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  • Gutes aus Gießen – Einzigartiger Genuß aus der Region

    Nach dem Erfolg der Produktreihe „Gutes aus Gießen“ auf dem Krämermarkt, sind aus-gewählte Produkte nun dauerhaft in der Tourist-Information Gießen erhältlich. Die Lebensmittel und Spirituosen werden von lokalen Produzenten und Produzentinnen aus dem Landkreis Gießen in Handarbeit hergestellt.

    Auf dem Krämermarkt und auch zur Weihnachtszeit waren bereits ausgewählte Produkte der Reihe „Gutes aus Gießen“ erhältlich. Die Nachfrage und das Interesse waren so groß, dass nun vier aus-gewählte Leckereinen dauerhaft in das Sortiment aufgenommen wurden.

    Dies sind:

    Pikante Heidelbeere – Eine aufregende Marmelade, die die süßen Heidelbeeren mit feinen Gewürzen kombiniert

    Weißer Erdbeertraum – Eine sanfte Marmelade, die den klassischen Erdbeergeschmack mit einer zarten Schokoladennote verfeinert.

    Butterbrotwürze – Eine würzige Spezialität, die jedes Butterbrot zu einem Geschmackserlebnis macht.

    Himbeerlikör – Ein fruchtig-würziger Himbeerlikör, der pur genossen oder als Zutat in Cocktails und Desserts begeistert.

    Bereits zum Sortiment der regionalen Köstlichkeiten gehören der Gießener Stadthonig, sowie die Spirituosen Streuobstbrand, Himbeergeist und Holunderlikör

    Was die neue Produktreihe „Gutes aus Gießen“ besonders macht, ist die enge Zusammenarbeit mit lokalen Produzenten. Diese Produkte spiegeln die Vielfalt und Qualität der Gießener Region wider und bieten den Gästen der Stadt eine einmalige Gelegenheit, handgemachte Köstlichkeiten zu probieren und so die Herzen zu erreichen.

    „Mit dieser kleinen, aber feinen Produktreihe möchten wir den Gästen von Gießen die Möglichkeit geben, ein Stück der Region mit nach Hause zu nehmen – und das in Form von hochwertigen, lo-kal produzierten Delikatessen“, erklärt Frank Hölscheidt, Geschäftsführer der Gießen Marketing“.

    Die vier neuen Produkte sind ab sofort exklusiv in der Gießener Tourist-Info erhältlich. Wer also auf der Suche nach einem besonderen Souvenir oder einem kulinarischen Mitbringsel aus Gießen ist, wird hier fündig.

    Die Gießen Marketing ist stets auf der Suche nach neuen, hochwertigen Produkten aus der Region, die das Sortiment von „Gutes aus Gießen“ bereichern. Lokale Produzentinnen und Produzenten, die ihre einzigartigen Kreationen mit der Stadt Gießen und ihren Gästen teilen möchten, sind herzlich eingeladen, sich zu melden.

  • Preisvergleich lohnt sich auch bei reduzierter Ware

    Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit sind nicht immer günstiger

    Viele Supermärkte und Discounter bieten Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums vergünstigt an. Gerade für Menschen mit wenig Geld kann dies eine gute Alternative sein. Aber spart man damit wirklich immer? Die Verbraucherzentralen haben im Rahmen des Projekts „Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget“ in zehn Supermärkten und Discountern in vier Bundesländern 119 reduzierte Produkte aus der Kühltheke unter die Lupe genommen – mit einem überraschenden Ergebnis.

    Durchschnittlich ließen sich mit dem Kauf von Produkten, deren Preis wegen einer nur noch kurzen Haltbarkeit reduziert wurde, rund 32 Prozent gegenüber dem tatsächlichen Verkaufspreis einsparen. Doch die reduzierten Artikel waren preislich nicht automatisch die günstigste Wahl. Häufig waren sie nach der Reduzierung weiterhin teurer als vergleichbare Produkte. Ein Preisvergleich lohnt sich also auch bei Produkten, die wegen des bald ablaufenden Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums günstiger angeboten werden. Die Verbraucherzentralen fanden für 27 der 119 untersuchten Produkte ein Vergleichsprodukt. In 15 Fällen war das Vergleichsprodukt bei normalem Preis weiterhin günstiger als die reduzierte Ware. Das gilt nicht nur für Eigenmarken der Handelsketten, sondern auch für Markenprodukte.

    Preisnachlass ist oft nicht transparent

    Die Suche nach dem günstigsten Preis wird Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht leicht gemacht. Die Preisreduktion erfolgte meistens nur durch eine Prozent-Angabe – der neue Produktpreis war bei lediglich 16 der 119 unter die Lupe genommenen Produkte klar angegeben.
    Zudem war die Platzierung je nach Geschäft sehr unterschiedlich. Die meisten reduzierten Produkte, nämlich 91, fanden die Verbraucherzentralen im Kühlregal direkt neben den Waren mit den regulären Preisen, teilweise aber auch schlecht auffindbar in kleinen Restekisten. „Wichtig aus unserer Sicht ist, dass die reduzierten Produkte gut sichtbar gekennzeichnet, mit Wertschätzung angeboten und nicht in ‚Ramschkisten‘ gesteckt werden“, sagt Stella Glogowski, Leiterin der Fachgruppe Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Gegen Ernährungsarmut braucht es mehr

    Viele Menschen schauen mit großer Sorge auf die gestiegenen Kosten für das tägliche Leben. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht: Der Lebensmittelhandel plant weitere Preiserhöhungen. „Der Kauf von reduzierten Produkten mit nur noch kurzer Haltbarkeit kann sich zwar lohnen, um Geld zu sparen und Lebensmittel zu retten. Solche Sonderangebote sind allerdings sehr unregelmäßig und unvorhersehbar“, betont Stella Glogowski. „Sie sind keine verlässliche, langfristige Lösung für Menschen mit wenig Budget, die für ihre Essensplanung mehr als andere Verbrauchergruppen regelmäßig auf gesunde, abwechslungsreiche Nahrungsmittel zu vertretbaren Kosten angewiesen sind.“

    Weiterführende Infos und Links:

    Der komplette Marktcheck ist online abrufbar unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/105978

    Mehr Infos zum Projekt gibt es hier:
    www.verbraucherzentrale-hessen.de/essen-mit-kleinem-budget

  • Vom Regionalplan bis zum Biber

    Regierungspräsidium Gießen lädt ein zu traditionellem Jahresgespräch zwischen Vertretern der Landwirtschaft und RP-Fachleuten

    Gießen/Wetzlar. Das Jahresgespräch mit der Landwirtschaft in Mittelhessen hat Tradition. Das jüngste Treffen in Wetzlar war zur Freude des Gießener Regierungspräsidenten Dr. Christoph Ullrich und Abteilungsleiterin Sonja Heckrodt wieder gut besucht. „Das spricht dafür, dass diese wichtige Veranstaltung nicht nur bei uns, sondern auch bei Ihnen gut ankommt“, sagte Ullrich. In der Tat machten die Vertreterinnen und Vertreter des Hessischen Bauernverbandes, der Kreisbauernverbände im Regierungsbezirk und Kreislandwirte sowie Beschäftigte der Ämter für den ländlichen Raum reichlich Gebrauch von dem Angebot, miteinander und mit den Fachleuten des Regierungspräsidiums ins Gespräch zu kommen. Die Palette der Themen reichte von der Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen über Tierseuchen und Pflanzenschutz bis hin zum Vorkommen von Biber und Wolf in Mittelhessen.

    Mit Blick auf den Regionalplan erläuterte RP-Mitarbeiter Stefan Uhlenkotte, dass ab dem 26. Mai der Entwurf ein zweites Mal offengelegt werden soll. Thema darin sind auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die – egal ob in Form von Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen oder in privilegierten Bereichen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken – pro Kommune auf maximal zwei Prozent der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft errichtet werden dürfen. Die Regionalplanung habe die Entwicklung im Auge und sorge dafür, dass diese Größenordnung eingehalten wird, betonte Uhlenkotte.

    Nicht neu, aber aktuell ist das Thema Tierseuchen. Besonders die Afrikanische Schweinepest, aber auch die Blauzungenkrankheit und die Maul- und Klauenseuche bereiten sowohl den Landwirten als auch der Behörde Sorge. RP-Mitarbeiterin Dr. Ursula Planz informierte insbesondere über Präventionsmaßnahmen. Bei der Afrikanischen Schweinepest kehre noch keine Ruhe ein. In Hessen wird auf drei Säulen zur Bekämpfung gesetzt: die Suche nach Fallwild, das Errichten von Zäunen und die Jagd. „Für schweinehaltende Betriebe ist die Einhaltung von Hygiene die beste Prävention, insbesondere in Sperrzone-Gebieten“, betonte Planz. Dazu zähle beispielsweise, das Futter sicher vor Wildschweinen zu lagern, das Personal zu schulen und Unbefugten keinen Zutritt zu gewähren. Von der Blauzungenkrankheit seien nicht nur Schafe, sondern vermehrt auch Rinder betroffen. Eine Impfung werde dringend empfohlen, auch wenn sie nur vor einer schweren Erkrankung schütze. Aktuell seien drei Impfstoffe zugelassen. Hinsichtlich der Maul- und Klauenseuche sagte Planz, dass das Virus extrem leicht übertragen werde. Der Ausbruch bei Wasserbüffeln in Brandenburg im Januar habe weitreichende Konsequenzen für ganz Deutschland. Hier sei es beispielsweise wichtig, aufzuklären, die Hygiene einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die Tiere nicht von Fremden gefüttert werden.

    Auch als „Pandemie auf dem Acker“ bezeichnet: der Landwirtschaft und dem Pflanzenschutzdienst Hessen bereitet die Schilfglasflügelzikade weiter Sorgen, wie RP-Mitarbeiter Norbert Koch erläuterte. Die kleine Zikade überträgt zwei bakterielle Krankheiten auf immer mehr Wirtspflanzen. Betroffen sind vor allem Zuckerrübe und Kartoffel, aber mittlerweile auch Zwiebel; Rote Bete; Rhabarber; Kohl und Karotte. In Südhessen ist die Betroffenheit bisher am größten, aber die mit den Krankheiten beladenen Zikaden wandern stetig nach Norden.

    Mittlerweile sind zahlreiche Forschungsprojekte angelaufen, um der Verbreitung der Schäden durch die Krankheiten Maßnahmen entgegenzusetzen. So auch das durch das RP Gießen geförderte Projekt SiKaZiKa (Sicherung des Kartoffelanbaus in Hessen durch innovatives Zikaden-Management) der Europäischen Innovationspartnerschaften, an dem der RP-Pflanzenschutzdienst beteiligt ist. Neben Forschungsprojekten ist er aktuell auch damit befasst, Beratungsempfehlungen zu erarbeiten. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL hat zu Monatsbeginn für eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln sogenannte Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Schilfglasflügelzikade veröffentlicht. Diese dürfen jedoch nur eingesetzt werden, nachdem der amtliche Warndienst des Pflanzenschutzdienstes Hessen dazu auffordert, so sein wichtiger Hinweis. Vertiefte Informationen hierzu bietet die Homepage des Pflanzenschutzdienstes (https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/ackerbau/warndienst/).

    Das Vorkommen von Wolf und Biber ist ebenfalls ein Thema, das Landwirte und Behörde beschäftigt. RP-Mitarbeiter Steffen Wilhelmi informierte, dass in Hessen mehrere Wölfe nachgewiesen wurden. In diesem Jahr gab es im Regierungsbezirk Gießen bereits zwölf Risse von Nutztieren und zwei von Wildtieren, wo der Wolf als Verursacher vermutet wurde. In fünf Fällen konnte dies genetisch bestätigt werden. Wilhelmi wies darauf hin, dass Halter von Tieren sechs Monate Zeit haben, Anträge auf eine Billigkeitsleistung zu stellen, sprich: eine Entschädigung zu erhalten. Der Biber breitet sich in Mittelhessen weiter aus. Aktuell gibt es rund 140 Reviere, überwiegend im Vogelsbergkreis und dem Kreis Gießen. Inzwischen gebe es weitere Hinweise auf neue Reviere, die überprüft werden. Auch hier soll es zukünftig die Möglichkeit auf eine Billigkeitsleistung geben, die entsprechende Richtlinie wird aktuell durch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat erarbeitet.

    Zum Abschluss informierte RP-Mitarbeiterin Katrin Schneider über die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, die seit August 2024 in Kraft ist. Sie soll dazu beitragen, die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten und geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand versetzen. In der Verordnung werden zeitliche und inhaltliche Vorgaben gemacht. Dazu zählt zum Beispiel, dass in FFH-Gebieten bis zum Jahr 2030 für bestehende Lebensraumtypen im ungünstigen Zustand auf 30 Prozent der Fläche Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Jetzt gilt es, einen nationalen Wiederherstellungsplan zu erarbeiten. Im Moment laufe der Abstimmungsprozess auf Bund-Länder-Ebene.

     

    Bildunterschrift (1):

    Ein Thema, das in der Landwirtschaft immer wieder eine Rolle spielt: In Mittelhessen gibt es rund 140 Biberreviere.

    Symbolfoto: RP Gießen

     

    Bildunterschrift (2):

    Ein Bestandteil des neu aufzustellenden Regionalplans für Mittelhessen sind auch Photovoltaik-Freiflächen. Auch dieses Thema wurde während des Jahresgesprächs diskutiert.

    Symbolfoto: RP Gießen / Stefan Uhlenkotte

  • Gepäck weg auf Osterkreuzfahrt – so gibt´s Entschädigung

    Verbraucherzentrale Hessen zeigt, was Reisende tun können, wenn ihr Koffer nicht auf dem Gepäckband liegt

    Die Reisegarderobe für das Osterfest sorgfältig ausgewählt und gepackt, doch am Zielflughafen lässt der Koffer auf sich warten. Schlimmstenfalls taucht er gar nicht wieder auf. Ein Albtraum für viele, doch jetzt gilt: Ruhe bewahren, Rechte durchsetzen und Geld verlangen! Bei Gepäckverlust, Beschädigung oder Verspätung können Ansprüche gegen die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

    Bettina A. aus Mücke hatte sich auf ihren Geburtstag gefreut, den sie gleich zu Beginn der Osterferien mit ihrer Freundin auf einem luxuriösen Kreuzfahrtschiff feiern wollte. Doch die Vorfreude wich schnell dem Entsetzen, als sie bei ihrer Ankunft am Zielflughafen feststellen musste, dass ihr Koffer verschwunden war. Was als traumhafte Reise geplant war, wurde schnell zu einem logistischen Albtraum. Denn das Kreuzfahrtschiff legt planmäßig ab – egal, ob der Koffer rechtzeitig ankommt oder nicht.

    „Dass Koffer oder andere Gepäckstücke mit großer Verspätung oder gar nicht ankommen, ist ein häufiges Problem, das Reisende weltweit betrifft. An vielen Flughäfen stapeln sich Koffer, deren Besitzer ihren Urlaub ohne ihr Gepäck verbringen müssen. Wenn das Reisegepäck am Urlaubsort verspätet, beschädigt oder gar nicht ankommt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch finanzielle Nachteile mit sich bringen, vor allem dann, wenn Reisende nicht umgehend reagieren,“ erklärt Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Verlust direkt melden

    Endet die Gepäck­ausgabe, ohne dass der Koffer auftaucht, sollten Reisende dies direkt am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens melden. Dort erhalten sie einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) mit Vorgangsnummer. Mit diesem Dokument können sie belegen, dass der Verlust des Gepäcks frist­gerecht gemeldet wurde. Pauschalr­eisende sollten zusätzlich dem Reise­ver­anstalter Bescheid geben. Nur so können später Minderungsansprüche geltend gemacht werden.

    Haftungsgrenzen beachten

    Wer am Urlaubsort ohne Gepäck dasteht und wichtige Dinge wie Unterwäsche oder Zahnbürste braucht, kann sich Ersatz beschaffen. Die Air­line muss die Kosten erstatten. Hierbei besteht allerdings eine Schaden­minderungs­pflicht. Das heißt: Reisende müssen die Kosten so geringhalten wie möglich. Wichtig ist, alle Kauf­belege gut aufzubewahren, um diese später bei der Fluggesell­schaft einreichen zu können. Dennoch kann es passieren, dass nicht die kompletten Kosten erstattet werden. Argument: Ersatz­kleidung kann auch nach dem Urlaub weiterhin getragen werden.

    Taucht der Koffer innerhalb von 21 Tagen nicht wieder auf, gilt er als verloren und die Airline muss Koffer und Inhalt ersetzen. Die Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaft liegt derzeit bei rund 1.900 Euro pro Reisendem. „Hierbei handelt es sich nicht um eine Schadenspauschale, sondern man muss stets den tatsächlichen Schaden beziffern und durch Belege nachweisen können“, so Lassek. Wichtig: Ersetzt wird nur der Wert, den die verlorene Sache zum Zeitpunkt der Reise noch hatte. Zu beachten ist ferner, dass Fluggesellschaften die Haftung für Bargeld, Schmuck und Elektrogeräte oftmals in den Beförderungsbedingungen ausschließen bzw. dem Reisenden ein Mitverschulden zur Last legen können, wenn wertvolle Gegenstände im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Daher gehören wertvoller Schmuck oder Elektrogeräte ins Handgepäck.

    Zusätzliche Ansprüche bei Pauschalreise

    Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung des Gepäcks Minderungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen und eine anteilige Erstattung des Reisepreises verlangen. Kann der Zweck der Reise ohne Gepäck nicht erfüllt werden, haben Reisende außerdem das Recht, Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend zu machen. Wichtig ist, dass die Verspätung oder der Verlust unverzüglich gemeldet wird.

    Diese Rechte gelten für Reisen in oder aus Ländern, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet haben, wie etwa die EU-Länder, die USA und Japan. Das Abkommen findet Anwendung, wenn Abflug- und Zielflughafen in den Hoheitsgebieten von zwei Vertragsstaaten liegen und umfasst Schadenersatz bei Gepäckverspätung, -beschädigung,
    -verlust, Flugverspätung und Personenschäden.

    Meldefristen einhalten

    Bei Gepäckverspätungen ist eine entsprechende Schadensmeldung binnen 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich einzureichen.

    Bei Beschädigungen beträgt die Frist sogar nur 7 Tage. Da es sich um sogenannte Ausschlussfristen handelt, müssen Sie diese beachten.

    Am Flughafen können Betroffene die Anzeige auch am Schalter der Fluggesellschaft aufgeben. Reisende erkundigen sich am besten auf der Internetseite der Air­line, ob es zur Schadensmeldung eine Mail­adresse gibt und schauen, welche Informationen die Fluggesell­schaft eventuell sonst noch verlangt.

    Tipps im Umgang mit Reisegepäck

    • Dokumentation: Erstellen Sie vor der Reise eine Liste aller Gepäckstücke und machen Sie Fotos vom Inhalt.
    • Kontaktdaten: Kennzeichnen Sie Ihr Gepäck gut und bringen Sie aktuelle Kontaktdaten an.
    • Quittungen aufbewahren: Bewahren Sie alle Quittungen für Ersatzkäufe auf, um diese später bei der Airline einzureichen.
    • Hilfsangebote nutzen: Geht die Fluggesellschaft nicht auf Ihre Forderungen ein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. wenden. Dort unterstützt man Sie in der Auseinandersetzung. Bei Buchung einer Pauschalreise können Probleme bereits vor Reisebeginn entstehen: Falsche Buchungsbestätigungen, zusätzliche Forderungen des Reiseveranstalters, Änderungen des Buchungszeitraums oder Insolvenzmeldungen. Der Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen bietet Musterschreiben, mit denen Reisende ihre Rechte direkt gegenüber dem Reiseveranstalter durchsetzen können.
  • Neuer Bildungspunkt in Gießen: zentrale Anlaufstelle für Weiterbildung eröffnet

    • Bildungspunkt in der Arbeitsagentur Gießen ist neue zentrale Anlaufstelle für berufliche Weiterbildung
    • Keine Anmeldung erforderlich

    Transformation, Digitalisierung und demografischer Wandel – diese und weitere Faktoren beeinflussen jetzt und in Zukunft die Entwicklung auf dem regionalen Arbeitsmarkt. Es gilt, sich für den Arbeitsplatz von morgen fit zu machen und weiterzubilden.

    Um diesen Bedarf aufzugreifen, eröffnet die Agentur für Arbeit Gießen in Kooperation mit dem Hessencampus Mittelhessen und den Bildungscoaches von ProAbschluss eine zentrale Anlaufstelle für berufliche Weiterbildung: den Bildungspunkt Gießen. Dieser befindet sich im Erdgeschoss der Agentur für Arbeit Gießen (Nordanlage 60), Raum 19.

    „Mit dem Bildungspunkt schaffen wir eine niedrigschwellige und umfassende Beratungsmöglichkeit für alle, die ihre beruflichen Chancen verbessern oder neue Wege einschlagen möchten“, erklärt Berufsberaterin Géraldine Bläser von der Agentur für Arbeit Gießen.

    Individuelle Beratung und umfassende Unterstützung

    Unter dem Motto „Wir schaffen Chancen!“ bietet der Bildungspunkt Gießen persönliche Beratungen zu Fragen der beruflichen Weiterbildung, finanziellen Fördermöglichkeiten und Qualifizierungsmaßnahmen. Das Angebot richtet sich an eine breite Zielgruppe: Beschäftigte, die sich weiterqualifizieren oder umorientieren möchten, Menschen mit Migrationsgeschichte, die ihre beruflichen Perspektiven in Deutschland verbessern möchten sowie Wiedereinsteigende nach längerer Pause, sei es aufgrund Elternzeit oder Pflege. Auch Personen, die sich aufgrund gesundheitlicher Gründe berufliche neu orientieren müssen oder aus privaten Gründen über eine Umschulung oder Weiterbildung nachdenken, finden hier kompetente Beratung.

    Auch Unternehmen können den Bildungspunkt als Informationsquelle nutzen, um sich über Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Beschäftigten sowie über Förderprogramme zur Fachkräftesicherung zu informieren.

    Erweiterung bestehender Angebote

    „Das bestehende Beratungsangebot des Hessencampus wird durch den Bildungspunkt erweitert“, betont Mirjana Krolzik vom Hessencampus. „Unser Ziel ist es, noch mehr Menschen zu erreichen und ihnen passgenaue Unterstützung auf ihrem beruflichen Weg zu bieten.“, ergänzt Simone Busacker von den Bildungscoaches ProAbschluss.

    Keine Anmeldung erforderlich

    Der Bildungspunkt Gießen steht allen Interessierten offen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Die Öffnungszeiten und Angebote können auf der Homepage des Bildungspunktes unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/bildungspunkt-giessen aufgerufen werden.

     

    Bildquelle: Agentur für Arbeit Gießen

    Bildtext_093751 von links: Janna Bieker, Kirsten Meub, Simone Busacker, Sabrina Brunner, Dr. Géraldine Bläser, Cornelia Gersch, Claudia Boleso, Sabine Stowasser, Daniela Hach, Mirjana Krolzik

  • „Energy Pearls“: Kundenmeinungen sind keine Produktinformation

    Die Verbraucherzentrale Hessen erzielt Erfolg vor Landgericht Darmstadt

    Um über die Wirkungsweise des Produkts „Energy Pearls“ zu informieren, genügt es nicht, dass sich der Hersteller Mania Concept Rezensionen seiner Kunden zu eigen macht, ohne selbst Informationen über die Wirkungsweise und die Inhaltsstoffe bereitzustellen. Das Landgericht Darmstadt teilte diese Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen und verurteilte das Unternehmen Mania Concept, solche Werbung für das Produkt „Energy Pearls“ zu unterlassen.

    Das Unternehmen Mania Concept aus Groß-Gerau hatte auf seiner Internetseite „Energy Pearls“ zum Preis von 299 Euro zum Kauf angeboten. Die Wirkungsweise beschrieb das Unternehmen jedoch nicht direkt. Ebenso fehlten auf der Website des Unternehmens Informationen zu den Inhaltsstoffen. Lediglich die auf der Website des Unternehmens veröffentlichen Kundenrezensionen gaben Aufschluss über die Wirkungsweise. Auf diese Rezensionen wies das Unternehmen in den FAQ hin.

    Irreführende Werbung durch Kundenrezensionen

    Durch die Bewerbung mit den ausschließlich positiven Rezensionen der Nutzerinnen und Nutzer, wurde aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen der Anschein erweckt, als wären die „Energy Pearls“ wahre Wunderperlen. „Eine solche Werbung ist jedoch irreführend“, sagt Miriam Raic, Referentin Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Das Unternehmen erweckte unserer Meinung nach den Anschein, es handele sich bei den in den Kundenrezensionen getroffenen Aussagen um seine eigene Äußerungen“, so Raic weiter.

    Auch in den sozialen Medien setzte das Unternehmen auf die Kundenrezensionen. „Das Landgericht Darmstadt bestätigt unsere Rechtsaufassung,“, so Raic weiter. „Persönliche Meinungen und Einschätzungen verbreiten sich in den sozialen Medien erfahrungsgemäß besonders schnell. Es wäre fatal, wenn sich Verbraucher bei Aussagen zur Wirkungsweise nur auf persönliche Meinungen verlassen müssten und keine Informationen von den Herstellern selbst erhalten.“

     

    Hintergrund

    Auf die Abmahnung vom Oktober 2024 folgte die Klage vor dem Landgericht Darmstadt. Da der Hersteller weder auf die Abmahnung noch auf die Klage reagierte, erging am 3. März 2025 das mittlerweile rechtskräftige Versäumnisurteil.

    Weitere Informationen zur Gesundheitswerbung für „Energy Pearls“ gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale Hessen.

  • Herzliche Atmosphäre und spannende Arbeit

    Regierungspräsidium Gießen: Regierungsvizepräsident Jan Schneider begrüßt neue Beschäftigte

    Gießen. Es ist eine lieb gewonnene Tradition im Regierungspräsidium Gießen, neue Beschäftigte in kleiner Runde willkommen zu heißen. Oder wie es der erst seit kurzem offiziell als Regierungsvizepräsident im Amt tätige Jan Schneider schmunzelnd nennt: „Ein Neuer begrüßt die noch Neueren.“ Schneider, seit August 2024 im Amt, belässt es natürlich nicht bei einer reinen Begrüßung. Er nutzt die Gelegenheit, um ins Gespräch zu kommen, zu fragen, wie die ersten Wochen und Monate verlaufen sind. Was er von den elf Neuankömmlingen aus dem Regierungspräsidium (RP) Gießen mit seinen insgesamt fast 1.500 Beschäftigten und weiteren rund 800 in den nachgeordneten hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales hört, ist durchweg positiv.

    Von einer herzlichen Aufnahme ist die Rede und davon, dass die Arbeit spannend und vielfältig ist. „Wir haben ein großes Interesse daran, die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut und schnell wie möglich zu integrieren“, betont Jan Schneider. Zudem bittet er die Neuen, „mit strenger Brille auf die etablierten Arbeitsabläufe zu schauen, um Prozesse zu verbessern und die Entbürokratisierung der Verwaltung voranzutreiben“. Er geht außerdem auf die Vielfalt im RP Gießen ein.

    RP-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter aus mehr als 60 Berufen sind in der großen Behörde tätig und für die Menschen in Mittelhessen und teilweise darüber hinaus. „Was die Berufe angeht, ist das auch in dieser Runde sehr beeindruckend“, merkt er an. Denn unter den Begrüßten waren eine Rechtsanwalts- und Notarfachangestelle, verschiedene Kaufleute, eine Juristin, ein Elektronikermeister, eine Umweltwissenschaftlerin, zwei Agrarwissenschaftler und ein Ökotrophologe. Sie kommen etwa beim Pflanzenschutzdienst, der Einbürgerung, der Regionalplanung, der zentralen Ausländerbehörde und der Erstaufnahmeeinrichung des Landes Hessen für Flüchtlinge zum Einsatz.

    In einer Zeit altersbedingter Abgänge der geburtenstarken Jahrgänge kommt Neueinstellungen eine besondere Bedeutung zu. Und das in einer Zeit, in der es schwieriger wird, Stellen zu besetzen. Aus diesem Grund wirbt das Regierungspräsidium Gießen seit geraumer Zeit mit dem Slogan „1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten“ für sich. „Alle, die neu dazustoßen, werden dringend gebraucht“, betont Jan Schneider. Alle Informationen zum Thema Karriere beim RP Gießen – inklusive Stellenangeboten, Karriereguide und Benefits für Beschäftigte – gibt es unter https://rp-giessen.hessen.de/karriere.

     

    Bildunterschrift:

    Regierungsvizepräsident Jan Schneider (vordere Reihe, 4. v. l.) heißt die elf neuen Beschäftigen mit den Abteilungsleitungen beim Regierungspräsidium Gießen willkommen.

     

    Foto: RP Gießen

  • „Mit den heutigen Beschlüssen bringen wir den neuen Regionalplan auf die Zielgerade“

    Regionalversammlung Mittelhessen beschließt zweite Offenlage des Regionalplan-Entwurfs – Mehr als 2.300 Stellungnahmen eingegangen

    Gießen/Mittelhessen. Mehr als 2.300 Stellungnahmen mit über 7.000 einzelnen Antragspunkten sind nach der ersten Offenlage des Regionalplan-Entwurfs für Mittelhessen eingegangen. „Dieses hohe Maß an Beteiligung zeigt, wie intensiv sich die Menschen in Mittelhessen mit der Entwicklung ihrer Heimat auseinandersetzen“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Inzwischen wurden alle Stellungnahmen nicht nur erfasst, sondern auch geprüft und gegeneinander abgewogen. Der überarbeitete Regionalplan-Entwurf stand in der öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung Mittelhessen in Hadamar im Mittelpunkt. Zentrales Ergebnis: Die Vertreterinnen und Vertreter der fünf mittelhessischen Landkreise sowie der Städte Gießen, Marburg und Wetzlar haben den Entwurf mit 20 Ja- und sieben Nein-Stimmen gebilligt. Damit wurde die Geschäftsstelle/Obere Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen (RP) beauftragt, die Öffentlichkeit, betroffene Behörden und sonstige Stellen zu beteiligen. Die Unterlagen werden vom 26. Mai bis 6. Juli über das Beteiligungsportal veröffentlicht.

    „Auf die zahlreichen Herausforderungen, wie beispielsweise Wohnungsmangel in verdichteten Räumen, Arbeitsplatzsicherung und Klimaanpassung, finden sich im Regionalplan geeignete Strategien“, befand der Vorsitzende der Regionalversammlung, Ulrich Künz. Die mittelhessischen Oberzentren seien dabei in vielen Bereichen die Zugpferde. „Aber auch die zahlreichen Mittel- und Grundzentren nehmen enorm wichtige Funktionen wahr“, betonte Künz. „Gerade das Entwicklungspotenzial des ländlichen Raums, sei es mit den Aussichten, die die regenerative Energieerzeugung bietet, oder mit der Sicherung von Bahntrassen, darf nicht aus den Augen verloren werden.“

    Seine Ausführungen verband Ulrich Künz mit einem großen Dankeschön an RP-Dezernatsleiter Dr. Ivo Gerhards, der Ende April in den Ruhestand geht. Seit 2003 ist er beim Regierungspräsidium in der Oberen Landesplanungsbehörde tätig. „Mehr als 20 Jahre konnten wir auf seine höchste Fachkompetenz und auf sein planerisches vorausschauendes Geschick vertrauen. Wie kaum ein anderer versteht es Herr Dr. Gerhards, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären“, würdigte Künz. Die Aufstellung des Regionalplans 2010, die Entwicklung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen 2016 und die Neuaufstellung des aktuellen Regionalplans seinen untrennbar mit seinem Namen verbunden. „Mittelhessen, aber insbesondere die Regionalversammlung, sind Ihnen zu großem Dank verpflichtet.“

    Dankesworte kamen auch von Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „In den vergangenen Jahren und Monaten haben Sie Großartiges geleistet. Es war sehr viel Arbeit und es waren viele Interessen, die an Ihnen gezerrt haben“, betonte er in Richtung der Bediensteten des zuständigen RP-Dezernats um Dezernatsleiter Dr. Ivo Gerhards. „Mit den heutigen Beschlüssen bringen wir den neuen Regionalplan auf die Zielgerade“, fasste Ullrich zusammen. „Ein wichtiger Abschnitt liegt bereits hinter uns – und zugleich steht uns noch ein nicht zu unterschätzendes Stück Arbeit bevor.“ Ullrich erinnerte an die intensive fachliche Arbeit nach Eingang der Stellungnahmen. 32 Ausschusssitzungen fanden statt, dazu zwei Sitzungen der Regionalversammlung. 62, zum Teil sehr umfangreiche Drucksachen und Beschlussvorlagen wurden behandelt. Zudem waren Abstimmungen mit Fachbehörden und dem Wirtschaftsministerium erforderlich. Auch zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Medien und der Politik wurden beantwortet.

    „Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die eingegangenen Stellungnahmen haben den Plan sowohl verbessert als auch bestätigt. Er hat sich bewährt, indem sich gezeigt hat, dass viele seiner Regelungen aus guten Gründen unverändert bleiben konnten. Er wurde verbessert, weil zahlreiche Eingaben wertvolle Impulse für sinnvolle Anpassungen und Weiterentwicklungen gegeben haben“, sagte der Regierungspräsident. Gleichzeitig betonte er, dass nicht jede Anregung vollständig berücksichtigt werden könne und müsse. „Das liegt in der Natur eines Abwägungsprozesses.“

    Der Regionalplan Mittelhessen regelt, wo und in welchem Umfang in den Kommunen neue Wohnsiedlungsflächen oder neue Industrie- und Gewerbegebiete entwickelt werden können. Er legt zudem umfangreiche Gebiete fest, in denen die Landwirtschaft, der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft, besondere Klimafunktionen, der Grundwasserschutz, der Hochwasserschutz oder die Forstwirtschaft Vorrang haben. Daneben enthält der Planentwurf unter anderem Vorgaben für den Einzelhandel und den Öffentlichen Personennahverkehr, mit denen im Sinne der Daseinsvorsorge gleichwertige Lebensverhältnisse in der gesamten Region gewährleistet werden sollen.

    Gegenüber dem ersten Entwurf gibt es in der neuen Version wichtige grundsätzliche Änderungen, die einer Beteiligung der Öffentlichkeit bedürfen. So wurden beispielsweise Regelungen aufgenommen, die eine Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in privilegierten Zonen entlang von Autobahnen oder Bahnstrecken erleichtern. Auch die Planung der Haltepunkte für den Schienenpersonennahverkehr wurde aktualisiert. Hinzu kommen kreisspezifische Änderungen. Im Landkreis Gießen wird beispielsweise eine geplante Gewerbefläche in Hungen verkleinert. Im Lahn-Dill-Kreis soll eine zusätzliche interkommunale Gewerbefläche in Wetzlar entstehen. Im Landkreis Limburg-Weilburg eine zusätzliche geplante Gewerbefläche am ICE-Bahnhof Limburg Süd mit aufgenommen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf soll eine geplante Gewerbefläche in Marburg-Moischt gestrichen und dafür eine in der Gemarkung Dagobertshausen ausgewiesen werden. Im Vogelsbergkreis wird die gesicherte Trasse der Gründchenbahn bis zur Regionsgrenze nach Nordosthessen verlängert.

    Mit der erneuten Beteiligung werden Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten Teilen möglich sein. Die Unterlagen werden vom 26. Mai bis 6. Juli 2025 über das Beteiligungsportal veröffentlicht (https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1005141). Zudem werden sie beim Regierungspräsidium Gießen (Colemanstraße 5, 35394 Gießen, Raum 226, montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr) und in den Kreisverwaltungen der fünf mittelhessischen Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Limburg-Weilburg und Vogelsberg ausgelegt. Die beteiligungspflichtigen Änderungen sind, soweit möglich, besonders gekennzeichnet. Stellungnahmen können während der sechswöchigen Frist und bis zwei Wochen danach, also bis zum 20. Juli 2025, eingereicht werden.

     

    Bildunterschrift:

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich während seiner Rede vor der Regionalversammlung Mittelhessen. Diese hat mehrheitlich die zweite Offenlage des Regionalplan-Entwurfs beschlossen. Die Unterlagen werden vom 26. Mai bis 6. Juli über das Beteiligungsportal veröffentlicht.

     

    Foto: RP Gießen

  • Versteckte Abofallen bei Online-Lebenslauf-Diensten

    Verbraucherzentrale Hessen weist auf fehlende Transparenz bei den Kosten hin

    Ein neuer Job steht an und dafür wird ein perfekter Lebenslauf benötigt. Online-Portale versprechen hier schnelle Hilfe: Mit nur wenigen Klicks – Vorlage auswählen, Daten eingeben und Lebenslauf herunterladen – scheint der ideale Lebenslauf zum Greifen nah. Doch viele Anbieter verschleiern die wahren Kosten ihrer Dienste. Verbraucher werden sich der versteckten Kosten häufig erst bewusst, wenn unerwartete Abbuchungen auf ihrem Konto erscheinen.

    Thomas M. aus Fritzlar stieß bei der Suche nach einem Online-Tool zur Lebenslauferstellung auf einen einfach zu bedienenden Online-Generator. Er gab alle Daten ein und wollte das Dokument herunterladen. Hierfür musste er einmalig 1,99 Euro zahlen. Da er das Dokument dringend benötigte, bezahlte er den Betrag. Ein paar Tage später stellte er fest, dass sein Konto mit 29,99 Euro belastet wurde – und im Folgemonat erneut. Offenbar hatte er ein Abonnement abgeschlossen, was ihm aber bis dahin nicht bewusst war.

    Intransparente Kostenhinweise können zur Rückabwicklung führen

    „Viele Online-Dienste verschleiern die Kosten oder informieren nicht transparent darüber, dass sich Abonnements automatisch verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Unseriöse Anbieter nutzen die Hektik des Alltags und die Unerfahrenheit der Nutzer aus, um ungewollte Vertragsverpflichtungen zu begründen“, erklärt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Häufig verstecken sich Hinweise auf kostenpflichtige Abonnements im Kleingedruckten – zum Beispiel sind sie klein und unauffällig platziert, befinden sich am Seitenrand oder unterhalb des Bestellformulars. Verbraucher müssen jedoch unmittelbar vor Abschluss der Bestellung klar und deutlich über die Laufzeit, die Kündigungsbedingungen bei unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Verträgen sowie über den Gesamtpreis informiert werden. Erfolgt dies seitens des Anbieters nicht, steht dem Verbraucher ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags zu.

    „Auch bei Gratis Probeabos ist spätestens dann äußerste Vorsicht geboten, wenn man sich mit persönlichen Angaben und Kreditkartendaten oder Bankverbindung registrieren muss. Man zahlt in solchen Fällen immer mit seinen Daten. Oft verbergen sich auch Kosten, die mit ein wenig Glück im Kleingedruckten zu finden sind oder erst dann ersichtlich werden, wenn auf den Button ‚zahlungspflichtig bestellen‘ geklickt werden soll. So wird aus Gratis-Angeboten schnell ein teurer Spaß. Auch besonders günstige Angebote deuten häufig darauf hin, dass es dem Anbieter in erster Linie um die Zahlungsdaten geht“, so Jäger.

    Möglichkeiten der Vertragsbeendigung nutzen

    Wie im Geschäft gilt auch im Internet: Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn beide Parteien sich über den Preis und Inhalt der Leistung geeinigt haben. Den Nachweis muss derjenige erbringen, der das Geld verlangt. Daher sollten Verbraucher den Vertragsschluss bestreiten und einen Nachweis verlangen, wenn die Forderung unberechtigt ist.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine unberechtigte Forderung abzuwehren. Eine Anfechtung wegen Irrtums kommt infrage, wenn Betroffene beim Vertragsschluss nicht erkennen, dass sie einen kostenpflichtigen Dienst nutzen. In diesem Fall wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben und die Zahlungsansprüche entfallen. Im Gegensatz dazu endet bei einer ordentlichen Kündigung der Vertrag erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

    Um nicht in die Falle zu laufen, hier einige Tipps:

    • Professionell erstellte Lebensläufe haben ihren Preis. Seien Sie misstrauisch, wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein.
    • Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie loslegen. Hinweise auf kostenpflichtige Abonnements verstecken sich oft im Kleingedruckten.
    • Suchen Sie nach Erfahrungen anderer Nutzer oder Bewertungen, indem Sie den Namen des Unternehmens in eine Suchmaschine eingeben.
    • Überprüfen Sie den Kontostand regelmäßig und kontaktieren Sie Ihre Bank bei Ungereimtheiten.
  • Spannende Einblicke

    Regierungspräsidium Gießen macht wieder beim Girlsʼ und Boysʼ Day mit – Rund 40 Schülerinnen und Schüler dabei

    Gießen. Welcher Beruf ist der richtige für mich? Für viele junge Menschen ist es schwer, eine Antwort auf diese Frage zu finden. Zum Glück gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, Einblicke zu bekommen – etwa beim Girlsʼ und Boysʼ Day. „Auch wenn ihr heute jeweils nur einen Bereich kennenlernt: Bei uns arbeiten Frauen und Männer aus mehr als 60 Berufen. Unser Motto lautet ,1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten‘ und unsere Themen sind beispielsweise Arbeitssicherheit, Natur- und Verbraucherschutz“, sagte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Wie in den Vorjahren machte die Behörde wieder beim bundesweiten Aktionstag mit. Ullrich begrüßte stellvertretend für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die jungen Menschen, die am RP-Hauptsitz am Landgraf-Philipp-Platz in Gießen dabei waren.

    Sowohl am Hauptsitz als auch in anderen Liegenschaften in Gießen und Wetzlar schauten rund 40 Schülerinnen und Schüler den Beschäftigten über die Schulter. Es gab mehr als ein Dutzend Angebote. Die Jungen lernten beispielsweise den Beruf des Verwaltungsfachangestellten kennen, die Mädchen den Beruf der Fachinformatikerin Systemintegration. Zudem wurden spannende Einblicke in die Arbeit des Pflanzenschutzdienstes, der Arbeitsschützer und einer Mediengestalterin gegeben.

     

    Wer sich über die vielfältigen Möglichkeiten in der Behörde – von der Ausbildung bis zu den Stellenangeboten – informieren möchte, findet alle Infos unter https://rp-giessen.hessen.de/karriere.

     

    Bildunterschrift:

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich begrüßte einen Teil der Schülerinnen und Schüler am Landgraf-Philipp-Platz.

     

    Foto: RP Gießen