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  • Ferienjobs – vieles möglich, aber nicht alles erlaubt

    Arbeitsschützer des Regierungspräsidiums Gießen klären auf, welche Regeln zu beachten sind, wenn Schülerinnen und Schüler in den Ferien arbeiten

    Gießen/Mittelhessen. Regale im Supermarkt einräumen, Backwaren verkaufen und vieles mehr gehört zu den klassischen Ferienjobs, die Schülerinnen und Schüler übernehmen. Bis zu den Sommerferien ist es zwar noch eine Zeit hin, doch bereits jetzt beginnen die Planungen. „Aber Achtung: Nicht alles ist erlaubt. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass die jungen Menschen weder überfordert noch in Gefahr gebracht werden“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer des Regierungspräsidiums Gießen klären daher auf, welche Regeln zu beachten sind und wer was machen darf – und was nicht.

     

    Ob ein Schüler eine Ferienarbeit ausüben darf, hängt nicht nur von seinem Alter oder der Dauer der angestrebten Arbeit ab, sondern auch von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. „Schon ab dem 13. Geburtstag dürfen Kinder ausnahmsweise einfache Beschäftigungen wie das Austragen von Zeitungen für maximal zwei Stunden täglich ausüben“, erläutert RP-Arbeitsschutzexperte Günter Foth. Auch bestimmte Tätigkeiten in privaten Haushalten, landwirtschaftlichen Familienbetrieben oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen von Kirchen und Vereinen sind erlaubt. Die Tätigkeit muss leicht und für Kinder geeignet sein und darf nur in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ausgeübt werden. Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Ferienzeit.

     

    Häufig spielt bei den gesetzlichen Regelungen das Alter der Jugendlichen eine Rolle. Bei einem vertraglichen Ferienjob in einem Unternehmen müssen Jugendliche mindestens 15 Jahre alt sein. „Bei jenen, die zwar schon 15 Jahre alt sind, aber die neunte Klasse noch nicht beendet haben, ist die Ferienarbeit auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Wer 15 Jahre alt ist, aber schon die zehnte Schulklasse besucht oder in sie versetzt wurde, für den gilt diese Begrenzung nicht“, so Foth.

    Für alle Jugendlichen über 15 Jahre gilt, dass die Arbeitszeit höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche betragen darf. Sollte es möglich sein, mit Mehrarbeit einen früheren Feierabend zum Beispiel am Freitag herauszuarbeiten, dann sind 8,5 Stunden täglich erlaubt. Gearbeitet werden darf an fünf Tagen in der Woche, im Regelfall aber nicht an Samstagen und Sonntagen. Ausnahmen, beispielsweise in Gaststätten, Krankenhäusern, Bäckereien oder in der Landwirtschaft, sind möglich.

    „Die Einhaltung von ausreichenden Pausenzeiten der Jugendlichen ist besonders wichtig“, betont Foth. Spätestens nach viereinhalb Stunden muss die Arbeit durch eine Pause unterbrochen werden. Beträgt die Arbeitszeit bis zu sechs Stunden, ist eine halbe Stunde Pause zu gewähren. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden muss eine ganze Stunde Pause gemacht werden. Nachts, in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, ist eine Beschäftigung verboten. Aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen.

    Grundsätzlich gilt, dass die Ferienjobber – wie die erwachsenen Arbeitnehmer auch – im Fall von Arbeitsunfällen gesetzlich versichert sind. Nichtsdestotrotz muss der Arbeitgeber natürlich darauf achten, dass die Schülerinnen und Schüler keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt sind. Er hat alle mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. „Verboten sind insbesondere unfallträchtige Arbeiten oder das Arbeiten mit gefährlichen Maschinen wie Sägen, Pressen oder Fräsen. Bei der Beschäftigung dürfen die Schülerinnen und Schüler weder Erschütterungen und gesundheitsschädigendem Lärm noch Strahlen oder gefährlichen Arbeitsstoffen ausgesetzt sein“, erläutert der Experte. Die genauen Rahmenbedingungen sollten vor Arbeitsbeginn abgeklärt werden.

    Wichtig zu wissen ist auch: Ferienjobber im Ausland sind nicht durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung versichert und sollten sich vorab über einen geeigneten Versicherungsschutz informieren.

    Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter https://rp-giessen.hessen.de/Themen-A-Z/Jugendarbeitsschutz. Hier findet sich unter anderem ein Flyer zum Thema Ferienarbeit, der auf wichtige Regelungen rund um den Ferienjob hinweist. Die Arbeitsschutzdezernate des Gießener Regierungspräsidiums bieten darüber hinaus umfangreiche Beratung an. Von dort wird auch überwacht, ob die Regelungen zur Ferienarbeit von den Arbeitgebern eingehalten werden. Ansprechpartner sind Bianca Hoyer und Sascha Dietz (Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis, 0641 303-0) sowie Günter Foth (Landkreis Limburg-Weilburg und Lahn-Dill-Kreis, 0641 303-8600).

     

  • Next Generation EU – Wo steht die Wirtschaft in Europa aktuell?“

    Hessische Landeszentrale für politische Bildung und das EU-Informationszentrum bieten am Freitag, 2. Juni, um 18:30 Uhr Veranstaltung im RP Gießen und online an

    Gießen. Erst Corona und danach der Ukraine-Krieg haben viele Fragen aufgeworfen: Wie haben sie und auch die Globalisierung die Wirtschaft und speziell die Gesellschaften der 27 EU-Länder verändert? Dieser Frage geht die hybride Veranstaltung „Next Generation EU – Wo steht die Wirtschaft in Europa aktuell?“ nach. Diese kann sowohl im Regierungspräsidium (RP) Gießen am Landgraf-Philipp-Platz im „Großen Sitzungssaal“ (Raum 332) besucht als auch online live auf Facebook verfolgt werden. Sie findet statt am Freitag, 2. Juni, um 18:30 Uhr. Veranstalter sind die Hessische Landeszentrale für politische Bildung und das EU-Informationszentrum im Regierungspräsidium Gießen.

    Zwei Fachkundige werden sich den drängenden Fragen widmen, zu denen außerdem zählen: Findet die Globali­sierung kriegsbedingt ihr jähes Ende? Werden Deutschland und Europa im Vergleich zu den großen Wirtschaftsräumen wie China in Zukunft noch eine Rolle spielen? Diese und weitere Fragestellungen beantworten Siebo M. H. Janssen und Jürgen Matthes vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Moderiert wird die Veranstaltung von Jochen Leyhe.

    Siebo M. H. Janssen ist Politikwissenschaftler und Historiker. Der oft auch vom TV-Sender Phoenix gefragte Experte ist ein profunder Kenner der europäischen und internatio­nalen Politik. Er hat verschiedene Lehraufträge an Universitäten und ist unter anderem regelmäßig für politische Stiftungen tätig. Jürgen Matthes ist studierter Volkswirt und arbeitet als Leiter des Clusters Globale und regio­nale Märkte am Institut der deutschen Wirtschaft (IW Koeln). Er gilt als einer der wichtigsten Euro-Experten in Deutschland.

    Eine Anmeldung wird erbeten bis Donnerstag, 1. Juni, per E-Mail an: eu-infozentrum@rpgi.hessen.de. Live kann die Veranstaltung auch auf dem Facebook-Auftritt des EU-Informationszentrums unter https://www.facebook.com/eu.giessen verfolgt werden.

     

  • Wie die Beziehung länger hält

    Verbraucherzentrale Hessen erklärt, welche Lebensmittel wo am besten lagern und wie weniger im Müll landet

    Zu viel gekauft, im Vorratsschrank übersehen, nicht gekühlt oder eine Idee fehlt, was aus dem kleinen Rest noch werden kann – es gibt viele Gründe, warum in deutschen Haushalten rund 78 Kilogramm Lebensmittel pro Person und Jahr im Abfall enden. Das muss nicht so sein.

    „Wer seine Lebensmittel im Blick behält, sie verarbeitet, bevor sie verderben und weiß, was sich wo am wohlsten fühlt, kann mehr davon genießen“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.

    Den Lieblingsplatz geben

    Als Richtschnur gilt: Was im Handel in der Kühlung liegt und was aus dem Regal kommt, landet auch Zuhause an diesem Ort. Dabei ist folgendes gut zu wissen: Bei Gemüse und Obst gibt es kälteempfindliche und kälteverträgliche Arten. Kartoffeln sollten zwar kühl und dunkel, aber ebenso wie beispielsweise Zwiebeln, Knoblauch, Auberginen, Gurken, Tomaten, Zucchini und Kürbisse nicht im Kühlschrank lagern. Exotische Obstarten wie Ananas, Bananen oder Zitrusfrüchte sind bei Raumtemperatur am besten aufgehoben.

    Anders sieht es aus, wenn im Vorratsschrank Gelagertes einmal geöffnet oder angebrochen wurde: Fruchtaufstriche, Säfte, haltbare Milch oder Konserviertes müssen in die Kühlung und zügig verbraucht werden, da sie sonst verderben oder von Schimmel befallen werden können.

    Sich nicht gleich trennen

    Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei Trockenprodukten wie Nudeln, Mehl, Tee, Kaffee, Konserven und ähnlichem bereits überschritten, ist das meist kein Problem. Viele Lebensmittel sind in der Regel deutlich länger haltbar. Allenfalls leidet der Geschmack auch etwas. Auch Milchprodukte, gerade die naturbelassenen Varianten, halten meist ohne Qualitätseinbußen ein paar Tage bis Wochen länger. Verlassen Sie sich auf Ihre Sinne und Prüfen Sie die Lebensmittel durch Anschauen, Riechen und vorsichtiges Probieren. Überreifes Obst können Sie pürieren und zu einem Getränk verarbeiten. Auch klassische Reste wie zwei bis drei Kartoffeln ein paar Löffel Nudeln oder Gemüse eignen sich, um Pfannengerichte, Aufläufe oder Bowls zu bereichern.

    Grenzen setzen

    Anders als beim MHD ist ein abgelaufenes Verbrauchsdatum „zu verbrauchen bis …“ unbedingt zu beachten. Es nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verkauft und verzehrt werden darf uns steht auf sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wie verpacktes frisches Fleisch. Hier gilt: das Produkt am gleichen Tag zubereiten und verzehren oder durchgaren und einfrieren. Ansonsten heißt es Abschied nehmen und entsorgen. bei Angeschimmeltem ist ebenfalls kein Pardon angesagt: Brot komplett entsorgen, auch wenn nur die ersten Scheiben Schimmelbefall zeigen. Auch Obst ist oft so wasserreich, dass sich Schimmelpilzgifte schnell unsichtbar verbreiten können. So sollte eine Nektarine oder ein Pfirsich mit brauner Faulstelle dann besser im Abfall landen.

    Mehr Informationen rund um das Thema Lebensmittelverschwendung gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale „Genießen statt wegwerfen: Lebensmittelverschwendung stoppen.“ 

  • Entwurf des hessischen Lobbyregistergesetzes unzureichend

    Verbraucherzentrale Hessen fordert echte Lobbytransparenz 

    Im Hessischen Landtag wird derzeit ein Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP zur Einführung eines Lobbyregisters beraten. Am 9. Mai 2023 findet um 14 Uhr eine öffentliche Anhörung um Ältestenrat des Landtags statt. Ziel des Entwurfes ist, Interessenvertretung gegenüber dem Landtag und der Landesregierung transparent zu machen. Interessenvertreter müssen sich deswegen künftig in ein Lobbyregister des Landtags eintragen.

    „Dieses Vorhaben ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Zu größerer Transparenz der Einflussnahme von Lobbyinteressen wird das Gesetz jedoch nicht führen“, kritisiert Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Kern des Vorschlags der drei Fraktionen sei die Schaffung eines Registers. In diesem fehlen aber zentrale Angaben, die Interessen und die Einflussnahme auf Gesetzgebungsvorgaben erkennbar machen. „Wir fordern, dass nicht nur die Interessenvertreter, sondern auch deren Auftraggeber offengelegt werden müssen, wenn Lobbyismus für Dritte betrieben wird. Auch fehlen Pflichtangaben zu den Zielen der Lobbygruppen und deren jährlichen finanziellen Aufwendungen für die politische Interessenvertretung“, erklärt Wendt.

    Die Öffentlichkeit habe auch Interesse daran, wie die Lobbyanstrengungen der Verbände im Gesetzbebungsverfahren berücksichtigt wurden. Auch hierzu treffe das Gesetz leider keinerlei Festlegungen, bedauert der Vorstand der hessischen Verbraucherzentrale.

    Hintergrund

    Die Verbraucherzentralen setzen sich auf Bundes- und Landesebene für mehr Lobbytransparenz ein. Die Verbraucherzentrale Hessen ist Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und in das Lobbyregister des Bundestages eingetragen.

  • Frauen und Männer in der Lebensmitte

    • Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagenturen aus Mitte- und Nord-Hessen informieren über Beruf, Wiedereinstieg und Karriere
    • umfassendes Online-Programm für 2023
    • Online Seminar am 23. Mai gibt kreative Impulse zum Neustart nach der Familienarbeit

    Die Mutter- oder Vaterrolle bestimmt einen Großteil des Lebens und des Alltags. Fällt die gewohnte und jahrelange „Vollzeitstelle“ durch den Auszug der Kinder nun weg, ändert sich vieles. Positive und negative Gefühle gleichermaßen kommen ins Spiel.

    Kreative Impulse für einen Neustart nach der Familienarbeit, erhalten Teilnehmende im Online-Seminar „Mut zur neuen Lebensphase“ am 23. Mai von 9-12 Uhr. Anmeldung unter Kassel.BCA@arbeitsagentur.de

    Die Teilnahme ist kostenfrei und richtet sich an Männer und Frauen, die Anregungen für die neue Lebensphase nach der Kindererziehung und Kinderbetreuung brauchen.

    Die Seminare sind Teil des Info-Angebots der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagenturen aus Mitte- und Nord-Hessen für das Jahr 2023:

    http://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/bca/aktuelles

  • Zu Fuß

    Gießen zu Fuß.

    Für Fußgänger*innen wird es durch den Verkehrsversuch wesentlich angenehmer, da innerhalb des Anlagenrings weniger Lärmbelästigung besteht. Überquerungen an den größeren Kreuzungen ändern sich für Fußgänger*innen nicht – es wird nur punktuell nachgebessert während der Umbauarbeiten.

    Alle Ampelschaltungen rund um den Anlagenring werden mit Neuinstallation der Anlagen auch für Fußgänger*innen mit Geh-/Sehbehinderung und Rollstuhlfahrende in der Schaltzeitlänge optimiert. Die Querung zwischen den Ampeln wird zudem einfacher, da zumindest auf der Fahrradstraße (Innenring) der Verkehr langsamer ist – hier gilt nämlich die Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h.

    An der Zufahrt zum Arbeitsamt wird eine neue Ampel installiert, die für die Fußgänger*innen eine sichere Querung ohne kreuzenden Kfz-Verkehr ermöglicht. An mehreren Stellen wird durch Umbauarbeiten an Bordsteinen und Gehwegen die Barrierefreiheit ausgebaut. Insbesondere der Fußgängerweg am Parkhaus „Selterstor“ wird ausgebaut und die Zufahrt durch eine Ampel gesteuert. Damit werden der Parkhaus- und der Fußverkehr klar getrennt und damit sicherer.

    Die Fußgängerüberquerung über die Frankfurter Straße auf Höhe der Alicenstraße wird verlegt, es erfolgt eine Ampelregelung über alle vier Einmündungen. Zusätzlich entsteht auf einigen Gehwegen mehr Platz für Fußgänger*innen, da der Radverkehr auf den inneren Anlagenring verlegt wird und die Radwege auf Gehwegen gesperrt werden (Nord- und Ostanlage, Asterweg Richtung Nordstadt, Walltorstraße).

  • ÖPNV

    Gießen mit öffentlichen Verkehrsmitteln

    Die Busse können den Anlagenring wie gewohnt in beide Richtungen befahren, die Linienführungen der Stadtbus- und Stadt-/Umland-Linien bleiben unverändert. In der Fahrradstraße (innerer Ring) steht allerdings nur noch eine Fahrspur zur Verfügung. Alle Bus- und Bahnhaltestellen werden wie gewohnt angefahren. Weitgehend unverändert bleiben auch die Abfahrtzeiten, im Einzelfall kann es zu kleineren Änderungen kommen. Während der Umbauphase kommt es zu Umleitungen für den Busverkehr, da Teilabschnitte des Anlagenrings nicht befahrbar sein werden.

    Der Bahnverkehr ist vom Verkehrsversuch nicht betroffen und bietet eine schnelle und komfortable Möglichkeit, Gießen zu besuchen.

    In der Fahrradstraße gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h. Busse dürfen Radfahrende überholen, wenn während des gesamten Überholvorgangs der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird ohne den Gegenverkehr zu behindern oder zu gefährden. Radfahrer*innen dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren, auch wenn Überholen dann unmöglich wird.

  • Mit dem Auto

    Gießen mit dem Auto

    Für Autofahrer*innen wird mit dem Verkehrsversuch ein zweispuriger Einrichtungsverkehr gegen den Uhrzeigersinn geschaffen. Die Innenstadt und alle Parkplätze sowie Parkhäuser bleiben weiterhin erreichbar. Der KfZ-Verkehr soll den Zielort weiterhin zügig erreichen, daher werden die Ampelanlagen umgebaut und angepasst, sodass der Verkehrsfluss optimiert werden kann.

    Während der Umbauphase kommt es zu Umleitungen, da Teilabschnitte des Anlagenrings nicht befahrbar sein werden.

    Radfahrer*innen dürfen die beiden äußeren Fahrspuren im Einrichtungsverkehr ebenfalls nutzen, insbesondere damit sie alle Zufahrten am Außenring wie auch alle Nebenstraßen weiterhin anfahren können.

    Parken

    In den Parkhäusern und Tiefgaragen bestehen derzeit rund 4.500 Parkmöglichkeiten, in Innenstadtnähe rund 1.500 Parkplätze. Da bei der gewohnten Zufahrt zu den Parkhäusern lediglich Rechtsabbiegespuren oder zzgl. ein kurzer Abschnitt der Fahrradstraße genutzt wird, bleiben diese auch weiterhin über den Innenring erreichbar. So können längere Umwege vermieden werden. Auch die Straßen Schanzenstraße und Reichensand bleiben so erreichbar. Gekennzeichnet wird das schon auf den in den Anlagenring einmündenden Straßen durch Parkhaus-Piktogramme auf der Fahrspur.

    Anlieger

    Damit alle privaten Einfahrten mit dem Auto angefahren werden können, werden neue Querungen der Fahrradstraße gebaut. In zwei kurzen Abschnitten ist die Fahrradstraßen-Spur im Uhrzeigersinn für Anlieger freigegeben. Auch Lieferanten und Handwerksunternehmen können so die Grundstücke am Innenring weiterhin anfahren. Innerhalb des Anlagenrings kommt es aber zum Teil zur veränderten Verkehrsführung (z. B. Abschnitt Westanlage Haus-Nr. 46-64 ausschließlich über „U-Turn“ Höhe Parkhaus West; Einbahnstraßenrichtung Schanzenstraße) sowie neuen Zu- und Ausfahrten (in der Regel Linksabbiegen über Fahrradstraße).

    Für alle Verkehrsteilnehmer*innen gilt auf der Fahrradstraße eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrer*innen dürfen immer nebeneinander fahren und nur überholt werden, wenn während des gesamten Überholvorgangs der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, ohne den Gegenverkehr zu behindern oder zu gefährden.

  • Allgemeine Infos

    Verkehrsversuch Anlagenring

    Was sollte beim Verkehrsversuch passieren – die Planung vor dem Urteil

    Seit Mitte Juni 2023 wird in mehreren Abschnitten die Verkehrsführung auf dem gesamten Anlagenring geändert.

    Am Ende der Arbeiten (voraussichtlich Ende September) wird der bisher 4-spurige Ring versuchsweise für ein Jahr anders genutzt: auf den zwei äußeren Fahrspuren fahren künftig Autos auf einer Einbahnstraße (gegen den Uhrzeigersinn) um die Innenstadt. Die beiden inneren Fahrspuren werden zur Fahrradstraße. Sowohl auf der äußeren Spur, als auch auf der Fahrradstraße fahren weiterhin Busse. Alle Haltestelle werden wie gewohnt bedient.

    Achtung: Alle Zufahrten zu Parkhäusern, Parkplätzen und Grundstücken bleiben natürlich erreichbar!

    Häufig gestellte Fragen und die Anworten dazu unten in den FAQ

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    Was passiert da?

    Ab Ende Juni wird versuchsweise in mehreren Abschnitten die Verkehrsführung auf dem gesamten Anlagenring geändert.

    Am Ende der Arbeiten (voraussichtlich Ende September) wird der bisher 4-spurige und in beide Richtungen befahrbare Ring anders genutzt: auf den zwei äußeren Fahrspuren fahren künftig Autos auf einer Einbahnstraße (gegen den Uhrzeigersinn) um die Innenstadt. Die beiden inneren Fahrspuren werden zur Fahrradstraße. Sowohl auf der äußeren Spur, als auch auf der Fahrradstraße fahren weiterhin Busse. Alle Haltestelle werden wie gewohnt bedient.

    Achtung: Alle Zufahrten zu Parkhäusern, Parkplätzen und Grundstücken bleiben natürlich erreichbar!

    Maximal müssen Sie als Autofahrer*in einen Umweg einplanen, um Ihr Ziel zu erreichen. Oder sich einen neuen, schnelleren oder noch ungewohnten Weg suchen. Dabei wollen wir Sie mit wegweisenden Informationen unterstützen: Kurzvideos zu den einzelnen Zufahrten (Button Videos)


    Fahrradfahrer*innen haben künftig mehr Platz und mehr Sicherheit. Sie nutzen die beiden inneren Fahrspuren in beide Richtungen. Sie teilen sich den Platz mit den Bussen, die weiterhin alle Haltestellen anfahren. Wir hoffen, dass viele diese neuen Freiheiten nutzen.

  • Mit dem Fahrrad

    Gießen mit dem Fahrrad

    Für den Fahrradverkehr tritt eine spürbare und sichtbare Verbesserung durch den Verkehrsversuch ein. Auf dem inneren Anlagenring wird eine Fahrradstraße eingerichtet – es wird einen Zweirichtungsverkehr geben, je eine Fahrspur pro Richtung. Auf der Fahrradstraße darf maximal Tempo 30 km/h gefahren werden und Fahrradfahrer*innen dürfen immer nebeneinander fahren.

    Der Busverkehr wird weiterhin auch in der Fahrradstraße die Bushaltestellen anfahren. Dafür steht aber nur eine Spur zur Verfügung (im Uhrzeigersinn). Da Seitenstraßen und Parkhäuser sowie an den Innenring angrenzende Grundstücke nicht anders oder nur mit großen Umwegen erreichbar wären, darf der KfZ-Verkehr die Fahrradstraße in kurzen Teilabschnitten im Uhrzeigersinn mitnutzen (Zusatzzeichen Anlieger frei).

    Während der Umbauphase kommt es zu Umleitungen, da Teilabschnitte des Anlagenrings nicht befahrbar sein werden.

    Radfahrer*innen dürfen auch auf den äußeren Spuren mit dem Autoverkehr fahren, da bestimmte Ziele mit dem Rad sonst nicht erreichbar wären.

    Über die Frankfurter Straße wird auf Höhe der Alicenstraße eine Querung für Rad- und Fußverkehr, gesichert durch eine Ampel, gebaut. Auch Radverkehr aus der Frankfurter Straße kann so indirekt, gesichert über extra Ampeln, queren. Die Einbahnstraße Alicenstraße aus Richtung Bahnhofstraße wird für den Radverkehr geöffnet.

    Werden die inneren Radspuren komplett vom Autoverkehr getrennt?
    Die Fahrradstraße (innerer Ring) ist schon heute größtenteils durch einen Grünstreifen baulich von den Fahrspuren des äußeren Rings abgegrenzt. Wo die bauliche Trennung bisher fehlt, wird sie durch Klemmfix ergänzt. Klemmfix sind mobile rot-weiße Absperrbarken.

    Wie erreichen die Radfahrer*innen gefahrlos den inneren Ring?
    Viele der Knotenpunkte enthalten bereits eine Ampel. Zum Teil werden aber zusätzliche Zuführungen auf den inneren Ring erforderlich (z.B. am Platz der Deutschen Einheit). Die Arbeitsamt-Ausfahrt wird im Rahmen des Verkehrsversuchs ebenfalls durch eine Ampel geregelt. Nicht alle Zufahrten können allerdings durch eine Ampel gesteuert werden (z. B. Bismarckstraße).

    Müssen Fahrräder die inneren Spuren nutzen?
    Nein, Radfahrer*innen dürfen auch die beiden äußeren Kfz-Fahrspuren nutzen, insbesondere damit sie alle Zufahrten am Außenring wie auch alle Nebenstraßen weiterhin erreichen können.