menschen erwerbslos gemeldet, gleich viele wie den Monat zuvor. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 auf nun 6,1 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 5,7 Prozent. Damals waren 684 Menschen weniger registriert.

    Im Wetteraukreis stieg die Zahl der Arbeitslosen im Mai um 41 Personen auf 7920. Die Quote liegt wie im Vormonat bei 4,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind jetzt 501 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 4,3 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Mai gesunken. 2476 Personen waren arbeitslos gemeldet, 93 weniger als im April. Die Arbeitslosenquote ging um 0,1 Prozent zurück und liegt aktuell bei 4,3 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 73 Personen mehr erwerbslos gemeldet und die Quote lag bei 4,4 Prozent.

    Die beiden Rechtskreise (Sozialgesetzbuch II und III)

    Bei der Betrachtung der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen (Sozialgesetzbuch II und III) war eine unterschiedliche Entwicklung zu beobachten. Die Arbeitslosigkeit bei den Jobcentern (Bürgergeld) ist im Mai gestiegen und im Bereich der Arbeitslosenversicherung (Agentur für Arbeit) gesunken.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Mai 6982 Personen gemeldet, 118 weniger als im Vormonat April. Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag die Zahl damit heute um 692 Personen höher.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen stieg um 66 Personen auf nun 12770. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 420 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im Mai 6713 Arbeitslose, 38 Personen mehr gegenüber April.

    Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4579 Arbeitslose gemeldet, 79 Personen mehr als im Vormonat April.

    Im Vogelsbergkreis wurden bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) insgesamt 1478 Arbeitslose im Mai betreut, 51 weniger als im April.

     

    Foto: Agentur für Arbeit Gießen

  • Handwerker-Notdienste: Wenn vermeintliche Hilfe zur Kostenfalle wird

    Verbraucherzentrale Hessen: So lassen sich böse Überraschungen mit unseriösen Handwerksbetrieben vermeiden

    Ein Rohr ist verstopft, man steht vor verschlossener Tür oder die Heizung fällt aus – in solchen Notfällen vertrauen viele Menschen auf die schnelle Hilfe eines Handwerkers. Gerade in solchen Situationen kommen aber auch vielfach unseriöse Anbieter auf den Plan, die die Notlage der Verbraucher ausnutzen. Sie berechnen überteuerte Leistungen, führen Reparaturen unsachgemäß aus und verschwinden zum Teil, ohne die ursprünglich vereinbarte Leistung wirklich erbracht zu haben.

    Auch Marion A. aus Langen musste diese bittere Erfahrung machen. In einer Notsituation rief sie einen Schlüsseldienst aus ihrem Ort, den sie im Internet gefunden hatte. Die Handwerker verlangten bei ihrem Eintreffen sofort die Zahlung der Anfahrtskosten – bar und ohne Rechnung. Nachdem Marion widerwillig gezahlt hatte, verschwanden die Handwerker, ohne die Tür geöffnet zu haben. Auch Annabell T. aus Oberursel hatte Pech. An einem Sonntag fiel ihre Heizung aus und sie rief den Notdienst. Schon am Telefon wurde klar: Die Zahlung musste vor Ort erfolgen. Der Monteur nahm die Heizung auseinander, reinigte den Kessel, konnte das Problem aber nicht beheben. Er verwies Annabell an den Hersteller. Sie zahlte den geforderten Preis, ohne dass die Heizung wieder funktionierte.

    „In Notfällen stehen wir unter besonderem Stress. Daher sind wir oft erleichtert, wenn schnell jemand hilft. Doch genau diese Situation nutzen unseriöse Handwerker aus“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Unseriöse Anbieter geben sich zum Beispiel als ortsansässig aus, arbeiten aber mit Anrufweiterleitungen und stellen so Kontakt zu Handwerkern her, die eine weitere Anfahrt haben. „Die höheren Fahrtkosten muss am Ende der Verbraucher tragen – und dass, obwohl er einen ortsansässigen Betrieb gesucht hat, um diese Kosten zu vermeiden“, so Jäger weiter.

    Handwerkercheck: schon vor dem Notfall

    Um nicht auf unseriöse oder überteuerte Handwerkerleistungen hereinzufallen, sollten Verbraucher sich bereits vor einem Notfall gut informieren und ggf. auch schon Kontakt zu Handwerksbetrieben vor Ort aufnehmen. Der beste Tipp kommt oft aus dem eigenen Bekanntenkreis. Doch auch Branchenverzeichnisse und Online-Portale können wertvolle Quellen sein.

    Barzahlung vor Ort: nur nach Absprache und mit Rechnung

    Verbraucher sollten sich niemals auf Barzahlungen vor Ort einlassen, wenn diese nicht vor Beginn der Arbeiten vereinbart wurden. Kunden haben das Recht, eine detaillierte Rechnung zu erhalten, um diese auf strittige Posten überprüfen zu können. Genau das wollen unseriöse Handwerker verhindern: Sie fordern oft direkt nach Abschluss der Arbeiten die sofortige Barzahlung und rücken die Rechnung auch nach mehrmaligen Anfragen nicht heraus. Eine solche kann aber wichtig sein, vor allem, wenn Sie die Handwerkerleistung im Nachhinein von der Steuer absetzen wollen.

    Erst die Arbeit, dann das Geld

    Handwerker müssen ihre Arbeit im Voraus leisten und dürfen Zahlungen grundsätzlich erst nach erbrachter Leistung verlangen. Auch mit Blick auf mögliche Insolvenzrisiken sollten Verbraucher Angeboten mit Vorkasse skeptisch gegenüber stehen. Eventuelle Abschlagszahlungen sollten dem Fortschritt der Arbeiten entsprechen und vorher schriftlich vereinbart sein.

    Nacht- und Notdienstzuschläge

    Kunden sollten auch bei Nacht- und Notdienstzuschlägen genau hinschauen. Grundsätzlich darf ein Handwerker einen Zuschlag erheben, wenn er nachts oder am Wochenende beauftragt wurde. Diese Zuschläge sollten jedoch 50% bis 70% des Rechnungsbetrages nicht überschreiten. Höhere Beträge sind branchenunüblich. Wichtig zu wissen: Zuschläge dürfen nur auf die Arbeits- und Fahrtzeiten erhoben werden. Ein Zuschlag auf das Material ist nicht erlaubt.

    Weitere Tipps, um nicht auf unseriöse Handwerker hereinzufallen

    • Notfallplan erstellen: Damit Sie auch unter Stress im Notfall wissen, was zu tun ist, machen Sie eine Plan: Wo liegt der Ersatzschlüssel? Welcher Nachbar könnte helfen? Welche Firma ist vertrauenswürdig? Schreiben Sie die Kontaktdaten auf und legen Sie sie so ab, dass Sie diese auch im Stress schnell finden können.
    • Impressum prüfen: Ein Blick ins Impressum verrät viel. Dort sollten die vollständige Anschrift, Name und Vorname der Geschäftsführung, Handelsregisternummer, zuständige Stelle und Umsatzsteuer-ID gelistet sein. Fehlen diese Angaben, ist Vorsicht geboten.
    • Unverbindliches Angebot: Ein seriöser Handwerksbetrieb erstellt auf Wunsch ein unverbindliches und schriftliches Angebot. Dieses sollte die vollständige Anschrift des Unternehmens und eine detaillierte Leistungsbeschreibung enthalten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
    • Schlichtungsstellen nutzen: Bei Streitigkeiten mit Handwerksbetrieben können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle der örtlichen Handwerkskammer wenden.
    • Polizei einschalten: Wer den Verdacht hat, auf Betrüger hereingefallen zu sein, sollte nicht zögern, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dokumentieren Sie dafür die Arbeiten und Rechnungen genau – auch mit Fotos.

    Weitere Informationen zur Auswahl von Handwerker-Portalen finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.

  • Das pure Leben unter dem Totholz

    Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Gießen und Schüler untersuchen im Rahmen des Flow-Projektes den ökologischen Zustand des Dünsbergbachs in Biebertal

    Gießen/Biebertal. Zwei-, dreimal schüttelt Marc Sonnleitner die Ansammlung Totholz, die vom Wasser umspült wird. So landet eine ordentliche Portion Schlamm und Kleinteile in dem Kescher. Der wird von zwei Schülern der Weidigschule Butzbach gehalten. Die Zwölftklässler stehen gemeinsam mit dem Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Gießen in einem kleinen Gewässer in Biebertal. An diesem Morgen erkunden, beproben und analysieren sie gemeinsam den Dünsbergbach. Sie beteiligen sich am FLOW-Projekt des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ, Leipzig) und des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Es hat zum Ziel, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern den ökologischen Zustand von kleinen Bächen zu untersuchen und zu bewerten.

    Wenn der Kescher gefüllt ist, wird der Inhalt in einen Eimer gesiebt. Und nur wenige Schritte weiter zu Tischen und Bänken gebracht, die am Wegrand im Wald stehen. Dort warten weitere Schüler des Biologie Leistungskurses von Lehrerin Nicole Mühlberger. Rund um den Platz ist die Ausrüstung verteilt, die nun zum Einsatz kommt: Etliche Eimer, Pinzetten, kleine Siebe, Petrischalen und Abbildungen von den Tieren, die gesucht werden.

    Zuvor hatte Marc Sonnleitner die Klasse im Unterricht besucht, sie auf den Einsatz am Dünsbergbach vorbereitet und die Vorgehensweise erläutert. Lehrerin Mühlberger hatte den Kontakt hergestellt. „Für die Schüler und Schülerinnen ist das eine tolle Erfahrung, um draußen in der Natur echte, bedeutsame wissenschaftliche Daten zu sammeln“, sagt Mühlberger.

    20 Proben werden aus verschiedenen Teillebensräumen in 100 Metern Bachlauf entnommen und untersucht. Unter Anleitung von Marc Sonnleitner und seines Kollegen Benjamin Deichert werden die Proben in kleinere Schalen gefüllt. Dann geht es ans Sortieren. Dabei ist nicht nur ein gutes Auge gefragt, sondern vor allem Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Pinzette. Die Tiere, die sich im Schotter, Sand und Schlamm oder auch im Geäst versteckt hatten, werden gruppenweise in Petrischalen sortiert. Zu finden sind Köcherfliegenlarven mit und ohne Köcher, Bachflohkrebse, Eintagsfliegenlarven sowie Faden- und Strudelwürmer. Schnelle Finger sind gefragt. Denn die kleinen Tiere sind flink. Probe für Probe wird dokumentiert, bevor die Tiere wieder in die Freiheit entlassen werden.

    Ergänzend dazu wird die Wasserqualität untersucht. Wie sind Nitrit- und Nitratgehalt? Wie hoch sind die Gesamthärte und der pH-Wert? Und nicht zu vergessen: Wie hoch ist der Sauerstoffgehalt? Auch auf diese Fragen gibt es an diesem Tag Antworten. Sie werden in einer Online-Plattform eingetragen und von der Projektleitung zentral gesammelt und ausgewertet.

    Für Marc Sonnleitner, der einen Master-Abschluss in angewandter Gewässerökologie hat und in der Oberen Fischereibehörde im Regierungspräsidium Gießen arbeitet, ist es ein spannendes Projekt. Während seiner Zeit an der Universität für Bodenkultur in Wien hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter schon oft Gewässeruntersuchungen begleitet und unterstützt, hat also schon viele dieser Lebensräume erkundet. Was den Dünsbergbach angeht, hat ihn besonders die Strömungs- und Strukturvielfalt des Gewässers beeindruckt. „An solchen Bächen kann man Interessierten am besten zeigen, wie unheimlich vielfältig Gewässerlebensräume sein können“, sagt er. Schon im letzten Jahr hatte sich Sonnleitner mit einer Gruppe Studenten am FLOW-Projekt beteiligt und den Dünsbergbach untersucht. In einer ersten Zwischenbilanz vergleicht er die Ergebnisse der beiden Jahre: „Die ausbleibenden Niederschläge der letzten Woche zeigen sich im aktuell sehr geringen Abfluss.“ Die Besiedlung deute aber gleichwohl auf einen guten Gewässerzustand hin.

    Für die unscheinbaren Kleinstlebewesen ist neben dem Wasser und dessen Beschaffenheit auch ein intaktes Gewässerumfeld wichtig, um sich so richtig wohlzufühlen. So sorgt ein standortgerechter Uferbewuchs mit Weiden und Erlen beispielsweise dafür, dass wichtiges Totholz und Laub ins Wasser fallen.

    „Erfreulich ist der insgesamt hohe Anteil an Köcher-, Stein- und Eintagsfliegen. Diese sind grundsätzlich sensibler gegenüber Beeinträchtigungen des aquatischen Lebensraums als andere Tiergruppen. Ihre Anwesenheit belegt im Umkehrschluss also einen ökologisch wertvollen Bachlauf mit verschiedensten Mikrohabitaten ohne übermäßige Verschmutzung, wie sie zum Beispiel durch Einträge aus der Landwirtschaft stattfindet“, fasst Marc Sonnleitner zusammen. Alles in allem sagt er über den Dünsbergbach: „Die Strukturgüte befindet sich in einem guten Zustand. Hinsichtlich der Schadstoffbelastung, ist er sogar in einem sehr guten Zustand!“

    Hintergrund: Flow-Projekt

    Das Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist ein guter ökologischer Zustand aller Oberflächengewässer. Im Fokus stehen dabei größere Fließgewässer. Kleine Gewässer werden jedoch kaum berücksichtigt. Die Folge: Es gibt zu wenige Daten über den Ist-Zustand von Bächen und Co. Das Flow-Projekt des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ, Leipzig) und des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig hat daher das Ziel, den Zustand kleiner Fließgewässer und Bäche zu untersuchen und zu bewerten. Das geschieht gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Am Flow-Projekt beteiligen sich unter anderem Schulen, Hochschulen, Anglerverbände, Nabu-Gruppen und eben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden wie dem Regierungspräsidium Gießen.

     

    Bildunterschriften:

    Foto 1: RP-Mitarbeiter und Gewässerökologe Marc Sonnleitner (links) erklärt der Schülergruppe die Vorgehensweise.

    Foto 2: Fingerspitzengefühl ist gefragt: Mit Pinzetten werden die Bachbewohner vorsichtig in Petrischalen gesetzt, um sie später besser zählen zu können.

    Foto 3: Unter Anleitung von RP-Mitarbeiter Benjamin Deichert (links) entnehmen zwei Schüler der Weidigschule Proben aus dem Dünsbergbach, die anschließend analysiert werden.

     

    Fotos: RP Gießen

  • Neue Broschüre "Kleiner Stadtrundgang mit historischen Highlights"

    Kleiner Stadtrundgang, große Eindrücke!

    Erkunden Sie Gießen auf eigene Faust mit der neuen Broschüre „Kleiner Stadtrundgang mit historischen Highlights“ der Gießen Marketing. Ab sofort in der Tourist-Information erhältlich.

    Ob für Gäste der Stadt oder für neugierige Einheimische: Der neue Flyer „Kleiner Stadtrundgang mit historischen Highlights“ lädt dazu ein, Gießen mit frischem Blick zu erkunden. Auf einem kompakten Rundweg werden 18 besondere Orte vorgestellt – vom Alten Schloss über die Johanneskirche bis hin zu charmanten Plätzen und modernen Wissenschaftsorten.

    Mit übersichtlicher Karte, kurzen Texten und spannenden Infos gibt der Flyer eine Orientierungshilfe für alle, die Gießen zu Fuß entdecken möchten. Auch architektonische Details, geschichtliche Hintergründe und weniger bekannte Orte finden ihren Platz.

    „Gießen hat viel zu bieten und ist durch seine Vielfalt hoch attraktiv“, sagt Frank Hölscheidt, Geschäftsführer der Gießen Marketing. „Mit dem neuen Flyer wollen wir zeigen, dass sich Geschichte und Stadtleben auf unterhaltsame Weise verbinden lassen. Der Rundgang ist ideal für Besucher – aber auch für Gießenerinnen und Gießener, die ihre Stadt entdecken wollen.“

    Der Flyer ist ab sofort in der Tourist-Information kostenlos erhältlich und hier zum Download .

    Für Schulen, Gruppen oder Familien bietet der Rundgang zudem eine tolle Möglichkeit, Geschichte auf eigene Faust zu erleben.

    Unter „Mehr erfahren“ geht es auf unserer Partnerseite (das Lahntal) mit allen Informationen zum Rundgang.

     

  • Wissen ist Geld wert

    Einladung zum Fachtag „Finanzbildung im Alter“ am 23.06.2025 im Haus am Dom in Frankfurt am Main

    Obwohl das Finanzbildungsniveau in Deutschland im internationalen Vergleich relativ hoch ist, zeigt der aktuelle OECD-Bericht zur Finanzkompetenz, dass es je nach Bevölkerungsgruppe durchaus Unterschiede gibt. Die Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Hessen macht außerdem deutlich: Insbesondere ältere Menschen stehen in Finanzfragen oft vor besonderen Herausforderungen. Beim Fachtag „Finanzbildung im Alter“ geht die Verbraucherzentrale Hessen daher zusammen mit Expertinnen und Experten der Frage nach, wie Finanzbildung auch im Alter gelingen kann.

    „Viele ältere Menschen kommen wegen finanzieller Angelegenheiten zu uns in die Beratung. Häufig stellen wir dabei fest, dass die Entscheidung für eine zusätzliche Absicherung im Alter oder eine bestimmte Risikovorsorge nicht genug durchdacht wurde. Finanzielle Verluste oder Einschränkungen bei der Verfügbarkeit des Geldes sind dann häufig die Folge“, sagt Katharina Lawrence, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Manche Entscheidung für ein Anlageprodukt oder eine Versicherung wäre sicherlich nicht oder anders getroffen worden, wenn die Betroffenen die Konsequenzen bedacht und die Alternativen gekannt hätten“, so Lawrence weiter.

    Für Finanzentscheidungen im Alter mehr Wissen vermitteln

    Aus ihrer Beratungspraxis hat die Verbraucherzentrale Hessen einige typische Fälle herausgegriffen. Allen gemeinsam ist, dass ältere Menschen Vorsorge-Entscheidungen für sich oder andere treffen wollten. Dabei haben sie entweder aus Unkenntnis oder geleitet von ihren Gefühlen Geldanlageprodukte oder Versicherungen gewählt, die entweder zu finanziellen Verlusten führten, die Liquidität deutlich einschränkten oder am Bedarf vorbei gingen.

    Hintergrundpapier: Wissen ist Geld wert – Beispiele aus der Beratung

    Fachtagung „Finanzkompetenz im Alter“

    Im Rahmen der Fachtagung „Finanzkompetenz im Alter – Herausforderungen und Perspektiven der Finanzbildung“ möchte die Verbraucherzentrale Hessen daher gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Finanz- und Erwachsenenbildung die aktuellen Bedarfe und Herausforderungen der Finanzbildung für ältere Zielgruppen herausarbeiten.

    Die Tagung richtet sich insbesondere an Fachleute aus der Erwachsenenbildung, Finanz- und Verbraucherbildung sowie an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung.

    Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung erforderlich. Alle Informationen zum Programm und zur Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/finanzkompetenz-im-alter.

  • Mittelhessen ist ein akademischer Spitzenstandort

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich gratuliert Justus-Liebig-Universität Gießen zu Förderung von allen drei beantragten Projekten in bundesweiter Exzellenzstrategie

    Gießen. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich gratuliert der Justus-Liebig-Universität Gießen zu ihrem überragenden Erfolg: In der bundesweit ausgeschriebenen Exzellenzstrategie hatte sie sich mit drei Projekten aus der Batterie-, Herz-Lungen- und Wahrnehmungsforschung beworben. Und alle drei überzeugten im Wettbewerb. Konkret heißt das, den ausgewählten Projekten stehen ab 2026 jährlich zwischen 6 und 7,5 Millionen Euro über einen Förderzeitraum von sieben Jahren zur Verfügung. Mit den sogenannten Exzellenzclustern werden international herausragende Forschungsfelder in Universitäten gefördert.

    „Mittelhessen ist ein akademischer Spitzenstandort, das hat diese Entscheidung eindrucksvoll gezeigt, zu der ich neben den Forscherinnen und Forschern und allen daran Beteiligten herzlich gratuliere.“ Alleine an der Justus-Liebig-Universität Gießen sind derzeit rund 25.000 Studierende eingeschrieben, an der außerdem fast 6.000 Hochschul-Beschäftigte forschen und lehren. „Der Zuschlag für alle drei beantragten Exzellenzcluster sorgt in der Forschung für überregionale Aufmerksamkeit für den Wissenschaftsstandort Mittelhessen weit über die hessischen und nationalen Grenzen hinaus, und das über mehrere Jahre hinweg.“ Das wiederum werde sich auch sehr positiv auf die Entwicklung der Region auswirken.

     

    Foto: RP Gießen / Katrina Friese

  • 360-Grad-Praktikum geht in die vierte Runde

    Jetzt beim Regierungspräsidium Gießen anmelden und Verwaltung aus nächster Nähe erleben

    Gießen. Ein Einblick, der anders ist: Das 360-Grad-Praktikum geht beim Regierungspräsidium Gießen in die nächste Runde. Vom 23. Juni bis zum 4. Juli haben interessierte Schülerinnen und Schülern erneut die Chance, den vielseitigen Alltag einer der größten Arbeitgeber in der Region mit rund 1500 Beschäftigten hautnah mitzuerleben.

    An insgesamt zehn Tagen öffnet die Verwaltung ihre Türen und gibt jungen Menschen die Möglichkeit, jeden Tag eine andere Abteilung mit anderen Aufgabenschwerpunkten kennenzulernen – von Arbeits- und Umweltschutz über Finanzen, Soziales und Verbraucherschutz bis hin zu besonderen Aufgaben wie Flüchtlingsangelegenheiten.

    Die vierte Auflage des Formats verspricht wieder ein abwechslungsreiches Programm. Die Teilnehmenden erhalten in den letzten beiden Wochen vor den Sommerferien nicht nur fachliche Einblicke, sondern bekommen auch die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen, mitzuarbeiten und ein Gespür für die vielfältigen Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung zu entwickeln.

    Ziel ist es, eine praxisnahe Orientierung zu bieten und zu zeigen, wie Verwaltung aktiv zur Entwicklung der mittelhessischen Region beiträgt. Das Praktikum richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die neugierig auf Verwaltungsthemen sind, einen Beruf mit gesellschaftlicher Relevanz suchen oder einfach erste Einblicke in den öffentlichen Dienst gewinnen möchten.

     

    Jetzt anmelden und durchstarten!

    Wer beim 360-Grad-Praktikum im Sommer 2025 dabei sein möchte, kann sich ab sofort per E-Mail an personalgewinnung@rpgi.hessen.de anmelden. Die Plätze sind begrenzt. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.rp-giessen.hessen.de.

  • Retouren-Falle bei Online-Shops stoppen

    Verbraucherzentrale Hessen: Ort der Rücksendung muss eindeutig erkennbar sein – dringende Regelung erforderlich

    Auf Vorschlag des Landes Hessen hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz vom 21. bis 23. Mai 2025 in Berlin damit befasst, ob strengere Regelungen für Online-Shops aus dem Nicht-EU-Ausland ausgesprochen werden müssen. Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt dies im Interesse eines verbesserten Verbraucherschutzes. Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Beschwerden von Menschen, die im Internet eingekauft haben und sich dann wundern, dass sie die Ware auf eigene Kosten in Staaten im Nicht-EU-Ausland zurücksenden müssen.

    „Ich wollte für 60 € ein Hemd kaufen. Diese Internetseite erweckt den Eindruck, dass der Shop in Deutschland ansässig ist.“ Dies berichtet ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Gebrauch machen kann. Die Kosten der Rücksendung nach China erreichen mit 50 € fast den Kaufpreis der Ware.

    Oftmals ist nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Shops erkennbar, dass die Ware zum Beispiel nach China zurückgesendet werden muss. Möchten Verbraucher den Vertrag widerrufen oder bei mangelhafter Ware ihre Gewährleistungsrechte geltend machen, versuchen die Verkäufer, mit Hinweisen auf hohe Versandkosten, mögliche Zollgebühren und das Risiko des Paketverlusts bei einem Versand nach China Druck aufzubauen. Dabei geht es offenbar nur darum, dass die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte gar nicht erst durchsetzen.

    „Beim Einkauf im Internet müssen die Menschen wissen, welche Kosten und welche Hürden auf Sie zukommen, wenn sie die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher geltend machen wollen“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Verbraucherzentrale Hessen fordert deswegen, dass alle Internethändler verpflichtet werden, bereits vor Vertragsschluss deutlich darauf hinzuweisen, an welchen Ort die gekaufte Ware im Falle eines Widerrufs oder einer Reklamation zurückzusenden ist“, so Wendt. „Die Initiative der Verbraucherschutzministerkonferenz begrüßen wir deswegen sehr. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für klare Hinweispflichten einzusetzen, die für alle Online-Händler gelten, wenn sie in der EU Handel treiben wollen“, fordert Wendt.