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  • Assistenz im Eventmanagment (m/w/d) gesucht!

    Die Gießen Marketing GmbH ist ein Public Private Partnership-Unternehmen, das von der Stadt Gießen, den vier BIDs (Business Improvement Districts) in der Gießener Innenstadt sowie dem Verein Gießen Aktiv e. V. gegründet wurde. Mit unserem Team bearbeiten wir die Aufgabengebiete Tourismus-Marketing und Event-Organisation, setzen uns für die Attraktivität unserer vitalen Innenstadt sowie die Entwicklung und Pflege einer positiv aufgeladenen Stadtmarke Gießen ein. In diesem Team suchen wir Unterstützung im Eventmanagement 01.09.2024 in Teilzeit (20 Stunden).

    Sie wollten schon immer wissen, wie das Gießener Stadtfest und der Weihnachtsmarkt organisiert sind und hätten Spaß daran im Hintergrund eine koordinative Rolle einzunehmen? Sie bringen Erfahrung mit im Eventmanagement oder bei der Durchführung von komplexen Projekten mit vielen Stakeholdern? Dazu haben Sie eine hohe Affinität zu IT und können uns dabei unterstützen, die Digitalisierung der Veranstaltungsorganisation voranzutreiben?

     

    Dann bewerben Sie sich als:

     Assistenz Eventmanagement (m/w/d)

    Unbefristet, Teilzeit 20 Stunden

     

    Zu Ihren Hauptaufgaben zählen:

    •  Administration und Pflege der Software für die Veranstaltungsplanung
    • Begleitung der weiteren Digitalisierung des gesamten Bewerbungsprozesses für Veranstaltungen
    • Vorbereitung und Bearbeitung des Bewerbungsprozesses für die Standvergabe/Teilnahme an den Veranstaltungen
    • Vertragsmanagement

      • Erstellung, Versand und Pflege aller Verträge für die Standplätze/Teilnahme an den Veranstaltungen
      • Erstellung und Versand der Rechnungen
      • Kontrolle, Koordination und Weitergabe von Formularen und Anmeldungen (Strom, HGastG,…)

    • Recherche und Anfrage von Dienstleistern
    • Abstimmung mit städtischen Ämtern und externen Dienstleistern
    • Weitere Unterstützung des Eventteams bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Events

      

    Wir wünschen uns von Ihnen:

    • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, bevorzugt aus dem Eventbereich
    • EDV-Kenntnisse, wünschenswert sind Erfahrungen mit Microsoft Access
    • Kenntnisse im Umgang mit verschiedener Software und Tools, wie beispielsweise Veranstaltungssoftware, Customer-Relationship-Software oder ähnlichem und die Fähigkeit, sich in neue Programme einzuarbeiten
    • Kenntnisse in Digitalisierungsprojekten
    • Erfahrungen im Bereich von Eventplanungen

    • Strukturierte, zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
    • Verbindliches und überzeugendes Auftreten
    • Initiative, Verantwortungsbereitschaft und die Fähigkeit flexibel wechselnde Aufgaben zu erledigen
    • Bereitschaft, sich selbstständig in neue Arbeitsgebiete einzuarbeiten

     

    Wir bieten Ihnen:

    • Eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit
    • Ein motiviertes Team und ein kollegiales Umfeld
    • Eine dynamische Universitätsstadt mit hoher Lebensqualität
    • Eine Vergütung in Anlehnung an TVÖD
    • Ein Jobticket
    • Mitwirken bei Gießens wichtigen Veranstaltungen

     

    Neugierig geworden?  Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.

    Bitte senden Sie sie bevorzugt digital bis zum 11.08.2024 an:

    Maj-Britt Hahn

    Gießen Marketing GmbH

    maj-britt.hahn@giessen.de

    Südanlage 4

    35390 Gießen

    Tel: 0641 306-1882

    www.giessen-entdecken.de

  • Spielplätze in und um Gießen entdecken!

    Spielplätze in und um Gießen

    Die Gießen Marketing hat die Spielplätze besucht und sich dabei unter anderem die Ausstattung, Sauberkeit und die Verfügbarkeit von Schatten genauer angeschaut und den Eindruck des Platztes eingeschätzt.

    Des Weiteren wurde die Lage, die verschiedenen Spielgeräte, sowie die Verfügbarkeit von Sitzgelegenheiten, Toiletten und Snackmöglichkeiten dokumentiert.

    Eine Anfahrtsbeschreibung wurde ebenfalls hinterlegt.

    Es handelt sich dabei um eine Momentaufnahme während des Besuchs (Stand: Juli 2024).

    Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit!

    Spielplatz Aulweg

    Spielplatz An der Liebigshöhe (Oststadt)

    Spielplatz Baumgarten (Petersweiher)

    Spielplatz Schwarzlachweg

    Spielplatz Sonnenweg (Lützellinden)

    Waldspielplatz (Linden)
    Spielplatz Alter Krofdorfer Weg (Weststadt)

    Spielplatz Am Gallichten (Allendorf)

    Spielplatz Am Steinacker (Pohlheim)

    Spielplatz An der Schule (Lützellinden)

    Spielplatz Bergwaldstraße (Kleinlinden)

    Spielplatz Brucknerstraße (Pohlheim)

    Spielplatz Christian-Faber-Weg (Linden)

    Spielplatz Drosselweg (Wieseck)

    Spielplatz Ederstraße (Nordstadt)

    Spielplatz Eichendorfring

    Spielplatz Eulenkopf (Oststadt)

    Spielplatz Falltorstraße

    Spielplatz Feuerwehr Rödgen

    Spielplatz Greizer Straße (Wieseck)

    Spielplatz Gustav-Heinemann-Straße

    Spielplatz Henriette-Fürth-Straße

    Spielplatz Hermann-Löns-Straße (Kleinlinden)

    Spielplatz Hügelstraße

    Spielplatz Katharinengasse

    Spielplatz Lahnstraße
    Spielplatz Leipziger Straße

    Spielplatz Magarete-Bieber-Weg (Nordstadt)

    Spielplatz Niebergallweg

    Spielplatz Nordanlage

    Spielplatz Pater-Delp-Straße

    Spielplatz Rambachweg

    Spielplatz Robert-Sommer-Straße

    Spielplatz Rödgener Straße (Annerod)

    Spielplatz Ruhbanksweg (Rödgen)

    Spielplatz Schiffenberg

    Spielplatz Struppmühlenweg

    Spielplatz Schützenstraße

    Spielplatz Theaterpark

    Spielplatz Tulpenweg

    Spielplatz Wartweg

    Spielplatz Wellersburgring

    Spielplatz Wiesecker Weg

    Spielplatz Waldweide

     

     

    Weitere Adressen von Spielplätze in und um Gießen

     

    Name Adresse Name Adresse
    Spielplatz Achstattring Achstattring 35, 35396 Gießen Spielplatz Abenteuerspielplatz Gerichtsspitz 13, 35398 Gießen
    Spielplatz Am Haanes Am Haanes 6, 35440 Linden Spielplatz Aussiger Straße Aussiger Straße 27, 35415 Pohlheim
    Spielplatz Auf der Platte Auf der Platte 9, 35463 Fernwald Spielplatz Carlo-Mierendorff-Str. Hinter Krofdorfer Straße 142, 35398 Gießen
    Spielplatz Badenburger Hohl Reichelsberg 3, 35396 Gießen Spielplatz Dürer Straße Hinter Dürer Straße 26, 35396 Gießen
    Spielplatz Barresgraben Barresgraben 9, 35392 Gießen Spielplatz Heyerweg Hinter Heyerweg 37, 35394 Gießen
    Spielplatz Bismarckstraße Bismarckstraße 66, 35440 Linden Spielplatz Kohlweg Kohlweg 19, 35396 Gießen
    Spielplatz Dresdener Straße Dresdener Straße, 35440 Linden Spielplatz Konstantinbader Straße Troppauer Str. 57, 35396 Gießen
    Spielplatz Eichgärtenallee Eichgärtenallee 108, 35394 Gießen Spielplatz Kugelberg Mittermaierstraße 9, 35394 Gießen
    Spielplatz Fasanenweg Fasanenweg 5, 35394 Gießen Spielplatz Lausköppel Gegenüber Lausköppel 10, 35394 Gießen
    Spielplatz Graudenzer Straße Graudenzerstraße 19 gegenüber, 35394 Gießen Spielplatz Leimenkauter Weg Leimenkauter Weg 18, 35390 Gießen
    Spielplatz Hardtallee I Hardtallee 19, 35398 Gießen Spielplatz Philosophenwald Zugang über Oberlinweg 1, 35394 Gießen
    Spielplatz Hardtallee II Hardtallee 7, 35398 Gießen Spielplatz Spitzwegring Hinter Spitzwegring 5, 35396 Gießen
    Spielplatz Häuser Born Zwischen Häuserborn 7 und 9, 35394 Gießen Spielplatz Tiefenweg Hinter Tiefenweg 18, 35463 Fernwald
    Spielplatz Heegstrauchweg Heegstrauch 24 gegenüber, 35394 Gießen
    Spielplatz Holbeinring Holbeinring 41, 35396 Gießen
    Spielplatz Im Kleefeld Im Kleefeld 1, 35398 Gießen
    Spielplatz Karl-Reuter-Weg Karl-Reuter-Weg 1, 35394 Gießen
    Spielplatz Kirchweg Kirchweg, 35398 Gießen
    Spielplatz Klinikstraße Crednerstraße 11, 35392 Gießen
    Spielplatz Kropbacherweg Kropbacher Weg 31, 35398 Gießen
    Spielplatz Kurt-Schumacher-Straße Hinter Kurtschumacher-Straße 34, 35415 Pohlheim
    Spielplatz Leihgesterner Straße Leihgesterner Straße 1, 35440 Linden
    Spielplatz Lessingstraße Lessingstraße, 35440 Linden
    Spielplatz Marktplatz (Nordstadt) Reichenberger Straße 7A, 35396 Gießen
    Spielplatz Markwald Georg-Mendel-Straße 14, 35398 Gießen
    Spielplatz Ouderkerkplatz Fliederweg, 35463 Fernwald
    Spielplatz Paul-Schneider-Straße Paul-Schneider-Straße 7-9, 35428 Langgöns
    Spielplatz Reichenberger Straße Reichenberger Straße 16, 35396 Gießen
    Spielplatz Ringallee Stadtparkt Wieseckaue Ringallee, 35396 Gießen
    Spielplatz Ringstraße Zugang über Ringstraße 30a, 35440 Linden
    Spielplatz Schildbergweg Schildbergweg 2, 35398 Gießen
    Spielplatz Siegmund-Heuchelheim-Straße Wilhelm-Pfeiffer-Straße, 35392 Gießen
    Spielplatz Stephanstraße Stephanstraße 18-24, 35390 Gießen
    Spielplatz Weststadt Hardtallee 17, 35398 Gießen
    Spielplatz Wettenbergring Wettenbergring 57, 35396 Gießen
    Spielplatz Wißmarer Weg Helene-Weber-Weg 19, 35396 Gießen

     

     

     

     

  • Berufsinformationszentrum erstrahlt bald im neuen Glanz

    • BiZ aufgrund von Bauarbeiten geschlossen
    • Telefonische Erreichbarkeit ist sichergestellt
    • Dienstbetrieb aller anderen Bereiche in der Agentur für Arbeit Gießen nicht betroffen

    Das Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Gießen ist aufgrund von Bauarbeiten am 23. Juli und in der Zeit vom 29. Juli bis zum 9. August geschlossen. Das Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Nutzen der Computer für Recherchen oder auch das Online-Center mit Beratungen sind an diesen Tagen dann nicht möglich. Der Zugang zum Gebäude der Agentur für Arbeit ist weiterhin gewährlistet und andere Abteilungen sind nicht betroffen.
    Das BiZ-Team ist zudem telefonisch unter 0641-9393113 und per Mail erreichbar

    Giessen.BiZ@arbeitsagentur.de

  • Entspannung pur im Sommerwald

    Freitag, 12.07.2024 von 17:00 h bis ca. 21:00 h im Laubacher Buchwald

    Jetzt, wo sich der Wald in seiner ganzen Fülle zeigt, nutze die Gelegenheit und tauche tief in ihn ein. Schenke dir einfach etwas Zeit zur Entspannung im Schatten der alten Buchen und atme die gesunden Aromen des Waldes ganz tief in dich ein. Entdecke durch die bewusste Naturerfahrung die körperliche und gedankliche Langsamkeit und genieße diese besondere Auszeit vom Alltag. Die Naturgeräusche, die unterschiedlichen Grüntöne, die gesunden Aromen und die schützende Atmosphäre des Waldes aktivieren deinen Parasympathikus – den Ruhe-Nerv.

    Gegen den alltäglichen Stress gehen wir gemeinsam mit gezielten Sinnes-, Atem-, Achtsamkeits- und Qi-Gong-Übungen vor. Du wirst staunen, wie du dabei entspannen und neue Kraft aus dem Wald schöpfen kannst und wie dieses Waldbad mit einer Traumzeit in der Hängematte zum Kurzurlaub wird.

    Die Anmeldung erfolgt über das Kultur- und Tourismusbüro Laubach. Telefon: 06405/921372 oder E-Mail: tourist-info@laubach-online.de

  • Nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs: Mieter in der Kabel-Falle

    Die Verbraucherzentralen Hessen und Rheinland-Pfalz warnen vor Durchleitungsgebühren für Kabel-Internet und Telefon 

    Seit dem 01.07.2024 dürfen Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Miet-Nebenkosten abgerechnet werden. Doch viele Betroffene sehen sich nun gezwungen, einen TV-Kabelanschluss bei den Gebäudenetzbetreibern abzuschließen, wenn sie Internet und Telefon über das Kabelnetz beziehen möchten.

    Mieterinnen und Mieter im Rhein-Main-Gebiet erhalten derzeit Post von privaten Gebäudenetzbetreibern, wie beispielsweise Medicom Dreieich GmbH oder der Rehnig Group. In diesen Schreiben werden sie darüber informiert, dass ein Kabelinternet- und Telefonvertrag mit Vodafone oder Pyur nur möglich ist, wenn sie einen TV- und Kabelanschlussvertrag mit ihnen abschließen. Sie werden darin aufgefordert, eine Durchleitungsgebühr an die Gebäudenetzbetreiber zu entrichten, um Kabel-Internet und Telefone von Vodafone weiterhin nutzen zu können. „Eine solche Durchleitungsgebühr ohne technischen Grund ist aus unserer Sicht unangemessen“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Hohe Hürde für Mieter: Durchleitungsgebühr für Internet-Signale 

    Wenn kein Vertrag mit Medicom Dreieich GmbH oder Rehing abgeschlossen wird, droht die Sperrung des Zugangs zu Kabel-Internet und Telefonie. Einige Kunden haben berichtet, dass Vodafone ihre Kabel-Internetverträge gekündigt hat, da die privaten Gebäudenetzbetreiber die Weiterleitung der Internet-Signale beendet haben und Vodafone deshalb keinen Internetzugang bieten kann. Betroffene Mieterinnen und Mieter sehen sich nun mit der Herausforderung konfrontiert, entweder eine alternative Internetversorgung zu finden, also ihre alten Telefonleitungen von der Telekom wieder zu benutzen, oder höhere Kosten in Form der Durchleitungsgebühr zu tragen.

    Betroffene sehen sich mit zusätzlichen Kosten konfrontiert

    Die Mieter sollen für Kabel-Internet einen zusätzlichen Kabel-TV-Vertrag mit den Gebäudenetzbetreibern abschließen, selbst wenn sie gar kein Kabel-TV nutzen möchten. „Das belastet die Mieter doppelt und schränkt ihre Wahlfreiheit ein“, kritisiert Jäger. „Die Kosten liegen teilweise über den bisher über die Nebenkosten abrechenbaren Kabelfernsehgebühren.“

    „Damit Mieter nicht zusätzlich belastet werden, gibt es die Möglichkeit, einen Sperrfilter oder einen Sperraufsatz für das TV-Signal einbauen zu lassen. Doch viele Gebäudenetzbetreiber zeigen sich zögerlich bei der Umsetzung dieser Option und verlangen stattdessen den Abschluss von eigentlich nicht benötigten TV-Verträgen, um keine Kunden zu verlieren“, so Michael Gundall, Technik-Referent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

    Keine voreiligen Verträge mit privaten Kabelnetzbetreibern 

    Die Verbraucherzentralen empfehlen Mietern, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und keine voreiligen Vertragsabschlüsse zu tätigen. Stattdessen sollten betroffene Kunden prüfen, ob möglicherweise eine alternative Internetversorgung, beispielsweise über VDSL oder Glasfaser, in Betracht kommt und günstiger ist.

    Sollten es keine Alternativen zum Internetanschluss über Kabel geben, weil beispielsweise kein Glasfaser verfügbar ist und VDSL nur in sehr unzureichender Geschwindigkeit, so empfiehlt die Verbraucherzentrale den TV-Vertrag mit dem Gebäudenetzbetreiber zunächst abzuschließen, da andernfalls die Sperrung des Anschlusses droht. Ob die fraglichen Durchleitungsgebühren rechtlich zulässig sind, wird durch die Verbraucherzentralen geprüft und gegebenenfalls angegriffen und könnte für die Betroffenen zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Damit bleibt ihnen die Möglichkeit offen, die Kosten zurück zu verlangen, falls ein Gericht oder der Gesetzgeber die Durchleitungsgebühren für unzulässig erklärt.

    „Mieter haben das Recht, einen funktionsfähigen Telekommunikationsanschluss in ihrer Wohnung zu verlangen, der die Nutzung des Internets ermöglicht. Dazu sollte auch die Möglichkeit gehören, diesen Anschluss nach Abschluss eines Vertrags mit einem Telekommunikationsanbieter ohne Weiteres nutzen zu können“, fordert Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

    Hintergrund

    Eigentlich ist es der Regelfall, dass der Vermieter als Eigentümer für die Kabel im Haus verantwortlich ist. Er kann jedoch die komplette Verwaltung des Fernseh-, Telefon- und Internetkabel (Netzebene 4 oder NE-4) des Hauses an einen externen Dienstleister auslagern. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben, etwa weil aufgrund der Größe des Hauses und der Menge an Kabeln und Anschlüssen eine Fachfirma mit der Wartung betraut werden soll. Häufig beauftragen Vermieter diese Wartung direkt bei den Netzbetreibern. Manchmal übernehmen dies auch Drittunternehmen. Immer gilt jedoch: Diese Wartungsleistung soll bezahlt werden. In der Vergangenheit geschah dies über die Nebenkostenabrechnung, heute wird ein separates Entgelt für die Nutzung des Netzes verlangt, die Durchleitungsgebühr.

  • Arbeitslose müssen Abwesenheit vorher beantragen

    • Urlaub vorher von der Arbeitsagentur oder Jobcenter genehmigen lassen
    • Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch für Erwerbslose
    • Ortsabwesenheit einfach und schnell online beantragen

    Ferienzeit – Urlaubszeit. Nächste Woche beginnen die Sommerferien in Hessen und damit stellen Arbeitslose bei Arbeitsagenturen und Jobcentern häufig die Frage nach Urlaub. Anders als bei Beschäftigen besteht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitslose. Erwerbslose können allerdings unter Beachtung einiger Regeln trotzdem in den Urlaub fahren.

    Der Gesetzgeber verlangt von Arbeitssuchenden, dass alle zumutbaren Aktivitäten unternommen werden, um die Arbeitslosigkeit zu beenden, auch in Ferienzeiten. Eine geplante Urlaubsreise oder eine sonstige Abwesenheit vom Wohnort müssen Arbeitslose daher grundsätzlich immer vorher genehmigen lassen. Ob eine Ortsabwesenheit genehmigt werden kann, hängt davon ab, ob der Arbeitslose während dieser Zeit eine Qualifizierung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt absolvieren soll oder eine Arbeitsaufnahme in Aussicht steht. Wenn die Eingliederungschancen nicht geschmälert werden, kann der Ortsabwesenheit zugestimmt werden.

    Bis zu 21 Kalendertage (inkl. Wochenenden und Feiertagen) im Jahr kann sich ein Erwerbsloser ortsabwesend melden. In diesem Zeitraum werden Geldleistungen und Versicherungsschutz weiter gewährt. Dauert der Urlaub über drei bis sechs Wochen, wird ebenfalls nur für die ersten drei Wochen Geld gezahlt. Wer eine mehr als sechswöchige Reise plant, hat für die gesamte Zeit der Reise keinen Anspruch auf Geldleistungen. Es muss nach Rückkehr eine neue Arbeitslosmeldung erfolgen.

    Verreisen Arbeitslose ohne vorherige Genehmigung, müssen sie nicht nur die von der Arbeitsagentur oder Jobcenter für die Dauer der Ortsabwesenheit gezahlten Leistungen erstatten, sondern unter Umständen auch noch mit einem Bußgeld oder einer Strafanzeige rechnen.

    Die Arbeitsagentur sowie das Jobcenter Gießen raten daher, sich rechtzeitig vor Antritt einer geplanten Urlaubsreise über die genauen Regelungen zu informieren.

    Ortsabwesenheit kann telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 – 4 555500 (Arbeitsagentur Gießen) oder 0641 – 480160 (Jobcenter Gießen) beantragt werden.

    Mit der ‚BA-mobil‘ Kunden-App sowie unter www.arbeitsagentur.de/eservices oder www.jobcenter-giessen.de/jobcenter-digital/ können Sie viele Ihrer Angelegenheiten jederzeit online erledigen.

     

  • Team aus Kirchhain-Stausebach gewinnt

    Regierungspräsidium Gießen veranstaltet in Beselich-Obertiefenbach den Bezirksentscheid der Leistungsübungen für die mittelhessischen Freiwilligen Feuerwehren – Acht Mannschaften am Start

    Gießen/Beselich-Obertiefenbach. Da war der Jubel groß: Das Team der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhain-Stausebach (Landkreis Marburg-Biedenkopf) hat am Samstag den Bezirksentscheid der Feuerwehrleistungsübungen gewonnen. Auf Platz zwei landete der Vorjahressieger Grebenhain-Nösberts-Weidmoos (Vogelsbergkreis), auf Platz drei Gießen-Mitte (Landkreis Gießen). „Ich gratuliere den drei Erstplatzierten ganz herzlich und drücke Ihnen jetzt schon mal die Daumen für den Landesentscheid am 1. September in Alsfeld“, sagte Claudia Coburger-Becker, Leiterin der Abteilung Arbeitsschutz und Inneres, bei der Siegerehrung. Sie überbrachte herzliche Grüße von Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Mich beeindruckt immer wieder, dass Sie neben Einsätzen und Übungsdiensten trotzdem noch Zeit und Lust haben, sich diesem Wettbewerb zu stellen“, hob Claudia Coburger-Becker hervor. Gemeinsam mit Landrat Michael Köberle und Beselichs Bürgermeister Michael Franz gratulierte sie den erfolgreichsten Mannschaften. Die Pokale hatten das Regierungspräsidium Gießen als Veranstalter, der Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg und der Bürgermeister der Gemeinde Beselich gestiftet.

    Auf den Plätzen vier bis acht landeten die Teams aus Beselich-Obertiefenbach I (Landkreis Limburg-Weilburg), Beselich-Obertiefenbach II (Limburg-Weilburg), Reiskirchen-Ettingshausen (Gießen), Kirchhain-Niederwald und Marburg-Cappel II (Marburg-Biedenkopf).

    Die acht Mannschaften hatten in Beselich-Obertiefenbach zuvor ihr Können in Theorie und Praxis bewiesen. „Neben dem sicheren Beherrschen der Feuerwehrtechnik und -ausrüstung kommt es bei den Feuerwehrleistungsübungen auch auf Schnelligkeit und Teamgeist an“, betonte Dr. Thomas Stumpf, Leitender Branddirektor im RP Gießen, in seiner Funktion als Übungsleiter.

    Im theoretischen Teil mussten die Mannschaften in zehn Minuten 15 Fachfragen aus allen Themengebieten der Feuerwehr beantworten, zum Beispiel: Wofür eignet sich Leichtschaum besonders gut? Wie wirkt Chlor als Atemgift auf den menschlichen Körper? Bei allen Fragen standen drei Antwortmöglichkeiten zur Auswahl. Für den theoretischen Teil zeichneten Kerstin Weigel, Melanie Lochnit und Wolfgang Cloos (alle Regierungspräsidium Gießen) verantwortlich. Im praktischen Teil hatte eine Gruppe mit neun Einsatzkräften oder eine Staffel mit sechs Einsatzkräften den Auftrag, einen Löschangriff bei einem angenommenen Wohnungsbrand umzusetzen. „Hier gilt es, das korrekte Vorgehen im verrauchten Bereich, die richtige Löschtechnik sowie die korrekte Menschenrettung zu zeigen“, erklärte Stumpf. Die Mannschaften wurden von fünf Schiedsrichtern aus dem Werra-Meißner-Kreis und dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg bewertet. Sie beobachteten alle Handgriffe genau, lauschten den Funksprüchen, stoppten die Zeit, berieten sich im Anschluss an jede Übung und gaben den Teams eine Rückmeldung.

    „Es war ein spannender Wettkampf. Das Leistungsniveau der Mannschaften war sehr hoch“, fasste Übungsleiter Dr. Thomas Stumpf zusammen. Er sprach allen Bezirksfinalisten sein Lob aus. Außerdem dankte er der Gemeinde Beselich sowie der Freiwilligen Feuerwehr Obertiefenbach und den anderen Beselicher Feuerwehren für die Unterstützung vor Ort, die Bereitstellung und die Vorbereitung der Übungsfläche. „Es war klasse, was ihr hier aufgestellt habt“, lobte er. Dank galt auch den Schiedsrichtern für die faire und zuverlässige Bewertung.

     

    Bildunterschriften:

    1. Claudia Coburger-Becker, Michael Franz, Dr. Thomas Stumpf und Michael Köberle gratulierten den drei erstplatzierten Mannschaften aus Kirchhain-Stausebach (Mitte), Grebenhain-Nösberts-Weidmoos (links) und Gießen-Mitte (rechts).
    2. Der Gruppenführer gab seiner Mannschaft genaue Anweisungen, immer beobachtet vom Schiedsrichter.
    3. Zum praktischen Teil gehörte auch, Knoten und Stiche anzulegen.
    4. Viele Zuschauer verfolgten die Übungen auf dem Parkplatz vor dem Bürgerhaus in Obertiefenbach.
    5. Um in die „Wohnung“ zu kommen, musste erstmal eine Tür geöffnet werden.
    6. Bevor die Person, natürlich eine Übungspuppe, aus der Wohnung gerettet werden konnte, muss das „Feuer“ gelöscht werden.

     

    Fotos: RP Gießen

  • „Riesige Entwicklung von der Idee bis zum heutigen Tag“

    Regierungspräsidium Gießen genehmigt Betrieb der Wasserstofffüllanlage mit angeschlossener Tankstelle der Technischen Hochschule Mittelhessen – Dr. Christoph Ullrich überreicht Erlaubnisurkunde

    Gießen. Wasserstoff gilt als Technologie der Zukunft, wenn es um das Thema Energieversorgung und Alternativen zu Gas und Öl geht. „Alle reden darüber, aber eine wirtschaftlich gute Umsetzung ist schwierig“, weiß der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Umso wichtiger sind Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Wie kann Wasserstoff langfristig gespeichert und zu Strom umgewandelt werden? Antworten auf diese und andere Fragen gibt es an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM), genauer gesagt in der Technikumshalle des FlexQuartiers in der Georg-Elser-Straße in Gießen. Prof. Olaf Berger, Vizepräsident der THM und zugleich Sprecher des Kompetenzzentrums für Energietechnik und Energiemanagement (etem.THM), ist stolz auf die „Heizzentrale der Zukunft“, die hier entstanden ist. „Wir haben dies alles selbst erdacht und in Eigenleistung errichtet“, sagt er über den Hochtemperatur- und Batteriespeicher mit Wasserstoffgewinnung aus überschüssigem Solarstrom. Jetzt hat das Regierungspräsidium Gießen den Betrieb der Wasserstofffüllanlage mit angeschlossener Tankstelle genehmigt.

    Dr. Christoph Ullrich ließ es sich nicht nehmen, Prof. Olaf Berger in größerer Runde die Erlaubnisurkunde zu überreichen. Für den Regierungspräsidenten ist das Projekt der THM ein weiterer Beweis dafür, dass Mittelhessen als Bildungs- und Wirtschaftsregion viel zu bieten hat. Lobende Worte gab es auch für die Behörde. „Das Regierungspräsidium hat einen großen Beitrag geleistet. Die Genehmigung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir mit diesem Produkt in die Fläche gehen können“, betonte Prof. Olaf Berger.

    Die Anlage erzeugt grünen Wasserstoff mittels Solarstrom, der durch die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Halle sowie der umliegenden Wohnbebauung gewonnen wird. Der produzierte Wasserstoff wird gespeichert und kann entweder in der Brennstoffzelle rückverstromt werden oder zum Betanken eines Fahrzeugs verwendet werden. Auf kleinem Raum werden die Technologien, Wasserstoff zu erzeugen und zu nutzen, dargestellt und im Forschungsrahmen weiterentwickelt. Prof. Dr.-Ing. Sven Pohl vom Fachbereich Maschinenbau und Energietechnik der THM ist Projektleiter für die Wasserstoffgewinnung und ebenso stolz angesichts der „riesigen Entwicklung von der Idee bis zum heutigen Tag“. Seit sieben Jahren werde das Projekt verfolgt, sieben Millionen Euro wurden insgesamt für die Errichtung der Technikumshalle und der darin enthaltenen Forschungsanlagen mit Hochtemperaturspeicher und Wasserstoffinfrastruktur investiert. In der Anlage stecke viel Ingenieursarbeit und ebenso viel Know-how.

    Aufgrund der Anlagengröße war zwar keine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig, wohl aber eine Erlaubnis nach Betriebssicherheitsverordnung, erklärte RP-Dezernatsleiterin Michèle Wachkamp. Damit kam ihr Dezernat für Arbeitsschutz ins Spiel. Es hat das Vorhaben mehr als eineinhalb Jahre eng begleitet, der Projektgruppe der THM beratend zur Seite gestanden und sie beim Antragsverfahren unterstützt, fasste Sachbearbeiter Felix Cyriax zusammen. Auch Abteilungsleiterin Claudia Coburger-Becker war eingebunden und ebenfalls zur Überreichung der Erlaubnisurkunde gekommen.

    Bildunterschriften: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (l.) überreichte die Erlaubnisurkunde an Prof. Dr. Olaf Berger. Foto: RP Gießen

  • Für Verbraucher immer besser werden

    Verbraucherzentrale Hessen veröffentlicht Jahresbericht 2023

    Anlässlich der Wahl zum hessischen Landtag in 2023 warb die Verbraucherzentrale Hessen bei den hessischen Parteien gleich für mehrere Themen: Verbraucherberatung in ländlichen Räumen, Verbraucherbildung in Schulen, rechtliche Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und eine verbesserte Ausstattung der Verbraucherzentrale. Der Koalitionsvertrag der hessischen Regierungsparteien greift viele dieser Forderungen auf und bietet Chancen, den Verbraucherschutz in Hessen zu stärken.

    „Der Ausbau der Verbraucherberatung in ländlichen Räumen ist aus unserer Sicht die verbraucherpolitische Herausforderung der neuen Landesregierung. Die Mehrzahl der Menschen in Hessen lebt in ländlichen Räumen. Auch diese haben Anspruch auf professionelle Beratung“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.

    In Zeiten, in denen die Menschen Demokratie und Rechtstaat skeptisch gegenüberstünden, habe Verbraucherberatung eine besondere Bedeutung. „Wenn Menschen erleben, dass sie ihre Rechte als Verbraucherin oder als Verbraucher durchsetzen können, und diese nicht nur auf dem Papier stehen, dann stärkt dies auch das Vertrauen in den Rechtsstaat und in demokratische Institutionen. Es ist daher richtig, dass der Koalitionsvertrag der Landesregierung das Ziel festschreibt, Verbraucherberatung in ländlichen Räumen dezentral verfügbar zu machen“, so Philipp Wendt. In den hessischen Städten seien Beratungsangebote meist besser ausgebaut.

    Auch die bessere Ausstattung der Verbraucherzentrale greift der Koalitionsvertrag der Landesregierung auf. Er schreibt fest, dass die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale dynamisiert werden soll. „Dynamisierung, das liegt bereits in der Bedeutung des Wortes, ist mehr als ein reiner Inflationsausgleich. Die Jahre der Pandemie und Energiekrise haben gezeigt, welche große Bedeutung der Verbraucherschutz für die Menschen in Hessen hat. Dies muss sich auch in der finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale widerspiegeln“, erklärt Wendt. Gerade der Ransomware-Angriff auf die Verbraucherzentrale Hessen im Frühjahr dieses Jahres 2024 zeige, wie wichtig es ist, in wirkungsvolle IT-Sicherheit zu investieren. Ohne Rücklagen sei es nicht möglich gewesen, so schnell und effektiv auf den Angriff zu reagieren. Die Verbraucherzentrale Hessen war nach dem Angriff innerhalb weniger Tage wieder arbeitsfähig.

    Energiekrise noch nicht ausgestanden
    Die hohe Nachfrage in der Energieeinsparberatung, viele Anruferinnen und Anrufer bei der Hotline zu Energiepreisen, steigende Zahlen im Projekt „Hessen bekämpft Energiesperren“ und beim neuen Härtefallfonds Energieschulden – Energiethemen prägten auch im Jahr 2023 den Beratungsalltag der hessischen Verbraucherschützer. Nachdem ein Wechsel des Energieversorgers lange Zeit kaum möglich und nicht zu empfehlen war, finden sich seit dem Jahreswechsel wieder Angebote deutlich unterhalb der ehemaligen Preisbremsen für Strom und Gas. Doch Energiediscounter, die während der Energiekrise rechtswidrig Preise oder Abschläge erhöht haben, werden von den kommerziellen Vergleichsportalen wieder auf den vorderen Plätzen gelistet.

    Solar-Boom hat Schattenseiten
    Auffällig viele Verbraucher wandten sich im letzten Jahr an die Verbraucherzentrale, weil sie Probleme im Zusammenhang mit dem Kauf und der Montage von Solar-Modulen auf ihren Dächern bekamen, die sie nicht hatten kommen sehen. Wegen der hohen Nachfrage drängen offenbar auch fachfremde Firmen auf den Markt. Die Folgen waren für die Betroffenen teils verheerend: Schäden an den Dacheindeckungen, unsachgemäß montierte Solar-Paneele, Vorkasse-Vereinbarungen ohne Warenlieferung oder Warenlieferung ohne Montage. „Hier ist ein völlig neues Beratungsthema entstanden, das sowohl Kenntnisse im Verbraucherrecht als auch technische Kenntnisse und das Wissen um erforderliche Versicherungen voraussetzt. Wir werden mit der Landesregierung dazu das Gespräch suchen, um zeitnah ein passgenaues Beratungsangebot erarbeiten zu können.“

    Wundermittel aus dem Reichsbürgermilieu
    15 anhängige Klagen, eine Musterfeststellungsklage und 55 Abmahnungen bilanziert die Verbraucherzentrale Hessen für das Jahr 2023 in der Rechtsdurchsetzung. Als erste Verbraucherzentrale ist die hessische gegen Anbieter aus dem Reichsbürgermilieu vorgegangen. Ein Internethändler aus Frankfurt bewarb verschiedene Produkte mit Gesundheitsversprechen, die aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen unzulässig sind. Im Impressum seines Shops gibt er als Firmensitz eine fiktive Adresse eines Fantasiestaats an. In den Geschäftsbedingungen heißt es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht dieses Fantasiestaats vorrangig anzuwenden hätten. Die Verbraucherzentrale geht inzwischen gegen sieben Anbieter, die sich dem zur Reichsbürgerszene zählen, vor. „Man kann es solchen Leuten nicht durchgehen lassen, mit Fantasiestaaten Verbraucher zu täuschen und zu verwirren“, so Philipp Wendt.

    Mehr Verbraucherschutz ins Sparkassengesetz
    Ob Schließung von Zweigstellen, Abbau von Bankautomaten, Massenkündigungen von Sparverträgen oder zu wenig gezahlte Zinsen: Die Sparkassen stehen seit Jahren in der Kritik, die Beschwerden der Kundinnen und Kunden, die die Verbraucherzentralen erreichen, reißen nicht ab. Das Rechtsgutachten „Sparkassen und Verbraucherschutz“ von Professor Dr. Janbernd Oebbecke zeigt auf, dass verbraucherschützende Vorgaben in den Sparkassengesetzen der Länder möglich sind, wenn die Landespolitik es will. Daraus leiten die Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Hessen die Kernforderung ab, dass Sparkassen wieder für die Menschen da sein müssen, so wie sie als öffentliche Institutionen einst geschaffen wurden. Mit ihrem Forderungspapier machen die drei Verbraucherzentralen konkrete Vorschläge für bessere Sparkassengesetze im Sinne einer Stärkung der Verbraucherinteressen.

    Kinderschutz vor Wirtschaftsinteressen
    Wegen der Verwechslungsgefahr mit Süßigkeiten und ihrer teilweise selbst für Erwachsene zu hohen Dosierungen sind Nahrungsergänzungsmittel in Bärchen- oder Bonbonform insbesondere für Kinder aus Sicht der Verbraucherzentralen derzeit keine ausreichend sichere Produktgruppe. Die Hersteller vermitteln in der Werbung den Eindruck, die Produkte könnten das Immunsystem unterstützen, beim Lernen und der Konzentration helfen oder rundum mit allen Vitaminen und Mineralstoffen versorgen.

    Die unter Federführung der Verbraucherzentralen Hessen und Sachsen-Anhalt formulierten Forderungen nach Regulierung für Nahrungsergänzungsmittel, insbesondere der an Kinder gerichteter, nahm die Verbraucherschutzministerkonferenz im Juni 2023 auf.

    Neues Leitbild
    „Das Jahr 2023 haben wir auch dafür genutzt, den Blick nach innen zu richten“, so Wendt weiter. Der Digitalisierungsschub als Folge der Corona-Pandemie hat die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Kommunikation mit ihrer Verbraucherzentrale verändert. Die Verbraucherzentrale hat dies zum Anlass genommen, ihr Selbstverständnis zu hinterfragen. In einem intensiven Dialog mit den Beschäftigten, dem Verwaltungsrat und den Mitgliedsverbänden ist ein neues Leitbild entstanden, das Anerkennung von Diversität und unser Eintreten für eine pluralistische und demokratische Gesellschaft klar benennt. „Dies ist uns in Zeiten politischer Radikalisierung ganz besonders wichtig“, betont Wendt.

    Weitere herausragende Themen in 2023
    Auch andere aktuelle Fragen des Verbraucherschutzes hatten die Verbraucherschützer im Blick. Sie wirkten in einer bundesweiten Arbeitsgemeinschaft zum Thema Inkasso mit und schufen neue Bildungsangebote zu In-Game-Käufen und Versicherungen für das Eigenheim. Zudem profitierten Hessische Verbraucherinnen und Verbraucher von der Kampagne „Mach deine Briefe auf“, bei der die Menschen mit ihrer ungeöffneten Post Hilfe bei der Verbraucherzentrale finden konnten.

    Weitere Informationen
    Jahresbericht 2023 der Verbraucherzentrale Hessen
    Leitbild der Verbraucherzentrale Hessen

  • Der richtige Start zur Karriere beim Regierungspräsidium Gießen

    Schüler erfahren mehr über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in der Behörde

     

    Gießen. Wege aufzeigen. Wege, die zum Regierungspräsidium Gießen (RP) führen. Diese Möglichkeit eröffnete der Karrieretag der Behörde Schülern und Studenten. Und die nahmen das Angebot gerne an, verbrachten einen Tag gespickt mit vielen Informationen, Rollenspielen und im Austausch mit RP-Beschäftigten im Hauptsitz am Landgraf-Philipp-Platz in Gießen.

    „Wir sind ein Arbeitgeber mit 1.000 Möglichkeiten“, unterstrich Manfred Becker in seinen Begrüßungsworten. Er ist der kommissarische Regierungsvizepräsident. Und nicht nur 1.000 Möglichkeiten gibt es beim Regierungspräsidium, auch 1.000 Aufgaben warten auf künftige Beschäftigte. „Wir suchen ganz unterschiedliche Profile, bieten von der Ausbildung bis hin zum Dualen Studium verschiedene Karrierechancen“, gab Becker einen ersten Einblick. Auch in seinen persönlichen Werdegang. Denn am besten lassen sich berufliche Entwicklungsmöglichen doch nachvollziehen, wenn Erfahrungen und Wege von anderen beschrieben und erklärt werden. „Verwaltung ist alles andere als langweilig“, betonte Becker. Denn: Verwaltung gestalte Gesetze, die dann unmittelbaren Einfluss auf das tägliche Leben hätten.

    Genau diesen Faden nahmen im Anschluss die weiteren Referenten auf. Rund 60 unterschiedliche Berufe sind in der Behörde vertreten. Über 1.400 Menschen arbeiten für das Regierungspräsidium. Doch nicht nur Zahlen bekamen die jungen Gäste präsentiert, sondern einen Einblick aus erster Hand. Auszubildende und Studierende der Behörde erläuterten ihre persönlichen Beweggründe, warum sie sich für den beruflichen Start im Regierungspräsidium entschieden haben.

    Zum Beispiel Tatjana Mezker. Sie befindet sich in der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Sie erläuterte die Vorteile, die sie im öffentlichen Dienst genießt. Da ist zum einen die Möglichkeit zur Gleitzeit, verbunden mit der Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten. Zum anderen die vielfältigen Aufgaben, die auch Außendiensteinsätze ermöglichen. Ein Dienst-Laptop? Beim Regierungspräsidium gehört dies zur Grundausstattung.

    Wer sich eher für ein Duales Studium interessierte, der erhielt Informationen direkt von Lara Frischholz. Sie absolviert aktuell das Studium zum Bachelor Public Administration. Theoretischer Blockunterricht gepaart mit Praxisanteilen in den Abteilungen des RPs gehören genauso dazu wie eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe, erläuterte sie den Zuhörern. „Wir haben hier einen sicheren und abwechslungsreichen Arbeitsplatz“, sagte Frischholz.

    Nicht nur diese beiden Ausbildungswege wurden den Gästen an diesem Karrieretag präsentiert. Personalpsychologe Benjamin Lückert führte durch die Veranstaltung, zu der noch ein Bewerbertraining und eine beispielshafte Lehrveranstaltung mit Prof. Jochen Hartmannshenn (Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit) zählten. Nicht zuletzt konnten sich Interessierte an dem Aufbau eines PCs versuchen oder mit IT-Mitarbeitern programmieren. Denn auch Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker mit der Fachrichtung Systemintegration werden beim Regierungspräsidium Gießen ausgebildet. Noch so ein Weg für eine Karriere im öffentlichen Dienst.

    Bildunterschrift: Der kommissarische Regierungsvizepräsident Manfred Becker (rechts) und Personalpsychologe Benjamin Lückert begrüßen die Schüler zum Karrieretag im Regierungspräsidium Gießen.

    Foto: RP Gießen