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  • Nicht Bach, sondern Meer sollte er heißen

    Am Sonntag, dem 23. April 2023 um 18.00 Uhr Gemeindesaal der Marienstiftskirche in Lich

    Zum Ferienende erklingt ebenfalls Musik Johann Sebastian Bachsunter Beethovens Ausspruch: „Nicht Bach, sondern Meer sollte er heißen“.

    Der bekannte Pianist Wigbert Traxler stellt in seinem Klavier-Recital bedeutende Werke Bachs in Form von Originalkompositionen und (romantischen) Bearbeitungen in Beziehung. Erleben Sie u. a. die berühmte Toccata d-moll in der virtuosen Einrichtung von Max Reger.  Ein Klavierabend der besonderen Art. Also schon mal diesen Termin vormerken.   Für dieses Konzert erbitten wir ebenfalls eine Kollekte.

    Alle Infos findest du im Eventkalender

  • PVA TePla: Ein Weltmarktführer auf Wachstumskurs

    Regierungspräsident Dr. Ullrich besucht die Firma PVA TePla AG in Wettenberg – Große Chiphersteller sind Kunden von mittelhessischem Hochtechnologieunternehmen

    Gießen-Wettenberg. Die PVA TePla AG ist ein weltweit agierender Verbund vielseitiger Hochtechnologieunternehmen mit Hauptsitz in Mittelhessen. „Dieses Unternehmen ist wichtig für die Region und unterstreicht die Bedeutung Mittelhessens als wichtigen Wirtschaftsstandort“, betonte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich während seines Besuchs der Konzernzentrale und der Sparte Industrial Vacuum Systems in Wettenberg. Er sehe seine Aufgabe auch darin, auf die Weltmarktführer und Hidden Champions in der Region hinzuweisen und somit in der Bevölkerung das Bild von Mittelhessen als nicht nur lebenswerte, sondern vor allem innovative und für Fachkräfte attraktive Region zu verankern.

    Der Geschäftsführer der Unternehmensgruppe, Manfred Bender, sowie der Geschäftsführer der PVA Industrial Vacuum Systems, Dr. Udo Broich, führten den Regierungspräsidenten durch den Betrieb. Sie erläuterten die Unternehmensgeschichte, angefangen als Management-Buy-Out der heutigen Pfeiffer Vacuum Technology AG bis hin zu einem heute weltweit agierenden Konzern, der Anlagen für die Herstellung von Hartmetall, Kristallzuchtanlagen für die Halbleiter- und die Photovoltaikindustrie, sowie Anlangen für Werkstofftechnik und die Qualitätssicherung konzipiert.  „Alle großen Hartmetallhersteller haben Anlagen aus unserem Unternehmen. Im Bereich der industriellen Lötanlagen ist die PVA TePla Weltmarktführer“, erläuterte Broich während der Führung durch die Montagehallen. Manfred Bender ergänzte, dass die Produktion von Siliziumkristallen für die Halbleiter-Produktion ein wichtiger Treiber für die Unternehmensentwicklung sei und dass man große Chip-Produzenten als Kunden beliefere. „Somit bilden die Erzeugnisse ‚Made in Mittelhessen‘ die Grundlage für Digitalisierungsprozesse, IoT (Internet of Things) sowie den Ausbau der Elektromobilität und Photovoltaik“. Die veränderte weltpolitische Lage habe Auswirkungen auf das Unternehmen. So werde zum Beispiel in Europa ein Halbleiter-Markt aufgebaut, an dessen Aufbau PVA TePla partizipiere. Auch die Energiewende, vor allem der Ausbau von Photovoltaik und die stärkere Nutzung von Wasserstoff als Energieträger, sei für die Entwicklung des Unternehmens sehr förderlich gewesen. Die Erwartungen des Unternehmens für das vergangene Jahr wurden laut Bender bei weitem übertroffen und die Produktion sei bis 2025 ausgelastet. Die PVA TePla sei auf Expansionskurs und erwarte eine deutliche Umsatzsteigerung in den kommenden Jahren. Der Standort in Wettenberg werde noch in diesem Jahr durch den Bau einer weiteren Produktionsstätte ausgebaut.

    Der Gesamtkonzern hat zurzeit etwa 650 Mitarbeiter, wovon 350 in Wettenberg beschäftigt sind. Neben dem Hauptsitz ist das Unternehmen in Coburg, Jena und Westhausen vertreten. Insgesamt ist PVA TePla in acht Ländern auf drei Kontinenten tätig. Als größtes Wachstumshemmnis werde aktuell der Fachkräftemangel angesehen, so der Konzerngeschäftsführer Bender. Es sei momentan nicht einfach, Fachleute für offene Stellen zu finden.

    Bildunterschrift: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (Mitte) wird vom Geschäftsführer der PVA Industrial Vacuum Systems, Dr. Udo Broich (l.), und dem Vorstandsvorsitzenden des Gesamtkonzerns, Manfred Bender (r.), durch das Werk am Standort in Wettenberg geführt.

  • Viele Vorschriften – zum Wohl von Menschen, Tieren und der Umwelt

    „RP in Zahlen“: Regierungspräsidium Gießen hat ein Auge darauf, dass gefährliche Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden – 4.425 Erzeuger in Mittelhessen registriert

    Gießen/Mittelhessen. Altöl, Farben, Lacke, Dämmwolle, Säuren und vieles mehr: Die Liste der Abfälle, die die Gesundheit von Menschen und Tieren oder die Umwelt besonders gefährden können, ist lang. „Der Gesetzgeber stellt daher erhöhte Anforderungen an die Lagerung und vor allem die Entsorgung dieser Abfälle. Unter anderem muss über die entsorgten Mengen genau Buch geführt werden“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Diese Nachweisführung erfolgt elektronisch und wird in den fünf mittelhessischen Landkreisen vom Regierungspräsidium Gießen überwacht. In der Datenbank der Behörde sind derzeit 4.425 Erzeuger von gefährlichen Abfällen registriert – eine beeindruckende Zahl. Dazu zählen kleinere und große Unternehmen, wie zum Beispiel Autowerkstätten, Kommunen oder auch metallverarbeitende Betriebe, in denen teilweise erhebliche Mengen an gefährlichen Abfällen entstehen.

    „Im Zusammenhang mit der Entsorgung gibt es eine Menge an Vorschriften, die jeder einzelne Betrieb, bei dem gefährliche Abfälle anfallen, einhalten muss“, weiß Michaela Bender, stellvertretende Leiterin des Dezernats für Industrielle Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung. Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen unterstützen die Betriebe hierbei. Ganz konkret passiert dies im Rahmen von Betriebsinspektionen. „Das klingt im ersten Moment nach ungeliebter Kontrolle. Das ist zwar auch ein Aspekt unserer Besuche bei den Abfallerzeugern. Aber Betriebe, die ordnungsgemäß mit ihren Abfällen umgehen, haben hierdurch nichts zu befürchten. Ein Hauptpunkt unserer Betriebsinspektionen ist jedoch die Beratung. Wir erklären, wie die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen sind und geben Tipps zur Entsorgung“, betont Michaela Bender.

    Wenn die RP-Beschäftigten dabei feststellen, dass etwas nicht so läuft, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat, müssen die Verantwortlichen aber nicht immer sofort mit Anzeigen oder Bußgeldern rechnen. „Wir erklären, was konkret zu veranlassen ist und kommen später wieder, um uns die Umsetzung anzuschauen. Wir haben in den meisten Fällen akzeptable Lösungen für die Betroffenen gefunden, also keine Angst, wenn wir vor der Tür stehen“, sagt die stellvertretende Dezernatsleiterin.

    Bei den Besuchen der Abfallerzeuger werden gelegentlich aber auch illegale Abfallentsorgungen aufgedeckt. So ist es beispielsweise schon vorgekommen, dass Abfälle auf dem Betriebsgelände vergraben wurden, um die Entsorgungskosten auf der Deponie zu sparen. „Doch dann besteht die Gefahr, dass gefährliche Chemikalien ins Grundwasser gelangen. Hier schreiten wir ein im Interesse aller anderen, denen hierdurch Beeinträchtigungen erspart bleiben“, hebt Michaela Bender hervor. In solchen Fällen kann allerdings kein Auge zugedrückt werden und es drohen Anzeigen oder Bußgelder.

    Grafik: RP Gießen

    Stichwort: RP in Zahlen
    Zahlen begegnen uns im täglichen Leben. Beim Einkaufen, beim Blick auf die Uhr oder aufs Thermometer. Oftmals verstecken sich hinter den Zahlen auch spannende Themen mit einem „Ach, das wusste ich noch gar nicht“-Effekt. Das Regierungspräsidium Gießen stellt unter dem Motto „RP in Zahlen“ Interessantes aus dem Verwaltungsalltag vor. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch einen noch tieferen Einblick in die Aufgaben einer Mittelbehörde, die viel spannender ist, als vielleicht gedacht.

  • Das Bewerbungsgespräch optimal vorbereiten

    • Beauftragte für Chancengleicheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagenturen aus Mitte- und Nord-Hessen informieren über Beruf, Wiedereinstieg und Karriere
    • umfassendes Online-Programm für 2023
    • Online Seminar am 10. Mai > Selbstbewusst in Vorstellungsgespräch 
    • Online Seminar am 11. Mai > Das kann ich: Kompetenzen erkennen 

    Bei vielen erzeugt die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch gemischte Gefühle; von Freude bis Aufregung ist alles dabei. Um optimal vorbereitet und gelassen dem Bewerbungsgespräch entgegen zu sehen, dreht sich in den Online Seminaren der Arbeitsagentur am 10. und 11. Mai alles um das Vorstellungsgespräch.

    Im Seminar am 10. Mai von 9.30 bis 11 Uhr erfahren die Teilnehmenden, wie sie sich im Bewerbungsgespräch selbstbewusst präsentieren. Ein Teil des Seminars besteht darin, Kompetenzen und Erfahrungen zielorientiert zu präsentieren. Anmeldung unter Korbach.BCA@arbeitsagentur.de 

    Jeder Mensch hat Kompetenzen. Viele davon werden im Berufsleben aber auch in der Schule, dem Hobby oder im Vereinsleben erworben. Wie man Schritt für Schritt seine Kompetenzen aufspürt und wie diese im Vorstellungsgespräch eingebracht werden können, erfahren Teilnehmende im Online-Seminar am 11. Mai von 14 bis 16 Uhr. Anmeldung unter: www.vhs-giessen.de

    > Kurs-Nr. G-5550242

    Die Seminare sind Teil des Info-Angebots der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagenturen aus Mitte- und N0rd-Hessen für das Jahr 2023: http://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/bca/aktuelles

  • Vermehrte Kontrollen unter dem Motto: Aufklärung vor Sanktionen

    Mehrwegverpackungen im Gastronomiebereich: Regierungspräsidium Gießen
    informiert über Angebotspflicht und setzt bei Umsetzung zunächst auf Hinweise

    Gießen. Alle Betriebe, die Mitnahmegerichte anbieten, die unmittelbar verzehrt werden, müssen ihren Kundinnen und Kunden seit 1. Januar neben den bekannten Verpackungen aus Kunststoff auch eine alternative Mehrwegverpackung anbieten. Mit diesen Vorschriften soll der Anteil von Kunststoffverpackungen reduziert und Mehrwegsysteme aufgebaut werden. Das gleiche gilt für Einweg-Kaffeebecher, egal aus welchem Material sie sind. Für die Überwachung der Vorschriften ist das Regierungspräsidium (RP) Gießen in ganz Mittelhessen zuständig.

    Aus Sicht des RP Gießen ist erkennbar, dass sich die Betriebe zunehmend auf die Neuerung einstellen und zahlreiche Mehrwegsysteme auf den Markt kommen, doch nicht alle Anbieter von Mitnahmegerichten haben das bereits reagiert. Das Gesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, Verkaufsstellen, die ihrer Pflicht zum Anbieten von Mehrwegbehältnissen nicht nachkommen, mit einem Bußgeld zu belegen. „Dies ist jedoch nicht in unserem Interesse, wir setzen auf die Einsicht und Kooperationsbereitschaft unserer Betriebe“, betont Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

    Im Vordergrund steht dabei der Gedanke, dass die neue Vorschrift zügig umgesetzt und somit ein wertvoller Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Umweltschutz geleistet wird. „Deshalb werden wir in nächster Zeit verstärkt hierauf achten.“ Was viele Gastronomiebetriebe zum Beispiel noch nicht wissen: Auf die Möglichkeit einer Mehrwegalternative müssen sie selbst ihre Gäste durch gut lesbare Informationstafeln hinweisen, damit diese sich bestenfalls für die Mehrwegalternative entscheiden.

    Dabei muss nicht jeder Betrieb sein eigenes Pfandsystem aufbauen. Auf dem Markt werden zahlreiche Mehrwegsysteme angeboten, die die Einzelhändler nutzen können. Kleinere Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmetern können die Lebensmittel auch in Behältnisse abfüllen, die ihre Kunden mitgebracht haben. Das Gleiche gilt auch für die Abgabe durch Verkaufsautomaten.

    Das RP Gießen wird in naher Zukunft vermehrt Kontrollen durchführen, die Betriebe aufklären, auf die neuen Vorschriften hinweisen und auffordern, sich um Mehrwegalternativen zu bemühen sowie ihre Kunden über diese Möglichkeit zu informieren. Nur wenn Betriebe die neuen Vorschriften trotz Informationen und mehrfacher Aufforderung nicht umsetzen, müssen sie mit Sanktionen rechnen. „Wir wünschen uns aber, dass dies erst gar nicht erforderlich wird“, erklärt der Regierungspräsident.

    Weitere Informationen sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://umwelt.hessen.de/umwelt/abfall-und-recycling zu finden, inklusive einem Merkblatt mit Anbietern von Mehrwegsystemen.

    Bildunterschrift: Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie Mehrweg funktionieren kann: Seit 1. Januar gelten neue Vorschriften für Einwegverpackungen. Gastronomen können auch auf professionelle Mehrwegsysteme setzen.

    Foto: RP Gießen

  • Neue Regeln für Ersatzbaustoffe – RP rät zu frühzeitiger Information

    Ersatzbaustoff-Verordnung gilt ab 1. August – Ziel ist Schutz von Boden und Grundwasser

    Gießen. In wenigen Monaten tritt die sogenannte Ersatzbaustoff-Verordnung in Kraft. Hierbei handelt es sich um ein neues Regelwerk für die Verwertung mineralischer Abfälle, zum Beispiel in Form von Recycling-Baustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen oder aus Bodenmaterial. Diese Regeln gelten ab dem 1. August in ganz Deutschland und sollen Boden und Grundwasser schützen. Eine hessenweite Arbeitsgruppe der Umweltverwaltung bei den drei Regierungspräsidien hat hierzu Informationsblätter für verschiedene Zielgruppen erstellt.

    Das Regierungspräsidium (RP) Gießen als Abfallbehörde in Mittelhessen empfiehlt Bauleuten, Grundstücksbesitzenden und Betreibenden von Aufbereitungsanlagen, sich frühzeitig mit den Neuregelungen auseinander zu setzen. Das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden mineralischer Abfälle für technische Bauwerke wird künftig nur noch nach bestimmten Kriterien zulässig sein. Die wichtigsten Regelungen zum Herstellen und Einbauen mineralischer Ersatzbaustoffe sowie zum Betrieb von Aufbereitungsanlagen sind in den Info-Blättern zusammengefasst.

    Link: https://rp-giessen.hessen.de/umwelt/abfall/abfallnews/ersatzbaustoffverordnung

    Bildunterschrift: Ab 1. August gelten neue Regeln für Ersatzbaustoffe. Das Regierungspräsidium Gießen empfiehlt Bauleuten, Grundstücksbesitzenden und Betreibenden von Aufbereitungsanlagen, sich frühzeitig mit den Neuregelungen auseinander zu setzen.

    Foto: RP Gießen

  • Nachhaltige Geldanlage für Einsteiger

    Neues Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Hessen

    Der persönliche Lebensstil und die eigenen Vorstellungen von Verantwortung und Nachhaltigkeit motivieren Menschen über eine nachhaltige Geldanlage nachzudenken. Doch noch gibt es keine einheitlichen Mindeststandards für nachhaltige Geldanlagen. Je nach rechtlicher Ausgestaltung besteht zudem das Risiko des Totalverlustes. Die Verbraucherzentrale Hessen hat daher ihr Beratungsangebot erweitert und bietet denjenigen, die sich für nachhaltige Geldanlagen interessieren, ein Beratungsgespräch an. Die persönliche Beratung ist möglich in Frankfurt. Alternativ bietet die Verbraucherzentrale die Beratung am Telefon oder per Video an. Die 30-minütige Beratung kostet 40 Euro. Terminvereinbarungen über (069) 972010-900 oder www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he.

    „Eine Geldanlage ist nicht unbedingt für jeden geeignet, nur weil sie nach klimafreundlichen oder sozialen Kriterien entwickelt wurde“, sagt Brigitte Mayer, Beraterin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. Entscheidend ist, in welcher rechtlichen Form die Geldanlage daherkommt.

    Nachhaltig ist nicht gleich nachhaltig

    Auf dem Markt befindliche Anlageprodukte können rechtlich höchst unterschiedlich strukturiert sein und trotzdem unter der Überschrift nachhaltige Geldanlage laufen. Es gibt zum Beispiel Bankprodukte, wie ein Tagesgeldkonto, das typischerweise weniger riskant ist als eine Anlage in einen Fonds. Riskant kann es werden, in eine Geldanlage aus dem grau-grünen Kapitalmarkt zu investieren. „Hier ist ein Totalverlust des gesamten Investments möglich“, so Mayer weiter.

    „Noch immer bleibt es unter vielen Aspekten ein Rätselraten, was eine nachhaltige Geldanlage ausmacht“, sagt Mayer. „Wir führen in unseren Beratungen Anlegerinnen und Anleger praktisch an das Thema nachhaltige Geldanlage heran. Dabei sprechen wir insbesondere über die grundlegenden Aspekte einer Geldanlage wie Sicherheit, Flexibilität und Rendite.“

    Neue Beratungsangebote im Finanzsektor

    Bereits zu Beginn des Jahres hatte die Verbraucherzentrale Hessen ihr Beratungsangebot zum Teilverkauf von Immobilien eingeführt. Mit dem neuen Beratungsangebot zu nachhaltigen Geldanlagen für Einsteiger reagiert die Verbraucherzentrale Hessen erneut zeitnah auf aktuelle Entwicklungen am Finanzmarkt.

  • Austausch über landwirtschaftliche Themen

    Regierungspräsidium Gießen im Gespräch mit Landwirten – Dialog über Regionalplanung, FFH-Gebiete, Wolf und Biber

    Gießen. Ein Austausch auf Augenhöhe. Das ist das Ziel des Jahresgespräches zwischen dem Regierungspräsidium (RP) Gießen und den mittelhessischen Kreisbauernverbänden. War dies während der Corona-Pandemie nicht im direkten Gespräch möglich und musste auf ein Online-Format zurückgegriffen werden, so trafen sich die Beteiligten nunmehr am RP-Standort in Wetzlar wieder in Präsenz. „Wir haben uns in dieser Runde lange nicht gesehen“, sagt demnach Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich, betont aber, dass der Kontakt zugleich nicht abgerissen sei. Ihm sei der Austausch, das Gespräch und damit ein konstruktives Miteinander wichtig.

    Deshalb treffe man sich einmal jährlich um die Themen der Landwirtschaft zu besprechen. „Das alles in einem offenen Dialog“, sagt Ullrich. Dabei waren die Themen breit gefächert. Sie reichten von Freiflächenphotovoltaik vor dem Hintergrund der Regionalplanung über das Kleinstrukturenverzeichnis in der Agrarlandschaft bis hin zur Rückkehr des Wolfes und des Bibers nach Hessen. Erstmals involviert waren die auf Kreisebene angesiedelten Ämter für den Ländlichen Raum.

    Zentral ist es, das vorhandene Wissen über die Themen abzugleichen. Ullrich betont, dass das Regierungspräsidium dabei die Rolle des Umsetzers übernehme. Entscheidungen über die Regelungen der verschiedenen Themen würden in Brüssel, Berlin oder Wiesbaden getroffen. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben vor Ort, müssten für alle Beteiligten praxistaugliche Lösungen gefunden werden. Und die müssten zum einen die gesetzlichen Rahmenvorgaben einhalten und zum anderen müssten alle Beteiligten damit zu Recht kommen. Deswegen gebe es das Angebot zum Jahresgespräch.

    Inhaltlich nahm die Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen und damit verbunden das Thema Freiflächenphotovoltaik und deren Privilegierung einen breiteren Raum ein. Aktuell befinden sich Grundsatzpapiere zu einzelnen Themen in der Bearbeitung. Dabei gehe es unter anderem darum Abwägungen vorzunehmen, wenn verschiedene Interessen für die Flächenausweisungen im Regionalplan vorliegen.

    Eine Flächenkonkurrenz sei unter anderem bei Photovoltaikanlagen erwartbar, erklärt Ullrich. Damit war ein weiterer Punkt angeschnitten. Die Privilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Diese benötigen im Außenbereich normalerweise eine kommunale Bauleitplanung, welche an regionale Vorgaben angepasst werden muss. Das RP informierte in einem Vortrag über die jüngsten Änderungen der Rechtslage. Die Landwirtschaft befürchtet den Verlust von bewirtschaftbaren Flächen.

    Tierschutzrecht und Hygiene waren zwei zentrale Punkte zum Thema Schlachtstätten. Es wurde verdeutlicht, dass das Regierungspräsidium weiterhin seine Expertise in Form von Beratungen und Unterstützung sowie Schulung anbietet und dazu im Austausch mit den Beteiligten sowie den kommunalen Behörden bleibt.

    Die Fauna-Flora-Habitat-Gebietskonferenzen und die Einbindung der Landwirtschaft beschäftigte die Gesprächsrunde ebenfalls. Das Schutzgebietsmanagement in Hessen ist durch die Regierungspräsidien und örtliche Behörden geregelt. Maßnahmenpläne werden unter Beteiligung von Nutzern und Naturschutzvereinen erstellt, um den Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten zu wahren oder wiederherzustellen. Gebietskonferenzen werden alle sechs bis zwölf Jahre durchgeführt, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen. Der landwirtschaftliche Berufsstand wird durch Anwesenheit der Ortslandwirte bei den Gebietskonferenzen einbezogen. Dabei dienen diese Konferenzen einer reinen fachlichen Diskussion und enthalten keine Abstimmungsprozesse.

    Der Wolf breitet sich in Hessen weiter aus. In Mittelhessen wurden elf Nutztiere gerissen. Es wurden nur zwei Anträge auf Billigkeitsleistungen gestellt und genehmigt. Es stehen noch Entscheidungen für zwei Anträge aus. Anträge auf die Entnahme von Wölfen im RP-Bezirk wurden bislang nicht eingereicht. Während es beim Wolf bereits Möglichkeiten zur Entschädigung gibt, ist für den Biber eine entsprechende Richtlinie in Arbeit. Bei dem Biber als streng geschützte Art bedarf jeder Eingriff in seinen Lebensraum einer Ausnahmegenehmigung nach Bundesnaturschutzgesetz, für deren Erteilung die Untere Naturschutzbehörde zuständig ist. Hier gibt es aufgrund der aktuellen Rechtsprechung keine andere Möglichkeit für eine weniger strenge Auslegung. Auch bei diesem Thema bleibe der Austausch wichtig, vor allem das Biber-Management könnte hier künftig neue Lösungsansätze bringen.

    Dass nicht alle Fragen abschließend diskutiert werden konnten, nutzt Regierungspräsident Ullrich zu dem Aufruf, weiter in Kontakt und Austausch zu bleiben.  Die zuständige Leiterin Sonja Heckrodt der RP-Abteilung „Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz“ schließt die fast zweieinhalbstündige und fachlich-engagierte Diskussion mit den Worten: „Herzlichen Dank für das sachliche und konstruktive Gespräch und vor allem für die zahlreichen Themenanmeldungen.“

    Bildunterschrift: Photovoltaik-Freiflächenanlagen – nur eines von vielen Themen beim Jahresgespräch zwischen den Kreisbauernverbänden und dem Regierungspräsidium Gießen.
    Foto: RP Gießen / Henning Brenner

  • Berufe mit Tieren

    abi>> Chat am 3. Mai von 16.00 bis 17.30 Uhr

    Wenn es um eine Arbeit mit Tieren geht, denken die meisten wohl zunächst an den Beruf der Tierärztin beziehungsweise des Tierarzts.

    Aber es muss nicht immer der Hund, die Katze oder das Kaninchen sein. Wer sein Geld mit Tieren verdienen will, hat hierzu mannigfaltige Möglichkeiten. Wer studieren möchte, könnte sich beispielsweise für (Meeres-)Biologie, Tierwissenschaften oder Zoologie entscheiden. Auch bei Agrarwissenschaftler/innen ergeben sich Anknüpfungspunkte mit den geliebten Vierbeinern. Bei den Ausbildungsberufen ist die Auswahl ebenfalls groß. Tiermedizinische Fachangestellte betreuen Hund, Katze, Maus und Co. vor, während und nach einer Behandlung. Tierwirtinnen und Tierwirte halten und versorgen verschiedenes Vieh: Die Ausbildung wird mit Schwerpunkten von Geflügelhaltung über Imkerei bis hin zu Schweinehaltung angeboten. Interessant können zudem Tätigkeiten als Fischwirt/in und Pferdewirt/in sein – um nur zwei weitere Berufe zu nennen.

    Doch was sollte man für einen Beruf mit Tieren mitbringen? Welche Ausbildungen und Studiengänge bereiten auf die Tätigkeit vor? Und was müssen Interessierte der Tiermedizin wissen? Diese und viele weitere Fragen beantworten die Expertinnen und Experten beim nächsten abi» Chat am 3. Mai. Dann steht von 16 bis 17.30 Uhr das Thema „Berufe mit Tieren“ im Fokus.

    Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum (https://chat.abi.de/).
    Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal
    (https://abi.de/interaktiv/chat) veröffentlicht wird.

  • „BA-mobil“ – die App für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur

    „BA-mobil“ – die App für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur

    • Viele Funktionen des BA-Benutzerkontos über die App nutzbar
    • Mehr als 500.000 Downloads bisher

    Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur: Schnell und unkompliziert, ganz einfach vom Smartphone aus. Die „BA-mobil“ App macht das möglich. Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur haben seit nunmehr zwei Jahren die Möglichkeit, viele Funktionen ihres BA-Benutzerkontos über die App zu nutzen. Mehr als 500.000 Kundinnen und Kunden haben die App bereits runtergeladen.

    Analog zum Online-Portal steht neben einem Leistungs- und Vermittlungspostfach eine praktische Terminübersicht zur Verfügung. Auch lassen sich Vermittlungsvorschläge und Stellenangebote verwalten sowie der Bearbeitungsstand des Arbeitslosengeldantrages und Bescheide sowie Nachweise einsehen.

    In diesem Jahr soll eine weitere Funktion hinzukommen: Über eine Upload-Funktion lassen sich dann bequem Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den
    Arbeitslosengeldantrag hochladen. Die App wird kontinuierlich um weitere Funktionen des Online-Portals ergänzt.

    Alle Infos zu App und zum direkten Download:
    https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil