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  • Bereits jetzt per Brief für Europa wählen

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich weist auf die Möglichkeit der Briefwahl hin

    Gießen. Wenn es warm wird, scheint fast jeder unterwegs zu sein. Damit dabei aber die Europawahl am Sonntag, 9. Juni, nicht bei der Wochenendplanung durchrutscht, erinnert Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich an die Briefwahl. „Es ist egal, ob Sie am Wahltag auf Dienstreise sind, einen Kurzurlaub machen oder einfach nur Ihre frühsommerliche Freizeit genießen – beantragen Sie am besten jetzt schnell noch die Briefwahl oder geben Sie bereits jetzt Ihre Stimme in den Ratshäusern ab“, appelliert Gießens Regierungspräsident. „Es gibt viele verständliche Gründe, warum man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, verschenken Sie aber bitte nicht Ihre Stimme.“

    Bei der Wahl zum Europäischen Parlament entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, wer deren Interessen in der EU vertreten soll. Die Abgeordneten arbeiten nicht nur neue Rechtsvorschriften aus und beschließen diese, sondern sie stimmen auch über Handelsabkommen ab, kontrollieren die anderen Organe der EU und gewährleisten, dass die Gelder ordnungsgemäß verwendet werden.

    In Deutschland erhalten mit der Herabsetzung des Wahlalters erstmals auch 16- und 17-​Jährige die Möglichkeit, sich aktiv in den demokratischen Prozess einzubringen und die Weichen für ein gemeinsames Europa zu stellen.

    Um per Brief zu wählen, wird bei der Gemeinde des Hauptwohnortes ein sogenannter Wahlschein beantragt. In der Regel ist es aber auch möglich, gleich beim Gang aufs Rathaus direkt dort seine Stimme mit diesem Wahlschein abzugeben.

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich sieht einen hohen Wert in der Europäischen Union: „Mehr als 70 Jahre Europa stehen für mehr als 70 Jahre Frieden, Freiheit und Wohlstand. Ich rufe Sie, die Wahlberechtigten im RP-Bezirk zwischen Limburg und Schlitz, Münchhausen und Hungen auf, Ihre Stimme bei der Europawahl abzugeben und so Mitverantwortung für unsere Demokratie zu übernehmen.

    Foto: RP Gießen / Katrina Friese

  • „Das Entfernen der alten Dacheindeckung ist die einzig mögliche Alternative“

    Regierungspräsidium Gießen stoppt Überdeckungsarbeiten an asbesthaltigem Dach – RP-Arbeitsschützer klärt über gesundheitliche Gefahren auf

    Gießen/Landkreis Marburg-Biedenkopf. Auf einer Baustelle im Landkreis Marburg-Biedenkopf mussten kürzlich Bauarbeiten gestoppt werden. Der Grund: Ein Unternehmen war beauftragt worden, ein asbesthaltiges Wellplattendach zu überdecken – und das ist verboten. „Asbesthaltige Dachdeckungen dürfen nicht einfach mit einer weiteren Dachhaut überdeckt werden“, sagt Jörg Heller, Arbeitsschutz-Fachmann beim Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Behörde für den Arbeitsschutz. Der Fall zeigt, dass es immer wieder wichtig ist, Bürgerinnen und Bürger zu informieren und auf die Gefahr von Asbestfasern aufmerksam zu machen.

    „Asbestfasern verursachen aggressive und tödliche Krebserkrankungen“, betont Heller. Gut 30 Jahre nach Inkrafttreten des Herstellungs- und Verwendungsverbots sterben auch heute noch bundesweit jährlich 1.500 Menschen an asbestbedingten Erkrankungen, die sie sich in früheren Jahren beim ungeschützten Umgang mit dem Gefahrstoff zugezogen haben.

    Deshalb hat der Gesetzgeber solche „lebensverlängernden“ Maßnahmen bei Asbestzementdächern und -wänden verboten. Diese sollen nicht länger als unbedingt nötig im Wirtschaftskreislauf verbleiben und Schäden anrichten können. Die Konsequenz: Ist ein Asbestzementdach undicht geworden, darf es nicht durch eine zusätzliche Deckung abgedichtet werden. „Das Entfernen der alten Dacheindeckung und deren Ersatz durch asbestfreie Materialien ist demnach die einzig mögliche Alternative“, erläutert Jörg Heller.

    Ein telefonischer Hinweis hatte Bauingenieur Heller zu einem rumänischen Unter-nehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen geführt, das mit der Baumaßnahme beauftragt worden war. Regelmäßig bieten osteuropäische Firmen derartige Arbeiten an, weil ihnen die einschlägigen rechtlichen Regelungen, die in Deutschland gelten, möglicherweise nicht in Gänze bekannt sind.

    Die Beschäftigten dieses Betriebes hatten bereits begonnen, Teile einer mit asbest-haltigen Wellplatten gedeckten Scheune neu einzudecken, ohne vorher die alten Asbestzementplatten zu entfernen. Auf die Schnelle – und ohne Beachtung der Vorschriften – sollte das bereits undichte Dach so wieder funktionsfähig gemacht werden. Als der RP-Mitarbeiter auf der Baustelle eintraf, schraubten Arbeiter bereits Dachlatten auf die vorhandene Wellplattendeckung. Um die Arbeiten abzuschließen, sollten danach Profilbleche aufgebracht werden, die bereits neben der Baustelle lagerten. Hierbei waren die Arbeiter ohne Schutzanzüge und Atemschutzmasken tätig. Noch dazu fehlten Gerüste und Personenauffangnetze komplett. Die Folge: Die Arbeiten mussten eingestellt werden. Zudem wurde gegen das ausführende Unternehmen Strafanzeige gestellt. Der Eigentümer der Scheune beauftragte daraufhin ein sachkundiges Unternehmen, das die komplette Dachdeckung entfernte.

    Arbeitsschutz-Fachmann Heller weist wegen des jüngsten Vorfalls erneut alle Gebäudebesitzer darauf hin, dass jegliche Arbeiten verboten sind, die zu einer Überdeckung der Oberflächen von Asbestprodukten führen. „Diese Vorschriften gelten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für den Privatmann, der in Eigenregie Hand an sein Dach oder seine Fassade legen will“, fügt er hinzu. Da es sich bei diesen Überdeckungsarbeiten um eine Straftat handelt, muss der Verursacher – das ausführende Unternehmen – im aktuellen Fall auch mit einer Geldstrafe rechnen. Diese ist in ähnlichen Fällen bereits vierstellig ausgefallen.

    Weitere Informationen über den Umgang mit Asbest erhalten Interessierte auf der Homepage des Regierungspräsidiums (www.rp-giessen.de), per E-Mail (arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de) oder telefonisch (0641 303-3237).

    Bildunterschrift: Sind asbesthaltige Wellplatten undicht, dürfen sie nicht durch eine zusätzliche Dach-deckung abgedichtet werden. Im jüngsten Fall waren bereits Dachlatten angebracht worden, bevor die Arbeiten eingestellt wurden. Foto: RP Gießen

  • Über Berge und durch Täler – Anspruchsvolle Radtour nach Biebertal

    Direkt vor den Toren Gießens erhebt sich das Gleibergerland. Hier entspringt der Fluss Bieber, der der Gemeinde Biebtal ihren Namen verleiht. Unsere neue Radtour führt von Gießen über Wettenberg nach Biebertal und zurück. Auf dem Weg überwindet man einige Höhenmeter und wird dabei mit einem herrlichen Blick auf mehrere Burgen belohnt.

    Los geht’s an der Haltestelle Oswaldsgarten am Rande der Gießener Innenstadt. Von hieraus startet man Stadtauswärts und fährt über die Lahn. Hinter der Rodheimerbrücke, biegt man nach rechts beim Restaurant Skafos auf den Uferweg ab und folgt diesem, bis man auf den Lahndamm kommt. Dieser führt von der Lahn weg und trennt die Schrebergärten von den Wohnsiedlungen. Man folgt dem Lahndamm, bis dieser auf die Krofdorfer Straße stößt. Hier endet auch der Radweg und führt auf den Bürgersteig. Nun geht es über die Krofdorferstraße und die Autobahnbrücke bis zum Kreisel. Am Kreisel den Wegweisern Richtung Krofdorf folgen, der Radweg befindet sich nun auf dem Bürgersteig. Hier um den Kreisel herum fahren und die dritte Abzweigung nehmen. An der folgenden Kreuzung die Wetzlarer Straße an der Ampel überqueren und den Weg nach rechts Richtung Wettenberg folgen. An der nächsten Abbiegung befindet sich eine Aral Tankstelle, hier nach links abbiegen in die Straße „Am Augarten“. Nun muss man etwas in die Pedale treten und den Anstieg überwinden. Oben angekommen hat man einen wunderbaren Blick auf die Burg Gleiberg. An der nächsten Straßengabelung gerade aus weiterfahren, ab hier dürfen nur noch Fußgänger, Radfahrer und Landwirtschaftliche Fahrzeuge den Weg benutzen. Der Weg führt nun wieder nach unten in das Fohnbachtal. An der nächsten Abbiegung noch einmal nach links abbiegen und dem Weg weiter folgen. Der Weg ist nun nicht mehr geteert, aber befestigt. Dieser endet schließlich und man biegt nach links ab. Vorsicht! Hier muss die Bundesstraße überquert werden! Auf der anderen Seite kann man schon einen ersten Blick auf den Vetzberg werfen. Hier auch wieder nach links wenden und gemütlich den Berg herunterrollen lassen, bis man unten auf den Radweg nach Rodheim stößt. Dieser verläuft parallel zur Bundesstraße. Hier nach rechts wenden. Der Radweg bringt einen nach Rodheim-Bieber, kurz vor dem Zentrum hinter der Tankstelle biegt man nach links auf den Radweg nach Bieber ab. Achtung, hier muss eine Hauptstraße gekreuzt werden. Aktuell ist hier eine Baustelle, da das Hofgut Schmitte derzeit saniert wird. Das Hofgut wird zu einem Hotel und Eventlocation umgestaltet. An dieser Stelle startet auch der Biebertaler Entschleunigungsweg und die Biebertalbahn hat ein kleines Museum.

    Nun dem Radweg nach Bieber folgen, über den Rimberg bis man auf den Hainerweg stößt. Hier nach rechts abbiegen. Man befährt jetzt die Landstraße und es ist etwas Vorsicht geboten. Die Strecke führt kontinuierlich bergauf, aber auf der halben Strecke kann man sich mit einem Eis bei der Eisdiele da Toni belohnen und sich erholen. Auf der rechten Seite erscheint schließlich der Hinweis zum Freizeitheim Forsthaus. Hier ist auch ein Parkplatz, inkl. Feuerstelle, Tischen und Bänken für eine Pause. Im Anschluss dem Hinweis Richtung Forsthaus folgen, die Strecke führt nun weg von der Landstraße und entlang des Dünsbergbaches, an der Jahneiche vorbei und entlang des Fußes des Dünsbergs. Wer möchte kann noch einen Abstecher zum Gipfel machen. Ansonsten den Wegweisern nach Fellingshausen folgen. Hier muss man auch ein kleines Stück auf der Hauptstraße fahren, bevor man in die ruhigeren Nebenstraße „Marschallstraße“ wechseln kann. Am Sportheim von Rodheim biegt man nach rechts Richtung des Naturschutzgebiets „Heegstrauch“ ab. Der Weg führt am Fuße des Vetzberges vorbei nach Krofdorf-Gleiberg, von hier aus kann man sich gemütlich den Berg nach Gießen hinunter rollen lassen und wieder auf die Krofdorferstraße und den Lahnuferdamm wechseln, bis man wieder am Oswaldsgarten ankommt.

    Die Beschreibung für diese und weitere Touren ist in der neuen Broschüre „Aktiv unterwegs in Gießen“ enthalten, die ab sofort kostenfrei in der Tourist-Information erhältlich is oder hier zum Download.

  • Verstärkung für unser Team gesucht!

    Sind Sie ukrainischsprachig und haben Sprachkenntnisse auf einem Niveau von B1 bis C1 oder höher? Dann haben wir genau das Richtige für Sie! Wir sind auf der Suche nach talentierten und motivierten Menschen, die unser Team bereichern.

    Offene Bewerberrunden: Freitags: 11:00 Uhr Mittwochs: 15:30 Uhr

    Besuchen Sie uns zu diesen Terminen und erfahren Sie mehr über spannende Möglichkeiten bei uns. Sollten Sie zu diesen Zeiten verhindert sein, freuen wir uns auch über Ihre Kontaktaufnahme:

    Telefon: 0641 / 3305439-0 E-Mail: info@guul-translations.com

    Bei uns erwartet Sie ein freundliches Arbeitsumfeld, spannende Projekte und die Möglichkeit, in einem dynamischen Team mitzuwirken. Ihre Sprachkenntnisse sind bei uns goldwert!

    Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam Großes zu erreichen!

  • Werkzeugkästen eignen sich nicht zum Grillen

    Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps für gesünderes, sicheres Grillen 

    Steigende Temperaturen und strahlender Sonnenschein läuten für viele die Grillsaison ein. Damit einem ungetrübten Grillspaß nichts im Weg steht, gilt es einiges zu beachten – angefangen bei der Wahl und Handhabung der Grillutensilien bis hin zu Hygiene und Auswahl des Grillguts.

    Mit dem wärmeren Tagen duftet es aus vielen Gärten und von Balkonen nach Leckereien vom Grill. Häufig wird zu Klassikern wie Bratwurst, Steaks oder Fleischspießen gegriffen. Daneben sind auch Fisch, Gemüse, Kartoffeln und Obst geeignet und sorgen für Abwechslung auf dem Rost. Als Grillgemüse bieten sich vor allem festfleischige, saftige Arten wie Zucchini, Auberginen, Champignons oder Fenchel an. Als Dessert überzeugen Äpfel, Pfirsiche oder Aprikosen, die auf dem Grill ein besonderes Aroma entwickeln.

    Das passende Grillgerät 

    Die einen schwören auf den typischen Geschmack des offenen Holzkohlefeuers, andere schätzen die kurze Vorheizzeit von Gas- und Elektrogeräten. In den sozialen Medien sind einige Grillfans besonders einfallsreich und zeigen, wie der eigene Werkzeugkasten als Grill genutzt werden kann. „Werkzeugkästen als Grill mögen witzig aussehen, sie sind jedoch keine gute Idee“, gibt Lisa Scholz von der Verbraucherzentrale Hessen zu bedenken. Durch die Hitze könnten sich bei lackierten oder beschichteten Kästen Schadstoffe lösen und auf das Grillgut übergehen. „Besser, man bleibt bei den klassischen Grillgeräten wie Holzkohlegrills und Co.“, so Scholz.

    Auf Gepökeltes, Alufolie und zu hohe Temperaturen verzichten 

    „Gepökelte Fleisch- oder Wurstwaren wie Kassler, Leberkäse oder Bockwurst gehören nicht auf den Grill. Beim Erhitzen können aus dem Nitritpökelsalz krebserregende Nitrosamine entstehen“, warnt Scholz. Krebserregende Stoffe entstehen auch, wenn Fett in die Glut oder auf die Heizschlange gelangt und verbrennt. Um das zu verhindern, bieten sich Grillschalen an, am besten aus Edelstahl oder mit emaillierter Oberfläche. Aluminiumhaltige Schalen oder Alufolie sind – insbesondere für gewürztes Grillgut – ungeeignet. Durch Säure und Salz kann sich Aluminium lösen und in die Lebensmittel übergehen. Bei zu hohen Temperaturen besteht zu dem die Gefahr, dass Steaks und Co. verkohlen. Auch dabei entstehen krebserregende Stoffe. Verbranntes sollte daher nicht verzehrt werden.

    Salmonellen und Co. im Keim ersticken 

    Nicht nur Schadstoffe können die Grillfreude trüben. Rohe tierische Lebensmittel wie Fleisch und Eier können krankheitserregende Keime enthalten, die sich besonders bei sommerlichen Temperaturen schnell vermehren. Damit die gesellige Brutzelei nicht mit einer bösen Überraschung endet, gehört das Grillgut für Transport und Lagerung im Freien in Kühltaschen. Bei gut durchgegrilltem Fleisch sind die Keime abgetötet. Unterschiedliches Grillbesteck und -geschirr für die rohen und gegrillten Lebensmittel zu verwenden, verhindert, dass Mikroorganismen von rohem Fleisch oder Fisch auf das Gegrillte gelangen. Speisen und Desserts mit rohem Ei sind im Sommer keine gute Wahl, auch hier könne Salmonellen und Co. enthalten sein.

  • Job-Turbo bringt Arbeitgeber und Geflüchtete zusammen

    • Jobcentern der Landkreise Gießen, Wetterau und Vogelsberg stehen mit der Arbeitsagentur im engen Austausch
    • Intensivierte Ansprache von Arbeitgebern in der Aktionswoche „Job-Turbo“ vom 3. bis 14. Juni

    In den ersten beiden Juni-Wochen erhalten Unternehmen verstärkt Besuch vom Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Gießen. Während der Job-Turbo-Aktionswochen vom 3. bis 14. Juni sollen Personalverantwortlichen Bewerber/innenprofile von Geflüchteten präsentiert werden, die es ermöglichen, bisher vakant gebliebene Stellen unkompliziert und schnell zu besetzen. Die Unternehmen werden zu Vorteilen und Chancen der Beschäftigung von Geflüchteten in ihrem Betrieb sowie zu individuellen Fördermöglichkeiten informiert. Dabei steht die Agentur für Arbeit im engen Austausch mit dem Jobcenter in Gießen, der Wetterau und der kommunalen Vermittlungsagentur im Vogelsberg, bei denen die meisten geflüchteten Bewerber/inne gemeldet sind.

    „Das Potential der Geflüchteten ist groß. Viele bringen aus ihren Heimatländern berufliche Kenntnisse und Erfahrungen mit. Es gilt nun mehr denn je diese Menschen mit den Unternehmen und Arbeitgeber/innen in unserer Region zusammenzubringen. Gemeinsam können wir viel erreichen“, so Michael Beck, Leiter der Agentur für Arbeit Gießen.

    Arbeitgeber, die Interesse an einem Austausch zum Thema Job-Turbo haben, können sich beim Arbeitsgeber-Service telefonisch unter 0800 4555520 oder per E-Mail an Giessen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de melden.

  • Wichtig für den Klimaschutz

    Kleine Serie: Regierungspräsidium Gießen informiert über besonders geschützte Biotope – In Teil 2 geht es um Moore und Sümpfe

    Früher war es üblich, landwirtschaftliche Flächen trockenzulegen, Quellen einzufassen oder Moore für den Torfabbau zu entwässern. Inzwischen ist unbestritten: Moore und Sümpfe sind wichtig für den Klimaschutz. Es gibt sie auch in Mittelhessen, beispielsweise das Schweinsberger Moor im Landkreis Marburg-Biedenkopf, das Rückershäuser Moor im Landkreis Limburg-Weilburg und verschiedene Moore im Burgwald. Doch woran sind sie zu erkennen? Welche Pflanzen wachsen hier? Welche Tiere sind heimisch? Antworten auf diese Fragen hat Stephanie Specht vom Dezernat für Schutzgebiete des Regierungspräsidiums Gießen.

    „Moore müssen sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden. Dabei wird zwischen dem Hochmoor, das durch Regenwasser gespeist wird, und dem vom Grundwasser beeinflussten Niedermoor unterschieden. Zusätzlich gibt es fas Übergangsmoor, das sich im Stadium dazwischen befindet.“ Auch Moorwälder mit Bäumen wie zum Beispiel der Birke oder der Waldkiefer unterliegen dem Schutzstatus. Sümpfe finden sich auf mineralischen bis torfigen Nassböden und zeichnen sich durch Oberflächen-, Quell- oder hochstehendes Grundwasser aus.

    Weitere moor- und sumpfähnliche Lebensräume sind ebenfalls geschützt. Im Einzelnen sind dies Röhrichte, also hochwüchsige Pflanzen am Ufer- oder Verlandungsbereich von Gewässern wie beispielsweise Schilf, seggen- und binsenreiche Nasswiesen mit vielen Süß- und Sauergräsern und Großseggenrinde. Quellbereiche, also von austretendem Grundwasser geprägte Lebensräume, und Binnensalzstellen, die von Salzquellen geprägt sind, sind ebenfalls nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetztes besonders geschützt. Ein Beispiel für Letzteres ist das Naturschutzgebiet „Salzwiesen bei Münzenberg“.

    „Moore können extrem gut und viel Kohlenstoff speichern, weshalb mit Blick auf den Klimaschutz das Ziel sein sollte, möglichst viele Moore wieder zu vernässen. Denn werden Moore zerstört, zum Beispiel durch Entwässerung und Torfabbau, wird dabei das klimaschädliche CO2 freigesetzt. Dadurch sind viele dieser schützenswerten und häufig sehr seltenen Lebensräume bedroht“, sagt Franziska Bopf vom RP-Dezernat für Artenschutz. Hinzu kommen die negativen Auswirkungen des Klimawandels. Folglich sind die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten wegen der veränderten Lebensbedingungen gefährdet. Zu den sogenannten „Klimaverlierer-Arten“, die in und an den besonders geschützten Mooren und Sümpfen vorkommen können, zählen unter anderem der Sumpf-Löwenzahn, das Pyrenäen-Löffelkraut, die Arktische Smaragd- und die Schwarze Heidelibelle. Die Vogelarten Sumpfohreule, Bekassine und Braunkehlchen fühlen sich dort ebenso wohl wie das Moor-Wollgras, auch unter dem Namen Scheiden-Wollgras bekannt. Es kann eine Wuchshöhe von zehn bis 60 Zentimeter erreichen.

    Das Wollgras ist fast überall in Europa, Nordamerika sowie in Asien verbreitet. In Deutschland wächst es auf renaturierten Flächen, deren natürlicher Zustand wiederhergestellt wurde sowie in Hochmooren, teilweise auch in Übergangsmooren. Am liebsten wächst es auf nassen sauren und nährstoffarmen Moorböden, aber es ist auch in Moor-, Kiefern- und Birkenbruchwäldern zu finden. Durch sein großes Vorkommen trägt es gemeinsam mit anderen Torfmoosen zur Torfbildung bei. Außerdem stellt es eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten, Vögel und Säugetiere in Mooren dar. „Wenn es im Frühjahr im April und Mai blüht, bilden sich auffällige weiße und sehr flauschige Wollbüschel, die charakteristisch und typisch für Wollgras sind. Genau genommen handelt es sich dabei um Blütenhüllfäden, die sich um die Blüten und Früchte bilden“, weiß Expertin Franziska Bopf. Es wird als gefährdet angesehen – und profitiert wie andere Pflanzen- und Tierarten vom Schutzstatus seines Lebensraums, der ihm durch den Paragrafen 30 des Bundesnaturschutzgesetztes zugesichert wird.

    Die Serie 

    Sie werden als unnütz angesehen, manchmal zerstört und kaum jemand (er)kennt sie: die Biotope (=Lebensräume), die nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt sind – auch ohne offizielle Beschilderung. Es gibt sie natürlich auch in Mittelhessen. Dazu zählen beispielsweise Streuobstwiesen, Moore und magere, artenreiche Mähwiesen. Das Regierungspräsidium Gießen als Obere Naturschutzbehörde trägt zu ihrem Schutz bei und macht mit einer kleinen Serie auf diese wichtigen Lebensräume für viele verschiedene, auch seltene Tiere und Pflanzen aufmerksam. Denn: Nur was wir kennen, können wir lieben und schützen.

  • Quiz anlässlich des Tages der Organspende

    Gießener*innen aufgepasst: Hier könnt ihr euch in nur 5 Minuten die Chance auf tolle Preise sichern!

    Anlässlich des Tages der Organspende (01.06.), hat sich ein studentisches Team der JLU ein kleines Quiz überlegt, bei dem ihr euer Wissen testen könnt und die Möglichkeit habt, an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Keine Sorge, dabei sein ist alles! Ihr müsst nicht alles wissen, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können.

    Gewinnen könnt ihr: Gutscheine für Heimatschatz Giessen, Ticketgutscheine fürs Stadttheater Gießen sowie Wunschgutscheine. Das Studiteam freut sich über eure Teilnahme an dieser gemeinnützigen Aktion. Die Teilnahme ist vom 31.05.-30.06.2024 möglich.

    Die Chance ein*e Gewinner*in zu sein bekommt ihr, wenn ihr folgendem Link folgt:

    zum Quiz

  • 10 Jahre Giessen App!

    Die Giessen App feiert Geburtstag – und Ihr feiert mit! Was vor 10 Jahren anlässlich der Landesgartenschau als „Herzensprojekt“ begann, ist heute zu DER Kommunikationsplattform in und um Gießen geworden: Über 63.000 Menschen haben die App bis heute heruntergeladen und täglich werden es mehr.

    Die „Gießen entdecken“-App entstand aus dem Wunsch, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Stadt digital zu erkunden, und gleichzeitig lokalen Unternehmen eine Plattform zur Präsentation zu bieten. Beides steht immer noch im Fokus des Angebots. Doch in einem Jahrzehnt kann viel passieren: Viele Entwicklungsstunden sind in die App geflossen und – wie das nun mal so ist – natürlich mussten wir uns auch hier und da eingestehen, wenn eine Funktion vielleicht nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Und nicht nur der Name hat sich geändert, wir haben auch den Umfang der App stetig erweitert und das Design modernisiert. Heute könnt Ihr auf digitale Services im Rathaus zugreifen und direkt aus der App heraus Euren Termin im Stadtbüro buchen. Oder Ihr erkundet mithilfe der Anwendung das historische Gießen, nutzt sie zur Suche nach einem freien Parkplatz und profitiert beim Bummeln von zahlreichen Aktionen und Angeboten von über 500 App-Partnern.

    Und die haben sich zum App-Geburtstag etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Feiert mit uns einen ganzen Monat lang Jubiläum und freut Euch auf einmalige „Geschenke“. Von Rabatten über kleine Goodies, die Ihr zusätzlich zu Eurem Einkauf erhaltet, bis zu kulinarischen Köstlichkeiten, die Eure Shoppingtour abrunden: Mit der Giessen-App könnt ihr die kommenden Wochen einiges erleben.

    Doch das soll’s noch nicht gewesen sein: Damit Ihr stets vom besten Nutzererlebnis profitiert, arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung und Weiterentwicklung der App. Manches passiert für unsere Nutzer unsichtbar „unter der Haube“, anderes könnt Ihr beim Nutzen der App direkt erleben. Seid gespannt!

    Ein großes Dankeschön für die Unterstützung in all den Jahren geht natürlich an alle User, App- und Kooperationspartner, die dazu beigetragen haben, dass die Giessen App zum unverzichtbaren und optimalen Begleiter wurde, der in der Hosentasche fast jeder Gießenerin und jedes Gießeners zu finden ist.

  • Gewässer sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen

    Kleine Serie: Regierungspräsidium Gießen informiert über besonders geschützte Biotope – In Teil 1 geht es um Gewässer

    Gießen. Natürliche und naturnahe Gewässer sind wertvolle Lebensräume. Libellen, Fische, Wasserläufer, Teichrosen, seltene Vögel – die Liste der Tiere und Pflanzen, die hier leben und wachsen, lässt sich problemlos fortsetzen. Das gilt sowohl für fließende Gewässer, also Flüsse und Bäche, als auch für stehende Gewässer wie Seen, Teiche und Weiher. Und das macht sie zu schützenswerten Biotopen. Es gibt viele davon in Mittelhessen, beispielsweise im Naturschutzgebiet Oberes Verstal im Landkreis Gießen, im Dombachtal im Landkreis Limburg-Weilburg, im Naturschutzgebiet Obermooser Teich im Vogelsbergkreis, im Naturschutzgebiet Winshäuser Teich im Landkreis Marburg- Biedenkopf und im Naturschutzgebiet „Aubachtal bei Rabenscheid“ im Lahn-Dill-Kreis. „Aber nicht nur die Gewässer selbst sind geschützt, sondern auch die Ufer einschließlich ihrer naturnahen Vegetation“, berichtet Stefanie Specht vom Dezernat für Schutzgebiete des Regierungspräsidiums Gießen. Flächen in der Aue, die regelmäßig durch die fließenden Gewässer überschwemmt werden, sind ebenfalls geschützt. Künstlich angelegte Gewässer wie beispielsweise Kanäle oder Stauseen fallen hingegen nicht unter die Schutzkategorie von Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes.

    Viele dieser wertvollen Lebensräume haben gemeinsam, dass sie nicht nur durch Menschenhand, sondern auch durch den Klimawandel beeinträchtigt werden. Steigende Temperaturen und geringere Niederschläge oder Starkregenereignisse sorgen dafür, dass sich die Lebensbedingungen verändern und die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten gefährdet sind. „Zu den sogenannten Klimaverlierer-Arten zählen über 200 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Darunter befinden sich Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Fische, Reptilien und Amphibien, Vögel, Säugetiere, Libellen, Käfer, Schmetterlinge, Muscheln und Schnecken“, berichtet Franziska Bopf vom RP-Dezernat für Artenschutz. In und an den besonders geschützten Gewässern können beispielsweise der Sumpf-Bärlapp (Pflanze), Zwergtaucher und Wachtelkönig (Vogelarten), die Teichfledermaus, die Kleine Binsenjungfer (Libellenart), der Azurblaue Ahlenlaufkäfer, die Bachmuschel sowie der Bitterling (Fisch) vorkommen. Zudem gehört der Laubfrosch dazu. Er zählt zu den bekanntesten Amphibien.

    Äußerlich gut erkennbar ist er durch seine grasgrüne Farbe an der Oberseite. Auffällig ist auch der dunkle Seitenstreifen. „Für die Fortpflanzung benötigen die Laubfrösche flache, pflanzenreiche und sonnige Stillgewässer. Am geeignetsten sind mehrere dicht beieinanderliegende Laichgewässer“, weiß Franziska Bopf In Hessen hat der Laubfrosch, der in der Roten Liste als „gefährdet“ eingestuft wird, sein Hauptvorkommen in den zentralen Niederungen. Die größten Vorkommen finden sich unter anderem in der Wetterau, in der Horloffaue, in der Wetterniederung zwischen Lich und Hungen, am Rande des Vogelsberges und im Nidda- und Niddertal.

    „Die Anzahl der Laubfrösche hat sich in den vergangenen 20 Jahren deutlich verringert“, sagt Franziska Bopf. Die Gründe sind vielfältig. Beispielsweise wurden Flüsse begradigt oder sind ausgetrocknet. Auch invasive Wasserpflanzen, die hier natürlicherweise nicht vorkommen und heimische Wasserpflanzen verdrängen, sind ein Problem. Badebetrieb, Angeln oder Tauchen können dazu führen, dass Brutvögel gestört werden und ihre Brut aufgeben oder dass Froschlaich oder Wasserpflanzen zerstört werden. Das Regierungspräsidium fördert, finanziert und unterstützt daher verschiedene Naturschutz- und Renaturierungsmaßnahmen. Ein Beispiel hierfür ist der Klimaplan Hessen, dessen Maßnahme zur Entwicklung von Biotopverbünden die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießen koordiniert. koordiniert. Von der Umsetzung dieser Biotopverbundprojekte profitiert auch der Laubfrosch, da so neue Lebensräume für ihn entstehen und langfristig gesichert werden.

    Die Serie

    Sie werden als unnütz angesehen, manchmal zerstört und kaum jemand (er)kennt sie: die Biotope (=Lebensräume), die nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt sind – auch ohne offizielle Beschilderung. Es gibt sie natürlich auch in Mittelhessen. Dazu zählen beispielsweise Streuobstwiesen, Moore und magere, artenreiche Mähwiesen. Das Regierungspräsidium Gießen als Obere Naturschutzbehörde trägt zu ihrem Schutz bei und macht mit einer kleinen Serie auf diese wichtigen Lebensräume für viele verschiedene, auch seltene Tiere und Pflanzen aufmerksam. Denn: Nur was wir kennen, können wir lieben und schützen.

    Bildunterschriften:

    1. Der Obermooser Teich im Vogelsberg gehört zu den geschützten Biotopen. Foto: RP Gießen/Specht
    2. Dieses Fließgewässer im Burgwald ist ebenfalls geschützt. Foto: RP Gießen/Specht
    3. Grasgrün: Laubfrösche sind gut zu erkennen. Foto: Gelpke