Blog

  • Vorsicht vor falschen Wohnungsangeboten

    Vorsicht vor falschen Wohnungsangeboten 

    Verbraucherzentrale Hessen zeigt, wie Verbraucher und Verbraucherinnen die Maschen der Trickbetrüger erkennen und sich vor ihnen schützen können.

    Bezahlbarer Wohnraum auf dem umkämpften Wohnungsmarkt zu finden, ist schwierig. Betrüger nutzen das aus, indem sie gefälschte Wohnungsanzeigen auf Internetportalen veröffentlichen. Sie wollen nicht nur persönliche Daten von Wohnungssuchenden ergattern, sondern auch Kaution und die erste Miete im Voraus erhalten. Dies ist keine neue, aber eine gängige Methode, um verzweifelten Wohnungssuchenden Geld oder vertrauliche Daten zu entlocken. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps, um betrügerische Immobilienangebote zu erkennen und sich zu schützen.

    Auf ihr Such-Inserat für eine Wohnung im Taunus erhielt Marion S. aus Hofheim ein Wohnungsangebot über eine 90 Quadratmeter große Wohnung zu einer monatlichen Warmmiete von 1.115 Euro. Die Konditionen klangen gut und Frau S. war überzeugt, sofort zuschlagen zu müssen. Im weiteren Schriftverkehr erfährt sie, dass die vermeintliche Vermieterin im Ausland lebt und bei der Wohnungsbesichtigung nicht anwesend sein wird. Damit die Wohnung besichtigt werden kann, stellt sie jedoch einen Schlüssel zur Verfügung. Die vermeintliche Vermieterin verweist auf das Schutzprogramm „eBay Sicher Bezahlen“, das ihr von ihrem Anwalt empfohlen worden sei. Um den Wohnungsschlüssel zu erhalten, soll die Interessentin 2.600€ auf ein Treuhandkonto überweisen. Dieser Betrag beinhaltet die monatliche Miete und die Kaution. Man verspricht ihr, die Anzahlung zurückzuerstatten, falls sie die Wohnung nicht annimmt. Die Abwicklung auf Ebay erschien Marion S. auf den zweiten Blick suspekt, so dass sie beschloss, das Geld nicht an Ebay zu überweisen. In diesem Fall hätte es auch anders laufen können: Der Geldbetrag wäre vorab als Sicherheit überwiesen worden.

    eBay oder andere Treuhandgesellschaften bieten keine Besichtigungen an 

    „Die Lage von Frau S. ist typisch für solche Betrugsfälle“, sagt Olesja Jäger, Verbraucherreferentin der Verbraucherzentrale in Hessen. Das Muster ist immer dasselbe: Der Interessent überweist die erste Miete und Kaution, danach gibt es entweder keinen oder sehr wenig Kontakt. Es stellt sich heraus, dass die Wohnung entweder nicht existiert oder bereits von jemandem bewohnt wird, der von dem Betrug nichts weiß. „Wenn man eine Wohnung besichtigen möchte und dazu eBay oder eine andere Treuhandgesellschaft nutzen soll, sollte man vorsichtig sein, da solche Unternehmen keine Besichtigungsdienstleistungen anbieten. Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht“, sagt Jäger.

    Falls der Interessent die Lage nicht sofort erfasst und das Geld bereits überwiesen hat, empfiehlt es sich neben der Anzeige bei der Polizei auch das jeweilige Immobilienportal zu informieren, um andere Wohnungssuchende vor derselben Masche zu schützen.

    Warnsignale erkennen

    Es gibt eine Reihe von Warnsignalen, auf die Wohnungssuchende achten sollten, um sich vor falschen Wohnungsangeboten zu schützen. Dazu gehören:

    • auffällig günstige Miete im Vergleich zu ähnlichen Objekten
    • Kontaktaufnahme aus dem Ausland
    • Aufforderung zur Überweisung von Kaution oder Miete vor der Besichtigung.
    • Vortäuschen einer Zusammenarbeit mit Firmen wie Booking.com, Airbnb oder Ebay zur Abwicklung von Besichtigung und Vorauszahlung.

    Weitere Tipps, um betrügerische Wohnungsinserate zu erkennen, hat die Verbraucherzentrale Hessen auf Ihrer Webseite zusammengestellt.

  • Marktcheck: Jeder siebte Anbieter nutzt rechtswidrige AGB

    Marktcheck: jeder siebte Anbieter nutzt rechtswidrige AGB 

    Verbraucherverbände überprüfen mehr als 800 Unternehmen: Frappierende Anzahl mit unzulässigen Kündigungsklauseln 

    Die Verbraucherzentralen und der VerbraucherService Bayern haben ihre Kräfte gebündelt und die Kündigungsfristen in Verträgen von über 800 Unternehmen überprüft. Für diese gelten bereits seit März 2022 verkürzte und damit verbraucherfreundlichere Regelungen. Ergebnis des Marktchecks: Jeder siebte Anbieter verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben und gibt in den Vertragsbedingungen unwirksame Laufzeitverlängerungen oder falsche Kündigungsfristen an. Die Verbraucherverbände haben Firmen, die gegen das Gesetz für faire Verbraucherverträge verstoßen, abgemahnt und, wo erforderlich, verklagt.

    Die Verbraucherzentrale Hessen hat in diesem Zusammenhang 13 Gas- und Stromanbieter erfolgreich abgemahnt. Allerdings setzen nicht alle dieser Unternehmen die Unterlassungserklärung korrekt um. Die Verbraucherzentrale Hessen hat daher bereits gegen zwei dieser Unternehmen Vertragsstrafen geltend gemacht.

    Wenn das spannend aufgemachte Hochglanzmagazin mit einem dreimonatigen Schnupperabo lockt, ist das Jahresabonnement schnell abgeschlossen. . Umso ärgerlicher, wenn die Kündigungsfrist nach der Mindestlaufzeit verpasst wird und die teuren Abo-Beiträge dann ein weiteres Jahr bezahlt werden müssen. Seit dem 1. März 2022 gehören solche Dauerschuldverhältnisse der Vergangenheit an. Wer einen Vertrag mit einem Zeitschriftenverlag, Energieversorger oder Fitnessstudio abschließt, hat seitdem das Recht, diesen nach Ablauf der Mindestvertragszeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Für Handy-, Festnetz- und Internetverträge gelten die Regelungen bereits seit Dezember 2021 – sowohl für Verträge, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, als auch für Altverträge.

    „Das Gesetz für faire Verbraucherverträge verspricht mehr Flexibilität bei langfristigen Verträgen. Unser Marktcheck zeigt jedoch, dass viele Unternehmen ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben und ganz schnell einiges nachholen müssen“, appelliert Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Obwohl die Wirtschaft mehr als ein Jahr Zeit hatte, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die neuen Gesetze anzupassen, nutzt immer noch jeder siebte Anbieter unwirksame Klauseln.“ Insgesamt stellten die Verbraucherverbände 167 Verstöße bei 116 Unternehmen fest.

    Gravierende Mängel aufgedeckt

    Von Kiel bis Stuttgart hatten die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer eine lange Liste mit Langzeitverträgen aus fast allen Lebensbereichen auf ihren Tischen: Allen voran Strom- und Gasverträge, Verträge aus dem Bereich Telekommunikation, aber auch von Streamingdiensten und Spielekonsolenherstellern, Partnerbörsen und Datingplattformen, Fitnessstudios, Carsharing-Unternehmen, Anbietern digitaler Dienstleistungen und viele mehr.

    Die aufgespürten unzulässigen Regelungen betrafen sowohl die Kündigungsfrist als auch die Vertragsverlängerung. So sahen manche AGB-Klauseln entgegen der Rechtslage eine stillschweigende Vertragsverlängerung um einen bestimmten Zeitraum vor oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat. Am prozentual häufigsten fanden die Experten ungültige AGB-Klauseln bei Abonnements für Kleidung und Bedarfsgegenstände (35 Prozent der untersuchten Firmen), Partnerbörsen und Dating (34 Prozent), Fitnessstudios und Tanz- oder Fitnesskurse (27 Prozent) sowie im Bereich Mobilität (24 Prozent).

    Auffällig: Im Bereich Telekommunikation wurden mit nur zwei Prozent vergleichsweise wenig Verstöße festgestellt.

    Verbraucherverbände bewirken Verbesserungen

    Weil Verstöße gegen Verbraucherrechte nicht nur aufgedeckt, sondern auch abgestellt werden müssen, mahnten die Verbraucherverbände bislang 85 der 116 auffällig gewordenen Unternehmen ab. Rund 60 Prozent der abgemahnten Unternehmen zeigten Einsehen, änderten die AGB und gaben eine Unterlassungsserklärung ab. Gegen zwei Anbieter wurde Klage erhoben, gegen einen eine einstweilige Verfügung erlassen. Bei 31 Unternehmen ist die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen oder es werden weitere juristische Schritte geprüft.

    „Dass 60 Prozent der abgemahnten Unternehmen ihre Geschäftsbedingungen anpassen, ist ein erster Erfolg unseres gemeinsamen Marktchecks. Wir bleiben dran und bringen die noch offenen Verfahren zu Ende, um noch mehr Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen“, erklärt Kerstin Wolf und ergänzt in Richtung Wirtschaft: „Wir werden hier in Hessen ganz besonders darauf achten, ob alle Unterlassungserklärungen in Zukunft erfüllt werden.“

    Tipps für Betroffene

    Unwirksame Regelungen zu Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen haben zwar keine Wirkung, führen aber oft dazu, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher einschüchtern lassen. Anbieter pochen oftmals recht erfolgreich auf ihre Geschäftsbedingungen. „Wer einen Vertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen hat, kann diesen nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Monatsfrist kündigen – egal, was in den AGB steht“, so Wolf weiter. Wer sich unsicher ist, wie das durchzusetzen ist, kann sich an eine Verbraucherzentrale in der Nähe wenden und dort unabhängigen Rat einholen.

  • Vogelzug: RP bittet Spaziergänger und Hundehalter um Rücksicht

    Bereits die ersten größeren V-förmigen Formationen mit Kranichen sind über Mittelhessen gezogen. In den Auen von Lahn, Wieseck, Ohm, Wetter und Horloff legen in den kommenden Wochen wieder tausende Vögel eine Zwischenrast auf dem Weg in ihre Winterquartiere ein. Diese stehen zum Teil als EU-Vogelschutzgebiete unter Naturschutz und sind Schwerpunkte des mittelhessischen Vogelzuges. Das Regierungspräsidium Gießen bittet Spaziergänger und Hundehalter deshalb um besondere Rücksicht auf die rastenden Tiere, die sich ungestört auf den kräftezehrenden Weiterflug vorbereiten können sollen.

    Die dringende Bitte aus dem Regierungspräsidium lautet daher: Hunde während der Vogelrast unbedingt anleinen und nicht die Wege verlassen. Es gilt zu verhindern, die die Zugvögel zu erschrecken. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch: Abstand halten. Denn wer sich den rastenden Tieren nähert, kann damit ein panisches und kraftraubendes Fluchtverhalten auslösen.

    Die meisten dieser Kraniche steuern Überwinterungsgebiete in Südfrankreich, Spanien oder Nordafrika an. Von Rastplätzen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kommend, sind aber auch kleinere, unauffälligere Zugvögel auf dem Weg in ihre Überwinterungsgebiete. Auch wenn sie auf den ersten Blick nicht zwingend als solche zu erkennen sind, ist Rücksichtnahme auf Vögel am Boden ein grundsätzliches Gebot in der Zugzeit.

     

    Foto: RP Gießen

     

  • Schönheitswahn und Einheitspreise im Obst- und Gemüseregal

    Schönheitswahn und Einheitspreise im Obst- und Gemüseregal

    Bundesweiter Marktcheck: Verbraucherzentralen fordern vielfältigeres Angebot und gewichtsbasierte Preise

    Im Obst- und Gemüseregal finden sich kaum Artikel, die nicht dem Schönheitsideal entsprechen. Außerdem sind die Produkte in der Regel nicht nur zum einheitlichen Stückpreis bei gleichzeitig stark schwankenden Gewichtsunterschieden erhältlich . Das ergab ein wiederholter bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen. Sie fordern den Handel auf, seiner Verantwortung gegen Lebensmittelverschwendung nachzukommen und Einkaufenden die Wahl zwischen verschiedenen Größen und Formen zu lassen: mit breiter Auswahl und Bezahlung nach Gewicht.

    Kaum krumme Geschäfte

    Da Naturprodukte wie Äpfel und Möhren nicht nach einheitlichem Schema wachsen, ergeben sich optische Unterschiede, beispielsweise im Durchmesser oder in der Form. Anbieter können ihre Ware deshalb nach Klassen sortieren. Supermärkte achten jedoch stark auf Größe, Form und Ästhetik von Obst und Gemüse, stellen an ihr Sortiment sogar oft Anforderungen über die gesetzlich vorgegebenen hinaus. Sie bieten vor allem Produkte der ersten Klasse an, zeigt ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen. Von den in einer Stichprobe angebotenen Äpfeln gehörten rund drei Viertel zur Klasse I und etwa ein Viertel zu Klasse II. Das gleiche Bild ergab sich bei Möhren. Im Vergleich zur Vorerhebung aus dem Jahr 2021 hat sich wenig verändert. Nur vereinzelt wiesen Anbieter auf Obst und Gemüse der Klasse II explizit hin, zum Beispiel mit dem Aufdruck „Krumme Dinger/ Krumm in der Form. Makellos im Geschmack“ oder „Möhren – die etwas anderen“.

    „Wir fordern den Handel auf, auf eigene Anforderungen an Größe, Einheitlichkeit und Aussehen zu verzichten und deutlich mehr Gemüse und Obst mit Schönheitsfehlern abzunehmen und zu verkaufen. Das wäre ein enormer Schritt gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und würde für mehr Auswahl beim Einkauf sorgen.“, sagt Jana Broggini, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Unterschiede von bis zu 720 Gramm zum Einheitspreis 

    Wer im Supermarkt die Wahl zwischen unterschiedlich großen Exemplaren hat, kann genau nach Bedarf einkaufen und so weniger Essen verschwenden. Allerdings ist das nur sinnvoll, wenn der Preis für die kleineren Produkte auch niedriger ist. Stückpreise dagegen verleiten schnell dazu, möglichst das größte Produkt zu wählen.

    Der Marktcheck 2023 zeigt erneut: Waren Kohlrabi und Eisbergsalat im Angebot, wurden sie ausschließlich zum einheitlichen Stückpreis verkauft. „Dabei zeigten sich teils enorme Größenabweichungen. In mehr als der Hälfte aller untersuchten Märkte waren Unterschiede beim Kohlrabi deutlich sichtbar und messbar – mit Gewichtsspannen von bis zu 720 Gramm in derselben Gemüsekiste“, so die Expertin. Auch bei den Eisbergsalaten erfassten die Verbraucherzentralen Gewichtsunterschiede von bis zu 600 Gramm.

    Im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern sollten Anbieter Gemüse und Obst grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stück verkaufen.“, fordert Jana Broggini.

    Hintergrund des Marktchecks

    In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen nach einer ersten Erhebung 2021 erneut die Obst- und Gemüseabteilungen von 25 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels untersucht. Darunter befanden sich zwölf Supermärkte, elf Discounter und zwei Bio-Supermärkte. In den jeweiligen Obst- und Gemüseabteilungen erfassten die Verbraucherzentralen, wie große der Anteil von Klasse II bei Äpfeln und Möhren im Sortiment war und ob Anbieter den Preis am Beispiel von Eisbergsalat und Kohlrabi nach individuellen Gewicht oder Stück berechneten. Bei großen Unterschieden im Gewicht wurden stichprobenhaft Minimal- und Maximalgewichte erfasst.

    Weitere Informationen zum aktuellen Marktcheck und zur Vorerhebung sind hier zusammengefasst. Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher Gemüse und Obst am besten lagern, um die Haltbarkeit zu verlängern und Verschwendung zu vermeiden, finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

  • Institutionen vernetzen sich – regionaler Arbeitsmarkt soll profitieren

    Institutionen vernetzen sich – regionaler Arbeitsmarkt soll profitieren

    • Mögliche Handlungsfelder sind Weiterbildung und Qualifizierung
    • Beschäftigte, Arbeitssuchende und Unternehmen sollen profitieren
    • Einrichtung einen „Bildungspunktes“ in Gießen möglich

    Die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt nehmen zu. Die Politik gestaltet und erlässt Gesetze, die auf Bundes- und Landesebene umzusetzen sind. Jedoch werden dabei regionale Besonderheiten nicht immer berücksichtigt. Um für den Landkreis Gießen zugeschnittene Ideen zu entwickeln, hat sich die Arbeitsgruppe „Vernetzter Bildungsraum“ zusammengefunden. Dieser sind zum jetzigen Zeitpunkt die Industrie- und Handelskammer Gießen Friedberg, der Verband der Metall- und Elektrounternehmen Hessen und der Landkreis Gießen sowie die sogenannten „Bildungscoaches“ und als Initiator die Arbeitsagentur Gießen angeschlossen.

    Bei der jetzt stattgefundenen konstituierenden Sitzung wurden erste Ideen ausgetauscht und der Rahmen der Zusammenarbeit festgelegt. Als ein erstes mögliches Handlungsfeld wurde über die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung gesprochen. Konkret ging es um die Förderung von Menschen in Beschäftigung und Arbeitslose. Diese Personengruppen sollen zunächst über die Möglichkeiten informiert werden. Dazu wurde auch die Überlegung angestellt, einen sogenannten „Bildungspunkt“ an zentraler Stelle einzurichten. Hier könnten niederschwellig und unverbindlich Informationen von Weiterbildungsinteressierten eingeholt und das weitere Vorgehen besprochen werden. Auch Arbeitgeber böte diese Anlaufstelle die Chance, sich für die Reduzierung des Fachkräftebedarfs durch die Qualifizierung von Mitarbeitern auf den neusten Stand zu bringen. Das weitere Vorgehen wurde besprochen und bereits das nächste Treffen terminiert.

     

    Foto v.l.

    Michael Beck, Geschäftsführer Operativ der Arbeitsagentur Gießen,
    Lou Jahn, Bereichsleiterin der Arbeitsagentur Gießen,
    Daniela Hach, Teamleiterin Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Gießen,
    Raid Nashef, IHK Gießen-Friedberg
    Olivia Visby, Bildungscoach
    Oliver Geuß, FbW-Koordinator Jobcenters Gießen
    Uwe Happel, Leiter der Stabsstelle Kreisentwicklung und Strukturförderung beim Landkreis Gießen und
    Sebastian Höhn, Referent Hessenmetall

  • Gestern Student, heute Azubi

    Gestern Student, heute Azubi

    • Lars Wanka bricht Studium ab und beginnt Ausbildung zum Industriekaufmann bei Mettler Toledo in Gießen
    • Beim Speed-Dating des Netzwerks für Studienzweifler unter Federführung der Arbeitsagentur Gießen kennengelernt
    • Vielfältiges Beratungs- und Veranstaltungsangebot für Studienzweifler

    „Wer einmal etwas nicht zu Ende bringt, der macht es nie“ – so oder so ähnlich lautet ein typisches Vorurteil gegenüber Menschen, die keinen geradlinigen Lebenslauf haben. Doch gilt das in unserer volatilen Arbeitswelt und Gesellschaft heute immer noch?

    Berufswege werden immer bunter, dadurch jedoch nicht weniger erfolgreich. Davon können das Gießener Unternehmen Mettler Toledo und deren neuer Auszubildender Lars Wanka berichten, die in einem von der Agentur für Arbeit Gießen veranstalteten Speed-Dating „zueinander gefunden haben“.

    Den ersten Grundstein in ein erfolgreiches Arbeitsleben legen viele junge Abiturienten mit dem Beginn eines Studiums. Neben den vielen Hochschulabsolvent/innen brechen aber auch rund ein Drittel der Studierenden im Verlauf ihres Werdegangs ein Studium ab. „Die Gründe reichen von Leistungsproblemen, über falsche Erwartungen an das Studienfach, geänderten Interessen oder Rahmenbedingungen bis hin zu dem Wunsch nach mehr Praxisbezug“, berichtet Christiane Meyer-Fenderl, Beraterin im Hochschulteam der Arbeitsagentur Gießen und Ansprechpartnerin für studienzweifelnde Studierende.

    Der 21-Jährige Lars Wanka gehörte auch zu den „Studienzweiflern“. Das gewählte Logistikmanagementstudium an der TH Mittelhessen sollte den Berufsweg in die gewünschte Bahn lenken. Doch dann kamen erste Zweifel. Nach drei Semestern Studieren traf Wanka eine Entscheidung und resümiert: „Während Corona begann ich mit dem Studium. Das war kein optimaler Start. Die Vorlesungen fanden alle nur online statt. Bis zum Ende des ersten Semesters kannte ich nur zwei Kommilitonen persönlich. So habe ich mir das Studentenleben nicht vorgestellt,“ erinnert sich Lars Wanka. Nicht nur die veränderten Rahmenbedingungen, auch einzelne Fächer langen Wanka nicht. „Ich bin einfach nicht weitergekommen im Studium. Immer öfter habe ich mich gefragt, ob es sich lohnt weiter zu machen oder einen Neustart zu wagen,“ fügt er an.

    Ein Neustart kann vieles bedeuten, denn so vielfältig wie die Gründe für Studienzweifel, sind auch die Lösungsmöglichkeiten. Nicht immer werden aus Studienzweifelnden auch Studienabbrechende, berichtet Meyer-Fenderl aus ihren Beratungen. Bei einigen lässt sich das Studium mit Beratung und Unterstützung retten oder Zweifel können durch Wechsel in ein anderes Studienfach oder -ort  überwunden werden. Für andere ist der Weg in eine duale Ausbildung oder ein duales Studium eine geeignetere Alternative.

    Lars Wanka jedenfalls trifft die Entscheidung für den Beginn einer dualen Ausbildung. „Bei einer Ausbildung hat man mehr Bezug zum praktischen Arbeiten und nach drei Jahren hat man etwas in der Tasche“, erklärt Lars Wanka seine Entscheidung.

    An der THM wurde er auf ein Speed-Dating für Studienzweifler aufmerksam. Ein Angebot des Gießener Netzwerks für Studienzweifler unter der Federführung der Hochschulberatung der Arbeitsagentur Gießen. „Viele Unternehmen suchen händeringend passende Auszubildende. Studienabbrechende gehören dabei zu begehrten Bewerbern“, berichtet Hochschulberaterin Meyer-Fenderl.

    Lars Wanka lernte im „Dating-Format“ verschiedene Unternehmen aus der Region kennen. Das Aufgabenspektrum und die Ausbildung zum Industriekaufmann bei der Firma Mettler Toledo aus Gießen hat es Wanka besonders angetan. Offensichtlich hat auch er bei Ausbilder Wilko Nachtigall und Recruiter Jan-Erik Stroh einen guten Eindruck hinterlassen. Im August hat er mit der Ausbildung begonnen.

    „Das Speed-Dating hat uns die Möglichkeit eröffnet, interessierte Studienzweifelnde in lockerer Atmosphäre kennenzulernen und so für eine Ausbildung bei uns zu begeistern“, erklärt Nachtigall. Jan-Erik Stroh berichtet von durchweg positiven Erfahrungen mit Studienabbrechern und jungen Menschen, die schon eine Erstausbildung absolviert haben. „Das Lebensalter, Grundwissen in einigen Bereichen und auch die bewusste Entscheidung für diese Ausbildung zeichnet diese Bewerbergruppe aus,“ weiß Stroh.

    Sind früher noch die passenden  Bewerbungen reihenweise ins Haus geflattert, muss auch ein Unternehmen wie Mettler Toledo verschiedenste Recruitingkanäle nutzen – Veranstaltungen wie das Speed-Dating, Ausbildungsmessen und Social Media Plattformen, um Nachwuchskräfte zu gewinnen.

    Gute Karrierechancen gibt es heutzutage nicht nur mit einem abgeschlossenen Studium. Eine duale Ausbildung bietet auch spannende Entwicklungsmöglichkeiten.  Lars Wanka hat seine Entscheidung getroffen und mit einer qualifizierten Ausbildung zum Industriekaufmann stehen ihm viele Wege offen.

    Ein sinnvoller Schritt bei Studienzweifeln ist auf jeden Fall eine neutrale, kostenlose Beratung durch Berater/innen der Agentur für Arbeit oder der Zentralen Studienberatung der Hochschulen, bei finanziellen Themen hilft eine Beratung bei der Sozialberatung des Studierendenwerkes Gießen. Neben der Beratung werden auch verschiedene Veranstaltungen für Studienzweifelnde angeboten. Neugierig auf das Speed-Dating geworden? Das nächste Speed-Dating findet am 6. Februar 2024 im Oberhessischen Museum in Gießen statt. Jetzt schon den Termin vormerken.

    Alle Veranstaltungen des Hochschulteams der Arbeitsagentur Gießen: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/hst

    Keine passenden Termine dabei? Individuelle Terminvereinbarung bei Christiane Meyer-Fenderl, Beraterin im Hochschulteam der Arbeitsagentur Gießen. Sie berät Studierende, die Zweifel an der richtigen Wahl des Studiums haben: Giessen.Hochschulteam@arbeitsagentur.de.

  • Erster Schritt für eine Karriere im öffentlichen Dienst

    Regierungsvizepräsident Martin Rößler ernennt Technische Referendarin und Referendare

    Gießen. Der Kugelschreiber war an diesem Morgen besonders wichtig. Denn den benötigten die vier neuen Technischen Referendare, um ihre Ernennungsurkunde zum Vorbereitungsdienst zu unterschreiben. Der Gießener Regierungsvizepräsident Martin Rößler war es dabei, der die neuen Referendare in den Räumen des Regierungspräsidiums (RP) Gießen begrüßte und ihnen mit einem Handschlag die Urkunde überreichte. Mit der Ernennung folgt nun der nächste Ausbildungs- und Karriereschritt im höheren technischen Dienst für Jan Dilewski, Dominik Holl, Jana Umstädter (alle Technisches Referendariat Umwelttechnik) und Patrick Schmehle (Technisches Referendariat Landespflege).

    „Ich möchte Sie zu diesem wichtigen Schritt beglückwünschen und einen guten Start wünschen“, sagte Rößler in Richtung der vier neuen Mitarbeiter, die sich für eine Karriere im öffentlichen Dienst entschieden haben. Das Referendariat in den Umweltabteilungen des Regierungspräsidiums biete eine gute Grundlage, eine zusätzliche und fundierte Ausbildung, die künftige Führungsaufgaben ermögliche. Da der Fachkräftemangel auch vor Behörden nicht Halt mache, betonte der Regierungsvizepräsident: „Wir als Regierungspräsidium benötigen junge Menschen wie Sie.“ Von den vier Ernannten werden Jan Dilewski und Dominik Holl das RP Darmstadt als Technische Referendare Umwelttechnik verstärken, Jana Umstädter und Patrick Schmehle sind dem RP Gießen zugeordnet.

    Referendariat? Ist das nicht nur etwas für Lehrer und Juristen? Nein. Auch in technischen Berufen gibt es Referendare. Seit inzwischen über 20 Jahren findet bei den hessischen Regierungspräsidien die Ausbildung im technischen Referendariat der Fachrichtung Umwelttechnik statt. Über 100 junge Ingenieurinnen und Ingenieure, Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler haben sich seitdem für diesen zweijährigen Vorbereitungsdienst entschieden. In dieser Zeit lernen sie die hessische Umweltverwaltung in allen Bereichen kennen. Abschluss des Referendariats bildet das Staatsexamen.

    Es sind spannende Aufgaben, die nun auf die vier Nachwuchskräfte warten. Davon bietet der öffentliche Dienst einige. Informationen zu einer Ausbildung, einem Praktikum oder Referendariat beim Regierungspräsidium Gießen sind im Internet unter https://rp-giessen.hessen.de/Ausbildung zu finden.

    Bildunterschrift: Ernennung der Technischen Referendare (von links): Patrick Schmehle, Dominik Holl, Jan Dilewski, Jana Umstädter und Regierungsvizepräsident Martin Rößler
    Foto: RP Gießen

     

  • „Jede Stimme ist eine Stimme für die Demokratie“

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich appelliert, am Sonntag, 8. Oktober, zur Wahl zu gehen

    Gießen. Am kommenden Sonntag, 8. Oktober, ist Landtagswahl in Hessen. „Wer noch nicht per Brief gewählt hat, bitte ich: Gehen Sie wählen. Jede Stimme ist eine Stimme für die Demokratie“, appelliert Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Demokratie lebt vom Mitmachen. Auch Ihre Stimme ist wichtig“, führt er weiter aus.

    In den fünf Landkreisen des Regierungsbezirks gibt es mehr als 800.000 Wahlberechtigte. Wer sich noch informieren möchte, kann dies unter https://wahlen.hessen.de/landtagswahlen tun. Hier gibt es allerlei Wissenswertes auf einen Blick – angefangen bei den Landeslisten samt Bewerberinnen und Bewerbern bis hin zu einem Musterstimmzettel. 

    Bildunterschrift: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich appelliert kurz vor dem Wahlsonntag: „Bitte gehen Sie wählen.“ Foto: Katrina Friese

  • Insekten als Lebensmittel: Verbrauchercafé

    Insekten als Lebensmittel: Verbrauchercafé

    Verbraucherzentrale Hessen informiert zum Thema Insekten als Lebensmittel am 30. Oktober von 16.00 bis 17.30 Uhr

    In der EU sind Insekten als Lebensmittel bislang weitgehend unbekannt. Doch immer häufiger werden sie als proteinreiche und nachhaltigere Alternative zu Fleisch ins Spiel gebracht. Vor allem im Online-Handel gibt es sie als Lebensmittel bereits: gewürzte Insekten als Snack oder in Schokolade, als Zutat im Proteinriegel oder Insektenmehl in Nudeln. Was sie bieten und worauf Interessierte achten sollten, darüber informiert die Verbraucherzentrale Hessen im Verbrauchercafé „Insekten – Lebensmittel der Zukunft?“.

    Bei Kaffee und Tee klärt eine Ernährungsexpertin im lockeren Gespräch mit Ihnen Fragen wie

    • Wo kommen Speiseinsekten her?
    • Wie erkenne ich Insektenzusätze in Lebensmitteln?
    • Können wir mit Insekten unseren täglichen Proteinbedarf decken?
    • Wie wirkt sich der Verzehr von Insekten auf die Umwelt und das Klima aus?

    Außerdem haben Sie die Gelegenheit, Lebensmittel mit Insekten zu verkosten.

    Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich bis zum 25.10.2023 unter (0641) 76234 oder giessen@verbraucherzentrale-hessen.de an.

    Termin:          Montag, 30. Oktober 2023, 16.00 bis 17.30 Uhr
    Ort:                 Beratungsstelle Gießen, Südanlage 4

     

    Über die Verbraucherzentrale Hessen:
    Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

  • Saisonüblicher Rückgang der Arbeitslosigkeit

    • Arbeitslosenquote im September um 0,3 auf nun 4,7 Prozent gesunken
    • 853 Arbeitslose weniger als im Vormonat, 533 mehr als im September 2022
    • Junge Menschen profitieren am stärksten vom Rückgang der Arbeitslosigkeit
    • Unverändert niedriger Zugang an neu gemeldeten Arbeitsstellen

    Nachdem die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agentur für Arbeit Gießen drei Monate in Folge gestiegen war, hat sich die Lage im September etwas entspannt. Insgesamt waren 17938 Menschen erwerbslos gemeldet. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber August von 853 Personen. Die Quote sank um 0,3 und liegt aktuell bei 4,7 Prozent.

    Im September vor einem Jahr waren 533 Arbeitslose mehr bei der Gießener Behörde registriert. Die Arbeitslosenquote lag damals bei 4,6 Prozent.

    „Vom Rückgang der Arbeitslosigkeit haben im abgelaufenen Monat vorwiegend junge Menschen profitiert“, kommentiert der Geschäftsführer Operativ der Arbeitsagentur Gießen, Michael Beck. „Dabei handelt es sich um einen saisonüblichen Effekt, der durch die Arbeitsaufnahme nach Schul- und Ausbildungsende nach den Sommerferien regelmäßig beobachtet werden kann. Hingegen bereitet die vergleichsweise niedrige Zahl an neu gemeldeten Arbeitsstellen Sorgen. Diese ist zu großen Teilen dem verlangsamten Wirtschaftswachstum geschuldet. Um dem dennoch steigenden Fachkräftebedarf zu entgegen, empfehlen wir Arbeitgebern verstärkt auf die Qualifizierung von Beschäftigten im Unternehmen zu setzen. Häufig kann dabei die Arbeitsagentur organisatorisch und finanziell unterstützen.“

    Unterbeschäftigung

    Die Zahl der Menschen in der sogenannten Unterbeschäftigung im engeren Sinne ist im September zurückgegangen. 24877 Menschen waren registriert, 610 weniger als noch einen Monat zuvor. Ein Jahr zuvor waren noch 1492 Personen weniger verzeichnet.

    Gemeldete Stellen

    Auch im September hielt die Zurückhaltung der Arbeitgeber bei der Meldung neuer Arbeitsstellen an.

    Den Arbeitsagenturen im regionalen Bezirk sowie den Jobcentern des Kreises Gießen und der Wetterau meldeten Arbeitgeber insgesamt 930 neue Stellen. Dies waren 93 Stellen weniger als im September des Vorjahres.

    Der Bestand an offenen, sozialversicherungspflichtigen Stellen ist im September im Vorjahresvergleich ebenfalls gesunken. 5855 Arbeitsstellen waren zum Stichtag gemeldet, 1361 Stellen weniger als im September des Vorjahres.

    Männer und Frauen

    Geschlechtsspezifisch hat sich der abgelaufene Monat beiderseits positiv ausgewirkt. Die Anzahl arbeitsloser Männer und Frauen ist zurückgegangen.

    Im September waren bei der Arbeitsagentur Gießen 9790 Männer arbeitslos gemeldet. 391 weniger als im August. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 auf nun 4,9 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 520 Männer weniger gemeldet. Die Quote lag damals bei 4,7 Prozent.

    Im Bezirk der Gießener Agentur waren im September 8148 Frauen arbeitslos gemeldet. Einen Monat zuvor waren es noch 462 mehr. Die Quote sank um 0,2 auf nun 4,6 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren damals 13 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Seinerzeit lag die Quote ebenfalls bei 4,6 Prozent.

    Besondere Personengruppen

    Eine unterschiedliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit war bei den Jugendlichen und Ältere im September zu beobachten. Während die jungen Menschen durch die saisonale Entwicklung profitiert haben, stagnierte die Anzahl der arbeitslosen Älteren.

    Die Zahl der Jugendlichen, die auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle waren, ist im September um 258 zurückgegangen. 1763 Personen unter 25 Jahren waren insgesamt registriert. Die Arbeitslosenquote ging um 0,7 Prozentpunkte auf nun 4,3 Prozent zurück. Im September des Vorjahres waren 118 weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,1 Prozent.

    Die Anzahl der über 50-jährigen Erwerbslosen ist im September um drei Personen auf nun 5788 Ältere gestiegen. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 4,4 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 320 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Quote bei 4,2 Prozent.

    Regionale Unterschiede

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen, zu dem die Landkreise Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis gehören, zeichnete sich im September eine positive Entwicklung ab. In allen Landkreisen ging die Arbeitslosigkeit zurück.

    Im Kreis Gießen waren im September insgesamt 8196 Menschen erwerbslos gemeldet, 428 Arbeitslose weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 und liegt jetzt bei 5,5 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 5,6 Prozent. Damals waren 31 Menschen mehr registriert.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im September um 298 Personen auf 7239 gesunken. Die Quote liegt jetzt bei 4,2 Prozent, 0,2 Prozent niedriger als im August. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren im abgelaufenen Monat 483 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 4,0 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im September zurückgegangen. 2503 Personen waren arbeitslos gemeldet, 127 Personen weniger als noch im August. Die Arbeitslosenquote ging um 0,3 auf nun 4,3 Prozent zurück. Im Vorjahresmonat waren 81 Erwerbslose weniger gemeldet. Damals wurde eine Quote ebenfalls von 4,3 Prozent verzeichnet.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen hat sich die Arbeitslosigkeit bei beiden Rechtskreisen, im Bereich der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) und beim Bürgergeld der Jobcenter (nach dem Sozialgesetzbuch II), positiv entwickelt.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im September 6022 Personen gemeldet, 462 wenige als im Vormonat August. Im September des Vorjahres waren damals 436 Personen weniger registriert.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen sank um 391 Personen auf nun 11916. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 97 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im September 5840 Arbeitslose, 197 Personen weniger als im August.

    Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4457 Arbeitslose gemeldet, 134 Personen weniger als im Vormonat August.

    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1619 Arbeitslose im September geführt, 60 Personen weniger als einen Monat zuvor.