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  • „Speed-Dating“ im Alten Schloss: Studienzweifel? – Neustart wagen!

    • „Speed-Dating“ für Studienaussteiger mit rund 20 regionalen Unternehmen am Mittwoch, 8. Februar ab 16 Uhr im Oberhessischen Museum/Alten Schloss in Gießen
    • Karrierestart mit einer Ausbildung

    Rund ein Drittel aller Studierenden brechen das gewählte Studium ab. Hinter dieser Entscheidung stecken verschiedene Gründe. Von Leistungsproblemen, über falsche Erwartungen an das gewählte Studienfach, finanzielle Probleme bis hin zu dem Wunsch nach mehr Praxisbezug ist die Liste lang.

    Das kann auch Christiane Meyer-Fenderl, Beraterin im Hochschulteam der Arbeitsagentur Gießen bestätigen: „Da die Gründe, die hinter einem Zweifel am Studium stecken, sehr individuell sind, gibt es keine Paradelösung. Bei einigen lässt sich das Studium mit Beratung und Unterstützung retten. Andere fühlen sich vielleicht an der Hochschule nicht wohl, suchen andere Strukturen oder noch mehr Praxis und streben daher eine duale Ausbildung oder ein duales Studium an.“

    Hier setzt ein Angebot der Arbeitsagentur mit verschiedenen Netzwerkpartnern an. Unter dem Motto: „Studienzweifel? – Neustart wagen!“ haben Studienzweifler und Studienaussteiger am Mittwoch, 8. Februar ab 16 Uhr im Oberhessischen Museum/Alten Schloss in Gießen die Möglichkeit rund 20 regionale Unternehmen verschiedener Branchen im Rahmen eines Speed-Datings kennenzulernen.

  • Wer 200 Gramm kauft, kann auch 200 Gramm erwarten

    Verbraucherzentrale Hessen geht erfolgreich gegen täuschende Mengenangabe vor

    „Eine Packung Mozzarella mit der Mengenangabe ‘200 g‘ auf der Vorderseite, die sich beim Blick auf die Rückseite als 125 Gramm Käse und 75 Gramm Aufgussflüssigkeit entpuppt, täuscht die Kundschaft“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Mit ihrer Abmahnung der Anbieterfirma hatte die Verbraucherzentrale Erfolg. Die Zentrale Handelsgesellschaft mbH unterschrieb die Unterlassungserklärung und sagte zu, die Nennfüllmenge von 200 Gramm in Zukunft nicht ohne das Abtropfgewicht auf der Verpackungsfront anzugeben.

    Als ihr Mann vom Einkauf mit den georderten 200 Gramm Mozzarella nach Hause kam, erschien der Wiesbadenerin die Menge Käse sehr gering. Sie holte daraufhin die Packung aus dem Müll und stellte verärgert fest, dass im Beutel tatsächlich nur 62,5 Prozent der angepriesenen Menge Käse steckten. Sie meldete das Produkt beim Portal Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentralen.

    „Nach unserer Rechtsauffassung sind die Vorgaben der Fertigpackungsverordnung unmissverständlich“, meint Franz. Denn für feste Lebensmittel in Aufgussflüssigkeit schreibt die Verordnung vor, das Abtropfgewicht in unmittelbarer Nähe und mindestens der gleichen Schriftgröße wie die Nennfüllmenge anzugeben. Die Nennfüllmenge gibt an, welche Gesamtmenge die Verpackung enthalten soll. Sie alleine zu nennen, ist für diese Lebensmittel nicht erlaubt.

    In Zeiten gestiegener Lebensmittelpreise verärgern täuschende Mengenangaben die Kundschaft besonders. Denn wer bewusst zum vermeintlich günstigen Angebot greift, ärgert sich nachvollziehbar, wenn er nur zwei Drittel der erwarteten Menge für sein Geld bekommt.

  • Anstieg der Arbeitslosigkeit saisonal bedingt

    Anstieg der Arbeitslosigkeit um 1.000 Personen auf 17.668 im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen
    Saisonaler Anstieg der Erwerbslosigkeit
    Alle Personengruppen betroffen
    Geringerer Zugang an neuen Arbeitsstellen, weniger offene Arbeitsstellen im Bestand

    17668 Personen waren zu Beginn des neuen Jahres im Monat Januar als erwerbslos registriert. Das waren 1000 Personen mehr als im Vormonat Dezember und 1115 Personen mehr im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,2 auf 4,7 Prozent. Im Januar 2022 lag die Quote bei 4,4 Prozent.

    „Der deutliche Anstieg der Erwerbslosigkeit ist im Monat Januar üblich, auch wenn dieser stärker ausfiel im Vergleich zum Vorjahr“, kommentiert Eckart Schäfer, Leiter der Arbeitsagentur Gießen. „Männer und Frauen, Ältere und Jüngere sind vom Anstieg betroffen, hauptsächlich jedoch im Rechtskreis der Arbeitsagentur. Die Anzahl, der uns im Januar gemeldeten offenen Arbeitsstellen ging leicht zurück und lag damit deutlich unter dem Vorjahresniveau. Offensichtlich sind einige Arbeitgeber weniger optimistisch in das neue Jahr gestartet, auch wenn der Arbeitskräfteknappheits-Index auf einen neuen Rekordstand gestiegen ist.“

    Unterbeschäftigung
    24598 Personen waren in der Unterbeschäftigung im engeren Sinne registriert. Das waren 2156 Personen mehr im Vergleich zu Januar 2022.

    Gemeldete Stellen
    Arbeitgeber meldeten der Arbeitsagentur Gießen sowie den Jobcentern des Kreises Gießen und der Wetterau im Monat Januar 900 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen. Das waren 40 Stellen weniger im Vergleich zum Vormonat und 376 Stellen weniger zum Monat Januar 2022. 6315 Arbeitsstellen befanden sich im abgelaufenen Monat im Bestand, 244 weniger als im Vormonat und 291 weniger im Vergleich zum Vorjahresmonat.

    Männer und Frauen
    Im Monat Januar waren 9846 Männer arbeitslos gemeldet. Das waren 609 Männer mehr im Vergleich zu Dezember und 340 mehr zu Januar des Vorjahres. Die Arbeitslosenquote stieg von 4,6 auf 4,9 Prozent. Im Vorjahr betrug die Quote 4,7 Prozent. 7822 Frauen waren erwerbslos registriert, 391 mehr zu Dezember und 775 mehr im Vorjahresvergleich. Die Quote stieg um 0,3 auf 4,5 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 4,0 Prozent.

     Besondere Personengruppen
    1588 junge Menschen unter 25 Jahre waren im abgelaufenen Monat arbeitslos gemeldet. Das waren 72 mehr im Vergleich zum Vormonat und 194 mehr im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote betrug 4,0 Prozent, 0,2 Prozent mehr im Vergleich zu Dezember. Im Vorjahr lag die Quote bei 3,5 Prozent. Im Januar waren 5698 ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre erwerbslos registriert, das waren 346 Personen mehr im Vormonatsvergleich und 123 mehr im Vorjahresvergleich. Die Quote lag im abgelaufenen Monat bei 4,3 Prozent, 0,3 Prozent mehr als im Dezember. Im Januar 2022 betrug die Quote 4,2 Prozent.

    Die Erwerbslosigkeit bei der Personengruppe der Ausländer stieg um 338 auf 6801. Im Vorjahresmonat Januar waren noch 1689 Ausländer weniger registriert. Die Arbeitslosenquote stieg von 14,5 auf 15,2 im Januar. Im Vorjahr lag die Quote bei 11,8 Prozent.

    Regionale Unterschiede
    Zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören der Landkreis Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis.

    Im Kreis Gießen waren im Berichtsmonat Januar 7937 Personen arbeitslos gemeldet, 419 mehr im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahr waren 182 Personen weniger gemeldet. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,1 auf 5,4 Prozent. Im Vorjahr betrug die Quote 5,2 Prozent.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Erwerbslosen um 445 Personen auf jetzt 7208 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren damals 517 Arbeitslose weniger registriert. Die Arbeitslosenquote stieg von 4,0 auf 4,3 Prozent. Im Januar 2022 lag die Quote bei 3,9 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis waren im abgelaufenen Monat 2523 Personen erwerbslos gemeldet, 136 Personen mehr im Vergleich zum Vormonat. Im Januar des Vorjahres waren 416 Personen weniger registriert. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,2 auf 4,4 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 3,7 Prozent.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)
    Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) ist die Zahl der Arbeitslosen im Berichtsmonat Januar gestiegen. Die Zahl der Gemeldeten in den Jobcentern Gießen und Wetterau (nach dem Sozialgesetzbuch II) steig ebenfalls

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Monat Januar 6352 Personen arbeitslos gemeldet, 665 mehr im Vergleich zum Vormonat Dezember. Im Vorjahr waren 191 Personen weniger registriert.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen stieg um 335 Personen auf nun 11316. Ein Jahr zuvor wurden dort 924 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im Januar 5536 Personen, 117 mehr im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahresmonat wurden noch 116 Arbeitslose weniger dort geführt. Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4275 Personen gemeldet, 167 mehr als im Vormonat Dezember. Im Vorjahr waren noch 488 Personen weniger gemeldet. Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1505 Arbeitslose im Januar geführt, 51 mehr zu Dezember und 320 mehr im Vergleich zu Januar 2022.

  • Klimagesunde Pausensnacks für hessische Schülerinnen und Schüler

    Internetangebot „Klimasmarter Schulkiosk“ der Verbraucherzentrale Hessen geht an den Start

    Wer einen Schulkiosk, eine Cafeteria oder ein Schüler-Café klimafreundlich betreiben möchte, benötigt Know-How. Dazu zählen sowohl das Wissen, was zu klimafreundlichem Essen und Trinken gehört, als auch Tipps, wie die Schulgemeinde begeistert werden kann. Dies und viele weitere Informationen finden Interessierte in dem neuen Online-Angebot „Klimasmarter Schulkiosk“ der Verbraucherzentrale Hessen.

    „Unsere Befragung von 33 Schulen aus 2021 zeigt, einige Schulen wagen bereits erste Schritte, um ihr Essensangebot klimafreundlicher zu gestalten. Ein von A bis Z durchdachtes Konzept haben die Wenigsten. Unsere neue Internetseite „Klimasmarter Schulkiosk“ soll diese Lücke füllen“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.

    Eine interaktive Grafik bietet Interessierten einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte, die einen klimasmarten Schulkiosk auszeichnen. Mit wenigen Klicks erhalten sie erste Umsetzungsideen.

    Genaueres zu den einzelnen Themen eines nachhaltigen Angebotes erfahren Schulträger, Lehrende und Betreibende von Cafeteria & Co in einzelnen Schwerpunktartikeln. Dabei geht es um Themen wie Lebensmittel wertzuschätzen, nachhaltige Getränkeangebote, Pflanzenpower, Biogenuss und regionale und saisonale Lebensmittelauswahl. „Zwei Punkte sind mindestens genauso wichtig wie Infos, was alles zu einer nachhaltigen Zwischenverpflegung gehört: Die angebotenen Snacks und Lebensmittel müssen in den Augen der Kinder und Jugendlichen cool sein und ihnen schmecken. Ebenso muss die Schulgemeinde für die Neuerungen „brennen“, meint Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Auch hierzu gibt es Hilfestellung auf den Seiten.

    Zudem können sich Interessierte über die rechtlichen und hygienischen Anforderungen an einen Schulkiosk informieren. Sie finden Unterrichtsmaterial zum Thema klimafreundliche Ernährung und bekommen Anregungen für Projekttage oder den Schulgarten. Klimafreundliche Rezeptideen für unkomplizierte Snacks und Durstlöscher runden das Angebot ab.

    Weitere Informationen
    www.verbraucherzentrale-hessen.de/klimasmarter-schulkiosk-79051

  • Woche der digitalen Elternabende – 6 hessische Großunternehmen stellen sich vor

    *Die Bundesagentur für Arbeit lädt in der Zeit vom 6. bis 11. Februar erstmals zur Woche der „digitalen Elternabende“ ein

    *Sechs Unternehmen aus Hessen stellen sich mit ihrem Ausbildungs- und Studienangebot vor

    Der Fachkräftemangel ist eines der Schlagworte des vergangenen Jahres gewesen und wird auch im neuen Jahr ein wichtiges Thema bleiben. Ausbildungsplätze sind ausreichend vorhanden. Damit die Jugendlichen auch einen für sie passenden Ausbildungsplatz finden, veranstaltet die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine bundesweite Aktionswoche in Sachen Berufsorientierung und Elternarbeit.

     

    Vom 6. bis 11. Februar können Eltern, Schülerinnen und Schüler „TOP 40 Unternehmen“ aus verschiedenen Branchen mit ihren Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten kennenlernen. Mit B.Braun, Fresenius, Wisag, DB Schenker, R+V Versicherung und Merck sind auch hessische Großunternehmen beteiligt und auf der Suche nach ihren zukünftigen Nachwuchskräften.

     

    Bei den Elternabenden präsentieren die Unternehmen sich und ihre Unternehmenskultur, geben Einblicke in die Rahmenbedingungen ihrer Nachwuchskräfte und erläutern die Karrieremöglichkeiten nach einem erfolgreichen Abschluss. Aus der Praxis berichten Auszubildende und dual Studierende über ihre Erfahrungen im Bewerbungsverfahren und wie es ihnen als Berufseinsteiger geht. Die BA flankiert mit einem digitalen Elternabend, bei dem sich Eltern informieren können, wie die Berufsberatung ihr Kind im Entscheidungsprozess zwischen Schule und Beruf unterstützt.

     

    Die Elternabende richten sich sowohl an Eltern als auch an Schülerinnen und Schüler in der Phase der Berufsorientierung. Die Einwahl zum jeweiligen Termin erfolgt direkt über einen Einwahl-Link. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich.

     

    Die Veranstaltungen finden immer abends von Montag bis Freitag um 19:00 Uhr und 20:00 Uhr statt, sowie am Samstag um 16:00 Uhr und 17:00 Uhr.

     

    Das Programm, weitere Informationen über die teilnehmenden Unternehmen und die Einwahllinks sind zu finden unter https://www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende

  • Immobilienverrentung

    Verbraucherzentrale Hessen erweitert ihr Beratungsangebot

    Sich einen Traum erfüllen, die Kinder unterstützen oder einfach nur den gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten trotzen – das motiviert Menschen, die gegenwärtig darüber nachdenken, ihre Immobilie zu verrenten. Doch die meisten Angebote benachteiligen die Eigentümer enorm. Die Verbraucherzentrale Hessen hat daher ihr Beratungsangebot erweitert und bietet denjenigen, die sich für ein Verrentungsmodell interessieren, ein Beratungsgespräch an. Die Beratung zu den am Markt befindlichen Angeboten zum Immobilienverzehr ist möglich in Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Beratung am Telefon oder per Video. Die 90-minütige Beratung kostet 150 Euro. Terminvereinbarungen über (069) 972010-900 oder www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he.

    Seit 2018 wächst der Markt für Angebote, die eine Verrentung der eigenen Immobilie ermöglichen. Auf den ersten Blick scheinen die Angebote auch attraktiv: Man kann auf Lebenszeit in seiner Immobilie bleiben und bekommt einen bestimmten Geldbetrag zur freien Verfügung. Dafür sollen die Eigentümer einen Teil ihrer Immobilie an die Anbieter verkaufen.

    Tückisches Angebot mit langfristigen Folgen

    „Die Tücken sind erst erkennbar, wenn man sich genauer mit den Angeboten befasst“, sagt Gudrun Römhild, Beraterin für Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Denn das Geld, das man bekommt hat einen hohen Preis“, so Römhild weiter. Der Anbieter wird Miteigentümer an der Immobilie und verlangt ein sogenanntes Nutzungsentgelt. Das wird zunächst über zehn Jahre festgeschrieben. „Wie es danach weitergeht, ist offen“, sagt Römhild. Wer das Nutzungsentgelt nicht mehr bezahlen kann, verliert unter Umständen seine Immobilie. Die Kosten der Immobilie wie Grundsteuer, Reparaturen oder Schornsteinfeger verbleiben meist bei den bisherigen Eigentümern. Der Anbieter beteiligt sich nicht. Und im Erbfall können die Erben die Immobilie nur erhalten, wenn sie an den Anbieter einen zuvor vereinbarten Rückkaufpreis zuzüglich Wertsteigerung bezahlen.

    „Wir sehen hier einen enormen Aufklärungsbedarf“, sagt Gudrun Römhild. „Mit unserem Beratungsangebot wollen wir dazu beitragen, dass Immobilienbesitzer die Vertragsbedingungen von Anfang an genau kennen und die Risiken für sich und ihre Erben einschätzen können.“ Liegen Angebotsunterlagen vor, können sie zum Beratungstermin mitgebracht werden.

  • Sparen heißt anlegen: Vermögen vermehren durch kluge Investments

    Investmentfonds werden in Deutschland immer beliebter. Und dennoch ranken sich viele Unsicherheiten und Mythen um diese Form der Geldanlage. Eine Aufklärung.

    Dieser Artikel in Kürze

    • Bei Investmentfonds handelt es sich um eine professionelle Art der Geldanlage, die für den Anleger unkompliziert ist sowie Chancen auf Wertsteigerungen und ggf. Dividendenzahlungen bietet.
    • Investitionen in Fonds lohnen sich langfristig bereits ab einem monatlichen Betrag von 25 Euro und sind somit etwas für jeden Geldbeutel.
    • Das Kapital der Anleger genießt bei Investmentfonds einen besonderen Schutz, weil die Gelder der Sparer getrennt vom Kapital der Fondsgesellschaft verwahrt werden, als sogenanntes Sondervermögen. Daher sind die Anleger selbst im Falle einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft geschützt.

     

    Immer mehr private Haushalte lassen ihr Geld in Investmentfonds für sich arbeiten. Inzwischen entfallen 23 Prozent auf diese Anlegergruppe in Deutschland. Generell steigt das Interesse an Fonds in der Bundesrepublik: Beim Wachstum der fünf größten Fondsmärkte der EU lag Deutschland in den Jahren 2013 bis 2018 mit einer jährlichen Wachstumsrate von durchschnittlich 10,1 Prozent auf dem zweiten Platz hinter Italien mit 13,7 Prozent.

    Allerdings gibt es immer noch einige Unsicherheiten rund um das Thema Investmentfonds. Das führt dazu, dass viele Bürger ihr Geld auf einem kaum lohnenden Festgeldkonto oder, noch schlimmer, unter dem Kopfkissen versauern lassen. Dabei sind Investmentfonds nicht nur einfach zu verstehen und weit verbreitet, sondern auch für jeden Geldbeutel geeignet.

    Diese fünf Irrtümer über Investmentfonds halten sich hartnäckig – was ist dran?

    Mythos 1:

    Investmentfonds sind kompliziert.

    Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Die Idee hinter Investmentfonds ist eigentlich sehr einfach: Das Geld von Sparern wird in einer Art Topf gesammelt und je nach geeigneter Anlagestrategie in unterschiedliche Wertpapiere oder Sachwerte investiert. Diese breite Streuung eines Investments können Anleger mit einer Direktanlage selbst kaum erreichen.

    Zudem minimiert die breit gefächerte Verteilung dieser Geldanlage das Risiko für den Anleger. Denn ein Fonds darf höchstens 10 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapiere eines einzelnen Emittenten (zum Beispiel eines Unternehmens) anlegen. Hinzu kommt, dass alle Positionen von über 5 Prozent in der Summe maximal 40 % des Fondsvermögens ausmachen dürfen. Die 5-10-40-Regel ist Teil einer EU-Richtlinie zum Anlegerschutz.

    Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Investmentfonds: geschlossene und offene. Bei einem geschlossenen Fonds wird ein bestimmter Betrag für ein Projekt wie beispielsweise den Bau eines Windkraftparks gesammelt. Nach Zeichnung werden keine weiteren Anteile mehr ausgegeben und die Anteile werden nicht an der Börse gehandelt.

    Bei offenen Investmentfonds werden hingegen laufend Gelder von Anlegern eingesammelt und entsprechend neue Anteile am Investmentfonds ausgegeben. Die Gelder der Sparer fließen in einen gemeinsamen Topf – den Investmentfonds – und werden von Fondsmanagern nach festgelegten Anlagerichtlinien in bestimmte Anlagesegmente investiert.

    Mythos 2:

    Fonds sind riskant.

    Grundsätzlich genießen Investmentfonds im Vergleich zu anderen Anlagemodellen einen besonderen Schutz. Weil die Gelder der Anleger getrennt vom Kapital der Fondsgesellschaft verwahrt werden, sind die Anlegergelder im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht betroffen.

    Weiterhin erfüllen Fonds und Fondsanbieter sehr strenge rechtliche Vorschriften. Fonds sind beispielsweise als Treuhänder der Anleger per Gesetz dazu verpflichtet, die Interessen ihrer Anleger zu vertreten. Als Treuhänder engagieren sich Portfoliomanager und Kapitalanlagegesellschaften für eine möglichst langfristige Verbesserung der Geschäfts- und damit potenziell auch der Kursentwicklung der Portfoliounternehmen, indem sie bspw. Aktionärsrechte der Investoren wahrnehmen.

    Das Risiko von Kursschwankungen nach unten sinkt zudem mit zunehmender Haltedauer. Bei Aktienfonds etwa gleichen sich Börsenschwankungen historisch betrachtet über längere Zeiträume wieder aus.

    Mythos 3:

    Nur Reiche können investieren.

    Fakt ist, dass Fonds etwas für jeden Geldbeutel sind. Bereits ab 25 Euro monatlich können Interessierte einsteigen und ihr Geld mit renditestarken Anlagen vor Wertverlust durch Inflation schützen. Fonds ermöglichen Privatanlegern die Teilhabe am Kapitalmarkt zu Profibedingungen.

    Mythos 4:

    Fonds sind für Zocker.

    Wäre es so, müssten sich Versicherungen, Kirchen oder Stiftungen ebenfalls als Zocker bezeichnen lassen, denn auch sie setzen auf Fonds. Und nicht nur das: Fonds verwalten auch den Großteil der betrieblichen und privaten Altersvorsorge in Deutschland. Ein Großteil dieser Gelder steckt nämlich in Publikums- und Spezialfonds.

    Fonds investieren das Geld ihrer Anleger überwiegend in Aktien, Anleihen sowie Immobilien und damit in die reale Wirtschaft. Durch den Handel an der Börse stellen Fonds und somit die Anleger den Unternehmen Kapital zur Verfügung, womit diese Investitionen in die Zukunft tätigen können. Investmentfonds ermöglichen so Wirtschaftswachstum und Wohlstand.

    Mythos 5:

    Fonds sind was für Profis.

    Wer sich nicht täglich mit Finanzthemen beschäftigt, meint oft, keine Chance auf echte Vermögenssteigerung zu haben. Hier kann ein persönlicher Finanzcoach helfen: Er geht nicht nur auf Ihre individuellen Kundenbedürfnisse ein und richtet die Anlagestrategie nach Ihren persönlichen Zielen sowie Wünschen aus. Er hält Sie auch über alle neuen Entwicklungen zu Ihrer Geldanlage auf dem Laufenden und informiert über neue Trends am Markt. Denn insbesondere in Krisensituationen sind Fachwissen, Geschicklichkeit und Weitsicht gefragt.

  • Fachkräftemangel!? Oder, wie mache ich mit 60 Jahren mein Hobby zum Beruf

    60-Jähriger aus Mücke bekommt nach längerer Arbeitslosigkeit die Chance sein Hobby zum Beruf zu machen
    Thema Fachkräftebedarf aus verschiedenen Perspektiven betrachtet

    „Da soll man bis 67 arbeiten, findet aber schon mit 57 nichts mehr. Das ist doch Diskriminierung“, echauffiert sich Jürgen Becker. Der jung gebliebene 60-Jährige hat in seinem Berufsleben schon viel gemacht und jetzt im Herbst seines beruflichen Weges hat er sein Hobby noch mal zum Beruf gemacht, wenn auch ungeplant.

    Aber von vorne. Von Haus aus ist Jürgen Becker Elektroinstallateur. Viele Jahre hat er als Mechatroniker bei zwei Unternehmen kleine und große Anlagen gewartet und repariert. Nach einer Qualifizierung zum staatlich geprüften Techniker Maschinenbau, Schwerpunkt Mechatronik und technischen Betriebswirt sowie einem Abschluss im Bereich Qualitätsmanagement war er bis Anfang 2019 als Application Engineer mit der Erstellung der Sonderanlagen beschäftigt. Dann wurde Becker arbeitslos, mit 57 Jahren.

    Für den Mann aus Mücke jedoch kein Grund den Hut an den Nagel zu hängen. Motiviert und zuversichtlich sichtet er Online-Stellenbörsen, informiert sich über vakante Arbeitsstellen in der Zeitung und bewirbt sich auf Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur. In Zeiten des Fachkräftemangels sollte es ja kein größeres Problem darstellen schnell wieder unter zu kommen, war sich Becker sicher. Bringt er doch langjährige Berufserfahrung und sogar zusätzliche Qualifizierungen mit. Knapp 2,5 Jahre erfolglose Arbeitsstellensuche haben ihn jedoch eines Besseren belehrt. „Viele Betriebe wollen junge Leute, die mit 28 Jahren 30 Jahre Berufserfahrung haben und verdienen wie ein Lehrling“, resümiert Becker seine gewonnene Erkenntnis aus der Stellensuche. „Das Alter ist für viele Arbeitgeber ein Problem. Nachdem ich auf schriftliche Bewerbungen meistens keine Rückmeldung erhalten habe, bin ich dazu übergegangen mich telefonisch zu bewerben. Hier wurde ich in 8 von 10 Fällen sofort nach meinem Alter gefragt. Das war echt deprimierend“.

    Ausbleibende Absagen, Standardformulierungen, vertrösten, hinhalten. All das musste Becker immer und immer wieder erfahren. Immer häufiger ging er in die Offensive, fragt Arbeitgeber nach den konkreten Beweggründen die hinter den Absagen stecken. Wahrscheinlich zu hohe Gehaltsforderungen aufgrund Alter und Qualifikation, vermutlich gesundheitliche Einschränkungen und Überqualifikation waren die Hauptaussagen, die Becker einigen Arbeitgebern entlocken konnte. „Alles Punkte, die man im persönlichen Gespräch hätte klären können“, sagt Becker kopfschüttelnd. „Der Leidensdruck vieler Betriebe scheint noch nicht groß genug zu sein. Und an das Thema Fachkräftemangel muss ich aufgrund meiner Erfahrungen ein großes Fragezeichen machen.“

    An das Thema Fachkräftebedarf macht der jetzige Arbeitgeber von Jürgen Becker, die Firma TNL Umweltplanung mit Sitz in Hungen jedoch ein dickes Ausrufezeichen. „Noch vor einigen Jahren gingen bei uns auf eine Stellenausschreibung innerhalb von einer Woche über 40 Bewerbungen ein. Diese Zeiten sind vorbei“, merkt Tim Fischer, administrativer Bereichsleiter und zuständig für die Personalabteilung bei der Firma TNL, an. „Wir sind auf Messen vertreten, arbeiten eng mit den regionalen Hochschulen zusammen und vor kurzem haben wir eine Social-Media-Expertin für die Fachkräftegewinnung eingestellt.“

    Die Rollenverteilung am Arbeitsmarkt hat sich in den meisten Branchen umgekehrt. Noch vor einigen Jahren konnten Unternehmen aus einer Vielzahl an Bewerbungen den für sie passende/n Arbeitnehmer/in raussuchen. Heute finden wir sehr häufig einen Arbeitnehmermarkt vor. „Wir beobachten, dass Unternehmen große Probleme damit haben, vakante Stellen mit geeigneten Arbeitskräften auf allen Qualifikationsebenen zu besetzen“, weiß Daniela Hach, Teamleiterin Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Gießen. „Viele Betriebe gehen ganz neue Wege um gutes Personal zu finden. Von Bannerwerbung, über Radiowerbung bis hin zu Prämien für Beschäftigte, wenn sie aus dem Freundes- und Bekanntenkreis zukünftige Arbeitnehmer/innen rekrutieren bis hin zur zielgruppengerechten Werbung über die gängigen Social-Media Plattformen ist die Liste lang. Auch über die Einführung einer vier-Tage Woche zur besseren Work-Life-Balance ist bei einigen Arbeitgebern im Gespräch“

    Das Umweltplanungsbüro, das Anfang der 90er Jahre mit 3 Personen gestartet ist, zählt nunmehr über 140 Beschäftigte an vier Standorten. 85 Mitarbeiter/innen aus den verschiedenen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen arbeiten am Firmensitz in Hungen. Das Umweltplanungsbüro ist überall dort involviert, wo aufgrund von Bauprojekten in die Natur eingegriffen wird. In Zeiten zunehmender energiewirtschaftlichen Projekte ein wachsender Wirtschaftszweig.

    Und genau deshalb arbeitet Jürgen Becker seit März 2022 bei TNL nicht als Hausmeister, worauf der sich beworben hat, sondern als Kartierer in der floristischen und faunistischen Erfassung. „Das war ein totaler Zufall“, erinnert sich Becker und lacht. „Ich wurde vom Geschäftsführer zum Vorstellungsgespräch auf meine Bewerbung als Hausmeister eingeladen. Im Besprechungsraum hing das Bild einer Libelle. Als ich ihm erklärte welche Libellenart dort zu sehen ist, wurde er hellhörig.“

    Becker ist sehr naturverbunden, vor allem Vögel, Libellen und Amphibien haben es ihm angetan. Schon als Kind begleitete er seinen Opa, der Mitglied im Bund für Vogelschutz war, in die Natur. Anfang der 90er Jahr gründete er die NABU-Gruppe Grünberg. Die Fauna und Flora rund um seine Heimat begeistern ihn bis heute.

    Dass Becker und das Umweltplanungsbüro nun arbeitsrechtlich verbunden sind, war Zufall und Glücksgriff zugleich; für beide Parteien. Becker hat noch einmal, nach langer Arbeitslosigkeit, sein Hobby zum Beruf gemacht. Die Geschäftsführung von TNL hat eine der vielen vakanten Stellen mit einem Naturkenner besetzt.

    Jürgen Becker ist aktuell in der Kartierung von Vogelarten und Amphibien zur Standortbewertung von geplanten Windkraftanlagen beschäftigt. Obwohl Becker sich, aufgrund seiner Erfahrungen, sehr versiert in der Natur, seinem Arbeitsplatz, bewegt, befindet er sich noch in der Einarbeitungsphase. „Wir haben ein gut ausgearbeitetes Onboarding-Konzept. Da wir eine sehr vielschichtige Dienstleistung anbieten, ist eine gute Einarbeitung das A und O“, erklärt Fischer das Konzept von TNL. „Fachliche Inhalte kann man lernen, viel wichtiger ist uns, dass neue Mitarbeiter naturverbunden sind und unsere Philosophie der Nachhaltigkeit teilen“, fügt er an. Ob das Alter eine Rolle bei der Stellenbesetzung spielt? Das sei völlig unerheblich, Hauptsache die Leute passen in unser Team, versichert Fischer.

    „Lange Einarbeitungszeiten im neuen Unternehmen oder fehlende Qualifikationen, kann die Arbeitsagentur Gießen mit einem Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber finanziell ausgleichen“, erklärt Daniela Hach von der Arbeitsagentur. „Um Fachkräfte im eigenen Betrieb zu halten und weiterzubilden, bietet das Qualifizierungschancengesetz viele Möglichkeiten der Qualifizierung Beschäftigter. Hier ist der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner.“

    Auch Beckers neuer Arbeitgeber hat den Eingliederungszuschuss, als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. So konnte die Zeit, bis Becker als Kartierer richtig feste im Sattel sitzt, für das Unternehmen finanziell etwas besser überbrückt werden.

    Jürgen Becker ist angekommen. Er hat keinen Job sondern eine neue Arbeit gefunden, versichert er.

    Kontakt zum Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Gießen: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/arbeitgeberservice-ansprechpartner

    Fotos: TNL Umwelt

  • Lebensmittel: genießen statt wegwerfen

    Internationale Grüne Woche (IGW): Verbraucherzentrale informiert vom 20. bis 29. Januar 2023, wie weniger Lebensmittel im Müll landen

    Privathaushalte in Deutschland werfen jährlich mehr als sechs Millionen Tonnen Lebensmittel in den Müll. Doch wer Lebensmittel ungenutzt wegschmeißt, verschwendet Ressourcen, belastet die Umwelt und wirft damit auch Geld weg. Tipps, was jede und jeder einzelne beim Einkaufen, in der Küche und beim Essen dagegen tun kann, gibt es am Stand der Verbraucherzentrale in Halle 23a vom 20. bis 29. Januar bei der IGW in Berlin.

    Die IGW findet in diesem Jahr erstmals wieder in Präsenz auf dem Berliner Messegelände statt.

    Lebensmittelverschwendung im Fokus

    „Neben dem Wunsch, die bei der Lebensmittelherstellung verbrauchte Energie und andere Ressourcen wie Wasser und Arbeitskraft nicht einfach in den Müll zu schmeißen, motivieren auch die gestiegenen Preise für Lebensmittel immer mehr Menschen dazu, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Wir laden alle Interessierten ein, sich an unserem Stand zu informieren. Von bedarfsgerechter Einkaufsplanung, richtiger Lebensmittellagerung bis hin zu kreativer Resteküche helfen wir mit vielen praktischen Tipps“, sagt Wiebke Franz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen.

    Als praktischen Helfer für zu Hause können die Besucherinnen und Besucher den Portionsplaner der Verbraucherzentralen mitnehmen. Er hilft dabei, die benötigten Lebensmittelmengen für Speisen für mehrere Personen zu errechnen.

    Mitarbeitende der Verbraucherzentrale Hessen sind am 20., 22. und 23. Januar persönlich am Gemeinschaftsstand anzutreffen.

  • Rente 2023: Das ändert sich jetzt für Sie!

    Im neuen Jahr kommen wichtige Änderungen auf Rentner und Arbeitnehmer zu, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. So plant die Bundesregierung unter anderem, die Rente ab 2023 zu erhöhen. Zudem wurden die Beitragsbemessungsgrenze für 2023 sowie das Durchschnittsentgelt angepasst. Um eine private Altersvorsorge kommen Sie trotz der Erhöhung nicht herum. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

    Doppelbesteuerung der Rente fällt weg

    Die Doppelbesteuerung der Rente ist seit langer Zeit ein Streitthema. Seit diesem Jahr können Beiträge zur gesetzlichen Rente sowie zur Basisrente komplett von der Steuer abgesetzt werden. Ohne diese Regelung würde auf Rentner teilweise eine doppelte Besteuerung zukommen: Einmal müssten Steuern für das Einkommen gezahlt werden, aus dem die Rente bezogen wird. Ein zweites Mal müssten Steuern für die Rentenauszahlung selbst entrichtet werden.

    Konkret heißt das etwa für die steuerlich geförderte Basisrente: Seit dem 1. Januar 2023 sind die Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

    Regierung kündigt für 2023 eine Rentenerhöhung an

    Die Bundesregierung will die Rente in diesem Jahr erhöhen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 hervor. Die Pläne sehen vor, dass die Rente in Westdeutschland ab dem 1. Juli 2023 um mehr als 3,5 Prozent steigt. Wer im Osten Deutschlands lebt, darf sich sogar über 4,2 Prozent mehr Rente freuen. Aber: Die Werte sind vorläufig und beruhten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf Schätzungen.

    Anpassung des Durchschnittsentgelts

    Ab 2023 steigt das sogenannte Durchschnittsentgelt im Vergleich zu 2022 um elf Prozent. Aber was heißt das genau? Das Durchschnittsentgelt bringt – vereinfacht gesagt – zum Ausdruck, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland im Schnitt verdienen. Im Jahr 2022 waren das 38.901 Euro. Ab 2023 wird das Durchschnittsentgelt auf 43.142 Euro angehoben. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Sie bekommen künftig bei gleichbleibendem Gehalt weniger Entgeltpunkte – und somit gegebenenfalls weniger Rente.

    Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten entfällt

    Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Das sind Renten, die vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze bezogen werden können. Heißt: Zusätzliche Einkünfte führen ab sofort nicht mehr zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente.

    Beitragsbemessungsgrenze steigt im Jahr 2023

    Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Westen von 7.050 Euro auf 7.300 Euro pro Monat steigen, im Osten von 6.750 Euro auf 7.100 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze setzt fest, bis zu welchem Gehalt Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Übersteigt das Gehalt diese Grenze, ist der übersteigende Teil beitragsfrei.

    Basisrente – die private Altersvorsorge bleibt ein Muss

    Auch wenn die Bundesregierung eine Rentenerhöhung plant: Nur mit einer guten Zusatzvorsorge legen Sie den Grundstein, um Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Diese wird vom Staat gefördert – zum Beispiel mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.