Verbraucherzentrale Hessen erklärt, welche Lebensmittel wo am besten lagern und wie weniger im Müll landet
Zu viel gekauft, im Vorratsschrank übersehen, nicht gekühlt oder eine Idee fehlt, was aus dem kleinen Rest noch werden kann – es gibt viele Gründe, warum in deutschen Haushalten rund 78 Kilogramm Lebensmittel pro Person und Jahr im Abfall enden. Das muss nicht so sein.
„Wer seine Lebensmittel im Blick behält, sie verarbeitet, bevor sie verderben und weiß, was sich wo am wohlsten fühlt, kann mehr davon genießen“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.
Den Lieblingsplatz geben
Als Richtschnur gilt: Was im Handel in der Kühlung liegt und was aus dem Regal kommt, landet auch Zuhause an diesem Ort. Dabei ist folgendes gut zu wissen: Bei Gemüse und Obst gibt es kälteempfindliche und kälteverträgliche Arten. Kartoffeln sollten zwar kühl und dunkel, aber ebenso wie beispielsweise Zwiebeln, Knoblauch, Auberginen, Gurken, Tomaten, Zucchini und Kürbisse nicht im Kühlschrank lagern. Exotische Obstarten wie Ananas, Bananen oder Zitrusfrüchte sind bei Raumtemperatur am besten aufgehoben.
Anders sieht es aus, wenn im Vorratsschrank Gelagertes einmal geöffnet oder angebrochen wurde: Fruchtaufstriche, Säfte, haltbare Milch oder Konserviertes müssen in die Kühlung und zügig verbraucht werden, da sie sonst verderben oder von Schimmel befallen werden können.
Sich nicht gleich trennen
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei Trockenprodukten wie Nudeln, Mehl, Tee, Kaffee, Konserven und ähnlichem bereits überschritten, ist das meist kein Problem. Viele Lebensmittel sind in der Regel deutlich länger haltbar. Allenfalls leidet der Geschmack auch etwas. Auch Milchprodukte, gerade die naturbelassenen Varianten, halten meist ohne Qualitätseinbußen ein paar Tage bis Wochen länger. Verlassen Sie sich auf Ihre Sinne und Prüfen Sie die Lebensmittel durch Anschauen, Riechen und vorsichtiges Probieren. Überreifes Obst können Sie pürieren und zu einem Getränk verarbeiten. Auch klassische Reste wie zwei bis drei Kartoffeln ein paar Löffel Nudeln oder Gemüse eignen sich, um Pfannengerichte, Aufläufe oder Bowls zu bereichern.
Grenzen setzen
Anders als beim MHD ist ein abgelaufenes Verbrauchsdatum „zu verbrauchen bis …“ unbedingt zu beachten. Es nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verkauft und verzehrt werden darf uns steht auf sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wie verpacktes frisches Fleisch. Hier gilt: das Produkt am gleichen Tag zubereiten und verzehren oder durchgaren und einfrieren. Ansonsten heißt es Abschied nehmen und entsorgen. bei Angeschimmeltem ist ebenfalls kein Pardon angesagt: Brot komplett entsorgen, auch wenn nur die ersten Scheiben Schimmelbefall zeigen. Auch Obst ist oft so wasserreich, dass sich Schimmelpilzgifte schnell unsichtbar verbreiten können. So sollte eine Nektarine oder ein Pfirsich mit brauner Faulstelle dann besser im Abfall landen.
Mehr Informationen rund um das Thema Lebensmittelverschwendung gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale „Genießen statt wegwerfen: Lebensmittelverschwendung stoppen.“