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  • Werbepost der 1 N Telecom führt erneut zu Ratlosigkeit

    Verbraucherzentrale Hessen erhält vermehrt Beschwerden

    Erneut bringt sich der Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH ins Gerede. Zahlreiche Beschwerden über Briefe der Firma aus Düsseldorf führen zu Ratlosigkeit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Anbieter wirbt für den Abschluss eines neuen Festnetztarifs. Viele Ratsuchende gehen fälschlicherweise davon aus, es handele sich um ein neues Angebot ihres bisherigen Anbieters. Die Verbraucherzentrale zeigt Möglichkeiten auf, sich gegen solche Werbebriefe und einen letztlich ungewollten Anbieterwechsel zu wehren.

    Auch Martin B. aus Feldatal erhielt ein solches Schreiben. Es war an ihn persönlich adressiert und enthielt die Nummer seines aktuellen Festnetzanschlusses. Die 1N Telecom GmbH wirbt darin für ihren neuen Tarif DSL 16 für nur 34,99 € monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Im beigefügten Formular sollte Herr B. die zugesandte Vertragszusammenfassung und Widerrufsbelehrung bestätigen. Außerdem sollte er sich damit einverstanden erklären, dass der bisherige Vertrag bei der Telekom gekündigt werden kann und die Rufnummernmitnahme in den neuen Vertrag erfolgen soll.

    „Wer das tut, schließt mit der 1N Telecom einen Vertrag ab. Eine Reaktion auf dieses Schreiben ist jedoch nicht nötigt. Man kann es ohne weiteres ignorieren“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Nach ihrer Einschätzung handelt es sich lediglich um ein Werbeschreiben.

    Widerruf bei ungewolltem Anbieterwechsel
    Betroffene, die davon ausgegangen sind, von ihrem bestehenden Anbieter angeschrieben worden zu sein und auch keinen Neuvertrag mit der 1N Telecom GmbH abschließen wollten, haben die Möglichkeit von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Hier gilt es, eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu beachten. „Um sicher zu gehen, dass der Widerruf auch fristgemäß beim Anbieter zugegangen ist und im Streitfall einen Beweis zu haben, sollten Betroffene den Widerruf am besten als Einwurf-Einschreiben mit dem vom Anbieter zur Verfügung gestellten Widerrufsformular an die dort angegebene Adresse des Anbieters senden“, empfiehlt Jäger.

    Wer bereits den Auftrag auf Rufnummernmitnahme erteilt hat, sollte folgendes beachten: Der Widerruf macht den Auftrag zur Rufnummernmitnahme nicht automatisch rückgängig. Dafür ist ein weiteres Schreiben an den bisherigen Anbieter erforderlich. Der Verbraucher muss erst sicherstellen, dass sein Vertrag mit der 1 N Telecom wirksam widerrufen worden ist, bevor er seinen bisherigen Anbieter schriftlich auffordert, die Rufnummernmitnahme rückgängig zu machen.

    Unzureichender Datenschutz – was tun?
    Viele der Angeschriebenen erinnern sich nicht daran, mit der 1N Telecom GmbH in Kontakt getreten zu sein oder jemals einen Vertrag geschlossen zu haben. Zu Recht fragen sie sich daher, woher der Anbieter ihre persönlichen Daten hat. Grundsätzlich haben sie die Wahl, es auf sich beruhen zu lassen oder dieser Frage genauer nachzugehen. Die Verbraucherzentrale Hessen zeigt auf, was Betroffene bei unerwünschter Werbepost tun können:

    Widerspruch erheben
    Haben die Betroffenen personalisierte Werbung erhalten, ohne im Kontakt mit dem Anbieter gestanden oder in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung eingewilligt zu haben, besteht die Möglichkeit gegen die Datenverarbeitung zu widersprechen und die Daten sperren zu lassen. Dafür bietet die Verbraucherzentrale diesen Musterbrief an.

    Auskunft verlangen
    Wollen die Betroffenen erfahren, ob und welche Daten gespeichert worden sind, können sie mit Hilfe dieses Musterbriefes Auskunft verlangen.

  • Gas geben, aber richtig

    Regierungspräsidium Gießen: Experte vom Technischen Verbraucherschutz gibt Tipps, um Gefahren bei beliebten Kochern mit Gaskartuschen zu vermeiden

    Gießen. Urlaubszeit ist Campingzeit. Dazu gehören das Grillen und Kochen in freier Natur, auf dem heimischen Balkon, im Garten oder auf der Terrasse. Leider kommt es immer wieder zu schlimmen Unfällen mit teils schweren Verbrennungen, vor allem beim unsachgemäßen Umgang und beim Anzünden der Kohle von Holzkohlegrills. „Aber auch wer die beliebten, weil leicht zu transportierenden Gaskartuschenkocher benutzt, sollte einiges beachten, damit das Freizeitvergnügen nicht böse endet“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. In seiner Behörde arbeiten Experten für den Bereich technischer Verbraucherschutz und Produktsicherheit. Sie geben Tipps zum richtigen Umgang mit den handlichen Kofferkochern, die über eine Gaskartusche verfügen.

    Erst kürzlich hatte sich ein Mann in Weilburg verletzt, als er einen mit Gas betriebenen Campingkocher in seiner Wohnung entzündete. Dabei kam es zu einer Verpuffung und eine Wand stürzte ein. Es gibt aber auch Gefahren nach der Nutzung. „Bleibt das Kochgeschirr nach dem Kochen auf dem Brenner stehen, kann es im schlimmsten Falle zu Explosionen der Kartusche kommen“, warnt Verbraucherschutzexperte Stefan Wingenbach vom Regierungspräsidium Gießen. Beim Kochen wird die Kartusche kontinuierlich durch das ausströmende Gas gekühlt. „Dieser Kühleffekt bleibt nach Abschalten der Gaszufuhr aus.“ Steht nun über der Kartusche zum Beispiel noch ein großer Topf mit heißem Inhalt, kann die Kartusche durch die abstrahlende Wärme sehr schnell so heiß werden, dass Explosionsgefahr bestehen kann, berichtet der Experte.

    Nutzer dieser Gaskocher sollten die deutsche Bedienungsanleitung aufmerksam lesen, die vom Hersteller zwingend beigefügt werden muss. „Halten Sie sich strikt an die darin enthaltenen Vorgaben und die maximal zu verwendende Topfgröße, damit es nicht zu unzulässigen Erwärmungen der Gaskartusche kommen kann“, lautet sein Rat. Keinesfalls sollte Kochgeschirr verwendet werden, das größer als die eigentliche Kochfläche ist und darüber hinausragt. „Und nehmen Sie zusätzlich nach Abschalten der Gaszufuhr das Kochgeschirr vom Brenner, damit eine Wärmeabstrahlung durch das Kochgut verhindert wird“, betont Wingenbach.

    Es gibt mittlerweile auch Campinggaskocher, die in Innenräumen verwendet werden können, aber nur dann, wenn sie gut belüftet werden. „Wenn es um die Verwendung in Innenräumen geht, ist es unverzichtbar, die Bedienungsanleitung des Herstellers zu beachten“, erläutert Stefan Wingenbach. Das gleiche gilt auch für den Transport der Kartuschen. „Dabei gilt grundsätzlich, dass direkte Sonneneinstrahlung ebenso wie hohe Temperaturen zu vermeiden sind.“ Denn ab Temperaturen über 50 Grad steigt der Druck der Kartusche enorm und sie kann platzen. Diese Temperaturen können beispielsweise in einem in der Sonne stehenden Fahrzeug leicht entstehen.

    Bildunterschrift: Sie sind handlich und leicht zu transportieren: Wer Kocher mit Gaskartuschen benutzt, sollte jedoch einiges beachten, rät das Regierungspräsidium Gießen. Foto: RP Gießen

  • JobAKTIV“ – Messe am 13. und 14. Juni

    Das Konzept zur „JobAKTIV“ – Messe am 13. und 14. Juni von 9 bis 15 Uhr in der Kongresshalle Gießen ist so einfach wie genial: Mehr als 40 regionale Unternehmen präsentieren sich als attraktive Arbeitgeber/innen und haben offene Arbeits- und Ausbildungsstellen im Gepäck. Junge Menschen auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle und Arbeitssuchende gleichermaßen, informieren sich in lockerer Messeatmosphäre über die Job- und Ausbildungsangebote.

    Neben dem unmittelbaren Kontakt zu regionalen Betrieben verschiedener Branchen, erwartet die Besucher/innen an beiden Messetagen ein vielfältiges Rahmenprogramm.

    Für optimale Bewerbungsunterlagen wird ein Check dieser von Berater/innen der Arbeitsagentur angeboten. Um das perfekte Bewerbungsbild kümmert sich ein Fotograf, der nach dem vorherigen Styling von Haaren und Makeup das Beste aus dem Model rausholt.

    Interessante Vorträge runden das Messeangebot ab. Im „Bewerbungs-Knigge“ erfahren die Besucher/innen worauf es im Vorstellungsgespräch ankommt und junge Menschen bekommen Tipps vom Profi auf dem Weg zum Traumberuf „Influencer“.

    Kurzweilige Tipps dazu, wie man in wenigen Minuten im Vorstellungsgespräch überzeugen kann, sind ebenso im Vortragsprogramm, wie Informationen zu Ausbildungsmöglichkeiten in den Pflegeberufen.

    Ein weiterer Vortrag richtet sich an Menschen mit Betreuungs- und Familienpflichten und informiert rund um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf – oder Ausbildung.

    Die Berufsberatung im Erwerbsleben rundet das Programm mit einem Vortrag ab, in dem es Informationen dazu gibt, wie man auch im Erwachsenenalter noch einen Berufsabschluss erreichen kann – oder man sich für den Arbeitsmarkt der Zukunft fit machen kann.

    Berater/innen der Arbeitsagentur und dem Jobcenter informieren zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche und beraten zu Qualifizierung- und Unterstützungsmöglichkeiten. Für Fragen stehen ebenfalls die IHK und Kreishandwerkerschaft zur Verfügung. Auch die Beraterinnen der  Initiative „Pro Abschluss“ sind mit ihrem Angebot vor Ort.

    Die Arbeitsagentur Gießen lädt gemeinsam mit dem Jobcenter Gießen zur „JobAKTIV“ – Messe am 13. und 14. Juni von 9 bis 15 Uhr in der Kongresshalle Gießen ein. Die Messe sowie die angebotenen Vorträge und Aktionen sind kostenfrei.

    Die JobAKTIV-Messe richtet sich an Jugendliche, Arbeitsuchende, Weiterbildungsinteressierte und Beschäftigte gleichermaßen.

    Alle Arbeitgeber, die aufgrund der hohen Nachfrage keinen Messestand erhalten konnten, sind herzlich eingeladen, die Messe zu besuchen und sich in diesem Rahmen mit Vertretern der Arbeitsagentur und dem Jobcenter auszutauschen.

    Alle Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/AktuelleVeranstaltungen/jobaktiv-giessen

  • Urkundenfälschung fliegt auf

    RP-Baukontrolleur entdeckt in Wetzlar gefälschten Sachkundenachweis – Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien gelten besondere Vorschriften

    Wetzlar. Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist Vorsicht geboten. Denn Asbestfasern verursachen aggressive und meist tödliche Krebserkrankungen. „Wer beispielsweise ein Dach neu decken möchte, überlässt Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen daher gerne Profis“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Die müssen sich besonders gut auskennen und an die Vorgaben halten, die ihrem Schutz und dem von anderen dienen. Für Maßnahmen, die mit einer Asbestsanierung verbunden sind, gibt es klare Regeln. Eine solche ist: Unternehmen, die solche Arbeiten ausführen, müssen ihre Sachkunde nachweisen. Und das, bevor es überhaupt ans Arbeiten geht. Jörg Heller, Baukontrolleur beim RP Gießen, hat in diesem Zusammenhang im Lahn-Dill-Kreis eine dreiste Urkundenfälschung aufgedeckt.

    Kürzlich hatte ein Bauunternehmen aus Nordrhein-Westfalen den Auftrag bekommen, asbesthaltige Brandschutzklappen in einem Gebäude in Wetzlar auszubauen. „Bevor solche Arbeiten in einem der fünf mittelhessischen Landkreise durchgeführt werden dürfen, müssen diese vom Unternehmen bei den Arbeitsschutzdezernaten des Regierungspräsidiums Gießen angezeigt werden“, erklärt Jörg Heller. Zusammen mit den amtlichen Formularen gehören auch Sachkundenachweise dazu. Denn der Ausbau von asbesthaltigen Baustoffen darf nur von Firmen durchgeführt werden, deren Beschäftigte erfolgreich einen behördlich anerkannten Lehrgang für solche Tätigkeiten absolviert haben.

    Bei der Durchsicht der vom Unternehmen übermittelten Unterlagen fiel dem Experten sofort auf, dass die Anzeigeunterlagen unvollständig waren. Unter anderem fehlte der erforderliche Sachkundenachweis des Aufsichtführenden auf der Baustelle. Bei der Revision vor Ort wurde ein solcher dem Gießener Baukontrolleur zwar vorgelegt. Das vorgelegte Dokument ließ jedoch Zweifel an seiner Echtheit aufkommen. Die Nachfrage beim Lehrgangsträger bestätigte diese Vermutung: Der Sachkundenachweis war gefälscht. Daraufhin wurde Strafanzeige bei der zuständigen Wetzlarer Staatsan-

    waltschaft gestellt. Der Gießener Baukontrolleur informierte den Bauherrn über diese Ungereimtheiten. Der beauftragte umgehend ein Unternehmen, das alle Nachweise vorlegen konnte und die Arbeiten nach ordnungsgemäßer Anzeige auch fachgerecht ausführte.

    Weitere Informationen über den Umgang mit Asbest erhalten Interessierte bei den Arbeitsschutzdezernaten im Gießener Regierungspräsidium auf der Internetseite unter https://rp-giessen.hessen.de/inneres-arbeit/arbeitnehmerschutz/arbeitsschutz-auf-baustellen/asbestsanierung, per E-Mail an arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de (Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg) oder arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de (Landkreis Limburg-Weilburg) sowie telefonisch unter 0641 303-3237 oder 0641 303-8600 (nur Landkreis Limburg-Weilburg).

    Bildunterschrift: Bei Asbestsanierungsmaßnahmen ist Vorsicht geboten. Bevor Unternehmen in Mittelhessen tätig werden, müssen sie ihre Sachkunde beim Regierungspräsidium Gießen nachweisen.
    Symbolfoto: RP Gießen

  • Forum für Fragen und Antworten

    Regierungspräsidium Gießen informiert Juweliere und Edelmetallhändler über die Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz

    Gießen. Einen Workshop zum Thema Geldwäscheprävention bietet das Regierungspräsidium (RP) Gießen am Dienstag, 18. Juli, von 10 bis 12 Uhr an. Im Fokus der Veranstaltung im Hauptsitz am Landgraf-Philipp-Platz steht hierbei die Risikoanalyse, die auch von Juwelieren und Händlern von Edelmetallen regelmäßig zu erstellen ist. Das RP Gießen ist zwischen Limburg und Schlitz, Münchhausen und Hungen für Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz zuständig.

    Eine Risikoanalyse soll aufzeigen, welchen Risiken ein Unternehmen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist und wie diesen Risiken entgegengewirkt werden kann. Die Teilnehmenden werden unter anderem über geltende Schwellenwerte, aktuelle Typologien und den Umgang mit den ermittelten Risiken informiert. Dabei können auch Fragen eingebracht und erörtert werden. Diese können gerne vorab über das Anmeldeformular mitgeteilt werden.

    Die Veranstaltung zum Thema Geldwäscheprävention findet am Dienstag, 18. Juli, von 10 bis 12 Uhr am Landgraf-Phillipp-Platz 1-7 in Gießen statt. Interessierte Juweliere und Edelmetallhändler können sich ab sofort unter folgendem Link anmelden: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1001561

    Bildunterschrift: Zur Geldwäscheprävention haben auch Juweliere und Händler von Edelmetallen die Aufgabe, eine Risikoanalyse zu erstellen. Während einer Infoveranstaltung am 18. Juli beim Regierungspräsidium Gießen können Sie Fragen rund um das Thema stellen. 

    Foto: RP Gießen / Silvia Heckmann

  • Endspurt für „Gleiberg rocks“

    Fly Fighters, Mother’s Milk und Torino am Mittwoch, 7. Juni auf Burg Gleiberg

    Der Vorverkauf für das Tagesfestival „Gleiberg rocks“ am Abend vor Fronleichnam (Mittwoch, 7. Juni) geht in die heiße Phase: Noch bis zum Veranstaltungstag können Tickets im Vorverkauf erworben werden.
    Die Veranstalterin Sabine Glinke (SG Events & Medien) und auch der Vorstand des gastgebenden Gleibergvereins freuen sich auf das Event und bitten die Besucher, möglichst vom Vorverkauf Gebrauch zu machen. Gerade bei kleineren Events sind die Kosten seit der Corona-Krise massiv gestiegen, was die Finanzierung schwierig macht: „Jedes im Vorverkauf gebuchte Ticket gibt uns ein kleines Stückchen mehr Sicherheit“, sagt die Veranstalterin, die an der liebgewonnenen Tradition des Events festhalten möchte: „Ich hoffe, dass wir das Event auch in Zukunft weiterhin machen können“. Auch der Gleibergverein möchte „Gleiberg rocks“ unbedingt weiterhin auf der Burg haben. „Wir unterstützen das Event, weil es die Burg weit über die Grenzen Wettenbergs bekannt macht, Menschen aus anderen Landkreisen anzieht und in unserem vielseitigen Veranstaltungskalender eine weitere, ganz eigene Sparte abdeckt“, fasst es der stellvertretende Vorsitzende Gerhard Schmidt zusammen. Die Beteiligten sind sich einig: „Gleiberg rocks ist eine Institution“.

    Live zu erleben gibt es, wie der Name schon sagt, Rockmusik aus der Sparte des Alternative-Rocks. Erneut werden die „Gleiberg-rocks“-Fans einen überregionalen, exzellenten Tribute-Act auf der Headliner-Position erleben: Die Fly Fighters reisen aus Italien an und bringt die Songs der amerikanischen Alternative-Rock-Heroen der Foo Fighters auf die Bühne. Hits wie „Learn to Fly“ oder „My Hero“ werden den Burghof beben lassen.
    Auf der Mittelposition kehren mit Mother’s Milk Stammgäste zu Gleiberg rocks zurück. Die Red Hot Chili Peppers-Tributeband aus Gießen und Umgebung steht seit über 25 Jahren auf der Bühne und performt die Hits der kalifornischen Funk-Rocker der Chilischoten. Mother’s Milk waren es, die Gleiberg rocks einst ins Leben riefen und zu einer Erfolgsmarke der Region machten. 2018 übernahm das Team von SG Events & Medien aus Wettenberg die Geschicke.

    Auf der Eröffnungsposition setzen die Macher auf eigene Musik und bieten einer ganz jungen Band aus dem heimischen Raum eine Bühne: Torino. Die Veranstalter haben die Gruppe beim „No Label“-Bandcontest 2022 in Gießen, aus dem sie auch als Sieger hervorgingen, entdeckt und waren von der Bühnenperformance der jungen Gruppe von Beginn an begeistert. Torino bewegen sich mit ihren schmissigen Eigenkompositionen musikalisch irgendwo zwischen The Killers, The Gaslight Anthem und – passenderweise – den Foo Fighters.

    Beginn am 7. Juni ist wie immer um 19 Uhr, Einlass um 18 Uhr. Online-Tickets sind bis 16 Uhr am Eventtag buchbar unter: https://pretix.eu/sgevents/gleiberg2023 zum Preis von 27,50 Euro (inklusive Gebühren; wer die Zahlungsmethode PayPal nutzt, zahlt zusätzliche Gebühren). Ab dem 3. Juni kann nur noch via PayPal gezahlt werden. Wie immer gibt es eine limitierte Anzahl an schicken Hardtickets. Diese werden am Veranstaltungstag bis 16 Uhr verkauft. Und zwar im Café Fries (ehemals „Das Mitbringsel“) in der Hauptstraße 24 in Wettenberg-Krofdorf sowie bei Stroh’s Ecklädchen in Wißmar zum Preis von 27 Euro (inklusive 2 Euro Vorverkaufsgebühr. Ab 18 Uhr öffnet die Abendkasse – dort kosten die Tickets 30 Euro. Wie in den vergangenen Jahren haben Kinder bis einschließlich 12 Jahren freien Eintritt. Zwecks Planung bitten die Veranstalter aber, online kostenlose Kindertickets zu buchen oder aber die Kinder per E-Mail an info@sg-veranstaltungen.de anzumelden. Ein entsprechender Altersnachweis ist mitzuführen und an der Kasse vorzuzeigen.

    Besucher werden gebeten, den Ortsteil Gleiberg nicht anzufahren, die Parkplätze am Sommerlad-Lager/ehemaligen Somit in der Straße Am Augarten zu nutzen. Von dort ist es ein kleiner Spaziergang. Die Albertusgarten vor den Burgmauern hat am Veranstaltungstag für Besucher geöffnet.

    Alle Infos sowie stilvolle Fanartikel unter www.gleiberg.rocks.

    Rückfragen an:
    Sabine Glinke, Mobil: 0175-3648885, E-Mail: info@sg-veranstaltungen.de

  • Zum Weltschildkrötentag am 23. Mai: Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen über Haltung, Kennzeichnung und mehr

    Über ein artgerechtes Leben der beliebten Haustiere 

    Gießen/Mittelhessen. Schildkröten sind beliebte Haustiere. Wer sie halten möchte, sollte sich gut informieren und auskennen. Darauf machen die Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen anlässlich des Welt-Schildkröten-Tags am Dienstag, 23. Mai, aufmerksam. „Schildkröten erkunden gerne ihre Umgebung und nehmen Sonnenbäder. Daher ist die Haltung in einem Terrarium nicht artgerecht“, sagt Inga Ornizan vom zuständigen Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums (RP) Gießen mit Sitz in Wetzlar. Außerdem brauchen sie Versteck- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Nahrung sollte nicht aus Obst und Gemüse bestehen, sondern aus frischen Pflanzen und Wildkräutern wie beispielsweise Löwenzahn und Schafgarbe.

    „Schon bei der Anschaffung sollte bedacht werden, dass die Tiere sehr alt werden können und häufig ihre Halter überleben“, gibt Inga Ornizan zu bedenken. Hinzu kommt: Alle Landschildkröten- und diverse Wasserschildkrötenarten sind streng geschützt. Das bedeutet, dass ihre Haltung dem Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Artenschutzbehörde für die fünf mittelhessischen Landkreise gemeldet werden muss. Noch dazu müssen die streng geschützten Tiere laut EU-Artenschutzverordnung gekennzeichnet werden – entweder mit einer Fotodokumentation, die Wachstum und Veränderungen festhält, oder mit einem Transponder.

    „Die Fotos sind Teil des Herkunftsnachweises und helfen zum Beispiel bei der Identifizierung von vermissten Tieren“, betont Inga Ornizan. Eindeutig zuordnen lassen sich die Schildkröten auch mittels Transponder. Er wird von einem fachkundigen Tierarzt gesetzt. Dafür müssen die Schildkröten mindestens 500 Gramm schwer sein, so der wichtige Hinweis. Bis dahin ist in jedem Fall auf die Fotodokumentation zurückzugreifen. Aber warum das Ganze? „Noch immer werden Landschildkröten nach Deutschland geschmuggelt. Die Kennzeichnungspflicht soll den illegalen Handel erschweren“, erklärt Inga Ornizan.

    Wer die Tiere züchten und vermarkten möchte, benötigt eine EU-Vermarkungsbescheinigung. Die wird von der Artenschutzbehörde ausgestellt. Zur Bescheinigung gehört die fest verbundene und mit Dienstsiegel gesicherte Anlage mit den Fotos. „Achtung: Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn die Tackernadel gelöst und somit das Siegel gebrochen wird“, macht die Expertin auf ein häufiges Problem aufmerksam.

    Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/natur/artenschutz/haltung-zucht-und-vermarktung-von-geschuetzten-arten. Hier findet sich auch ein Flyer mit wichtigen Hinweisen zur Fotodokumentation. Eine Anmeldung von Tieren ist per E-Mail an Internationaler.Artenschutz@rpgi.hessen.de möglich. Dabei müssen Herkunftsnachweis oder EU-Bescheinigung, die vollständige Adresse, Übergabedatum und Vorbesitzer angegeben werden. EU-Bescheinigungen für die Nachzuchten können auch per E-Mail beantragt werden durch Angabe des Schlupfdatums, der Elterntiere und die Fotodokumentation mit Gewicht. Wichtig zu wissen: Der Kauf und Verkauf von streng geschützten Tieren wie der griechischen Landschildkröte ohne EU-Bescheinigung ist verboten und kann geahndet werden.

     

    Bildunterschriften: Griechische Landschildkröten gehören zu den streng geschützten Arten. Für sie gelten besondere Regelungen.

    Fotos: RP Gießen / Hasan Alp

     

  • Kleine und große Kuriositäten der Natur

    „Internationaler Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt“ am Dienstag, 22. Mai: Regierungspräsidium Gießen feiert Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt

    Gießen. Der „Internationale Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt“ der Vereinten Nationen ist am Montag, 22. Mai. Der Aktionstag möchte das mannigfache und bunte Leben auf dem Planeten feiern. Zugleich soll auf die essentielle Bedeutung der Artenvielfalt als Grundlage des Lebens aufmerksam gemacht werden. Dass diese Fülle an Leben nicht selbstverständlich, sondern stark gefährdet ist, das ist leider genauso zutreffend wie bekannt. Um zu zeigen wie wunderbar vielfältig, aber manchmal auch wie kurios das Leben hier in Mittelhessen ist, haben die Naturschutzfachleute vom Regierungspräsidium Gießen faszinierende, teils skurrile Beispiele und „Wussten Sie, dass…?“-Fakten zusammengestellt. Das Dezernat für Natur- und Artenschutz ist zuständig für den Erhalt der Biodiversität, den Schutz von freilebenden sowie die Überwachung des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.

    Den Anfang machen die „frühen Vögel“ im Tierreich oder besser gesagt die frühen Schmetterlinge. Wer sich schon einmal gefragt hat, wie diese fragilen Schönheiten es schaffen, so früh im Jahr unterwegs zu sein: hier kommt die Antwort. Tagpfauenauge und Kleiner Fuchs zum Beispiel überwintern als erwachsener Schmetterling an geschützten Orten. Das bringt ihnen einen Vorteil gegenüber anderen Faltern, die erst später im Jahr schlüpfen.

    Besonders hart im Nehmen ist der Zitronenfalter, der sogar wenige Stunden nach Nachtfrösten umherflattern kann. Er überwintert fast ungeschützt im Freien, etwa in Baumspalten oder Efeudickicht, sogar an der Unterseite von Blättern, getarnt durch seine grünlich-gelbe Farbe. Sein Geheimnis ist eine Art eingebautes Frostschutzmittel. So übersteht er Temperaturen bis zu minus 20 Grad und es reichen schon erste wärmende Sonnenstrahlen, um ihn zu erwecken.

    Weiter geht es mit anderen wichtigen Bestäubern: Wildbienen. In Deutschland kommen mehr als 500 wildlebende Bienen- und Hummelarten vor, manche mit faszinierenden Angewohnheiten. Die meisten Wildbienen bauen ihre Nester in den Boden, andere in Nischen oder in Pflanzenstengel. Eine Besonderheit sind dabei Blattschneider-Bienen. Wie ihr Name schon sagt, schneiden sie mit ihren Mundwerkzeugen ovale bis kreisrunde Stücke aus Blättern verschiedener Pflanzen, rollen sie zusammen und tragen sie im Flug zu ihren Niströhren, um damit die Brutkammern für ihre Eier auszupolstern.

    Ebenfalls kurios sind Schneckenhaus-Bienen, die leere Schneckenhäuser als Brutraum nutzen. Sie legen aber nicht einfach nur ihre Eier in die Häuschen ab, sie sammeln zudem kleine Steinchen, mit denen das Häuschen verschlossen wird. Danach transportieren sie noch Pflanzenstiele und -halme zum Nest, um es darunter zu verstecken. Es wurden schon Exemplare beobachtet, die Pflanzenteile bis zu zehn Zentimeter Länge zum Nest geflogen haben. Sehr beeindruckend für so ein kleines Lebewesen.

    Eine Besonderheit bei der Brutpflege zeigt auch die Geburtshelferkröte. Diese mit nur 5,5 Zentimeter relativ kleine Amphibienart nutzt viele Gewässer als Laichplatz, u.a. in Steinbrüchen, Tongruben, auf militärischen Übungsplätzen oder auch im Siedlungsbereich in Gärten oder Freihöfen. Kurios bei ihr: Nach der Paarung trägt das Männchen die befruchteten Eier als Paket um die Hinterbeine gewickelt mit sich herum, bis die Larven schlüpfen und ins Wasser abgesetzt werden. So wird der Laich vor gefräßigen Fischen bewahrt, bis er groß genug ist, vor Feinden entkommen zu können.

    Auch manche Fische zeigen erstaunliche Eigenschaften. Die Äsche etwa kommt in der oberen Lahn vor. Ihren lateinischen Namen „Thymallus thymallus“ trägt sie, weil sie nach Thymian duftet. Oder wer weiß schon, dass der Schlammpeitzger, ein in schlammigem Boden stehender und sehr langsam fließendem Gewässer lebender Fisch, durch seinen Hintern atmen kann? Diese Darmatmung unterstützt die Kiemenatmung so gut, dass er auch sehr sauerstoffarme Gewässer besiedeln kann.

    Ein wahrer Winzling im Schneckenreich ist die Rhönquell-Schnecke. Mit zwei Millimetern ist sie nicht mal halb so groß wie ein Stecknadelkopf. Noch besonderer ist, dass sieweltweit nur im Länderdreieck Hessen, Thüringen und Bayern, u.a. im Vogelsberg, vorkommt und hier wiederum nur an sehr wenigen Standorten. Die winzigen Schnecken sind an gleichmäßig kaltes und unbelastetes Quellwasser angewiesen. Solche Standorte sind inzwischen sehr selten geworden.

    Nicht die schnellsten, aber nicht weniger faszinierend sind Schnecken. Viele Arten, darunter die heimische Weinbergschnecke, sind zwittig, also besitzen beide Geschlechtermerkmale. Deren Paarung kann bis zu 20 Stunden dauern. Dabei beschießen sich beide Partner mit hormongetränkten, etwa zehn Millimeter langen „Liebespfeilen“ aus Kalk, um das Geschlecht und diejenige Schnecke zu bestimmen, die schlussendlich die Eier ablegt.

    Was kann ich tun?
    Wenngleich sehr verschieden, so haben diese Arten eines gemeinsam: sie sind in ihrem Bestand gefährdet. Insgesamt stehen zurzeit mehr als 150.000 Arten in Deutschland auf der Roten Liste – mehr als 42.100 davon gelten als vom Aussterben bedroht. Die wichtigsten Gründe für den weltweiten Rückgang an Arten ist die Zerstörung von Lebensräumen, eingeschleppte invasive Arten und der menschgemachte Klimawandel.

    Um den Artenschwund zu stoppen, kann jeder und jede mit aktiven Entscheidungen im Alltag dazu beitragen, Lebensräume und Arten zu schützen. So etwa mit Blick auf offizielle Gütesiegel für Waren und Leistungen, die sich für nachhaltige, natur- und tierverträgliche Bewirtschaftung einsetzen. Ob im Supermarkt, beim Möbel- oder Kleidungskauf, in der Ernährung, bei der Entscheidung, statt das Auto zu nehmen auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Rad umzusteigen, beim Spaziergang in Schutzgebieten auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben oder im eigenen Garten und auf dem Balkon naturnah zu gärtnern. All dies sind kleine Entscheidungen, die Großes bewirken können.

    Bildunterschrift: Einer, der zum „Internationalen Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt“ am 22. März zeigt, wie überraschend es in der Tier- und Pflanzenwelt zugeht: ein Kleiner Fuchs in einem Lavendel-Feld, der auch dem Winter trotzen kann.

    Foto: RP Gießen / Lisa Küchen

     

  • Wenn der Garten zum gedeckten Tisch für Insekten wird

    Zum Weltbienentag am 20. Mai geben Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen praktische Tipps, um die lebenswichtige Vielfalt der Bienen zu erhalten

    Gießen. Die Natur ist erwacht und es grünt und blüht, was das Zeug hält. Vögel zwitschern und es brummt und summt. Dass gerade Letzteres nicht selbstverständlich ist, darauf macht der Weltbienentag am Samstag, 20. Mai, aufmerksam. Er erinnert an die essenzielle Bedeutung aller Bienen-Arten und motiviert, selbst zu deren Schutz aktiv zu werden. Wie das aussehen kann, dazu geben die Fachleute für Artenschutz beim Regierungspräsidium (RP) Gießen einfache Tipps.

    Bei dem Begriff Weltbienentag wird meist an die omnipräsente Honigbiene gedacht, ein Nutztier, das seit Jahrhunderten vom Menschen gezüchtet und gehalten wird. „Es gibt in Deutschland Hunderte weitere, wildlebende Bienen- und Hummelarten“, berichtet Lisa Küchen vom zuständigen Dezernat. „Manche sind häufig anzutreffen und auffällig groß wie die Erdhummel, andere nur an sehr spezielle Bedingungen angepasst und wieder andere sind so stark vom Aussterben bedroht, dass sie bereits sehr selten geworden sind.“ Das betrifft bereits mehr als die Hälfte der in Deutschland wild lebenden Arten, wobei jede einzelne dieser Arten essenziell ist für das ökologische Gefüge ist.

    „Jede und jeder von uns kann mit einfachen Entscheidungen dazu beitragen, die für uns lebenswichtige Insektenvielfalt zu erhalten“, betont die RP-Mitarbeiterin. Das fängt zum Beispiel im Supermarkt an, indem zu bio-zertifizierten Lebensmitteln gegriffen wird, und geht im heimischen Garten weiter. „Anstelle von reinen Zierpflanzen können heimische Wildblumen und -gehölze gepflanzt werden, die Insekten Nahrung bieten“, rät die Expertin. „Jede noch so kleine Ecke im Garten oder ein Blumentopf auf der Fensterbank kann mit der richtigen Blumenwahl zum gedeckten Tisch für Insekten werden.“ Nisthilfen für Bienen oder Insektenhotels können hilfreich sein, aber noch besser und wichtiger sind unaufgeräumte Bereiche im Garten, die zahlreichen Arten ein perfektes Zuhause bieten. „Wasserstellen und ein Verzicht auf Chemie im Garten sind ebenfalls Grundlage für vieltöniges Summen und Brummen“, sagt Lisa Küchen.

    In Deutschland sind Insekten vom Aussterben bedroht – höchste Zeit also, gegenzusteuern. „Von den über 560 heimischen Wildbienenarten stehen laut Bundesamt für Naturschutz mindestens 300 auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Über alle Insektenarten hinweg sind in den vergangenen Jahren massive Populationsrückgänge und -einbrüche zu verzeichnen. Auch die zuverlässige Honigbiene steht zunehmend unter Umweltstress und viele Völker fallen Krankheiten zum Opfer“, weiß Lisa Küchen.

    Das Insektensterben hat fatale Folgen Mensch und Natur. 80 Prozent aller Pflanzen, darunter alleine zwei Drittel unserer Nahrungsmittel, sind von Bestäubern abhängig. Dazu zählen Lebensmittel, Gewürze und Arzneimittel. „Insekten haben es inzwischen sehr schwer, ihnen fehlen geeignete Lebensräume und ein vielfältiges Nahrungsangebot über das ganze Jahr hinweg“, berichtet sie weiter. Nicht zuletzt finden jeden Sommer zahllose Insekten in Bremsen- und Wespenfallen ihren Tod.

    Bildunterschrift: Männliche Sandbiene an Schwarzdorn

  • Wer regiert eigentlich die EU?

    Junge Europäische Föderalisten Hessen schulen Auszubildende und Anwärter im Regierungspräsidium Gießen

    Gießen. „Europa sollte uns allen sehr am Herzen liegen“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich zu den 14 Auszubildenden sowie Anwärterinnen und Anwärtern des Regierungspräsidiums (RP) Gießen. Allzu oft werde die Arbeit der Europäischen Union mit überbordender Bürokratie und Regulierung verkürzt umschrieben. „Das verkennt aber, wie sehr Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in Deutschland auf das Engste verbunden ist mit den Errungenschaften der politischen Zusammenarbeit in Europa.“

    Organisiert vom EU-Informationszentrum im RP Gießen waren die Auszubildenden des ersten Lehrjahres sowie die Studierenden im Fach Public Administration eingeladen zu einem ganztägigen Seminar unter dem Titel „Wer regiert die EU? Eine Frage der Demokratie“. Vier ehrenamtliche Teamer der europaweiten NGO „Junge Europäische Föderalisten“ (JEF) hatten es sich an diesem Tag zur Aufgabe gemacht, den jungen Menschen das Thema Europa und den institutionellen Aufbau der Europäischen Union näher zu bringen.

    Das Seminar ist Teil des seit 2015 bei den Jungen Europäischen Föderalisten Hessen bestehenden Projektes „1040 Berlaymont”, das von der Europaabteilung der hessischen Staatskanzlei finanziell gefördert wird. Dazu bietet die JEF Hessen kostenfreie interaktive Seminare und Planspiele zu europapolitischen Themen an. Das Angebot setzt auf die aktive Einbeziehung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und zeichnet sich durch abwechslungsreiche Methoden aus. So sollte die Gruppe etwa in einem „Institutionenpuzzle“ den Organen der Bundesrepublik Deutschland und der EU Begriffe wie „Richtlinienkompetenz“ und „Initiativrecht“ zuordnen. Schnell wurde dabei deutlich, welche Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede, in den Strukturen und Arbeitsabläufen bestehen. Auf interaktive Weise erkundeten die jungen RP-Bediensteten die europäischen Institutionen und überlegten letztendlich, wie es mit der Demokratie, dem demokratischen Aufbau der EU ausschaut. Dabei wurden viele Fragen erläutert: Wie ist die Macht zwischen den verschiedenen Institutionen verteilt? Wer regiert eigentlich die EU? Lässt sich diese Frage überhaupt eindeutig beantworten? Und wenn nein, was bedeutet das für die demokratische Legitimation der EU? Wie kann man nationale Denkmuster aufbrechen und junge Menschen dazu anregen, über die eigene europäische Identität nachzudenken?

    Auch wenn es keine abschließend eindeutige Antwort gab – was angesichts des doch einmaligen Wesens der EU zwischen Staatlichkeit und internationaler Organisation kaum anzunehmen war – so stellen sich die vermittelten Inhalte doch als echter Gewinn für die Beteiligten heraus. „Fast alle unserer Rechtsgebiete, die wir im RP bearbeiten, sind stark von europäischer Gesetzgebung geprägt. Da ist es von entscheidender Bedeutung, zu wissen, wie europäische Rechtsakte entstehen und an welcher Stelle welche Institution handelt“, sagt der Leiter des EU-Informationszentrums Gießen, Michael Schär, abschließend den Ehrenamtlichen der JEF Hessen nach einem informationsreichen und in der Diskussion angeregten Tag. Sein Fazit: „Das Seminarangebot ist nicht nur Schülerinnen und Schülern oder Studierenden, sondern generell allen jungen Menschen wärmstens zu empfehlen.“

    Das Projekt „1040 Berlaymont“ der JEF Hessen
    Die europapolitische Bildungsarbeit steckt voller Herausforderungen. Das Projekt „1040 Berlaymont“ versucht Antworten darauf zu geben. Mit finanzieller Unterstützung der Europaabteilung der Hessischen Staatskanzlei bieten die ehrenamtlichen Teamerinnen und Teamer der Jungen Europäischen Föderalisten verschiedene Seminare und Planspiele in Präsenz und Online an. Das Angebot richtet sich an Schulen, Schülervertretungen, Parteijugendorganisationen, Jugendgruppen oder studentische Gruppen und ist kostenfrei. Weitere Informationen finden Interessierte auf den Seiten der JEF Hessen unter https://www.jef-hessen.de/1040-berlaymont/.

    Bildunterschrift: Marcel von Collani ist einer von vier ehrenamtlichen Teamern der europaweiten NGO „Junge Europäische Föderalisten“, die im Regierungspräsidium Gießen mit einem Seminar zu Gast waren. Foto: RP Gießen