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  • Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von zwölf auf 24 Monate verlängert

    Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Monate erhöht. Derzeit ist ein Inkrafttreten dieser verlängerten Bezugsdauer am 1. Januar 2025 vorgesehen. Sofern eine Verkündung der Verordnung noch im Dezember 2024 erfolgt, wird das Inkrafttreten auf den Tag nach der Verkündung geändert. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2025 gültig.

    Von der verlängerten Bezugsdauer profitieren Unternehmen, die sich bereits jetzt in Kurzarbeit befinden und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als zwölf Monate andauern wird.

    Betriebe können zum Ende des bereits angezeigten Arbeitsausfalls oder früher eine Verlängerungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Darin muss der Grund der Verlängerung erläutert werden und warum der Arbeitsausfall weiterhin vorübergehend ist.

    Arbeitgeber sind verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Kurzarbeit möglichst früh zu beenden oder zu reduzieren. Daher sollten Unternehmen im Verlängerungsantrag ausführen, welche Maßnahmen sie zur Beendigung der Kurzarbeit eingeleitet haben und welche Anpassungen bzw. weiteren Maßnahmen geplant sind.

    Tritt der Arbeitsausfall 2025 erstmalig im Betrieb auf, endet der Bezugszeitraum regulär nach zwölf Monaten. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.

    Grundsätzliche Förderkonditionen
    Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen ist. Grund hierfür muss ein vorübergehender Arbeitsausfall sein. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beläuft sich bei Beschäftigten auf 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts bzw. 67 Prozent bei Eltern.

    Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen Betriebe den Arbeitsausfall spätestens in dem Monat bei der Agentur für Arbeit anzeigen, in dem er auftritt. Die Arbeitsagentur teilt dem Betrieb daraufhin mit, ob ein grundsätzlicher Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. In diesem Fall zahlt der Betrieb jeden Monat das Arbeitsentgelt für Arbeitsstunden bzw. in Vorleistung das Kurzarbeitergeld für ausgefallene Arbeitsstunden aus. Im Nachgang muss der Arbeitgeber innerhalb von drei Kalendermonaten das Kurzarbeitergeld beantragen.

    Alle Informationen zum Thema Kurzarbeit stehen unter http://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

  • „Ohne eine solche Unterstützung wäre Vieles nicht möglich“

    Waltraut und Manfred John spenden 800 Euro ans Kinderpalliativteam Mittelhessen – Dank von Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich als Schirmherr

    Gießen. „Wir haben alles, was wir brauchen. Die Schränke sind voll.“ Wer Waltraut und Manfred John aus dem Busecker Ortsteil Oppenrod fragte, was sie sich zur Goldenen Hochzeit wünschen, hörte diese Sätze. Und auch diese Worte: „Statt Geschenken bitten wir um eine Spende für das Kinderpalliativteam Mittelhessen.“ Diesem Wunsch kamen viele Gratulanten am Tag der offenen Tür gerne nach und fütterten das Sparschwein. Am Ende wurde der Betrag auf 800 Euro aufgestockt. Nun übergab das Ehepaar die Spende im Beisein von Dr. Christoph Ullrich an Dr. Vera Vaillant (Leiterin des Kinderpalliativteams Mittelhessen) und Beate Volbrecht (Pflegerische Leitung). Der Gießener Regierungspräsident engagiert sich seit fast zehn Jahren für die Arbeit dieses besonderen Teams des Universitätsklinikums Gießen-Marburg und ist dessen Schirmherr.

    „Sie unterstützen damit eine sehr gute und wichtige Arbeit. Es ist ganz beachtlich, was da geleistet wird“, bekräftigte Ullrich während der Spendenübergabe. Er weiß, wovon er spricht, schließlich hat er das Team schon mehrmals auf Hausbesuchen begleitet. Dr Vera Vaillant und Beate Volbrecht zeigten sich sehr dankbar für die Spende. „Ohne eine solche Unterstützung wäre Vieles nicht möglich. Wir erfüllen immer wieder Wünsche der Kinder. Oft sind das Kleinigkeiten, zum Beispiel ein Fotoshooting oder Ausflüge“, erzählte Dr. Vera Vaillant. Aber zum Beispiel auch Aromatherapien oder ein unbürokratischer Sozialfonds werden durch Spenden finanziert. Zum anderen bietet das Team den betroffenen Familien psychosoziale Unterstützung, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werde. Für Waltraut und Manfred John war es spannend, zu hören, wofür das Geld verwendet wird. „Uns war es wichtig, dass die Spende in der Region bleibt und insbesondere Kindern zugutekommt“, begründeten die vierfachen Großeltern, warum ihre Wahl auf das Kinderpalliativteam Mittelhessen fiel.

    Das Team betreut derzeit mehr als ein Dutzend Kinder, die unter Stoffwechselerkrankungen, Fehlbildungen sowie Erkrankungen des Herzens, des Nervensystems, der Lunge oder des Darms oder Krebserkrankungen leiden. Damit sie Zuhause gut versorgt sind – sei es medizinisch, pflegerisch oder psychologisch –, steht das Kinderpalliativteam Mittelhessen mit einer 24-Stunden-Ruf- und Einsatzbereitschaft für die Familien zur Verfügung. Das Team ist am Zentrum für Palliativmedizin beim Uni-Klinikum Gießen-Marburg (UKGM) angesiedelt. Unterstützt wird es vom Förderverein Palliativ Pro.

    Nähere Informationen über das Kinderpalliativteam Mittelhessen gibt es im Internet unter www.palliativpro.de/kinder.

    Bildunterschrift: Dr. Vera Vaillant (r.) und Dr. Christoph Ullrich (l.) dankten Waltraut und Manfred John herzlich für die Spende. Foto: RP Gießen

  • Gießmo & Gießela auf dem Gießener Weihnachtsmarkt

    Eine kleine Geschichte von Gießmo und Gießela, den beiden Dino-Zwillingen.

    Wenn du auch wissen möchtest, wo Gießmo und Gießela sich mit Onkel Albert treffen, setze das Lösungswort wie in der Weihnachtsmarktrallye angegeben nach Onkel Alberts Anweisungen zusammen.

    Die Geschichte mit den Lösungswörtern gibt es hier als Download.

     

    Gießmo & Gießela auf dem Gießener Weihnachtsmarkt

    Die Dino-Zwillinge Gießmo und Gießela besuchen über die Weihnachtsferien ihren Onkel Albert Apartosaurus in Gießen. Sie haben sich mit ihm auf dem Weihnachtsmarkt verabredet. Onkel Albert hat den Zwillingen aber nicht verraten, wo sie sich treffen wollen, sondern ein Rätsel mit versteckten Hinweisen daraus gemacht.

    Als Gießmo und Gießela am frühen Nachmittag in Onkel Alberts Wohnzimmer kommen, um mit ihrem Onkel auf den Gießener Weihnachtsmarkt zu gehen, ist von ihrem Onkel weit und breit keine Spur. „Seltsam“, sagt Gießela, „Onkel Albert wollte doch mit uns zusammen auf den Weihnachtsmarkt“. Gießmo findet auch, dass es untypisch für Onkel Albert ist, zur verabredeten Zeit nicht zu erscheinen. Er schaut sich im Zimmer um. „Schau mal, hier liegt ein Zettel für uns“, ruft er. Gemeinsam falten sie das Blatt auseinander und lesen, was Onkel Albert ihnen geschrieben hat:

    „Hallo ihr Zwei. Ich musste leider heute früher los, um noch etwas zu erledigen. Wir treffen uns auf dem Weihnachtsmarkt. Wo genau, das erfahrt ihr, wenn ihr folgendes Rätsel lösen könnt. Zieht euch warm an und los geht es. Der erste Hinweis ist im Seltersweg bei den Drei Schwätzern. Ihr wisst ja, wo das ist.“

     

    Die Zwillinge schauen sich an, fangen an zu grinsen und laufen fix in den Flur, um sich anzuziehen. Die Drei Schwätzer sind nicht weit weg, also machen sie sich direkt auf den Weg. Dort angekommen schauen sie sich wieder Onkel Alberts Brief an:

    „Da sind sie, die Drei: Justus, Mariechen und Waldemar. Schaut sie euch an: Die „Drei Schwätzer“. Wie bei einem Plausch beim Shoppen stehen sie dort. Was hat Mariechen denn in ihren Händen hinter dem Rücken?“

    Gießmo und Gießela gehen einmal um die Drei Schwätzer herum. „Das kann nur dieser Beutel hier sein. Sie schauen auf den Zettel. Dort hat Onkel Albert für die Lösungswörter Kästchen gemacht. Beutel passt zwar von der Buchstabenzahl, aber es passt nicht in den Satz. Dort steht: „Mariechen trägt eine …“ –  „_ _ _ _ _ _!“, ruft Gießela. Ja, das passt!

     

    Gießmo und Gießela freuen sich, dass sie das erste Rätsel gelöst haben und machen sich auf den Weg zur zweiten Station: Die Kreuzung Seltersweg – Neuenweg – Kaplansgasse – Kreuzplatz. Schnell schaut Gießmo, was sie hier tun sollen:

    „An den Straßenecken steht etwas, das an ein Ereignis im zweiten Weltkrieg erinnert. Schaut euch die Sätze in den Ecken genau an. Wann fand dieses Ereignis statt?“

    Die Zwillinge schauen sich um und fragen sich, was sie hier genau sollen. Gießela schaut noch einmal auf Onkel Alberts Anweisungen: “Manchmal muss man den Blick senken, um etwas zu finden”. “Ja klar”, sagt Gießmo, “da ist bestimmt etwas auf dem Boden!”. Die Zwillinge schieben den Schnee an den Straßenecken zur Seite und finden dort eine Inschrift, jedoch kein Datum. Schnell schauen sie sich die anderen Straßenecken an.

    „Das ist es“, sagt Gießmo, „das war am 06. _ _ _ _ _ _ _ _ 1944.“

     

    Das Rätsel ist schnell gelöst und so können die Zwei weitergehen. Laut Onkel Alberts Anweisungen sollen sie zum Kugelbrunnen am Kreuzplatz gehen.

    “Die eine Kugel hat ja eine Mütze auf!” Gießmo grinst und macht ein Selfie mit den Kugeln. Dann schauen sie auf die Anweisungen von Onkel Albert:

    „Wie viele Kugeln hat der Kugelbrunnen?“

    „Fünf, nein warte, da ist noch eine. _ _ _ _ _ also!“, sagt Gießela. Das war einfach. Fix haben sie die Buchstaben auf dem Blatt notiert. Die Frage, welche Form Kugeln haben, also _ _ _ _ _ , ist auch schnell beantwortet.

     

    Nach Onkel Alberts Anweisungen sollen sie nun in Richtung Reformhaus schauen.

    „Sucht das Rohr und ruft hinein, wo ruft es wieder heraus?“

    „Hä?“, sagt Gießela, „lass uns das mal ausprobieren.“ Sie ruft hinein und lauscht… Nichts. Die Zwillinge schauen sich um. „Da, gegenüber in der _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _, da steht noch so ein Ding!“, sagt Gießmo. Damit haben sie zwar schon das Lösungswort, aber ausprobieren wollen sie dieses Rohr auch noch. Gießmo läuft zum zweiten Rohr und ruft Gießela etwas durch das Rohr zu. Beide grinsen und rufen sich Zungenbrecher zu. Vor lauter Lachen vergessen die Zwei fast, das nächste Rätsel zu lösen.

     

    „Das hat Spaß gemacht! Jetzt aber los zur nächsten Station, dem Kirchenplatz“, sagt Gießela, „Onkel Albert wartet sicher schon auf uns!“

    Die Zwillinge laufen zum Kirchenplatz. Gleich am Anfang des Kirchenplatzes fällt Gießela die Statue auf. “Warte Gießmo, hier ist ein Rätsel für uns”, ruft sie, „Wir sollen herausfinden, welche Statue das ist.“ „Das ist der Schlammbeisser, das wissen wir doch“, sagt Gießmo und fängt an, das als Lösungswort einzutragen. Gießela, die kurz nicht aufgepasst hat, schaut auf und sagt noch rechtzeitig: „Halt, warte! Die Statue zeigt den _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ , mit einem „S“. Der hat damals nicht in den Schlamm gebissen. Onkel Albert hat doch erzählt, das kommt vom Schlembeisen, das ist diese Stange, die der Typ damals dabei hatte.“ „Was du dir alles merken kannst, krass!“ antwortet Gießmo.

     

    Dieses Rätsel war nun also auch gelöst. Die Zwillinge lesen sich die letzte Aufgabe durch. Gießela liest vor:

    „Dreht euch im Kreis und schaut euch um. Welches hohe Gebäude seht Ihr hier?“

    Beide sind sich einig: „Das kann nur der _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ sein!“

    Nachdem Gießmo und Gießela alle Hinweise gefunden haben, benötigen sie nur noch das Lösungswort. Hierfür setzen sie die Buchstaben aus den Hinweisen nach Onkel Alberts Anweisungen zusammen.

     

    _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ü _ _ _

     

    „Ja genau“, sagt Gießela „die steht hier am Kirchenplatz, dann sind wir ja schon ganz nah bei Onkel Albert!“ Auf dem Weg kommen sie an einem roten Zelt mit einem Aufsteller „Basteln mit der GiMa“ vorbei. Die beiden basteln sehr gerne und nehmen sich vor, dort auch noch mitzumachen, solange sie bei Onkel Albert zu Besuch sind. Schnell notieren sie sich die Bastelzeiten und nehmen sich auch noch einen Programmflyer vom Weihnachtsmarkt mit. Darin können sie nachlesen, wann das Basteln das nächste Mal stattfindet und welche Veranstaltungen für Kinder es noch auf dem Weihnachtsmarkt gibt.

    Onkel Albert beobachtet die Zwillinge schon eine ganze Weile und zeigt sich nun: „Da seid ihr ja! Also habt ihr alle meine Hinweise gefunden!“ „Aber natürlich“, sagt Gießmo, „war gar nicht so schwer!“ Onkel Albert lächelt. „Dann habt ihr euch erstmal einen Kinderpunsch verdient!“ sagt er. Und so haben die Drei noch einen wunderschönen Nachmittag auf dem Gießener Weihnachtsmarkt.

     

  • Künftig ohne Ampel: Lahnstraße mit Eisenbahnüberführung soll erneuert und erweitert werden

    Regierungspräsidium Gießen leitet straßenrechtliches Anhörungsverfahren für Bauprojekt in Gießen ein – Pläne sind bis 24. Januar einsehbar

    Gießen. Sie ist ein Nadelöhr, das bald der Vergangenheit angehören soll: die Eisenbahnüberführung über die Lahnstraße in Gießen soll erneuert und vor allem so breit werden, dass die Ampeln und Wartezeiten davor wegfallen. Das Gemeinschaftsprojekt der Universitätsstadt Gießen und der Deutschen Bahn InfraGO AG umfasst eine Ausbaulänge von circa 107 Meter. Für das Vorhaben hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen nun das straßenrechtliche Anhörungsverfahren eingeleitet. Antragstellerin ist die Stadt Gießen. Die Pläne können bis 24. Januar eingesehen werden.

    Das Bauwerk bei Kleinlinden soll auf dann elf Meter verbreitert werden. Die Lahnstraße wird unterhalb der Gleisanlagen erheblich breiter, auf der Westseite wird der fehlende Gehweg sowie für Radfahrer eine eigene Spur angelegt. Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Insgesamt soll der Verkehrsfluss deutlich verbessert werden. Denn: die Ampelanlage kann an dieser Engstelle wegfallen.

    Die Planunterlagen zum Vorhaben sind seit Montag, 16. Dezember, bis einschließlich Freitag, 24. Januar, auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.hessen.de – unter „Presse“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Die Planunterlagen liegen im gleichen Zeitraum auch im Tiefbauamt der Universitätsstadt Gießen zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienstzeiten (Mo.-Do. 8-15:30 Uhr, Fr., 8-12 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung aus. Wegen des Jahreswechsels ist eine persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen in der Zeit vom 21. Dezember bis zum 5. Januar nicht möglich. Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben die Möglichkeit, bis Freitag, 7. Februar, Einwände zu erheben.

    Dem Magistrat der Universitätsstadt Gießen sowie weiteren zu beteiligenden Stellen wurden die Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zu diesem Termin zugesandt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP Gießen, gegebenenfalls im Rahmen eines Erörterungstermins, mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Anschließend werden die Ergebnisse in Form eines Berichts zusammen mit den Planunterlagen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vorgelegt. Dieses erlässt dann den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet somit über die Schaffung des Baurechts.

  • Damit der Jahreswechsel nicht im großen Knall endet

    Passend zu Silvester: Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum Kauf und sicheren Einsatz von Feuerwerk

    Gießen. Auch in diesem Jahr wird wieder Feuerwerk in Supermärkten und Co. angeboten und verkauft werden – und viele Menschen werden es an Silvester ordentlich krachen lassen. „Bei aller berechtigter Freude: Passen Sie auf, damit es nicht zu Unfällen oder Bränden kommt. Machen Sie sich vorab schlau und gehen Sie nicht leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern um“, appelliert der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. In seiner Behörde arbeiten Experten für den Bereich technischer Verbraucherschutz. Diese sind auch für die Themen Sprengstoffe und Pyrotechnik zuständig und geben Tipps zum Kauf und zum sicheren Einsatz von Feuerwerk.

    Wer Feuerwerkskörper erwirbt, sollte nur Produkte nehmen, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa geprüft und zugelassen sind. „Verbraucher erkennen diese am CE-Kennzeichen mit der Kennnummer der benannten Stelle und der Registriernummer“, erklärt RP-Mitarbeiter Alexander Semenov. „Eine Registriernummer könnte zum Beispiel so aussehen: 0589-F2-134956.“ Sein Kollege Rene Martin ergänzt: „Basteleien sind gefährlich. Auf keinen Fall sollten manipulierte oder selbst hergestellte Böller sowie nicht zugelassene Produkte verwendet werden.“ Ungeprüfte Böller erfüllen nicht die gesetzlichen Vorschriften. Beispielsweise könnten sie vorzeitig explodieren. Sie sind oft auch anders zusammengesetzt. „Sie können verbotene Blitzknallsätze statt Schwarzpulver enthalten, die sie stärker und lauter machen, und schwere Verletzungen verursachen.“

    Um sowohl Verletzungen als auch Brände zu verhindern, muss einiges beachtet werden. „Halten Sie Abstand zu anderen Personen, besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie besondere Fachwerkhäuser oder Gastanks sowie Abstand zu allem, was schützenswert ist“, betont Semenov. Bei Böllern, Raketen und Batteriefeuerwerk sind das mindestens acht Meter, so die Vorgabe der BAM. Daneben ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten. Beim Anzünden niemals Körperteile über den Feuerwerkskörper halten. Wer Raketen in den Nachthimmel schießen möchte, sollte dabei keine Einzelflaschen verwenden. „Sie fallen beim Zünden leicht um“, weiß Rene Martin. Er empfiehlt daher, die Flasche in einen Getränkekasten zu stellen. Grundsätzlich gilt auch: Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden.

    Wie die RP-Experten erläutern, gibt es zwei Kategorien von Feuerwerkskörpern. Zur Kategorie F1 zählen Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen und Tischfeuerwerk, welches bereits von Kindern ab zwölf Jahren verwendet werden darf. Dieses Feuerwerk sollte aber immer unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzt werden. Die Kategorie F2 beinhaltet hingegen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Produkte der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist, im Gegensatz zu den Artikeln der Kategorie F1, in diesem Jahr auf die Zeit vom 28. bis 31. Dezember beschränkt.

     

    Bildunterschrift:

    Wer Feuerwerkskörper erwirbt, sollte genau hinschauen – und beim Abbrennen einiges beachten.

     

    Foto: RP Gießen

  • Öffnungszeiten der Arbeitsagentur Gießen „zwischen den Jahren“

    – Arbeitsagentur am 27. und 30. Dezember geöffnet
    – Rund um die Uhr online erreichbar mit den eServices und der BA-Mobil App

    Die Agentur für Arbeit Gießen ist am 24. Dezember und 31. Dezember sowie den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. „Zwischen den Jahren“, am 27. und 30. Dezember, stehen alle Dienstleistungen wie gewohnt zu den Öffnungszeiten zur Verfügung und die Arbeitsagentur sowie auch das Berufsinformationszentrum (BiZ) sind dienstbereit.

    Telefonisch ist die Arbeitsagentur, außer an den Feiertagen, wie gewohnt unter der Rufnummer 0800 4 5555 00 kostenfrei erreichbar. Rund um die Uhr online verfügbar ist das eService Angebot der Arbeitsagentur im Internet unter www.arbeitsagentur.de/eservices oder in der Kunden-App ‚BA-mobil‘.

  • Überprüfungen sind abgeschlossen

    Stillgelegtes Riesenrad auf dem Gießener Weihnachtsmarkt kann Betrieb wieder aufnehmen

    Gießen. Kürzlich ereignete sich auf dem Gießener Weihnachtsmarkt ein Vorfall an einem Fahrgeschäft: Eine Gondel des dortigen Riesenrads hatte sich verhakt. Seitdem hat das Regierungspräsidium Gießen als zuständige Verwaltungsbehörde das Riesenrad stillgelegt.

    Das Fahrgeschäft wurde mittlerweile auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Gießen durch anerkannte Sachverständige des TÜV Nord auf die Unfallursache hin überprüft. Als solche wurde ein baulicher Mangel festgestellt, der eine Änderung notwendig machte. Diese bauliche Änderung konnte kurzfristig durchgeführt werden und ist durch den TÜV Nord abgenommen worden. Daher konnte das Regierungspräsidium Gießen die durchgeführten Änderungen an dem Fahrgeschäft kurzfristig genehmigen. Einer Wiederinbetriebnahme des Riesenrads steht nichts mehr im Wege.

    Derzeit befindet sich der Betreiber des Fahrgeschäfts bei letzten Instandsetzungsmaßnahmen. Danach kann der Betrieb des Riesenrads auf dem Gießener Weihnachtsmarkt erfreulicherweise wieder aufgenommen werden.

    Bildunterschrift: Das Riesenrad auf dem Kirchenplatz kann nach einem Vorfall wieder seinen Betrieb aufnehmen. Dies hat das Regierungspräsidium Gießen nach Ermittlung der Unfallursache und Abnahme erfolgter baulicher Anpassungen durch den TÜV Nord genehmigt.

  • Das Liebigmuseum gibt’s für 2025 als Kalender

    Die Arbeit der Liebig-Gesellschaft unterstützen mit zwölf Einblicken in Liebigs Labor

    Weil das Liebig-Museum ab Januar 2025 aufgrund von Sanierungsarbeiten geschlossen ist, haben die Verantwortlichen der Justus-Liebig-Gesellschaft eine lang gehegte Idee in die Wirklichkeit umgesetzt: auf zwölf Monatsblättern gewähren sie 2025 „Einblicke” in Justus Liebigs Laboratorium. Schriftführer Prof. Dr. Klaus Preißner und Manuel Heinrich als Verantwortlicher für die Öffentlichkeitsarbeit haben einen sonnigen Nachmittag genutzt, um Fotos in den original erhaltenen Räumen zu schießen. Zu sehen sind vertraute und ungewöhnliche Motive, liebevolle Details und Schattenspiele.

    „Für die Veröffentlichung haben wir den Kalenderverlag ‚Calvendo‘ aus Unterhaching gewinnen können”, erklärt Manuel Heinrich – dieser verwendet ausschließlich FSC-zertifizierte Papiere aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft und vermeidet Überproduktion, da die Kalender bedarfsgerecht in Deutschland produziert werden. „Diese klimabewusste Logistik ist uns wichtig.”
    Den Kalender gibt es in drei Formaten und Preisstufen: DIN A5 mit Tischaufsteller für 21,99 Euro, A4 für 24,99 und A3 für 34,99 Euro. Ein Teil des Ertrags geht zugunsten der Liebig-Gesellschaft und wird zur Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes verwendet.

    Die Kalender haben eine ISBN-Nummer und können in jeder Buchhandlung vor Ort oder online bestellt werden. Wenn der Kalender Zuspruch findet, soll es auch für 2026 eine Auflage mit neuen Motiven geben.

    Mehr Informationen auf liebig-museum.de

    BU: Titelbild des Liebig-Museum-Kalenders 2025 mit einem Foto von Prof. Dr. Klaus Preißner

  • Familienkasse Gießen: Zwischen den Jahren in Feiertagspause, aber digital für Sie da!

    • Persönliche Vorsprache ist ab 2. Januar wieder möglich
    • Telefonische und Online Erreichbarkeit ist sichergestellt

    Die Familienkasse Hessen am Standort Gießen ist vom Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.
    Ab Donnerstag, 2. Januar, steht die Familienkasse Hessen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache zur Verfügung. Für Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag bleibt die Familienkasse unter der Service-Rufnummer 0800 4555530 erreichbar. Die Anrufe sind kostenfrei. Die Postadresse der Familienkasse Hessen lautet: Familienkasse Hessen, 34196 Kassel.

    Wöchentliche digitale Veranstaltung zu Online-Funktionen werden können
    Die Agentur für Arbeit weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Anträge für Kindergeld und Kinderzuschlag sowie Veränderungsmitteilungen rund um die Uhr auf einem geschützten Weg auch online unter www.arbeitsagentur.de/eservices adressiert werden können. Um den Kindergeldberechtigten die eServices der Familienkasse näher zu bringen, bietet die Familienkasse Hessen ab sofort jeden Mittwoch um 16 Uhr und jeden Donnerstag um 10 Uhr regelmäßige digitale Informationsveranstaltungen zur Einrichtung und Nutzung des Onlineprofils an. Auch die Voraussetzungen zum Bezug des Kinderzuschlags werden kurz erläutert.

    Die Veranstaltungen findet über MS Teams statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Teilnahmelink: https://msteams.link/X4LQ

  • weclapp zieht nach Gießen

    Wirtschaftsstarkes Unternehmen setzt auf attraktiven Standort für weiteres Wachstum

    • weclapp verlagert den Standort von Marburg nach Gießen
    • Rasantes Wachstum bedingte die Suche mit neuen Anforderungen
    • Strategische Entscheidung für Gießen hinsichtlich der Anbindung und der Bildungslandschaft
    • Modernes Bürogebäude mit 80 Arbeitsplätzen
    • 60 – 100 neue Stellen in den kommenden drei Jahren in Planung

    Gießen, 12. Dezember 2024 – weclapp, eines der am schnellsten wachsenden cloudbasierten Softwareunternehmen Deutschlands, verlagert seinen Unternehmenssitz von Marburg nach Gießen. Damit wird weclapp den steigenden Anforderungen seines kontinuierlichen Wachstums gerecht. Der neue Standort in der wirtschaftsstarken Region bietet ideale Bedingungen für die Rekrutierung von Talenten und wird eine wichtige Rolle in der weiteren Expansion des Unternehmens spielen.

    Strategische Entscheidung für Gießen
    Mit der Entscheidung für Gießen als neuen Standort setzt weclapp auf eine Region mit hervorragender Anbindung und einer starken Bildungslandschaft. Die Nähe zu Marburg bleibt dabei ein wichtiger Faktor, und Gießen bietet zudem ausgezeichnete Anbindungen an öffentliche Verkehrsmittel sowie die Nähe zur Universität Gießen und der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM). Dies ermöglicht es weclapp, weiterhin Studierende, Absolventen und gut ausgebildete Fachkräfte anzusprechen.

    Neue Arbeitsplätze für die Region
    Das neue Büro mit rund 80 Arbeitsplätzen bietet ausreichend Raum für die geplante Schaffung von 60 bis 100 neuen Stellen in den kommenden drei Jahren. Allein für 2025 werden rund 20 neue Positionen in den Bereichen Softwareentwicklung, Vertrieb und Kundenbetreuung ausgeschrieben. „Wir haben eine sehr hohe Übernahmequote und suchen regelmäßig nach neuen Talenten aus der Region“, erklärt Ertan Özdil, Gründer und CEO von weclapp. „Unser Ziel ist es, unsere Software weiter zu verbessern und unsere wachsende Kundenanzahl noch besser zu bedienen. Der Standort Gießen wird uns dabei helfen, diese Ziele schnell und effizient zu erreichen.“
    weclapp freut sich, einen weiteren wichtigen Schritt in seiner Erfolgsgeschichte zu gehen und als attraktiver Arbeitgeber in der Region Gießen aktiv zu sein.