Blog

  • Berufliche Neuorientierung gefragt?

    Wenn nicht Plan A, dann halt B oder C

    Berufliche Neuorientierung gefragt?

     

    • Arbeitslose und Beschäftigte können neues Beratungsangebot „Berufsberatung im Erwerbsleben“ in der Arbeitsagentur Gießen in Anspruch nehmen

     

    • Ergebnisoffene Beratung steht im Vordergrund

     

    • Schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung

     

    Die Gründe sich beruflich zu verändern sind vielschichtig. Von gesundheitlichen Einschränkungen und familiären Veränderungen bis hin zu Veränderungen im Betrieb. „Lebenslanges Lernen“ ist mit einer beruflichen Veränderungen oft eng verbunden.

    Mit dem neuen Angebot „Berufsberatung im Erwerbsleben“ unterstützt die Agentur für Arbeit Gießen Arbeitslose und auch Beschäftigte bei der weiteren Planung ihres Berufslebens. Die Beratung ist freiwillig und ergebnisoffen.

     

    „Wir zeigen Personen, die unsere Beratung in Anspruch nehmen, auf, wie sie eine berufliche Neuorientierung oder eine Qualifizierung angehen und konkret umsetzen können. Hierbei geben wir auch einen Überblick über Weiterbildungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Auch beraten wir zur Entwicklung auf dem regionalen Arbeitsmarkt und wie man sich dort gut positioniert,“ erklärt Beraterin Kirsten Meub ihre Arbeit.

     

    Ein zentraler Punkt in der persönlichen Beratung besteht in dem großen Netzwerk zu anderen Institutionen und Ansprechpartnern. Hiervon profitieren die zu Beratenden unmittelbar.

     

    Das Team der „Berufsberatung im Erwerbsleben“ steht für Anfragen und Terminvereinbarungen unter der Rufnummer 0641 – 9393 705 oder per E-Mail unter Giessen.BBiE@arbeitsagentur.de zur Verfügung.

     

    Weitere Informationen gibt es im Internet unter:

    www.arbeitsagentur.de/k/berufsberatung-erwachsene

  • Plastik sparen im Alltag

    Ausstellung und Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen in Giessen

    Das Einwegkunststoffverbot bestimmter Artikel seit Mitte 2021, das Plastiktütenverbot seit 2022 und die Mehrwegpflicht seit dem 01. Januar 2023: Deutschland will den Plastikkonsum Schritt für Schritt senken. Was jeder Einzelne dazu beitragen kann, dass privat weniger Plastikmüll anfällt,  erfahren Interessierte jetzt in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Gießen.

    Ausstellung „Plastik sparen beim Einkauf, zu Hause und Unterwegs“ (13.01. bis 31.03.23, Gießen, Südanlage 4, zu den Öffnungszeiten dienstags und mittwochs von 10.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 10.00 bis 13.00 Uhr)

    Interessierte erhalten Informationen zur Mehrwegpflicht und können Mehrwegbecher verschiedener Anbieter genauer unter die Lupe nehmen. Sie erfahren, wie sich der Verpackungsmüll reduzieren lässt und lernen einfache Haushaltstricks kennen, die Umwelt und Geldbeutel schonen. Die Ausstellung zeigt Besucherinnen und Besuchern außerdem anschaulich, wie sie Mikroplastik beim Waschen reduzieren können.

    Der Besuch der Ausstellung ist kostenfrei. Gruppen melden sich vorher an unter (0641) 76 234 oder giessen@verbraucherzentrale-hessen.de.

    Vortrag „Ausgepackt und ausgedient: So reduzieren Sie den Verpackungsmüll“ (24.01.23, 18 – 19.30 Uhr, Gießen, Südanlage 4)

    Wie gut funktioniert das Recycling von Kunststoffen in Deutschland? Und sind Papier, Glas und Co. wirklich nachhaltiger als Plastikverpackungen? Teilnehmende können sich auf viele Tipps freuen, wie sie den Verpackungsmüll im Alltag reduzieren können.

    Die Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter giessen@verbraucherzentrale-hessen.de möglich. 

    Mehr Informationen auf verbraucherzentrale-hessen.de/plastiksparen

    Über die Verbraucherzentrale Hessen:
    Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen. 

    Das Projekt „Plastik sparen – beim Einkauf und unterwegs“ bietet Informationen und Tipps der Verbraucherzentrale Hessen für Verbraucherinnen und Verbraucher, um bei Lebensmitteln, Kosmetik und Textilien Plastik sparen und vermeiden zu können. Das Projekt ist Teil der Plastikvermeidungsstrategie des Landes Hessen, gefördert vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

  • Entlastungen 2023: Neues Jahr – mehr Geld

    Die Bundesregierung hat einige Maßnahmen verabschiedet, um Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. So können Sie die Neuerungen, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind, nutzen.

    2023 bringt finanzielle Neuerungen. Es winken viele Entlastungen, die Sie in Absicherung und Vorsorge investieren können. Welche Veränderungen anstehen und wie Sie sich am besten darauf einstellen.

    Familie

    Höhere Zahlungen für den Nachwuchs

    Dank des dritten Entlastungspakets profitieren Familien seit dem 1. Januar von diversen Erhöhungen bei Fördergeldern.

    • Kindergeld: Seit Jahresbeginn gibt es ab dem ersten Kind monatlich 250 Euro Kindergeld. Zuvor gab es für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte 225 Euro.
    • Kinderfreibetrag: Er wird um 202 Euro heraufgesetzt auf 3.012 Euro pro Kind und 2024 noch einmal um 180 Euro auf dann 3.192 Euro pro Kind.
    • Kinderzuschlag: Für erwerbstätige Eltern mit niedrigem Einkommen steigt der monatlich Kinderzuschlag auf bis zu 250 Euro im Monat.

    Wohnen

    Mehr Wohngeld für mehr Haushalte

    Die Zahl der Haushalte mit Wohngeldanspruch steigt ab Januar von rund 600.000 auf etwa zwei Millionen.

    • Anspruchsberechtigt kann sein, wer in einer gemieteten oder eigenen Immobilie wohnt.
    • Der Wohngeldanspruch wird anhand von Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort berechnet.
    • Das Wohngeld steigt im Schnitt von 180 Euro im Monat auf 370 Euro.

    Altersvorsorge

    Basisrente: Zu 100 Prozent absetzbar

    Das Bundesfinanzministerium will mit der Entlastung die „doppelte Besteuerung“
    von Renten aus der Basisversorgung vermeiden. Dazu zählt neben der gesetzlichen etwa auch die Basisrente. Mit einer Basisrente lässt sich steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen.

    • Beiträge zur Basisrente sind ab dem 1. Januar 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.

    Krankenversicherung

    Krankenversicherungen erhöhen Beiträge

    • Bei den Krankenkassen steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte. Außerdem wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angehoben und damit auch der Höchstbeitrag. Gerade Gutverdienende zahlen so drauf.
    • Die private Krankenversicherung (PKV) hebt die Beiträge an – im Schnitt um drei Prozent. Langfristig stiegen die Beiträge hier allerdings weniger: zwischen dem Jahr 2013 und 2023 im Schnitt um 2,8 Prozent pro Jahr, gegenüber 3,4 Prozent in der GKV.

    Homeoffice

    Steuern sparen mit Heimarbeit 

    Die in der Coronapandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale soll jetzt dauerhaft mehr Ersparnis bringen.

    • Sie soll von fünf auf sechs Euro pro Homeoffice-Tag steigen und für maximal 210 Tage in Anspruch genommen werden können. Damit soll sich der steuerlich absetzbare Betrag von höchstens 600 auf bis zu 1.260 Euro erhöhen.
    •  Die Pauschale wird allerdings in die Werbungskostenpauschale eingerechnet, die auf 1.230 Euro steigt.
  • Kontinuität bestimmt den Arbeitsmarkt

    Im Agenturbezirk Gießen sank die Arbeitslosigkeit den vierten Monat in Folge auf 16.668 im Dezember
    Im Jahresdurchschnitt weniger Erwerbslose als in den Jahren 2021 und 2020
    Im Monat Dezember weniger neue Arbeitsstellen gemeldet
    Im Jahresdurchschnitt 2022 geringerer Stellenzugang im Vergleich zum Vorjahr, jedoch deutlich mehr als 2020

    Im abgelaufenen Monat Dezember waren 16.668 Personen arbeitslos gemeldet, 222 weniger im Vergleich zum Vormonat. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,5 Prozent. Im Dezember des Vorjahres waren 746 Erwerbslose weniger gemeldet. Die Quote betrug 4,2 Prozent.

    „Dass die Zahl der Arbeitslosen im Dezember den vierten Monat in Folge sank, ist ein gutes Signal für die Region. Auch im Jahresdurchschnitt waren im abgelaufenen Jahr weniger Menschen erwerbslos gemeldet im Vergleich zu den Krisen-Jahren 2020 und 2021. Auch wenn die Neumeldungen an offenen Arbeitsstellen in 2022 leicht hinter dem Jahresdurchschnitt von 2021 zurückblieben, lagen sie deutlich über dem Niveau von 2020“, kommentiert Michael Beck, Geschäftsführer Operativ der Arbeitsagentur Gießen. „Auch wenn das Jahr positiv abgeschlossen hat, betrachten wir die Entwicklung der Wirtschaft dennoch aufmerksam, um frühzeitig agieren zu können.“

    Kurzarbeit
    Im Dezember haben 72 kurzarbeitende Betriebe im Bezirk der Agentur für Arbeit Gießen einen Antrag auf Auszahlung von Kurzarbeitergeld (KuG) gestellt und auch bewilligt bekommen. Das waren 14 Betriebe weniger im Vergleich zum Vormonat.  

    Unterbeschäftigung
    23775 Personen waren in der Unterbeschäftigung im engeren Sinne registriert. Das waren 1813 Personen mehr im Vergleich zu Dezember 2021. 

    Gemeldete Stellen
    Arbeitgeber meldeten der Arbeitsagentur Gießen sowie den Jobcentern des Kreises Gießen und der Wetterau im Monat Dezember 940 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen. Das waren 272 Stellen weniger im Vergleich zum Vormonat und 439 weniger zum Monat Dezember 2021.

    Im Bestand befanden sich 6559 offene Arbeitsstellen. Das waren 570 Stellen weniger im Vergleich zu November und 3 weniger zum Vorjahr.   

    Männer und Frauen
    9237 Männer waren arbeitslos gemeldet. Das waren 57 mehr als im November und 183 mehr im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,6 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 4,5 Prozent.

    Im abgelaufenen Monat waren 7431 Frauen erwerbslos registriert. Im Vormonat waren 279 Frauen mehr gemeldet. Im Vergleich zu Dezember 2021 steig die Arbeitslosigkeit um 563 Personen an. Die Quote sank um 0,2 auf 4,2 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 3,9 Prozent.

    Besondere Personengruppen
    Die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahre stieg um 35 auf 1516 Personen. Im Vorjahresvergleich stieg die Erwerbslosigkeit bei den Jüngeren um 156. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozent auf 3,8 Prozent. Im Dezember 2021 lag die Quote bei 3,4 Prozent.

    Die Erwerbslosigkeit der über 50-jährigen sank erneut um 75 auf 5352. Im Dezember des Vorjahres waren 62 Ältere mehr gemeldet. Die Quote sank um 0,1 auf 4,0 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 4,1 Prozent.

    Im abgelaufenen Monat Dezember sank die Erwerbslosigkeit bei der Personengruppe der Ausländer um 145 auf 6463. Die Arbeitslosenquote sank ebenfalls von 14,8 auf 14,5 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 11,4 Prozent.

    Regionale Unterschiede
    Zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören der Landkreis Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis.

    Im Kreis Gießen waren im Berichtsmonat Dezember 7518 Personen arbeitslos gemeldet, 187 weniger im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahr waren 3 Personen weniger gemeldet. Die Arbeitslosenquote sank von 5,2 auf 5,1 Prozent. Im Vorjahr betrug die Quote 5,1 Prozent.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Erwerbslosen um 1 Person auf jetzt 6763 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren damals 351 Arbeitslose weniger registriert. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 4,0 Prozent. Im Dezember 2021 lag die Quote bei 3,8 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis waren im abgelaufenen Monat 2387 Personen erwerbslos gemeldet, 34 Personen weniger im Vergleich zum Vormonat. Im Dezember des Vorjahres waren 392 Personen weniger registriert. Die Arbeitslosenquote ank um 0,1 auf 4,2 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 3,5 Prozent.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)
    Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) ist die Zahl der Arbeitslosen im Berichtsmonat Dezember gestiegen. Die Zahl der Gemeldeten in den Jobcentern Gießen und Wetterau (nach dem Sozialgesetzbuch II) war rückläufig.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Monat Oktober 5687 Personen arbeitslos gemeldet, 189 mehr im Vergleich zum Vormonat November. Im Vorjahr waren 150 Personen weniger registriert.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen sank um 411 Personen auf nun 10981. Ein Jahr zuvor wurden dort 596 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im Dezember 5419 Personen, 218 weniger im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahresmonat wurden noch 16 Arbeitslose weniger dort geführt. Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4108 Personen gemeldet, 104 weniger als im Vormonat November. Im Vorjahr waren noch 326 Personen weniger gemeldet. Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1454 Arbeitslose im Dezember geführt, 89 weniger zu November und 286 mehr im Vergleich zu Dezember 2021.

  • Specials im Januar

    Liebe Sportsfreude,

    im neuen Jahr haben wir viele Specials für euch vorbereitet:
    Sichert euch eine Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von 12 Monaten für den Beitrag eines 24-monatigen Tarifes und spart so 10€ im Monat. Studenten, Azubis und Schüler bekommen 49€ Rabatt auf die Anmeldegebühr.

    Für alle Tanzfreudigen veranstalten wir am Samstag, den 21.01.2023 eine Zumba-Party. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Sichert euch noch schnell euren Platz. Die Teilnahme ist für alle kostenfrei.

    Am 10.01 startet wieder unser beliebtes, 5 wöchiges Selbstverteidigungsseminar für Frauen. Hier haben wir nur noch 3 freie Plätze. Dienstags 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr. Teilnahmegebühr 69€ inkl. Getränke und Sauna!

    Wir wünschen euch allen ein gesundes und sportliches Jahr 2023 und freuen uns auf euren Besuch.

    Euer Sport Point Team

  • Pressetermine Arbeitsmarktdaten 2023

    Die Agentur für Arbeit Gießen informiert über die Veröffentlichungstermine der Arbeitsmarktzahlen im Jahr 2023:

    Berichtsmonat             Veröffentlichungstermin (jeweils 10.00 Uhr) 

    Dezember                     Dienstag, 03.01.2023
    Januar                          Dienstag, 31.01.2023
    Februar                        Mittwoch, 01.03.2023
    März                             Freitag, 31.03.2023
    April                             Freitag, 28.04.2023
    Mai                              Mittwoch, 31.05.2023
    Juni                              Freitag, 30.06.2023
    Juli                               Dienstag, 01.08.2023
    August                         Donnerstag, 31.08.2023
    September                   Freitag, 29.09.2023
    Oktober                        Donnerstag, 02.11.2023
    November                    Donnerstag, 30.11.2023
    Dezember                     Mittwoch, 03.01.2024

  • Klage gegen Stromio: ein Jahr nach Kündigung

    Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass Eintragungen in das Klageregister weiterhin möglich sind

    Mit über 2.600 Anmeldungen zum Klageregister hat die Verbraucherzentrale Hessen die erforderliche Mindestanzahl von 50 Einträgen weit überschritten. Wer sich an der Musterfeststellungsklage gegen Stromio beteiligen will, kann sich weiterhin kostenfrei in das Klageregister eintragen und sich damit der Musterfeststellungsklage anschließen.

    Für den Eintrag in das Klageregister haben Betroffene ausreichend Zeit. Das geht bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung. „Im Augenblick können wir noch nicht absehen, wann das Gericht einen Termin für die erste mündliche Verhandlung anberaumen wird. Wir informieren Betroffene rechtzeitig über die Medien, unsere Homepage und via Newsletter“, sagt Kerstin Wolf, Leitung Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Um sicher zu gehen, empfehlen wir, den Eintrag ins Klageregister zeitnah vorzunehmen“, so Wolf weiter.

    Schadenshöhe online berechnen
    Für die Berechnung der Schadenshöhe bietet die Verbraucherzentrale Hessen einen kostenlosen Online-Rechner an. Damit können Geschädigte Verbraucher einfach den ihnen zustehenden Schadenersatzbetrag ermitteln. „Personen, die sich an unserer Musterfeststellungsklage beteiligen, sollten allerdings erst das Urteil abwarten, bevor sie sich direkt an Stromio wenden“, so Wolf. Für Beteiligte an der Klage sei die Verjährung gehemmt.

    Bei Fehlern in der Schlussrechnung widersprechen
    Etwa sechs Wochen nach Vertragssende, also Anfang Februar 2022, sollte Stromio seine Schlussrechnungen gestellt haben. Zur Durchsetzung der geltend gemachten Nachforderungen bedient sich Stromio eines Inkassodienstes. „Prüfen Sie die Schlussrechnungen sorgfältig. Bei Fehlern haben Sie das Recht, der gestellten Rechnung am besten per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen und um Korrektur zu bitten. Das Inkasso Unternehmen darf seine Forderung dann nicht geltend machen“, so Wolf.

    Hintergrund
    Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht Hamm soll festgestellt werden, dass Stromio rechtswidrig gehandelt hat. Die Klage der Verbraucherzentrale Hessen ist dort seit dem 10. Mai 2022 anhängig. Seit dem 26. Juli 2022 ist das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet.

    Weitere Informationen
    Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden. Anmeldungen zum Newsletter sind möglich über www.verbraucherzentrale-hessen.de/newsletter-he.

  • Mehr Gehalt: Diese 5 wertvollen Tipps überzeugen Ihren Chef

    Die hohe Inflation hält weiter an. Ein höheres Gehalt kann daher besonders in diesen Zeiten helfen. Doch wie überzeuge ich meinen Vorgesetzten bei der nächsten Gehaltsverhandlung am besten?

    Mehr Gehalt? Bereiten Sie sich gut vor

    Die hohe Inflation macht unser Leben teuer. Eine Gehaltserhöhung ist ein möglicher Hebel, um finanziellen Spielraum zu gewinnen. Doch viele Arbeitnehmer sind sich unsicher, wie sie ein höheres Gehalt verhandeln können. Mit diesen fünf einfachen Regeln und etwas Vorbereitung steigt die Chance, beim nächsten Gespräch mit dem Vorgesetzten eine Gehaltserhöhung zu bekommen:

    1. Den richtigen Zeitpunkt finden

    Der Jahresanfang eignet sich laut Statistiken und Umfragen1 am besten für eine Gehaltserhöhung, das Jahresende hingegen eher weniger. Eine grundsätzliche Empfehlung dafür gibt es jedoch nicht. Dafür spielen mit Blick auf den Lohn ebenfalls wichtige Faktoren wie die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine Rolle.

    Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten am besten früh genug auf das Thema an und machen Sie einen Termin aus, so dass sich beide Seiten darauf vorbereiten können. Achten Sie darauf, dass Ihr Vorgesetzter dabei nicht zu sehr unter Stress steht und ausreichend Zeit für Ihr Anliegen hat. Auch das nächste Mitarbeiter- oder Jahresgespräch kann ein guter Anlass sein, um das Gehalt neu zu verhandeln.

    2. Mehr Gehalt? Kennen Sie Ihren Wert!

    Experten raten dazu, sich vor dem Termin der Gehaltsverhandlung Gedanken über den eigenen Wert zu machen. Wo liegt zum Beispiel das Durchschnittsgehalt für meine oder ähnliche Positionen in der Branche?

    Gehalts-Vergleichsportale wie etwa gehaltsvergleich.com oder kununu.de können Ihnen dabei helfen, eine realistische Einschätzung vorzunehmen. Stellen Sie dabei fest, dass Sie bereits überdurchschnittlich gut verdienen, kann eine Gehaltsanpassung schwierig werden. Überlegen Sie sich in diesem Fall gute Argumente, die für eine Gehaltserhöhung sprechen.

    Haben Sie einen konkreten Gehaltswunsch, setzen Sie im Gespräch etwas höher an. Sollte Ihr Verhandlungspartner Ihr Gehalt runterhandeln, haben Sie bereits etwas Spielraum eingeplant und landen bestenfalls bei Ihrem Wunschgehalt.

    Wie viel Prozent eine Gehaltserhöhung ausmachen sollte, kommt in erster Linie auf Ihr Aufgabengebiet an – und ob Sie seit der letzten Erhöhung mehr Verantwortung übernommen haben. Üblich sind laut Arbeitsrechtlern2 etwa drei bis sieben Prozent. Sind Sie befördert worden oder in einer Führungsposition, können auch zehn bis 15 Prozent für Sie drin sein.

    3. Inflation ist kein Argument für mehr Gehalt

    Klar, die Inflation senkt unsere Kaufkraft und ist für viele Arbeitnehmer Grund genug, um beim Chef nach mehr Geld zu fragen. Das sollten Sie mit dieser Begründung aber lieber nicht tun.

    Fachleute raten dazu, immer die eigene Leistung im Detail in den Fokus zu stellen. Nennen Sie beispielsweise konkrete Projekte, die Sie erfolgreich umgesetzt haben. Noch besser: Liefern Sie dazu Zahlen sowie Daten und Fakten, die Ihre Erfolge unterstreichen.

    4. Wer selbstbewusst auftritt, bekommt auch mehr Geld

    Wer mit hängenden Schultern in eine Gehaltsverhandlung geht, hat oft schlechte Karten. Selbstbewusstes Auftreten ist laut Branchenexperten besonders wichtig. Werden Sie also nicht zum Bittsteller. Immerhin geht es um den Gegenwert Ihrer Arbeitsleistung. Seien Sie aber auch nicht unverschämt – sondern bestimmt und überzeugt von Ihrer Leistung.

    5. Unzufrieden? Akzeptieren Sie nicht das erste Angebot

    Nicht immer läuft die Gehaltsverhandlung wie geplant. Sollte Ihr Gegenüber mit Ihrem Gehaltswunsch nicht auf Anhieb einverstanden sein, bleiben Sie standhaft und verhandeln Sie weiter.

    Wer noch nicht viel Übung mit Verhandlungen hat, tut sich dabei meistens schwer. Bleiben Sie freundlich, bestimmt und machen Sie ein Gegenangebot, das Sie mit Ihren Argumenten nochmals unterstreichen.

    1 Quelle: karrierebibel.de 2 Quelle: arbeitsrechte.de

  • Deine Zukunft in der Autohaus Michel Gruppe

    Wir glauben daran, dass in jedem Menschen etwas Großartiges steckt.
    Und bestimmt haben wir einen Platz an dem du deine Stärken ausspielen kannst.

    Wir freuen uns auf deine Bewerbung und darauf dich kennenzulernen.
    zu unseren Stellenangeboten

  • Bei Arbeitslosigkeit müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin vorgelegt werden

    -Neuregelung für Arbeitgeber mit dem Umgang von Arbeitsunfähigkeitsdaten der Beschäftigten ab Januar 2023 – Regelung gilt nicht für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter

     

    -Bei Arbeitslosigkeit muss im Fall einer Krankheit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin vorgelegt werden

     

    Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

     

    Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

     

    Die Arbeitsagenturen weisen arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die AUB aktiv bei ihrem Arzt einzufordern. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

     

    Die Vorlage einer AUB ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

     

    Kundinnen und Kunden können auch auf digitalem Weg ihre AUB einreichen. Im Bereich der eServices lassen sich über die sogenannten Veränderungsmitteilungen Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen. Die Bescheinigungen können Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit zudem auch in der Kunden-App BA-mobil hochladen.

    Alle Infos: www.arbeitsagentur.de/eservices