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  • Geschäftsführung (m/w/d) gesucht

    Die AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V. sucht ab sofort eine Geschäftsführung (m/w/d)
    (39 Wochenstunden, Reduzierung möglich, Vergütung in Anlehnung an TVöD VKA E 12)

    Die AKTION – Perspektiven e.V., Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, ist ein in Gießen seit über 50 Jahren bestehender gemeinnütziger Verein, der sich für strafgefährdete und straffällige sowie sozial benachteiligte junge Menschen und Familien einsetzt.

    Der Verein ist anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, er unterhält eine stadtteilorientierte Beratungsstelle und weitere Beratungsangebote für Familien, Ambulante Erziehungshilfen und Betreutes Einzelwohnen. Außerdem betreibt er Wohnheime für junge Frauen bzw. Männer in sozialen Schwierigkeiten. In den Standorten Gießen und Wetzlar sind rund 25 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Honorarkräfte und Praktikant*innen aktiv.

    Die Aufgabenbereiche der Geschäftsführung sind:
    • Führung der Mitarbeiter*innen und Personalentwicklung
    • Organisation der Geschäftsprozesse, Finanzmanagement und IT
    • Mitwirkung bei der strategischen Weiterentwicklung des Vereins
    • Netzwerk-, Gremien- und Lobbyarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe und im Bereich Soziale Notlagen
    • Öffentlichkeitsarbeit und Mittelakquise
    • Vertretung des Vereins nach außen und innen

    Wir erwarten:
    • (Fach-)Hochschulabschluss in Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften, Sozialmanagement oder vergleichbarer Abschluss und Berufserfahrung
    • einschlägige Berufserfahrung mit Personalverantwortung vorzugsweise in einem Sozialunternehmen
    • einen motivierenden Führungsstil
    • Kenntnisse über die Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe
    • Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Steuerung
    • Unternehmerisches Denken und Handeln verbunden mit sozialem Bewusstsein
    sowie
    • Verhandlungsgeschick und Argumentationsstärke
    • Moderations- und Präsentationskompetenz
    • Kooperationsbereitschaft und –fähigkeit
    • Wertschätzung für verschiedene kultur- und milieuspezifische Lebenszusammenhänge

    Wir bieten:
    • eine Vergütung in Anlehnung an TVöD Kommunaltarif
    • regelmäßige Angebote zur Fort- und Weiterbildung
    • ein engagiertes, kompetentes und freundliches Team
    • einen ressourcenorientierten Arbeitsansatz mit steter Innovationsbereitschaft

    Sie erwartet:
    • eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten
    • eine enge Zusammenarbeit mit dem Vorstand, der Pädagogischen Leitung. Mitarbeiter*innen und Verwaltungskräften
    • eine umfassende Einarbeitung

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, bitte mit Angabe des mögl. Eintrittstermins.

    Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen, sowie Jahresberichte unter www.aktion-verein.org und für Rückfragen können Sie unsere 1. Vorsitzende, Frau Bietz telefonisch über die Geschäftsstelle kontaktieren.
    Aussagefähige Bewerbungsunterlagen – gerne per E-Mail (keine Rücksendung von eingereichten Unterlagen) – werden erbeten bis zum 19. Januar 2025 an:

    AKTION Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V.
    – Vorstand –
    Schanzenstraße 18
    35390 Gießen
    Tel.: 0641/71020
    info@aktion-verein.org

  • Fokuswoche Geld – Mehr verstehen. Leichter entscheiden.

    Verbraucherzentralen starten das neue Jahr mit Online-Vorträgen rund um das Thema Geld. 

    Über Geld spricht man nicht? Doch! Und zwar eine ganze Woche lang – unabhängig und unkompliziert. Vom 27. bis 31. Januar 2025 bieten Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen immer um 15:00 Uhr und 18:00 Uhr kostenfreie Online-Vorträge zu wichtigen Finanzthemen an. Sie vermitteln wichtiges Hintergrundwissen, das als Entscheidungshilfe bei der Finanzplanung dienen kann. Die Teilnehmenden sollen so auch mehr Sicherheit bei Gesprächen mit Finanzvermittlern erhalten. Alle Infos rund um die Fokuswoche Geld und Anmeldung zu den kostenfreien Online-Vorträgen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/fokuswoche-geld. +

    Folgende Vorträge bieten die Verbraucherzentralen an:

    Private Altersvorsorge

    Die private Altersvorsorge ist im Grunde nichts anderes als eine langfristige Vermögensbildung. Je nach individueller Lebenssituation kommen dafür verschiedene Strategien in Frage. In diesem Vortrag geht es um einen grundsätzlichen Einstieg in dieses Thema und um einen Gesamtüberblick.

    Dieser Vortrag findet an drei Terminen statt:
    Montag, 27.01.2025, 11:00 Uhr, Dienstag, 28.01.2025, 18:00 Uhr, Donnerstag, 30.01.2025, 15:00 Uhr.

    Nachhaltig anlegen 

    Viele Menschen möchten mit ihrem Geld eine angemessene Rendite erwirtschaften und einen positiven Beitrag für den Klimaschutz leisten, die Umwelt schützen, ethische oder soziale Belange verfolgen. Im Vortrag erfahren die Teilnehmenden, was Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen bedeutet. Die erhalten Hilfestellung bei der Einordnung der Produkte und Tipps, worauf sie bei nachhaltigen Finanzprodukten achten und was sie hinterfragen sollten.

    Dieser Vortrag findet an zwei Terminen statt:
    Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr

    Immobilien verrenten 

    Viele ältere Besitzer einer Immobilie stellen sich irgendwann die Frage, was sie mit ihrem Haus machen sollen. Dann stehen auch Fragen im Raum wie: Kann ich es mir noch leisten? Kann ich es weiterhin in Schuss halten? Kann ich meine Rente damit aufbessern? Der Vortrag richtet sich an Eigenheim- oder Wohnungseigentümer und deren Angehörige und zeigt Möglichkeiten auf, wie sich aus der Immobilie Geld machen lässt.

    Dieser Vortrag findet an zwei Terminen statt:
    Dienstag, 28.01.2025, 11:00  Uhr, Mittwoch, 29.01.2025, 15:00 Uhr.

    Berufsunfähigkeitsversicherung 

    Jeder vierte Mensch in Deutschland wird während seines Erwerbslebens berufsunfähig. Der Vortrag liefert Basisinformationen und erklärt den Unterschied zwischen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der privaten Berufsunfähigkeitsrente. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick, um individuelle Entscheidungen treffen zu können, wie sie sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern können.

    Dieser Vortrag findet an drei Terminen statt:
    Dienstag, 28.01.2025, 15:00 Uhr, Donnerstag, 30.01.2025, 18:00 Uhr, Freitag, 31.01.2025, 11:00 Uhr

    Versicherungen 

    Vieles im Leben lässt sich versichern. Manches muss man und manches sollte man versichern. Um in jeder Lebenslage die richtigen Versicherungen zu haben, bietet dieser Vortrag einen Überblick über die verschiedenen Versicherungszweige. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie wichtige, sinnvolle und überflüssige Versicherungen unterscheiden können.

    Dieser Vortrag findet an sechs Terminen statt:
    Montag, 27.01.2025, 11:00 Uhr, Dienstag, 28.01.2025, 15:00 Uhr,
    Mittwoch, 29.01.2025, 11:00 Uhr, Mittwoch, 29.01.2025, 18:00 Uhr,
    Donnerstag, 30.01.2025, 11:00 Uhr, Freitag, 31.01.2025, 15:00 Uhr

    ETF – Warum sie die erste Wahl sind 

    Indexfonds, auch ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform empfohlen. Aber: Was ist eigentlich ein Index? Wie funktioniert ein Indexfonds und welche sind gut für eine Anlage geeignet? Wo liegen die Risiken bei einem ETF-Investment? Der Vortrag richtet sich an Menschen, die keine Vorkenntnisse zum Handel an der Börse und mit Aktion haben.

    Dieser Vortrag findet an vier Terminen statt:
    Dienstag, 28.01.2025, 18:00 Uhr, Donnerstag, 30.01.2025, 18:00 Uhr, Freitag, 31.01.2025, 12:00 Uhr, Freitag, 31.01.2025, 15:00 Uhr.

    ETF kaufen – Die Schritt-für-Schritt-Anleitung 

    Kostengünstig und gleichzeitig renditestark – das sind die Gründe, warum Indexfonds, auch ETFs genannt, oft zur Geldanlage empfohlen werden. Der Vortrag befasst sich mit passivem Fonds-Management und zeigt in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung auf, wie Anleger zu ihrem ETF kommen.

    Dieser Vortrag findet an zwei Terminen statt:
    Montag, 27.01.2025, 18:00 Uhr, Mittwoch, 29.01.2025, 18:00 Uhr.

    Sparen für jedes Budget

    Wie viel Geld bekomme ich im Monat? Wie viel gebe ich aus? Wofür zahle ich wie viel und wo kann ich sparen? Mit einem Haushaltsbuch kann man sich einen Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen. Im Online-Vortrag erhalten die Teilnehmenden nützliche Tipps, wie sich ein Haushaltsbuch sinnvoll in den Alltag integrieren lässt, wo sich Kostenfresser verstecken und we sich Sparpotenziale nutzen lassen.

    Dieser Vortrag findet an drei Terminen statt:
    Montag, 27.01.2025, 15:00 Uhr, Mittwoch, 29.01.2025, 11:00 Uhr, Donnerstag, 30.01.2025, 11:00 Uhr.

  • Arbeitsagentur am 23. Januar nur telefonisch und online erreichbar

    • Betroffene Arbeitsagenturen: Gießen, Friedberg, Büdingen, Bad Vilbel und Lauterbach
    • Telefonische und Online Erreichbarkeit ist sichergestellt
    • Familienkasse am Standort Gießen ist davon nicht betroffen

    Die Agentur für Arbeit in Gießen und die Standorte Büdingen, Bad Vilbel, Lauterbach und Friedberg, bleiben für den Publikumsverkehr am 23. Januar 2025 geschlossen. Dies gilt auch für das Berufsinformationszentrum (BiZ). Die Familienkasse Gießen ist davon nicht betroffen und bleibt geöffnet. Am Folgetag sind die Agenturen und das BiZ wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar. Durch die Schließung entstehen Kunden, die sich an diesem Tag arbeitslos melden müssen, keine leistungsrechtlichen Nachteile, wenn sie sich am folgenden Werktag arbeitslos melden.
    Die Agentur für Arbeit weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Veränderungsmitteilungen und Postfachnachrichten rund um die Uhr auch online mit der „BA-mobil“ Kunden-App sowie Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldungen unter www.arbeitsagentur.de/eservices übermittelt werden können.
    Zudem ist die Arbeitsagentur an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00 telefonisch erreichbar.

    Bildquelle: Krakenimages.com/adobestock

  • Gesetzliche Neuerungen wirken sich positiv auf Mittelhessen aus

    Regierungspräsidium Gießen zieht Jahresbilanz: 38 genehmigte Windenergieanlagen in den fünf mittelhessischen Landkreisen

    Gießen. Die rechtlichen Neuerungen auf EU- und Bundesebene haben dazu beigetragen, Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu beschleunigen. Das ist die Erkenntnis im Regierungspräsidium Gießen. Dort werden die Verfahren für die fünf mittelhessischen Landkreise geführt, vom Antrag bis zum Bescheid. Für das abgelaufene Jahr 2024 heißt das konkret: insgesamt 38 Windenergieanlagen sind vom RP Gießen genehmigt worden. Das sind mehr als doppelt so viele wie ein Jahr zuvor (2023: 16). Zudem stehen zwei weitere Genehmigungsverfahren mit drei Anlagen kurz vor dem Abschluss.

    Der Ausbau der Windenergie ist ein zentrales Element der Energiewende. „Die Rahmenbedingungen für Genehmigungsverfahren haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert, was zur beschleunigten Bearbeitung von Anträgen geführt hat“, erklärt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich die Hintergründe der stark gestiegenen Zahlen. Insbesondere durch die EU-Notfallverordnung und das Windenergieflächenbedarfsgesetz sind die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen vereinfacht worden.

    Die 38 genehmigten Anlagen in den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg erzeugen eine elektrische Leistung von 201,44 Megawatt (MW) und können etwa 151.080 zusätzliche Drei-Personen-Haushalte mit Strom aus Windenergie versorgen. Rechnet man die noch ausstehenden 2 Genehmigungsverfahren hinzu, ergibt sich eine Gesamtleistung von 218 MW.

    Mit den derzeit 474 in Mittelhessen in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen mit einer elektrischen Leistung von rund 1020 MW können über eine halbe Million Drei-Personen-Haushalte (510.000) mit Strom aus Windenergie versorgt werden. „Die Region Mittelhessen ist damit auf einem guten Weg, die Ausbauziele zu erreichen und einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende in Hessen zu leisten“, sagt Regierungspräsident Ullrich. Mit dem nun erreichten Genehmigungsrekord ist mit diesem Jahr vermutlich noch nicht Schluss. Auch für 2025 ist angesichts bereits angekündigter Vorhaben von Seiten der Projektierer mit deutlich mehr Genehmigungen zu rechnen.

    Hintergrund: Genehmigung von Windkraftanlagen
    Wer eine Anlage zur Nutzung der Windenergie (Windkraftanlage) mit mehr als 50 Metern Höhe errichten will, braucht eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die entsprechenden Anträge werden in Hessen an das jeweilige von drei Regierungspräsidien gerichtet. In Mittelhessen ist dies das Regierungspräsidium Gießen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden bis zu 30 Fachbehörden beteiligt, die das Vorhaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Zuständigkeit prüfen, bevor sie genehmigt oder abgelehnt werden.

    Bildunterschrift: Insgesamt 38 Windenergieanlagen sind vom Regierungspräsidium Gießen im Jahr 2024 genehmigt worden. Foto: RP Gießen

     

  • Jahresübersicht 2025

    Vorschau 2025 – Ausblick auf Veranstaltungen in Gießen

    Diese Jahresvorschau dient…

    • Bürgern & Gästen: Als frühzeitige Information über jährlich wiederkehrende Veranstaltungen und Höhepunkte des Jahres
    • Veranstaltern: Für eine bessere Koordination von Veranstaltungen, um etwaige Überschneidungen/Konkurrenzen zu vermeiden.
    • Uns, der Gießen Marketing GmbH: Für die interne Planung

Wir aktualisieren dieses Dokument fortlaufend auf Grundlage der Informationen, die uns andere Veranstalter mitteilen, oder die wir durch andere Quellen erfahren. Außerdem versenden wir in ca. monatlicher Frequenz den Link zur aktuellen Ausgabe dieses Dokuments über unseren Newsletter. Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Sinn und Zweck dieser Übersicht ist nicht die größtmögliche Vollständigkeit geplanter Veranstaltungen in Gießen. Diese Vorschau beschränkt sich deshalb auf die jährlich wiederkehrenden und (außergewöhnlichen) größeren Ereignisse in Gießen. Diese Vorschau ist also nicht als vollständige und aktuelle Veranstaltungsdatenbank zu verstehen. Unseren tagesaktuellen Veranstaltungskalender finden Sie hier.

Ja, gerne: Melden Sie uns Ihre Termine per E-Mail an: redaktion@giessen-entdecken.de

Verkaufsoffner Sonntag im Oktober: 06.10.2024


Struktur der Listen-Einträge

Datum | Titel der Veranstaltung | Veranstaltungsort | Veranstalter = bereits feststehende Veranstaltungen

Datum | Titel der Veranstaltung | Veranstaltungsort | Veranstalter = (kursiv) noch nicht bestätigte Veranstaltungen

 

Januar 2025


Gut zu wissen:

  • Weihnachtsferien in Hessen: 23. Dezember 2024 – 10. Januar 2025
  • Neujahr: 1. Januar

 

Februar 2025


02.-03.Februar | Chance 2025 | Gießener Hessenhallen | Messe Gießen GmbH

Gut zu wissen:

  • Fasching:

    27. Februar: Weiberfastnacht

    03. März: Rosenmontag

    05. März: Aschermittwoch

März 2025


07. März – 09. März | BAUExpo| Hessenhallen | Messe Gießen GmbH

29. März – 13. April | Gießener Frühjahrsmesse (Volksfest)| Messeplatz an der Ringallee | Gießen Marketing GmbH

Gut zu wissen:

  • Fasching:

    27. Februar: Weiberfastnacht

    03. März: Rosenmontag

    05. März: Aschermittwoch

April 2025


29. März – 13. April |Gießener Frühjahrsmesse (Volksfest) | Messeplatz an der Ringallee | Gießen Marketing GmbH

6. April |Sport in der City | Innenstadt | Gießen Marketing GmbH und Sportamt der Stadt Gießen

Gut zu wissen:

  • Osterferien in Hessen: 07. April – 21. April
  • Ostesonntag/-montag: 20./21. April

Mai 2025


Mai/Juni | Stadtradeln | Stadt Gießen (Ansprechpartnerin: Katja Bürckstümmer)

18. Mai | Internationaler Museumstag | Gießener Museen

25.Mai | Straße der Experimente | Wiesenstraße | Gießen Marketing und Mathematikum

Mai –  Juni | TanzArt Ost-West | Stadttheater Gießen

Gut zu wissen:

  • Tag der Arbeit: 1. Mai (Mittwoch)
  • Christi Himmelfahrt: 29. Mai (Donnerstag)

Juni 2025


Juni – August | Musikalischer Sommer | Kulturamt

Mai /Juni | Stadtradeln | Stadt Gießen (Ansprechpartnerin: Katja Bürckstümmer)

13. – 14. Juni | Stadt-ohne-Meer-Festival| Open-Air-Gelände im Schiffenberger Tal

Juni| CSD Mittelhessen 2024 in Gießen | CSD Mittelhessen

07. Juni – 09. Juni | Gießener Pfingst-Regatta 2025| Regattastrecke an der Lahn | Regatta-Verein Gießen e. V.

Juni | Bruchstraßenfest | Bruchstraße hinter Uni-Hauptgebäude | Festausschuss Bruchstraßenfest 

 

Gut zu wissen:

  • 09. / 10. Juni: Pfingsten (Sonntag/Montag)
  • 19. Juni: Frohnleichnam (Donnerstag)

Juli 2025


Juni – August | Musikalischer Sommer | Kulturamt

Juli | Fluß mit Flair| Stadt Gießen (Ansprechpartner: Michael Bassemir)

 

Gut zu wissen:

  • Sommerferien Hessen: 07. Juli – 15. August

August 2025


Juni – August | Musikalischer Sommer | Kulturamt

15. August – 17. August | Stadtfest| Innenstadt | Gießen Marketing GmbH

21. August – 31. August| Gießener Kultursommer | Kloster Schiffenberg | Konzertbüro Bahl GmbH

Gut zu wissen:

  • Sommerferien Hessen: 07. Juli – 15. August

September 2025


21. August – 31. August| Gießener Kultursommer | Kloster Schiffenberg | Konzertbüro Bahl GmbH

27. September – 5. Oktober | Gießener Herbstmesse (Volksfest) | Messeplatz an der Ringallee | Gießen Marketing GmbH

Oktober 2025


27. September – 5. Oktober |Gießener Herbstmesse (Volksfest) | Messeplatz an der Ringallee | Gießen Marketing GmbH

3. – 5. Oktober Krämermarkt | Innenstadt | Gießen Marketing GmbH

Gut zu wissen:

  • Herbstferien in Hessen: 06. Oktober – 18. Oktober
  • Tag der Deutschen Einheit: 3. Oktober (Donnerstag)

November 2025


2. November| Liebigs Suppenfest | Lindenplatz und Innenstadt | Gießen Marketing GmbH

25. November – 30. Dezember| Weihnachtsmarkt | Innenstadt | Gießen Marketing GmbH

 

Dezember 2025


24.November – 30. Dezember | Weihnachtsmarkt| Innenstadt | Gießen Marketing GmbH

Gut zu wissen:

  • Weihnachtsferien in Hessen: 22. Dezember 2025 – 10. Januar 2026
  • 1. Weihnachtstag: 25. Dezember (Donnerstag)
  • 2. Weihnachtstag: 26. Dezember (Freitag)
  • Warnhinweis „Nicht roh verzehren“ bei Leinsamen leicht zu übersehen ­ ­ ­

    Verbraucherzentrale Hessen überprüft Sichtbarkeit von Warnhinweisen bei Leinsamen

    Leinsamen enthalten Blausäure, die sich beim Erhitzen verflüchtigt. Ab einem bestimmten Blausäuregehalt müssen Verpackungen deshalb den Warnhinweis tragen: „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“ Die auf eine Verbraucherbeschwerde folgende Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Hessen zeigt: Der Hinweis wird nicht immer deutlich sichtbar und lesbar abgebildet.

    Die Verbraucherschützerinnen überprüften bei 23 Verpackungen mit ganzen und geschroteten Leinsamen, wie gut der vorgeschriebene Warnhinweis zu erkennen ist. Verpflichtende Angaben müssen laut Lebensmittelinformationsverordnung an einer gut sichtbaren Stelle deutlich wahrnehmbar, gut lesbar und unverdeckt abgebildet werden.

    Elf von 23 Produkten mit Optimierungspotenzial

    „Elf Produkte und damit fast die Hälfte der geprüften Verpackungen erfüllen diese Anforderungen nach unserer Ansicht nicht“, sagt Lisa Scholz von der Verbraucherzentrale Hessen. In sieben Fällen steht der Warnhinweis ungünstig am äußeren Rand des Hauptsichtfelds. Eines davon trägt den Schriftzug eher am Boden der Verpackung. Auf zwei Produkten steht der Warnhinweis hochkant in kleiner Schrift am äußersten seitlichen Rand der Verpackung und ist so nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen leicht zu übersehen.

    Drei der elf Verpackungen zeigen Jogurt oder Müsli mit frischem Obst und Leinsamen. „Solche Abbildungen können den Eindruck erwecken, das Produkt sei für den Rohverzehr geeignet“, sagt Scholz. In vier Fällen beeinträchtigen Grafiken hinter dem Warnhinweis die Lesbarkeit.

    Zwölf Produkte tragen einen vergleichsweise gut sichtbaren, kontrastreichen Warnhinweis im Hauptsichtfeld. Lediglich eine größere Schrift wäre aus Sicht der Verbraucherzentrale bei fast allen der 23 Verpackungen wünschenswert.

    Warnhinweis muss auf einen Blick erkennbar sein

    Leinsamen sind eine beliebte Zutat für rohe Speisen wie Müsli oder Jogurt. Es muss für Verbraucherinnen und Verbraucher daher klar ersichtlich sein, wenn das Produkt wegen des erhöhten Blausäuregehalts nur erhitzt verzehrt werden sollte. „Damit der Warnhinweis seinen wichtigen Zweck der Warnung erfüllen kann, muss dieser deutlich wahrnehmbar, kontrastreich und unverdeckt im Hauptsichtfeld der Verpackung abgebildet werden“, fordert Scholz.

     

    Hintergrund

    Leinsamen enthalten Stoffe, aus denen nach dem Verzehr giftige Blausäure entstehen kann. Zu viel Blausäure kann zu Kopfschmerzen, Atemnot oder Schwindel führen, in schweren Fällen sogar zu Koma oder Tod. Laut einer EU-Verordnung dürfen Leinsamen maximal 150 mg Blausäure pro Kilogramm enthalten. Bei höheren Blausäuregehalten bis maximal 250 mg pro Kilogramm Leinsamen, müssen Hersteller folgenden Warnhinweis im Hauptsichtfeld der Verpackung anbringen: „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“

  • Ein Blick hinter den Hessenlöwen lohnt sich

    Von Januar bis Dezember: Am Hauptsitz des Regierungspräsidiums Gießen ist wieder „Mittelhessens größter begehbarer Kalender“ zu betrachten

    Gießen. Was haben Assistenzhunde, Biogasanlagen und Mehrwegpfand gemeinsam? Sie sind Aufgaben des Regierungspräsidiums Gießen. Und sie sind mit weiteren Motiven ein Teil für den RP-Kalender 2025. Es gibt ihn nicht nur gedruckt in DIN A4. Ab sofort ist der Kalender zudem im Großformat am RP-Hauptsitz im Glasgang hinter dem blauen Hessenlöwen am Landgraf-Philipp-Platz in Gießen zu sehen. „Unseres Wissens nach ist das mit rund 20 Metern Länge der größte begehbare Kalender in Mittelhessen“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

    Der aktuelle RP-Kalender ist mittlerweile in seiner achten Auflage erschienen. Der Regierungspräsident verschenkt ihn zu allen möglichen Anlässen – bei Terminen oder Besuchen und stellt damit einen Einblick in eine Mittelbehörde mit rund 1500 Beschäftigte, die zu den größten Arbeitgebern in der Region zählt. Darin zu finden sind „kalenderwürdige Fotos aus unseren Aufgabenbereichen und kurze, informative Texte“, wie RP Ullrich erläutert. Welche Themen den Weg in den RP-Kalender finden, dafür startet im Frühjahr eine Umfrage. Denn dann startet bereits die Planung für die Ausgabe des nächsten Jahres.

    „Viele unserer engagierten Kolleginnen und Kollegen melden sich mit spannenden Themenvorschlägen aus ihrem Arbeitsfeld und senden hervorragende Fotos“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und ist auch ein wenig stolz auf die große Resonanz. Passend zu den Fotos gibt es erklärende Texte, die von Pressesprecher Oliver Keßler in Zusammenarbeit mit den Dezernaten auf die passende Länge gebracht werden. Danach beginnt die Hauptarbeit in Sachen Layout für RP-Mitarbeiterin Nina Täubl, bevor das Werk gedruckt und ab Herbst wieder zu den verschiedensten Anlässen überreicht wird.

    Wie wird der Kalender dann zur Ausstellung? „Die Bilder sind einfach zu schön, um nur im gedruckten Kalender verbreitet zu werden“, findet der Regierungspräsident. Daher wird der Kalender nun zum dritten Mal im Großformat präsentiert, natürlich auch mit den passenden Texten darunter.

    Bildunterschrift: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich eröffnet zum dritten Mal „Mittelhessens größten begehbaren Kalender“ am Hauptsitz des Regierungspräsidiums am Landgraf-Philipp-Platz in Gießen. Fotos: RP Gießen

  • Berufsberatung Wetterau weitet Beratungsangebot aus: Letzt Online Termine vereinbaren

    • zum neuen Jahr erhöht Berufsberatung Wetterau die Anzahl an Terminen
    • Termine zur Berufsberatung können ganz unkompliziert Online vereinbart und in Anspruch genommen werden

    Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur können seit gut zwei Jahren ganz einfach, schnell und bequem ihrem Wunschtermin für wichtige Anliegen, wie die Arbeitslosenmeldung oder eine persönliche Leistungsberatung online vereinbaren.
    Ohne Wartezeit und ganz unkompliziert lässt sich der Service bequem von Zuhause aus nutzen.
    Pünktlich zum neuen Jahr weitet die Berufsberatung Wetterau dieses komfortable Angebot nun speziell für Jugendliche aus und bietet mehr Termine zur Online-Buchung an. Junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz haben ab sofort die Möglichkeit Beratungsgespräche auch per Videotelefonie oder per Telefon bequem von Zuhause aus wahrnehmen. Die Unterstützung kommt ohne lästiges Pendeln direkt ins Wohnzimmer!
    Nach einer kurzen Registrierung gelangt man zur Auswahl des Anliegens und den vakanten Beratungsterminen.

  • Jährliche Stromversorgung für über 20.000 Haushalte

    Regierungspräsidium Gießen genehmigt Windpark Dreihausen-Nordeck

     

    Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von fünf Windenergieanlagen im Windpark Dreihausen-Nordeck erteilt. Die Standorte der Anlagen befinden sich in Allendorf (Lumda) mit drei sowie in Ebsdorfergrund mit zwei Anlagen. Mit einer Nennleistung von insgesamt 28 Megawatt kann für den gesamten Windpark ein jährlicher Stromertrag von mehr als 80.000 Megawattstunden prognostiziert werden. Dieser wird mindestens 20.000 Drei-Personen-Haushalte mit regional erzeugtem, grünem Strom versorgen können. Antragstellerin ist die wpd Windpark Dreihausen GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen.

    Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen modernster Bauart und -größe. Es handelt sich dabei um Anlagen vom Typ Vestas V 150–5.6 mit 169 Meter Nabenhöhe, 150 Meter Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 244 Meter. Ursprünglich war das Genehmigungsverfahren als sogenanntes förmliches Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geplant. Dies hätte dann auch bedeutet, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Verfahrensvorschriften des BImSchG durchzuführen gewesen wäre.

    Auf Antrag der Projektiererin wurden jedoch die zwischenzeitlich in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren speziell von Verfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien angewandt. Dies führte neben einer modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung und dem Wegfall einer gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfung auch dazu, dass das Genehmigungsverfahren auf das vereinfachte Verfahren nach dem BImSchG umzustellen war. Dieses sieht keine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

    Die dennoch von Dritten eingereichten umfangreichen Eingaben wurden unabhängig dieser Verfahrensumstellung vom RP Gießen als Genehmigungsbehörde entgegengenommen. Dabei handelte es sich unter anderem um die Bürgerinitiative Wald ohne Windkraft (WoW), das Marburger Institut für Ornithologie und Ökologie und die Naturschutzinitiative. Daraufhin sind die jeweils betroffenen Fachbehörden hinzugezogen worden. Die Eingaben fanden dadurch Eingang in das Genehmigungsverfahren und sind dort entsprechend berücksichtigt worden.

    Wesentliche Gegenstände der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit waren neben dem technischen Immissionsschutz, also dem Schutz vor Lärm und Schattenwurf, auch eine Vielzahl weiterer Umweltbelange wie Naturschutz- und Forstrecht, aber auch Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes oder der Luftverkehrssicherheit. Besondere Bedeutung kamen unter anderem dem Schutz des Grundwassers und der Sicherstellung der Wasserversorgung zu. Nach Prüfung aller Belange kam die Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis, dass der Umsetzung des Vorhabens keine Hinderungsgründe entgegenstehen.

     

    Bildunterschrift:

    Das Regierungspräsidium Gießen hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von fünf Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Dreihausen-Nordeck erteilt. Diese werden voraussichtlich jährlich mindestens 20.000 Drei-Personen-Haushalte mit regional erzeugtem, grünem Strom versorgen.

     

    Symbolfoto: RP Gießen

  • Arbeitslosigkeit stagniert im Dezember

    – Arbeitslosenquote stagniert im Dezember bei 4,9 Prozent
    – 152 mehr Arbeitslose als im Vormonat, 1315 mehr als im Dezember 2023
    – Die Zugänge an gemeldeten Arbeitsstellen sind zum Vormonat und Vorjahr auffallend gesunken. Es handelte sich um den niedrigsten Monatswert der letzten sechs Jahre.
    – In beiden Rechtskreisen steigt die Arbeitslosigkeit leicht an

    Der Bestand an Arbeitslosen hat zum Vormonat im Agenturbezirk moderat erhöht. So stieg die Zahl der Arbeitslosen um 152 auf aktuell 18990. Die Arbeitslosenquote stagniert damit bei 4,9 Prozent.

    Im Vorjahresmonat waren zum gleichen Zeitraum noch 1315 Menschen weniger gemeldet. Die Quote lag im Dezember 2023 bei 4,7 Prozent.

     

    „Erwartungsgemäß hat auch der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Gießen im Dezember nur wenig Dynamik entfaltet. Die Arbeitslosenquote stagniert bei 4,9 Prozent, während der Bestand an Arbeitslosen saisontypisch leicht stieg. Auffällig ist der deutliche Rückgang der neu gemeldeten Stellen um 24,3 Prozent zum Vormonat. Im Vergleich zu 2022 fehlen sogar rund 3.200 Vermittlungsaufträge. Dies deutet auf eine zunehmende Zurückhaltung der Unternehmen bei Neueinstellungen, aber auch den wirtschaftlichen Unsicherheiten hin“, kommentiert der Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Gießen, Michael Beck bei Vorlage der Arbeitsmarktdaten für den abgelaufenen Monat. „Wir werden diese Entwicklungen genau beobachten und weiterhin gezielte Unterstützung für Unternehmen und Arbeitssuchende anbieten, um die Herausforderungen am Arbeitsmarkt aktiv anzugehen“, unterstreicht der Vorsitzende abschließend.

     

    Unterbeschäftigung

    Im November waren in der sogenannten „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“ insgesamt 25848 Personen registriert, damit 124 mehr im Vergleich zum Vormonat und 915 Personen mehr zu Dezember 2023.

     

    Gemeldete Stellen

    Die Arbeitskräftenachfrage im Dezember ist weiterhin hoch. Die Zugänge an neuen gemeldeten Arbeitsstellen sind zum Vormonat und Vorjahr insgesamt jedoch auffallend gesunken. Es handelte sich um den niedrigsten Monatswert der letzten sechs Jahre. Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen meldeten Arbeitgeber insgesamt 749 neue Stellen. Dies waren zwar 240 Stellen weniger als im November und 238 weniger als im Dezember 2023.

    Der Bestand an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen hat sich im Dezember im Vormonatsvergleich um 79 verringert. 5661 Arbeitsstellen waren zum Stichtag gemeldet, dies waren 50 Stellen mehr als im Vorjahresmonat.

     

    Männer und Frauen

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen waren im Dezember 10626 Männer erwerbslos gemeldet. Dies waren 202 mehr als im November. Die Quote für diesen Personenkreis beträgt 5,2 Prozent und ist damit um 0,1 Prozentpunkte gestiegen. Im Vorjahresmonat waren 844 Männer weniger registriert. Damals lag die Quote bei 4,9 Prozent.

    Im Dezember waren im gleichen Bezirk 8364 Frauen registriert, 50 weniger als im Vormonat. Die Quote sank folglich im Vormonatsvergleich auf 4,6 Prozent um 0,1 Prozentpunkt. Im Vorjahresvergleich waren damals 471 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Seinerzeit lag die Quote bei 4,4 Prozent.

     

    Besondere Personengruppen

    Die Anzahl Jugendlicher unter 25 Jahren, die erwerbslos auf der Suche nach einer Arbeitsstelle waren, ist im Dezember um 46 auf 1767 Personen gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 4,4 Prozent zum Vormonat. Im Vorjahresmonat waren 167 Jugendliche weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 3,9 Prozent.

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen ist die Anzahl der über 50-jährigen Erwerbslosen im Dezember um 90 Personen auf nun 6274 gestiegen. Die Arbeitslosenquote bleibt folglich bei 4,6 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 397 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,4 Prozent.

     

    Regionale Unterschiede

    Im Dezember zeichnete sich bei der Betrachtung der Arbeitslosigkeit in den Landkreisen Gießen, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis, die alle zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören, eine ähnliche Entwicklung ab – sowohl im Kreis Gießen, im Wetteraukreis als auch im Vogelsbergkreis war ein moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen.

    Im Kreis Gießen waren im Dezember insgesamt 8803 Menschen erwerbslos gemeldet, 4 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote bleibt damit bei 5,8 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 5,4 Prozent. Damals waren 615 Menschen weniger registriert.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im Dezember um 89 Personen auf 7664 angestiegen. Die Quote steigt im Vergleich zu November um 0,1 Prozentpunkt auf 4,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren 563 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 4,2 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Dezember auch gestiegen. 2523 Personen waren arbeitslos gemeldet, 59 Personen mehr als noch im November. Die Arbeitslosenquote steigt im Vergleich zum Vormonat auf 4,3 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 137 Personen weniger erwerbslos gemeldet. Damals lag die Quote geringer bei 4,1 Prozent.

     

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)

    Im Dezember hat sich die Arbeitslosigkeit bei der Betrachtung nach Rechtskreisen ähnlich entwickelt. Den neusten Zahlen ist zu entnehmen, dass sowohl im Rechtskreis der Grundsicherung (nach dem Sozialgesetzbuch II; Jobcenter) als auch bei der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) ein leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen war.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Dezember 6591 Personen gemeldet, 130 mehr als im Vormonat. Im Vorjahresmonat waren 685 Personen weniger registriert.

    Die Anzahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen steigt um 22 Personen auf nun 12399. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 630 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im abgelaufenen Monat 6379 Arbeitslose, 60 Personen mehr als im November.

    Im Jobcenter Wetterau waren im November 4524 Arbeitslose gemeldet, 19 Personen weniger als im Vormonat.

    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1496 Arbeitslose im November geführt, 19 Personen weniger als einen Monat zuvor.

     

    Bildquelle: Agentur für Arbeit Gießen