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  • Endspurt: die letzte Weihnachtsmarktwoche vor Heiligabend beginnt

    Die Gießen Marketing GmbH begrüßt Groß und Klein mit einem bunten Programm auf dem Kirchen-platz – Die Besucher*innen können sich während des Weihnachtsmarktes vom 27. November bis 30. Dezember auf 46 abwechslungsreiche Programmpunkte freuen – Für Kinder gibt es Bastelaktionen, Theater, Lesungen und Workshops – ein vielfältiges Musikprogramm sowie Gießen-Entdecken – Akti-onen in einem weihnachtlichen Ambiente im Herzen der Stadt sorgen bei den Erwachsenen für Freude. Für manche Angebote ist eine Anmeldung erforderlich.

    Kaum zu glauben – der Weihnachtsmarkt in Gießen neigt sich wirklich seinem Ende zu. Vor und nach den Feiertagen hat die Gießen Marketing GmbH aber noch eine Vielzahl an Programmpunkten auf dem Kirchenplatz im Angebot. Also noch schnell die Gelegenheit am Selterstor zum Eisstockschießen nutzen!

    Am Montag, den 18. Dezember um 16 Uhr gibt es für Kinder die letzte Gelegenheit, sich in die Finessen des weihnachtlichen Plätzchenbackens einweihen zu lassen. Eine Anmeldung unter pretix.eu/gima ist zwecks Planung erforderlich. Das Angebot ist kostenlos.

    Die Kinder haben am Dienstag, 19. Dezember, um 16 Uhr mit der Mobilen Malbar wieder die Möglichkeit, selbst kreativ zu werden. Vielleicht werden noch ein paar kurzfristige Weihnachtsgeschenke benötigt. Selbstgemaltes kommt immer gut an. Am Mittwoch, 20. Dezember, ab 16 Uhr kann ein letztes Mal mit der GiMa gebastelt werden. Hierbei können die Kinder eigene Weihnachtskarten erstellen.

    Ab 17.30 Uhr bringen die Pfadfinder der DPSG das Friedenslicht von Betlehem nach Gießen auf den Kirchenplatz. Es soll in der Weihnachtszeit als Symbol des Friedens und der Versöhnung für alle Menschen leuchten. Das Licht wird mit dem BDKJ und dem Katholischen Jugendbüro Oberhessen an die Besucher und Besucherinnen des Weihnachtsmarktes und sozialen Einrichtungen weitergegeben.

    Am Donnerstag, den 21. Dezember ab 16:45 Uhr ist der Kinderchor Bonissimo der katholischen Pfarrgemeinde St. Bonifatius zu Gast. Die Kinder zwischen 6 und 12 Jahren singen, spielen und tanzen gemeinsam und bringen Weihnachtsstimmung auf den Kirchenplatz. Ab 18 Uhr übernimmt der Musikzug der FFW Staufenberg gemeinsam mit dem Jugendblasorchester Lollar.

    Am Donnerstag von 14 bis 20 Uhr wird es wieder frostig und feurig zugleich, mit dem Schnitzen von Eiskulpturen und spektakulärer Feuer-Jonglage. Dieses Mal bei den Drei Schwätzern.

    Musikalisch geht es auch am Freitag, den 22. Dezember ab 19 Uhr weiter. Das Patrick Keil Duo spielt deutschsprachige Popcovers.

    Märchen passen einfach in die Weihnachtszeit! Schauspielerin Irina Ries verzaubert die Kleinen mit märchenhaften Geschichten am Samstag, 23. Dezember um 14 Uhr. Von 14 bis 16 Uhr ist auch wieder der Nikolaus in der Innenstadt unterwegs. Um 16.30 Uhr wird das Duo Balladeire die Wei-nachtsmarktbesucher und -besucherinnen erfreuen. Um 18 Uhr wird gemeinsam mit der Ev. Stadtkirchenarbeit und der katholischen Cityseelsorge der Weihnachtssegen gespendet.

    Nach den Feiertagen lädt Andreas Eikenroth am 27. Dezember zu einer Lesung aus seinem neuen Buch „Razzia, Rock und Rambazamba – Die Gießener Kultkneipen“ auf den Kirchenplatz ein. Im Anschluss ist ein gemeinsamer Kneipenbesuch möglich. Am 28. Dezember wird es noch einmal musikalisch: „Gold zu Bei“ spielen Musik aus den 20er bis 40er Jahren.

    Am 29.12.2023 findet wieder die Geschenketauschaktion der Gießen Marketing GmbH statt. Doppelte oder aus sonstigen Gründen nicht genutzte Weihnachtsgeschenke können hier mit viel Spaß und Unterhaltung gegen neue Geschenke getauscht werden.

    Der Weihnachtsmarkt 2023 endet am 30.12 mit der Jahresabschlussparty mit DJ Errol. Ab 18 Uhr kann auf dem Kirchenplatz ein letztes Mal getanzt und das stimmungsvolle Ambiente genossen werden.

    Das gesamte Programm:

    Das Programm liegt auch in der Tourist-Information in der Schulstraße 4 als Flyer zum Mitnehmen bereit.

    Öffnungszeiten Weihnachtsmarkt vom 27.11. bis 30.12.2023
    Montag bis Donnerstag: 11:00 bis 21:00 Uhr
    Freitag und Samstag: 11:00 bis 22:00 Uhr
    Sonntag: 13:00 bis 21:00 Uhr

    Quelle: Gießen Marketing GmbH

  • Eisstockschießen auf dem Gießener Weihnachtsmarkt

    Das beliebte Eisstockschießen ist wieder da! Nachhaltig und mit genauso viel Spaß können sich die Besucher und Besucherinnen in dieser traditionellen Wintersportart messen.

    Im „Schwedendorf“ am Selterstor ist die Bahn für das Eisstockschießen zu finden. Die Platzierung im „Schwedendorf“ kommt nicht von ungefähr, denn diese Sportart hat ihren Ursprung in Skandinavien. Heute ist sie in Deutschland vor allem im Alpenraum zu finden und Teil des dortigen Brauchtums. Und jetzt auch Teil des Gießener Weihnachtsmarktes!

    Ziel ist es, die Gegner durch geschickt geworfene Eisstöcke von der Bahn zu kegeln und seinen eigenen Stock so nah wie möglich ans Ziel zu schubsen. Hier ist Zielgenauigkeit und Präzision gefordert.

    Die Bahn besteht nicht aus Eis, sondern aus einer glatten Plastikoberfläche. So kann sie ohne hohen Energieaufwand nachhaltig betrieben werden.

    Interessierte können im Schwedendorf gegen einen Pfand Eisstöcke ausleihen. Die Nutzung der Bahn ist kostenfrei. Die Öffnungszeiten der Bahn sind identisch mit denen des Schwedendorfes (Mo bis Sa).
    Alle Informationen finden Interessierte unter www.giessen-entdecken.de/eisstockschiessen.

    Das gesamte Programm des Gießener Weihnachtsmarktes ist unter www.giessen-entdecken.de zu finden und liegt auch in der Tourist-Information in der Schulstraße 4 zum Mitnehmen bereit.

  • Per Anhalter in den Rhein

    „Aal-Taxi“: Helfer in Marburg unterstützen Tiere bei ihrer Reise zu den Laichgründen in der Sargassosee östlich von Florida – „Großer Dank für Einsatz bei klirrender Kälte“

    Gießen/Marburg. In der Winterzeit, wenn es draußen kalt ist und schneit, machen wir Menschen es uns gerne auf der Couch und vor dem Kamin gemütlich. Ganz anders geht mit dem Beginn der nasskalten Jahreszeit ein spezieller Bewohner unserer Fließgewässer um. Der europäische Aal tritt mit Einbruch des Winters und den ersten Hochwasserereignissen seine circa 6.000 (!) Kilometer lange Reise zu den Laichgründen in der Sargassosee östlich von Florida an. Um die abwandernden Aale dabei zu unterstützen, betreuen zahlreiche ehrenamtliche Helfer des Fischereivereins Marburg und Umgebung e.V. sowie der Fischereibiologe Dr. Dirk Hübner (Bürogemeinschaft für Fisch- und Gewässerökologische Studien Marburg) seit 2016 ein „Aal-Taxi“. Beauftragt wird der Fischereibiologe jeweils vom Regierungspräsidium Gießen.

    Damit das „Aal-Taxi“ starten kann, müssen die Helfer die sogenannten Blankaale der Lahn natürlich erst einmal fangen. Das passiert in einem Aalfang in Marburg, der 2016 für das Projekt reaktiviert wurde. Das Regierungspräsidium Gießen stellte dabei für bauliche Maßnahmen sowie für eine Hälteranlage Mittel der hessischen Biodiversitätsstrategie zur Verfügung.

    Doch das mit dem Fangen ist gar nicht so einfach. Denn auch hier macht es der natürliche Lebenszyklus des Aals den Beteiligten nicht leicht. Die Hauptabwanderungsperiode wird vor allem durch spätherbstliche Hochwasserereignisse ausgelöst. Zusätzlich wandert ein Großteil der Tiere während der Dunkelheit ab. Das heißt, die Helfer rücken mit Beginn der Dämmerung aus und sind jeweils bis zum späten Abend im Einsatz – und das über mehrere Wochen und bei Wind und Wetter. Die Bedingungen, unter denen das Arbeitsteam die Aale keschert, die in der Gitterkonstruktion gefangen wurden, sind also widrig. Aber die Aktionen waren und sind gleichermaßen wichtig und erfolgreich: Allein in den vergangenen drei Jahren wurden dabei über 700 Aale mit einem Gesamtgewicht von circa 650 Kilogramm gefangen.

    Die gefangenen Aale werden jeweils im Anschluss in ein Hälterbecken befördert und anschließend in das „Aal-Taxi“ verladen, das sie dann an den Rhein nahe Lahnstein transportiert. Neu ist in diesem Jahr, dass ein Großteil der gefangenen Tiere dem Interreg-Projekt „Rhein verbindet – Teilprojekt Knakaal“ gespendet wurde. Im Rahmen des Projekts werden die Aale in Köln markiert und im Anschluss dort in den Rhein entlassen. Ziel ist es, die Auswirkungen der Schifffahrt im Niederrhein auf die abwandernden Aale aufzuzeigen. Mehr Informationen zum Projekt, an dem Bürgerinnen und Bürger übrigens selbst teilnehmen können, gibt es im Internet unter https://www.derrheinverbindet.de/nachrichten/ab-november-freiwillige-fuer-die-suche-nach-markierten-aalen-in-waal-und-rhein-gesucht/.

    Doch warum überhaupt dieser ganze Aufwand? „Diese und viele weitere Maßnahmen sind notwendig, da viele Wanderhindernisse die Abwanderung der Aale behindern“, erklärt Marc Sonnleitner von der Oberen Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Gießen. An Querbauwerken ist den sogenannten Blankaalen das Weiterkommen entweder ganz verwehrt oder nur unter sehr gefährlichen Bedingungen möglich, denn an Wasserkraftanlagen müssen sie meist schnell rotierende Turbinen passieren. Dabei gilt es allein von Marburg bis zur Mündung in den Rhein 29 dieser Anlagen zu überwinden. Nur wenige dieser Anlagen erfüllen die gesetzlich vorgeschriebenen Standards für Fischabstiegs- und -schutzeinrichtungen. „Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben für den Bau dieser Einrichtungen verpflichtend sind, wird es noch einige Zeit dauern, bis diese an allen Anlagen vorhanden sind“, weiß Sonnleitner.

    Umso mehr freut er sich, dass den Lahn-Aalen auch dieses Jahr der Weg zu den Laichgründen erleichtert und zusätzlich ein wichtiger Beitrag zu einem wissenschaftlichen Projekt geleistet wird. „Ein großer Dank gilt daher den ehrenamtlichen ,Aalfängern‘, die in etlichen Nächten bei klirrender Kälte den Aalfang in Marburg betreuen“, betont der RP-Mitarbeiter. Sie werden vermutlich bis Weihnachten im Einsatz sein. Für die Aale ist die Reise dann noch lange nicht abgeschlossen – mindestens ein Jahr werden sie brauchen, bis sie in der Sargassosee ankommen. Dort laichen sie ab und sterben dann. Für ihre Nachkommen beginnt dann wiederum die Reise. „Für die sogenannten ,Weidenblattlarven‘ geht es im Anschluss mit dem Golfstrom wieder zurück in Richtung Europa, wo sie dann wiederum als ,Gelbaale‘ in den Rhein und andere Gewässer aufsteigen“, erklärt Marc Sonnleitner.

    Bildunterschrift: Die Tiere werden in einer Gitterkonstruktion gefangen. Foto: Dr. Dirk Hübner

     

  • Kinder schützen: Lebensmittelmarketing regulieren

    Verbraucherzentrale Hessen fordert umfassende Regulierung von Marketingaktivitäten bei zu zucker-, fett- und salzreichen Lebensmitteln an unter 14-Jährige
    Beim verbraucherpolitischen Frühstück der Verbraucherzentrale Hessen am 13. Dezember 2023 diskutierte Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, mit geladenen Expertinnen und Experten sowie über 65 Teilnehmenden darüber, wie sich Werbung auf junge Menschen auswirkt.

    „Werbung beeinflusst nachweislich das Essverhalten. Deshalb muss die Politik ihrer Verantwortung nachkommen und die besonders verletzlichen Verbrauchergruppen der Kinder und Jugendlichen umfassend vor Werbung für ungesunde Lebensmittel schützen“, fasst Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen die Diskussion zusammen. „Wir fordern bereits seit Jahren die an Kinder gerichtete Werbung für Produkte mit zu viel Fett, Zucker und Salz bundeseinheitlich gesetzlich zu regulieren“, so Wendt. Es sei nun an der Zeit, dass die Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf vorlegt, um ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen.

    Die Zahlen zeigen, dass es ein Problem bei der Ernährung von Kindern gibt: Knapp 15 Prozent der 3- bis 17-Jährigen in Deutschland sind übergewichtig. Prof. Dr. Andreas Jenke, Klinikdirektor der Neonatologie und allgemeinen Pädiatrie am Klinikum Kassel, schilderte die körperlichen und psychosozialen Auswirkungen von Übergewicht aus seiner Arbeit in der Adipositastherapie. „Wir haben eine Adipositasepidemie bei Kindern und Jugendlichen. Wir müssen jetzt handeln, denn es ist einfacher, ein starkes Kind aufzubauen, als einen kranken Erwachsenen zu heilen.“

    Was es braucht, um gesunde Ernährung zu fördern, legte Stella Glogowski, Leiterin der Fachgruppe Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Hessen, dar: „Verbraucherinformation, Ernährungsbildung und Kennzeichnung sind wichtige Stellschrauben für ein verändertes Ernährungsverhalten. Wir müssen darüber hinaus auch Ernährungsumgebungen gesundheitsförderlicher gestalten, denn diese prägen unser Verhalten ganz entscheidend.“

    „Das geplante Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz soll Kinder gezielt vor Werbung für Produkte mit einem hohen Zucker-, Fett- und Salzgehalt schützen. Dafür verwendet das Gesetz Grenzwerte, die von der Weltgesundheitsorganisation entwickelt wurden. Diese sind so definiert, dass Werbung für gesunde Lebensmittel weiterhin erlaubt bleibt“, so Dr. Peter von Philipsborn, Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung an der Universität München.

    Silke Arnold, Erste Vorsitzende des Kinderschutzbunds Landesverband Hessen, betont: „Werbung hat folgenreiche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Daher unterstützen wir die Werberegulierung für an Kinder gerichtetes Marketing ausdrücklich. Darüber hinaus sollten wir den Blick auf die vielfältigen Ursachen für die stetige Zunahme von körperlichen Erkrankungen wie Adipositas und psychosozialen Belastungen bei Kindern richten und ihren Bedürfnissen in der heutigen Zeit gerecht werden.“

    Zuspruch findet Werberegulierung auch bei der Zielgruppe selbst: Werbung auf Social Media konfrontiert Jugendliche und auch Kinder mit einem Paradox: ungesunde Produkte, präsentiert von Influencern mit unrealistischen Körperbildern, weshalb sich die Zielgruppe selbst mehr Unterstützung der Politik in Form von Regulierung wünscht. Ilan Stefanov, stellvertretendes Vorstandsmitglied des StadtschülerInnenrats Frankfurt, macht deutlich: „Wir als StadtschülerInnenrat unterstützen, dass die Werbung für Zucker und Co. im öffentlichen Leben sowie in den sozialen Medien reguliert werden sollte, da sie einen erheblichen Einfluss auf unsere Essenswahl hat.“

  • Erleichterung für Kleinselbstständige

    Gesetzesänderung stärkt Verbraucherschutz bei Festsetzung von Krankenkassenbeiträgen 

    In diesem und im vergangenen Jahr hat die Verbraucherzentrale Hessen immer wieder freiwillig versicherte Selbstständige beraten, die Bescheide über den Höchstbetrag von ihrer Krankenkasse erhalten hatten. Drastische Nachzahlungen von bis zu 8000 Euro waren für diese Selbstständigen unverständlich und existenzbedrohend. Eine Gesetzesänderung, die voraussichtlich im Januar 2024 in Kraft treten wird, gibt den Selbstständigen nun mehr Zeit, ihre Steuerunterlagen zum Zwecke einer angemessenen Festsetzung der Krankenkassenbeiträge einzureichen.

    Seit 2018 werden die Beiträge von freiwillig versicherten Selbstständigen aufgrund des Einkommenssteuerbescheides des Vorjahres vorläufig festgestellt. Wies ein Mitglied nicht innerhalb von drei Jahren das Einkommen auf Verlangen der Krankenkasse nach, setzte die Krankenkasse rückwirkend für drei Jahre den Höchstbeitrag fest, derzeit rund 1000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung. Nachgereichte Dokumente wurden von den Krankenkassen nicht akzeptiert. „In den meisten Fällen, in denen sich Betroffene an uns wandten, befanden sie sich in schwierigen finanziellen und gesundheitlichen Situationen“, sagt Daniela Hubloher, Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir hatten eine Beschwerde, bei der selbst bei dem versehentlichen Fehlen nur eine Seite des Steuerbescheides der Höchstbetrag angesetzt wurde“.

    Verbraucherzentralen setzten sich für Verbraucher ein 

    Die Verbraucherzentrale Hessen, andere Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband vertraten die Ansicht, dass nachgereichte Unterlagen im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen sind. In der Kommunikation mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und dem Bundesamt für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde stellte sich aber heraus, dass auch diese das restriktive Vorgehen der Krankenkassen stützten.

    Gesetzesänderung schafft „Drei-Jahres-Regelung“ ab und gilt auch rückwirkend 

    Die Problematik erreichte das Bundesgesundheitsministerium. Im Zuge des Pflegestudiumstärkungsgesetzes änderte der Gesetzgeber § 240 Abs. 4a SGB V: Versicherte haben nach Festsetzung und Bekanntgabe des Höchstbetrags nun zwölf Monate Zeit, das tatsächliche Einkommen mittels Steuerbescheids nachzuweisen. Diejenigen, die bereits den Höchstbetrag zahlen mussten, können den Betrag rückwirkend entsprechend ihrem tatsächlichen Einkommen neu berechnen lassen. Die Gesetzesänderung wird nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, voraussichtlich Anfang Januar 2024. „Wir erwarten, dass sich die Krankenkassen im neuen Jahr zum Zwecke der Neuberechnung der Beiträge aktiv an die Betroffenen wenden“, sagt Daniela Hubloher. Sicherheitshalber können sich diese aber auch von sich aus an ihre Krankenkasse wenden und eine Neuberechnung beantragen.

  • Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums Gießen geben Tipps zum Umgang mit Brennpaste und Spiritus

    Fondue ist lecker, aber die Zubereitung nicht ungefährlich

    Gießen. Eine schöne Tradition in der Winterzeit ist das gemeinsame Essen mit Familie oder Freunden. Fondue steht auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben. Aber so schön gemütlich ein Fondue-Abend auch sein mag: Heißes Fett, brodelnde Gemüsebrühe, aber insbesondere das Erhitzen der Rechauds mit brennbaren Flüssigkeiten sind Risiken, die nicht unterschätzt werden dürfen. „Dabei ist es nicht entscheidend, welche Art von Fondue vorgesehen ist, sondern welcher Brennstoff zum Einsatz kommt. Denn egal ob Brennpaste oder Brennspiritus – Sicherheit ist das A und O“, erläutert der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Seine Behörde gibt daher Tipps, was zu beachten ist.

    „Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen. Insbesondere dann, wenn flüssiger Brennstoff in die heißen Kocher nachgefüllt wird. Besondere Achtsamkeit ist vor allen Dingen dann geboten, wenn Kinder in der Nähe sind“, sagen die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer aus dem zuständigen RP-Dezernat.

    Doch welcher Brennstoff ist der richtige? Für ein Fondue mit Rechaud kann zwischen Spiritus oder Brennpaste gewählt werden. Brennpaste besteht aus Brennspiritus (Ethanol), der durch Zugabe eines Gelbildners zu einer gallertartigen Masse wird. Die Paste kommt meist in der Form kleiner Dosen (circa 80 bis 200 Milliliter) in den Handel, aus denen sie direkt abgebrannt werden kann. Es gibt aber auch Tuben oder Flaschen. Der Vorteil von Brennpaste ist, dass sich die zähflüssige Paste nur wenig ausbreitet, wenn der Kocher umkippen sollte. Wegen der etwas geringeren Brandgefahr wird die Brennpaste auch als Sicherheitsbrennpaste bezeichnet.

    Brennspiritus selbst ist eine Variante von Alkohol, der wegen seiner hohen Reinheit gut brennbar ist. „Im Gegensatz zur Brennpaste ist er flüssig und kann sich beim Verschütten auf dem Tisch ausbreiten. Dann besteht ein erhöhtes Brandrisiko“, warnen die Expertinnen und Experten. Das ist nur bei Spiritusbrennern nicht der Fall, bei denen die Brennflüssigkeit vollständig von einem Glasfaservlies oder dergleichen aufgenommen wird.

    Rechauds dürfen nur für den vorgesehenen Brennstoff verwendet werden. Ein Rechaud für Brennspiritus hat einen Schwamm, der verkleben würde, wenn Brennpaste eingefüllt wird. „Grundsätzlich gilt: Niemals Feuerzeugbenzin oder ähnliche Brennflüssigkeiten verwenden, denn dabei besteht Explosionsgefahr“, heißt es aus dem Regierungspräsidium.

    Neben der Auswahl des Brennstoffs sind einige wichtige Hinweise bei der Verwendung zu beachten: Sowohl Brennspiritus als auch Brennpaste sind kennzeichnungspflichtige Produkte nach der ⁠CLP⁠-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Deshalb müssen die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge auf dem Behälter beachtet werden. Auch die entstehenden Verbrennungsgase sind nicht zu unterschätzen – von daher ist bei einem Fondue-Essen für eine gute Belüftung zu sorgen. Grundsätzlich ist es ratsam, die Töpfe mitsamt Flüssigkeit auf dem Herd zu erhitzen. Das hilft, Brennpaste beziehungsweise Spiritus zu sparen und Emissionen gering zu halten.

    Ist der Brenner leer, muss mit dem Auffüllen gewartet werden, bis die Flamme wirklich erloschen und der Kocher abgekühlt ist. „Für das Rechaud auf dem Tisch sollte ein sicherer Standplatz gewählt werden. Am besten wäre eine nicht brennbare oder feuerfeste Unterlage wie eine Steinplatte“, so der Rat aus dem Arbeitsschutzdezernat. Aus Sicherheitsgründen sollte der Brennstoff beim Fondue möglichst mit einem Kaminfeuerzeug oder langen Streichhölzern angezündet werden.

    „Sollte etwas schiefgehen: Halten Sie vorsichtshalber eine Löschdecke, einen Feuerlöscher der Brandklasse F oder ein Löschspray bereit. Sollte sich erhitztes Fett entzünden, darf auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da dies zum Verspritzen des heißen Fetts und zu einer Brandausbreitung führt.“ Wer auf Nummer sichergehen möchte, kann alternativ auf einen elektrischen Fonduetopf zurückgreifen. Werden mehrere gleichzeitig verwendet, sollte für jeden Topf eine separate Steckdose genutzt werden, da Mehrfachstecker überhitzen können.

    Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Verbraucherprodukten, stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de zur Verfügung.

     

    Bildunterschrift: Egal ob Brennpaste oder Spiritus: Sicherheit ist das A und O.

    Foto: RP Gießen

  • Versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln

    Verbraucherzentrale Hessen fordert eindeutige Kennzeichnung von geänderten Inhaltsmengen 

    In den Supermarktregalen werden viele Lebensmittel kleiner oder minderwertiger und damit unauffällig teurer. In der Packung stecken plötzlich weniger Kekse, dünnere Wurstscheiben oder ein Teil der Nüsse im Müsli wird durch günstigere Rosinen ersetzt. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert über Praktiken wie „Shrinkflation“ oder „Skimpflation“ und gibt Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher diese Tricks der Hersteller erkennen können.

    Die Preissteigerung bei Lebensmitteln liegt seit Monaten deutliche über der allgemeinen Teuerungsrate. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben damit zu kämpfen. Noch schwieriger wird es für sie, wenn Hersteller Preiserhöhungen verschleiern: „Shrinkflation“ bezeichnet eine verringerte Füllmenge bei gleichbleibender Verpackungsgröße. „Verbraucherinnen und Verbraucher bemerken diese versteckten Preissteigerungen erst beim Öffnen der Verpackung – oder gar nicht. Das ist nicht fair“, sagt Jana Broggini von der Verbraucherzentrale Hessen.

    Bei der „Skimpflation“ wird hingegen nicht die Menge, sondern die Qualität der Produkte reduziert. Hochwertige Zutaten werden durch minderwertigere ersetzt, um Kosten auf Herstellerseite zu senken. Beispielsweise stehen Wasser und Bindemittel in der Zutatenliste plötzlich weiter vorne, hochwertige Zutaten weiter hinten.

    Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten können

    • neue Verpackungen und Rebranding: Hinweise wie „New Size“ oder „Neue Größe“ können auf „Shrinkflation“ oder „Skimpflation“ hindeuten, ebenso ein neuer Produktname oder neues Verpackungsdesign.
    • Vergleich von Grundpreisen: Vergleichen Sie den Grundpreis von Lebensmitteln. Dieser muss grundsätzlich auf ein Kilogramm oder ein Liter bezogen sein.
    • Luft in der Verpackung: Bemerken Sie, dass sich die Füllmenge einer Verpackung reduziert hat, sollten Sie aufmerksam werden und nach Möglichkeiten vergleichen

    Forderungen der Verbraucherzentrale Hessen 

    Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor versteckten Preiserhöhungen zu schützen, fordert die Verbraucherzentrale Hessen klare rechtliche Auflagen für mehr Transparenz:

    • Füllmengenregelungen: Um Luftverpackungen zu vermeiden, sollte klare Vorgaben zu Füllmengen eingeführt werden
    • Veränderungen im Grundpreis angeben: Hersteller und Händler sollten Veränderungen im Grundpreis deutlich kennzeichnen
    • Warnhinweis bei geänderten Inhaltsmengen: Füllmengeänderungen der vergangenen sechs Monate sollten mit einem deutlichen Hinweis und in Prozentangabe gekennzeichnet werden

    Verbraucherinnen und Verbraucher, die Mogelpackungen entdecken, können diese bei der Verbraucherzentrale Hessen melden. Wir setzen uns für transparente, verbraucherfreundlichere Regelungen ein.

  • Weniger Stromsperren in Hessen

    Land Hessen verstetigt erfolgreiches Projekt „Hessen bekämpft Energiesperren“

    Im Jahr 2022 wurden laut Bundesnetzagentur in Hessen 16.038 Stromsperren durchgeführt. Im Vorjahr waren noch 18.773 hessische Haushalte von Stromsperren betroffen. Mit dem kostenlosen Beratungsangebot „Hessen bekämpft Energiesperren“ hilft die Verbraucherzentrale Hessen seit 2020 den Menschen, die mit Energieschulden und Energiesperren konfrontiert sind. Das Projekt wird nun vom Land Hessen als dauerhaftes Angebot der Verbraucherzentrale verstetigt.

    Daniela M. aus Darmstadt hat die Jahresverbrauchsabrechnung von ihrem Energieversorger erhalten. Sie soll für Strom einen Betrag in Höhe von 600 Euro nachbezahlen. Sie kann die hohe Rechnung nicht nachvollziehen und auch nicht bezahlen. Deshalb kontaktiert sie die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale Hessen. Dort wird ihre Rechnung überprüft und ihr erklärt, warum die hohe Nachzahlung entstanden ist. Anschließend kontaktiert der Berater der Verbraucherzentrale ihren Energieversorger und bittet um die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Schnell wird mit den Energieversorgern eine zinsfreie Ratenzahlung von zwölf Monaten vereinbart. Diese Zahlungen kann Daniela M. stemmen und damit eine Stromsperre in ihrem Zuhause vermeiden.

    Ab einem Zahlungsrückstand in der Höhe von mindestens zwei Abschlägen kann der Energieversorger eine Sperre androhen, sofern der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt

    Die Energieschuldenberatung bei der Verbraucherzentrale berät hessische Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und verfolgt das Ziel, hessenweit Zahlungsprobleme rund um die Energierechnung anzugehen und deren Ursachen zu regulieren. Vorrangiges Ziel ist, dass von Energiesperren bedrohte Haushalte in Hessen umgehend Hilfe erhalten.

    „Wichtig ist, dass man sich kümmert und den Energieversorger kontaktiert, wenn man die Rechnung oder den Abschlag nicht bezahlen kann“, rät Nicole Hensel, Projektleiterin von Hessen bekämpft Energiesperren. „In den meisten Fällen kann gemeinsam eine Lösung gefunden und eine Sperre vermieden werden.“

    Steigende Beratungszahlen
    Insbesondere Alleinlebende, Senioren und Menschen im Bezug von Bürgergeld haben Probleme ihre Energierechnungen zu bezahlen und kontaktieren die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale Hessen. Viele Ratsuchende sind mit der Situation überfordert und trauen sich nicht zu, den Energieversorger zu kontaktieren. Die Kontaktaufnahme zum Versorger übernimmt in diesen Fällen die Energieschuldenberatung.

    „Erfreulich ist die gute Zusammenarbeit mit den hessischen Energieversorgern“, sagt Nicole Hensel, Projektleiterin von Hessen bekämpft Energiesperren. „Die hessischen Grundversorger tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den meisten Fällen dazu bei, sachdienliche und verbraucherfreundliche Lösungen zu finden, wenn es darum geht, Energiesperren zu vermeiden.“

    Runde Tische zur Vermeidung von Energiesperren
    In diesem Jahr wurden von der Verbraucherzentrale Hessen im Rahmen des Projektes insgesamt 22 „Runde Tische zur Vermeidung von Energiesperren“ in den einzelnen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert und durchgeführt. An den Runden Tischen nahmen die jeweiligen Grundversorger, Jobcenter, Sozialämter, Schuldnerberatungen und Vertreter der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. teil. Auf allen Veranstaltungen fand ein reger und sehr konstruktiver Austausch zur Vermeidung von Energiesperren zwischen den einzelnen Akteuren statt. Ziel war, ein Verständnis für die Sichtweise der anderen örtlichen Akteure auf die Problematik zu entwickeln und gemeinsame Lösungswege zu finden. Für das Jahr 2024 ist eine Fortsetzung der Veranstaltungen geplant.

    Verstetigung
    Das Projekt startete im Herbst 2020 mit einer Laufzeit bis zum Jahresende 2023. und wird nun als dauerhaftes Angebot der Verbraucherzentrale verstetigt.

    „Das ist eine richtige Entscheidung der Landesregierung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Zahl der Energiesperren ist weiterhin sehr hoch. Betroffen sind alle Bevölkerungsgruppen. Wir müssen deswegen auch in Zukunft alles dafür tun, dass die Menschen nicht ohne Licht und Heizung auskommen müssen. Das über das Land Hessen finanzierte Beratungsangebot ist dafür ein wichtiger Baustein“, so Wendt.

  • Mit Riester ab 2024 die Heizung sanieren

    Verbraucherzentrale Hessen weist auf neue Möglichkeit für Riester-Sparen hin 

    Ab dem 01. Januar 2024 besteht für Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen für eine energetische Sanierung zu nutzen. Damit bietet sich für viele Riester-Sparer eine neue Option, ihr Geld sinnvoll einzusetzen. Die Verbraucherzentrale Hessen berät im Rahmen ihrer Altersvorsorge-Beratung über die Verwendung von Riester-Guthaben. 

    Viele Immobilieneigentümer wollen die Heizung sanieren oder ihre Immobilie dämmen. Kredite sind aktuell unter Umständen verhältnismäßig teuer. Da kommt die neue Möglichkeit, bereits angespartes Riester-Guthaben für diese Zwecke zu verwenden gerade richtig. Grundsätzlich können alle Riester-Gelder für eine Wärmepumpe oder eine Dachdämmung verwendet werden, es sei denn, es wird betrieblich geriestert.

    „Riester kann eben mehr als nur Rente“, so Katharina Lawrence, Referentin Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „und viele Versicherungen und Banken wiesen auf diese Möglichkeit nicht aktiv hin.“

  • Der Weihnachtsmann kommt mit dem Blaulicht

    Unter diesem Motto findet am 06.12.2023 ein Weihnachtsumzug der Blaulichtorganisationen in Gießen statt und hält dabei noch eine kleine Überraschung für Kinder und Jugendliche bereit.

    Unter der Planung des THW Ortsverband Gießen findet in diesem Jahr erstmals ein Weihnachtsumzug der Blaulichtorganisationen in Gießen statt. Neben dem THW beteiligen sich die DLRG, das DRK, der ASB und die städtische Ordnungspolizei. Bis auf das Spitzen- und Schlussfahrzeug, welche den geschlossenen Verband ankündigen und beenden, werden alle Fahrzeuge weihnachtlich dekoriert und neben Kinderaugen auch die von Blaulichtfans zum Strahlen bringen.

    Los geht es um 17:30 Uhr auf dem Gelände des THW im Erdkauter Weg über die Wilhelmstraße, Aulweg, Schubertstraße, Frankfurter Straße stadteinwärts, Selterstor und Südanlage. Gegen 18:15 Uhr soll der Konvoi auf dem Rathausvorplatz ankommen und dort für ca. 30 Minuten einen Zwischenstopp einlegen.

    In dieser Zeit sind alle Kinder und Jugendliche der Stadt eingeladen vorbeizukommen. Es werden Schokonikoläuse verteilt und vielleicht lässt sich auch der Weihnachtsmann blicken.

    Danach geht es weiter über die Ostanlage, Marburger Straße, Wiesecker Weg, Gießener Straße, Philosophenstraße auf den Parkplatz beim Bürgerhaus Wieseck. Dort wird der Konvoi gegen 19:30 Uhr erwartet und einen zweiten Zwischenstopp für nochmals ca. 30 Minuten einlegen. Auch hier werden wieder Schokonikoläuse verteilt.

    Um ca. 20:00 Uhr setzt sich der weihnachtliche Umzug wieder in Bewegung und fährt über die Philosophenstraße, Gießener Straße, Alten-Busecker Straße, Treiser Weg, Am Urnenfeld, Teichweg, Marburger Straße stadteinwärts bis zum John-F.-Kennedy-Platz in die Nordanlage, Westanlage, Gabelsberger Straße, Lahnstraße, Margaretenhütte, Klinikstraße und über die Frankfurter Straße stadtauswärts in die Schubertstraße, Aulweg, Wilhelmstraße zurück auf das Gelände des THW im Erdkauter Weg.

    Mit dieser Aktion möchten die Blaulichtorganisationen der Stadt Gießen zeigen, dass sie eine „Blaulichtfamilie“ sind und füreinander einstehen und sich gegenseitig helfen und ergänzen. Auch wollen sie damit ein Zeichen setzen, dass Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte keine Lösung ist und gesellschaftlich nicht toleriert werden darf.

    Entlang der genannten Strecke kann es aufgrund der langsamen Fahrt des Konvois zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen kommen.

    Die Ordnungspolizei weist darauf hin, dass der weihnachtliche Umzug als geschlossener Verband unterwegs ist und bittet um Beachtung der Regelungen für einen geschlossenen Verband. So darf der geschlossene Verband beispielsweise über rote Ampeln fahren, wenn das erste Fahrzeug bei Grün die Ampel passiert hat. Ein „reinquetschen“ ist nicht erlaubt. Rechtlich gilt ein geschlossener Verband als „ein“ Fahrzeug. Der geschlossene Verband wird durch die Ordnungspolizei als erstes und letztes Fahrzeug erkennbar sein.