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  • Das kann auch mal ins Auge gehen

    Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum sicheren Arbeiten mit Motorsense und Freischneider

    Gießen. Sommer und viel Regen – das sorgt dafür, dass die Pflanzen im Garten, in Grünanlagen und im Freiland ordentlich wachsen. Es blüht und grünt allerorten. Aber nicht überall ist das üppige Grün wünschenswert, sondern eher störend, sodass es oft zurückgeschnitten werden muss. Wege und Zugänge müssen schließlich freigehalten, Grünflächen für die Nutzung kurzgehalten werden. In vielen Bereichen müssen dazu Freischneider oder Motorsensen eingesetzt werden. Aber diese Werkzeuge sind nicht ungefährlich und es kommt immer wieder zu Unfällen. „Selbst, wenn man ,nur mal schnell‘ etwas mähen möchte: Die persönliche Schutzausrüstung ist das A und“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer seiner Behörde informieren daher, auf welche Schutzmaßnahmen besonders zu achten ist.

    Aus ihrer Erfahrung wissen sie: „Häufig sind es fehlende Sicherheitsmaßnahmen oder der nicht ausreichende Körperschutz, die bei Mäh- und Schnittarbeiten an Spielplätzen oder in Park- und Gartenanlagen zu Unfällen und Verletzungen führen.“ Auch die Unfallversicherungsträger berichten von Unfällen bei der Grünpflege, sei es durch weggeschleuderte Steine, Arbeiten in Hanglage, unsachgemäße Gerätebedienung oder Manipulationen. „Wenn der Augen- oder Gesichtsschutz nicht getragen wird, kann das dann auch mal ins Auge gehen. Daher sind unbedingt die Verwendungshinweise der Hersteller zu beachten“, betonen die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer aus dem zuständigen RP-Dezernat.

    Motorsense und Freischneider sind vielseitig einsetzbar. Trotzdem ist darauf zu achten, dass das Gerät für die vorgesehene Nutzung geeignet ist. Insbesondere für kleine oder auch schwer zugängliche Flächen werden häufig Freischneider eingesetzt. Eine gute Alternative zu Fadenköpfen bieten schleuderarme Schneidköpfe mitgegenläufig rotierenden Messerblättern, erklären die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer.

    Neben der Wahl des geeigneten Geräts muss natürlich auch die jeweilige Gebrauchsanleitung beachtet werden, insbesondere die Hinweise zu den Sicherheitsmaßnahmen. Die betreffen sowohl denjenigen, der das Gerät benutzt, als auch die Personen in der näheren Umgebung. Dabei geht es um die Gefahren, die von den Schneidgeräten selbst, hochgeschleuderten Fremdkörpern oder auch durch Arbeiten auf unebenem Gelände ausgehen. Grundsätzlich gilt für alle, die mit diesen Geräten beruflich arbeiten: Freischneider dürfen nur von Personen bedient werden, die mindestens 18 Jahre alt und in die Bedienung eingewiesen sind und unterwiesen wurden (Personen unter 18 Jahren in der Ausbildung nur unter fachkundiger Aufsicht).

    Vor Arbeitsbeginn sollte der einwandfreie Zustand des Gerätes geprüft werden. Geräte mit defekten oder manipulierten Schutzvorrichtungen dürfen nicht benutzt werden. Haltegriffe und Tragegurte sind auf die Körpergröße einzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kombinationen von Schneidwerkzeug, Schutz, Griff und Tragegurt stimmen, so der Hinweis der Expertinnen und Experten. Beim Mähen ist es wichtig, sich im wahrsten Sinne des Wortes von Kopf bis Fuß zu schützen. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören Sicherheitsschuhe, geschlossene Arbeitskleidung, Schutzhandschuhe, eine Schutzbrille zusätzlich zum Gesichtsschutz und gegebenenfalls Gehörschutz. Wichtig ist es, auf einen sicheren Stand zu achten und das Werkzeug mit beiden Händen zu führen. Nach der Verwendung ist die Maschine mit einem Werkzeugschutz zu transportieren.

    Um sicherzustellen, dass auch andere Personen in der Nähe der Mäharbeiten geschützt sind, ist ein ausreichender Sicherheitsabstand gemäß den jeweiligen Herstellerangaben einzuhalten. Insbesondere im öffentlichen Bereich soll ein höherer Sicherheitsabstand von mindestens 15 Metern eingehalten werden. Bestenfalls ist der Gefahrenbereich zusätzlich abzusperren und zu kennzeichnen.

    Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Sicherheitsmaßnahmen bei der beruflichen Verwendung gefährlicher Maschinen, stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de zur Verfügung.

    Bildunterschrift: In vielen Bereichen werden Freischneider oder Motorsensen eingesetzt, um das üppige Grün zurückzuschneiden. Dabei sind jedoch einige Schutzmaßnahmen zu beachten. Foto: RP Gießen

  • Ein Eimer voller Leben

    Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Gießen und Studentinnen untersuchen im Rahmen des Flow-Projektes den ökologischen Zustand des Dünsbergbachs in Biebertal

    Gießen/Biebertal. Alles steht bereit. Zwei Tische samt Bänken, dazu etliche Eimer, ein Kescher, Pinzetten, kleine Siebe, Petrischalen und nicht zu vergessen ein Mikroskop. Es kann losgehen an diesem sonnigen Morgen in Biebertal. Ausgerüstet mit einer Wathose schnappt sich Marc Sonnleitner einen der Eimer. Dann geht der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Gießen zusammen mit seiner Kollegin Elisabeth Kister zum Dünsbergbach, um Kies, Sand und Schlamm zu holen – und damit auch einen Eimer voller Leben. Denn was auf den ersten Blick nicht unbedingt erkennbar ist: Selbst in diesem einen Eimer tummeln sich mehrere hundert Tiere. Köcherfliegenlarven mit und ohne Köcher, Bachflohkrebse, Steinfliegenlarven sowie Faden- und Strudelwürmer. Genau diese Tiere suchen Marc Sonnleitner und Elisabeth Kister zusammen mit einigen Studentinnen. Sie beteiligen sich am Flow-Projekt des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ, Leipzig) und des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Es hat zum Ziel, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern den ökologischen Zustand von kleinen Bächen zu untersuchen und zu bewerten.

    Und genau das passiert an diesem Tag am Dünsbergbach. 20 Proben auf 100 Metern werden aus flachen und tiefen Bereichen entnommen und untersucht. Die Tiere, die sich im Schotter, Sand und Schlamm oder auch im Geäst versteckt hatten, werden im wahrsten Sinne des Wortes unter die Lupe genommen. Dabei ist nicht nur ein gutes Auge gefragt, sondern vor allem Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Pinzette. Denn die kleinen Tiere sind flink. Um sie zählen zu können, werden sie in Petrischalen gesetzt. Manche davon werden unter dem Mikroskop genauer betrachtet, um sie ihrer entsprechenden Tierfamilie zuordnen zu können. Probe für Probe wird dokumentiert, bevor die Tiere wieder in die Freiheit entlassen werden. Ergänzend dazu wird die Wasserqualität untersucht. Wie sind Nitrit- und Nitratgehalt? Wie hoch sind die Gesamthärte und der pH-Wert? Und nicht zu vergessen: Wie hoch ist der Sauerstoffgehalt? Auch auf diese Fragen gibt es an diesem Tag Antworten. Sie werden in einer Online-Plattform eingetragen und von der Projektleitung zentral gesammelt und ausgewertet.

    Für Marc Sonnleitner, der einen Master-Abschluss in angewandter Gewässerökologie hat und seit eineinhalb Jahren in der Oberen Fischereibehörde im Regierungspräsidium Gießen arbeitet, ist es ein spannendes Projekt. Während seiner Zeit an der Universität für Bodenkultur in Wien hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter schon oft Gewässeruntersuchungen begleitet und unterstützt, hat also schon viele dieser Lebensräume erkundet. Was den Dünsbergbach angeht, hat ihn besonders die Strömungs- und Strukturvielfalt des Gewässers beeindruckt. „An solchen Bächen kann man Interessierten am besten zeigen, wie unheimlich vielfältig Gewässerlebensräume sein können“, sagt er.

    Für die unscheinbaren Kleinstlebewesen ist neben dem Wasser und dessen Beschaffenheit auch ein intaktes Gewässerumfeld wichtig, um sich so richtig wohlzufühlen. So sorgt ein standortgerechter Uferbewuchs mit Weiden und Erlen beispielsweise dafür, dass wichtiges Totholz und Laub ins Wasser fallen. Vor allem Letzteres ist die Nahrungsgrundlage von Bachflohkrebsen, die an diesem Tag zahlreich im Dünsbergbach gefunden werden. Rund 2.500 dieser Tiere machen Sonnleitner, seine Kollegin Kister und die Studentinnen der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Technischen Hochschule Mittelhessen aus. Auf Platz zwei der meistgefundenen Tiere landen Köcherfliegen mit rund 300 Exemplaren und auf Platz drei die Gemeine Eintagsfliege mit 235 Individuen. Gefunden werden auch Faden- und Strudelwürmer und sogar ein kleiner Molch.

    „Erfreulich ist der insgesamt hohe Anteil an Köcher-, Stein- und Eintagsfliegen. Diese sind grundsätzlich sensibler gegenüber Beeinträchtigungen des aquatischen Lebensraums als andere Tiergruppen. Ihre Anwesenheit belegt im Umkehrschluss also einen ökologisch wertvollen Bachlauf mit verschiedensten Mikrohabitaten ohne übermäßige Verschmutzung, wie sie zum Beispiel durch Einträge aus der Landwirtschaft stattfindet“, fasst Marc Sonnleitner zusammen. Alles in allem sagt er über den Dünsbergbach: „Die Strukturgüte befindet sich in einem guten Zustand. Hinsichtlich der Schadstoffbelastung, ist er sogar in einem sehr guten Zustand!“

    Hintergrund: Flow-Projekt
    Das Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist ein guter ökologischer Zustand aller Oberflächengewässer. Im Fokus stehen dabei größere Fließgewässer. Kleine Gewässer werden jedoch kaum berücksichtigt. Die Folge: Es gibt zu wenige Daten über den Ist-Zustand von Bächen und Co. Das Flow-Projekt des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ, Leipzig) und des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig hat daher das Ziel, den Zustand kleiner Fließgewässer und Bäche zu untersuchen und zu bewerten. Das geschieht gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Am Flow-Projekt beteiligen sich unter anderem Schulen, Hochschulen, Anglerverbände, Nabu-Gruppen und eben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden wie dem Regierungspräsidium Gießen.

    Bildunterschrift: Jetzt heißt es genau hinschauen: Die Tiere werden auf verschiedene Petrischalen aufgeteilt, um sie am Ende zählen zu können. Foto: RP Gießen

  • Arbeitsmarkt ohne Schwung

      • Arbeitslosenquote steigt im Juni um 0,1 Prozentpunkte auf 4,9 Prozent
      • 312 mehr Arbeitslose als im Vormonat, 1050 mehr als im Juni 2023
      • Regionale Unterschiede bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit
      • Alle Personengruppen vom Anstieg der Arbeitslosigkeit betroffen

      Die Arbeitslosigkeit hat im Juni im Agenturbezirk erneut geringfügig zugenommen. So stieg die Zahl der Arbeitslosen um 312 auf aktuell 18952. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkt auf 4,9 Prozent.

      Im Vorjahresmonat waren zum gleichen Zeitraum noch 1050 Menschen weniger gemeldet. Die Quote lag im Juni 2023 bei 4,7 Prozent.

      „Der Arbeitsmarkt bleibt weiterhin träge. Trotz stabiler Beschäftigungszahlen kämpft der Arbeitsmarkt weiterhin mit dem Fachkräftemangel.

      Obwohl mit 5795 mehr Stellen im Bestand gemeldet sind als noch im Vormonat, bleibt die Schwierigkeit, diese offenen Stellen zu besetzen. Die Zahlen der Arbeitsmarktbilanz für den Juni unterstreichen den Bedarf an gezielten Maßnahmen, insbesondere in der beruflichen Weiterbildung und Qualifikation.“, berichtete Michael Beck, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gießen. „Um den Gießener Arbeitsmarkt nachhaltig zu beleben, sind verstärkte Investitionen und innovative Ansätze notwendig. Der Fokus bleibt damit weiterhin auf Qualifizierungsstrategien und geeigneten Fördermaßnahmen, um dem Arbeitsmarkt neuen Schwung zu geben.“, so der Agenturchef weiter.

      Unterbeschäftigung
      Im Juni waren in der sogenannten „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“ insgesamt 25811 Personen registriert, damit 162 mehr im Vergleich zum Vormonat und 804 Personen mehr zu Mai 2023.

      Gemeldete Stellen
      Die Arbeitskräftenachfrage im Juni ist dennoch weiterhin hoch. Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen meldeten Arbeitgeber insgesamt 925 neue Stellen. Dies waren 36 Stellen weniger als im Mai und 142 weniger als im Juni 2023.

      Der Bestand an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen jedoch hat sich im Juni im Vormonatsvergleich um 99 erhöht. 5795 Arbeitsstellen waren zum Stichtag gemeldet, dies waren allerdings 301 Stellen weniger als im Vorjahresmonat.

      Männer und Frauen
      Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen waren im Juni 10541 Männer erwerbslos gemeldet. Dies waren 140 mehr als im Mai. Die Quote für diesen Personenkreis betrug 5,2 Prozent und damit 0,1 Prozentpunkte mehr als im Monat zuvor. Im Vorjahresmonat waren 620 Männer weniger registriert. Damals lag die Quote bei 4,9 Prozent.

      Im Juni waren im gleichen Bezirk 8411 Frauen registriert, 172 mehr als im Vormonat. Die Quote stieg folglich im Vormonatsvergleich um 0,1 Prozentpunkte auf 4,7 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren damals 430 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Seinerzeit lag die Quote bei 4,5 Prozent.

      Besondere Personengruppen
      Die Anzahl Jugendlicher unter 25 Jahren, die erwerbslos auf der Suche nach einer Arbeitsstelle waren, ist im Juni um 72 auf 1752 Personen gestiegen. Die Arbeitslosenquote stieg damit auf 4,3 Prozent zum Vormonat. Im Vorjahresmonat waren 116 Jugendliche weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,0 Prozent.

      Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen ist die Anzahl der über 50-jährigen Erwerbslosen im Juni um 61 Personen auf nun 6231 gestiegen. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,6 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 508 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,3 Prozent.

      Regionale Unterschiede
      Im Juni zeichnete sich bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den Landkreisen Gießen, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis, die alle zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören, unterschiedliche Entwicklungen ab – während im Kreis Gießen und in der Wetterau ein leichter Anstieg zu verzeichnen war, sank die Arbeitslosigkeit im Vogelsberg geringfügig.

      Im Kreis Gießen waren im Juni insgesamt 8859 Menschen erwerbslos gemeldet, 187 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,2 Prozentpunkte auf nun 5,9 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 5,8 Prozent. Damals waren 628 Menschen weniger registriert.

      Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im Juni um 151 Personen auf 7570 angewachsen. Die Quote stieg im Vergleich zu Mai damit um 0,1 Prozentpunkte auf 4,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren jetzt 452 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 4,1 Prozent.

      Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Juni gesunken. 2523 Personen waren arbeitslos gemeldet, 26 Personen weniger als noch im Mai. Die Arbeitslosenquote liegt folglich unverändert zum Vormonat bei 4,4 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 30 Personen mehr erwerbslos gemeldet. Damals lag die Quote ebenfalls bei 4,4 Prozent.

      Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)
      Im Juni hat sich die Arbeitslosigkeit bei der Betrachtung nach Rechtskreisen ähnlich entwickelt. Den neusten Zahlen ist zu entnehmen, dass sowohl im Rechtskreis der Grundsicherung (nach dem Sozialgesetzbuch II; Jobcenter) als auch bei der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) ein leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen war.

      Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Juni 6391 Personen gemeldet, 101 mehr als im Vormonat. Im Vorjahresmonat waren 412 Personen weniger registriert.

      Die Anzahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen stieg um 211 Personen auf nun 12561 an. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 638 Personen weniger geführt.

      Das Jobcenter Gießen betreute im abgelaufenen Monat 6420 Arbeitslose, 153 Personen mehr als im Mai.

      Im Jobcenter Wetterau waren im Juni 4557 Arbeitslose gemeldet, 96 Personen mehr als im Vormonat.

      Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1584 Arbeitslose im Juni geführt, 38 Personen weniger als einen Monat zuvor.

      Ausbildungsmarkt:
      Von Oktober 2023 bis Juni 2024 meldeten sich im Agenturbezirk Gießen 3853 Ausbildungssuchende. Dies waren 37 oder 1,0 Prozent weniger als in der vergleichbaren Vorjahresperiode. 1644 dieser Jugendlichen sind derzeit noch unversorgt (Vorjahreswert: 1578).

      Demgegenüber meldeten die heimischen Unternehmen und Verwaltungen bislang insgesamt 3514 freie Ausbildungsstellen. Dies sind 308 Stellen bzw. 8,1 Prozent weniger als vor einem Jahr. 1990 dieser Lehrstellen sind bislang noch unbesetzt. Ende Juni 2023 waren noch 1959 Ausbildungsstellen frei.

  • Auf der Streuobstwiese leben bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten

    Kleine Serie: Regierungspräsidium Gießen informiert über besonders geschützte Biotope – Im 7. und letzten Teil geht es um Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern sowie Alleen

    Gießen. Äpfel, Birnen und Pflaumen an alten, knorrigen Bäumen: In Mittelhessen gibt es sie noch, die klassischen Streuobstwiesen, meist am Ortsrand. Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2022 sind sie inzwischen in allen deutschen Bundesländern geschützte Biotope. In Hessen wurden sie schon vorher durch das hessische Naturschutzgesetz geschützt. „Als Streuobstwiesen im Sinne des Gesetzes wird ein Grünlandbestand von mindestens 1.500 Quadratmetern mit mindestens neun Obstbäumen, die im Abstand von circa zehn Metern stehen, definiert“, berichtet Stefanie Specht vom Dezernat für Schutzgebiete des Regierungspräsidiums Gießen. „Streuobstwiesen wurden angelegt, um gleichzeitig Obst und Tierfutter in Form von Heu oder Weidegras zu produzieren. Als Obstbäume wurden Hochstämme gepflanzt, sodass die Baumkrone in einer Höhe beginnt, die eine Bewirtschaftung des Grünlandes darunter zulässt.“

    Für die Tierwelt hat das den Vorteil, dass diese Obstbäume sehr alt werden können und Baumhöhlen ausbilden, in denen Höhlenbrüter wie Grünspecht, Wendehals oder Steinkauz brüten könne und die auch von Fledermäusen und anderen Kleinsäugern gerne genutzt werden. Gleichzeitig bietet das extensiv genutzte Grünland Lebensraum für eine vielfältige Pflanzengesellschaft und etliche Tierarten, darunter gefährdete Schmetterlingsarten, Libelle und Reptilien. „Insgesamt können auf Streuobstwiesen bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten leben“, weiß die Expertin. Darunter befinden sich auch einige der sogenannten „Klimaverliere-Arten“. Dies sind verschiedene Tier- und Pflanzenarten, die durch die Folgen des Klimawandels beeinträchtigt werden können.

    Aber sie weiß auch: Streuobstwiesen machen viel Arbeit, das Mähen mit großen landwirtschaftlichen Maschinen ist schwer bis möglich. Deswegen wurden sie bereits in den 1950er Jahren häufig gerodet oder aufgegeben. „Dieser Trend wurde glücklicherweise durch die Unterschutzstellung gestoppt. Doch gefährdet sind diese wertvollen Biotope nach wie vor. Inzwischen gibt es zwar wieder Fans der alten Obstsorten und es wird auch wieder mehr gekeltert. Aber stellenweise findet sich keiner für die Baumpflege oder Nachpflanzungen. Schwierig ist es mancherorts auch, geeignete Nutzer für das Grünland zu finden“, berichtet Stefanie Specht. Durch die Mahd mit dem Rasenmäher werden die Wiesen immer artenärmer. Bei Beweidung kann es passieren, dass bei falschem Weidemanagement oder fehlendem Baumschutz für neu gepflanzte Bäume die Rinde der Obstbäume geschält wird, was früher oder später zum Absterben der Bäume führt.

    Neben den Streuobstwiesen sind Steinriegel und Trockenmauern sowie Alleen wichtige Biotope, die es zu schützen gilt. Steinriegel entstanden durch das Absammeln der Steine von den Ackerflächen. Trockenmauern wurden eher bewusst errichtet, um Hänge zu terrassieren. „Beide haben gemeinsam, dass Steine meist aus der näheren Umgebung ohne Mörtel aufgesetzt wurden und zahlreiche Hohlräume in unterschiedlichen Größen entstanden. In diesen können Insekten, Schnecken und Reptilien wohnen. Entlang dieser Strukturen entwickeln sich Altgrasstreifen und Staudensäume, die kleinen Tieren Deckung bieten und als Wanderkorridore dienen können“, erklärt die RP- Mitarbeiterin. Da diese auf kleinem Raum sehr vielfältigen Biotope eine Flächenbearbeitung mit großen Maschinen erschweren, wurden sie ebenfalls häufig entfernt – der besondere Lebensraum ging dabei verloren.

    Gleiches gilt für Alleen: Oft fielen sie Straßenbaumaßnahmen zum Opfer, oft wurden abgestorbene Bäume nicht ersetzt. „Typische Alleen sind mindestens 100 Meter lang. Was beim Durchfahren sicherlich auf den ersten Blick nicht auffällt: Hier leben viele Insektenarten. Viele, auch seltene Arten, sind überhaupt nur noch in alten Alleen zu finden. Auch als Brutplatz für Vögel und Leitstruktur für Fledermäuse sind sie von großer Bedeutung“, betont die RP-Mitarbeiterin. Ein Erhalt solch besonderer Biotope kann das Überleben seltener Tierarten gewährleisten. Auch deshalb sind sie unbedingt schützenswert.

    Die Serie

    Sie werden als unnütz angesehen, manchmal zerstört und kaum jemand (er)kennt sie: die Biotope (= Lebensräume), die nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt sind – auch ohne offizielle Beschilderung. Es gibt sie natürlich auch in Mittelhessen. Dazu zählen beispielsweise Streuobstwiesen, Moore und magere, artenreiche Mähwiesen. Das Regierungspräsidium Gießen als Obere Naturschutzbehörde trägt zu ihrem Schutz bei und macht mit einer kleinen Serie auf diese wichtigen Lebensräume für viele verschiedene, auch seltene Tiere und Pflanzen aufmerksam. Denn: Nur was wir kennen, können wir lieben und schützen.

    Bildunterschriften:

    1. Streuobstwiese im Geschützen Landschaftsbestandteil „Annawiesen von Steinbach“.

    Foto: Stefanie Specht

    1. Trockenmauer am Rotweinberg von Runkel im FFH-Gebiet „Lahntal und seine Hänge“. Foto: RP Gießen

     

  • 10 Jahre Landesgartenschau – Feiern Sie mit uns das Jubiläum der Landesgartenschau mit tollen LGS-Produkten und einer Führung

    Das Jubiläum der Landesgartenschau Gießen (LGS) wird von vielen Akteuren, Institutionen und Vereinen gebührend gefeiert. Auch wir, die Gießen Marketing beteiligt sich mit einer Führung und neuen Produkten an den Feierlichkeiten.

    Der Stadtpark Wieseckaue. Ein Treffpunkt für Jung und Alt, von sportlich aktiv bis zu Enspannung pur. Auch 10 Jahre nach der Landesgartenschau erfreut sich der Stadtpark Wieseckaue größter Beliebtheit. Er ist die größte Grünfläche Gießens und mit seiner innenstadtnahen Lage ein wichtiges Naherholungsgebiet geworden. Ob lauschiges Plätzchen, einem kühlen Getränk an der Strandbar, aktiv am Stangenpark oder am Skatepark oder auf Entdeckungstour in der Wissenschaftsachse und im Quellgarten. Es gibt viel zu erleben und zu entdecken.

    Die Gießen Marketing hat aus dem Logo der LGS ein neues Motiv für zwei neue Produkte entwickelt. Die Wortwolke bildet verschiedene Begriffe ab, die mit der Landesgartenschau und dem Stadtpark in Verbindung stehen. Die Farben sind an das des Logos der LGS Gießen angelehnt und so ist ein farbenfrohes und lebendiges Motiv in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Garten-Stadt Gießen e.V. entstanden.

    Es ziert sowohl eine Tasse, als auch eine Baumwolltasche und ist ab sofort für jeweils 4,50 € in der Tourist-Information erhältlich. Beides wurde von einem regionalen Veredler produziert.

    Am Samstag, den 20. Juli 2024 findet außerdem der nächste Termin für die Stadtführung „Gießens größter Garten – 10 Jahre nach der Landesgartenschau“ statt. Ludwig Wiemer, stellvertretender Amtsleiter des Gartenamtes und ehemaliger Geschäftsführer der Landesgartenschau Gießen 2014 GmbH sowie Angelika Nailor, ehemalige Landesgartenschau-Gästeführerin und Geschäftsführerin des Ehrenamt Gießen e.V. begleiten die Teilnehmenden mit ihrer langjährigen Erfahrung auf dem circa 1,5 Stunden dauernden Rundgang über das ehemalige LGS-Gelände. Im Gepäck haben sie eine Fülle von Informationen, Anekdoten aus dem Stadtpark und die ein oder andere Überraschung, sowie einem neuen Blick auf vermeintlich Altbekanntes.

    Tickets für die Führung sind für 11,50 € in der Tourist-Information erhältlich oder online unter www.reservix.de. Weitere Informationen, sowie weitere Stadtführungen und Termine sind hier zu finden.

  • Geld für Tore, Bälle und mehr

    Dank der Stiftung Deutsche Jugend erhalten zehn Verein aus dem Landkreis Gießen und zwei aus dem Vogelbergkreis finanzielle Unterstützung

    Gießen. Dank des Namens ist bereits klar: Von der Stiftung Deutsche Jugend profitiert der Nachwuchs – und das seit mehr als 200 Jahren. Die Stiftung beruht auf einem Dekret von Kaiser Napoleon I. und war ursprünglich als „Fonds für Findel- und verlassene Kinder der Provinz Rheinhessen“ gedacht. Jahr für Jahr unterstützt die Stiftung auch mittelhessische Vereine. Sie stellt Gelder für den kauf von Sport- und Trainingsgeräten wie Bälle und Trikots bereit, für die es keine sonstigen öffentlichen Zuwendungen gibt. Dem Regierungspräsidium Gießen stehen hierfür in diesem Jahr 1.940 Euro zur Verfügung. Insgesamt werden zehn Vereine aus dem Landkreis Gießen und zwei Vereine dem Vogelsbergkreis gefördert.

    Das napoleonische Dekret aus dem Jahr 1811 begrenzt die Stiftung auf das frühere Großherzogtum Hessen-Darmstadt einschließlich Starkenburg und Oberhessen. Deshalb können die Stiftungsmittel im Regierungsbezirk Gießen ausschließlich im Landkreis Gießen mit Ausnahme von Wettenberg, Biebertal, Lollar-Salzböden und Lollar-Odenhausen sowie im Vogelsbergkreis vergeben werden.

    Von der Stiftung profitieren diesmal im Landkreis Gießen der ASV 1953 Gießen e.V. (100 Euro), die TSG Lollar (100 Euro), der TSV Großen-Linden (100 Euro), der VfL 1946 Muschenheim e.V. (200 Euro), das Flammwichtel-Team der Feuerwehr Lollar (120 Euro), der TC Linden (200 Euro), die Jugendfeuerwehr Hattenrod (120 Euro), der SV Gonterskirchen (200 Euro), der Sportverein Türkiyempor Gießen e.V. (100 Euro) und die JSG Laubach (100 Euro). Im Vogelsbergkreis freuen sich der Bermuthshain 1975 e.V. (300 Euro) und der SV 1928 Ruppertenrod e.V. (300 Euro) über finanzielle Unterstützung. Für den Nachwuchs werden unter anderem Tore, Trikots, Bälle, Schaumstoff-Bausteine oder auch Trainingsbarren beschafft.

    Bildunterschrift: Die Stiftung Deutsche Jugend stellt Geld für den Kauf von Bällen, Trikots und mehr bereit. Nun stehen die Begünstigten im Landkreis Gießen und im Vogelsbergkreis fest.

    Symbolfoto: RP Gießen

  • Neue Hautkrebszahlen erschreckend – Schutz vor UV-Strahlung extrem wichtig

    Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum Tag des Sonnenschutzes am 21. Juni – Beschäftigte im Freien sind besonders gefährdet

    Gießen. Der Sommer ist aktuell noch verhalten, dennoch warnen die Wetterexperten schon vor extremer Hitze und hoher UV-Strahlung. Die Politik beschäftigt sich bereits mit Hitzeschutzplänen. Ein Blick in die Länder im Süden Europas lässt erahnen, was das so alles auf uns zukommen könnte. So vermeidet Griechenland gerade Temperaturen über 50 Grad. Es gibt bereits erste Hitzetote. Mit der Sonne steigt auch die UV-Belastung, die unserer Haut schaden und im schlimmsten Fall sogar zu Hautkrebs führen kann. „Die Zahlen sprechen für sich: Aktuell erkranken in Deutschland jährlich mehr als 300.000 Menschen neu an Hautkrebs – Tendenz steigend“, macht Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich passend zum Tag des Sonnenschutzes am 21. Juni deutlich.

    Bei etwa jedem zehnten Fall handelt es sich um eine bösartige Form. „Besonders gefährdet sind dabei Personen, die im Freien arbeiten“, berichtet Ullrich weiter. Arbeitgeber müssten sich daher Gedanken über Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten machen. Das Regierungspräsidium Gießen überwacht nicht nur den Arbeitsschutz, es unterstützt und berät Unternehmen auch. Passend zur Jahreszeit gibt es Tipps, wie man sich bei der Arbeit im Freien schützen kann – und was für Arbeitgeber hier zu tun ist.

    Es gibt viele Berufsgruppen, bei denen mit einer erhöhten UV-Belastung durch Sonneneinstrahlung zu rechnen ist. Dazu zählen die Land- und Forstwirtschaft, das Baugewerbe und Handwerk, Garten- und Landschaftsbauer, Straßenarbeiter oder auch Bademeister. „Um eine krankhafte Veränderung der Haut zu erkennen, sollte man sich regelmäßig untersuchen lassen“, lautet der Rat von RP-Arbeitsschützer Holger Lehnhardt. Natürlich sei es auch wichtig, die eigene Haut zu beobachten, um verdächtige Veränderungen auszumachen. „Allerdings kann nur eine Hautärztin oder ein Hautarzt harmlose Hautanomalien von krankhaften Veränderungen unterscheiden.“ Aus diesem Grund müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten bei Tätigkeiten im Freien arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Sie arbeiten im Zeitraum von April bis September zwischen 11 und 16 Uhr mindestens eine Stunde pro Arbeitstag im Freien und das an mindestens 50 Arbeitstagen.

    Für den Schutz von Beschäftigten vor natürlicher UV-Strahlung gibt es zwar keine Grenzwerte, die herangezogen werden könnten. „Es gibt aber die Prämisse: Was vermeidbar ist, muss vermieden werden“, erläutert Lehnhardt. Welche Schutzmaßnahmen letztlich zu treffen sind, müssen Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. „Die beste Maßnahme trifft der Arbeitgeber, wenn er dafür sorgt, dass die Haut der Beschäftigten möglichst wenig Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist“, so Lehnhardt. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die natürliche UV-Strahlung tagsüber auch bei bewölktem Himmel vorhanden ist.

    Ganz praktisch heißt das: Entweder den Arbeitsplatz in den Schatten verlegen oder – wenn dies nicht möglich ist – dafür sorgen, dass möglichst viel Haut mit Kleidung bedeckt wird. „Dafür sind moderne Mikrofasertextilien gut geeignet, denn sie leiten Körperschweiß nach außen ab, was eine kühlende Wirkung hat.“ Als Kopfschutz sollten Helme oder textile Kopfbedeckungen mit Nackentuch getragen werden, damit auch die Ohren bedeckt sind. Für unbedeckte Körperstellen sollte eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor verwendet werden. Da auch Augenerkrankungen durch die UV-Strahlung begünstigt werden, sollte eine hochwertige Sonnenbrille mit UV-Schutz getragen werden. Der Faktor Tageszeit spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. In den sommerlichen Monaten bietet es sich an, den Beginn der Arbeit vorzuverlegen, damit möglichst wenig Arbeitszeit in die heißen Nachmittagsstunden fällt. „Auch die Anzahl und Länge der Pausen sollte der Arbeitgeber den Belastungen durch die Sonneneinstrahlung anpassen“, sagt Experte Lehnhardt.

    Nicht jedem Beschäftigten ist bekannt, welche Gefährdung das Arbeiten im Freien mit sich bringt. Grundfalsch ist die Devise, dass man sich erst mal einen Sonnenbrand holen muss, um die Haut an die Sonne zu gewöhnen. Der Arbeitgeber muss über die Gefährdung und vor allem über die notwendigen Schutzmaßnahmen ausreichend informieren. Das kann er beispielsweise im Rahmen der jährlichen Arbeitsschutz-Unterweisung tun. Darüber hinaus sollte er die Beschäftigten regelmäßig anhalten, zur Verfügung gestellten Sonnenschutz auch zu benutzen.

    Und noch ein wichtiger Hinweis des Regierungspräsidiums: Bestimmte Hautkrebsarten können als Berufskrankheit anerkannt werden. Es handelt sich dabei um Plattenepithelkarzinome oder, als Vorstufe, multiple aktinische Keratosen der Haut. Erstere zählen in Deutschland sowohl bei Männern als auch bei Frauen zu den häufigsten Krebserkrankungen. In den vergangenen Jahren konnte eine deutliche Zunahme dieser Erkrankungen verzeichnet werden. Zudem werden die von Hautkrebs Betroffenen immer jünger.

    Für Fragen zum Schutz der Beschäftigten bei sommerlichen Arbeiten im Freien sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz allgemein ist in Mittelhessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig. Die Fachleute der Arbeitsschutz-Dezernate sind erreichbar unter der Rufnummer 0641 303-3237 oder per E-Mail an arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de und arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de.

    Bildunterschrift: Ohne Sonnenschutz mit hohem Lichtschutzfaktor geht es nicht: Zum Tag des Sonnenschutzes am 21. Juni gibt das Regierungspräsidium Gießen praktische Tipps, wie man sich bei der Arbeit im Freien schützen kann und was der Arbeitgeber dafür tun muss.

     

    Foto: RP Gießen

     

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  • Aussteller:innen für den Krämermarkt 2025 gesucht!

    Wir suchen Spezialist:innen für Kunst, Handwerk und Selbstgemachtes!

    Sie sind aus der Region und möchten sich und Ihre Produkte auf dem Krämermarkt päsentieren?

    Egal, ob Kunstschaffende, Handwerker:innen, kleinen Unternehmen, Startups, Vereinen, Kollektiven, Privatpersonen und anderen Institution.

    Bewerben Sie sich jetzt für einen Standplatz auf dem Krämermarkt 2025 und machen Sie auf sich und Ihre Produkte aufmerksam!

    Bewerbungsschluss ist der 1. April 2025

    Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ggf. inkl. Anlagen, kann digital an marketing@giessen.de geschickt werden oder per A4-Brief an Gießen Marketing GmbH (Südanlage 4 35390 Gießen).

    Mehr Informationen zu den Veranstaltungen der Gießen Marketing und Bewerbungen sowie das Bewerbungsformular finden Sie hier.

  • Stark gefährdet, aber arten-und blütenreich

    Kleine Serie: Regierungspräsidium Gießen informiert über besonders geschützte Biotope – In Teil 6 geht es um magere Flachland -Mähwiesen und Berg-Mähwiesen

    Gießen. Warum Wiesen geschützt sein sollen, ist nicht auf den ersten Blick verständlich, schließlich gibt es dich viele „Wiesen“ in Hessen. Die meisten davon, mehr als 90 Prozent, sind allerdings artenarm. Sie werden zu intensiv genutzt: Das heißt, sie werden zu stark gedüngt, zu häufig gemäht oder falsch beweidet, um ein wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sein. Aber es gibt auch andere „Wiesen“ – magere, artenreiche Mähwiesen. Und die sind es, die es zu schützen gilt und die nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und gleichzeitig nach europäischem Recht der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt sind.

    Es sind die mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen, auf die es hier ankommt, weiß Stefanie Specht von der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießen. Beide haben gemeinsam, dass auf Düngung verzichtet wird und sie meistens zweimal im Jahr gemäht werden, wobei der erste Schnitt nach der Blütezeit der meisten Wiesenpflanzen (frühestens ab Juni) erfolgt. Üblicherweise wird aus dem Mahdgut Heu gemacht und als Tierfutter verwendet. „Durch diese traditionelle Nutzung haben sich über Jahre hinweg Pflanzengesellschaften entwickelt, die zu den arten- und blütenreichsten Lebensräumen überhaupt gezählt werden.“ Als Beispiele nennt die Expertin Wiesen in den Naturschutzgebieten „In der Bellersdorfer Tränk“ und „Helfholzwiesen bei Erda“ im Lahn-Dill-Kreis.

    Magere Wiesen sind stark gefährdet. Werden diese Wiesen gedüngt, werden viele Pflanzenarten durch nährstoffliebende, stark wachsende Arten verdrängt. Auch ein häufigerer oder früherer Schnitt bewirkt, dass viele Kräuter nicht mehr aussamen können und nach und nach von der Wiese verschwinden. Diese wird dadurch artenärmer und es stehen weniger Blüten zur Verfügung. „Aber auch eine ausbleibende Nutzung ist schädlich für diese Biotope. Da Wiesenpflanzen alle lichtliebend sind, werden einige niedrigwüchsige Arten verdrängt, wenn sie durch hochwachsendes Gras beschattet werden. Relativ schnell breiten sich dann Gehölze aus und es setzt die sogenannte Verbuschung ein“, sagt Stefanie Specht.

    Zwar können es diese mageren Wiesen in Einzelfällen vertragen, wenn sie im Frühherbst bei trockenen Wetter statt einer zweiten Mahd beweidet werden, aber das hängt stark mit dem Weidenmanagement zusammen. „Wird eine Wiese zum Beispiel zu lange beweidet, bei Nässe oder über Winter als Weide genutzt, ist die Grasnarbe oft so geschädigt, dass die gewünschten Wiesenarten dort nicht mehr wachsen können“, weiß die PR-Mitarbeiterin. Stattdessen breiten sich hier Pflanzen aus, die zwar schnell wachsen, aber auf einer Wiese nicht erwünscht und oft sogar giftig sind. Als Beispiele dafür nennt die Expertin das hochgiftige Jakobskreuzkraut und den breitblättrigen und krausen Ampfer, die sehr viele Samen produzieren, viel Platz einnehmen, aber von Weidetieren nicht gefressen werden.

    Manchmal ist es möglich, eine verbuschte Wiese wieder in eine magere Flachlandmähwiese beziehungsweise Berg-Mähwiese umzuwandeln. Ist eine Wiese aber zu sehr gedüngt, umgepflügt oder durch Trittschäden zerstört werden, stehen die Chancen sehr schlecht. Aber einen Versuch ist es wert. In Hessen und den anderen Bundesländern gibt es Förderprogramme, die Anreize bieten, magere Wiesentypen zu erhalten, und die einen monetären Ausgleich für die geringere Wirtschaftlichkeit der Flächen schaffen sollen. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter https://llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/halm/.

    „Gleichzeitig kann auch jeder zum Wiesenschutz beitragen, indem er diese nicht unnötig betritt, zum Picknick, als Hundeauslauffläche, Parkplatz oder für andere Freizeitaktivitäten nutzt. Denn auch hierdurch kann die Grasnarbe geschädigt oder die Mahd unnötig erschwert werden. Gemeinsam können wir für den Erhalt solcher wertvoller Flächen Sorge tragen“, betont Stefanie Specht.

    Die Serie
    Sie werden als unnütz angesehen, manchmal zerstört und kaum jemand (er)kennt sie: die Biotope (=Lebensräume), die nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt sind – auch ohne offizielle Beschilderung. Es gibt sie natürlich auch in Mittelhessen. Dazu zählen beispielsweise Streuobstwiesen, Moore und magere, artenreiche Mähwiesen. Das Regierungspräsidium Gießen als Obere Naturschutzbehörde trägt zu ihrem Schutz bei und macht mit einer kleinen Serie auf diese wichtigen Lebensräume für viele verschiedene, auch seltene Tiere und Pflanzen aufmerksam. Denn: Nur was wir kenne, können wir lieben und schützen.

    Bildunterschrift:

    Arten- und blütenreich: eine Berg-Mähwiese im Vogelsberg.