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  • Sicherheit ist das A und O

    Verbraucherschutz-Experte des Regierungspräsidiums Gießen gibt Tipps für Kauf und Betrieb von Weihnachtsbeleuchtung

    Gießen. Weihnachten naht. Jetzt beginnt wieder die Hochzeit für Lichterketten, Sterne und Co. Dass die elektronische Beleuchtung, egal ob im Haus oder im Freien, schnell zur Gefahr werden kann, wissen die Experten des Regierungspräsidiums Gießen für den Bereich technischer Verbraucherschutz und Produktsicherheit nur zu gut. Passend zum Thema gibt RP-Mitarbeiter Maximilian Baier daher Tipps, worauf bei einer Neuanschaffung und der Verwendung älterer Modelle aus den Vorjahren zu achten ist.

    „Generell ist eine moderne LED-Beleuchtung aufgrund der geringeren Spannung sicherer und stromsparender. Außerdem kann sie häufig mit Batterien, Akkus oder auch mit kleinen Solarzellen betrieben werden“, sagt Maximilian Baier, spezialisiert auf Verbraucherschutz beim RP Gießen. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, muss beim Kauf immer die Sicherheit im Vordergrund stehen. Verbraucher sollten darauf achten, dass die Lichterkette das erforderliche CE-Zeichen aufweist. Empfehlenswert ist außerdem, dass es mit einem GS-Prüfzeichen gekennzeichnet ist. „Das Zeichen steht für ‚Geprüfte Sicherheit‘ und bedeutet, dass der Hersteller das Produkt freiwillig einer sicherheitstechnischen Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitute unterzogen hat“, erklärt er.

    Weiter rät der Fachmann: „Kaufen Sie keine Lichterketten mit dünner oder brüchiger Isolierung oder erkennbar fehlerhaften Fassungen und Anschlüssen.“ Bei alten und unter Umständen defekten Kabeln und Lampenfassungen gilt: grundsätzlich ausrangieren. Erhöhte Vorsicht ist ausdrücklich beim Kauf von Produkten im Billigpreissegment, insbesondere aus fernöstlichen Ländern, oder bei nicht seriös erscheinenden Verkäufern vor allem im Onlinehandel geboten. „Geachtet werden sollte auf Angaben zu Strom, Spannung und Leistung. Ist die Verpackung unzureichend und die Aufschrift unleserlich: Sehen Sie besser vom Kauf ab.“

    Ab und zu fallen den Verbraucherschützern Produkte in die Hände, die zwar ein GS- und ein CE-Zeichen tragen. Aber: „Beide werden häufig gefälscht, und noch dazu dilettantisch“, ergänzt Maximilian Baier. Im Produktsicherheitsgesetz sind nicht nur die Form der Schrift und die Dicke der Umrandung bestimmt, sondern auch, wo das Logo der Prüfstelle anzubringen ist.

    Bei Produkten, die im Freien genutzt werden, gibt es ebenfalls besondere Dinge zu beachten. Sie müssen samt Trafo speziell für den Außenbereich geeignet und damit spritzwassergeschützt sein. Das steht in der Regel auf der Packung, aber auf jeden Fall in der Bedienungsanleitung, erläutert Maximilian Baier.

    Sollen Lichterketten und Co. an das Stromnetz angeschlossen werden, rät der Experte generell, auf Produkte mit Trafo zurückzugreifen. Denn dieser sorgt dafür, dass die lebensgefährliche Steckdosenspannung auf eine niedrigere, ungefährliche Spannung reduziert wird. 100-prozentige Sicherheit gibt es selbst hier aber nicht. „Selbstverständlich kann sich ein defekter Trafo soweit erhitzen, dass er anfängt zu brennen oder aber nahestehende Gegenstände in Brand setzt“, sagt Maximilian Baier. Auch deshalb rät er, Lichterketten immer in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien wie Papier oder Stoff anzubringen.

    Wer – zumindest in Bezug auf die Weihnachtsbeleuchtung – gerade über Nacht auf Nummer Sicher gehen will, sollte die Stecker ziehen. „Allerdings gibt es noch genug andere Geräte, die über Nacht am Netz bleiben“, gibt der RP-Experte zu bedenken. „Umso wichtiger ist es daher, ganz unabhängig von der Weihnachtsbeleuchtung, dass in jeder Wohnung und jedem Haus ausreichend Rauchmelder vorhanden sind, die im Ernstfall rechtzeitig Alarm schlagen und Leben retten.“

    Bild: Weihnachtsbeleuchtung gehört zur besinnlichen Zeit wie der Christbaum. Das RP Gießen gibt Tipps, worauf bei einer Neuanschaffung und der Verwendung älterer Modelle zu achten ist.

  • Fachtierärztin des Regierungspräsidiums Gießen gibt Tipps – Tiere vor Nässe und Wind schützen – Jeden Tag nach dem Rechten sehen

    Weidehaltung im Winter – was wichtig ist

    Gießen. Die meisten Weidetiere sind Meister darin, mit unterschiedlichen klimatischen Verhältnissen zurechtzukommen – vorausgesetzt natürlich, sie sind gesund und haben eine gute Körperkondition. Pferden beispielsweise machen große Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht nichts aus und Wiederkäuer fühlen sich erst bei vier Grad Celsius so richtig wohl. Doch zwei Sachen mögen alle Tiere nicht: Wind und Nässe. „Wer die Tiere auch im Winter auf der Weide hält, selbst wenn es nur tageweise ist, sollte einiges beachten“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Dr. Mona Schütz, Fachtierärztin für Tierschutz im Dezernat für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Regierungspräsidiums Gießen, gibt Tipps, worauf Halterinnen und Halter achten müssen, damit es ihren Tieren gut geht.

    „Die ganzjährige Weidehaltung kann bei gutem Management eine sehr tierschutzgerechte Haltungsform darstellen und hilft in besonderem Maße, die Bedürfnisse der Tiere nach ausreichend Bewegung, Sozialkontakt und frischer Luft zu erfüllen“, betont Schütz, selbst Tierhalterin. Doch so schön das im Winter ist: Es reicht nicht aus, die Tiere – mindestens zwei pro Art – einfach auf eine umzäunte Weide zu stellen. Je mehr Zeit sie dort verbringen, desto wichtiger ist ein geeigneter Schutz vor Wind und Nässe.

    Werden Tiere durchgängig auf der Weide gehalten, so ist ein Witterungsschutz unerlässlich. „In der Regel sollte es sich hierbei um eine stationäre oder mobile Hütte handeln, die groß genug ist, dass sich alle Tiere der Herde dort unterstellen und eine trockene, weiche und wärmeisolierende Liegefläche aufsuchen können“, rät Dr. Lea Benner, Dezernentin für Tierschutz beim RP Gießen. In trockenen Perioden könnten gegebenenfalls Hecken oder Tannen diese Anforderungen erfüllen, Laubbäume im Winter aber nicht. Doch bevor eine Hütte errichtet oder aufgestellt wird, sollten sich die Halter bei der Unteren Naturschutzbehörde oder aber der jeweiligen Kommune informieren, was an dieser Stelle erlaubt ist und was nicht.

    Wichtig sei auch, dass die Weidefläche weitläufig genug ist, damit die Tiere besonders verschlammten Stellen ausweichen können. Denn je matschiger die Fläche, desto größer ist die Gefahr, dass sie tief einsinken, das Fell nass und schmutzig wird und damit nicht mehr ausreichend isolieren kann. Um das an häufig genutzten Stellen, etwa rund um die Fressstelle, zu verhindern, hilft eine Befestigung um die Raufe herum oder ein regelmäßiges Versetzen derselben.

    Apropos Futter: Wenn der natürliche Bewuchs nicht ausreicht, muss genügend gutes Futter angeboten werden, an das alle Tiere gelangen können. Auch die Wasserversorgung muss sichergestellt werden. „Dies stellt gerade dann eine große Herausforderung dar, wenn die Temperaturen längerfristig unter den Gefrierpunkt fallen und das Wasser auf der Weide einfriert. Oder wenn die Zufahrt zu den Weiden bei nasser Witterung schwierig ist“, sagt Tierärztin Schütz.

    Unerlässlich ist es, mindestens einmal täglich bei seinen Tieren nach dem Rechten zu sehen – und das nicht nur im Winter. In der kalten Jahreszeit kommt allerdings erschwerend hinzu, dass die Tage kurz sind und die Halter gerade bei anderweitiger Berufstätigkeit unter der Woche häufig nur im Dunkeln auf der Weide sind. „Auch das ist von Haltern zu bedenken, wenn sie eine Weidehaltung im Winter beabsichtigen. Gelingt es jedoch, die Bedürfnisse der Tiere zu erfüllen, dann stellt die Weidehaltung auch im Winter eine tierschutzkonforme Haltung dar und ist ein wahrer Zugewinn für die Tiere“, betont die Fachtierärztin.

    Hilfestellung für den tierschutzkonformen Umgang mit Tieren auf der Weide geben das Tierschutzgesetz, die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung und diverse Leitlinien zur Haltung von Tieren. Weitere Informationen gibt es auch bei den Fachleuten des Regierungspräsidiums (veterinaer@rpgi.hessen.de) oder bei den Veterinärämtern der Landkreise.

    Bildunterschriften:

    1. Um Verschlammung zu vermeiden, kann der Bereich um die Futterstelle befestigt werden.
    2. Diese Kombination aus mobiler Hütte, Bäumen und weitläufiger Weidefläche ist optimal.

    Fotos: RP Gießen

  • 4. Netzwerktreffen Schienengüterverkehr Mittelhessen bei der Pfeifer-Group in Lauterbach-Wallenrod

    Erfahrungen aus erster Hand

    Gießen/Lauterbach. Wenn Güter auf der Schiene von A nach B transportiert werden sollen, müssen Unternehmen und Kommunen viele rechtliche Regulierungen beachten. Welche das sind, wurde bereits im Sommer beim Netzwerktreffen Schienengüterverkehr Mittelhessen behandelt. Aufbauend darauf erhielten die Teilnehmenden beim jüngsten, inzwischen vierten Treffen nun Erfahrungen aus erster Hand. Ermöglicht hat dies die österreichische Pfeifer-Group, die in ihrem Werk im mittelhessischen Lauterbach-Wallenrod einen Gleisanschluss als Neubau realisiert hat. An diesem im Jahr 2008 erbauten Standort wurde seit 2017 der Bau eines Gleisanschlusses vorangetrieben, der schließlich im Frühjahr 2022 eingeweiht wurde.

    Rund 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung in den Vogelsbergkreis. Sie erhielten bei einer Werksführung neben Informationen zur Unternehmensgruppe einen umfangreichen Einblick in die Erfahrungen rund um die Errichtung des Gleisanschlussneubaus, den laufenden Güterverkehr am Standort, die perspektivischen Entwicklungsziele sowie die betrieblichen Prozesse. Dabei standen Fragen zur Ausgestaltung und den Kosten des Gleisanschlusses sowie zum Planungsprozess im Vordergrund. Aber auch Aspekte wie die Transporte im Vor- und Nachlauf und die Erfahrung mit verfügbaren Streckenkapazitäten waren Teil des Austauschs. Fragen zu den Kosten von Schienen- und Straßentransporten, insbesondere im Kontext der aktuellen Gesetzesbeschlüsse der Bundesregierung zur Lkw-Maut, wurden ebenso thematisiert.

    Ergänzt wurde der Termin durch den Regionalen Schienencoach des Regierungspräsidiums Gießen, Jonas Goebel, sowie Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Marburg-Biedenkopf und ebenfalls Koordinator der Veranstaltungsreihe. Sie gaben Informationen zu verkehrspolitischen Themen auf Bundesebene, die im Zusammenhang mit dem Güterverkehr stehen. Zentral waren hier Informationen über die Verschmelzung der für die Infrastruktur zuständigen DB Netz AG mit der für die Bahnhöfe verantwortlichen DB Station & Service AG zur InfraGO AG zum 1. Januar 2024. Die neue AG wird zwar Teil des DB-Konzerns bleiben, allerdings erhält die Bundesregierung weitergehende Kontrollmöglichkeiten als bisher. Unter anderem wird der Bund die Gewinne der InfraGO AG zur Investition in die Schieneninfrastruktur verwalten. Diese sollen unter anderem für die anstehende Generalsanierung des Schienennetzes verwendet werden.

    Auch im kommenden Jahr 2024 wird das Netzwerktreffen Schienengüterverkehr Mittelhessen fortgeführt. Weitere Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Wer Teil des Netzwerks und in den Verteiler aufgenommen werden möchte, kann sich an Jonas Goebel (jonas.goebel@rpgi.hessen.de, 0641 303 2420) wenden. Er freut sich auch über weitere Themenvorschläge.

    Bildunterschrift: Rund 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung zur Pfeifer-Group nach Lauterbach-Wallenrod.

    Foto: RP Gießen

  • Nicht benötigte Weidezäune abbauen: Fachleute des Regierungspräsidiums Gießen appellieren an Halter von Weidetieren

    Tödliche Fallen für heimische Wildtiere

    Gießen. Die Weidesaison für landwirtschaftliche Nutztiere und Pferde ist längst vorüber. Genutzte Weideflächen sind im Winter verwaist. Die meisten Weidezäune sind abgebaut. Einige Überreste der sommerlichen Nutzung gefährden jedoch die heimischen Wildtiere. Überreste von Stacheldraht sind hier genauso gefährlich wie gerade erst genutzte Weidezäune. Durch Wind und Wetter flattern diese umher, verfangen sich im Gebüsch und werden vom Wild nicht mehr wahrgenommen. „Immer wieder werden Fälle gemeldet, in denen sich Tiere in solchen Zaunresten verfangen haben“, berichtet Dr. Mona Schütz, Leiterin des Dezernats für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Regierungspräsidium (RP) Gießen. Das kann zu einem qualvollen Tod führen.

    Deswegen bittet das RP Gießen die Weidetierhalter, an den Abbau der mobilen Zäune, aber auch aller alten, nicht mehr genutzten Zaunreste zu denken. „Darüber hinaus fordert das Bundesnaturschutzgesetz in Paragraf 14, dass Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß zu beschränken sind“, unterstreicht Mona Schütz ihr Anliegen. Auch wenn sich das Tier selbst befreien kann, sind die Folgen häufig dramatisch. „Schwere Verletzungen oder dauerhaftes Festhängen der Litzenstücke im Geweih oder am Körper können zu erheblichen Schmerzen und Leiden führen.“

    Oftmals allerdings verenden die Tiere qualvoll. „Die Weidezäune mit ihren Netzen, Bändern und Plastikstäben oder Holzpfosten sind wahre Stolperfallen“, ergänzt Dr. Lea Benner, zuständige Dezernentin für Tierschutz beim RP Gießen. „Die Tiere geraten in Panik, verheddern sich und können sich ohne fremde Hilfe nicht befreien. Die Leiden, die ein verfangenes Tier zu ertragen hat, bevor es qualvoll verendet, sind unvorstellbar.“

    Wer in Feld und Flur unterwegs ist und ein solches Tier findet, sollte allerdings vorsichtig sein. „Es ist gefährlich, selbst zu versuchen, sie zu befreien“, betont die Tierärztin, „da die Tiere in Todesangst mit dem Kopf schlagen und um sich treten.“ Ihr Rat lautet daher: Über das Handy den nächsten Jagdpächter informieren. Sollte dieser nicht bekannt oder erreichbar sein, dann kann die Polizei helfen.

    Wichtig ist: schnell handeln. Und möglichst versuchen, weitere Aufregungen für das verfangene Tier zu vermeiden, bis eine sachkundige Person eintrifft. Aber auch in solchen Fällen hilft häufig nur noch die schnelle Erlösung des Tieres. „Daher wenden wir uns direkt an alle mittelhessischen Weidetierhalter: Der Einsatz für unsere Tierwelt lohnt sich“, sagt Dr. Mona Schütz abschließend.

     

    Bildunterschrift: Ein Hirsch hat sich auf diesem Archivbild in den Resten eines Weidezauns verfangen: Ohne menschliche Hilfe wäre er qualvoll verendet. Die Fachleute des Regierungspräsidiums Gießen bitten deshalb alle Weidetierhalter, wenn noch nicht geschehen, ihre mobilen Zäune abzubauen und auch an alte Zaunreste zu denken.

    Foto: Regierungspräsidium Gießen / Selber

  • Komm in unser Team

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    Bitte sende deine Bewerbungsunterlagen an bewerbung@guul-translations.com Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und gemeinsam Brücken zwischen den Kulturen zu bauen.

  • Passend zur Herbst- und Winterzeit: Vorsicht bei Duftkerzen und Aromaölen

    Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum Kauf und Umgang mit Duftstoffen, die gesundheitsschädlich sein können

     

    Gießen. Der Herbst ist da. Draußen ist es kalt und ungemütlich. Jetzt halten Duftkerzen, Schalen mit ätherischen Ölen und zuweilen Raumsprays wieder vermehrt Einzug in die Wohnräume. Orangen, Zimt, Vanille oder Anis – das ist der klassische Duft gemütlicher Nachmittage und Abende zu Hause. „Duftstoffe gehören zur Herbst- und Winterzeit dazu und erfreuen sich daher großer Beliebtheit. Darum gilt es, bei Kauf und Anwendung einige Dinge zu beachten“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Denn sie enthalten oft allergieauslösende Inhaltsstoffe, zum Beispiel Limonen oder Citral“, ergänzt Michèle Wachkamp, die Leiterin des zuständigen Arbeitsschutzdezernates des Regierungspräsidiums Gießen (RP).

    Grundsätzlich sind viele Aroma- und Duftöle bedenklich für Mensch und Umwelt. Selbst der Hinweis „100% pflanzlich“ und „bio“ auf der Verpackung bedeutet nicht, dass eine Substanz unschädlich ist. Natürliche ätherische Öle sind auch als gefährliche Substanzen eingestuft, obwohl sie aus Pflanzen gewonnen werden. Manche ätherischen Öle können in zu hoher Konzentration die Haut und Schleimhäute reizen oder Allergien auslösen. Insbesondere Kinder, Asthmatiker oder Menschen mit empfindlichen Atemwegen sind dafür besonders anfällig und können mit Beschwerden wie Atemnot, Schwindel oder Augentränen reagieren.

    Beim Kauf von Aromaölen und Raumdüften sollte daher darauf geachtet werden, dass der Gehalt an allergisierenden Stoffen im Produkt möglichst gering ist. Auch die richtige Anwendung ist entscheidend: Wird Duftöl auf eine Oberfläche geträufelt, verdunstet es langsam im Raum. Beim Verdampfen hingegen wird in kurzer Zeit eine größere Menge in die Raumluft abgegeben. Grundsätzlich gilt: Weniger ist mehr. Bereits mit kleinen Mengen lässt sich ein angenehmer Raumduft erzeugen. Verbraucher sollten mit Duftlampen, Duftkerzen und Raumsprays sparsam umgehen und auf die Dosierung achten“, so der Rat der Arbeitsschützer, die im Bereich Chemikaliensicherheit zuständig sind. „Und nicht vergessen: Auch wenn es gut riecht – immer gut lüften, spätestens vor dem Schlafengehen. Wichtig ist zudem, dass direkter Hautkontakt mit den Flüssigkeiten vermieden wird und die Behältnisse immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Sollte dennoch etwas verschluckt werden: Giftnotruf wählen (in Hessen: 06131/19240) und möglichst die Produktverpackung bereithalten.

    Arbeitsschützer Niklas Meinen weist außerdem darauf hin, dass Aromaöle, Duftflüssigkeiten sowie Kerzen und Raumsprays bei bestimmten Inhaltsstoffen entsprechend den Bestimmungen der Chemikaliengesetzgebung als gefährliche Gemische verpackt und gekennzeichnet werden müssen. Hersteller sind verpflichtet, auf dem Etikett Hinweise zur sensibilisierenden Wirkung und sonstigen gefährlichen Eigenschaften anzugeben. Dazu befinden sich auf den kleinen Flaschen, Behältnissen und Verpackungen entsprechende Gefahrensymbole und -hinweise. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es ein weiteres Kennzeichnungselement für Verbraucherprodukte mit gefährlichen Inhaltsstoffen: den UFI, eine produktbezogene 16-stellige Kennnummer. UFI steht für „Unique Formula Identifier“, zu Deutsch: eindeutiger Rezeptur-Identifikator. Im Notfall kann die Giftnotrufzentrale über den UFI das Produkt eindeutig zuordnen und schnell die wichtigsten Informationen weitergeben.

    Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Verbraucherprodukten, stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de und dem Betreff „Aromaöle“ zur Verfügung.

     

    Bildunterschrift: Die Auswahl ist groß: Es gibt viele unterschiedliche Duftkerzen und Aromaöle.

    Foto: RP Gießen

  • Karotte statt Klimalabel

    Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps für eine klimafreundlichere Lebensmittelauswahl 

    Wie wir uns ernähren, hat große Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Je nachdem, wie Lebensmittel erzeugt, verarbeitet, gelagert, transportiert und zubereitet werden, entstehen mehr oder weniger klimaschädliche Treibhausgase. Weil vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine klimafreundlichere Lebensmittelproduktion wichtig ist, bewerben immer mehr Firmen ihre Produkte mit klimabezogenen Aussagen und Siegeln. Oft ist schwer nachvollziehbar, was dahintersteckt. Doch es gibt einfache Schritte, mit denen jeder die persönliche Klimabilanz verbessern kann.

    Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, dass Klimalabel häufig unklar bleiben. „Aussagen wie ‚klimaneutral‘, ‚klimapositiv‘ und ‚CO2-positiv‘ sind trügerisch, denn eine emissionsfreie und damit klimaneutrale Produktion von Lebensmitteln ist derzeit nicht möglich. Meist stecken dahinter Ausgleichszahlungen an teilweise fragwürdige Kompensationsprojekte. Lebensmittelhersteller sollten diese Klimaaussagen daher nicht mehr verwenden“, sagt Stella Glogowski, Leiterin der Fachgruppe Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Einheitliche rechtliche Vorgaben für Klimaaussagen gefordert

    Die Verbraucherzentralen setzen sich deshalb dafür ein, dass Klimaaussagen durch staatlich anerkannte, unabhängige, akkreditierte Drittanbieter verifiziert werden. Die Europäische Kommission arbeitet zwar an einer Richtlinie zu Umweltaussagen. Bis diese umgesetzt und damit Auswirkungen auf Werbeaussagen haben wird, können jedoch noch Jahre vergehen.
    Verbraucherinnen und Verbraucher können aber jetzt schon eine klimafreundlichere Wahl bei Lebensmitteln treffen. Wie das geht, zeigen diese fünf Tipps:

    Pflanzenbetont essen: Die Klimabilanz von pflanzlichen Lebensmitteln schneidet im Vergleich mit tierischen besser ab. Die Produktion von tierischen Lebensmitteln benötigt viel mehr Fläche und Energie als die von pflanzlichen. Fleisch, Fisch, Eier und Milchprodukte sollten deshalb nur in geringen Mengen gegessen werden.

    Ökologische Lebensmittel auswählen: Die ökologische Lebensmittelerzeugung benötigt im Vergleich zu konventionellen oft weniger Energie und verursacht weniger Emissionen. Sie verzichtet auf chemisch-synthetische Dünger und Pflanzenschutzmittel, die mit viel Energie produziert werden.

    Regional und saisonal: Lebensmittel aus der Region und zur passenden Jahres- bzw. Erntezeit haben kürzere Transportwege hinter sich und verursachen so weniger Treibhausgasemissionen.

    Frisch, unverarbeitet und unverpackt: Frische und unverarbeitete Lebensmittel sind tiefgekühlten oder stark verarbeiteten Lebensmitteln vorzuziehen. Je mehr Verarbeitung, Kühlung und Verpackung erforderlich sind, desto mehr Energie wird aufgewendet.

    Weniger Lebensmittel wegwerfen: Im Jahr werfen wir zuhause rund 78 Kilogramm Lebensmittel weg – pro Person. Durch planvolle Haushaltsführung, kreative Resteverwertung und Foodsharing können Lebensmittelabfälle vermieden werden.

    Hintergrund des Marktchecks

    In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen im April 2023 Lebensmittel mit Klima- und CO2-Siegeln und -Aussagen erfasst. Dazu wurde das Angebot in Discountern, Supermärkten, Biomärkten und Drogeriemärkten in zehn Bundesländern untersucht. Erfasst wurden 87 Produkte, die im Hauptsichtfeld mit Siegeln und Aussagen zu Klima und CO2 warben.

    Der ausführliche Bericht zum aktuellen Marktcheck steht hier online.

  • Bundesweiter Vorlesetag: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich besucht Kita Sonnenburg in Braunfels-Philippstein

    Lust am Lesen wecken

    Gießen/Braunfels. „Wir sind schon ganz ungeduldig.“ Mit erwartungsvollen Augen steht knapp ein Dutzend Vier- und Fünfjähriger vor Dr. Christoph Ullrich. Schnell ist klar: Der Rundgang durch die Kita Sonnenburg im Braunfelser Stadtteil Philippstein ist erstmal beendet. Zu neugierig sind die Mädchen und Jungen, aus welchen Büchern ihnen der besondere Gast vorlesen möchte. Wie andere Menschen ist auch der Gießener Regierungspräsident anlässlich des bundesweiten Vorlesetags an diesem Freitag in wichtiger Mission unterwegs: Um für das Vorlesen zu werben und die Lust am Lesen zu wecken. „Vielen Kindern in Deutschland wird nie oder zu wenig vorgelesen. Mir ist es daher ein persönliches Anliegen, dafür zu werben. Die Kinder lieben es einfach. Das hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht geändert“, weiß der Vater und inzwischen auch Opa aus eigener Erfahrung. „Nicht zuletzt ist erwiesen: Das Vorlesen fördert die Sprachkompetenz von Kindern.“

    In der Kita Sonnenburg wird er herzlich empfangen, zunächst von Einrichtungsleiter Patrick Link, Helge Kalte (Büroleiter von Bürgermeister Christian Breithecker), Saskia Eckhardt (Fachdienst Kindertagesbetreuung) und Jessica Ruis (Fachdienst Zentraler Service und IT). Die Einrichtung ist die neueste in der Stadt, wurde erst vergangenes Jahr eröffnet. Rund 50 Mädchen und Jungen besuchen die Kita. Vorlesen ist auch hier an der Tagesordnung. Und doch ist es diesmal etwas Besonderes, wie sich schnell zeigt. Die Kinder beweisen viel Ausdauer, sogar mehr als gewohnt. Zum Glück ist Dr. Christoph Ullrich gut vorbereitet und hat gleich drei Bücher im Gepäck. So hören die Kinder die Geschichte vom kleinen Siebenschläfer, der dem Mond „Gute Nacht“ sagen wollte. Dann fällt die Wahl auf einen Klassiker – den kleinen Eisbären Lars, der ein Abenteuer fernab seiner Heimat erlebt. Und zu guter Letzt lernen die Vier- und Fünfjährigen noch das kleine Muffelmonster kennen.

    Der Vorlesetag ist eine Initiative der Stiftung Lesen, der Wochenzeitung Die Zeit und der Deutsche Bahn Stiftung.

     

    Bildunterschrift: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich liest Kita-Kindern in Braunfels-Philippstein vor.

    Foto: RP Gießen

  • Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum Schutz vor ungebetenen Gästen in Vorräten – Bereits vor Anbruch in Behältern verpacken

    „Die meisten Schädlinge lassen sich nicht von Papier- oder Plastiktüten aufhalten“

    Gießen. Wer in der Speisekammer schon mal „Besuch“ von kleinen Krabbeltierchen hatte, weiß: Verpackungen sind für Maden, Milben und Käfer kein Hindernis. Sie schaffen es mühelos hinein und ebenso mühelos wieder hinaus. „Fast jeder ist irgendwann einmal unfreiwilliger Gastgeber für derartige Schädlinge. Sie können schnell zu einem echten Problem werden“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Wie lässt sich das vermeiden? Worauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bereits beim Kauf von Mehl, Nudeln, Müsli und mehr achten? Wie werden Vorräte richtig gelagert? Antworten darauf hat Dr. Mona Schütz, Leiterin des Dezernats Verbraucherschutz des Regierungspräsidiums Gießen.

    Eines steht außer Frage: Lebensmittelproduzenten tun alles dafür, um Schädlinge zu vermeiden. Doch es kommt auch mal vor, dass das nicht gelingt. „Grundsätzlich gilt: Je naturbelassener ein Nahrungsmittel ist, desto größer ist das Risiko“, sagt sie. Oft wird der Befall erst im Handel oder beim Kunden sichtbar. Dr. Mona Schütz rät daher, befallene Ware zu reklamieren. Darüber hinaus sollten sich betroffene Kundinnen und Kunden an die Experten der Lebensmittelüberwachung beim Landkreis wenden. Bei allen Verbraucherbeschwerden ist es wichtig, dass der Hinweis nicht anonym gegeben wird. „Im Sinne des Verbraucherschutzes benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung Angaben, um die Ursache der Verunreinigung auszumachen und weitere Probleme zu verhindern.“

    Nicht zu vergessen sind aber auch die Schädlinge, die von draußen Zugang zu Wohnungen und den dort gelagerten Lebensmitteln suchen. Hier sind an erster Stelle Ratten, Mäuse und Küchenschaben (Kakerlaken) zu nennen, denn diese können durch die Übertragung von Krankheitserregern wie Viren, Bakterien oder Parasiten ernste Gesundheitsgefahren darstellen. „Hier kommt es zu allererst darauf an, den Schädlingsbefall zu verhindern. Räume, in denen Lebensmittel gelagert werden, sollten möglichst schädlingssicher sein. Fenster sollten dicht schließen, Fensteröffnungen sowie Öffnungen von Lüftungsschächten können mit Schutzgittern gegen Insekten und solchen gegen größere Schädlinge versehen werden“, rät die Expertin. Bei Türen gibt es die Möglichkeit, ein unbeabsichtigtes Offenstehen durch automatische Schließvorrichtungen zu verhindern. Türspalten zum Boden hin können mit Gummilippen- oder Borsten-Leisten gesichert werden. Zudem können Tierschutzkonforme, ungiftige Lockfallen aufgestellt werden. Beim regelmäßigen Blick hinter Regale und an schwer zugängliche Stellen sollte kontrolliert werden, ob sich Schädlingsspuren wie Kot, Schaben-Ei-Pakete oder Nester finden. Nicht zuletzt sollte auf Fraß- oder Nagespuren an Verpackungen geachtet werden.

    Wer zu Hause Schädlinge entdeckt, sollte direkt prüfen, ob auch andere Vorräte betroffen sind. „Alle gefährdeten Produkte sollten grundsätzlich beseitigt werden, auch wenn keine Tiere zu sehen sind“, rät die RP-Mitarbeiterin. Alle Flächen und Gegenstände, die in Kontakt mit den befallenen Produkten gekommen sind, müssen danach gründlich gereinigt werden. Das sollte ohnehin regelmäßig getan werden. Bei einem massiven Befall sollte ein professioneller Schädlingsbekämpfer hinzugezogen werden. „Das gehört in die Hand eines Fachbetriebs“, betont die Dezernatsleiterin. Weitere Informationen und eine Liste seriöser Schädlingsbekämpfer gibt es auf der Internetseite des Deutschen Schädlingsbekämpfer Verbands e.V. (https://www.dsvonline.de/).

    Um diesen ganzen Ärger möglichst zu vermeiden, rät Dr. Mona Schütz: „Verbraucher sollten schon beim Einkauf auf Packungsbeschädigungen, Spinnfäden und Verklumpungen in Lebensmitteln achten. Sie sind Hinweise auf möglichen Befall mit Schädlingen.“ Vorsorglich sollten Vorräte zu Hause in stabilen und vor allem dicht schließenden Behältern aufbewahrt werden – auch bevor sie überhaupt angebrochen sind. „Dicht bedeutet: Keine Spalten in der Vorratskiste wie Luftlöcher oder Grifföffnungen. Der Deckel muss bündig aufliegen und am besten einrasten“, hebt die Expertin hervor. Warum das Ganze? „Die Verpackung allein schützt nicht vor Schädlingen. Die meisten lassen sich nicht von Papier- oder Plastiktüten aufhalten.“

    Bildunterschrift: Egal ob Nudeln oder Müsli: Anstatt die Packung in den Schrank zu räumen, sollte der Inhalt in dicht schließende Behälter umgefüllt werden.

    Foto: RP Gießen

     

  • Black-Friday-Wochen locken mit günstigen Deals

    Fünf Tipps der Verbraucherzentrale Hessen für die Schnäppchenjagd

    Black Friday, Cyber-Monday, Prime-Days oder Single-Day: Heiße Sale-Aktionen mit satten Rabatten verlocken, schnell zuzuschlagen und vermeintliche Schnäppchen zu angeblichen Schnäppchenpreisen zu kaufen. Doch nicht alle Rabatte halten, was sie auf den ersten Blick versprechen. Wer von solchen Aktionen profitieren will, sollte sich vorher gut informieren. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt fünf Tipps, wie man dem Kaufrausch entgeht und nicht auf Lockangebote oder gar Fake-Shops hereinfällt.

    In Zeiten hoher Inflation und steigender Energiepreise wird es für viele immer wichtiger, Schnäppchen zu nutzen. „Dich auch, wenn die Angebote locken: Lassen Sie sich durch Aktionsangebote nicht unter Druck setzen“, rät Olesja Jäger, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Nach dem Sale ist vor dem Sale und auch an Black Friday gibt es nichts umsonst.“

    Tipp 1: Rabattangaben nicht blind vertrauen 

    Viele Aktionsangebote basieren auf einem Vergleichsrabatt, nämlich einem Rabatt der sich auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) bezieht. Die meisten Produkte sind jedoch das ganze Jahr über nicht zum empfohlenen Verkaufspreis, sondern günstiger im Angebot. In solchen Fällen erscheint der Rabatt wegen des Bezugs auf die UVP höher als er tatsächlich ist. Größere Anschaffungen sollten daher nicht aus einer Laune heraus getätigt werden. Wunschlisten können helfen, Impulskäufe zu vermeiden. Auch wäre zu überlegen, zu einem Zeitpunkt zu kaufen, an dem andere weniger kaufen, weil dann die Nachfrage sinkt und die Preise fallen. Wer im Herbst kauft, was er im nächsten Frühjahr braucht, zahlt in der Regel weniger.

    Tipp 2: Den eigenen Preis kennen 

    Ein Preisvergleich im Vorfeld ist ratsam, wenn man Aktionstage optimal nutzen will. Nur wenn man die Preise in Relation zum üblichen Marktpreis setzt, kann man das vermeintliche Schnäppchen richtig einordnen. Mit Preissuchmaschinen im Internet kann man sich einen guten Überblick verschaffen. „Es hilft auch, wenn man weiß, wie viel einem selbst ein Produkt wert ist“, so Jäger. „Dann hat man schnell ein Gefühl dafür, was ein gutes Angebot und was ein Wucherpreis ist.“
    Bereits seit Ende Mai 2022 gibt es übrigens eine gesetzliche Neuerung in der sogenannten Preisangabenverordnung. Sie sorgt für mehr Preistransparenz bei Sonderangeboten. Neben dem reduzierten Preis müssen die Händler auch den niedrigsten Preis angeben, der in den letzten 30 Tagen erzielt wurde.

    Tipp 3: Anonym im Netz unterwegs sein 

    Wer häufig nach einem bestimmten Produkt sucht, dem werden höhere Preise angezeigt. Wer online einkauft, ist gut beraten, mit seinen persönlichen Daten sparsam umzugehen. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, so wenig digitale Spuren wie möglich zu hinterlassen und sich anonym im Netz zu bewegen. Das lässt sich erreichen, wenn man Cookies regelmäßig löscht, den Inkognito-Modus des Browsers aktiviert und die IP-Adresse verbirgt.

    Tipp 4: Widerrufsrecht nutzen 

    Wer einen Online-Kauf im Nachhinein bereut, kann innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware ohne Angabe von Gründen den Widerruf erklären. Wer die Rücksendekosten trägt, ist in der Widerrufsbelehrung geregelt. Auch hier gilt: Vergleichen lohnt sich. Außerdem gilt für Neuwaren immer eine Gewährleistung von zwei Jahren, unabhängig vom Widerruf. „Sie müssen sich also nicht mit Mängeln abfinden“, ergänzt Jäger.

    Tipp 5: Vorsicht Fake-Shops 

    Da an solchen Rabatt-Tagen fast alle Online-Shops mit hohen Rabatten locken, werden günstige Preise zum Normalfall. Gerade die günstigen Preise sind aber auch dann ein typisches Merkmal für einen Fake-Shop. Betrügerische Angebote fallen an diesen Tagen daher weniger auf. Ein gefälschtes Prüfsiegel, ein fehlendes Impressum, fehlende Geschäftsbedingungen oder das Verlangen einer Vorauszahlung sind weitere Hinweise auf einen Fake-Shop. „Hier ist besondere Vorsicht geboten, um nicht genau auf diese Art von Betrug hereinzufallen“, sagt Olesja Jäger. Deshalb: Am besten per Rechnung oder Lastschrift bezahlen und sich nicht zum Vorkasse-Kauf drängen lassen.

    Um zu erkennen, ob es sich bei dem Online-Shop um einen seriösen Shop oder um einen Fake-Shop handelt, kann der kostenlose Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen helfen.

    Ergänzende Vortragsangebot

    Für den reibungslosen Einkauf im Netz bietet die Verbraucherzentrale Hessen auch den Online-Vortrag „Einkaufen im Netz“ an. Für die digitale Veranstaltung am 24.11.2023 um 17:00 Uhr ist eine Anmeldung auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen möglich.