Kategorie: Uncategorized

  • „Langeweile kommt bestimmt nicht auf“

    Jan Schneider, kommissarischer Regierungsvizepräsident, begrüßt fast 20 Inspektoranwärterinnen und -anwärter – Studium an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit und fünf Praktika in RP-Dezernaten

    Gießen. „Sie haben sich für einen mehr als spannenden Beruf entschieden. Schauen Sie sich möglichst viele Bereiche an, um breit aufgestellt zu sein. Langeweile kommt bestimmt nicht auf.“ Diese Worte gab der kommissarische Regierungsvizepräsident Jan Schneider fast 20 Inspektoranwärterinnen und -anwärtern zum Start in das erste Semester mit auf den Weg. Er überreichte den Frauen und Männern bei der Begrüßung im Hauptsitz des Regierungspräsidiums Gießen ihre Ernennungsurkunde, mit der sie mit Wirkung vom 1. September in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen wurden.

    Die Frauen und Männer studieren an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS), die meisten davon am Standort Gießen. Einige von ihnen werden an einem der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales zum Einsatz kommen, daher studieren sie an den HöMS-Standorten in Mühlheim am Main, Wiesbaden oder Kassel. Mit dem Studiengang „Bachelor of Arts – Public Administration“ qualifizieren sie sich allesamt für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung.

    Zunächst steht für die Inspektoranwärterinnen und -anwärter ein mehrtägiges Einführungsprogramm an. Hierbei erhalten sie einen guten Überblick über die vielfältigen, mehr als 1.000 Aufgaben der sieben Abteilungen des Regierungspräsidiums. Zudem wird über interne Abläufe informiert und sie werden vereidigt. Im Verlauf der nächsten drei Jahre erwerben die Anwärterinnen und Anwärter durch die theoretische Ausbildung an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit und fünf Praktika in den RP-Fachdezernaten umfangreiche Kenntnisse, um ihre künftigen Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können.

    Die Inspektoranwärterinnen und -anwärter sind Charlotte Bahr, Finn-Christian Berg, Julia Bonk, Damion Bornefeld, Kristina Brazke, Moritz Dahmer, Colin Dehn, Nadine Dietz, Violetta Hannibauer, Anika Herrmann, Inga Krämer, Lorena Krämer, Tim Müller, Frederik Pantring, Anakin Petermann, Clara Schmitt, Alisa Spies und Jasmin Stratmann.

    Allgemeine Informationen zu einer Ausbildung beim Regierungspräsidium Gießen sind im Internet unter www.rp-giessen.de/karriere zu finden.

    Bildunterschrift: Der kommissarische Regierungsvizepräsident Jan Schneider (rechts) begrüßte die neuen Inspektoranwärterinnen und -anwärter. Foto: RP Gießen

  • Regierungspräsident Ullrich auf Sommertour informiert sich bei der Firma Hailo in Haiger

    Die mit dem roten Punkt

    Gießen/Haiger. Vier von fünf Deutschen kennen die Firma Hailo und ihre Sicherheitsstehleitern mit dem roten Punkt. Aber wer weiß, dass sie ihren Sitz in Mittelhessen hat? Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich besuchte gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Regionalmanagement Mittelhessen, Jens Ihle, die Zentrale in Haiger im Lahn-Dill-Kreis, um sich über die Lage der heimischen Unternehmen im Regierungsbezirk der fünf Landkreise zu informieren.

    „Die Firma Hailo ist nicht nur eine wirklich bekannte Marke aus unserer Region, sie macht damit auch deutlich, dass Mittelhessen eine starke Wirtschafts- und Bildungsregion ist“, sagte RP Ullrich beim Rundgang. „Wir sollten uns das nicht nur bewusster machen, sondern deshalb auch viel mehr für unsere Region werben.“ Der Geschäftsführer der Hailo-Werke, Jörg Lindemann, und der Marketing-Leiter, Frank Peter Koch, führten den Gießener Regierungspräsidenten durch die Hailo-Welt in Flammersbach.

    Die Führung begann im unternehmenseigenen Museum, welches die Unternehmensgeschichte von der Gründung im Jahr 1947 durch Rudolf Loh bis zur heutigen Unternehmensgruppe anschaulich darstellt. Im Anschluss führte Geschäftsführer Lindemann die beiden Gäste durch das Unternehmen und erläuterte vor Ort die unterschiedlichen Produktionsschritte bei der Herstellung von Sicherheitsstehleitern. Während der Führung wurden auch die Bedeutung der hohen Industrieenergiekosten oder auch die Wettbewerbsfähigkeit von in Deutschland produzierenden Unternehmen angesprochen. Jörg Lindemann berichtete, dass zum Beispiel am französischen Standort nur ein Zehntel der Energiekosten anfalle. Durch Verbesserungen im Bereich des unternehmensinternen Energie- und Strom-Managements konnten Kosten eingespart werden, letztendlich sei der Unterschied zum französischen Industrie-Strompreis jedoch weiterhin enorm. Auch die unterschiedliche Auslegung des europäischen Rechts durch die unterschiedlichen Mitgliedsstaaten im eigentlich einheitlichen EU-Binnenmarkt wurde angesprochen, die meistens für deutsche Firmen einen Wettbewerbsnachteil bedeute. Regierungspräsident Ullrich bedankte sich für das offene Gespräch.

    Das Unternehmen beschäftigt an vier Standorten 435 Mitarbeiter. Auch wenn heute noch der Schwerpunkt der Tätigkeit auf Haushaltsleitern liegt, so ist das Unternehmen mittlerweile unter dem Dach der Joachim-Loh Unternehmensgruppe JLU in vielen Bereichen tätig, etwa in der Kücheneinbautechnik und bei Leitersystemen für Windkraftanlagen. Seit 1963 wird der rote Punkt als markantes Markenzeichen und Firmenlogo geführt.

    Bildunterschriften:

    1. Hailo-Geschäftsführer Jörg Lindemann und Tim Wagner (Fertigungsleiter Steiggeräte) erläutern Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (2.v.l.) und Jens Ihle (2.v.r.) den Produktionsprozess von Haushaltsleitern.
    1. Hailo-Geschäftsführer Jörg Lindemann und Tim Wagner (Fertigungsleiter Steiggeräte) im Gespräch mit Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (2.v.r.) und Jens Ihle (r.).

     

    Fotos: RP Gießen

  • „Wir freuen uns, dass Sie da sind“

    Neue Auszubildende und Jahrespraktikantin im Regierungspräsidium Gießen begrüßt

    Gießen. Mit einer Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Und ganz gleich, ob jemand gerade erst die Schule verlassen hat oder schon etwas älter ist und mit beiden Beinen fest im Leben steht: Es kommen viele Fragen auf. Was erwartet mich? Wie komme ich am besten ins Büro? Was finde ich wo? Antworten darauf und auf vieles andere bekamen die „Neuen“ im Regierungspräsidium Gießen auch diesmal dank eines mehrtägigen, umfangreichen Einführungsprogramms. Beschäftigte aus allen Abteilungen standen den Frauen und Männern Rede und Antwort und informierten über die Aufgaben der Behörde sowie interne Abläufe. Manfred Becker, Vertreter des kommissarischen Regierungsvizepräsidenten, begrüßte die vier neuen Auszubildenden und eine Jahrespraktikantin ebenso herzlich. „Wir freuen uns, dass Sie da sind und hoffen, dass es Ihren Vorstellungen entspricht. Unser Ziel ist es, gut auszubilden und bei einer eventuellen Übernahme auch gute Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten“, sagte Becker im Rahmen einer kurzen Kennenlernrunde.

    Im Verlauf der nächsten drei Jahre erhalten Emely Budamert, Marvin Kiesow und Thaisa Martin (Verwaltungsfachangestellte) durch die theoretische Ausbildung an der Max-Weber-Schule, die praktische Ausbildung in den RP-Fachdezernaten und den Unterricht beim Hessischen Verwaltungsschulverband umfangreiche Kenntnisse, um ihre künftigen Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können. Jahrespraktikantin Celine Guba muss nicht die Schulbank drücken, wird aber ebenso die Arbeit in den sieben Abteilungen kennenlernen.

    Luis Junker (Fachinformatiker für Systemintegration) wird in den kommenden drei Jahren im Fachdezernat für IT-Management und -Betrieb praktisch ausgebildet und besucht die Theodor-Litt-Schule in Gießen. Er wird sich mit IT-Systemen befassen, diese planen und konfigurieren, Fehler beheben und Anwendungs- und Systemprobleme lösen.

    Allgemeine Informationen zu einer Ausbildung beim Regierungspräsidium Gießen sind im Internet unter https://rp-giessen.hessen.de/karriere zu finden.

    Bildunterschrift: Manfred Becker (3. v. r.) begrüßte Emely Budamert, Celine Guba, Thaisa Martin, Marvin Kiesow und Luis Junker (von links). Foto: RP Gießen

  • Gemeinde kann sich bis zum 13. September äußern

    Regierungspräsidium Gießen hört Gemeinde Löhnberg zur Bestellung eines Staatsbeauftragten an – Start ist für 1. Oktober vorgesehen

    Gießen/Löhnberg. Die Gemeinde Löhnberg im Landkreis Limburg-Weilburg befindet sich in einer äußerst kritischen finanziellen Lage. Nach Analyse der Haushaltssituation, intensiven Gesprächen, zwischen den Beteiligten und eingehender Bewertung der Angelegenheit plant das Regierungspräsidium (RP) Gießen, ab 1. Oktober einen Staatsbeauftragten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgermeisters zu bestellen. Das ist nach Paragraf 141 der Hessischen Gemeindeordnung möglich. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Limburg-Weilburg hatte das RP Gießen zuvor darum gebeten. Über diese Planungen hat das RP Gießen die Gemeinde Löhnberg nun in einem Anhörungsschreiben informiert. Die Gemeinde hat bis zum 13. September die Möglichkeit, auf diese Verfügung zu reagieren.

    Dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Löhnberg erheblich gefährdet ist, ist den beteiligten Aufsichtsbehörden von Landkreis und RP Gießen seit 2023 bekannt. Die Gemeinde hatte den Landkreis aufgrund von Liquiditätsproblemen im November um Amtshilfe gebeten. Seitdem hat es intensive Gespräche und zahlreiche Schreiben zwischen Landkreis und RP Gießen sowie Bürgermeister Dr. Frank Schmidt gegeben. Der ist seit Mai erkrankt und eine Rückkehr nicht absehbar. Derzeit werden die Amtsgeschäfte durch den Ersten Beigeordneten, Wolfgang Grün, wahrgenommen.

    Die im Rahmen der Haushaltsanalyse vorgelegten vorläufigen Daten für die Jahre 2016 bis 2022 offenbarten einen nicht erkennbaren, dringenden Konsolidierungsbedarf und brachten die zwischenzeitlich bekannte Lage zutage, zu der unter anderem zählt: eine desolate Haushaltsituation mit erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten, die aufzuklärende Verwendung von Investitionskrediten, Aufarbeitungsbedarf zu den kommunalen Beteiligungsgesellschaften der Gemeinde und auch fehlende Jahresabschlüsse.

    Laut Einschätzung von Landkreis Limburg-Weilburg und RP Gießen ist die Gemeinde nicht eigenständig in der Lage, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um der äußerst kritischen finanziellen Situation mit der gebotenen Dringlichkeit und Nachhaltigkeit zu begegnen. Die Aufarbeitung der zahlreichen Problemfelder müsse neben dem laufenden Geschäft vorrangig bewältigt und erledigt werden. Hierfür sei eine transparente, sachlich orientierte und effektive Verwaltungsarbeit und Kommunikation zwischen den bzw. innerhalb der Gemeindeorgane unabdingbar.

    Grundsätzlich sei die Gemeinde bereit und willens, die komplexen Problemstellungen sachgerecht aufzuarbeiten. Das RP Gießen sieht dabei insbesondere die bisherigen Bemühungen und das Engagement des aktuellen Ersten Beigeordneten, die Geschicke der Gemeinde wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Die angestoßenen Prozesse sind aus RP-Sicht wichtig und sinnvoll, im Ergebnis jedoch nicht ausreichend.

    In der derzeitigen Lage sei eine umfassende, nachhaltige und effektive Koordinierung der zu erledigenden Verwaltungsarbeiten dringend notwendig. Diese Koordinierungsfunktion könne unter den gegebenen Umständen nicht auf unabsehbare Dauer vertretungsweise im Ehrenamt erfüllt werden.

    Deshalb wird die befristete Einsetzung eines Beauftragten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgermeisters für dringend notwendig gehalten. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Deshalb soll die Bestellung zunächst zeitlich bis zum 31. März 2025 befristet sein, mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs. Eine Verlängerung behält sich das RP Gießen vor. Die Gemeinde Löhnberg hat bis zum 13. September nun Gelegenheit, sich dazu zu äußern.

    Mit der Beauftragung ist zudem die Erwartung verbunden, dass die seit geraumer Zeit bestehenden ernsten Konflikte innerhalb des Gemeindevorstands beigelegt werden können. Die fortwährenden Auseinandersetzungen innerhalb bzw. zwischen den Gemeindegremien beeinträchtigten nicht nur das Vertrauen in die Arbeit der Gemeindeverwaltung nachhaltig. Sie seien vielmehr aufgrund der wiederkehrenden Störung der Verwaltungsabläufe eine unnötige Belastung und mit Blick auf die zu bewältigenden Herausforderungen nicht länger hinnehmbar.

  • Ferrero: RP Gießen genehmigt Neubau einer Produktionshalle

    Umfangreiches Verfahren –  Unternehmen möchte in Stadtallendorf rund 170 Millionen Euro investieren 

    Gießen/ Stadtallendorf. Die Ferrero OHG mbH plant, am Betriebsstandort in Stadtallendorf im Landkreis Marburg-Biedenkopf einen Teil der bestehenden Anlagen zur Herstellung von Süßwaren grundlegend zu modernisieren, inklusive einer neuen Werkshalle. Nachdem im Februar 2023 bereits bauvorbereitende Arbeiten genehmigt waren, hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen als zuständige Behörde nun die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Neubau einer Produktionshalle erteilt.

    Das Investitionsvolumen beträgt laut Unternehmen rund 170 Millionen Euro. Damit soll der Standort in Stadtallendorf einerseits langfristig gesichert werden. Andererseits ist ein weiteres Ziel, die Produktionslinie umfassend zu modernisieren und dadurch die bereits laufenden Anlagen auf den neusten Stand der Technik anzupassen.

    Vorausgegangen war ein umfangreiches Genehmigungsverfahren. Bestandteil war unter anderem eine Prüfung der Umweltverträglichkeit, die eine Vielzahl von Umweltbelangen umfasst. Als wichtigste Themenfelder stellten sich im Verfahren insbesondere der Wasser- und Bodenschutz dar. Der Bescheid enthält daher unter anderem ein umfassendes Maßnahmenkonzept zum Schutz des Grundwassers und des Bodens.

    Das Genehmigungsverfahren wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Das heißt, interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen und Einwendungen zu dem Vorhaben vorzubringen. Diese wurden anschließend im Rahmen einer Online-Konsultation mit den Einwenderinnen und Einwendern, den beteiligten Fachbehörden, der Genehmigungsbehörde sowie der Antragstellerin erörtert. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der fachlichen Prüfung berücksichtigt.

    Teil des Genehmigungsverfahrens waren auch weitere für das Vorhaben erforderliche Zulassungen wie beispielsweise die Baugenehmigung, die Genehmigung zur Waldrodung und zur Waldneuanlage.

  • Brandschützer durch und durch

    Ralf Ochs feiert sein 25-jähriges Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst

    Gießen. Sicherheit garantieren: Man kann sagen, das ist das Lebensmotto von Ralf Ochs. Denn sowohl beruflich als auch privat kümmert er sich um den Brandschutz. Seit 40 Jahren ist er ehrenamtliches Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt am Main und bereits 25 Jahre lang ist er auch professionell in diesem Bereich tätig. So bringt er viel Praxiserfahrung mit, die er bei seiner Arbeit nutzen kann. Bevor Ralf Ochs zum Regierungspräsidium Gießen wechselte, war er Technischer Angestellter für Brandschutz beim Wetteraukreis. Auch ein Jahr Wehrdienst addiert sich zu seinem 25-jährigen Dienstjubiläum, zu dem ihm der kommissarische Regierungsvizepräsident Jan Schneider sowie der ehemalige kommissarische Regierungsvizepräsident Manfred Becker nun herzlich gratulierten und sich im Namen des Landes Hessen und der Behörde für sein engagiertes Wirken bedankten. „Auch nach 25 Jahren öffentlicher Dienst noch mit Humor“, sagte Manfred Becker.

    Die Karriere des gebürtigen Nordhessen, der in Karben-Petterweil lebt, begann 1986 mit einer Ausbildung zum Tischler. Nachdem er 1990 seinen Grundwehrdienst in der Panzerkompanie 50 in Fritzlar geleistet hatte, war er seinem Ausbildungsbetrieb weitere drei Jahre treu, bevor er mehrere Weiterqualifizierungen absolvierte. Durch verschiedene Beschäftigungsverhältnisse konnte Ralf Ochs sein in den Fortbildungen erworbenes Wissen praktisch anwenden. Im Jahr 2000 verließ er jedoch sein Handwerk, um sich seiner bisher rein privaten Passion nun auch beruflich zu widmen: nämlich dem Brandschutz. „Meine Wurzeln und meine Verbundenheit liegen in der Kellerwald-Gemeinde Jesberg und der dortigen Feuerwehr“, erzählte er.

    Als Technischer Angestellter für Brandschutz im Kreisbauamt/Brandschutzdienststelle beim Kreisausschuss des Wetteraukreises war er insgesamt 17 Jahre lang tätig und bildete sich auch hier erfolgreich weiter, zum Beispiel zum Berufsingenieur für Brandschutz- und Sicherheitstechnik (2004) und zum Sachverständigen der Feuerwehr für den vorbeugenden Brandschutz in Hessen (2011).

    Vor sieben Jahren wechselte Ochs zum Regierungspräsidium Gießen, wo er seitdem die gesamte Behörde als zentraler Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragter mit seiner umfassenden Sachkenntnis unterstützt. „Herr Ochs ist mit seinem beruflichen und ehrenamtlichen Erfahrungsschatz ein echter Gewinn für die Behörde und bringt die idealen Voraussetzungen für seine heutige Tätigkeit mit“, sagte Jan Schneider. Als besonders herausfordernde Zeit beschreibt Ralf Ochs seine Arbeit während der intensiven Migrationsbewegungen im Sommer 2015, als es galt, schnell zu handeln. Auch seinen heutigen Berufsalltag beschreibt er als spannend, da er immer wieder mit neuen Situationen und Menschen zu tun hat, um die Sicherheit für alle zu verbessern: „Mein Job ist es, eine Lösung für das Problem zu finden.“

    „Überall wo’s brennt, bin ich zu finden.“ Das gilt für den sechsfachen Vater nicht nur in beruflicher, sondern auch in privater Hinsicht. Wenn der Alarm seines Piepers losgeht, muss Ralf Ochs los und ist dankbar, dass sein Ehrenamt vom öffentlichen Dienst gefördert wird. Zuhause übernimmt er gerne die Fahrdienste für alle Kinder, ist ehrenamtlich beim Handballverein tätig und hilft bei Festen der Kirche aus. Sollte noch etwas Freizeit übrig sein, fährt er Motorrad oder Ski.

    Bildunterschrift:

    Der kommissarische Regierungsvizepräsident Jan Schneider (l.) und der ehemalige kommissarische Regierungsvizepräsident Manfred Becker (r.) gratulierten Ralf Ochs (Mitte) zu seinem 25-jährigen Dienstjubiläum.

     

    Foto: RP Gießen

     

  • Regelmäßiger Austausch zwischen Politik und Arbeitsagentur zur Stärkung des Arbeitsmarkts

    • Michael Beck, Leiter der Gießener Arbeitsagentur, empfängt die Landtagsabgeordnete Katrin Schleenbecker (Grüne) und Jana Widdig (Grüne), Vorsitzende des Stadtverbands Gießen
    • Austausch zur allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarktsituation

    Der heutige Arbeitsmarkt ist geprägt vom demografischen Wandel, technischen Fortschritt und der Digitalisierung. Daher besuchten die Landtagsabgeordnete Frau Katrin Schleenbecker (Grüne) und Frau Jana Widdig (Grüne), Vorsitzende des Stadtverbands Gießen, den Leiter der Agentur der Arbeit Gießen, Michael Beck, zum Austausch, um die Menschen besser bei den Veränderungen zu begleiten.
    In dem Gespräch standen zentrale Themen der Arbeitsmarktpolitik im Fokus. Ein wichtiger Diskussionspunkt war die Studienberatung an der Hochschule, bei der Möglichkeiten erörtert wurden, wie Studierende noch gezielter auf den Übergang in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden oder Studienabbrüche vermieden werden können. Ein weiteres Thema war die duale Ausbildung, die als Schlüssel für die Fachkräftesicherung im Land betrachtet wird. Alle Gesprächspartner/innen waren sich einig, dass die Stärkung dualer Ausbildung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Region entscheidend ist. Auch die Integration von Berufsrückkehrer/innen und älteren Arbeitnehmer/innen in den Arbeitsmarkt wurde ausführlich besprochen. Dabei ging es um Strategien, wie diese Gruppen besser unterstützt werden können, um den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.
    Abschließend widmete sich das Gespräch der Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen. Hier wurden Herangehensweisen erörtert, um den Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes gerecht zu werden und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Alle zeigten sich nach dem Gespräch zufrieden und betonten die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Politik und Arbeitsmarktakteuren, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern.

  • Änderung der Fernwärmeverordnung

    Entwurf zur Änderung der AVB Fernwärmeverordnung: Schutz vor Energiesperren geht in richtige Richtung, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen aber ergänzungsbedürftig 

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf zur Änderung der Fernwärmeverordnung (AVB FernwärmeV) vorgelegt. Dabei geht es auch um die Sperre des Fernwärmeanschlusses, also das Recht des Versorgers, bei Nichterfüllung von Zahlungspflichten, die Versorgung mit Wärme einzustellen.

    „Wir begrüßen, dass der Entwurf Änderungen vorsieht, die sich an die Vorschriften in der Gasgrundversorgung anlehnen“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen e.V.

    So soll unter anderem der Zeitraum zwischen Anordnung und Einstellung der Versorgung von zwei auf vier Wochen verlängert werden. Außerdem soll eine Anordnung der Sperre des Fernwärmeanschlusses erst ab einem Zahlungsrückstand in der Höhe von mindestens zwei Abschlägen, mindestens jedoch 100 Euro, möglich sein. Weiterhin wird in dem Entwurf verdeutlicht, dass die Verhältnismäßigkeit einer Sperre bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben nicht gewahrt ist.

    Abwendungsvereinbarungen bei drohender Wärmesperre sind zu ergänzen 

    Eine Abwendungsvereinbarung ist eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung über einen Zeitraum von sechs bis 24 Monaten, die neben den fälligen Abschlagszahlungen zu leisten ist. Werden die Raten wie vereinbart gezahlt, sperrt der Versorger nicht den Anschluss. Strom- und Gasversorger sind gesetzlich verpflichtet, bei Ankündigung eine Sperre wegen Zahlungsverzug ihren Kunden eine solche Abwendungsvereinbarung anzubieten. Im Entwurf der Fernwärmeverordnung fehlt derzeit eine entsprechende Vorschrift.

    „Aus unserer Energieschuldenberatung wissen wir, dass insbesondere die Abwendungsvereinbarungen helfen, Energiesperren zu verhindern. Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen Fernwärmekunden hier schlechter gestellt werden sollten als die Haushalte, die mit Gas oder Strom heizen. Daher fordern wir, den Entwurf auch in diesem Punkt an die Gasgrundversorgungsverordnung anzugleichen und die Energieversorger bei einer drohenden Sperre zum Angebot einer Abwendungsvereinbarung zu verpflichten.“

    Mieter in Mehrfamilienhäusern sollen Sperre abwenden können 

    Eine große Verbesserung sieht der Entwurf für Mieter in Mehrfamilienhäusern vor. Bisher konnten Mieter die Einstellung der Versorgung in vielen Fällen nicht abwenden, selbst wenn sie den eigenen Verpflichtungen nachgekommen sind und regelmäßig die Kosten für die Wärme an ihrem Vermieter bezahlt haben. „In den Fällen. in denen die Zahlungen vom Vermieter an den Energieversorger weitergeleitet werden, geraten die Mieter unverschuldet in Sperrsituationen, über die sie im schlimmsten Fall erst bei Durchführung der Sperre Kenntnis erlangen“, sagt Wendt. In dem Entwurf des BMWK ist die Verpflichtung des Energieversorgers vorgesehen, die Mieter über den Zahlungsrückstand des Vermieters zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, die Sperre mittels eines Schuldbeitritts oder einer anderweitigen Ersatzvornahme abzuwenden.

    „Dies ist ein wichtiger Schritt um Sperren in Mehrfamilienhäusern zu verhindern und den betroffenen Mietern, die unverschuldet in diese äußerst belastende Situation geraten, Zeit und Möglichkeit zum Handeln zu geben, um bevorstehende Sperren  abzuwenden. Wir fordern, dass diese Regelung auch in die Verordnungen für die Versorgung mit Gas, Strom und Wasser aufgenommen wird, um auch hier die betroffenen Mieter vor unverschuldeten Sperren zu schützen“, sagt Philipp Wendt.

  • Richtig trinken im Sommer

    Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten 

    Müde, schlapp, der Kopf brummt – eine zu geringe Trinkmenge macht sich schnell bemerkbar, denn unser Körper besteht zu einem großen Teil aus Wasser. Ausreichendes Trinken ist lebensnotwendig und sorgt dafür, dass wir fit und leistungsfähig bleiben.

    Wasser erfüllt im Körper viele Funktionen: Es transportiert Nährstoffe, hält den Blutdruck aufrecht und ist wichtig für die Regulation der Körpertemperatur. Rund zwei Liter Flüssigkeit benötigt der Mensch bei normalen Temperaturen am Tag. Ein Teil davon wird über die Nahrung aufgenommen. Die restlichen ca. 1,5 Liter müssen über Getränke gedeckt werden. Bei hohen Schweißverlusten, z.B. durch Sport, körperliche Anstrengung oder Sommerhitze, kann der Flüssigkeitsbedarf deutlich höher liegen.

    Ohne Wasser macht der Körper schlapp 

    Schon ein geringer Wassermangel kann zu Müdigkeit, Schlappheit oder Kopfschmerzen führen. Bei zu großen Wasserverlusten drohen Kreislaufprobleme oder Schwindel. Umso wichtiger ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Es bringt allerdings nichts auf Vorrat zu trinken. Der Körper kann Wasser in großen Mengen nicht speichern. „Besser ist es, gleichmäßig über den Tag verteilt zu trinken, zum Beispiel alle zwei Stunden ein Glas voll“, sagt Lisa Scholz von der Verbraucherzentrale Hessen. Getränke sollten deshalb immer griffbereit stehen.

    Wasser ist der beste Durstlöscher

    Wasser ist zum Durstlöschen die erste Wahl. Ob mit oder ohne Sprudel ist dabei Geschmackssache. Untersuchungen zeigen, dass Leitungswasser oft ebenso viele Mineralstoffe liefert wie Mineralwasser. Leitungswasser ist außerdem preiswert, meist griffbereit und gut für die Umwelt – denn Verpackungen und Transport entfallen. „Wem reines Wasser auf Dauer zu langweilig ist, der kann mit Obst, Gemüse oder Kräutern für mehr Geschmack sorgen“, rät Scholz. Frische Beeren, Gurkenscheiben oder Minze sorgen für Abwechslung im Glas. Achten Sie darauf, dass Sie aromatisiertes Wasser immer frisch zubereiten, kühl stellen und zügig aufbrauchen. Tiefkühlfrüchte sollten vor dem Verzehr erhitzt werden und sind daher nicht geeignet. Neben Leitungs- und Mineralwasser sind ungesüßte Kräuter- und Früchtetees sowie Fruchtsaftschorlen von drei Teilen Wasser zu einem Teil Saft empfehlenswert. Stark gesüßte Getränke sind hingegen weniger geeignet, um Flüssigkeitsverluste schnell auszugleichen.

    Tipps für Trinkmuffel 

    Vielen Menschen fällt es schwer, ausreichend und regelmäßig zu trinken. Erinnerungen auf dem Smartphone oder eine Trinkliste zum Abhaken können helfen, das Trinken nicht zu vergessen und über den Tag genügend Flüssigkeit aufzunehmen. Für unterwegs sollte immer eine Mehrwegflasche Wasser ins Gepäck. Angetrunkene Wasserflaschen sollten wegen der Keimgefahr nicht im warmen Auto liegenbleiben, sondern innerhalb eines Tages ausgetrunken werden.