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  • Geld zurück für Kunden von primastrom und voxenergie

    Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, rasch aktiv zu werden

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte im Oktober 2022 vor dem Berliner Kammergericht gegen Preiserhöhungen der Strom- und Gasanbieter primastrom und voxenergie. Wie am Ende über die Musterfeststellungsklage entschieden wird, ist zwar noch offen, aber wer von einseitigen Erhöhungen betroffen ist, kann schon jetzt Geld zurückerhalten. Beide Anbieter haben angekündigt, ihre Preiserhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen zu korrigieren. Allerdings nur bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich ins jeweilige Klageregister eingetragen haben. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt noch nicht registrierten Betroffenen, aktiv zu werden und sich im Klageregister kostenfrei anzumelden – am besten nach einer Prüfung mit dem Klage-Check. Wer bereits teilnimmt, muss nicht tätig werden.

    Horrende Abschläge, Preiserhöhungen und untergeschobene Verträge: primastrom und voxenergie, beides Vertriebsmarken der primaholding GmbH gerieten in den letzten Monaten immer wieder in die Schlagzeilen. Erst im vergangenen Sommer hatte die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens gegen die voxenergie GmbH und primastrom GmbH festgestellt, dass die beiden Anbieter im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden Preisänderungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen zu beachten. „Auch in den vergangenen Monaten kam es bundesweit zu Beschwerden über Preisanpassungen der beiden Anbieter, für die es nach unserer Auffassung keine wirksame Rechtsgrundlage in den Verträgen von primastrom und voxenergie gibt“, so Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Häufig liegt den Verträgen sogar eine Preisgarantie zugrunde, die selbstverständlich auch in Krisenzeiten einzuhalten ist“, so Lassek weiter.
    Da primastrom und voxenergie nun bei den einseitigen Preiserhöhungen einlenken wollen, können aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen sowohl Bestands- als auch ehemalige Kunden schnell und einfach Geld zurückzuerhalten oder ihren Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fortführen. Die Anmeldung im Klageregister bietet ihnen dafür eine einfache Möglichkeit.

    Jetzt ins Klageregister eintragen
    Mit dem Klage-Check auf www.musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie/klage-check der Verbraucherzentrale können Verbraucher leicht herausfinden, ob sie bei der Klage gegen die primastrom GmbH und voxenergie GmbH mitmachen können. Dabei sollten sie die Vertragsunterlagen wie zum Beispiel Vertragsbestätigung und Preiserhöhungsschreiben bereithalten.

    Sollte das Tool anzeigen, dass eine Beteiligung an der Musterfeststellungsklage möglich ist, kann eine Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz vorgenommen werden. Durch den Eintrag schließen sich die Betroffenen der Klage an. Das ist noch bis zur ersten mündlichen Verhandlung möglich. Den Termin dafür kann das Gericht jederzeit festlegen.

    Hintergründe und Tipps
    Eine Musterfeststellungsklage ist eine Art Sammelklage. Der vzbv will mit den Klagen gegen primastrom und voxenergie verbindlich klären lassen, dass die Kunden die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Das betrifft auch Kunden, die mittlerweile einen anderen Anbieter nutzen. Verbraucher könnten zudem Schadensersatz einfordern, wenn es wegen der Preiserhöhungen zu einer Vertragskündigung kam und ihr neuer Anbieter teurer ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Seite den Vertrag gekündigt hat. Aus diesen Gründen treibt der vzbv die beiden Verfahren weiter juristisch voran.
    Häufige Fragen zu den Verfahren gegen primastrom und voxenergie beantwortet der vzbv online auf www.musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie/faq.
    Interessierte, die über den Fortgang der Verfahren informiert sein wollen, können sich für einen News-Alert anmelden.

  • Yoga & Pilates im Garten

    Sommer, Sommer, Sommer – genieße diese sonnige Jahreszeit und finde mehr Energie und Kraft bei Yoga und Pilates-Flows an der frischen Luft! Die erfrischende Kühle und der Duft des Waldes, eine sanfte Brise des Windes und wärmende Sonnenstrahlen in meinem Garten im Oberhof 26, Linden.

    Wir starten im Juli und August immer mittwochs von 18.30 – 19.30 Uhr

    Erster Termin:

    Mittwoch, 5.7.2023, 18.30 – 19.30 Uhr – Yoga meets Pilates – Oberhof 26, Linden

    Kursgebühr: Mitglieder kostenfrei, 1 x auf der Zehnerkarte, Gäste 15,00 Euro.
    Anmeldung für Mitglieder- und Zehnerkartenbesitzer*innen über die Homepage, Gäste bitte per Email an info@diehl-sabine.de
    Bei Regen fällt die Stunde aus, eine Mitteilung ergeht dann 30 Minuten vor dem Kurs per Email.

    Nächste Termine:
    19.7.2023, 18.30 – 19.30 Uhr – Yoga meets Pilates
    26.7.2023, 18.30 – 19.30 Uhr – Cardio Pilates
    2.8.2023, 18.30 – 19.30 Uhr – Pilates meets BALLance mit Susanne
    9.8.2023, 18.30 – 19.30 Uhr – Yoga Dance
    16.8.2023, 18.30 – 19.30 Uhr – Yoga meets Pilates
    23.8.2023, 18.30 – 19.30 Uhr – MOTR – more than a roller
    30.8.2023, 18.30 – 19.30 Uhr – Dancing Pilates

  • Anhaltende Seitwärtsbewegung auf dem Arbeitsmarkt

    Anhaltende Seitwärtsbewegung auf dem Arbeitsmarkt

    • Arbeitslosenquote im Juni unverändert gegenüber Mai bei 4,7 Prozent
    • 13 Arbeitslose mehr als im Vormonat, 1984 mehr als im Juni 2022
    • Anstieg der Arbeitslosigkeit seit Juni 2022 annähernd deckungsgleich mit der Zahl Geflüchteter, die heute Leistungen aus der Grundsicherung beziehen
    • Zahl der gemeldeten Arbeitsstellen deutlich unter Vorjahresniveau

    Die Zahl der Arbeitslosen ist im Bezirk der Arbeitsagentur leicht gestiegen. 17902 Menschen waren im Juni arbeitslos gemeldet, 13 Personen mehr als im Mai. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 4,7 Prozent.

    Im Juni des Vorjahres waren 1984 Menschen weniger registriert. Die Quote betrug seinerzeit 4,3 Prozent.

    „Seit Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II beziehen. Beim Blick auf die aktuellen Zahlen ist erkennbar, dass dies der wesentliche Grund für die gestiegene Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr ist“, kommentiert Michael Beck, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Gießen, die neusten Zahlen vom regionalen Arbeitsmarkt. „Unter dem Strich ergibt das eine seit rund einem Jahr nahezu stagnierende Arbeitslosenzahl. Bei der Anzahl von Arbeitgebern gemeldeten Arbeitsstellen ist ein nennenswerter Rückgang im Vorjahresvergleich zu verzeichnen. Wir gehen davon aus, dass sich wirtschaftliche Unsicherheiten auch zunehmend auf den regionalen Arbeitsmarkt auswirken.“

    Unterbeschäftigung

    In der sogenannten Unterbeschäftigung im engeren Sinne ist die Anzahl der Menschen erneut weiter gesunken. Im Juni waren 25037 Menschen registriert, 86 weniger als noch einen Monat zuvor. Ein Jahr zuvor waren 3122 Personen weniger verzeichnet.

    Gemeldete Stellen

    Der vergleichsweise niedrige Stand an gemeldeten Arbeitsstellen, konnte das Vorjahresniveau nicht erreichen.

    Arbeitgeber meldeten im Juni den Arbeitsagenturen im regionalen Bezirk sowie den Jobcentern des Kreises Gießen und der Wetterau insgesamt 1067 neue Stellen. Dies waren 512 Stellen oder gut 32 Prozent weniger als im Juni des Vorjahres.

    Der Stellenbestand ist den vierten Monat in Folge zurückgegangen. Im Juni waren 6096 unbesetzte Stellen verzeichnet, gut 18 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.

    Männer und Frauen

    Nach Geschlechtern betrachtet hat sich die Zahl der Arbeitslosen gleichermaßen leicht erhöht. Auch hier ist eine Entwicklung auf gleichbleibendem Niveau zu beobachten.

    9921 Männer waren im jetzt abgelaufenen Monat im Gießener Agenturbezirk arbeitslos gemeldet. 12 männliche Erwerbslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,9 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 1163 Männer weniger gemeldet. Die Quote lag damals bei 4,4 Prozent.

    Im Bereich der Agentur für Arbeit Gießen waren im Juni 7981 Frauen als arbeitslos registriert. Einen Monat zuvor war es eine Frau weniger. Die Arbeitslosenquote der Frauen verharrte bei 4,5 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren damals 821 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Die Quote betrug seinerzeit 4,1 Prozent.

    Besondere Personengruppen

    Unwesentliche Veränderungen zeigen die Zahlen der arbeitslosen Älteren und Jugendlichen unter 25 Jahren. Im jetzt abgelaufenen Monat wurde ist die Anzahl der 50-jährigen und älter moderat gestiegen, während die der Jugendlichen leicht sank.

    1636 junge Menschen unter 25 Jahren waren im Juni bei der Gießener Agentur registriert. Drei weniger als im Mai. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,0 Prozent. Im Juni des Vorjahres waren 231 junge Menschen, die auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle waren, weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 3,5 Prozent.

    Im Bezirk der Gießener Arbeitsagentur waren im Juni 5723 Ältere gemeldet, 38 Personen mehr als noch im Vormonat Mai. Die Arbeitslosenquote stagniert den dritten Monat in Folge bei 4,3 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 408 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Quote bei 4,0 Prozent.

    Regionale Unterschiede

    Bei den zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehörenden Landkreise, der Landkreis Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis, zeichnete sich im Juni ein uneinheitliches Bild ab. Während der Wetteraukreis ein Rückgang der Arbeitslosigkeit registriert wurde, ist sie in den Landkreisen Gießen und Vogelsbergkreis gestiegen.

    Im Kreis Gießen waren im Juni insgesamt 8231 Menschen erwerbslos gemeldet, 91 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 auf nun 5,5 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 5,0 Prozent. Damals waren 782 Menschen weniger registriert.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im Juni um 92 Personen auf jetzt 7118 gesunken. Die Quote liegt bei 4,2 Prozent, unverändert zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren jetzt 1074 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 3,6 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Juni gestiegen. 2553 Personen waren arbeitslos gemeldet, 14 Personen mehr als noch im Mai. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 4,4 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 128 Erwerbslose weniger gemeldet. Damals wurde eine Quote von 4,3 Prozent verzeichnet.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)

    Bei der Betrachtung der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen zeigte sich im jetzt abgelaufenen Monat ein einheitliches Bild. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) und bei den Jobcentern (nach dem Sozialgesetzbuch II) ist die Zahl der Gemeldeten leicht gestiegen.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Juni 5979 Personen gemeldet, sieben weniger als im Vormonat Mai. Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag die Zahl derer damit heute um 677 Personen höher.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen stieg um fünf Personen auf nun 11923. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 1307 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im Juni 5846 Arbeitslose, 47 Personen mehr gegenüber Mai.

    Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4407 Arbeitslose gemeldet, 105 Personen weniger als im Vormonat Mai.

    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1670 Arbeitslose im Juni geführt, 64 Personen mehr als einen Monat zuvor.

  • „Wer glaubt, die Arbeit im RP wäre langweilig: Sie ist so bunt wie mein Oberteil heute.“

    Abteilungsdirektorin Ruth Böhr geht in Pension – Feierstunde mit Wegbegleitern, Familie und Behördenleitung

    Gießen/Fulda. „Ich würde es immer wieder machen.“ Damit meint Ruth Böhr einerseits ihre Aufgabe während der Flüchtlingswelle im Jahr 2015, andererseits ihre gesamte Zeit beim Regierungspräsidium (RP) Gießen. Sie war als Ärztin diejenige, die die medizinische Organisation übertragen bekam. Bis zu 1.341 Menschen erreichten damals täglich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die galt es nicht nur zu erfassen. Auch der medizinische Status musste ermittelt und die ambulante Versorgung sichergestellt werden, wie gesetzlich vorgeschrieben. Dass dies gelang, ist maßgeblich ihr Verdienst. Über ein Jahr lang war Ruth Böhr dafür im Einsatz, „vierundzwanzig sieben“, wie sie selbst sagt, ohne Urlaub und nur mit zwei freien Tagen für die Hochzeit ihrer Tochter. Nun geht die Fuldaerin nach nahezu 40 Jahren als Abteilungsleiterin im öffentlichen Dienst in Pension. Während einer Feierstunde blickte sie mit Wegbegleitern, ihrer Familie sowie Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und Regierungsvizepräsident Martin Rößler zurück und auch ein wenig nach vorne.

    „Das war die größte Herausforderung meiner beruflichen Laufbahn“, sagt sie rückblickend. „Neben meinem medizinisch-fachlichen Wissen war vor allem Krisenmanagement gefragt“, sagt Ruth Böhr rückblickend. Täglich etwa 800 Geflüchtete wurden untersucht, geröntgt und geimpft. Und täglich trafen neue Flüchtlinge ein, die an den 110 Standorten in ganz Hessen untergebracht wurden. „Insgesamt haben wir in den 16 Monaten über 100.000 Flüchtlinge erstuntersucht und geimpft sowie die tägliche ambulante Versorgung sichergestellt.“ Dafür stellte sie ein „Fly in Docs“ genanntes Team aus 1.000 Ärztinnen und Ärzten und weiteren 2.000 Beschäftigten zusammen, das rund um die Uhr koordiniert wurde. Ein Mammutprojekt, das zeigte, wie dynamisch Verwaltung auch reagieren können muss. Die von Ruth Böhr ins Leben gerufene sogenannte medizinische Untersuchungs- und Versorgungspassage wurde schließlich in die Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen integriert und besteht noch heute. „Was mich aber heute noch besonders stolz macht: Mein Team hat es geschafft, an einem Wochenende 5.000 Menschen zu untersuchen.“

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich lässt in seiner Rede den Werdegang vorüberziehen, von der Arbeit nach dem Medizinstudium in einer Landarztpraxis, danach als ärztliche Gutachterin und ab 1987 als Leitende Ärztin im Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Fulda. Für das Regierungspräsidium Gießen arbeitet sie seit über 15 Jahren und pendelt täglich von Fulda ein. Zuallererst konzipierte sie den Ärztlichen Dienst der sechs hessischen Ämter für Versorgung und Soziales neu und baute das OEG-Traumanetzwerk auf. Während einer Abordnung ins Sozialministerium beschäftigten sie vor allem Themen wie Schweinegrippe und Organtransplantation.

    Seit 2018 leitet Ruth Böhr die Abteilung „Soziales“ im RP Gießen. Besonders gefragt war ihre medizinische Meinung ein weiteres Mal in der Corona-Zeit, wie RP Ullrich betont. „Ich war froh, dass wir Frau Böhr bei uns hatten, denn Sie war immer unser gutes Gewissen.“ Eine Pandemie habe zuvor noch niemand erlebt. „Da ist man als Regierungspräsident sehr froh, wenn es eine kompetente Sachverständige im eigenen Haus gibt.“ Sie sei eine engagierte und qualifizierte Mitarbeiterin, die einen sehr guten Ruf genieße. Bis zum Ausscheiden in den Ruhestand sei sie in der Doppelfunktion als Leitende Ärztin der Hessischen Versorgungsverwaltung und Abteilungsleiterin „Soziales“ tätig gewesen. „In dieser Funktion war sie die erste Frau und die erste Ärztin.“

    Waren ihre Themen bislang Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, die Versorgung von Opfern von Gewalttaten oder auch die Aufsicht über die Versorgungsämter, ist die zukünftige Beschäftigung während der Feierstunde anwesend. Schon jetzt hat sie viel Zeit für ihre zwei Enkel eingeplant, aber auch für sportliche und musische Hobbys wie Tennis und ihre Orgel. Neben dem Garten, „der nach Pflege und Neugestaltung ruft“, sind außerdem „drei Höhenmeter Literatur“ abzuarbeiten. Für sie stehe rückblickend fest: Die Entscheidung für eine Tätigkeit im Landesdienst hat sie nie bereut. „Wer glaubt, die Arbeit im RP wäre langweilig: Sie ist so bunt wie mein Oberteil heute.“

    Bildunterschrift: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (r.) verabschiedet Abteilungsdirektorin Ruth Böhr zusammen mit Regierungsvizepräsident Martin Rößler.
    Foto: RP Gießen

  • Maislabyrinth Lich-Eberstadt

    Das Maislabyrinth Lich-Eberstadt öffnet zum 11. Mal seine verschlungenen Pfade zum Verirren. Ein naturverbundener biologisch abbaubarer Freizeitspaß für die ganze Familie.
    Am Eröffnungswochenende 15. und 16. Juli ab jeweils 10.00Uhr möchte Familie Weisel dies feiern. Am Sonntag wird es eine offizielle Eröffnung mit Ehrengästen geben, zudem sorgt das Blasorchester Eberstadt für die musikalische Umrahmung und für die Kinder tritt Clown Ichmael auf.

    Das Eberstädter Labyrinth ist das größte in ganz Hessen; mit einer Gesamtfläche von 40.000 Quadratmetern und insgesamt 2,8 Kilometer langen Wegen.

    Im Zentrum des Maisfeldes befindet sich ein fünf Meter hoher Aussichtsturm, von dem man einen 120 km weiten Blick bis zum Vogelsberg und zum Taunus hat.

    Zum dritten Mal hat Familie Weisel am Labyrinth einen Blühstreifen für heimische Insekten zum Erhalt der Artenvielfalt angelegt. So leistet Familie Weisel einen aktiven Beitrag zum Schutz der Natur und schafft Lebensraum und Nahrung für Bienen und andere Insekten.

    Und das spiegelt sich auch im diesjährigen Labyrinth-Muster wider: 2 große Sonnenblumen

    Es erwarten Sie viele Aktivitäten rund um das Maislabyrinth: Seilbahn + 2 Maisbäder + großer Abenteuerspielplatz + Strohhüpfburg + 4 Wasserkissen zum Entspannen + Panoramablick über 120 km + Infotafeln und Quiz + Essen und Trinken – Kaffee und Kuchen – Görlach Eis + an allen Wochenenden: Holzspielzeug

    Alle, die länger auf den verschlungenen Pfaden wandeln, verlieren sich nicht, sondern begegnen im Zweifelsfall sich selbst.

    So heißt es auch diese Saison wieder IRREN im MAIS auf dem Lindenhof in Lich-Eberstadt bei Familie Weisel.

    Öffnungszeiten:
    16.07. – 03.09.2023
    mittwochs bis sonntags 10.00Uhr bis 19.00Uhr

    06.09. – 01.10.2023
    mittwochs – freitags 14.00Uhr – 18.00Uhr

    samstags und sonntags 11.00Uhr – 18.00Uhr

    Montag und Dienstag Ruhetag

    Nähere Infos unter www.irren-im-mais.de

    auf Instagram und Facebook.

  • Gutachten: Sparkassen per Gesetz verpflichten

    Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Hessen fordern Massenkündigungen von Sparverträgen oder zu wenig gezahlte Zinsen: Die Sparkassen stehen seit Jahren in der Kritik. Die Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Hessen stellen der Öffentlichkeit heute ein neues Rechtsgutachten vor. Auf dessen Basis fodern die drei Verbraucherzentralen die Bundesländer auf, ihre Sparkassengesetze anzupassen, um die Sparkassen im Sinne ihres öffentlichen Auftrags in die Pflicht zu nehmen.

    „Die Sparkassen müssen wieder für die Menschen da sein, so wie sie als öffentliche Institutionen einst geschaffen wurden. Daher fordern wir, dass die Erzielung von Gewinnen nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs sein darf“, sagt Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern. „Sollten Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts dennoch Gewinne erzielen, sollten diese nicht für sparkassenfremde Zwecke eingesetzt werden dürfen, sondern den Kundinnen und Kuden zugutekommen“, so Zinkeler weiter. Dies ist eine zentrale Forderung der Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Hessen auf Basis des Rechtsgutachtens „Sparkassen und Verbraucherschutz“, das Möglichkeiten der Stärkung des Verbraucherschutzes im Sparkassenrecht der Länder aufzeigt.

    Das durch die drei Verbraucherzentralen in Auftrag gegebene Gutachten des Verwaltungswissenschaftlers Professor Janbernd Oebbecke kommt zu dem Ergebnis, dass verbraucherschützende Vorgaben in den Sparkassengesetzen der Länder möglich sind, sofern die Landespolitik es will. Überdies betont es die Zulässigkeit, öffentlichen Geldinstituten soziale Aufgaben ins Pflichtenheft zu schreiben.

    Flächendeckendes Filial- und Automatennetz für den ländlichen Raum

    Weitere Forderungen der Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Hessen stellen die besondere Rolle der Sparkassen in den Mittelpunkt: „Im Sinne der Teilhabe aller Menschen fordern wir die gesetzliche Festlegung einer Midenstanzahl sowie einer Verteilung von Filialen und Bankautomaten“, sagt Christian Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ein solches Vorgehen ist von der Post-Universaldienstleistungsverordnung für die Deutsche Post AG bekannt. Unter anderem ist dort die Anzahl von Briefkästen deutschlandweit geregelt, um eine flächendeckende Verfügbarkeit zu gewährleisten. Hingegen schließen Sparkassen immer mehr Filialen und SB-Stützpunkte und erschweren den Menschen damit den Zugang zu geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen, insbesondere zur Bargeldversorgung im ländlichen Raum. „Leitdtragende sind Seniorinnen und Senioren sowie Menschen, die weniger mobil oder digital-affin sind als andere Bevölkerungsgruppen“, führt Rumpke aus.

    Das Sparen fördern

    Sparkassen haben den Auftrag, das Sparen zu fördern. „Diesem Auftrag werden sie nur gerecht, wenn sie einlagegesicherte, risikofreie Anlagemöglichkeiten bieten. Diese Anlagemöglichkeiten müssen, das wird bereits aus dem Begriff „Sparen“ deutlich, positiv verzinst sein. Negativzinsen – sogenannte Verwahrengelte – oder ein Tagesgeldzinssatz von null Prozent erfüllen diese Anforderungen nicht“, stellt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, fest. Das Gutachten weist darauf hin, dass einzelne Sparkassengesetze der Länder bereits die Pflicht zur Annahme von Spareinlagen über ein Sparbuch kennen, auch wenn dem offenbar nicht alle Spaekassen nachkommen.“Wir fodern, diese Pflicht generell ins Sparkassenrecht zu übernehmen und Einlagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung anzunehmen und zu verzinsen“, so Wendt weiter.

    Mehr Kontrolle und Transparenz der Sparkassen nötig

    Seit Jahren stellen Verbraucherzentralen verbraucherschädigendes Verhalten verschiedener Sparkassen fest, etwa Massenkündigungen von attraktiven Prämiensparverträgen, die Anwendung fehlerhafter Zinsklauseln oder das Ändern von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne wirksame Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Um diesem Missstand zu begegnen, fordern die Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Hessen mehr Kontrolle und Transparenz. Das Gutachten bestätigt, dass es rechtlich möglich ist, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auch personell zu stärken. „In den Sparkassengesetzen ist vorzusehen, dass in den Verwaltungsräten mit Verbraucherschutzfragen vertraute Personen vertreten sind. Dazu ist mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates auf Vorschlag der Verbraucherzentrale des Landes, in dem die Sparkasse ihren Sitz hat, zu besetzen“, fordert Wendt. Über die Vertretung von Verbraucherinteressen hinaus sollten die öffentlichen Sparkassen den besonderen Anforderungen an Transparenz genügen, die auch an andere öffentlich-rechtliche Institutionen gestellt werden. Die drei Verbraucherzentralen schlagen eine moderate Öffnung vor, ohne mögliche Geschäftsgeheimnisse preiszugeben. „Wir fordern, dass die Verwaltungsräte künftig öffentlich tagen, zumindest soweit es um Grundsätze der Geschäftspolitik oder die Verwendung von Gewinnen geht“, führt Wendt weiter aus.

    Verbraucherzentralen mehrerer Bundesländer und deren Bundesverband vzbv gehen gegen das kundenunfreundliche Verhalten von Sparkassen bereits mit Abmahnungen und Musterfeststellungsklagen vor. Die Verbraucherzentrale Brandenburg klagt zudem im Rahmen der Informationsfreiheit in mehreren Fällen auf Akteneinsicht. Allerdings ist die Wirksamkeit dieser Mittel begrenzt, so dass die Politik gefragt ist, Verbesserungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Mit dem Forderungspapier machen die Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Hessen konkrete Vorschläge für bessere Sparkassengesetze im Sinne einer Stärkung der Verbraucherinteressen.

  • Zwei Schilderbrücken werden abgebaut

    Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten zum Verkehrsversuch auf dem Anlagenring kommen auch bestehende Beschilderungen unter die Lupe, die – völlig unabhängig von der neuen Verkehrsführung – verändert werden können und sollten. Aus diesem Grund werden zwei große Schilderbrücken im Zuge der Arbeiten entfernt: eine in der Marburger Straße, die andere in der Südanlage. Die alten Wegweiser-Brücken, die die Straßen jeweils überspannen, seien zum einen nicht (mehr) notwendig, zum anderen sei deren Unterhalt teuer. Deshalb habe man sich entschlossen, die derzeitigen Arbeiten zu nutzen, „alte teure Zöpfe“ abzuschneiden und auch die Verkehrswegeführung zu modernisieren, teilt  Bürgermeister und Verkehrsdezernent Alexander Wright mit.

    Künftig werde man Verkehrsteilnehmer/innen mit kostensparenden und gleichzeitig effektiven Beschilderungen auf die richtigen Wege lenken. Auch die weiteren noch vorhandenen Schilderbrücken im Stadtgebiet würden nacheinander zurückgebaut, da für sie dasselbe gelte: Nicht nötig und teuer im Unterhalt. Schilderbrücken gelten – technisch/rechtlich betrachtet – als Ingenieurs-Bauwerke, die – wie Brücken – regelmäßig alle sechs Jahre aufwendig einer Hauptuntersuchung und dazwischen regelmäßig auch Sichtprüfungen unterzogen werden müssen. Für Wegweisungen am Fahrbahnrand gelten diese Vorschriften nicht. Diese gelten aber für ebenso hilfreich für Verkehrsteilnehmer/innen.

    Eine der beiden Schilderbrücken wurde bereits abgebaut: in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (20./21. Juni) wurde die Schilderbrücke in der Marburger Straße zwischen der Steinstraße und dem Kennedyplatz ersatzlos entfernt.

    In der Nacht vom 28.06.2023 auf den 29.06.2023 wird die Schilderbrücke in der Südanlage im unmittelbaren Knotenbereich Südanlage/Bleichstraße (vor dem Fina Parkhaus) zurückgebaut. Hierzu werden bereits am 28.06.2023 die Vorarbeiten zur Demontage der Schilderbrücke beginnen. Ab 22.00 Uhr werden dann die einzelnen Schilderbrückenteile abgehoben und abgefahren. Zuvor wird die vorhandene Ampel demontiert und eine Baustellenampel eingerichtet. Für die vorbereitenden Arbeiten werden einzelne Fahrspuren der Südanlage gesperrt werden. Ab ca. 22.00 Uhr wird die Südanlage in Fahrtrichtung Selterstor dann voll gesperrt werden. Der in Fahrtrichtung Selterstor fahrende Verkehr wird für die Dauer der Vollsperrung auf die Gegenseite umgelegt werden.22

  • Gefährliche Orte zum Baden

    Gefährliche Orte zum Baden

    RP Gießen warnt vor Risiken bei der Abkühlung in Flüssen, Stau- und Baggerseen

    Gießen/Wiesbaden. Nach tödlichen Badeunfällen in Mittelhessen in den vergangenen Wochen und bundesweit fünf weiteren alleine am Wochenende weist das Regierungspräsidium (RP) Gießen auf die Gefahren in Seen und fließenden Gewässern hin. „Vor allem aktive Baggerseen, in denen noch Sand und Kies abgebaut oder Material verfüllt wird, eignen sich nicht für eine Abkühlung, denn das Baden dort ist lebensgefährlich“, warnt Hendrik Ebert, Leiter des zuständigen Bergbau-Dezernats beim RP-Gießen. Deshalb ist das Baden dort auch strengstens verboten.

    „In den aktiven Baggerseen und Tagebau-Betrieben lauern Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind“, berichtet Hendrik Ebert. Dies betrifft einerseits für die Öffentlichkeit komplett gesperrte Baggerseen und andererseits auch Ufer-Abschnitte, die nicht für die Freizeitnutzung explizit freigegeben sind. „Ohne Vorkenntnisse kann nicht eingeschätzt werden, welche Gefahren dort lauern.“

    Insbesondere Stellen, an denen unter Wasser Materialien angespült werden, können wild Badenden zum Verhängnis werden. Was von außen betrachtet vielleicht wie ein idyllischer Strand aussieht, kann im Wasser schnell zur tödlichen Falle werden, wenn der Untergrund plötzlich nachgibt. Ein rechtlicher Aspekt darf auch nicht vernachlässigt werden: Wer aktive Abbau-Bereiche betritt, macht sich zudem des Hausfriedensbruchs schuldig und riskiert eine Anzeige des jeweiligen Unternehmens.

    Selbst bei stillgelegten Seen kann es unter Wasser noch zu Hangrutschungen kommen. „Die dadurch entstehenden Kaltwasser-Strömungen können bei den Badenden lebensgefährliche Schocks auslösen“, sagt Hendrik Ebert. Deshalb lautet der Rat der RP-Fachleute: Wer sich bei den hohen Sommertemperaturen erfrischen möchte, kann das in den vielen mittelhessischen überwachten Freibädern oder ausgewiesenen Badeseen machen.

    Und wie ist es mit dem Baden in Flüssen wie der Lahn? „Auch das birgt Gefahren, um die man wissen sollte“, sagt Gabriele Schramm, die Leiterin des Dezernates für Oberflächgewässer. „Die Lahn ist kein bei der EU angemeldetes Badegewässer, das einer strengen Überwachung unterliegt.“ Das Baden in Flüssen ist grundsätzlich zwar im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs erlaubt (vgl. § 19 Hessisches Wassergesetz). Das gilt, wenn keine anderen Regelungen oder Eigentumsrechte Dritter dem entgegenstehen, etwa wenn es sich bei einem Abschnitt der Lahn um ein festgestelltes Naturschutzgebiet handelt. Aber auch wenn der Gemeingebrauch das Baden zulassen würde: Die Lahn oder andere Gewässer werden nicht überwacht, weder im Hinblick auf die Vermeidung von Badeunfällen, noch hinsichtlich der Badewasserqualität. Insgesamt wird vom Baden in nicht gemeldeten Badegewässern abgeraten. Und, was besonders wichtig ist: Es erfolgt dort vollständig auf eigene Gefahr.

     

    Zum Hintergrund:

    Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., kurz DLRG, registrierte zuletzt einen starken Anstieg um 19 Prozent auf 355 Menschen, die im vergangenen Jahr bundesweit ertranken, größtenteils in Seen und Flüssen. In Hessen waren es 14 Menschen. Sowohl Flüsse als auch Seen sind in der Regel unbewacht, weshalb dort Hilfe im Notfall oft zu spät kommt. Verschärfend kommt hinzu, dass immer weniger Menschen hierzulande schwimmen können.

    Link zu offiziellen Badegewässern in Hessen: https://badeseen.hlnug.de

    Bildunterschrift: An diesem in Verfüllung befindlichen Baggersee ist Baden strengstens verboten. 

    Foto: RP Gießen

  • Wasser wird knapp: Aufruf zu sparsamem Gebrauch

    Wasser wird knapp: Aufruf zu sparsamem Gebrauch

    Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Gießen hat Situation
    der heimischen oberirdischen Gewässer im Blick – Entspannung ist nicht in Sicht

    Die Pegel sind niedrig, die Wassertemperaturen vergleichsweise hoch: Auch die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Gießen hat die Situation der heimischen oberirdischen Gewässer im Blick. „Angesichts der bereits jetzt schon angespannten Lage, raten wir zu einem sparsamen Wassergebrauch“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

    „Obwohl es in den vergangenen Wochen ab und zu geregnet hat und es auch im vergangenen Winter reichlich Regen gab, reichen die Niederschläge in Mittelhessen nicht aus, um den sinkenden Wasserständen unserer heimischen Gewässer entgegenzuwirken“, sagt Gabriele Schramm, Leiterin des Dezernats „Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz“. Die Situation bereitet ihr und den Kolleginnen und Kollegen Sorgen. „Wir stehen derzeit erst am Beginn des Sommers. Die Ferien haben noch nicht einmal begonnen, und bereits zu diesem frühen Zeitpunkt des Sommers planen zwei untere Wasserbehörden ein Entnahmeverbot, damit die Tiere und Pflanzen in unseren heimischen Gewässern nicht geschädigt werden“, gibt sie zu bedenken.

    An sich ist es nicht ungewöhnlich, dass die Pegelstände in dieser Jahreszeit niedrig sind, ergänzt Anika May aus dem Fachdezernat. Doch über die Jahre sei die Tendenz beispielsweise an der Lahn eindeutig: Im Mittel ist immer weniger Wasser im Fluss. Die Wassermenge ist aber nur ein Aspekt. „Die hohen Temperaturen und die starke Sonneneinstrahlung tun ihr Übriges: Der Sauerstoffgehalt im Wasser schwankt stark, der pH-Wert steigt an. Und Letzterer ist im Fall der Lahn zeitweise mit Werten um 9 ziemlich hoch“, ergänzt Andrea Krapp vom Dezernat „Kommunales Abwasser, Gewässergüte“. Das hat Folgen. „Der hohe pH-Wert greift zum Beispiel die Kiemen der Fische an und die Konzentration an fischgiftigem Ammoniak kann ansteigen. Zudem wird zeitweise wenig Sauerstoff im Wasser gelöst“, erklärt die Expertin. Das bedeutet Dauerstress, auch für die Fortpflanzung. Im schlimmsten Fall können die Tiere sterben.

    Die aktuell niedrigen Wasserstände in den heimischen Gewässern, noch vor Beginn des eigentlichen Hochsommers, seien das Ergebnis von mehreren zu trockenen Jahren, in denen es viel zu wenig geregnet hat. „Durch die derzeit hohen Temperaturen und die lange Sonnenscheindauer ist auch die Verdunstungsrate unserer Gewässer viel zu hoch, sodass nur ein Verbot der Wasserentnahme hilft, den Wasserspiegel zu stabilisieren“, betont Gabriele Schramm. Für die Bevölkerungen in Mittelhessen sei dies auch ein „Alarmsignal“, mit Wasser sehr sparsam umzugehen. Denn auch die Grundwasserstände zeigen mancherorts unterdurchschnittliche Werte an. Diesen Entwicklungen kann derzeit nur mit Sparsamkeit entgegengewirkt werden, ist die Dezernatsleiterin überzeugt.

    Bildunterschrift: Niedrige Pegelstände sind bereits jetzt in vielen Gewässern im Regierungsbezirk Gießen zu verzeichnen.

    Foto: RP Gießen

  • Preis und Mengenbestimmungen müssen stimmen

    Verbraucherzentrale Hessen geht den zunehmenden Beschwerden nach und mahnt Lebensmittelhersteller und Handel ab

    Ob mehr Füllmenge versprochen und als gehalten oder falsche Grundpreise: Herstellerfirmen und Handel lassen ihre Lebensmittelangebote vermehrt preiswerter erscheinen, als sie es tatsächlich sind. „Das täuscht die Kundschaft und verstößt gegen gesetzliche Vorgaben“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Mit ihren Abmahnungen der betreffenden Unternehmen hatte die Verbraucherzentrale Erfolg und sorgte für korrekte Angaben.

    Von den mehr als 3.500 Beschwerden zu Lebensmitteln und Getränken, die im Jahr 2022 in den Verbraucherzentralen erfasst wurden, bezog sich knapp jede fünfte (18 Prozent) auf Probleme in Bezug auf den Preis. Die meisten der Preisbeschwerden betrafen fehlerhafte Preisangaben (39 Prozent) gefolgt von sittenwidrig überhöhten Preisen (12 Prozent) und irreführender Werbung über Preise (8 Prozent).

    Auch in Hessen waren es vor allem falsche Angaben, zu denen die Beschwerden bezüglich Lebensmittelpreisen eingingen. Preisschilder und Kassenzettel wiesen höhrere Mengen aus, als in den Verpackungen steckten. Oder bei einem Käse in Aufgussflüssigkeiten stand auf der Vorderseite der Verpackung die Gesamtfüllmenge ohne das Abtropfgewicht. Somit wurde nicht klar, dass die Käsemenge nicht die angegebenen 200 Gramm, sondern nur 125 Gramm betrug. Es erfordert den genauen Vergleich von Preisangabe und Menge eines jeden Lebensmittels. „Mal ehrlich: Wer hat beim Einkauf die Zeit und die Muße für ständige Preiskontrollen, um solche Täuschungen zu bemerken?“, fragt sich Franz.

    Nicht nur einen genauen Blick, sondern auch Vorwissen erforderte der Fall von falschen Grundpreisangaben eines Handelsunternehmens. Der Grundpreis ist der Preis für ein Kilogramm oder einen Liter und soll den Preisvergleich verschiedener Angebote ermöglichen. Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit wie sauren Gurken muss sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht beziehen. Nur wer das weiß, konnte erkennen, dass sie Preisauszeichnung des Handelsunternehmens bei seiner Eigenmarke nicht stimmen konnte. Das Unternehmen bezog den Grundpreis fälschlich auf das Gesamtgewicht, wodurch seine Angebote günstiger als die von anderen Firmen erschienen.

    „In Zeiten gestiegener Lebensmittelpreise verärgern täuschende Mengen- und Preisangaben die Kundschaft besonders. Denn wer bewusst zum vermeintlich günstigeren Angebot greift, ärgert sich nachvollziehbar, wenn das Lebensmittel tatsächlich teurer ist als erwartet“, so Franz.