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  • Positiver Frühlingsstart am Arbeitsmarkt

    17897 Personen waren im Monat März im Bezirk der Agentur für Arbeit Gießen arbeitslos gemeldet. Im Vormonat waren 91 Personen weniger gemeldet und im März des Vorjahres waren 2031 Erwerbslose weniger registriert.

    Die Arbeitslosenquote verharrte bei 4,8 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 4,2 Prozent.

    „Gesellschaftliche und wirtschaftliche Ereignisse der letzten Jahre und Monate beeinflussen nach wie vor die Prozesse am Arbeitsmarkt – je nach Region stärker oder schwächer. Unser regionaler Arbeitsmarkt zeichnet sich durch eine krisenfeste Struktur aus. Die Aussichten für das kommende Frühjahr sind positiv, das zeigt schon der März mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit und einem hohen Bestand an offenen Arbeitsstellen. Auch die nationalen und europäischen Prognosen des IAB haben einen optimistischen Grundtenor“, kommentiert Eckart Schäfer, Leiter der Arbeitsagentur Gießen.

    Unterbeschäftigung

    Unterbeschäftigt im engeren Sinne waren im März 25146 Personen, 34 mehr im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahr waren 3137 weniger Personen in der Unterbeschäftigung registriert.

    Gemeldete Stellen

    Arbeitgeber meldeten im Monat März der Arbeitsagentur Gießen sowie den Jobcentern des Kreises Gießen und der Wetterau 1076 neue Arbeitsstellen. Das waren 168 offene sozialversicherungspflichtige Stellen weniger als noch vor einem Monat. Im Vorjahr wurden 271 Arbeitsstellen mehr gemeldet.

    Im Bestand können auf 6444 Stellen zugegriffen werden, 114 mehr als im Februar, jedoch 497 weniger als im März 2022.

    Männer und Frauen

    Die Arbeitslosigkeit sank bei beiden Geschlechtern. 10033 Männer waren erwerbslos gemeldet, 76 weniger als im Februar. Im März 2022 waren 945 Männer weniger gemeldet. Die Arbeitslosenquote ging um 0,1 auf 5,0 Prozent zurück.

    Im Vorjahr betrug die Quote 4,5 Prozent.

    Mit 15 erwerbslosen Frauen weniger waren im März 7864 Frauen registriert. Im Vorjahresmonat waren noch 1086 weniger Frauen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,5 Prozent, im Vorjahr betrug die Quote 3,9 Prozent.

    Besondere Personengruppen

    Nach einem Anstieg der Arbeitslosigkeit der jungen Menschen unter 25 Jahren in den vergangenen drei Monaten, sank die Zahl nun leicht um 9 Personen auf 1689. Im Vorjahr waren noch 374 Jugendliche weniger gemeldet. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,2 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 3,3 Prozent.

    Den dritten Monat in Folge steigt die Zahl der Arbeitslosen über 50 Jahre. Im März waren 5833 Personen als erwerbslos registriert. Das waren 62 mehr im Vormonatsvergleich und 407 mehr im Vergleich zum Vorjahr. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 auf 4,4 Prozent. Im Vorjahr betrug die Quote 4,1 Prozent.

    Die Erwerbslosigkeit bei der Personengruppe der Ausländer stieg um 3 auf 6929. Im Vorjahresmonat März waren noch 1957 Ausländer weniger registriert. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 15,5 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 11,5 Prozent.

    Regionale Unterschiede

    Zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören der Landkreis Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis.

    Im Kreis Gießen waren im Berichtsmonat März 8049 Personen arbeitslos gemeldet, 41 weniger im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahr waren 714 Personen weniger gemeldet. Die Arbeitslosenquote sank leicht um 0,1 auf 5,4 Prozent. Im Vorjahr betrug die Quote 5,0 Prozent.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Erwerbslosen um 37 Personen auf jetzt 7262 gesunken. Im März des Vorjahres waren 838 Personen weniger registriert.  Die Arbeitslosenquote bleib unverändert bei 4,3 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 3,8 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis waren im März 2586 Personen erwerbslos gemeldet, 13 weniger im Vergleich zum Vormonat. Im März 2022 waren 479 Personen weniger registriert. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 auf 4,5 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 3,7 Prozent.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)

    Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) ist die Zahl der Arbeitslosen im Berichtsmonat März gesunken. Die Zahl der Gemeldeten in den Jobcentern Gießen und Wetterau (nach dem Sozialgesetzbuch II) stieg an.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Monat März 6305 Personen arbeitslos gemeldet, 197 weniger im Vergleich zum Vormonat Februar. Im Vorjahr waren 546 Personen weniger registriert.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen stieg um 106 Personen auf nun 11592. Ein Jahr zuvor wurden dort 1485 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im März 5633 Personen, 5 mehr im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahresmonat wurden noch 447 Arbeitslose weniger dort geführt. Im Jobcenter Wetterau waren im März 4378 Personen gemeldet, 76 mehr als im Februar. Im Vorjahr waren noch 660 Personen weniger gemeldet.

    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1581 Arbeitslose im März geführt, 25 mehr zu Februar und 378 mehr im Vergleich zu März 2022.

    Foto: Arbeitsagentur

  • Die besten Denim Styles aller Zeiten zu einem großartigen Preis

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  • Weniger Plastik beim Putzen

    Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps für einen nachhaltigen Frühjahrsputz

    In fast jedem Haushalt wird täglich gespült, gewaschen und geputzt – im Frühjahr oft sogar etwas intensiver. Doch alles, was beim Putzen und Waschen in den Abfluss gelangt, belastet das Abwasser. Viele Reinigungs- und Waschmittel enthalten Kunststoffe, die biologisch nicht abbaubar sind und deren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit nicht ausreichend geklärt sind.

    Beim Putzen gilt: Weniger ist mehr“, sagt Daniela Hubloher, zuständig für die Themen Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Weniger Putzmittel, die umweltschädlich oder gesundheitsgefährdend sind, bedeuten mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz.“

    Kunststoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln sind schwer abbaubar und sollten aus Rücksicht auf die Umwelt möglichst vermieden werden. Dabei ist Mikroplastik inzwischen das kleinere Problem. Mengenmäßig enthalten Wasch-und Reinigungsmittel viel mehr flüssige Kunststoffe. Diese sollen beispielsweise die Schaumbildung reduzieren oder Grauschleier und Verfärbungen verhindern. Es ist gar nicht so leicht, Kunststoffe in Reinigungsprodukten zu vermeiden. Denn im Gegensatz zu Kosmetikprodukten müssen auf der Verpackung von Wasch- und Reinigungsmitteln nicht alle Inhaltsstoffe aufgeführt werden.

    Tipps der Verbraucherzentrale für nachhaltiges Putzen

    -Achten Sie beim Kauf von Reinigungsmitteln auf das Siegel Blauer Engel oder das EU Ecolabel.

    -Reduzieren Sie das Sortiment an Putzmitteln. Das entlastet die Umwelt und die Haushaltskasse.

    -Mit einem zertifizierten Allzweckreiniger, einem Handspülmittel, einem Scheuerpulver und einem Essigreiniger können Sie den ganzen Haushalt reinigen.

    -Nachhaltige Putzmittel können Sie sich aus wenigen Zutaten, wie Natron, Zitronensäure und Essig auch selbst herstellen.

    -Waschen Sie Vorhänge, Decken und Kissen- und Möbelbezüge bei möglichst geringen Temperaturen und dosieren Sie das Waschmittel entsprechend dem Grad der Verschmutzung und der Wasserhärte.

    -Verwenden Sie möglichst Pulverwaschmittel und kein flüssiges Waschmittel.

    Weitere Informationen zu Plastik sparen im Alltag und Rezepte für Reinigungsmittel zum Selbermachen gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hessen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/plastiksparen.

  • Modernisierungen clever finanzieren

    Energieverbrauch senken, Umwelt entlasten, Kosten sparen: Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um energetische Sanierung im Überblick.

    -Alles, was Immobilieneigentümer/-innen jetzt wissen sollten: Nutzen, Finanzierung und staatliche Förderprogramme einer energetischen Sanierung im Überblick.

    -Wir beantworten die häufigsten Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Vorhaben finanziell realisieren können – auch für zukünftige Instandhaltungen und Modernisierungen.

    -Mit attraktiven Sonderkonditionen unseres Partners Badenia können Sie sich attraktive Vorteile sichern.

    Immobilieneigentümer/-innen in Deutschland beschäftigen sich mit der Frage, was eine energetische Sanierung kostet, was sie bringt, wie sie gefördert wird und wie man sie am besten finanziert. Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen.

    Was ist eine energetische Sanierung?

    Bauliche Änderungen an einem Gebäude mit dem Zweck, den Energieverbrauch fürs Heizen, die Warmwasseraufbereitung oder das Lüften zu senken, bezeichnet man als „energetische Sanierung“. Energieberater helfen dabei herauszufinden, welche energetischen Maßnahmen für Ihr Haus in welcher Reihenfolge sinnvoll und möglich sind.

    Was kann eine energetische Sanierung bringen?

    Auch wenn eine energetische Maßnahme zunächst Kosten verursacht, lohnt sie sich meist auf lange Sicht. Folgende Vorteile ergeben sich:

    -Wertsteigerung der Immobilie

    -Reduzierung des Energieverbrauchs

    -Einsparungen beim Heizen und für Warmwasser

    -weniger Abhängigkeit bei steigenden Energiepreisen

    -Beitrag für Umwelt und Klimaschutz

    Besteht eine Pflicht zur energetischen Sanierung?

    Für Immobilien, die vor 2002 gebaut wurden, besteht in der Tat bereits heute eine Pflicht zum energetischen Sanieren. Und zwar für Besitzer, Käufer oder auch Erben. Darunter fällt zum Beispiel das Dämmen der obersten Geschossdecke sowie von Heizungs- und Warmwasserrohren. Die energetischen Vorgaben für Gebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Hier wird zum Beispiel definiert, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Die EU sieht außerdem vor, dass alle Wohngebäude bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse D aufweisen. Demnach sind in Deutschland mehrere Millionen Wohneinheiten der Energieeffizienzklassen E, F, G und H in den nächsten Jahren zu modernisieren.

    Gibt es Strafen bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

    Wer die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) leichtfertig oder gar vorsätzlich nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Beispiele sind die Nichteinhaltung von Nachrüstpflichten oder die nicht rechtzeitige Vorlage des Energieausweises.

    Wie kann ich mich wappnen für zukünftig steigende Anforderungen?

    Beginnen Sie mit einem Rücklagenkonto fürs Wohnen und sichern Sie sich jetzt noch Bauspardarlehen mit attraktiven Konditionen für zukünftige Instandhaltungen und Modernisierungsvorhaben. Experten empfehlen, als Richtwert monatlich 1-2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zurückzulegen.

    Kann ich Unterstützung vom Staat erwarten?

    Ja, das ist möglich. Förderung gibt es zum Beispiel in Form von Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), und das nicht nur für die eigentliche Maßnahme, sondern auch schon für die Fachplanung und Baubegleitung von energetischen Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten.

    Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Dämmungen), der Tausch und der Einbau neuer Heizungsanlagen, der Einsatz von optimierter Anlagentechnik (Lüftungsanlagen) sowie die Optimierung bestehender Heizungen (Hydraulischer Abgleich).

    BAFA-Förderübersicht zum Download

    Erhalten Sie hier einen Überblick zu den möglichen Förderungen.

    Hinweis: Maßnahmen bis 50.000 Euro sind bei der Badenia Bausparkasse finanzierbar* ohne Grundbucheintrag.

    * Bonität vorausgesetzt.

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    TIPP: Nutzen Sie Angebote wie die der Badenia Bausparkasse für Ihre energetische Sanierung. Die Badenia gewährt Ihnen bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sonderkonditionen. Mehr erfahren Sie im Rahmen eines Finanzcoachings.

  • Sicher ist sicher: Darum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll

    Im Laufe des Arbeitslebens wird jeder vierte Arbeitnehmer mindestens einmal berufsunfähig. Wie Sie Ihre eigene Arbeitskraft und damit Ihre finanzielle Lebensgrundlage absichern.

    -Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit sind auch bei jungen Menschen vor allem psychische und weniger körperliche Erkrankungen.

    -Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt finanziellen Rückhalt. Sie sollte im besten Fall vorausschauend so früh wie möglich abgeschlossen werden.

    -Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung möglich. Diese ist günstiger, bietet aber auch geringeren Schutz.

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ist das eigentlich?

    Wer aufgrund einer längeren Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann, verliert in der Regel seine finanzielle Existenzgrundlage. Hier springt unter strengen Voraussetzungen die Deutsche Rentenversicherung ein. Dann erhalten Betroffene eine sogenannte volle Erwerbsminderungsrente, die allerdings nur rund ein Drittel des letzten Bruttogehalts beträgt. Genau diese existenzielle Lücke schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Mit ihr sichern Sie Ihre eigene Arbeitskraft während Ihres gesamten Berufslebens ab.

    Nicht zu verwechseln: Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

    -Arbeitsunfähigkeit beschreibt einen Zustand, in dem Sie vorübergehend nicht arbeiten können. Das betrifft bereits jeden, der sich von seinem Arzt krankschreiben lässt.

    -Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn Sie Ihren derzeitigen Beruf mindestens sechs Monate lang nicht mehr ausüben können.

    -Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, irgendeinen Beruf auszuüben.

    Jung, gesund, fit: Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem sinnvoll?

    In Deutschland wird jeder vierte Arbeitnehmer vor Eintritt des Rentenalters berufsunfähig. Jeder Vierte bis Fünfte scheidet sogar vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Hinter diesen Zahlen verbergen sich jedoch nicht nur ältere Menschen mit körperlichen Beschwerden. Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit bei jungen Leuten sind psychische Erkrankungen, allen voran Burn-out und Depressionen.

    Doch warum Geld für eine Versicherung ausgeben, wenn Sie sich rundum gesund fühlen? Hier gilt: Besser haben als brauchen – und je früher, desto besser. Gerade in jungen Jahren ist Ihre Gesundheit Ihr wichtigstes Kapital. Sie haben in der Regel weniger Beschwerden und sind körperlich fitter als in fortgeschrittenem Alter. Und solange Sie jung und gesund sind, ist auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie einfacher und günstiger.

    Gut zu wissen: Ist es für eine Berufsunfähigkeitsversicherung irgendwann zu spät?

    Wer mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu lange wartet, erhöht mit fortgeschrittenem Alter auch sein Risiko zu erkranken. Und das treibt den Preis Ihrer Versicherung in die Höhe. Zu spät ist es für eine Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch erst, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Dann zahlt die Versicherung bei einer Krankheit oder einem Unfall nichts mehr. Auch wenn Sie erst im fortgeschrittenen Alter Ihre Arbeitskraft absichern möchten, lohnt sich eine Versicherung unterm Strich zu jedem möglichen Zeitpunkt.

    Alternative Grundfähigkeitsversicherung: Was deckt sie ab?

    Eine Grundfähigkeitsversicherung kann eine preisgünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein, wenn Sie Vorerkrankungen haben oder Ihr Beruf nicht versicherbar ist. Ihr Schutz fällt allerdings deutlich geringer aus und Sie versichern nur Ihre Grundfähigkeiten, nicht Ihre gesamte Arbeitskraft. Die Merkmale einer Grundfähigkeitsversicherung im Überblick:

    -Auszahlung einer vereinbarten Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit. In der Regel muss dieser Verlust mindestens sechs Monate bestehen. Als Vergleich: Die BU-Versicherung zahlt, wenn eine Person krankheitsbedingt in ihrem aktuellen Job weniger als 50 Prozent leisten kann.

    -Das Hör-, Seh- und Sprechvermögen ist in der Regel immer abgedeckt. Welche weiteren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten versichert sind, ist sehr individuell.

  • Öffnungszeiten der Arbeitsagentur und BiZ rund um Ostern und in den Ferien

    An Gründonnerstag, 6. April ist die Arbeitsagentur bis 16 Uhr dienstbereit
    Am 7. und 10. April bleibt die Arbeitsagentur geschlossen
    Das Berufsinformationszentrum (BiZ) ist in den Osterferien geschlossen

    Die Agenturen für Arbeit an den Standorten Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach haben an Gründonnerstag (6. April) bis 16 Uhr geöffnet. Die Abendsprechstunde entfällt. An Karfreitag, 7. April und Ostermontag, 10. April sind die Arbeitsagenturen geschlossen. Das Berufsinformationszentrum (BiZ) in der Arbeitsagentur Gießen ist, aufgrund Renovierungsarbeiten, in den Osterferien geschlossen. Wiedereröffnung ist am 25. April.

    Telefonisch ist die Arbeitsagentur, auch an Gründonnerstag, bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0800 4 5555 00 kostenfrei erreichbar. Ganz einfach und flexibel sind viele Informationen und Services der Bundesagentur für Arbeit auch digital verfügbar: www.arbeitsagentur.de/eservices

    Das BiZ ist in den Osterferien dennoch erreichbar. Per E-Mail unter BiZ.Giessen@arbeitsagentur.de oder unter www.arbeitsagentur.de/biz-themeninseln

    Foto: Arbeitsagentur

  • „Unser Auftrag ist es, diejenigen zu schützen, die hier Spaß haben wollen“

    Vor Eröffnung der Gießener Frühjahrsmesse: Regierungspräsident Dr. Ullrich begleitet Erfahrungsaustausch zur Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten an der Ringallee

    Gießen. Einen Tag vor der Eröffnung wird noch an den letzten Details der Frühjahrsmesse an der Gießener Ringallee gearbeitet: Strahler an Fahrgeschäften werden kontrolliert, Zelte gereinigt oder LED-Lampen ausgetauscht. Dass die Flieger im Kinderkarussell überhaupt abheben dürfen oder das nagelneue Riesenrad „Ostsee-Stern“ seine hohen Kreise ziehen kann, dafür ist die Gebrauchsabnahme der sogenannten Fliegenden Bauten am wichtigsten. Dabei handelt es sich um Fahrgeschäfte oder Zelte ab einer bestimmten Größe, die genehmigt werden müssen. Sie müssen nach jeder Aufstellung durch die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für den Gebrauch abgenommen werden.

    Das Regierungspräsidium (RP) Gießen ist zentral für ganz Hessen für die Erteilung und Verlängerung der Genehmigungen zuständig. Um die Sicherheit beim Betrieb der Bauten zu gewährleisten, veranstaltete heute das RP Gießen in Zusammenarbeit mit dem TÜV Thüringen einen Erfahrungsaustausch der unteren Bauaufsichtsbehörden zu den Grundlagen und den Problemen bei der Gebrauchsabnahme. Wobei sich die fast 50 Teilnehmerinnen und -nehmer aus 25 Behörden dort austauschten, wo aktuell in Mittelhessen die meisten Fliegenden Bauten zu finden sind: auf der Gießener Frühjahrsmesse.

    „Unser Auftrag ist es, diejenigen zu schützen, die hier Spaß haben wollen“, umreißt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich während seiner Begrüßung die Aufgabe der Bauaufsicht, stellvertretend für die Gruppe der Kontrolleure, die die Fahrgeschäfte vor der Inbetriebnahme begutachten. Auch dieses Mal sind wieder zahlreiche Bauten angemeldet. Etwa ein Drittel der aufgebauten Fahrgeschäfte werden der Gebrauchsabnahme unterzogen. Das Ziel dabei ist klar: Fliegende Bauten mit Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, sollen dadurch erst gar nicht in Betrieb gehen.

    An der Ringallee angekommen, verteilt sich der Tross für den praktischen Teil über dem Messegelände. In Gruppen aufgeteilt, führen die Teilnehmerinnen und -teilnehmer mit den Sachverständigen des TÜV Thüringen die Gebrauchsabnahmen an den Fliegenden Bauten durch. Hierbei steht der Erfahrungsaustausch untereinander im Vordergrund. Die TÜV-Sachverständigen geben Hilfestellung und stehen für Fragen zur Verfügung.

    Die erste Station von Regierungspräsident Ullrich, selbst leidenschaftlicher Heimwerker und deshalb technisch interessiert, ist ein Autoscooter. Er nutzt die Chance und macht genau das, was er zu Beginn angekündigt hatte: „Ich werde auch aus persönlichem Interesse die eine oder andere Frage stellen.“ Auch an den weiteren Stationen gibt es einen lockeren, aber fachlich intensiven Austausch zwischen TÜV-Prüfer Christian Elle, den jeweiligen Schaustellern und der Kleingruppe. Der offene Dialog untereinander und fachsimpeln, immer wieder auch mit dem prominenten Gast, stehen im Vordergrund.

    Ziel der aufwändigen Veranstaltung ist es, die unteren Bauaufsichten bei Ihrer Aufgabe – der Durchführung der Gebrauchsabnahme – zu unterstützen. Das RP richtete den Erfahrungsaustausch in Zusammenarbeit mit dem TÜV Thüringen bewusst einen Tag vor der offiziellen Eröffnung direkt auf der Gießener Frühjahrmesse aus. Eingeladen waren alle unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Hessen. Mit dabei waren auch zwei Vertreter des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes. Vor der praktischen Arbeit erfolgte in den Räumlichkeiten des RP Gießen ein theoretischer Teil, in dem die Sachverständigen des TÜV Thüringen einen Vortrag zu den Grundlagen und Problemen bei Gebrauchsabnahmen hielten.

    Stichwort: Fliegende Bauten
    Fliegende Bauten sind nach § 78 der Hessischen Bauordnung (HBO) Absatz 1 bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, benötigen genehmigungspflichtige Fliegende Bauten eine Ausführungsgenehmigung in Form eines Prüfbuches (Absatz 2). Das Regierungspräsidium Gießen erteilt, verlängert und überträgt dafür die Ausführungsgenehmigungen.

    Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/wirtschaft-und-planung/bauwesen zu finden.

    Bildunterschrift: Ein Klassiker auf der Frühjahrsmesse an der Gießener Ringallee: Christian Elle vom TÜV Thüringen schaut sich mit seiner Gruppe und Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (Mitte) einen Autoscooter für die Informationsveranstaltung zur Gebrauchsabnahme genau an.

    Foto: RP Gießen

  • Anlagen erzeugen künftig Strom aus erneuerbaren Energien für etwa 7.000 Haushalte

    Regierungspräsidium Gießen genehmigt Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Windpark Höhlerberg in Fernwald und Lich

    Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Windpark Höhlerberg immissionsschutzrechtlich genehmigt. Eine Anlage soll in der der Gemeinde Fernwald (Gemarkung Steinbach) und eine im Stadtgebiet Lich (Gemarkung Lich) gebaut werden. Die Windenergieanlagen werden einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele leisten. Sie werden einen Stromertrag von circa 28.000 Megawattstunden (MWh) pro Jahr liefern können. Damit könnten insgesamt etwa 7.000 Haushalte ihren jährlichen Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken.

    Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung und der Betrieb von zwei modernen Windenergieanlagen vom Typ Nordex N163 mit Nabenhöhen von 164 Metern, Rotordurchmessern von 163 Metern sowie einer Gesamthöhe von 246 Metern. Die Nennleistung beträgt 5,7 Megawatt (MW). Die Genehmigung beinhaltet den Bau der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen sowie der Lager, Kranstell- und Vormontageflächen. Ebenfalls eingeschlossen sind die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Rodungs- und Wiederaufforstungs- und auch die naturschutzrechtlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung werden zwei Löschwasserzisternen im Umfeld der Anlagen installiert.

    Die neu genehmigten Windenergieanlagen sind die ersten, die in dem Vorranggebiet 4117 errichtet werden. Dieses ist im Teilregionalplan Energie Mittelhessen für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Antragstellerin für das Genehmigungsverfahren ist die Windenergiepark Höhlerberg GmbH aus Oberkirch (Baden-Württemberg).

    Im Rahmen des Verfahrens wurden auch eine Vielzahl von Umweltbelangen, wie z.B. der Schutz von Wasser und Boden, der Immissionsschutz und dort insbesondere die Aspekte Lärm und Schattenwurf oder die Bereiche des Naturschutz- und Forstrechts geprüft und Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes, der Luftverkehrssicherheit, des Brandschutzes und vieles mehr geklärt. Nach eingehender Prüfung aller Belange konnte unter Festlegung von Auflagen und Nebenbestimmungen letztlich die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden.

    Foto: RP Gießen

  • Europa entdecken mit dem DiscoverEU-Programm

    EU-Informationszentrum im Regierungspräsidium Gießen:
    Bewerbungen für junge Leute bis Mittwoch, 29. März, um 12 Uhr möglich

    Gießen. Das EU-Informationszentrum im Regierungspräsidium Gießen weist auf ein besonderes Angebot der Europäischen Union hin: Mit dem DiscoverEU-Programm haben junge Menschen die Möglichkeit, Europa mit einem kostenlosen Zugticket zu entdecken. DiscoverEU-Reisetickets funktionieren ähnlich wie Interrail-Tickets. „Wer diese Chance nutzen, Europa entdecken und seine atemberaubenden Landschaften erkunden möchte, kann sich für eines der rund 35.000 DiscoverEU Reisetickets bewerben“, erklärt der Leiter des EU-Informationszentrums Michael Schär. Dies ist noch bis Mittwoch, 29. März, um 12 Uhr möglich.

    Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die zwischen dem 1. Juli 2004 und dem 30. Juni 2005 geboren sind und in einem EU-Land bzw. einem der Erasmus+ Länder leben. Die Chancen bei der Verlosung für Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland stehen gut: 2022 war jede zweite Bewerbung um eines der begehrten Reisetickets erfolgreich. Neben dem Reiseticket gibt es eine Jugendkarte mit Rabatten für Kulturbesuche, Sport, Transportmittel, Unterkunft und Verpflegung.

    Zudem organisieren viele nationale Jugendagenturen Meet-ups in Form von abwechslungsreichen Kulturprogrammen mit einer Dauer von ein bis drei Tagen, zu denen sich DiscoverEU-Teilnehmende anmelden können. Die Meet-Ups sind kostenlos, vermitteln Kultur und Tradition der jeweiligen Länder und Städte und sind die ideale Gelegenheit, um Reise-Buddys zu finden.

    Informationen und Anmeldeformular: https://youth.europa.eu/discovereu_de

    Bild: Deutsche Bahn

  • Grün- und Astschnitt richtig entsorgen

    Pflanzliche Abfälle gehören auf den Kompost oder in die Biotonne – RP Gießen weist hin: Verbrennen nur in Ausnahmefällen

    Gießen. Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen: Grund genug, den Garten für die neue Saison auf Vordermann zu bringen. Insbesondere bei diesem „Frühjahrsputz“ fallen regelmäßig große Mengen an Grün- und Astschnitt an. Wie in jedem Jahr stellt sich da schnell die Frage: Wohin mit dem anfallenden Material? Die Antwort dafür liefert das Regierungspräsidium (RP) Gießen. Und eines vorweg: „Die pflanzlichen Abfälle zu verbrennen ist heute weder zeitgemäß noch rechtmäßig“, erläutert Martin Rößler, Regierungsvizepräsident des RP.

    Bei der Gartenarbeit anfallender Grün- und Astschnitt ist – wie jeder andere Abfall – nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig einer stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. „Nur ausnahmsweise ist eine Abfallbeseitigung zulässig – etwa, weil von den Abfällen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht und eine Verwertung nicht in Betracht kommt“, erklärt Dr. Johannes Bachmann. Er leitet das Dezernat für Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallvermeidung beim RP. Grün- und Astschnitt sei vorrangig einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Zum Beispiel auf dem Kompost.

    Denn bei einer Verwertung von Gartenabfällen entsteht ein wertvolles Düngemittel. Gibt es keinen solchen Haufen, oder sind die Mengen zu groß, müssen die Gartenabfälle über die Biotonne oder sonstige Sammlungen entsorgt werden. Das kann über die Müllabfuhr erfolgen – oder eine Sammelstelle für Grünabfall. Von dort wird das Material dann beispielsweise einer industriellen Kompostierungsanlage zugeführt. Geeignetes, holziges Material kann in anderen Anlagen zu Holzhackschnitzeln verarbeitet werden. In jedem Fall steht am Ende des Verwertungsprozesses ein Produkt, dass entweder im Garten- und Landschaftsbau, der Landwirtschaft – oder bei der Erzeugung von Energie – in Holzfeuerungsanlagen sinnvoll eingesetzt werden kann, sagt Bachmann.

    Derweil handelt es sich beim Verbrennen von Gartenabfällen um eine klassische Beseitigungsmaßnahme. Aus einer offenen Verbrennung wird gerade kein energetischer Nutzen gezogen. Darüber hinaus enthält der Feuerqualm neben zahlreichen Schadstoffen auch erhebliche Feinstaubanteile und ist folglich gesundheitsschädlich. Nur wenn eine Verwertung der pflanzlichen Gartenabfälle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, kommt ausnahmsweise eine Beseitigung durch Verbrennung in Betracht.

    Doch auch hier gilt es einige Vorgaben zu beachten: So dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle verbrannt werden – und nur am Ort ihrer Entstehung. Es sind Mindestabstände unter anderem zu Wohnbebauung, Straßen und Naturschutzgebieten einzuhalten. Das Feuer darf zudem nur zu bestimmten Tageszeiten und bei geeigneten Witterungsbedingungen entfacht werden. Außerdem ist die Verbrennung den zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen unter Angabe des Orts der Verbrennung vorab anzuzeigen. Auf diese Weise soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Feuerwehr nicht unnötig ausrückt.

    Den genauen rechtlichen Rahmen regelt die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

    Keine grundsätzlichen Bedenken bestehen aus abfallrechtlicher und abfallwirtschaftlicher Sicht gegen die Brauchtumsfeuer. Dazu gehören das Oster-, Mai-, Sonnenwend-  oder Hutzelfeuer. Voraussetzung ist aber auch hier, dass ausschließlich unbehandelte, naturbelassene Hölzer und Reisig verfeuert werden. Bau- und Abbruchhölzer, Sperrmüll oder andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Die zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen sollten jedoch auch über solche Vorhaben von den Verantwortlichen vorab informiert werden, um kostspielige Feuerwehreinsätze zu vermeiden.

    Bildunterschrift: Grün- und Astschnitt aus dem Garten gehört entweder auf den Kompost oder in die Biotonne. Foto: RP Gießen