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  • Geschirr aus Bioplastik: Sicherheit und Nachhaltigkeitswert überprüft

    Verbraucherzentralen bewerten Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen

    Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch begünstigen jedoch, dass die Küchengegenstände Schadstoffe ans Essen abgeben. Die Verbraucherzentralen untersuchten bundesweit 48 Küchenutensilien, die teilweise oder ganz aus nachwachsenden Rohstoffen wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern hergestellt wurden. Das Ergebnis: Einige Produkte waren nicht zulässig, bei anderen fehlten wichtige Informationen für eine sichere Verwendung. Fast alle warben mit rechtlich fragwürdigen Nachhaltigkeitsversprechen.

     

    Gefährliche Materialmischungen

    Die Ergebnisse zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien eingesetzt werden. Nicht alle Kombinationen sind für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet. Vier Produkte entsprachen aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Materialmischungen aus Bambus und Kunststoff sind dafür bekannt, dass sie schädliche Stoffe an Lebensmittel abgeben. Die Gefahr besteht insbesondere, wenn etwa wegen fehlender Gebrauchshinweise zu heiße Lebensmittel in das Geschirr gegeben werden oder es zu heiß gespült wird. Weitere fünf Produkte enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich”, sagt Stella Glogowski, Leiterin der Fachgruppe Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Lebensmittelüberwachung muss auch künftig genau hinsehen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen.”

    Angaben zu Materialien und Rohstoffen häufig unspezifisch

    Die vollständige Zusammensetzung der Produkte blieb oft unklar. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” reichen nicht aus. „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, was sie benutzen, sollten die verwendeten Materialien und Rohstoffe klar benannt und nicht nur unspezifische Begriffe wie ‚pflanzenbasiert‘ oder ‚Bioplastik‘ aufgeführt werden. Dazu braucht es gesetzliche Regelungen“, fordert Glogowski.

    Verwendungshinweise meist nur auf der Verpackung

    Fast alle Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben vollständig. „Kritisch sehen wir jedoch, wenn sich diese wichtigen Angaben ausschließlich auf der Verpackung befinden. Landet diese nach dem Kauf im Müll, gehen die Informationen verloren. Hier braucht es rechtliche Vorgaben – auch für einheitliche Piktogramme“, so Glogowski.

    Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

    Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Das ist für viele Menschen entscheidend beim Kauf. Angaben wie „biobasiert“, „umweltfreundlich“, „wiederverwendbar” oder „nachhaltig” sind jedoch überwiegend rechtlich nicht definiert. Ohne eine rechtliche Grundlage oder weiterführende Informationen können diese Angaben eher verwirren, statt Transparenz zu schaffen. Die Verbraucherzentralen fordern, klare Regeln für Nachhaltigkeitswerbung so schnell wie möglich gesetzlich zu verankern, um übertriebene Aussagen zur Nachhaltigkeit und Irreführungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden.

     

    Hintergrund

    Im Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks stand die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien sowie die Angaben von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit wurden erfasst und ausgewertet.

  • Fondue ist lecker, aber die Zubereitung nicht ungefährlich

    Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums Gießen geben Tipps zum Umgang mit Brennpaste und Spiritus

    Gießen. Das gemeinsame Essen mit Familie oder Freunden ist eine schöne Tradition, nicht nur, aber vor allem in der Winterzeit. Fondue steht dabei auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben. So gemütlich ein Fondue-Abend auch sein mag: Heißes Fett, brodelnde Gemüsebrühe, aber insbesondere das Erhitzen des Rechauds mit brennbaren Flüssigkeiten sind Risiken, die nicht unterschätzt werden dürfen. Auch in der Gastronomie oder bei größeren Feiern kommen häufig Speisenwärmer am Buffet oder auf Tischen zum Einsatz. „Dabei ist es nicht entscheidend, welche Art von Behältnissen sondern welcher Brennstoff verwendet wird. Denn egal, ob Brennpaste oder Brennspiritus – Sicherheit ist das A und O“, erläutert der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Seine Behörde gibt daher Tipps, was zu beachten ist.

    „Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen. Insbesondere dann, wenn flüssiger Brennstoff in die heißen Kocher nachgefüllt wird. Erhöhte Achtsamkeit ist vor allen Dingen dann geboten, wenn Kinder oder andere Personen in der Nähe sind“, sagen die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer aus dem zuständigen RP-Dezernat.

    Doch welcher Brennstoff ist der richtige? Für ein Fondue mit Rechaud und ebenfalls für Speisenwärmer kann zwischen Spiritus oder Brennpaste gewählt werden. Brennpaste besteht aus Brennspiritus (Ethanol), der durch Zugabe eines Gelbildners zu einer gallertartigen Masse wird. Die Paste kommt meist in der Form kleiner Dosen (circa 80 bis 200 Milliliter) in den Handel, aus denen sie direkt abgebrannt werden kann. Es gibt aber auch Tuben oder Flaschen. Der Vorteil von Brennpaste ist, dass sich die zähflüssige Paste nur wenig ausbreitet, wenn der Kocher umkippen sollte. Wegen der etwas geringeren Brandgefahr wird die Brennpaste auch als Sicherheitsbrennpaste bezeichnet.

    Brennspiritus selbst ist eine Variante von Alkohol, der wegen seiner hohen Reinheit gut brennbar ist. „Im Gegensatz zur Brennpaste ist er flüssig und kann sich beim Verschütten auf dem Tisch ausbreiten. Dann besteht ein erhöhtes Brandrisiko“, warnen die Expertinnen und Experten. Das ist nur bei Spiritusbrennern nicht der Fall, bei denen die Brennflüssigkeit vollständig von einem Glasfaservlies oder dergleichen aufgenommen wird.

    Rechauds dürfen nur für den vorgesehenen Brennstoff verwendet werden. Ein Rechaud für Brennspiritus hat einen Schwamm, der verkleben würde, wenn Brennpaste eingefüllt wird. „Grundsätzlich gilt: Niemals Feuerzeugbenzin oder ähnliche Brennflüssigkeiten verwenden, denn dabei besteht Explosionsgefahr“, rät das Regierungspräsidium. Sowohl Brennspiritus als auch Brennpaste sind gefährliche Produkte nach der Gefahrstoffverordnung. Deshalb müssen bei der Verwendung die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge auf den Behältern berücksichtigt werden.

    Für die Wärmebehälter sollte immer ein sicherer Standplatz gewählt werden. Geeignet ist insbesondere eine nicht brennbare oder feuerfeste Unterlage, wie z.B. eine Steinplatte. Aus Sicherheitsgründen sollte der Brennstoff möglichst mit einem Kaminfeuerzeug oder langen Streichhölzern angezündet werden.

    Die durch die Brennstoffe entstehenden Verbrennungsgase sind nicht zu unterschätzen – von daher ist bei der Verwendung von Brennpaste oder Spiritus für eine gute Belüftung zu sorgen. Grundsätzlich ist es ratsam, die Töpfe mitsamt Flüssigkeit vorab auf dem Herd zu erhitzen. Das hilft, Brennpaste beziehungsweise Spiritus zu sparen und Emissionen gering zu halten. Ist der Brenner leer, muss mit dem Auffüllen gewartet werden, bis die Flamme wirklich erloschen und der Kocher abgekühlt ist. „Brenner niemals nachfüllen, solange er noch warm ist – das kann sehr gefährlich werden“ so der Rat aus dem Arbeitsschutzdezernat.

    „Sollte etwas schiefgehen: Halten Sie vorsichtshalber eine Löschdecke, einen Feuerlöscher der Brandklasse F oder ein Löschspray bereit. Wenn sich erhitztes Fett entzündet, darf auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da dies zum Verspritzen des heißen Fetts und zu einer Brandausbreitung führt.“ Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann alternativ auf einen elektrischen Fonduetopf oder Warmhaltebehälter zurückgreifen. Werden mehrere gleichzeitig verwendet, sollte für jede Wärmeeinrichtung eine separate Steckdose genutzt werden, da Mehrfachstecker überhitzen können.

    Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Verbraucherprodukten, stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de zur Verfügung.

     

    Bildunterschrift:

    Egal, ob Brennpaste oder Spiritus: Sicherheit ist beim Thema Fondue das A und O.

     

    Foto: RP Gießen

  • Gut beraten ins neue Jahr

    Die Verbraucherzentrale Hessen informiert über aktuelle Änderungen bei Energiethemen

    Im Jahr 2025 treten einige Änderungen in Kraft, die etwa alte Heizungsanlagen, Heizkosten, die Förderung von Wärmepumpen oder auch neue Photovoltaik-Anlagen betreffen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen stellt einige dieser Änderungen vor.

    Emissionsgrenzwerte bei alten Heizungsanlagen
    Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 müssen strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Werden die Grenzwerte überschritten ist der Weiterbetrieb unzulässig. Auskunft darüber, ob eine bestehende Anlage betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

    Steigende Emissionskosten bei Gas und Erdöl
    Ab Januar 2025 steigt der Preis für CO2, wodurch sich voraussichtlich auch die Kosten für das Heizen mit fossilen Brennstoffen erhöhen. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas ist mit Mehrkosten von etwa 48 Euro brutto zu rechnen. Bei einem Jahresverbrauch von 2.000 Liter Heizöl steigen die Kosten um etwa 63 Euro brutto. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Wer auf erneuerbare Energien umstellt, muss diese Emissionskosten nicht zahlen.

    Voraussetzung für die Förderung von Wärmepumpen
    Wer ab 2025 den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen will, muss dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.

    Einspeisevergütung bei neuen Photovoltaikanlagen
    Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung, die teilweise in das Stromnetz einspeisen, sinkt die Einspeisevergütung um etwa 1 Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts, da die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre gilt.

    Gute Beratung hilft
    Wer sich zuvor beraten lässt, weiß mehr und kann Fehler vermeiden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen berät unabhängig, kompetent und individuell. Unsere Energieberaterinnen und Energieberater beraten nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei per Telefon, per Video sowie in unseren Beratungsstellen oder, falls erforderlich, auch bei Ihnen zuhause für 30 Euro (ab 01.01.2025 für 40 Euro). Eine Terminvereinbarung ist möglich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 809 802 400. Auch ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge zu Energie-Themen angekündigt.

  • Europa im Umbruch

    Lebhafte Diskussion mit TV-Experte Siebo Janssen in der Wetzlarer Stadtbibliothek

    Wetzlar. Die Stadtbibliothek im Herzen Wetzlars war Schauplatz einer inspirierenden Diskussion über die Herausforderungen und Zukunftsperspektiven Europas. Hierfür stand mit dem Politikwissenschaftler und TV-Experten Siebo Janssen ein hochkarätiger Redner zur Verfügung. Souverän moderiert von Sven Ringsdorf, Vorsitzender der Europa-Union Lahn-Dill, wurden nicht nur drängende europäische Themen diskutiert, sondern auch ein Blick auf die globale Rolle Europas geworfen. Die gut besuchte Veranstaltung wurde ermöglicht durch das EU-Informationszentrum im Regierungspräsidium Gießen, die Europa-Union Lahn-Dill und die Stadt Wetzlar.

     

    Nationale Interessen dominieren Europawahl 2024

    Zum Einstieg richtete Siebo Janssen den Blick zunächst zurück – auf die Europawahl 2024. Hier zeigte sich ein altbekanntes Muster: Nationale Themen dominierten die Debatte, während europäische Anliegen in den Hintergrund rückten. Janssen erklärte, dies liege vor allem daran, dass in den Mitgliedsstaaten nationale Parteien zur Wahl stünden, die sich erst später zu europäischen Fraktionen zusammenschließen. „Das verschiebt den Fokus zwangsläufig auf nationale Interessen“, erläuterte er.

    Dennoch war das Ergebnis bemerkenswert: Während rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte in einigen Ländern Erfolge verbuchen konnten, blieben sie in der Gesamtheit hinter den Prognosen. Janssen sieht hierin ein Zeichen, dass viele Bürger weiterhin auf Europa setzen – trotz des weit verbreiteten Vertrauensverlusts in nationale Regierungen, der Probleme häufig auf die EU-Ebene projiziert. Besonders Themen wie die Energiekrise, Migration und die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs hätten den Wahlkampf geprägt und die Wähler mobilisiert.

     

    Neue EU-Kommission: Zwischen Krisenbewältigung und RealpolitikDiese Herausforderungen prägen auch die Arbeit der neuen EU-Kommission, die sich unter der Führung von Ursula von der Leyen einer zweiten Amtszeit stellt. Der Experte bezeichnete die knappe Bestätigung von der Leyens durch das EU-Parlament als „schwachen Liebesbeweis“, betonte jedoch, die erste Kommission könne trotz multipler Krisen – von Corona-Pandemie über Ukrainekrieg bis Energiekrise – eine beachtliche Bilanz vorweisen.

    Im neuen Arbeitsprogramm für 2024 bis 2029 spiegelt sich laut Janssen eine Rückbesinnung auf realistischere Ziele wider. Die Kommission setze weiterhin auf zentrale Themen wie Klimaschutz, wirtschaftliche Entwicklung und den Schutz der Demokratie vor Desinformation und Populismus. Dabei betonte Janssen, die Ernennung von Kommissaren aus rechtspopulistisch regierten Staaten wie Italien oder Ungarn habe den programmatischen Kurs der Mitte nicht gefährdet – ein klares Signal für die Stabilität der europäischen Institutionen.

     

    Europas Platz in einer turbulenten Welt

    Von der Binnenpolitik führte die Diskussion fließend zur globalen Rolle Europas, die angesichts neuer geopolitischer Spannungen wichtiger denn je ist. Janssen zeichnete ein differenziertes Bild: Während die EU sich außenpolitisch mit autoritären Regimen wie Russland und China auseinandersetzen muss, fehlt es intern häufig an Einigkeit und Führung. Die beiden größten Mitgliedsstaaten, Deutschland und Frankreich, seien zunehmend mit ihren eigenen innenpolitischen Problemen beschäftigt.

    „Die EU kann nur so stark sein, wie ihre Mitgliedsstaaten es zulassen“, betonte Janssen. Umso wichtiger sei es, dass die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen in dieser Phase Verantwortung übernimmt. Besonders herausfordernd sei der Umgang mit dem anstehenden Regierungswechsel in den USA und der damit verbundenen Unsicherheit über die sicherheitspolitische Ausrichtung Europas.

     

    Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürger

    Zum Abschluss der Veranstaltung richtete sich der Fokus auf die Verantwortung jedes Einzelnen – insbesondere der jungen Generation. Sven Ringsdorf betonte in der offenen Diskussion mit den Gästen, wie entscheidend das Engagement in der Zivilgesellschaft sei. Ob in Vereinen, im Ehrenamt oder in der Kommunalpolitik – demokratische Strukturen beginnen vor Ort. „Nur wenn wir Demokratie aktiv leben, können wir ein Gegenmodell zu den autokratischen Regimen der Welt bieten“, lautete der eindringliche Appell.

    Die zahlreichen Schülerinnen und Schüler unter den Gästen nahmen diese Botschaft sichtbar engagiert auf. Janssen ergänzte, dass Europa nicht nur ein politisches Projekt, sondern auch ein kulturelles Wertebündnis sei, das von den Menschen getragen werde. Bildung, Weltoffenheit und ein gemeinsames Werteverständnis seien die Schlüssel, um Europas Zukunft zu sichern.

     

    Bildunterschrift:

    Die Herausforderungen und Zukunftsperspektiven von Europa wurden in der Wetzlarer Stadtbibliothek von Politikwissenschaftler und TV-Experten Siebo Janssen (rechts) eingeordnet. Moderiert worden ist die Diskussion von Sven Ringsdorf, Vorsitzender der Europa-Union Lahn-Dill.

     

    Foto: RP Gießen

  • Land Hessen will Förderung reduzieren

    Haushaltsentwurf des Landes Hessen sieht ab dem kommenden Jahr 600.000 Euro weniger für Verbraucherzentrale Hessen vor

    Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen verabschiedete auf ihrer Versammlung am 04. Dezember 2024 einstimmig eine Resolution, mit der sie die Angeordneten des Hessischen Landtags auffordert, die geplante Kürzung der Mittel für die Verbraucherzentrale Hessen abzuwenden. 

    Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen sieht einen gravierenden politischen Fehler darin, dass die Landesregierung im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 erhebliche Kürzungen bei der finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale vornehmen möchte.

    Aus Sicht der Mitgliedsverbände der Verbraucherzentrale wird dies der großen Bedeutung der Arbeit der Verbraucherzentrale für die Menschen in Hessen nicht gerecht. Die Kürzung der institutionellen Mittel widerspricht dem eigenen Anspruch der Koalitionspartner, den Verbraucherschutz und die Verbraucherberatung zu stärken und dem Ziel des Haushaltsentwurfs, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu investieren. In der Kürzung der institutionellen Förderung ohne vorherige Ankündigung sieht die Mitgliederversammlung einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.

    Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen

    • fordert die Landesregierung und die Mitglieder des Hessischen Landtags auf, langfristig eine ausreichende Finanzierung der Verbraucherzentrale sicherzustellen und dabei auch die durch den Tarifvertrag des Landes Hessen gestiegenen Personalkosten auszugleichen. Unabdingbar ist, die im Haushaltsentwurf vorgesehene Kürzung der Mittel für die Verbraucherzentrale Hessen zurückzunehmen.
    • erwartet, dass das Land Hessen dabei den Grundsatz des Vertrauensschutzes beachtet,
    • erinnert daran, dass die Verbraucherzentrale Hessen während der Pandemie und während der Energiepreiskrise Beachtliches für die Menschen in Hessen geleistet hat. In der Pandemie haben sich die Beratungszahlen wegen der großen Unsicherheit sprunghaft um bis zu 70 Prozent erhöht. In der Energiekrise hat das Team der Verbraucherzentrale die vielen Menschen, die zum Teil nicht wussten, wie sie Ihre Energiekosten bezahlen sollten, mit hohem Einsatz über kostenfreie Beratungshotlines unterstützt. Damals wie heute trägt die Verbraucherzentrale erheblich zum sozialen Frieden und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

    „Eine Kürzung der als institutionelle Förderung zugesagten Mittel wird eine erhebliche Reduzierung der für die Menschen in Hessen so wichtigen Leistungen der Verbraucherzentrale zur Folge haben“, erläutert Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen diesen Schritt der Mitgliederversammlung. „Wir fordern dringend, dass der Landtag diese Fehlentscheidung der Landesregierung korrigiert“, so Wendt weiter.

    Die erste Lesung des Haushaltentwurfs für das Land Hessen findet am Dienstag, den 10. Dezember 2024, im Hessischen Landtag statt.

    Hintergrund 

    Die Verbraucherzentrale Hessen wird institutionell gefördert aus Mitteln des Landes Hessen. Zuletzt wurde diese Förderung ab 2023 um 600.000 Euro erhöht. In 2024 beträgt die institutionelle Förderung rund 3.400.000 Euro. Die zusätzlichen Mittel wurden bereitgestellt aus dem Programm „Hessen steht zusammen“, das unter anderem die Folgen der Energiepreiskrise abmildern sollte.

    Die Verbraucherzentrale Hessen hat vor wenigen Tagen erfahren, dass diese Mittel „auslaufen“ und der Verbraucherzentrale Hessen in Zukunft 600.000 Euro weniger zur Verfügung stehen sollen. Doch diese Mittel wurden der Verbraucherzentrale nicht als Sonder- oder befristete Projektzahlung zugewendet. Vielmehr wurde ausdrücklich die institutionelle Zuwendung erhöht. Die Verbraucherzentrale konnte daher auf die Langfristigkeit der Erhöhung der Förderung vertrauen. Sie hat dementsprechend mit unbefristeten Arbeitsverträgen in dringend benötigtes Personal für die Verbraucherberatung und für die Erweiterung der Kompetenzen im Energierecht investiert.

    Bereits wegen der allgemeinen Kostensteigungen unter anderem wegen des Tarifvertrags des Landes Hessen kann die Verbraucherzentrale Hessen derzeit sechs der genehmigten Planstellen nicht besetzen.

    Weitere Informationen 

    Resolution der Mitgliederversammlung 

  • 2025: Neues Jahr – neue Regelungen

    Verbraucherzentrale Hessen informiert über die wichtigsten Änderungen für Verbraucher

    Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Wie in jedem Jahr stehen direkt mit dem Jahreswechsel wieder einige Neuerungen ins Haus. Weitere für Verbraucherinnen und Verbraucher relevante Änderungen werden im Laufe des neuen Jahres 2025 in Kraft treten. Die Verbraucherzentrale Hessen  informiert über die wichtigsten Änderungen, die das neue Jahr für Verbraucher mit sich bringen wird.

    „Verbraucher müssen sich vor allem auf Mehrkosten einstellen“, fasst Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Verbraucherrecht und Verbraucherpolitik der Verbraucherzentrale Hessen die gesetzlichen Neuregelungen in einem Satz zusammen.

    Elektronische Patientenakte (ePA) kommt

    Ab Mitte Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten mit der neuen elektronischen Krankenakte ausgestattet werden. In der ePA lassen sich verschiedene Informationen zu Erkrankungen wie zum Beispiel Arztbriefe, Operations- oder Bildbefunde speichern. Zudem enthält sie die elektronische Medikationsliste. Die Funktionen werden nach und nach erweitert. Da somit hochsensible Gesundheitsdaten gespeichert werden, müssen die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend und neutral aufklären. Wer keine ePA will, kann jederzeit widersprechen.

    Private Krankenversicherung wird teurer

    Für viele privat Krankenversicherte steigen 2025 die Beiträge teils deutlich, und zwar um durchschnittlich rund 18 Prozent.

    Der GKV-Zusatzbeitrag steigt ebenfalls

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, wird zum Jahreswechsel um 0,8 Prozent auf nun 2,5 Prozent erhöht. Jede Krankenkasse entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag anhebt.

    Energiepreise: Gas wird in Hessen nicht überall teurer

    Der Gasmarkt hat sich im Laufe des Jahres 2024 deutlich entspannt. Einige Anbieter, die die zwischenzeitlich gesunkenen Beschaffungspreise bislang noch nicht an ihre Kunden weitergegeben haben, holen dies Anfang 2025 zum Teil nach. Andere Anbieter ziehen die Preise hingegen deutlich an und begründen dies mit steigenden Gasnetzentgelten. Und tatsächlich: In jedem vierten Netzgebiet steigen die Netzentgelte sogar um mindestens 100 Euro an. Grund dürfte in vielen Fällen eine kürzere Abschreibungsdauer für die Gasnetze sein, die die Netzbetreiber erstmals ansetzen dürfen. Von Preiserhöhungen betroffene Haushalte sollten prüfen, ob es nicht einen günstigeren Tarif oder Anbieter gibt. Der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland lag im Oktober 2024 bei 11,24 Cent/kWh (Mittelwert für Neu- und Bestandskunden). Die Neukundenpreise liegen aktuell bei 8,8 Cent. Der Preisunterschied ist beträchtlich und kann – je nach Verbrauch – mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen. Ein Wechsel kann also lohnen.

    Stromumlagen steigen deutlich

    Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen um ca. 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr bedeutet das jährliche Mehrkosten von etwa 40 Euro. Grund für den Anstieg der Umlagen ist im Wesentlichen ein neu geschaffener „Aufschlag für die besondere Netznutzung“. Damit sollen Verteilnetzentgelte in Deutschland gerechter verteilt werden.

    Recht auf Smart Meter und dynamische Stromtarife

    Private Haushalte erhalten ab 1. Januar 2025 das Recht, sich einen Smart Meter (ein intelligentes Messsystem) einbauen zu lassen. Die intelligenten Stromzähler erfassen nicht nur wie viel, sondern auch wann Strom verbraucht wird. Zusätzlich versenden sie die Daten automatisch, sodass das manuelle Ablesen überflüssig wird.
    Ebenfalls ab Januar 2025 müssen alle Stromanbieter ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anbieten. Bei dynamischen Stromtarife ist der Arbeitspreis nicht fest, sondern ändert sich stetig je nach Entwicklung des Strombörsenpreises. Diese Option kann sich für Haushalte eignen, die einen hohen Verbrauch haben und diesen zeitlich flexibel verlagern können. Dies sind typischerweise Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen sind die Tarife für normale Privathaushalte, die nur einen geringen Teil ihres Verbrauchs zeitlich verlagern können, eher nicht geeignet.

    Briefporto und Versandkosten steigen

    Auch bei der Deutschen Post kommt es zu Preisanpassungen: Das Porto für den Standardbrief wird von 85 auf 95 Cent erhöht.  Dies bedeutet für Verbraucher 10,5 Prozent höhere Kosten beim Versand von Briefen und Paketen. Zudem wird die Zustelldauer verlängert, sodass Briefe künftig drei Tage unterwegs sein können.

    Minderungsrecht im Mobilfunkbereich

    Wenn der Internetanschluss zu Hause nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefert, können Verbraucher die Rechnung für ihren Zugang kürzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Um eine langsamere Internet-Leistung nachweisen zu können, hat die Bundesnetzagentur für den Festnetzbereich bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt. Voraussichtlich ab Frühjahr 2025 wird es auch konkrete Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie Vorgaben zum genauen Nachweisverfahren geben.

    Unabhängiger BaFin-Girokontenvergleich soll kommen

    Um Verbraucher beim Anbietervergleich zu unterstützen, wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Auftrag des Bundes zukünftig eine kostenfreie Vergleichsinternetseite für Zahlungskonten betreiben. Dazu liefern rund 1.100 Banken, Sparkassen und FinTechs die geforderten Daten an die Aufsichtsbehörde, wie etwa das monatliche Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes sowie ihre Tarife für Basiskonten. Verbraucher sollen auf der Vergleichsseite auch mit Hilfe entsprechender Filter- und Suchfunktionen das für sie passende Zahlungskonto finden können. Hintergrund: Viele der bekannten Vergleichsportale bieten keinen umfassenden Marktüberblick oder haben eigene Vertriebsinteressen.

    Echtzeitüberweisung innerhalb von zehn Sekunden

    Ab 9. Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen sind dann verpflichtet, Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen und ab Oktober auch Überweisungen ihrer Kundschaft so zu ermöglichen, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommt.

    USB-C wird Standard für tragbare Kleinelektrogeräte

    Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie wird es nur noch einen Anschluss für Smartphones, Tablets und viele weitere mobile Kleingeräte geben. Alle Hersteller müssen ihre neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbaren Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse und – ab 2026 – auch Laptops und Notebooks mit einem USB-C-Anschluss ausstatten. Dies macht es nicht nur Verbrauchern bequemer, sondern verringert den Elektroschrott, der in der EU durch entsorgte Ladegeräte jährlich entsteht.

    Erneuter Preisanstieg bei KFZ-Versicherung

    Insbesondere die Prämien für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter. Grund sind wie bereits im Vorjahr vor allem gestiegene Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes ist von Erhöhungen bis zu rund 20 Prozent auszugehen. Weil in der Branche ein harter Wettbewerb herrscht, wird es aber weiterhin auch günstigere Angebote geben.

    Deutschlandticket bleibt, wird aber teurer

    Schließlich werden auch die Kosten für das Deutschlandticket ab Januar von 49 auf 58 Euro angehoben. Für Pendler bedeutet das zusätzliche Kosten, die im Budget berücksichtigt werden müssen.

    Weitere Informationen

    Die Verbraucherzentrale Hessen hat diese und andere wichtige Neuerungen, die im Laufe des Jahres 2025 relevant werden, in einem Web-Artikel zusammengefasst.

    Bei individuellen Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Hessen. Terminvereinbarung über www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he.

  • Weidehaltung im Winter – was wichtig ist

    Fachtierärztin des Regierungspräsidiums Gießen gibt Tipps – Tiere vor Nässe und Wind schützen – Jeden Tag nach dem Rechten sehen

    Gießen. Die meisten Weidetiere kommen gut mit unterschiedlichen klimatischen Verhältnissen zurecht – vorausgesetzt natürlich, sie sind gesund und haben eine gute Körperkondition. Pferden beispielsweise machen große Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht nichts aus und Wiederkäuer fühlen sich erst bei vier Grad Celsius so richtig wohl. Doch zwei Sachen mögen alle Tiere nicht: Wind und Nässe. „Wer die Tiere auch im Winter auf der Weide hält, selbst wenn es nur tageweise ist, sollte einiges beachten“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Dr. Mona Schütz, Fachtierärztin für Tierschutz im Dezernat für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Regierungspräsidiums Gießen, gibt Tipps, worauf Halterinnen und Halter achten müssen, damit es ihren Tieren gut geht.

    „Die ganzjährige Weidehaltung kann bei gutem Management eine sehr tierschutzgerechte Haltungsform darstellen und hilft in besonderem Maße, die Bedürfnisse der Tiere nach ausreichend Bewegung, Sozialkontakt und frischer Luft zu erfüllen“, betont Schütz, selbst Tierhalterin. Doch so schön das im Winter ist: Es reicht nicht aus, die Tiere – mindestens zwei pro Art – einfach auf eine umzäunte Weide zu stellen. Je mehr Zeit sie dort verbringen, desto wichtiger ist ein geeigneter Schutz vor Wind und Nässe.

    Werden Tiere durchgängig auf der Weide gehalten, so ist ein Witterungsschutz unerlässlich. „In der Regel sollte es sich hierbei um eine stationäre oder mobile Hütte handeln, die groß genug ist, dass sich alle Tiere dort unterstellen und eine trockene, weiche und wärmeisolierende Liegefläche aufsuchen können“, rät Dr. Lea Benner, Dezernentin für Tierschutz beim RP Gießen. In trockenen Perioden könnten gegebenenfalls Hecken oder Tannen diese Anforderungen erfüllen, Laubbäume im Winter aber nicht. Doch bevor eine Hütte errichtet oder aufgestellt wird, sollten sich die Halter bei der Unteren Naturschutzbehörde oder aber der jeweiligen Kommune informieren, was an dieser Stelle erlaubt ist und was nicht.

    Wichtig sei auch, dass die Weidefläche weitläufig genug ist, damit die Tiere besonders verschlammten Stellen ausweichen können. Denn je matschiger die Fläche, desto größer die Gefahr, dass sie tief einsinken, das Fell nass und schmutzig wird und damit nicht mehr ausreichend isolieren kann. Um das an häufig genutzten Stellen, etwa rund um die Fressstelle, zu verhindern, hilft eine Befestigung um die Raufe herum oder ein regelmäßiges Versetzen derselben.

    Apropos Futter: Wenn der natürliche Bewuchs nicht ausreicht, muss genügend gutes Futter angeboten werden, an das alle Tiere gelangen können. Auch die Wasserversorgung muss sichergestellt werden. „Dies stellt gerade dann eine große Herausforderung dar, wenn die Temperaturen längerfristig unter den Gefrierpunkt fallen und das Wasser auf der Weide einfriert. Oder wenn die Zufahrt zu den Weiden bei nasser Witterung schwierig ist“, sagt Tierärztin Schütz.

    Unerlässlich ist es, mindestens einmal täglich bei seinen Tieren nach dem Rechten zu sehen – und das nicht nur im Winter. In der kalten Jahreszeit kommt allerdings erschwerend dazu, dass die Tage kürzer sind und die Halter gerade bei anderweitiger Berufstätigkeit unter der Woche häufig nur im Dunkeln auf der Weide sind. „Auch das ist von Haltern zu bedenken, wenn sie eine Weidehaltung im Winter beabsichtigen. Gelingt es jedoch, die Bedürfnisse der Tiere zu erfüllen, dann stellt die Weidehaltung auch im Winter eine tierschutzkonforme Haltung dar und ist ein wahrer Zugewinn für die Tiere“, betont die Fachärztin.

    Hilfestellung für den tierschutzkonformen Umgang mit Tieren auf der Weide geben das Tierschutzgesetz, die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung und diverse Leitlinien zu Haltung von Tieren. Weitere Informationen gibt es auch bei den Fachleuten des Regierungspräsidiums (veterinaer@rpgi.hessen.de) oder bei den Veterinärämtern der Landkreise.

    Bildunterschriften:

    1. Um Verschlammung zu vermeiden, kann der Bereich um die Futterstelle befestigt werden.
    2. Diese Kombination aus mobiler Hütte, Bäumen und weitläufiger Weidefläche ist optimal.
  • Schienengüterverkehr – ein wichtiger Standortfaktor

    Netzwerktreffen Schienengüterverkehr informiert sich bei Spedition Bork GmbH und Co. KG in Niederkleen

    Gießen/ Niederkleen. Welchen Standortvorteil kann die Schiene im Güterverkehr für Unternehmen bieten? Diese Frage stand im Mittelpunkt des siebten Netzwerktreffens Schienengüterverkehr, das diesmal bei der Spedition Bork GmbH & Co. KG in Langgöns-Niederkleen stattfand. Sie betreibt an dem Standort den Magna Park Rhein-Main und verfügt dort über einen eigenen Gleisanschluss.

    „Schienengüterverkehr stellt zunehmend einen wichtigen Standortfaktor dar, insbesondere für große Unternehmen oder Logistik- und Gewerbestandorte“, betonte der Gießener Regierungspräsident Fr. Christoph Ullrich, der in die Veranstaltung einführte. Die Region Mittelhessen biete in Niederkleen ein solches Angebot für die Güterlogistik, sei darüber hinaus mit ihrere Lage im herzen Deutschlands und Europa ein überaus attraktiver Standort.

    Der Klimawandel und die Energiewende, aber auch der Fachkräftemangel stellen die Güterlogistik und damit den Verkehrssektor vor enorme Herausforderungen. Schließlich ist eine funktionierende Güterlogistik die wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Wirtschafts- und Industrieregion. Die Schiene bietet hier vielfältige und nachhaltige Potenziale.

    Die Spedition Bork beschäftigt sich intensiv mit diesen Herausforderungen und bezieht die Option des Schienengüterverkehrs zunehmend in ihre Entscheidungsprozesse mit ein. Die mittelhessische Spedition gehört zu einer der führenden Unternehmen in der Branche in Deutschland. Dabei spielt der Standort am Magna Park eine wichtige Rolle. Als Eigentümerin des Areals beteiligt sich die Spedition aktiv an der Entwicklung und Gestaltung des Gewerbeparks. Der verfügt unter anderem über einen eigenen Anschluss an das deutsche Fernstraßennetz. Neben den bereits bestehenden Vorteilen plane man nun, die Schiene als Verkehrsträger in den Magna Park zu integrieren. Ziel sei es einen multimodalen Hub für den Güterverkehr zu errichten, der nicht den dort ansässigen Unternehmen, sondern weiteren Schienengüterverkehrsinteressenten aus der Region offenstehen soll.

    Welche Visionen zum Schienengüterverkehr das Unternehmen verfolgt, dazu gaben der geschäftsführende Gesellschafter Wolfgang Bork, Marc Wengorsch (Leiter Customer Management) sowie Architekt Udo Piske (Piske + Partner) dem Netzwerk einen spannenden Einblick. Sie gingen auf das Unternehmen sowie seine Geschichte ein und stellten sich den Fragen der Gäste. Ergänzt wurde der Input durch den Regionalen Schienencoach des Regierungspräsidiums Gießen, Jonas Goebel, sowie Martin Zachow, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Marburg-Biedenkopf und ebenfalls Koordinator der Veranstaltungsreihe. Sie griffen die jüngst veröffentliche Verkehrsprognose 2040 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf und verglichen diese mit den bisherigen Entwicklungen des Güterverkehrs.

    Die Veranstaltungsreihe soll 2025 fortgeführt werden. Ideen und Themenvorschläge werden genauso gerne angenommen, wie weitere Interessenten für das Netzwerk. Informationen sind bei Jonas Goebel (jonas.goebel@rpgi.hessen.de , 0641/303 2420) erhältlich.

    Bildunterschrift: Im Austausch über die Möglichkeiten des Schienengüterverkehrs (v.l.) Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich, geschäftsführender Gesellschafter Wolfgang Bork und Architekt Udo Piske.

    Foto: RP Gießen

  • Arbeitsagentur am 11. Dezember nur telefonisch und online erreichbar

    Betroffene Arbeitsagenturen: Gießen, Friedberg, Büdingen und Lauterbach

    Telefonische und Online Erreichbarkeit ist sichergestellt

    Familienkasse am Standort Gießen davon nicht betroffen

     

    Die Agentur für Arbeit in Gießen und die Standorte Büdingen, Lauterbach und Friedberg, bleiben für den Publikumsverkehr am 11. Dezember 2024 geschlossen. Dies gilt auch für das Berufsinformationszentrum (BiZ). Die Familienkasse Gießen ist davon nicht betroffen und bleibt geöffnet.

    Ab Donnerstag, 12. Dezember sind die Agenturen und das BiZ wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar.

     

    Durch die Schließung entstehen Kunden, die sich an diesem Tag arbeitslos melden müssen, keine leistungsrechtlichen Nachteile, wenn sie sich am folgenden Werktag arbeitslos melden.

    Die Agentur für Arbeit weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldungen sowie Veränderungsmitteilungen rund um die Uhr auch online mit der ‚BA-mobil‘ Kunden-App sowie unter www.arbeitsagentur.de/eservices übermittelt werden können.

    Zudem ist die Arbeitsagentur an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00 telefonisch erreichbar.

  • Schenken Sie Ihren Lieben zu Weihnachten gemeinsame Zeit

    Waldbaden-Gutscheine für eine Auszeit vom Alltag

    Warum nicht einmal Zeit an jemanden verschenken, der uns wichtig ist. “Gemeinsame Zeit“ ist gerade jetzt eines der wertvollsten Geschenke. Erleben Sie mit Ihren Lieben ein gut dreistündiges Waldbad das entspannt, glücklich macht und Beschenkte oft mehr als etwas Materielles freut. Außerdem verdoppelt sich die Freude, wenn man sie miteinander teilt.

    Das Kultur- und Tourismusbüro der Stadt Laubach bietet ab sofort Gutscheine als Weihnachtsgeschenk an. Ein großartiges Geschenk, das garantiert gut ankommt. Eine Auszeit vom Alltag können wir alle ab und zu ganz gut gebrauchen. Einfach miteinander und mit allen Sinnen in die Waldatmosphäre eintauchen, die sauerstoffreiche Waldluft genießen und die gemeinsame Zeit. Beim Waldbaden oder Shinrin Yoku, wie es in Japan heißt, überwiegen Langsamkeit und Stille. Je stärker Hektik, Leistungsdruck und die unbefriedigende Oberflächlichkeit der modernen Welt uns belasten, umso mehr schenkt uns der Wald Geborgenheit und Entspannung. Darüber hinaus sind die Bäume und Pflanzen des Waldes in der Lage, mit unserem Immunsystem zu kommunizieren und unsere Abwehrkräfte zu stärken. Studien aus Ost und West belegen die Heilkraft des Waldes auf beeindruckende Weise. Waldbaden ist geeignet für jedes Alter so lange Sie trittsicher sind.

    Atem-, Dehn- und leichte Bewegungsübungen, Meditation, Übungen zur Sinneswahrnehmung sowie auf Wunsch mit einer Traumreise in der Hängematte, runden das Waldbad ab. Termine für ein Waldbad gibt es ganzjährig ab einer Gruppengröße von mind. 6 Teilnehmenden. Infos hierzu erteilt das Tourismusbüro.

    Die ersten Termine in 2025 sind:
    Valentins-Waldbaden für Paare am Sonntag, 15.02.25 von 14:00 h bis 17:30 h
    Frühlings-Waldbaden am Sonntag, 23.03.25 von 14:00 h bis ca. 17:30 h

    Beide Termine sind mit einer Traumzeit in der Hängematte. Bestellen Sie Gutscheine ganz bequem per E Mail oder Telefon beim Kultur- und Tourismusbüro der Stadt Laubach Telefon: 06405/921372 oder E-Mail: tourist-info@laubach-online.de.

    Eindrücke bisheriger Teilnehmer/innen finden Sie unter dem gleichnamigen Menüpunkt unter www.waldbaden-in-hessen.de.