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  • Maislabyrinth in Lich-Eberstadt öffnet zum 12. Mal seine verschlungenen Pfade

    Das beliebte Maislabyrinth in Lich-Eberstadt lädt ab dem 12. Juli bis zum 5. Oktober wieder ein, die faszinierenden Wege und Attraktionen zu erkunden. Zum 12. Mal öffnet das größte Maislabyrinth Hessens seine Tore und bietet auf einer Fläche von 40.000 Quadratmetern ein naturverbundenes Freizeitvergnügen für Jung und Alt.

    Das Eröffnungswochenende am 12. und 13. Juli startet um 10 Uhr. Familie Weisel feiert gemeinsam mit ihren Gästen den Start in die neue Saison. Am Sonntag findet die offizielle Eröffnung mit Ehrengästen statt, musikalisch begleitet vom Blasorchester Eberstadt. Für die kleinen Besucher gibt es eine besondere Attraktion: Clown Ichmael sorgt für Spaß und Unterhaltung.

    Das Maislabyrinth besticht durch seinen neuen Aussichtsturm, der einen atemberaubenden Blick über das Gelände und bis zu 120 Kilometer in die Ferne ermöglicht – bis zum Vogelsberg und Taunus. Von dort aus kann man auch das neue Motiv des Maislabyrinthes sehen: ein Hessenmädchen. Zudem gibt es im Maislabyrinth Infotafeln und Quiz rund um die Natur.

    Neben dem Erkunden der verschlungenen Wege bietet das Gelände zahlreiche Aktivitäten: ein großer Abenteuerspielplatz mit vielen Spielgeräten, einer Seilbahn, zwei Maisbädern, eine Strohhüpfburg, Wasserkissen zum Entspannen sowie zahlreiche überdachte Sitzgelegenheiten.

    Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Es gibt Essen und Trinken, Kaffee und Kuchen sowie Eis, alles aus regionaler Herstellung zu familienfreundlichen Preisen.

    Der Besuch im Maislabyrinth ist nicht nur ein Abenteuer, sondern auch eine Gelegenheit, sich selbst zu begegnen. Wer sich auf den Pfaden verliert, findet oft neue Perspektiven und Freude am Entdecken.

    Öffnungszeiten:

    12.07. – 31.08.2025

    mittwochs bis sonntags

    10.00Uhr bis 19.00Uhr

     

    03.09. – 05.10.2025

    mittwochs – freitags

    14.00Uhr – 18.00Uhr

    samstags und sonntags

    11.00Uhr – 18.00Uhr

     

    Montag und Dienstag Ruhetag

    Weitere Infos finden Sie auf der Webseite www.irren-im-mais.de sowie auf Instagram und Facebook.

    Kommen Sie vorbei und erleben Sie einen unvergesslichen Tag im Maislabyrinth Lich-Eberstadt!

  • PopUp Weihnachtsmarkt Gießen – Sei dabei!

    Auch in diesem Jahr wird es wieder einen PopUp Weihnachtsmarkt geben. Hier kann man sich eine Hütte für einen Tag mieten und seine Sachen verkaufen. Egal ob Privatperson, die etwas selbstgemachtes verkaufen möchte, Verein oder Schulklasse. Wer gerne mitmachen möchte findet alle Informationen hierzu in den folgenden PDF-Downloads:

    Infoblatt PopUp Weihnachtsmarkt Gießen 2025

    2025 Bewerbungsformular PopUp WM

  • Mehr online, weniger E-Mail: Arbeitsagentur setzt auf sichere Online-Kanäle

     

    Mit der Möglichkeit zur Online-Terminvergabe, Video-Telefonie und verschiedenen Kunden-Apps bietet die Bundesagentur für Arbeit zahlreiche digitale Angebote, die stetig weiterentwickelt werden. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Hingegen sind unverschlüsselte Mails vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht ausreichend geschützt. Daher wird der E-Mail-Verkehr mit den Kundinnen und Kunden eingeschränkt.

    Ab dem 1. Juli werden die Agenturen für Arbeit bundesweit die Erreichbarkeit über den E-Mail-Kanal einstellen. Eingehende Mails an Postfächer wie zum Beispiel giessen@arbeitsagentur.de werden ab dann automatisch abgewiesen und eine Information über die nicht erfolgte Zustellung als Antwort verschickt. Geplant ist, im laufenden Prozess weitere Postfächer Schritt für Schritt abzuschalten und auf sichere Kontaktwege umzustellen.

     

    Als sichere Alternative können Kundinnen und Kunden die eServices oder die BA-Mobil-App nutzen, die viele praktische Funktionen bieten. Beispielsweise Dokumente hochladen, Veränderungen mitteilen oder Bescheide online einsehen.

    Lou Jahn, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur Gießen, hebt hervor, wie wichtig es ist, die Menschen bei diesem Übergang zu unterstützen: „Wir wissen, dass die Umstellung auf digitale Angebote für einige unserer Kundinnen und Kunden eine Herausforderung darstellen kann. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, niemanden zurückzulassen. Wir bieten eine Vielzahl von Befähigungsangeboten, die darauf abzielen, die notwendigen digitalen Kompetenzen zu vermitteln, um den Umgang mit unseren digitalen Services zu erleichtern. Unser Ziel ist es, allen den Zugang zu unseren Online-Dienstleistungen zu ermöglichen und sie auf diesem Weg aktiv zu begleiten.“

     

    Unverändert stehen die Kontaktmöglichkeiten per Telefon, über die kostenlose Rufnummer 08004555500, oder auch der postalische Weg zur Verfügung. Zu den üblichen Öffnungszeiten können Anliegen auch persönlich geklärt oder Termine vereinbart werden.

     

    Informationen zur Nutzung der eServices unter: https://www.arbeitsagentur.de/eservices

    Informationen zur Nutzung der Kunden-App BA-mobil unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil

     

     

    Foto: Bundesagentur für Arbeit

  • Tag der Gießkanne am 4. Juli 2025

    Seit dem 4. Juli 2015 gibt es in Gießen den „Tag der Gießkanne“. Dieses Jahr findet zum ersten mal der bundesweite „Tag der Gießkanne“ statt.

    Diese Jahr werden Menschen in ganz Deutschland zu der Mitmach-Aktion aufgerufen gemeinsam Stadtbäume zu gießen und sich digital zu vernetzen. Wurde ein Baum gegossen, kann das auf der Webseite www.deutschlandgiesst.de/tagdergiesskanne eingetragen werden.

    Ebenfalls kann ein kurzes Video gemacht werden und dabei helfen, eine symbolische Gießkanne virtuell druch Deutschland wandern zu lassen.

    Das Netzwerk „DEUTSCHLAND GIESST“ von Gieß-Initiativen setzt sich für die Pflege und den Erhalt von Stadtbäumen ein. Diese spenden neben Schatten auch Sauerstoff, reinigen die Luft und sorgen für angenehmere Temperaturen in der Stadt.

    Auch in Gießen soll es nun „Gießen gießt“ geben. Hast du Lust dabei mitzuwirken? Dann komm am 4. Juli 2025 um 18 Uhr im Gießkannenmuseum vorbei. Hier wird neben der Initiative auch der „Tag der Gießkanne“ gefeiert.

  • RP berät zu Ferienjobs

    Regale im Supermarkt einräumen, Backwaren verkaufen und vieles mehr gehört zu den klassischen Ferienjobs, die Schülerinnen und Schüler übernehmen. „Die jungen Menschen sammeln dabei wichtige Erfahrungen in der Arbeitswelt. Für manche ist es die erste ,richtige‘ und bezahlte Arbeit in ihrem Leben und schon mal ein Vorgeschmack auf das, was sie später, wenn sie tatsächlich in Lohn und Brot stehen, einmal erwartet“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Aber Achtung: Nicht alles ist erlaubt. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass die jungen Menschen weder überfordert noch in Gefahr gebracht werden.“ Die Arbeitsschützer des Regierungspräsidiums Gießen klären daher auf, welche Regeln zu beachten sind und wer was machen darf – und was nicht.

    Ob ein Schüler eine Ferienarbeit ausüben darf, hängt nicht nur von seinem Alter oder der Dauer der angestrebten Arbeit ab, sondern auch von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. „Schon ab dem 13. Geburtstag dürfen Kinder ausnahmsweise einfache Beschäftigungen wie das Austragen von Zeitungen für maximal zwei Stunden täglich ausüben“, erläutert RP-Arbeitsschutzexperte Sascha Dietz. Auch bestimmte Tätigkeiten in privaten Haushalten, landwirtschaftlichen Familienbetrieben oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen von Kirchen und Vereinen sind erlaubt. Die Tätigkeit muss leicht und für Kinder geeignet sein und darf nur in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ausgeübt werden. Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Ferienzeit.

    Häufig spielt bei den gesetzlichen Regelungen das Alter der Jugendlichen eine Rolle. Bei einem vertraglichen Ferienjob in einem Unternehmen müssen Jugendliche mindestens 15 Jahre alt sein. „Bei jenen, die zwar schon 15 Jahre alt sind, aber die neunte Klasse noch nicht beendet haben, ist die Ferienarbeit auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Wer 15 Jahre alt ist, aber schon die zehnte Schulklasse besucht oder in sie versetzt wurde, für den gilt diese Begrenzung nicht“, berichtet Arbeitsschützerin Christina Rezlav. Für alle Jugendlichen über 15 Jahre gilt, dass die Arbeitszeit höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche betragen darf. Sollte es möglich sein, mit Mehrarbeit einen früheren Feierabend zum Beispiel am Freitag herauszuarbeiten, dann sind 8,5 Stunden täglich erlaubt. Gearbeitet werden darf an fünf Tagen in der Woche, im Regelfall aber nicht an Samstagen und Sonntagen. Ausnahmen sind möglich, etwa in Gaststätten, Krankenhäusern oder in der Landwirtschaft.

    „Die Einhaltung von ausreichenden Pausenzeiten der Jugendlichen ist besonders wichtig“, betont Arbeitsschützer Florian Lang. Spätestens nach viereinhalb Stunden muss die Arbeit durch eine Pause unterbrochen werden. Beträgt die Arbeitszeit bis zu sechs Stunden, ist eine halbe Stunde Pause zu gewähren. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden muss eine ganze Stunde Pause gemacht werden. In der Zeit von 20 bis 6 Uhr ist eine Beschäftigung nachts verboten. Aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen.

    Grundsätzlich gilt, dass die Ferienjobber – wie die erwachsenen Arbeitnehmer auch – im Fall von Arbeitsunfällen gesetzlich versichert sind. Nichtsdestotrotz muss der Arbeitgeber natürlich darauf achten, dass die Schülerinnen und Schüler keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt sind. „Verboten sind insbesondere unfallträchtige Arbeiten oder das Arbeiten mit gefährlichen Maschinen wie Sägen, Pressen oder Fräsen. Bei der Beschäftigung dürfen die Schülerinnen und Schüler weder Erschütterungen und gesundheitsschädigendem Lärm noch Strahlen oder gefährlichen Arbeitsstoffen ausgesetzt sein“, erläutert der Arbeitsschutzexperte. Die genauen Rahmenbedingungen sollten vor Arbeitsbeginn abgeklärt werden.

    Wichtig zu wissen ist auch: Ferienjobber im Ausland sind nicht durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung versichert und sollten sich vorab über einen geeigneten Versicherungsschutz informieren.

    Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter https://rp-giessen.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/jugendarbeitsschutz. Hier findet sich unter anderem ein Flyer zum Thema Ferienarbeit, der auf wichtige Regelungen rund um den Ferienjob hinweist. Die Arbeitsschutzdezernate des Gießener Regierungspräsidiums bieten darüber hinaus Beratung an. Die überwachen auch, ob die Regelungen zur Ferienarbeit eingehalten werden. Ansprechpartner sind Sascha Dietz, Bianca Hoyer und Christina Rezlav (Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis, 0641 303-0) sowie Clara Ferber und Florian Lang (Landkreis Limburg-Weilburg und Lahn-Dill-Kreis, 0641 303-8600).

  • Von Tresen, Traditionen und Treffpunkten

    Gießens Kultkneipen erzählen Stadtgeschichte

    Von legendären Lokalen bis hin zu versteckten Szenetipps – Gießens Kneipenkultur hat viel zu erzählen. Die Stadtführung „Die Gießener Kultkneipen“ sowie zwei begleitende Bücher, erhältlich in der Tourist-Information, lassen Geschichte und Geschichten rund ums Gießener Nachtleben lebendig werden.

    Die Gießener Kneipenszene ist mehr als nur ein Ort für gesellige Abende – sie ist ein Stück gelebte Stadtgeschichte. Über Jahrzehnte hinweg hat sich in Gießen eine vielfältige und charakterstarke Kneipenkultur entwickelt, die Generationen verbindet, Musikgeschichte schrieb und bis heute das Stadtbild mitprägt. Viele dieser Lokale sind eng mit persönlichen Erinnerungen, studentischem Le-ben und kulturellen Entwicklungen verknüpft – und erzählen ihre ganz eigenen Geschichten. In kaum einem anderen Bereich spiegelt sich das Lebensgefühl einer Stadt so unmittelbar wider wie in ihren Kneipen.

    Wer tiefer in diese besondere Gießener Geschichte eintauchen möchte, hat mit der Stadtführung „Die Gießener Kultkneipen“ die Gelegenheit dazu. Der geführte Rundgang beleuchtet markante Lokale sowie bekannte Treffpunkte und erzählt die Geschichten hinter den Fassaden: von legendären Abenden, skurrilen Anekdoten, von Veränderungen im Nachtleben und der Wandelbarkeit der Gießener Ausgehkultur. Natürlich darf auch das ein oder andere Getränk probiert werden. Die nächste Führung findet am 18.09.2025 statt, Tickets sind in der Tourist-Information oder unter www.reservix.de erhältlich.

    Einen weiteren Eindruck der vielfältigen Kneipenkultur in Gießen bekommt man, mit einem Blick in die Literatur. Im Buch „Es stand ein Wirtshaus an der Lahn“ (Selbstverlag Werner Stephan, 5,00 €) werden Erinnerungen an beliebte und bekannte Gaststätten gesammelt und lassen die Kneipengeschichte(n) Gießens in altem Glanz erscheinen. Im zweiten Buch „Razzia, Rock und Rambazamba“ (Wartberg Verlag, 15,90 €) treffen die Lesenden kultige Wirte, originelle Stammgäste und robuste Türsteher, die mit ihren Anekdoten vergangene Kneipe aufleben lassen und Sto-rys über Läden wissen, die es scheinbar für immer geben wird. Beide Bücher sind in der Tourist-Information Gießen erhältlich. Sie dokumentieren mit zahlreichen Bildern, historischen Hintergründen und persönlichen Erinnerungen die Entwicklung der Gießener Kneipenlandschaft. Die Werke eignen sich sowohl für langjährige Stammgäste als auch für Neu-Gießener:innen, die einen etwas anderen Blick auf die Stadt werfen möchten.

    Ob bei einem geführten Spaziergang durch die Kneipengeschichte oder beim Blättern in den detailreichen Büchern: Die Gießener Kultkneipen laden dazu ein, Stadtgeschichte einmal anders zu erleben – nahbar, persönlich und mit einem Hauch Nostalgie.

  • Photovoltaik-Beratung: Strom aus Sonnenlicht

    Wären Sie auch gerne unabhängig von Ihrem aktuellen Stromanbieter? Die Entscheidung für eine Photovoltaik-Anlage ist vor allem dann eine lohnende Investition, wenn Sie möglichst viel vom selbst erzeugten Strom auch selbst nutzten. Die anfänglichen Kosten können abschreckend wirken. Hier setzen Förderprogramme an. Diese Programme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern tragen auch dazu bei, die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Investitionen zu verbessern. Übrigens sind nicht nur Süddächer geeignet: Unverschattete Dachflächen von West bis Ost kommen für eine Photovoltaik-Anlage ebenfalls in Frage.

    Buchen Sie einen Termin und lassen Sie sich von unseren Expert:innen unterstützen, um von den vielfältigen Vorteilen der Solarenergie zu profitieren – auch bei allen weiteren Themen des privaten Energieverbrauchs berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen – kompetent und anbieterunabhängig.

    Dipl.-Ing. (FH) Architekt Thomas Jungherr und Dipl.-Ing. (FH) Architekt Thilo Kreicker bieten Energieberatung in der Verbraucherzentrale Hessen – Beratungsstelle Gießen, Südanlage 4 (neben Kongresshalle) an. Die Energieberatung findet jeweils von 14 -17 Uhr dienstags (in ungerader KW), mittwochs (in gerader KW) und freitags (in ungerader KW) statt. Die kostenfreie Energieberatung dauert ca. 45 Minuten. Termine können unter (0641) 76 234 vereinbart werden. Falls erforderlich kommt ein:e Energieexpert:in auch zu Ihnen nach Hause (Eigenbeteiligung 40€).

    Weitere Informationen zur Energieberatung und Terminvereinbarung unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder 0800 – 809 802 400.

  • Arbeitsagentur am 18. Juni geschlossen

    Die Arbeitsagentur Gießen und die Geschäftsstelle Friedberg sind am Mittwoch (18. Juni) geschlossen. Auch das Gießener Berufsinformationszentrum (BiZ) ist davon betroffen.

    Terminierte Gespräche finden statt. Dazu ist der Zugang sichergestellt.

    Die telefonische Kontaktaufnahme über die kostenfreie Rufnummer  0800 – 4 5555 00 ist zu den üblichen Zeiten möglich.

    Termine zur Arbeitssuchendmeldung, Arbeitslosmeldung sowie Klärung von leistungsrechtlichen Fragen und weiteren Anliegen können auch online vereinbart werden: www.arbeitsagentur.de/giessen

    Ab Freitag, 20. Juni, sind die Arbeitsagenturen und das BiZ wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.