Blog

  • Job-Scamming: Geldwäschekonto statt Job ­ ­ ­ ­

    Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Betrug an Jobsuchenden

    Auf der Suche nach einem neuen Job werden Bewerberinnen und Bewerber zunehmend Opfer von betrügerischen Angeboten. Kriminelle nutzen das Video-Ident-Verfahren, um im Namen der Bewerber Konten zu eröffnen und diese für Geldwäsche oder andere kriminelle Machenschaften zu missbrauchen. Die Verbraucherzentrale Hessen erklärt, wie die Betrüger bei dieser Masche vorgehen und wie man sich davor schützen kann.

    Anna B. aus Offenbach war auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung. Ein vermeintliches Jobangebot versprach flexible Arbeitszeiten, gute Verdienstmöglichkeiten und die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Der angebliche Job bestand darin, unter anderem die Eröffnung eines Online-Bankkontos zu testen und den Ablauf zu bewerten. Im Rahmen einer bezahlten Probearbeit sollte Anna B. sich über ein Online-Tool für ein Girokonto bei einer Partnerbank anmelden und den Registrierungsprozess dokumentieren. Dabei wurde sie aufgefordert, ein Legitimationsfoto hochzuladen – ein Selfie, auf dem sie ihren Personalausweis gut sichtbar in der Hand hält. Dieses Video-Ident-Verfahren wird unter anderem von Banken genutzt, um Online-Konten zu eröffnen.

    Die Masche hinter dem Jobangebot

    Die Betrüger nutzen das Video-Ident-Verfahren, um im Namen der Bewerber ein vermeintliches Test-Konto zu eröffnen. Dabei sollen die Bewerber Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse angeben, die ihnen die Betrüger zuvor über einen WhatsApp-Supportkanal übermittelt haben. Besonders perfide: Die Kriminellen bitten darum, bei der Registrierung keinen Hinweis darauf zu geben, dass das Konto nur zu Testzwecken eröffnet wird, da der Test möglichst realitätsnah ablaufen soll. Die Unterlagen über die Konto-Eröffnung sollen die Bewerber nach Abschluss des Tests an den vermeintlichen Arbeitgeber schicken – angeblich, um sie dort zu vernichten. Den Bewerbern wird zugesichert, dass die Testkonten nach der Auswertung automatisch gelöscht würden und sie hierüber benachrichtigt würden.

    Hohes Betrugsrisiko

    „Tatsächlich werden die Testkonten nicht gelöscht, sondern für kriminelle Zwecke missbraucht und können für Geldtransfers genutzt werden“, warnt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Opfer dieser Masche werden ohne ihr Wissen zu Mittätern von Kriminellen. Das kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.“ Die Betrüger geben zum Beispiel im Namen der Opfer Gelder frei oder beantragen Dispokredite, was zu einem Minus auf dem Konto führt. „Die Opfer können dann wegen Geldwäsche oder Betrugs belangt werden“, so Jäger weiter.

    Tipps der Verbraucherzentrale

    • Wer aufgefordert wird, ein Konto einzurichten, dessen Zweck unklar ist, sollte misstrauisch werden und die Konto-Eröffnung möglichst umgehend abbrechen. Das gilt insbesondere, wenn man sich in einem Video-Ident-Verfahren mit vorgegebenen Antworten legitimieren soll.
    • Wer einen neuen Job sucht, sollte zunächst prüfen, ob es das Unternehmen wirklich gibt. Eine Webseite mit Impressum und eine real existierende Adresse sind gute Hinweise. Auch ein Blick ins Handelsregister kann Aufschluss darüber geben, ob der potentielle Arbeitgeber existiert.
    • Wenn die Abfrage persönlicher Daten, einschließlich Bankdaten, über Chats oder Messenger erfolgt und es keinen persönlichen oder telefonischen Kontakt zum potenziellen Arbeitgeber gibt, sollte das auch misstrauisch machen. In diesem Fall ist es ratsam, keine persönlichen Daten herauszugeben.
    • Wer vermutet, Opfer eines betrügerischen Jobangebots geworden zu sein, sollte unbedingt die Bank kontaktieren, um das neu eröffnete Konto sperren zu lassen. Zudem sollte der Vorfall dokumentiert, Anzeige bei der Polizei erstattet und Auskunfteien wie die Schufa informiert werden.
    • Internetkriminalität kommt in vielfältiger Weise vor. Ein interaktives Online-Tool der Verbraucherzentralen bietet mit praktischen Checklisten konkrete Handlungsmöglichkeiten im Notfall: www.verbraucherzentrale-hessen.de/internetkriminalitaet-notfallcheck.
  • Arbeitsmarkt-Entwicklung bleibt verhalten

    • Arbeitslosenquote verbleibt im Februar bei 5,3 Prozent
    • 13 Arbeitslose weniger als im Vormonat, 1035 mehr als im Februar 2024
    • Zahl der jugendlichen Arbeitslosen steigt in saisonüblichem Maße
    • Personalnachfrage vergleichsweise gering

    Der Bestand an Arbeitslosen hat sich im Vergleich zum Vormonat im Agenturbezirk nur marginal verändert. So sank die Zahl der Arbeitslosen um 13 auf nun 20198. Die Arbeitslosenquote verbleibt wie im Januar bei 5,3 Prozent.

    Im Vorjahresmonat waren zum gleichen Zeitraum noch 1035 Menschen weniger gemeldet. Die Quote lag im Februar 2024 bei 5,1 Prozent.

    „Wie im Februar üblich, befindet sich der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Gießen quasi noch in der Winterpause und zeigte sich daher wenig dynamisch“, kommentiert Michael Beck, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Gießen, die nun veröffentlichten Zahlen. „Saisonale und wetterbedingte Einflüsse, verstärkt durch die aktuell eher schwache konjunkturelle Lage, dämpfen in dieser Jahreszeit die Nachfrage nach Arbeitskräften. Auffällig ist der Anstieg der Arbeitslosen unter 25 Jahren, was vor allem mit den Winter-Abschlussprüfungen in gewerblich-technischen Berufen zusammenhängt. Diese gut ausgebildeten Absolventen finden jedoch zeitnah zum Frühjahr eine passende Beschäftigung. Wer sich weiterqualifizieren möchte, dem stehen viele Möglichkeiten und Perspektiven offen – wir beraten dazu gerne.“

    Unterbeschäftigung

    Im Februar waren in der sogenannten „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“ insgesamt 26864 Personen registriert, 648 Personen mehr im Vergleich zu Februar 2024.

    Gemeldete Stellen

    Arbeitgeber zeigten sich auch im Februar bei der Meldung neuer Stellenangebote zurückhaltend. Erneut wurde der Vergleichswert des Vorjahres unterschritten. Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen meldeten Arbeitgeber insgesamt 891 neue Stellen. Dies waren 219 Stellen mehr als noch im Januar, aber 262 Stellen weniger als im Februar 2024.

    Der Bestand an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen hat sich im Februar um 18 Stellen erhöht. 5300 Arbeitsstellen waren zum Stichtag gemeldet, 415 Stellen weniger als im Vorjahresmonat.

    Männer und Frauen

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen waren im Februar 11538 Männer erwerbslos gemeldet. Dies waren 115 mehr als im Januar. Die Quote für diesen Personenkreis stieg um 0,1 Prozentpunkte auf nun 5,7 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 823 Männer weniger registriert. Damals lag die Quote bei 5,3 Prozent.

    Im Februar waren im gleichen Bezirk 8660 Frauen registriert, 128 weniger als im Vormonat. Die Quote sinkt um 0,1 Prozentpunkte auf 4,8 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren damals 212 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Seinerzeit lag die Quote bei 4,7 Prozent.

    Besondere Personengruppen

    Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen hat sich im abgelaufenen Monat vergleichsweise deutlich erhöht. Demgegenüber war bei den älteren Arbeitslosen nur ein marginaler Rückgang zu verzeichnen.

    Die Zahl der Jugendlichen unter 25 Jahren, die auf der Suche nach einer Arbeitsstelle waren, ist im Februar um 106 auf 2029 Personen gestiegen. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte auf nun 5,0 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 228 weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,4 Prozent.

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen ist die Anzahl der über 50-jährigen Erwerbslosen im Februar geringfügig um 21 Personen auf nun 6642 Ältere gesunken. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,9 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 332 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Quote bei 4,7 Prozent.

    Regionale Unterschiede

    Im Februar zeichnete sich bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den Landkreisen Gießen, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis, die alle zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören, keine einheitliche Entwicklung ab. Während die Erwerbslosigkeit in Gießen gestiegen ist, nahm sie im Wetteraukreis und im Vogelsberg geringfügig ab.

    Im Kreis Gießen waren im Februar insgesamt 9406 Menschen erwerbslos gemeldet, 43 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote bleibt bei 6,2 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 6,0 Prozent. Damals waren 434 Menschen weniger registriert.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im Februar um 43 Personen auf 8144 gesunken. Die Quote liegt bei 4,7 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren jetzt 519 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 4,5 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Februar gesunken. 2648 Personen waren arbeitslos gemeldet, 13 Personen weniger als noch im Januar. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 4,6 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 82 Personen weniger erwerbslos gemeldet. Damals wurde eine Quote von 4,4 Prozent verzeichnet.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)

    Im Februar hat sich die Arbeitslosigkeit bei der Betrachtung nach Rechtskreisen unterschiedlich entwickelt. Den neusten Zahlen ist zu entnehmen, dass im Rechtskreis der Grundsicherung (nach dem Sozialgesetzbuch II; Jobcenter) überwiegend ein leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen war während bei der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) ein leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermelden ist.  Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Februar 7471 Personen gemeldet, 102 mehr als im Vormonat. Im Vorjahresmonat waren 643 Personen weniger registriert.

    Die Anzahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen sank um 115 Personen auf nun 12727. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 392 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im Februar 6584 Arbeitslose, 18 Personen weniger als im Januar.

    Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4639 Arbeitslose gemeldet, 83 Personen weniger als im Vormonat.

    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1504 Arbeitslose im Februar geführt, 14 Personen weniger als einen Monat zuvor.

     

    Bildquelle: Pressmaster/Panthermedia

  • Erfolgreiche Blutspendeaktion in der Arbeitsagentur Gießen: Rund 50 Freiwillige leisten wertvollen Beitrag

    • Großes Engagement bei der ersten Blutspendeaktion in der Agentur für Arbeit Gießen

    Am 27. Februar fand zum ersten Mal eine Blutspendeaktion in Zusammenarbeit mit dem mobilen Blutspendeteam der Abteilung für Transfusionsmedizin und Hämotherapie am Universitätsklinikum Gießen und Marburg statt – und das mit großem Erfolg. Rund 50 Freiwillige nahmen sich die Zeit, um Blut zu spenden und so einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Patientinnen und Patienten zu leisten. „Wir freuen uns über die hohe Spendenbereitschaft. Jede Spende zählt – sie kann Leben retten und hilft, Engpässe in der Blutversorgung zu vermeiden“, betont Frau Dr. Möller, die gemeinsam mit ihrem Team vor Ort war.

    Angesichts der wachsenden Herausforderungen in der Blutversorgung und der steigenden Zahl an Menschen, die auf Blutprodukte angewiesen sind, hatte die Agentur für Arbeit die Initiative für diese Aktion ergriffen. „Das passt zu unserem Slogan: Die Bundesagentur für Arbeit bringt weiter – wir bringen uns für Menschen ein“, betont Michael Beck, Vorsitzender der Geschäftsführung.

    Die Aktion lief reibungslos, die Atmosphäre war entspannt und viele Teilnehmende zeigten sich begeistert. „Eine tolle Möglichkeit, unkompliziert Gutes zu tun – absolut empfehlenswert“, so das Fazit der Beteiligten.

     

    Bildquelle: Agentur für Arbeit Gießen

    Bildinfo: Mitarbeitende der Agentur für Arbeit Gießen beim Blut spenden (zu sehen: Anastasiia Shakotko, Moritz Schott, Julia Schaffer)

  • Gartenträume Gießen – Ein Fest für Gartenfans

    Vom 14. bis 16. März lädt die Messe Gartenträume wieder in die Hessenhallen der Messe Giessen ein. Die grauen Hallen werden für drei Tage zu einem grünen Paradies für Gartenbegeisterte. Rund 80 Aussteller*innen präsentieren Neuheiten, Trends und bewährte Klassiker aus der Welt des Gärtnerns: von Pflanzen, Outdoor-Möbeln und Technik bis hin zu dekorativen Accessoires und kreativen Gestaltungsideen. Besucher*innen können sich nicht nur inspirieren lassen und für den Start der Gartensaison eindecken, sondern finden auch Beratung von Experten, Tipps und Gestaltungshilfen, um den eigenen Gartentraum wahr werden zu lassen. Da kommen Frühlingsgefühle auf.

    Besucher*innen finden praktische Beispiele, wie sie ihre eigenen Gartenideen verwirklichen können. Experten stehen für Beratungsgespräche bereit und teilen ihr Know-How rund um innovative Gartengestaltung, Bepflanzung, nachhaltige Technologien und insektenfreundliche Oasen. Der Gartenträume-Experte und Pflanzenarzt René Wadas bietet täglich seine kostenlose Pflanzensprechstunde an, zu der Gartenfans Pflanzen, deren Blätter oder Fotos mitbringen können.

    Vom Beet auf den Grill – die außergewöhnliche Kochshow
    Ein Highlight der Messe ist die spektakuläre Kochshow „Vom Beet auf den Grill“. Hier trifft die grüne Welt des Gartens auf die Kunst der Gourmetküche: Der aus dem WDR bekannte Pflanzenarzt und Gartenträume-Experte René Wadas bringt frische Zutaten direkt aus seinem Garten mit. Ein Showkoch von den Rocking Chefs stellt sich der ultimativen Herausforderung: Ohne Vorbereitung zaubert er daraus ein erstklassiges Menü – und er weiß vorher nicht, was ihn erwartet! Während kreative Gerichte auf einem Gourmetfass, einem umgebauten Weinfass mit integriertem Teppanyaki-Grill, zubereitet werden, erfahren Besucher*innen spannende Tipps rund um die Ernte, Ertragssteigerung und den Schutz vor Schädlingen. Das Beste: Besucher*innen können Fragen stellen, die Speisen probieren und live abstimmen, wie Ihnen die Gerichte schmecken.
    Wer mit frischen und nachhaltigen Inspirationen in die Gartensaison 2025 starten möchte, sollte sich die Gartenträume nicht entgehen lassen. Vergünstigte Tickets sind nur online unter www.gartentraeume.com/messen/giessen erhältlich.

  • Einblick in spannende Berufe

    Regierungspräsidium Gießen macht am Donnerstag, 3. April, beim Girls‘ und Boys‘ Day mit – Mehr als ein Dutzend Angebote – Noch freie Plätze

    Gießen. Warum gibt es hier ein Baugebiet, warum da ein Naturschutzgebiet? Was sind Pheromonfallen und wie helfen sie, gefährliche Schädlinge zu finden? Wie sieht der Arbeitsalltag eines Verwaltungsfachangestellten in einer großen Behörde aus? Antworten auf diese und andere Fragen gibt es am Donnerstag, 3. April. Dann findet wieder der Girls‘ und Boys‘ Day statt. Das Regierungspräsidium Gießen ist getreu seinem Motto „1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten“ erneut dabei und gibt Schülerinnen und Schülern ab 13 Jahren einen Einblick in den spannenden und abwechslungsreichen Behördenalltag. Mehr als ein Dutzend Angebote sind geplant.

    Die Mädchen lernen die Arbeit einer Fachinformatikerin für Systemintegration, einer Geomatikerin und einer Mediengestalterin kennen und schauen Mitarbeiterinnen der Arbeitsschutzverwaltung in Gießen über die Schulter. Zudem haben zwei Mädchen die Möglichkeit, mit einem Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes Fallen in der freien Natur auf gefährliche Schädlinge zu überprüfen. Die Jungen schnuppern in unterschiedlichen Dezernaten in den Beruf Verwaltungsfachangestellter und damit die klassische Verwaltungsarbeit rein. Zudem gibt es das Angebot „Biologielaborant“, bei dem die Schüler in Wetzlar mit einer Mitarbeiterin des Pflanzenschutzdienstes an Mikroskopen und Binokularen arbeiten.

    Detaillierte Informationen zu den einzelnen Angeboten gibt es auf den Internetseiten https://www.girls-day.de/ Radar und https://www.boys-day.de/boys-day-radar. In der Suchmaske bei „Was?“ einfach „Regierungspräsidium Gießen“ eingeben und schon erscheint eine Übersicht – zumindest solange Plätze frei sind. Eine Anmeldung ist direkt auf der jeweiligen Internetseite möglich. Da es sein kann, dass Plätze zunächst gebucht wurden und wieder frei werden, lohnt es sich, auch kurz vor dem Anmeldeschluss am 26 und 27. März nochmal zu schauen.

  • Unzulässige Werbung für Venenretter, Prosta Intens und Fermentura Sehkraft

    Die Verbraucherzentrale Hessen erzielt Erfolg vor Oberlandesgericht Frankfurt

    Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen ihre Produkte nicht mit Wirkungen oder Eigenschaften bewerben, die sie nicht haben. Darüber hinaus ist Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben nur zulässig, wenn das rechtlich geregelt ist.  Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main teilte diese Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen und verurteilte das Unternehmen AN Schweiz AG, eine solche Werbung zu unterlassen.

    Das Unternehmen hatte mit einer Werbeanzeige in einer TV-Zeitungsbeilage im Jahr 2023 für seine Produkte Fermentura Sehkraft, Venenretter sowie Prosta Intens geworben. All seinen Produkten schrieb das Unternehmen in seinen Anzeigen besondere positive Eigenschaften und Wirkungen zu. So hatte die Beklagte unter anderen mit Aussagen wie „Nur Prosta Intens enthält alle 7 wichtigen Prostatanährstoffe für den Rund-um-Schutz Ihrer Männlichkeit!“ oder „Retten Sie Ihre Venen, bevor es zu spät ist!“ sowie „Ade Brille! Hallo volle Sehkraft!“ die Angst der Konsumentinnen und Konsumenten angesprochen. „Eine solche Werbung ist verboten“, sagt Miriam Raic, Referentin Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Auf die Abmahnung vom Oktober 2023 folgte die Klage vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. Dieses gab der Verbraucherzentrale Hessen Recht und urteilte am 21.01.2025, dass die in der Werbung getätigten Aussagen als gesundheitsbezogen eingestuft werden können, da sie einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit herstellen. Da keine der Aussagen durch ein zugelassenes Claim nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) gestützt wurde, wurde die Werbung als rechtswidrig beurteilt. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, AZ. 6 U 205/23) „Die Entscheidung betont die Bedeutung regelkonformer Lebensmittelwerbung und die Pflicht der Unternehmen, rechtliche Vorgaben strikt einzuhalten“, so Raic.

  • Ob lebendig oder nicht: Besitz und Verkauf sind nur ausnahmsweise erlaubt

    Zum Internationalen Tag des Artenschutzes am Montag, 3. März, informiert das Regierungspräsidium Gießen über den Verkauf von artgeschützten Objekten

    Gießen/Wetzlar. Nicht alles „Rare“ darf ohne weiteres zu „Barem“ gemacht werden. Beim Entrümpeln von Abstellkammern, Speichern und Kellern können einige „Schätze“ zum Vorschein kommen wie Greifvogelpräparate, alte Pelzmäntel aus Leopardenfell, Taschen aus Krokodilleder, Klaviere mit Elfenbeintasten und Ähnliches. Da fragen sich viele Menschen: Kann ich das noch zu Geld machen, ist das noch etwas wert? „Hier ist Vorsicht geboten“, sagen die Artenschützer des Regierungspräsidiums (RP) Gießen zum Internationalen Tages des Artenschutzes am Montag, den 3. März.

    „All diese Gegenstände, die hier beispielhaft genannt sind, unterliegen dem internationalen Artenschutz“, erläutert Inga Ornizan, Sachbearbeiterin im Artenschutzteam des RP Gießen. „Nicht nur der Verkauf, sondern auch der Besitz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.“ Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder kurz CITES beschränkt den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten – auch wenn die Tiere längst tot sind und ihre Teile zu Gegenständen weiterverarbeitet wurden. Bei manchen Tierarten gilt sogar ein vollständiges Handelsverbot, etwa bei Nashörnern. „Diese Verbote sollen helfen, den Schutz der vom Aussterben bedrohten Arten in ihren Herkunftsländern durchzusetzen“, sagt sie.

    Deshalb rät das Regierungspräsidium: Wer persönliche Schätze zum Verkauf anbieten möchte, sollte vorher prüfen, ob diese unter den Artenschutz fallen, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf erlaubt ist und welche Dokumente dafür benötigt werden. Nähere Informationen sind beim Artenschutzteam des Regierungspräsidiums Gießen (E-Mail: Internationaler.Artenschutz@rpgi.hessen.de) oder auf der Homepage erhältlich (https://rp-giessen.hessen.de/natur/artenschutz/haltung-zucht-und-vermarktung-von-geschuetzten-arten).

     

    Bildunterschrift:

    Ob Leopardenkopf oder aufgetauchte kleine Elefanten und Armreife aus Elfenbein beim Entrümpeln im Keller: Nicht nur der Verkauf, sondern auch der Besitz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das sagen die Artenschützer vom Regierungspräsidium Gießen zum Internationalen Tages des Artenschutzes am Montag, den 3. März.

     

    Foto: RP Gießen

  • Telefonaktionstag zur internationalen Frauenwoche

    • Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagenturen geben Impulse und Informationen
    • Telefonaktionstag am 11. März von 9 bis 12 Uhr – Tel. 06419393-279
    • Angebot für Frauen und Männer, Arbeitgebende, Schülerinnen und Schüler

    Im Rahmen des internationalen Frauentag am 8. März bieten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der Arbeitsagenturen aus Mitte- und Nord-Hessen ein umfangreiches Angebot an Seminaren und Workshops zu verschiedenen Themen an.

    Fragen rund um den Wiedereinstieg in den Beruf können Männer und Frauen zum Beispiel beim Telefonaktionstag am 11. März von 9 bis 12 Uhr stellen. Für die Landkreise Gießen, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis steht Anne-Christin Wagner unter der Rufnummer 0641 9393-279 zur Verfügung. Sie informiert über Beschäftigungsmöglichkeiten in Teilzeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie den vielfältigen Unterstützungsangeboten der Arbeitsagenturen. Ebenfalls können Arbeitgebende telefonisch Fragen zur Förderung von Mitarbeitenden und Diversität stellen. Jugendliche, die sich zu den Themen Berufswahl und klischeefreien Einstieg in den Arbeitsmarkt informieren möchten, sind gleichermaßen herzlich eingeladen sich zu melden.

    Ausdrücklich sind auch Interessierte angesprochen, die bisher noch nicht mit der Agentur für Arbeit in Kontakt stehen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

    Weitere Infos und Angebote unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/bca

     

    Bildquelle: fizkes/adobestock

  • Lautes „Helau“ im Sitzungssaal

    Herzlicher Empfang: Das Prinzenpaar der Gießener Fassenachts-Vereinigung besucht Regierungspräsidium Gießen

    Gießen. Laute „Helau-Rufe“ hallten durch die Räume des Regierungspräsidiums Gießen. Wo sonst Sitzungen stattfinden, wurde das Prinzenpaar der Gießener Fassenachts-Vereinigung (GFV), Prinz Bernhard I. und Prinzessin Katharina I., gebührend begrüßt. „Seit einigen Jahren gehört der Besuch am Landgraf-Philipp-Platz zur Tradition“, freute sich Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich, der zu den Ehrensenatoren der GFV gehört und in Faschingskreisen als „Edler Ahn vom Fuße des Westerwaldes, gelehrter derer zu Jura, Fürstlicher Herrscher des Reiches Mittelhessen“ bekannt ist. Er bereitete den besonderen Gästen gemeinsam mit etlichen, größtenteils verkleideten Beschäftigten einen herzlichen Empfang.

    Begleitet wurde das Prinzenpaar von Hofdame Martina, Adjutant Vincent, Hofmarschall Frank sowie dem Vizepräsidenten der GFV, Ulrich Mohr, und dessen Gattin. Ullrich ließ es sich auch diesmal nicht nehmen, eine private Spende und große Tüten mit Popcorn als Wurfmaterial für den Gießener Faschingsumzug am 2. März zu überreichen. Etliche Geschenke und Orden wechselten die Besitzer. Ein spontanes „Einstandsgeschenk“ in Form von Prinzen- und Kampagnenorden gab es für den Regierungsvizepräsidenten Jan Schneider. Die Fassenachter erhielten im Gegenzug wieder einen RP-Orden. Eine Büttenrede von Michael Schär, persönlicher Referent des Regierungspräsidenten, rundete das Programm ab. Dafür erhielt er viel Applaus – und einen Orden des Prinzenpaares obendrauf.

     

    Bildunterschriften:

    1. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich begrüßte Prinz Bernhard I. und Prinzessin Katharina I. sowie Hofdame Martina, Adjutant Vincent, Hofmarschall Frank sowie den Vizepräsidenten der GFV, Ulrich Mohr (r.).
    2. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich überreichte den besonderen RP-Orden.
    3. Spende für den Faschingsumzug: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (Mitte) überreichte das Popcorn an Prinz Bernhard I. (3.v.l.), Prinzessin Katharina I. (3.v.r.), Ulrich Mohr, Adjutant Vincent, Hofdame Martina und Hofmarschall Frank.

     

    Fotos: RP Gießen

  • Hilfe aus napoleonischer Zeit: Jetzt bis 30. April bewerben

    Regierungspräsidium Gießen unterstützt Jugendarbeit von Vereinen in Höhe von 1.822 Euro aus Mitteln der „Stiftung für die Deutsche Jugend“

    Gießen. Sport und Napoleon sind zwei Welten, und doch profitiert die eine von der anderen. Einer über 200 Jahre alten Stiftung, ursprünglich als „Fonds für Findel- und verlassene Kinder der Provinz Rheinhessen“ gedacht, ist es zu verdanken, dass heimische Sportvereine auch in diesem Jahr wieder unterstützt werden können. Aus Mitteln der „Stiftung für die Deutsche Jugend“ werden Gelder für den Kauf von Sport- und Trainingsgeräten wie Bälle, Netze und Trikots bereitgestellt, für die es keine sonstigen öffentlichen Zuwendungen gibt. Dem Regierungspräsidium Gießen stehen hierfür in diesem Jahr 1.822 Euro zur Verfügung. Die Vereine können sich ab jetzt bis zum 30. April bewerben.

    Und was hat das mit Kaiser Napeleon I. zu tun? Wie im Stiftungszweck vorgegeben, können im Regierungsbezirk nur Anträge aus den Landkreisen Vogelsberg und Gießen berücksichtigt werden, und auch hier leider mit ein paar Ausnahmen. Ein napoleonisches Dekret aus dem Jahre 1811 begrenzt die Stiftung nämlich auf das frühere Großherzogtum Hessen-Darmstadt einschließlich Starkenburg und Oberhessen. Deshalb können die Stiftungsmittel ausschließlich im Landkreis Gießen sowie im Vogelsbergkreis vergeben werden. Folgende Orte können im Landkreis Gießen nicht berücksichtigt werden: Wettenberg, Biebertal, Lollar-Salzböden und Lollar-Odenhausen.

    Vereine und Initiativen, die sich aktiv in der Jugendarbeit engagieren, können Anträge auf Zuwendungen bis Dienstag, 30. April, formlos beim Regierungspräsidium Gießen per Post (an Regierungspräsidium Gießen, Stabsstelle P / Laura Lutz, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen) oder per E-Mail (oeffentlichkeitsarbeit@rpgi.hessen.de) einreichen. Neben dem Verwendungszweck sollten dabei kurze Angaben über den Verein mit der Zahl der Aktiven und dem Anteil an Jugendlichen sowie Art und Umfang der Jugendarbeit genannt werden. Dazu gehört noch eine Zusicherung, dass für die geplante Beschaffung kein Zuschuss anderer öffentlicher Stellen erfolgt. Für weitere Informationen steht Laura Lutz als Ansprechpartnerin im RP Gießen (Tel. 0641 303-2009) zur Verfügung.

     

    Bildunterschrift:

    Ob Fußball- oder andere Bälle, Netze oder Trikots: Aus Mitteln der „Stiftung für die Deutsche Jugend“ stellt das Regierungspräsidium Gießen rund 1.822 Euro für den Kauf von Sport- und Trainingsgeräten zur Verfügung, für die es sonst keine öffentlichen Zuwendungen gibt. Vereine können sich ab jetzt bis 30. April bewerben.

     

    Bild: RP Gießen