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  • Stabiler Herbstausklang am Arbeitsmarkt

    Rückgang der Arbeitslosigkeit im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen den dritten Monat in Folge; 16.890 Erwerbslose registriert

    Positiver Stellenzugang; 7.129 Arbeitsstellen im Bestand

    Im Monat November waren 16890 Personen arbeitslos gemeldet, 194 weniger im Vergleich zum Vormonat Oktober. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 auf 4,5 Prozent.

    Im November des Vorjahres waren 1107 Erwerbslose weniger gemeldet. Die Quote betrug 4,2 Prozent.

    „Wir haben es gegen Herbstende mit einem stabilen Arbeitsmarkt in unserer Region zu tun“, kommentiert Eckart Schäfer, Leiter der Arbeitsagentur Gießen. „Die Zahl der Erwerbslosen sank erneut und seit Juni wurden im Monat November wieder mehr Arbeitsstellen gemeldet. In welchem Ausmaß sich Krisengeschehnisse in den kommenden Monaten jedoch auf den Arbeitsmarkt auswirken, müssen wir beobachten.“

    Kurzarbeit
    Im November haben 58 kurzarbeitende Betriebe im Bezirk der Agentur für Arbeit Gießen einen Antrag auf Auszahlung von Kurzarbeitergeld (KuG) gestellt und auch bewilligt bekommen. Das waren genauso viele Betriebe wie im Vormonat.

    Unterbeschäftigung
    23636 Personen waren in der Unterbeschäftigung im engeren Sinne registriert. Das waren 1637 Personen mehr im Vergleich zu November 2021.

    Gemeldete Stellen
    Arbeitgeber meldeten der Arbeitsagentur Gießen sowie den Jobcentern des Kreises Gießen und der Wetterau im Monat November 1212 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen. Das waren 258 Stellen mehr im Vergleich zum Vormonat und 216 weniger zum Monat November 2021.

    Der erste Anstieg der Zugangswerte seit Juni dieses Jahres.

    Im Bestand befanden sich 7129 offene Arbeitsstellen. Das waren 115 Stellen mehr im Vergleich zu Oktober und 291 mehr zum Vorjahr.

    Männer und Frauen
    Die Erwerbslosigkeit bei den Frauen war im November deutlich stärker rückläufig als bei den Männern.

    9180 Männer waren arbeitslos gemeldet. Das waren 10 weniger als im Oktober und 288 mehr im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,6 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 4,4 Prozent.

    Im abgelaufenen Monat waren 7710 Frauen erwerbslos registriert. Im Vormonat waren 184 Frauen mehr gemeldet. Im Vergleich zum November 2021 steig die Arbeitslosigkeit um 819 Personen an. Die Quote sank um 0,1 auf 4,4 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 3,9 Prozent.

    Besondere Personengruppen
    Die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahre ging den dritten Monat in Folge zurück. Die Anzahl sank um 43 auf 1481 im abgelaufenen Monat November. Im Vergleich zum Vorjahr waren 116 junge Menschen mehr erwerbslos registriert. Die Arbeitslosenquote sank von 3,8 Prozent im Oktober auf nun 3,7 Prozent. Im November 2021 lag die Quote bei 3,4 Prozent.

    Die Erwerbslosigkeit der über 50-jährigen sank erneut um 57 auf 5427. Im November des Vorjahres waren 113 Ältere mehr gemeldet. Die Quote verharrte bei 4,1 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 4 Prozent.

    Im abgelaufenen Monat November sank die Erwerbslosigkeit bei der Personengruppe der Ausländer um 124 auf 6608. Die Arbeitslosenquote sank ebenfalls von 15,1 auf 14,8 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 11,3 Prozent.

    Regionale Unterschiede
    Zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören der Landkreis Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis.

    Im Kreis Gießen waren im Berichtsmonat November 7705 Personen arbeitslos gemeldet, 132 weniger im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahr waren 196 Personen weniger gemeldet. Die Arbeitslosenquote sank von 5,3 auf 5,2 Prozent. Im Vorjahr betrug die Quote 5,1 Prozent.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Erwerbslosen um 61 auf jetzt 6764 Personen gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren damals 433 Arbeitslose weniger registriert. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 4,0 Prozent. Im November 2021 lag die Quote bei 3,7 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis waren im abgelaufenen Monat 2421 Personen erwerbslos gemeldet, eine Person weniger im Vergleich zum Vormonat. Im November des Vorjahres waren 478 Personen weniger registriert. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,3 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote ebenfalls bei 3,4 Prozent.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)
    Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) ist die Zahl der Arbeitslosen im Berichtsmonat November gesunken. Die Zahl der Gemeldeten in den Jobcentern Gießen und Wetterau (nach dem Sozialgesetzbuch II) sanken ebenfalls.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Monat Oktober 5498 Personen arbeitslos gemeldet, 60 weniger im Vergleich zum Vormonat Oktober. Im Vorjahr waren 55 Personen mehr registriert.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen sank um 134 Personen auf nun 11392. Ein Jahr zuvor wurden dort 1162 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im November 5637 Personen, 122 weniger im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahresmonat wurden noch 224 Arbeitslose weniger dort geführt. Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4212 Personen gemeldet, 17 mehr als im Vormonat Oktober. Im Vorjahr waren noch 558 Personen weniger gemeldet. Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1543 Arbeitslose im November geführt, 29 weniger zu Oktober und 380 mehr im Vergleich zu November 2021.

  • Energieexperten der Verbraucherzentrale informieren live und online

    Mehr als 20 kostenlose Online-Vorträge im Dezember zu Solar und Photovoltaik, Strom- und Heizkosten, Schimmel, Heizungsoptimierung und -erneuerung, Lüftung, Dämmen und Energie und Klima.

    Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet auch im Dezember Online-Vorträge, um Verbraucherinnen und Verbraucher rund um das Thema Energiesparen zu informieren. Übers Internet verfolgen Sie live und bequem von zuhause den Online-Vortrag und können unseren Experten über einen Chat Fragen stellen. Die Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter verbraucherzentrale-energieberatung.de möglich.

    Donnerstag, 01.12.2022
    18:00 – 19:30 Uhr       Photovoltaikanlage – Ist das etwas für mich?
    18:00 – 19:00 Uhr       Heizung optimieren

    Freitag, 02.12.2022
    10:00 – 11:30 Uhr       Sonnenenergie nutzen – Solarthermie und Photovoltaik im Überblick

    Montag, 05.12.2022
    16:00 – 17:30 Uhr       Den Schimmel in Innenräumen erkennen
    18:00 – 19:30 Uhr       Strom erzeugen mit Photovoltaik

    Dienstag, 06.12.2022
    12:30 – 14:00 Uhr       Online-Sprechstunde Heizung
    18:00 – 19:00 Uhr       Solarstrom und Batteriespeicher
    18:00 – 19:00 Uhr       Strom vom eigenen Dach: Photovoltaik

    Donnerstag, 08.12.2022
    17:00 – 18:00 Uhr       Energie sparen heißt Geld sparen: Veranstaltungen für
    Mieter, die mit jedem Cent rechnen müssen
    18:00 – 19:30 Uhr       Dämmwahnsinn oder muss das Haus atmen?

    Freitag, 09.12.2022
    10:00 – 11:30 Uhr       Welche Heizung für mein Haus?
    18:30 – 20:00 Uhr       Heizkostenabrechnung verstehen, Energie sparen

    Dienstag, 13.12.2022
    17:00 – 18:30 Uhr       Lüftungsanlagen für Neubau und Bestand
    18:00 – 19:30 Uhr       Heizungserneuerung: Wie packt man’s richtig an?
    18:00 – 19:00 Uhr       Besser heizen für Klima und Geldbeutel

    Mittwoch, 14.12. 2022
    19:00 – 20:00 Uhr       Energiesparen im Alltag

    Donnerstag, 15.12.2022
    18:00 – 19:30 Uhr       Heizungsoptimierung oder neue Heizung?

    Freitag, 16.12.2022
    10:00 – 11:30 Uhr       Das 1×1 der Heizkostenabrechnung – Geld sparen mit
    Durchblick
    12:00 – 12:30 Uhr       Energiesparhäppchen – praktische und einfache Tipps

    Montag, 19.12.2022

    18:30 – 20:00 Uhr       Schnell mal Energie sparen – erprobte Tipps ganz neu

    Dienstag, 20.12.2022

    18:30 – 20:30 Uhr       Strom erzeugen mit Photovoltaik

    Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.
    Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

  • Bei den Folgen des Klimawandels auch an Verbraucher denken

    Statement der Verbraucherzentrale Hessen zum Entwurf des Hessischen Klimagesetzes

    In der heutigen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtages zum Hessischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (HKlimaG) fordert die Verbraucherzentrale Hessen, den Schutz des privater Sachgüter mitzudenken. Der Gesetzeszweck sollte dahingehend erweitert werden, dass die Regelungen im Hessischen Klimagesetz auch zum Schutz der Sachgüter der hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen.

    „Wir begrüßen das Gesetzesvorhaben ausdrücklich, wünschen uns aber im Interesse der hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher die Einbeziehung des Schutzes privater Sachgüter. Die Menschen in Hessen benötigen nach unserer Einschätzung vielfältige Unterstützung, um sich auf die bereits heute unabwendbaren negativen Folgen des Klimawandels einzustellen. Das sollte im Gesetzeszweck zum Ausdruck kommen“, so Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Es reiche nicht, nur auf die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Wirtschaft abzustellen.

    Die Verbraucherzentrale Hessen wies in der Anhörung ferner darauf hin, dass der im Gesetz vorgesehene wissenschaftliche Klimabeirat personell erweitert werden sollte, damit er der Komplexität sowie den fachspezifischen Wechselwirkungen der Klimaschutzthemen gerecht werden kann.

    „Ferner fordern wir die Einführung eines externen Controllings. Nur so können die Erfolge und ggf. noch vorhandene Defizite des Hessischen Klimaschutzgesetzes zeitnah erkannt und behoben werden“, so Wendt weiter.

    Stellungnahme der Verbraucherzentrale Hessen zum Nachlesen

    Die vollständige Stellungnahme der Verbraucherzentrale Hessen zum Hessischen Gesetz zur Förderung des Klima-schutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (HKlimaG) steht hier zur Verfügung: www.verbraucherzentrale-hessen.de/anhoerungen-hessischer-landtag.

  • Steigende Zinsen verteuern auch Immobilienkredite

    Verbraucherzentrale Hessen weist auf höhere Belastungen bei der Immobilienfinanzierung hin

    Wenn Zinsen steigen hat das Auswirkungen auf die Finanzierung von Immobilien. In der aktuellen Situation betrifft das vor allem diejenigen, die vor etwa einem Jahr angefangen haben, ihre Immobilienfinanzierung zu planen – damals noch unter anderen Rahmenbedingungen. Aber auch diejenigen, die in nächster Zeit eine Anschlussfinanzierung benötigen, müssen sich auf höhere Zinsen einstellen.

    Für alle, die aktuell planen, eine Immobilie zu finanzieren oder die in naher Zukunft eine Anschlussfinanzierung benötigen, ist die zentrale Frage: Wie hoch kann die monatliche Belastung mit Zins und Tilgung sein?

    Monatliche Raten können sich nahezu verdoppeln

    Wie sich die steigenden Zinsen auf die monatlichen Raten auswirken, lässt sich am besten an einem Beispiel nachvollziehen. Wer vor etwa einem Jahr einen Kredit in Höhe von 400.000 € aufgenommen und dabei mit einem Zins von 1,5 Prozent und 2 Prozent Tilgung gerechnet hat, musste im Monat rund 1.167 Euro abbezahlen. Wer heute die gleiche Kreditsumme ebenfalls mit 2 Prozent Tilgung abbezahlen will, muss bei dem aktuellen Zinsniveau von rund 4 Prozent mit einer monatlichen Rate von etwa 2.000 Euro rechnen. „Diese enorme Steigerung der monatlichen Belastung kann bei Vielen über dem Budget liegen, das für eine Finanzierung zur Verfügung steht“, sagt Gudrun Römhild, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Vor der Anschlussfinanzierung möglichst viel tilgen

    Bei den aktuell steigenden Zinsen ist es noch wichtiger als zuvor, innerhalb der vereinbarten Zinsbindung, so viel wie möglich zu tilgen. Ein Blick in den Darlehensvertrag gibt Aufschluss darüber, ob die Tilgung erhöht werden kann oder welche Möglichkeiten für eine Sondertilgung bestehen. „Wer bereits eine Immobilie finanziert und mehr tilgen kann, sollte diese Möglichkeit mit Blick auf eine zu erwartenden Anschlussfinanzierung nutzen. Denn eine möglichst geringe Restschuld ist die beste Absicherung in Zeiten steigender Zinsen“, so Römhild weiter. Läuft die Zinsbindung innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre aus, kann möglicherweise ein Forward-Kredit in Frage kommen, der die Zinsen für die Zukunft auf dem heutigen Niveau absichert. „Das ist von Vorteil, wenn die Zinsen weiter steigen, kann aber auch nachteilig sein, falls die Zinsen wieder sinken sollten“, erklärt Römhild.

  • Wir suchen dich #ausbildung2023

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  • Online-Kündigung mit Hürden

    Verbraucherverbände stellen gravierende Mängel auf Anbieterseiten fest

    Ob Anbieter verschiedener Websites einen Kündigungsbutton installiert haben, mit dem eine einfache Online-Kündigung möglich ist – dieser Frage gingen die Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände vom 18. Juli bis zum 14. Oktober 2022 zusammen nach. In dieser Zeit überprüften sie 840 Websites verschiedener Anbieter in Deutschland. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Mehrheit der überprüften Websites wies erhebliche rechtliche Mängel auf, ein Großteil bewegte sich im Graubereich. Die Verbraucherverbände mahnten im Prüfungszeitraum insgesamt 152 Unternehmen wegen eindeutiger Rechtsverstöße auf ihren Websites ab. Auf den überprüften Websites fanden sich lediglich 273 gesetzeskonforme Kündigungsbuttons.

    Seit dem 1. Juli 2022 gilt: Unternehmen, die online Verträge anbieten, müssen ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit anbieten, Verträge auch online kündigen zu können. Die Verbraucherschützer wollten wissen, ob und wie die Unternehmen in Deutschland diese neue Regelung umsetzen. Daher prüften sie vom 18. Juli bis zum 14. Oktober 2022 branchenübergreifend 840 Websites verschiedener Anbieter und begaben sich auf die Suche nach dem Kündigungsbutton.
    Die gesetzlichen Anforderungen an den Kündigungsbutton legen fest, dass es sich hierbei um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln muss. Ebenfalls gesetzlich festgelegt sind

    • eine weitere Bestätigungsseite, um notwendige Angaben zu machen und
    • eine eindeutig bezeichnete Bestätigungsschaltfläche zum Beispiel mit der Aufschrift „jetzt kündigen“.

    Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und von jeder Unterseite einer Webseite aus erreichbar sein.

    Gravierende Mängel festgestellt

    Bei der Mehrheit der überprüften Websites hatten die Anbieter die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht zureichend umgesetzt. Bei 349 Websites fehlte der vorgeschriebene Kündigungsbutton ganz. In 65 Fällen war der Kündigungsbutton auf der Website versteckt und in 38 Fällen war die Beschriftung unzulässig. Zudem stellten die Verbraucherschützer 339 weitere Verstöße im Zusammenhang mit der Bestätigungsseite und dem finalen Bestätigungsbutton fest wie zum Beispiel fehlende Pflichtangaben oder unzulässige Beschriftungen. Nur auf 273 Websites war der Kündigungsbutton vorschriftsmäßig installiert.

    Abmahnungen führten zu Nachbesserungen der Unternehmen

    Insgesamt mahnten die Verbraucherverbände 152 Unternehmen – zum Teil für mehrere Websites gleichzeitig – im gesamten Bundesgebiet ab. Bis zum 02. November 2022 zeigten sich 86 Unternehmen einsichtig und unterschrieben die geforderte Unterlassungserklärung. In drei Fällen erwirkten die Verbraucherschützer eine einstweilige Verfügung. In 17 Fällen bereiten die Verbraucherschützer Klageverfahren vor oder haben die Klagen bereits eingereicht.

    „Uns ist auch aufgefallen, dass einige Unternehmen, die von uns keine Abmahnung erhielten, ihre Seiten nachgebessert haben“, sagt Kerstin Wolf, Leitung Team Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch die Unternehmen selbst profitierten damit unmittelbar und sehr zeitnah nach Inkrafttreten der neuen Regelungen von unserer Abmahnaktion. So wirkt Verbraucherschutz schnell und effizient in alle Richtungen.“

    Verbraucherschützer prüfen weiter

    Die Verbraucherverbände werden die in dieser Abmahnaktion angestoßenen Verfahren weiter vorantreiben und die Websites weiterer Unternehmen prüfen.

    Verbraucherinnen und Verbraucher, die feststellen, dass ein Anbieter nicht den vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf seiner Website vorhält oder diesen auf seiner Website versteckt, können dies den Verbraucherzentralen melden, www.verbraucherzentrale.de/probleme-mit-dem-kuendigungsbutton-76779

     

  • Wenn die Krankenversicherung teurer wird

    Verbraucherzentrale Hessen erklärt, wie man in diesem Jahr von einer Beitragserhöhung der Krankenkasse erfährt und weist auf Sonderkündigungsrecht hin

    Zum 1. Januar 2023 können die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen. Erwartet wird ein Anstieg um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte. Das Tückische: Die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, ihre Versicherten mit einem gesonderten Schreiben über die Beitragserhöhung und ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren, ist bis Mitte 2023 ausgesetzt. Die Kassen müssen ihre Mitglieder allerdings auf anderem Wege, etwa auf der Homepage oder im Mitgliedermagazin, informieren. Diese Ausnahmeregelung wurde im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt deshalb Tipps zum Umgang mit den geplanten Beitragserhöhungen.

    „Wir rechnen damit, dass viele Versicherte nicht rechtzeitig von der Beitragserhöhung ihrer Krankenkasse erfahren und somit ihr Recht auf Sonderkündigung gar nicht nutzen können“, sagt Daniela Hubloher, Medizinerin in der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen.

    So erfahren Sie von einer Beitragserhöhung
    Die Kassen müssen ihre Mitglieder zwar nicht per Anschreiben informieren. Doch spätestens einen Monat vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrages sind sie verpflichtet, „auf andere geeignete Weise“ auf die Erhöhung und auf das damit verbundene Kündigungsrecht aufmerksam machen. Versicherte haben dann die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Denn die Zusatzbeiträge sind nicht bei allen Krankenkassen gleich. Versicherte sollten deshalb regelmäßig auf die Webseite ihrer Krankenkasse schauen und sich über den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse informieren. Außerdem kann man auf einer Übersichtsseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen alle Zusatzbeitragssätze der Kassen vergleichen. Auch darauf müssen die Kassen hinweisen.

    So können Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln
    Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Betroffene ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Das gilt unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, wenden Sie sich an die neue Krankenkasse. Diese kümmert sich auch um die Kündigung gegenüber Ihrer bisherigen Krankenversicherung.

    Wenn Sie die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst und mindestens 12 Monate bei der alten Kasse versichert waren, können Sie trotzdem Ihre Kasse wechseln. Sie können dann das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen. Bis zum endgültigen Wechsel zahlen Sie allerdings den neuen, höheren Beitrag.

    Für Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben, gibt es eine Ausnahme. Diese können frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen.

    So können Sie mit einem geringeren Zusatzbeitrag sparen
    Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Er liegt einheitlich bei 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben. Der Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag ist für Versicherte die einzige Möglichkeit, Kosten zu senken. Der höchste Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,7 Prozent.

    Die mögliche Ersparnis hängt von der Höhe des Zusatzbeitrags und vom Einkommen ab. Ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro würde, wenn er jetzt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent zahlt und zu einer Krankenversicherung mit dem derzeit günstigsten Zusatzbeitrag von 0,69 Prozent wechselt, 6,10 Euro pro Monat oder 73,20 € im Jahr sparen. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro macht die Ersparnis 9,15 Euro pro Monat oder 109,80 Euro aus.

    Achten Sie auf Zusatzleistungen und genehmigungspflichtige Leistungen
    Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu mehr als 90 Prozent identisch. Unterschiede gibt es aber bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Dazu zählen zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeangebote, Reiseimpfungen, Bewegungsprogramme, Zahnreinigungen oder spezielle Leistungen für Schwangere und Kinder. Auch die Frage, ob es Geschäftsstellen vor Ort gibt, kann für Versicherte ein Kriterium sein. Wer die Kasse wechseln möchte, sollte deshalb vorab klären, welche zusätzlichen Leistungen jeweils wichtig sind. Vorsicht ist geboten, wenn Versicherte Leistungen beziehen, die genehmigungspflichtig sind, wie zum Beispiel eine Psychotherapie oder Reha, denn die neue Krankenkasse ist nicht an die Entscheidungen der vorigen Krankenkasse gebunden.

    Weiterführende Infos und Links
    Mehr zum Wechsel der Krankenkasse auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/node/10581
    Eine Liste aller Kassen mit den jeweiligen Zusatzbeträgen bietet der Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp

  • Arbeitsmarkt trotzt den Unsicherheiten

    Rückgang der Arbeitslosigkeit um 321 auf 17084 Personen, dennoch 857 Erwerbslose mehr im Vergleich zum Vorjahr
    Rückgang beim Stellenzugang; jedoch weiterhin hoher Stellenbestand
    Erwerbslosigkeit älterer Arbeitnehmer sinkt

    Im Monat Oktober waren 17084 Personen arbeitslos gemeldet, 321 weniger im Vergleich zum Vormonat September. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,6 Prozent.

    Im Oktober des Vorjahres waren 857 Erwerbslose weniger gemeldet. Die Quote betrug 4,3 Prozent.

    „Die Unsicherheiten am Energiemarkt versetzen viele Betriebe aktuell in einen Wartezustand. Obwohl der Bedarf an Fachkräften flächendeckend groß ist, herrscht Zurückhaltung bei der Neueinstellung von Mitarbeiter/innen“, kommentiert Eckart Schäfer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Gießen. „Die positive Entwicklung der Arbeitslosigkeit deutet jedoch auf die krisenfeste Struktur unseres Agenturbezirks hin. Das lässt mich doch zuversichtlich auf die kommenden Monate blicken.“

    Kurzarbeit
    Im Oktober haben 58 kurzarbeitende Betriebe im Bezirk der Agentur für Arbeit Gießen einen Antrag auf Auszahlung von Kurzarbeitergeld (KuG) gestellt und auch bewilligt bekommen. Das waren 71 Betriebe weniger gegenüber dem Vormonat.

    Unterbeschäftigung

    23459 Personen waren in der Unterbeschäftigung im engeren Sinne registriert. Das waren 1109 Personen mehr im Vergleich zu Oktober 2021.

    Gemeldete Stellen
    Arbeitgeber meldeten der Arbeitsagentur Gießen sowie den Jobcentern des Kreises Gießen und der Wetterau im Monat Oktober 954 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen. Das waren 69 Stellen weniger im Vergleich zum Vormonat und 714 weniger zum Monat Oktober 2021.

    Der Zugang ist der niedrigste seit Februar 2021.

    Im Bestand befanden sich 7014 offene Arbeitsstellen. Das waren 202 Stellen weniger im Vergleich zu September und 131 mehr zum Vorjahr.

    Männer und Frauen
    Die Erwerbslosigkeit bei den Frauen war im Oktober stärker rückläufig als bei den Männern.

    9190 Männer waren arbeitslos gemeldet. Das waren 80 weniger als im September und 84 mehr im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote ging um 0,1 auf 4,6 Prozent zurück. Im Vorjahr lag die Quote bei 4,5 Prozent.

    Im abgelaufenen Monat waren 7894 Frauen erwerbslos registriert. Im Vormonat waren 241 Frauen mehr gemeldet. Im Vergleich zum Oktober 2021 steig die Arbeitslosigkeit um 773 Personen an. Die Quote sank um 0,1 auf 4,5 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 4,1 Prozent.

    Besondere Personengruppen
    Die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahre ging um 121 auf 1524 Personen im abgelaufenen Monat Oktober zurück. Im Vergleich zum Vorjahr waren 95 junge Menschen mehr erwerbslos registriert. Die Arbeitslosenquote sank von 4,1 Prozent im September auf nun 3,8 Prozent.

    Nachdem die Erwerbslosigkeit bei den über 50-jährigen vier Monate in Folge stieg, sank sie nun um 73 auf 5484. Im Oktober des Vorjahres waren 48 über 50-jährige mehr gemeldet. Die Quote sank leicht um 0,1 auf 4,1 Prozent. Diese Quote wurde auch im Vorjahresmonat verzeichnet.

    Die vergangenen vier Monate stieg die Arbeitslosigkeit der Ausländer an. Als Grund kann hier vorrangig die Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge angeführt werden. Im abgelaufenen Monat Oktober sank die Erwerbslosigkeit bei der Personengruppe der Ausländer um 43 auf 6732. Die Arbeitslosenquote sank ebenfalls leicht von 15,2 auf 15,1 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 11,4 Prozent.

    Regionale Unterschiede
    Zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören der Landkreis Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis.

    Im Kreis Gießen waren im Berichtsmonat Oktober 7837 Personen arbeitslos gemeldet, 390 weniger im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahr waren 88 Personen weniger gemeldet. Die Arbeitslosenquote sank von 5,6 auf 5,3 Prozent. Im Vorjahr betrug die Quote 5,2 Prozent.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Erwerbslosen um 69 auf jetzt 6825 Personen gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren damals 290 Arbeitslose weniger registriert. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 4,0 Prozent. Im Oktober 2021 lag die Quote bei 3,8 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis waren im abgelaufenen Monat 2422 Personen erwerbslos gemeldet, exakt genauso viele Arbeitslose wie im Vormonat. Im Oktober des Vorjahres waren 479 Personen weniger registriert. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,3 Prozent. Im Vorjahr lag die Quote bei 3,4 Prozent.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)
    Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) ist die Zahl der Arbeitslosen im Berichtsmonat Oktober gesunken. Die Zahl der Gemeldeten in den Jobcentern Gießen und Wetterau (nach dem Sozialgesetzbuch II) sank ebenfalls.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Monat Oktober 5558 Personen arbeitslos gemeldet, 28 weniger im Vergleich zum Vormonat September. Im Vorjahr waren 105 Personen mehr registriert.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen sank um 293 Personen auf nun 11526. Ein Jahr zuvor wurden dort 293 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im Oktober 5759 Personen, 374 weniger im Vergleich zum Vormonat. Im Vorjahresmonat wurden noch 143 Arbeitslose weniger dort geführt. Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4195 Personen gemeldet, 92 mehr als im Vormonat September. Im Vorjahr waren noch 397 Personen weniger gemeldet. Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1572 Arbeitslose im Oktober geführt, 11 weniger zu September und 422 mehr im Vergleich zu Oktober 2021.

  • Ausbildungsmarktbericht für den Landkreis Gießen

    Zum Statistikstichtag im September noch 166 junge Menschen ohne Ausbildungsstelle oder Alternative im Kreis Gießen
    Arbeitgeber/innen in Stadt und Landkreis Gießen meldeten 1721 Berufsausbildungsstellen mit Beginn in 2022; davon waren zum Stichtag 90 unbesetzt

    1867 Ausbildungsplatzsuchende im Kreis Gießen wurden seit Oktober vergangenen Jahres bei der Arbeitsagentur registriert und beraten. Das waren 35 junge Menschen mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zum Ende des Berichtsjahres im September waren noch 166 Lehrstellensuchende unversorgt. Diese jungen Menschen hatten zum Stichtag noch keine Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder sonstige Alternative gefunden.

    Seit Oktober 2021 meldeten Arbeitgeber/innen aus der Stadt und Landkreis Gießen der Agentur für Arbeit 1721 offene Berufsausbildungsstellen, 206 Stellen mehr im Vergleich zum Vorjahr. Davon waren zum Stichtag Ende September 90 als unbesetzt registriert.

    Rechnerisch kommen auf 100 betriebliche Ausbildungsstellen 116 Bewerber/innen.

    „Der Stellenwert von Bildung und Qualifizierung nimmt stetig zu. Schon heute fehlen Fachkräfte in vielen Bereichen. Mit einer Berufsausbildung wird der Grundstein gelegt für eine berufliche Karriere mit guten Zukunftsperspektiven. Das ist für jeden jungen Menschen ein ganz wichtiger Schritt“, kommentiert Eckart Schäfer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Gießen. „Corona hat den Ausbildungsmarkt im vergangenen Jahr stark beeinflusst. Deutschlandweit haben sich viele Unternehmen, aufgrund der angespannten Lage, gegen die Ausbildung im eigenen Betrieb entschieden. Auch in unserem Bezirk war diese Tendenz gegeben, jedoch nicht so stark ausgeprägt wie in vielen anderen Regionen. Im aktuellen Ausbildungsjahr hat sich die Lage weitgehend normalisiert. Die Arbeitgeber/innen setzen wieder stärker auf die eigene Nachwuchsförderung. Ein optimistisches und starkes Signal für den hiesigen Ausbildung- und Arbeitsmarkt.“

    Im Bezirk der Agentur für Arbeit Gießen, zu dem die Landkreise Gießen, Wetterau und Vogelsberg gehören, wurden seit Oktober 2021 bis Ende September 2022 4301 Ausbildungsplatzsuchende registriert und beraten. Im Vorjahreszeitraum wurden 208 junge Menschen mehr erfasst. Zum Ende des Berichtszeitraums konnten 3974 junge Menschen in eine Ausbildung einmünden oder haben eine Alternative gefunden. Sie gelten nicht mehr als Ausbildungssuchend.

    Im September waren noch 327 Jugendliche unversorgt. Für diese jungen Menschen gibt es noch verschiedene Angebote der Arbeitsagentur, darunter die Einstiegsqualifizierung oder die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, die auf einen Ausbildungsstart im kommenden Jahr vorbereiten. Auch der weiterführende Schulbesuch, ein Jahr im Freiwilligendienst oder eine Beschäftigung wird als Überbrückung bis zum Ausbildungsbeginn im kommenden Jahr genutzt.

    Seit Oktober 2021 meldeten Arbeitgeber/innen der Arbeitsagentur Gießen insgesamt 3935 Berufsausbildungsstellen. Das waren 307 Stellen mehr im Vergleich zum Vorjahr. 443 Lehrstellen waren zum Ende des Berichtszeitraums am 30. September unbesetzt.

    Rechnerisch kommen auf 100 betriebliche Berufsausbildungsstellen 119 Bewerber/innen.

    Hintergrund:
    Bei den vorliegenden Berichtszahlen handelt es sich um eine Geschäftsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Diese erfasst ausschließlich die Ausbildungssuchenden und Ausbildungsstellen, die bei den Arbeitsagenturen sowie den Jobcentern und den kommunalen Vermittlungsagenturen gemeldet wurden.

    Das Berichtsjahr beginnt zum 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres. Der aktuelle Bericht umfasst den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 und wird als Beratungsjahr 2021/2022 bezeichnet.