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  • Von der Umschulung zur unbefristeten Anstellung: eine Erfolgsgeschichte der Zusammenarbeit

    • Agnieszka Rosa startet erfolgreich nach Umschulung beruflich durch
    • CYMOS und die Agentur für Arbeit Gießen machen berufliche Integration möglich

    In Zeiten des Fachkräftemangels braucht es oft neue Wege und mutige Entscheidungen, um Talente zu entdecken und zu fördern. Die Zusammenarbeit zwischen der Firma CYMOS und der Agentur für Arbeit zeigt eindrucksvoll, dass gezielte Unterstützung und der Glaube an Menschen neue Perspektiven schaffen können.

    Der Weg von Frau Rosa – Mit Unterstützung zum Erfolg 

    Agnieszka Rosa, 43 Jahre alt, hat einen beeindruckenden Lebensweg hinter sich. Die gebürtige Polin kam vor knapp zehn Jahren mit ihrer Familie nach Deutschland – ohne Deutschkenntnisse, aber mit einem klaren Ziel: Sie wollte die Sprache erlernen, sich beruflich weiterentwickeln und eine sichere Zukunft für sich und ihre beiden Töchter schaffen, die heute 16 und 13 Jahre alt sind.
    Schon früh sammelte sie berufliche Erfahrungen: Mit 16 Jahren arbeitete sie im Einzelhandelsgeschäft ihrer Eltern in Breslau. Nach einer Lebensphase in Großbritannien, wo sie zehn Jahre im Verwaltungsmanagement eines großen Modeunternehmens tätig war, führte ihr Weg 2014 nach Deutschland. Nach der Familienphase und erfolgreich abgeschlossenen Deutschkursen suchte sie eine berufliche Perspektive, die nicht nur Stabilität bot, sondern auch Chancen für persönliches Wachstum.

    „Als alleinerziehende Mutter wollte ich zurück in den Arbeitsmarkt. ich war zunächst wieder im Einzelhandel tätig und später in einer Personaldienstleistungsfirma als Teamassistenz. Doch ich wollte nicht stehen bleiben. Es war mein Wunsch, eine Tätigkeit zu finden, bei der ich wachsen und meine Fähigkeiten sinnvoll einbringen kann. Ich wollte Fachkraft werden.“, erzählt Frau Rosa.
    Die Lösung fand sie 2022 durch eine Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement. Ermöglicht wurde dieser Schritt durch die Agentur für Arbeit, die sowohl Kosten der Umschulung als auch Unterstützung im Rahmen des Eingliederungszuschusses für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt übernahm.
    Christopher Horst, Vermittler beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur, begleitete Frau Rosa auf diesem Weg und betont die Bedeutung solcher Fördermöglichkeiten: „Menschen mit unterschiedlichsten Lebensläufen bringen oft verborgene Talente und wertvolle Erfahrungen mit. Mit gezielten Programmen wie der Umschulung oder einem Eingliederungszuschuss geben wir ihnen die Chance, diese Potenziale zu entfalten und sich auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu integrieren. Es lohnt sich immer in Menschen zu investieren, denn viele von ihnen haben das Potenzial Fachkraft zu werden, wenn man sie unterstützt und fördert.“

    Die Firma CYMOS, ein inhabergeführtes Unternehmen und führend im Bereich der Medizin-IT mit Sitz in Karben, erkannte schnell das Potenzial von Frau Rosa. Im Mai 2023 begann sie dort als Personal- und Projektkoordinatorin. „Die Zusammenarbeit mit Frau Rosa war ein Glücksfall. Sie hat von Tag eins an bewiesen, dass sie nicht nur mitmacht, sondern vorangeht – so jemanden wünscht sich jedes Unternehmen. Sie hatte den gewissen Drive“, erklärt Leiter Organisation und Finanzen, Jonas Richter. Geschäftsführer Christian Kokot ergänzt: „Besonders beeindruckt hat mich ihre positive Einstellung und  ihr Engagement. Schon nach kurzer Zeit war klar, dass sie unser Team bereichern wird.“ Nach erfolgreicher Einarbeitung übernahm Frau rosa zunehmend verantwortungsvolle Aufgaben – von der Organisation interner Prozesse bis hin zur Analyse der Teamperformance.
    Der Schritt von der Umschulung zur unbefristeten Anstellung war für Frau Rosa ein bedeutender Meilenstein. „Die Arbeit bei CYMOS hat mein Leben verändert. Ich habe nicht nur einen Job gefunden, sondern ein Team, das mich fördert und unterstützt. Mein Traum ist es, weiter dazuzulernen und als Head of HR zum Wachstum von CYMOS beizutragen.“

    Fachkräftemangel gemeinsam angehen – Eine Win-Win-Situation für alle

    Die Zusammenarbeit von CYMOS und der Agentur für Arbeit zeigt, wie Unternehmen dem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken können. Herr Horst unterstreicht: „Unser Ziel ist es, Unternehmen und Arbeitssuchende miteinander zu verbinden und beide Seiten zu stärken. In einer Zeit, in der viele Unternehmen über fehlende Fachkräfte klagen, hat CYMOS einen proaktiven Weg eingeschlagen und sich von der Agentur für Arbeit beraten lassen. Dazu ermutigen wir auch andere Betriebe. Es lohnt sich, über den Tellerrand hinaus zu schauen und Menschen eine Chance zu geben, die vielleicht nicht dem klassischen Profil entsprechen, aber Engagement und Willen mitbringen. Es können dann individuell auch immer Förderungen zur Unterstützung geprüft werden.“

    Herr Kokot und Herr Richter raten auch anderen Unternehmen, gezielt mit der Agentur für Arbeit zusammenzuarbeiten und Menschen auf dem Bildungsweg oder Migrationshintergrund eine Chance zu geben: „Die Beantragung des Eingliederungszuschusses über den Arbeitgeberservice war unkompliziert. Die Ansprechpartner waren für uns jederzeit erreichbar und haben die Umschulung und Erprobung engmaschig begleitet. Durch die finanzielle Unterstützung hatten beide Seiten Zeit für die Einarbeitung und die persönliche Entwicklung. Der finanzielle Druck wurde so rausgenommen. Es ist und war eine bewusste Entscheidung auch Quereinsteigern oder Wiedereinsteigern einen Neustart bei uns zu ermöglichen. Menschen mit Umwegen im Lebenslauf bringen oft Engagement, Willen und wertvolle Kompetenzen mit, die man nicht auf dem ersten Blick sieht.“ CYMOS hat derzeit 30 mitarbeitende und setzt weiterhin auf nachhaltiges Wachstum und legt besonderen Wert auf die Integration und Weiterentwicklung von Fachkräften. Hierfür bleibt die Firma weiterhin im Austausch mit der Agentur für Arbeit, um auch in Zukunft neue Chancen zu schaffen.

    Die Erfolgsgeschichte von Frau Rosa ist ein Paradebeispiel dafür, wie berufliche Integration gelingen kann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und neue Wege gehen. Frau Rosa empfiehlt anderen Menschen: „Man sollte offen für Veränderungen sein und neue Herausforderungen nicht scheuen. Ein beruflicher Neustart kann eine tolle Chance sein.“

    Unternehmen, die Interesse an Beratung zu Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur haben, können sich direkt an den Arbeitgeberservice wenden, zu erreichen unter der Tel.: 0800 4 5555-20.

  • Digitale Elternabende zur Ausbildungs- und dualen Studienwahl

    • Kostenlose Online-Veranstaltung der Agentur für Arbeit
    • 80 Unternehmen stellen sich vom 10. bis 20. Februar online vor

     

    Für Eltern, deren Kinder auf der Suche nach dem passenden dualen Studium oder Ausbildungsplatz stehen, veranstaltet die Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 10. bis 20. Februar digitale Elternabende. Dabei besteht die Möglichkeit, rund 80 Unternehmen verschiedenster Branchen mit deren Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten kennenzulernen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Nach Angaben der Arbeitsagentur Gießen erhalten die Teilnehmenden in den jeweils einstündigen Veranstaltungen Einblicke in verschiedene Wirtschaftszweige, die Rahmenbedingungen der jeweiligen Bildungsgänge sowie die Unternehmenskultur. Zudem erläutern die Unternehmensvertreter die Möglichkeiten für Nachwuchskräfte, nach einem erfolgreichen Abschluss in der Branche beschäftigt zu bleiben. Ergänzt werden die Beiträge von Auszubildenden und dual Studierenden. Am 10. und 11. Februar präsentieren sich zunächst verschiedene Branchen und vom 12. bis 20. Februar die Unternehmen. Unter www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende findet man das Programm und die Einwahllinks.

     

    Bildquelle: Kleberpicui/adobestock

  • Zum Mittag viel Fleisch, Fettes und Süßes

    Verbraucherzentrale Hessen schätzt 100 Speisepläne in der hessischen Kindertagesbetreuung ein

    Bunt, abwechslungsreich und lecker. So sollte eine Mittagsmahlzeit in der Kindertagesbetreuung aussehen. Täglich Gemüse, einmal pro Woche Fleisch und Fisch sowie mindestens einmal Hülsenfrüchte wie Linsen, Bohnen und Co. – lauten grob die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Umsetzung in der Betreuungspraxis weicht davon allerdings häufig ab. Das ergab eine Überprüfung von 100 Speiseplänen in hessischen Kitas im Herbst 2024

    Das Angebot der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen, einen Speiseplancheck durchzuführten, stieß auf großes Interesse. Die Herbstaktion, die im Rahmen des IN FORM-Projektes „Aufbau der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen“ durchgeführt wurde, hatte zum Ziel, die Qualität und Nachhaltigkeit der Kitaverpflegung zu überprüfen und gezielt zu verbessern. Bewertet wurden die Mittagsmahlzeiten in der Kindertagespflege und in Kindertagesstätten anhand des Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas der DGE.

    Das Ergebnis ernüchtert jedoch: In vielen Einrichtungen kommt Fleisch zwei- bis dreimal pro Woche, manchmal sogar täglich auf den Tisch, ebenso Sahnesoßen und süße Desserts. Gesundheitsförderliche Lebensmittelgruppen wie Hülsenfrüchte, Fisch oder fettarme Milchprodukte finden sich hingegen weniger häufig auf den Kindertellern. „Positiv hervorzuheben ist, dass nährstoffreiches Gemüse in Form von Rohkost oder Salat und frisches Obst zum Nachtisch bereits häufig zum Speiseplan gehören“, sagt Bettina Meints-Korinth, Leiterin der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Ernährung im Kindesalter prägt das Essverhalten ein Leben lang

    „Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung nehmen Kinder immer mehr Mahlzeiten in der frühkindlichen Tagesbetreuung ein. Das bietet großes Potential für Prävention, Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit“, so Meints-Korinth weiter. „Kinder können schon früh am Mittagstisch vielfältige, ausgewogene und schmackhafte Gerichte kennenlernen und erfahren, dass es auch ohne Fleisch lecker schmeckt“.

    Handlungsbedarf: Mehr Vielfalt und bewusste Planung 

    Für ein gesundheitsförderliches Speisenangebot in der Kindertagesbetreuung empfiehlt die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung täglich Gemüse als Hauptkomponente einzuplanen und dabei das regionale und saisonale Angebot zu berücksichtigen. Fleisch sollte auf maximal eine Mahlzeit pro Woche reduziert und gegen Hülsenfrüchte, Milchprodukte und einmal pro Woche durch Fisch ausgetauscht werden. Abwechslungsreiche Kohlenhydratbeilagen wie Kartoffeln, Hirse, Couscous oder Nudeln, bevorzugt aus Vollkorn, runden eine ausgewogene Mittagsmahlzeit ab.

    In den Feedbackbögen erhalten die Einrichtungen, die einen Speisplancheck durchführen lassen, deshalb Anregungen für abwechslungsreiche vegetarische Mahlzeiten mit einem höheren Anteil an Hülsenfrüchten. Interessierte Einrichtungen und Träger können sich über die Angebote der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/kitaverpflegung informieren.

  • Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März melden

    Beschäftigungsquote lag im Agenturbezirk Gießen zuletzt bei 5,3 Prozent und damit über dem gesetzlichen Soll
    Arbeitgeber müssen der Arbeitsagentur bis 31. März eine Anzeige abgeben
    1.203 Pflichtplätze für Schwerbehinderte blieben im Kreis dennoch unbesetzt

    Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Bis spätestens 31. März müssen anzeigepflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2024 anzeigen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.

    Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige
    Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt.

    Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen. Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

    Nach Angaben der Agentur für Arbeit Gießen waren 2022 (aktuell vorliegende Daten) im gesamten Agenturbezirk mit Dienststellen insgesamt 1.179 Arbeitgeber verpflichtet, auf 5.968 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Tatsächlich wurden auf 6.679 Arbeitsplätzen Schwerbehinderte beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag bei 5,3 Prozent und somit 0,3 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Soll sowie 0,5 Prozentpunkte über dem Hessenschnitt. Dennoch gab es aber auch Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass im gesamten Agenturbezirk Gießen trotz der günstigen Quote 1.203 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt blieben.

    Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Gießen, Michael Beck, ergänzt: „Unter dem Aspekt der Fachkräftesicherung möchten wir Arbeitgebende dazu ermutigen, sich für die Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu entscheiden, um dieses Potential gewinnbringend einzubringen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass der größte Teil des besagten Personenkreises eine arbeitsmarktgerechte Qualifikation besitzt. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung integrieren, profitieren neben den fachlichen Kompetenzen der Personen auch von der hohen Motivation und Einsatzbereitschaft dieser Menschen.“

    Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen .Der Arbeitgeberservice Gießen steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.

    Bildquelle: serezniy/panthermedia

  • Jetzt als Verbraucherschule bewerben

    Verbraucherzentrale Bundesverband startet neue Bewerbungsrunde

    Fake-Shops, unseriöse Finanztipps auf Social Media oder Greenwashing: Fallstricke lauern auch im Alltag junger Menschen überall. Die Verbraucherzentralen setzen sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in der Schule nicht nur Mathe und Deutsch pauken, sondern auch auf ihren Alltag als Verbraucherinnen und Verbraucher vorbereitet sind. Schulen, die sich besonders engagieren, ehrt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit der Auszeichnung Verbraucherschule. Interessierte Schulen können sich ab sofort bewerben. Mitmachen können alle Schulen, die Kinder und Jugendliche in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Medien stärken. Die Bewerbungsfrist für diese Auszeichnungsrunde endet am 30. September 2025.

    „Für Unternehmen sind Kinder und Jugendliche eine relevante Zielgruppe. Umso wichtiger ist es, jungen Menschen Verbraucherkompetenzen an die Hand zu geben“, sagt Peter Reinhardt, Referent für Verbraucherbildung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Das hat auch die Kultusministerkonferenz (KMK) erkannt und sich bereits 2013 darauf verständigt, Verbraucherbildung flächendeckend in die Lehrpläne aufzunehmen. In acht Bundesländern gibt es inzwischen Vorgaben zu Verbraucherbildung an Schulen. Auch in Hessen gehören Finanzbildung und Verbraucherschutz seit 2022 zum Lehrauftrag der Schulen. „Verbraucherbildung ist Alltagsbildung. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und trägt zur Chancengleichheit bei. Junge Menschen lernen so, ihren Alltag zu gestalten“, so Reinhardt weiter.

    Verbraucherschulen in Hessen

    Daher bewerben sich auch immer wieder hessische Schulen um die Auszeichnung als Verbraucherschule. Diese Schulen aus Hessen konnten die Jury bereits von sich überzeugen:
    • Christian-Rauch-Schule, Bad Arolsen, Verbraucherschule Bronze
    • Gesamtschule Niederwalgern, Weimar (Lahn), Verbraucherschule Silber
    • Henry-Benrath-Schule, Friedberg, Verbraucherschule Silber
    • Louise-von-Rothschild-Schule, Frankfurt, Verbraucherschule Silber
    • Oskar-von-Miller-Schule, Kassel, Verbraucherschule Silber
    • Oskar-von-Miller-Schule, Kassel, Verbraucherschule Silber
    • Oskar-von-Miller-Schule, Kassel, Verbraucherschule Silber
    • Theodor-Fliedner-Schule, Wiesbaden, Verbraucherschule Silber
    • Werner-Heisenberg-Schule, Rüsselsheim, Verbraucherschule Silber
    • Wirtschaftsschule am Oswaldsgarten, Gießen, Verbraucherschule Gold

    Neue Bewerbungsrunde startet jetzt

    Für die Auszeichnung als Verbraucherschule können sich alle allgemein- und berufsbildenden Schulen bis zum 30. September 2025 bewerben. Voraussetzung ist, dass sie im Schuljahr 2023/2024 und/oder im Schuljahr 2024/2025 Aktivitäten in mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben:

    • Ernährung & Gesundheit
    • Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht
    • nachhaltiger Konsum & Globalisierung
    • Medien & Information.

    Je nach Inhalt, Umfang und langfristiger Verankerung der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Bronze, Silber und Gold möglich. Alle weiteren Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden interessierte Schulen unter www.verbraucherschule.de. Hilfreiche Tipps bietet zudem die Veranstaltung „Wie werden wir Verbraucherschule“ am 27. März 2025 von 16 bis 17 Uhr.

    Schulen, die Verbraucherschule werden möchten, und deren Lehrkräfte unterstützt der vzbv mit kostenlosen Online-Fortbildungen, qualitätsgeprüften Unterrichtsmaterialien aus dem Materialkompass und einem Newsletter mit Good-Practice-Beispielen und aktuellen Informationen.

    Weiterführende Links

     

  • Insgesamt 400 Stiftungen in Mittelhessen

    Bilanz 2024: Regierungspräsidium Gießen erkennt 18 neu gegründete Stiftungen an

    Gießen. Insgesamt 18 neu gegründete Stiftungen hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen in Mittelhessen mit einem Grundstockvermögen in Höhe von insgesamt 8,7 Millionen Euro anerkannt. Damit unterstehen der Aufsicht des RP Gießen aktuell 400 rechtsfähige Stiftungen. Die Anzahl der Stiftungsneugründungen bleibt im Regierungsbezirk nach 13 im Jahr 2023 auf einem hohen und stabilen Niveau. Die im mittelhessischen Regierungsbezirk ansässigen Stiftungen verwalten insgesamt ein Vermögen von mehr als 2,6 Milliarden Euro.

    Von den im Vorjahr anerkannten 18 Stiftungen haben neun ihren Sitz im Landkreis Gießen, vier im Landkreis Marburg-Biedenkopf, drei Stiftungen im Lahn-Dill-Kreis und je eine Stiftung im Vogelsbergkreis und im Landkreis Limburg-Weilburg. Diese Neugründungen sind aufgeteilt in 13 nicht gemeinnützige Familienstiftungen und fünf gemeinnützige Stiftungen. Der Trend zur Gründung einer Familienstiftung hält weiter an.

    Bei den gemeinnützigen Stiftungen wurden folgende Stiftungszwecke verfolgt: Jugendhilfe, Natur- und Umweltschutz, Förderung des Sportes und des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens als auch der Kunst und Kultur. Im abgelaufenen Jahr haben von den 400 Stiftungen im Gießener RP-Bezirk drei ihren Sitz in ein anderes Bundesland verlegt. Zwei wurden in Verbrauchsstiftungen umgewandelt.

    Die Rahmenbedingungen haben sich in 2024 leicht verbessert. In der aktuellen Phase höherer Zinsen können insbesondere jene Stiftungen einen Anstieg der Erträge verzeichnen, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Dies hat nach Einschätzung der RP-Fachleute das Potenzial, die finanzielle Lage einiger Stiftungen spürbar zu verbessern. Dennoch müssen weiterhin bestehende Herausforderungen beachtet werden. Vor allem die Inflation bleibt ein kritischer Faktor.

    Weiterhin ist es für viele Stiftungen durch die demografische und allgemeine gesellschaftliche Entwicklung eine Herausforderung, die erforderlichen Stiftungsorgane kontinuierlich zu besetzen und somit die laufenden Stiftungsaktivitäten sicherzustellen. Stichwort: Ehrenamt. Thematisiert wird in diesem Zusammenhang häufig die Bildung eines Teamvorstandes.

    Hintergrund: Stiftungen

    Stiftungen sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und ein klares Zeichen demokratischer Teilhabe. Mit ihrer Errichtung und dem Engagement in Stiftungen wollen Menschen einen Beitrag zu einer lebenswerten Gesellschaft leisten. Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber nicht ersetzen. Stiftungen bereichern die Vielfalt der Gesellschaft, indem sie zusätzliche Impulse geben und unabhängig von Mitgliedern, Wählern oder Aktionären handeln können. Familienstiftungen sind nicht gemeinnützig, dienen der Versorgung von Familienmitgliedern und können als Instrument gegen eine Aufsplitterung von Privat- und Betriebsvermögen genutzt werden.

    Voraussetzung für die Anerkennung einer Stiftung ist, dass der gewünschte Zweck aus den Erträgen oder durch den Verbrauch des Vermögens nachhaltig erfüllt werden kann. Auch Mischformen sind möglich. Die staatliche Aufsicht beim RP Gießen überwacht Stiftungen dahingehend, dass das zu erhaltende Vermögen nicht geschmälert wird und die Ausgaben nur entsprechend der Zweckbestimmung erfolgen.

    Interessierte können sich zum Thema Stiftungen an Melanie Rhein (Telefon 0641/303-2292) oder per E-Mail an das Funktionspostfach stiftungen@rpgi.hessen.de wenden.

     

    Bildunterschrift:

    Aktuell gibt es in Mittelhessen 400 rechtsfähige Stiftungen, die insgesamt ein Vermögen von mehr als 2,6 Milliarden Euro verwalten.

     

    Symbolfoto: RP Gießen

  • Arbeitsagentur bietet vielfältiges Programm auf der Messe „Chance“

    • Agentur für Arbeit informiert und berät am 2. und 3. Februar in Halle 3 auf der „Chance“ in den Hessenhallen in Gießen
    • Information zu Ausbildung und Studium bei der Arbeitsagentur direkt am eigenen Messestand
    • Vorträge von der „Ausbildungs-Talkshow“ bis hin zum „Bewerbungsknigge“
    • Berufe zum Anfassen bietet am Montag die „Beruferallye“
    • Bewerbungsmappencheck auf der Bewerbungsstraße am Sonntag

    Am 2. und 3. Februar ist es wieder soweit: Die größte Messe für Beruf und Karriere in Mittelhessen „Chance“ öffnet in den Hessenhallen in Gießen ihre Pforten.

    Die Arbeitsagentur Gießen ist mit einem umfangreichen Angebot in Halle 3 vertreten. Neben der individuellen Beratung zu Ausbildung, Weiterbildung und Jobsuche warten tolle Aktionen, Vorträge und zahlreiche Informationsangebote auf die Besucher. Der Arbeitgeberservice bringt die neuesten Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit und steht auch für Beratung zum Arbeitsmarkt zur Verfügung.

    Messestand für individuelle Beratung

    Am Stand B4 der Arbeitsagentur in Halle 3 beraten Experten der Berufsberatung und Arbeitsvermittlung an beiden Messetagen zu Berufsorientierung, Ausbildung, Qualifizierung und Karrierechancen. Am Sonntag wird für Besuchende, die sich beruflich verändern oder qualifizieren möchten eine zusätzlich Beratungsmöglichkeit angeboten. Ebenfalls am Sonntag, von 12 bis 15 Uhr, gibt das Hochschulteam der Arbeitsagentur Gießen Tipps und Entscheidungshilfen für Studierende, die über einen Abbruch des Studiums nachdenken.

    Messestand D4 für Ausbildung und Studium bei der Arbeitsagentur

    Junge Menschen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einem dualen Studium intern bei der Arbeitsagentur direkt sind, erhalten am Messestand D4 in Halle 3 gezielte Unterstützung. Hier können auch Bewerbungsunterlagen abgegeben werden.

    Beruferallye

    Unter dem Motto „Berufe zum Anfassen“ lädt die Arbeitsagentur auf der Aktionsfläche C3 in Halle 3 am Montag von 11 bis 13.30 Uhr zum Ausprobieren ein. Verschiedene Stationen ermöglichen es, berufstypische Tätigkeiten direkt zu testen und die passenden Berufe für sich zu entdecken.

    Bewerbungsstraße

    In Halle 3 findet es am Messe-Sonntag auf der Aktionsfläche C3 eine „Bewerbungsstraße“ statt. Ohne Anmeldung können Ausbildungs- und Arbeitssuchende professionelle Bewerbungsfotos erstellen und sich vorab vom Friseur stylen lassen. Anschließend prüfen die Berater der Arbeitsagentur die Bewerbungsunterlagen direkt vor Ort.

    Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/chance-2025

     

    Bildquelle: Agentur für Arbeit Gießen

  • Herzliche Aufnahme, spannende Arbeit

    Kommissarischer Regierungsvizepräsident Jan Schneider begrüßt neue Beschäftigte

    Gießen. Es ist eine noch junge Tradition im Regierungspräsidium Gießen, neue Beschäftigte in kleiner Runde willkommen zu heißen. Oder wie es der kommissarische Regierungsvizepräsident Jan Schneider schmunzelnd nannte: „Ein Neuer begrüßt die noch Neueren.“ Schneider, seit August im Amt, beließ es natürlich nicht bei einer reinen Begrüßung. Er nutzte die Gelegenheit, um ins Gespräch zu kommen, zu fragen, wie die ersten Wochen und Monate verlaufen sind. Was er von Aneliya Hyland, Dominik Hofmann, Christian Seipp, Florian Langecker, Bernd Wiedemann, Kevin Bastian Leven und Jonas Peil hörte, war durchweg positiv.

    Von einer herzlichen Aufnahme war die Rede und davon, dass die Arbeit spannend und vielfältig ist. „Wir haben ein großes Interesse daran, die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut und schnell wie möglich zu integrieren“, betonte Jan Schneider. Er ging außerdem auf die Vielfalt im RP Gießen ein. Beschäftigte aus mehr als 60 Berufen arbeiten bei der Behörde und für die Menschen in Mittelhessen und teilweise darüber hinaus. „Was die Berufe angeht, ist das auch in dieser Runde sehr beeindruckend“, merkte er an. Denn unter den Begrüßten waren zwei Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration, ein Gärtner, ein Energieelektroniker, ein Fleischermeister, eine Gärtnermeisterin und ein Polizist. Sie kommen etwa beim Pflanzenschutzdienst, als Lebensmittelkontrolleur und in der IT zum Einsatz.

    Angesichts von rund 1.500 Beschäftigten und weiteren rund 800 in den nachgeordneten hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales gebe es immer ein gewisses Kommen und Gehen. Und das in einer Zeit, in der es schwieriger wird, Stellen zu besetzen. Aus diesem Grund wirbt das Regierungspräsidium Gießen seit geraumer Zeit mit dem Slogan „1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten“ für sich. „Alle, die neu dazustoßen, werden dringend gebraucht“, betonte Jan Schneider. Alle Infos zum Thema Karriere beim RP Gießen – inklusive Stellenangeboten, Karriereguide und Benefits für Beschäftigte – gibt es unter https://rp-giessen.hessen.de/karriere.

     

    Bildunterschrift:

    Der kommissarische Regierungsvizepräsident Jan Schneider (r.) hieß (von links) Bernd Wiedemann, Aneliya Hyland, Jonas Peil, Christian Seipp, Dominik Hofmann, Kevin Bastian Leven und Florian Langecker herzlich willkommen.

     

    Foto: RP Gießen

  • Fleece-Pullis: Fließend mehr Mikroplastik

    Drei Tipps der Verbraucherzentrale Hessen zur Nutzung und Pflege

    Pullover und Jacken aus Fleece-Stoffen sind weich und halten im Winter warm. Der Trend-Stoff führt jedoch auch zu mehr Mikroplastik im Abwasser. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt drei Tipps, worauf man beim Kauf, Nutzen und Pflegen von Fleece-Kleidung achten kann.

    Beim Waschen von Kleidung aus Synthetik-Fasern wie Polyester oder Polyamiden wird Mikroplastik freigesetzt. Besonders viel Mikroplastik entsteht bei der Wäsche von rauen Oberflächen wie Fleece- oder Teddybär-Stoffen. Sie enthalten meist noch lose Fasern aus der Produktion, die sich bei der Wäsche herauslösen. Gelangen die kleinen Plastikpartikel über das Abwasser in die Umwelt, kann es für Tiere zum Problem werden. Das faserige Mikroplastik wird häufig mit der Nahrung verwechselt und kann im Magendarm-Trakt von Meereslebewesen zu unverdaulichen Knäueln führen.

    Tipp 1: Weniger und schonend waschen
    Jede Wäsche strapaziert das Gewebe. Damit die Kleidung lange hält und weniger Mikroplastik abgibt, sollte sie nur bei Bedarf und dann schonend gewaschen werden: bei niedrigen Temperaturen um die 30°C, geringer Schleuderzahl und einer voll beladenen – nicht vollgestopften – Maschine. Voreingestellt ist das im Pflegeleicht-Programm. Auch sollte auf Weichspüler und Trocknergang verzichtet werden. Immer besser als Waschen ist, lüften und Flecken von Hand behandeln.

    Tipp 2: Lange tragen und reparieren
    Vorhandene Fleece-Kleidung wegzuwerfen ist wenig nachhaltig. Jedes Kleidungsstück enthält wertvolle Ressourcen, die bei der Entsorgung verloren gehen. Außerdem entsteht mit der Zeit weniger Mikroplastik bei der Wäsche, da die losen Fasern ausgewaschen werden. Es gilt: Je länger die Fleece-Kleidung genutzt wird, desto geringer sind die Umweltauswirkungen. Änderungsschneidereien reparieren Löcher, Reißverschlüsse und Co. meist schon gegen einen kleinen Geldbetrag.

    Tipp 3: Secondhand statt neu kaufen
    Der Kauf von Secondhand-Kleidung ist eine umweltschonendere Alternative zum Neukauf. Plastikfreie Alternativen zu synthetischen Fleece-Stoffen sind solche aus Baumwollfasern. Aber auch der klassische Wollpullover hält im Winter warm.

  • Tour der Weiterbildung 2025: Wir schaffen Bildungspunkte

    Die „Tour der Weiterbildung“ kehrt auch 2025 zurück – und bietet mit einigen geplanten Stationen erneut praxisnahe und kostenfreie Beratung direkt vor Ort. Unternehmen, Beschäftigte sowie Arbeitsuchende haben die Gelegenheit an Stationen im gesamten Vogelsbergkreis, sich zu Themen wie Weiterbildung, beruflicher Qualifizierung und Fördermöglichkeiten zu informieren.

    Hinter der Tour steht ein starkes Netzwerk: Die Agentur für Arbeit Gießen, die Bildungscoaches, der Hessencampus und die KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter, haben sich zusammengeschlossen, um eine umfassende und kompetente Beratung rund um berufliche Weiterbildung und Förderung anzubieten.

    Ob beruflicher Neustart, Umorientierung oder die Anpassung an neue Technologien – die Tour bietet praxisnahe Beratung und individuelle Unterstützung. Die Veranstaltung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Rückkehrende nach Erziehungszeiten, Geflüchtete sowie Arbeitgebende, die sich über Fördermöglichkeiten informieren möchten.

    Beratungsschwerpunkte sind unter anderem die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, finanzielle Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Unternehmen, die Unterstützung beim Wiedereinstieg oder beruflicher Umorientierung sowie Perspektiven für Geflüchtete

    Termine der Tour der Weiterbildung 2025
    Ab Mitte Januar stehen im gesamten Kreisgebiet Termine der Tour der Weiterbildung auf dem Programm und bieten jeweils von 10 bis 15 Uhr die Möglichkeit, sich umfassend beraten zu lassen.

    Die Tour startet am Mittwoch, 15. Januar, im Clubraum des DGH Romrod. Am Montag, 10. Februar, macht die Tour Halt in der Burgengalerie des Kiezkellers im Hahnekiez in Schlitz, bevor am darauffolgenden Dienstag, 11. Februar, im Kirtorfer Rathaus Informationen warten. Am Dienstag, 29. April, steht das DGH Seibelsdorf für Interessierte offen, ebenso wie am Folgetag, 30. April, das Mehrgenerationenhaus in Homberg (Ohm). Am Mittwoch, 28. Mai, lädt die Tour der Weiterbildung ins DGH Nieder-Gemünden ein, bevor sie am 26. Juni im Rathaus in Herbstein Halt macht. An allen Terminen gibt es für Arbeitgeber ab 9 Uhr ein „Early-Bird“-Angebot. Auch sind weitere Tour-Termine in Planung.

    Die Tour der Weiterbildung bietet dezentral die Gelegenheit, sich fit für die Zukunft zu machen und von den vielfältigen Angeboten zu profitieren.

    Weitere Informationen online unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/aktuelle-veranstaltungen/tour-der-weiterbildung

    Bildquelle: contrastwerkstatt/Adobestock