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  • Damit es ordentlich brummt und summt

    Zum Weltbienentag am 20. Mai geben Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen praktische Tipps, um die lebenswichtige Vielfalt der Bienen zu erhalten

    Gießen. Eine Welt ohne Bienen? Undenkbar. Denn dann gäbe es kein leckeres Obst im heimischen Garten und keinen leckeren Honig auf dem Frühstücksbrötchen. Schon diese beiden Beispiele zeigen: Gäbe es die kleinen eifrigen Tierchen nicht, wären die Folgen für jede und jeden von uns im Alltag spürbar. Umso wichtiger ist es, Bienen zu schützen – und damit sind nicht nur die Honigbienen gemeint, die seit Jahrhunderten vom Menschen gezüchtet und gehalten werden. Sondern vor allem alle wilden Bienenarten und ganz besonders die, die vom Aussterben bedroht sind. Die Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen geben anlässlich des Weltbienentags am 20. Mai daher Tipps, wie jede und jeder zum Schutz der Tiere beitragen kann. „Wir alle können mit einfachen Entscheidungen dazu beitragen, die für uns lebenswichtige Insektenvielfalt zu erhalten“, betont RP-Mitarbeiterin Lisa Küchen.

    Neben der Honigbiene gibt es in Deutschland Hunderte weitere, wildlebende Bienen- und Hummelarten, weiß die Expertin. „Manche sind häufig anzutreffen und auffällig groß wie die Erdhummel, andere nur an sehr spezielle Bedingungen angepasst und wieder andere sind so stark vom Aussterben bedroht, dass sie bereits sehr selten geworden sind.“ Das betrifft bereits mehr als die Hälfte der in Deutschland wild lebenden Arten, wobei jede einzelne dieser Arten essenziell ist für das ökologische Gefüge ist.

    Doch was kann jede und jeder tun, um die Vielfalt zu erhalten? Das fängt zum Beispiel im Supermarkt an, indem zu Lebensmitteln gegriffen wird, die naturverträglich angebaut werden. Weiter geht es im heimischen Garten oder auf dem Balkon. „Anstelle von reinen Zierpflanzen sollten heimische Wildblumen und -gehölze gepflanzt werden, die Insekten Nahrung bieten“, rät die Expertin. „Jede noch so kleine Ecke im Garten oder ein Blumentopf auf der Fensterbank kann mit der richtigen Blumenwahl zum gedeckten Tisch für Insekten werden.“ Hier empfiehlt Lisa Küchen, die Pflanzen so zu wählen, dass sie rund ums Jahr Nahrung für Insekten bieten, und hat auch gleich ein paar Beispiele parat:

    Weiden, Kornelkirschen oder Blutjohannisbeere sowie alle Zwiebel-Frühblüher wie Winterling, Krokus und Schneeglöckchen erfreuen nicht nur die Menschen nach einem langen Winter. Sie stellen wichtige erste Nahrungsquellen dar. Im Anschluss blühen Obstgehölze wie Kirsche, Birne, Apfel, Johannisbeere und Co. Auch vermeintliche „Unkräuter“ wie Löwenzahn, Günsel, Gundermann, Nesseln und Ehrenpreis sind wichtig für Insekten. Zum Sommer erfreuen Gemüseblüten, aber auch Brom- und Himbeere, Wicke und Klee sowie alle blühenden Kräuter. Salbei, Oregano, Thymian, Rosmarin, Pfefferminze, Borretsch und Lavendel sind eine wahre Insektenweide und sollten daher vor der Ernte unbedingt blühen gelassen werden. Auch Beinwell, Glockenblume und Wildrose werden sehr gern angenommen. Im späten Sommer und Herbst wird es für die meisten Bestäuber schwierig, ausreichend Nahrung zu finden. Daher sind spät blühende Pflanzen essentiell, zum Beispiel Kapuzinerkresse, Kornblume, Flockenblume, Sonnenblume, Sonnenhut-Arten, Blutweiderich, Wegwarte, Echter Alant, Eisenhut und Fetthenne. An blühendem Efeu können sogar bis in den Oktober und November noch hunderte Insekten beobachtet werden.

    Nisthilfen oder Insektenhotels können ebenso hilfreich sein, aber noch besser und wichtiger sind „wilde“ Bereiche im Garten, die zahlreichen Arten ein perfektes Zuhause bieten. Dreiviertel aller Wildbienen nisten in der Erde. Sie bevorzugen offene Bodenstellen mit Sand und Lehm, aber es werden mitunter auch sandige Fugen zwischen Pflastersteinen, Ritzen in Trockenmauern und markige Pflanzenstengel wie Brombeeren-Ruten, die man auf circa einen Meter Länge kürzen und senkrecht aufhängen kann, als Lebensraum und Kinderstube angenommen. „Totholz, Wasserstellen und vor allem ein Verzicht auf Chemie im Garten sind ebenfalls Grundlage für vieltöniges Summen und Brummen“, sagt Lisa Küchen.

    In Deutschland sind viele Insekten vom Aussterben bedroht – höchste Zeit also, gegenzusteuern. „Von den über 560 heimischen Wildbienenarten stehen laut Bundesamt für Naturschutz mindestens 300 auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Über alle Insektenarten hinweg sind in den vergangenen Jahren massive Populationsrückgänge und -einbrüche zu verzeichnen. Auch die zuverlässige Honigbiene steht zunehmend unter Umweltstress“, weiß Lisa Küchen.

    Das Insektensterben hat fatale Folgen für Mensch und Natur. 80 Prozent aller Pflanzen, darunter alleine zwei Drittel unserer Nahrungsmittel, sind von Bestäubern abhängig. Dazu zählen Lebensmittel, Gewürze und Arzneimittel. „Insekten haben es inzwischen sehr schwer, ihnen fehlen geeignete Lebensräume und ein vielfältiges, ganzjähriges Nahrungsangebot“, berichtet sie weiter. Nicht zuletzt finden jeden Sommer zahllose Insekten in Bremsen- und Wespenfallen ihren Tod.

    Bildunterschriften:

    (1) Männliche Sandbiene an Schwarzdorn
    (2) Gartenhummel an einem Scheinsonnenhut (Echinacea)
    (3) Honigbiene an Lavendel
    (4) Viele Wildbienen-Arten bauen ihre Nester in den Boden
    (5) Ackerhummel an einer Blutjohannisbeere

    Fotos: RP Gießen/Lisa Küchen

  • Regierungspräsidium Gießen erlässt Allgemeinverfügung zur Rettung von Wildtieren mithilfe von Drohnen

    Verfahren wesentlich vereinfacht – Bislang wurde jeder Einzelfall geprüft 

    Gießen. Für Landwirte steht die erste Mahd von Wiesen an. Dabei müssen sie sicherstellen, dass keine Jungtiere verletzt oder getötet werden. Zu diesem Zweck werden mittlerweile vermehrt Drohnen mit Wärmebildkameras eingesetzt, um die Tiere schnell und zielsicher zu lokalisieren. Auch im Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten in den fünf mittelhessischen Landkreisen – in denen normalerweise das Betreten untersagt ist – konnte dieses Verfahren bisher stattfinden, jedoch nur nach einer Bewertung jedes Einzelfalls. Das Regierungspräsidium Gießen hat das Verfahren für die Rettung von Wildtieren wie Rehkitzen und Junghasen in Schutzgebieten nun wesentlich vereinfacht und durch eine Allgemeinverfügung nach Paragraf 21 der Luftverkehrsordnung seine Zustimmung erteilt, Tiere in Schutzgebieten mittels Drohne zu retten.

    Die Allgemeinverfügung richtet sich an Vereine, Jagdverbände und Landnutzungsberechtigte, die unter größtmöglicher Schonung mittels Wärmebildtechnik hilflose Wildtiere aufspüren und so retten können. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden konnte nun landesweit das Verfahren zu Wildtierrettung in Schutzgebieten entbürokratisiert werden. Bereits in der nächsten Ausgabe des Staatsanzeigers wird die Allgemeinverfügung veröffentlicht.

    Bildunterschrift: Drohnen werden auch in Mittelhessen eingesetzt, um Wildtiere zu lokalisieren und damit zu retten. Dank der Allgemeinverfügung wird das Verfahren erleichtert. 

    Foto: RP Gießen/ B. Lauer 

  • Lou Jahn ist neue Geschäftsführerin bei der Arbeitsagentur Gießen

    Bereichsleiterin übernimmt die Geschäftsführung für den Operativen Bereich der Arbeitsagentur Gießen
    Bereiche Vermittlung und Beratung im Fokus

    Lou Jahn ist neue Geschäftsführerin für den operativen Bereich bei der Arbeitsagentur Gießen und damit stellvertretende Leiterin der Behörde. Sie folgt auf Michael Beck, der jüngst die Leitung der Gießener Behörde übernommen hat. Jahn hatte seit 2017 die Bereichsleitung in Gießen inne.

    „Die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften zählt, neben dem Übergang junger Menschen von Schule in den Beruf, zu den großen Schwerpunktthemen“, so Jahn. „Mir ist es wichtig, gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen eine gute und verlässliche Dienstleistung für die Menschen und Unternehmen in der Region zu erbringen.“

    Jahn begann ihre berufliche Laufbahn 1999 mit dem Studium des gehobenen Dienstes in Mannheim (Diplomverwaltungswirtin), mit Ansatz beim damaligen Arbeitsamt Jena. Nach erfolgreichem Abschluss wechselte die heutige Gleibergerin Anfang der 2000er Jahre nach Hessen, wo sie zuerst in der Arbeitsagentur Marburg, später im neu eingerichteten Jobcenter in Wetzlar und danach in der Arbeitsagentur Wetzlar auf diversen Positionen tätig war, bevor sie 2017 zur Arbeitsagentur Gießen wechselte.

  • Auf in die Freiheit

    107 Burgwaldforellen in die Wieseck eingesetzt – Obere Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Gießen kann bei Projekt auf Unterstützung zählen

    Gießen. Die Bachforelle ist eine der bekanntesten heimischen Fischarten. Das heißt aber nicht automatisch, dass in der freien Natur viele dieser Tiere vorkommen. Die Bachforelle braucht, wie viele andere Arten auch, Unterstützung durch Menschenhand. Erst recht, seit sie im vergangenen Jahr in der Roten Liste erstmalig als gefährdet eingestuft wurde. Die Obere Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Gießen trägt zusammen mit weiteren Beteiligten bereits seit einigen Jahren dazu bei, die Tiere eines regionalen Bachforellenstammes wieder anzusiedeln. Und so hieß es nun für 107 Bachforellen: Auf in die Freiheit.

    Unter tatkräftiger Mitwirkung des Vereins Sportangler Gießen & Umgebung e.V. wurden die Tiere in die Wieseck oberhalb der Wiesecker Struppmühle eingesetzt. Dabei handelt es sich aber nicht um irgendeine Bachforelle, sondern um die Nachkommen eines regionalen Forellenstamms, der isoliert und weitgehend unbeeinflusst im Roten Wasser des Burgwaldes die Jahrhunderte überdauert hat. Angereist sind die für eine spätere Wiedererkennung am Bauch blau markierten „Burgwälder“ aber nicht aus dem Burgwald, sondern aus Laubach. Sie hatten im Fisch- und Forschungszentrum „Fischzucht Wetterfeld“ das Licht der Welt erblickt. Die professionelle Pflege des Zuchtstammes durch Professor Michael Lierz zeigte sich in der hervorragenden Kondition der Fische, die damit gut gerüstet sind für ihren neuen Lebensabschnitt in Freiheit.

    Die in einem speziellen Fischtransportbehälter angelieferten Tiere wurden vor Ort von zahlreichen Helfern des Vereins in Empfang genommen und unter fachkundiger Anleitung in geeignete Gewässerabschnitte eingesetzt. Dr. Dirk Hübner von der Bürogemeinschaft für fisch- und gewässerökologische Studien und sein Mitarbeiter Roman Fricke begleiten das Projekt „Burgwaldforelle“ der Oberen Fischereibehörde wissenschaftlich. Sie zeigten sich sehr zufrieden und freuten sich über die tatkräftige Unterstützung des Vereins. „Nur wenn möglichst viele Fischereipächter für sich den Wert eines regional heimischen Forellenstammes für ihr Gewässer erkennen, kann die Ausbreitung dieser einzigartigen Bachforelle im Lahnsystem gelingen und sich dieser Stamm gegenüber dem Besatz von Tieren aus Hochzuchtstämmen oder Billigimporten aus dem Ausland durchsetzen. Bisher hatten wir durchgehend positive Rückmeldungen der Pächter auf Anfragen im Zusammenhang mit dem Burgwaldforellenprojekt“, sagt Dr. Dirk Hübner. „Die Wieseck ist prinzipiell als Forellengewässer geeignet, wenngleich sie durch Uferverbau und Begradigung viele strukturelle Defizite hat. Diese könnten an einigen Stellen im Zuge der Gewässerunterhaltung beseitigt oder deutlich abgeschwächt werden. Vielleicht bietet die Ansiedlung der Burgwaldforelle in der Wieseck dafür einen geeigneten Anlass.“

    „Für uns steht neben der Passion der Angelfischerei die Bewahrung der Natur im Vordergrund. Daher freuen wir uns, mit unserem Gewässer zur Wiederansiedlung einer regionalen Bachforelle mit einer gesunden, robusten und natürlichen Genetik beitragen zu können“, betonen die Vorsitzenden des Vereins, Andre Gerth und Oliver Degenhardt.

    Doch warum sind die Tiere gefährdet? „Die Ursachen sind vielfältig“, weiß Dr. Christian Weber von der Oberen Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Gießen. Neben fehlenden Lebensräumen durch Gewässerverbauung, mangelnder Durchgängigkeit und Gewässerverschmutzung wird zunehmend die Klimaerwärmung zu einem Problem für die kälte- und sauerstoffliebende Bachforelle. „Unser Projekt ,Burgwaldforelle‘ passt genau in die Zeit. Wir versprechen uns von der Wiederansiedlung eines ursprünglichen, regionalen Bachforellenstamms, dass die Fische an ihre heimischen Gewässer besser angepasst und damit auch resilienter gegenüber Umwelteinflüssen sind als gebietsfremde Tiere“, sagt Dr. Christian Weber. Das Projekt soll auch dazu beitragen, die genetische Vielfalt zu wahren. Gleichzeitig sollen die Bewirtschafter der Fließgewässer für die Wichtigkeit einer regionalen Herkunft von Besatztieren sensibilisiert werden. „Denn der Besatz mit gebietsfremden Fischen trägt nicht unerheblich zu einem Rückgang der genetischen Vielfalt bei“, betont der RP-Mitarbeiter.

    Im Rahmen einer im Jahr 2015 von der Universität Koblenz-Landau durchgeführten Studie wurden Wildpopulationen der Bachforelle aus verschiedenen Flussgebietseinheiten Deutschlands erfasst und dokumentiert. Dabei wurde im oberen Roten Wasser (Fließgewässer im Burgwald) eine isolierte und genetisch eigenständige Bachforellenpopulation entdeckt. Die Obere Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Gießen hat sich daher mit dem Projekt „Burgwaldforelle“ das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Gewässerbewirtschaftern die Burgwaldforelle in geeigneten Gewässern wieder anzusiedeln. Dazu wird seit 2017 ein Zuchtstamm – unter anderem mit aus der Wildpopulation entnommenen Tieren – aufgebaut. In ausgewählten Bächen wurden bereits Tiere eingesetzt. Seit 2023 werden potentiell geeignete Gewässer systematisch untersucht, ob sie sich als Lebensraum eignen und genug Nahrung bieten. Ist dies der Fall, werden Forellen unterschiedlicher Entwicklungsstadien nach einem speziellen Besatzschema eingesetzt, um die beste Besatzstrategie zu ermitteln. Regelmäßige Bestandserfassungen und genetische Analysen sollen zeigen, ob sich die Tiere in den Gewässern etablieren, vermehren und erfolgreich gegenüber den vorherrschenden Forellenpopulationen gebietsfremder Herkunft durchsetzen.

    Interessierte können sich bei Rückfragen per E-Mail an die RP-Fachleuchte (fischereibehoerde@rpgi.hessen.de) wenden.

    Bildunterschrift: Eine der Bachforellen, die in die Wieseck eingesetzt wurden. Foto: Dr. Dirk Hübner

  • Entdeckt Paschtu: Eine Sprache reich an Geschichte und Kultur!

    Paschtu, auch bekannt als Pashto, ist eine der beiden Amtssprachen Afghanistans und gehört zur nordostiranischen Untergruppe der indoiranischen Sprachfamilie. Mit über 50 Millionen Sprechern weltweit, darunter eine bedeutende Anzahl in Pakistan, spielt Paschtu eine zentrale Rolle in der kulturellen und sozialen Landschaft dieser Regionen.

    Schrift und Dialekte:
    Paschtu wird mit dem Paschto-Alphabet geschrieben, einer Modifikation des arabischen Alphabets mit zusätzlichen Buchstaben, die speziell für die paschtunischen Laute entwickelt wurden. Es gibt zahlreiche Dialekte, die grob in die Kategorien „Südliches Paschtu“ und „Nördliches Paschtu“ eingeteilt werden können.

    Linguistische Besonderheiten:
    Paschtu ist bekannt für seine Töne, ähnlich wie in vielen ostasiatischen Sprachen, was für Indo-Europäische Sprachen ungewöhnlich ist. Diese tonalen Elemente können die Bedeutung eines Wortes verändern, was die Sprache sowohl faszinierend als auch herausfordernd für Lernende macht.

    Kontaktiere uns noch heute und werde Teil einer aufregenden Reise voller Sprachen, Kultur und spannender Begegnungen!

    info@guul-translations.com
    0641 / 33054390

  • Aktiv unterwegs in Gießen – Unsere Tourenbroschüre ist da!

    Aktiv unterwegs in Gießen!

    20 verschiedene Touren zum Spazierengehen, Wandern und Radfahren rund um Gie-ßen – Ab sofort ist die neue Broschüre der Gießen Marketing bei uns in der Tourist-Information kostenfrei erhältlich!

    Gießen, in der grünen Mitte Hessens gelegen, bietet den optimalen Startpunkt für viele große und kleine Entdeckungstouren. Sei es zu Fuß oder mit dem Fahrrad, ein kurzer Spaziergang oder eine längere Wanderung. Wir haben 20 Touren entwickelt, mit denen man Gießen und Umgebung kennenlernen kann.

    Jede Tour führt zu sehenswerten oder historisch bedeutsamen Orten im Landkreis, wie zum Beispiel dem Kloster Arnsburg, dem Limesturm, dem Kleintierpark Fernwald oder einem der vielen Schutzgebieten. Diese Naturschutzgebiete in und um Gießen verdeutlichen eindrucksvoll, warum es die grüne Mitte Hessens ist. Sie bilden einen wichtigen Rückzugsort für viele bedrohte Pflanzen- und Tierarten. Gleichzeit beeindrucken sie mit faszinierenden und „wilden“ Landschaften.

    Die Broschüre „Aktiv unterwegs in Gießen“ beinhaltet eine Karte mit der Route der Tour, inklusive einer kurzen Beschreibung. Dazu gibt es Tipps zu Sehenswertem am Wegesrand, Angaben zu Länge, Dauer und Schwierigkeitsgrad der Strecke. Die genauen Tourdaten, inkl. GPS-Daten, sind digital verfügbar und über den QR-Code bzw. den nebenstehenden Link bei jeder Tour abrufbar.

    Bitte achten Sie während der Touren auf Mensch und Natur! Das Betreten und Erlaufen der Touren geschieht auf eigene Gefahr. Informieren Sie sich vor Ihrer Tour, ob es aktuelle Hinweise zu Sperrungen und Betretungsverboten auf den Strecken gibt. Hilfreiche Links sind in der Tourenbroschüre zu finden.

    Die Gießen Marketing wünscht viel Spaß beim Erkunden der grünen Mitte Hessens!

    Hier gibt es die Broschüre als Download.

  • Preisfallen im Fitnessstudio

    Verbraucherzentrale Hessen informiert, wie Fitnessstudios ihre Mitglieder zur Kasse bitten und was Verbraucher dagegen tun könnenGestiegene Energie- und Lohnkosten führen die Betreiber von Fitnessstudios häufig als Grund für Beitragsanpassungen bei laufenden Verträgen an. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert, wie man sich gegen unerwartete Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit wehren kann.
    „Mitglieder müssen nicht jede Beitragserhöhung ihres Fitnessstudios akzeptieren, auch wenn diese schriftlich angekündigt wird“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Verträge sind einzuhalten, wie sie geschlossen wurden. Grundsätzlich dürfen die Studios die Beiträge nicht ohne Zustimmung der Mitglieder erhöhen.“

    Wie erfinderisch Betreiber sein können, wenn sie Preiserhöhungen durchsetzen wollen, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bamberg. Es untersagte einer Studiokette, das Passieren des Drehkreuzes als automatische Zustimmung zur Preiserhöhung zu nutzen (LG Bamberg, Urteil vom 15.03.2024, Az.: 13 O 730/22).

    Andere Fitnessstudios werben trotz gestiegener Kosten mit Preisgarantien, schlagen dann aber Zusatzkosten wie eine halbjährliche Energiepauschale auf, die das Training letztlich teurer machen und die Preisgarantie unglaubwürdig erscheinen lassen. Wieder andere appellieren an die Treue und freiwillige Unterstützung ihrer Mitglieder, um Preissteigerungen akzeptabel zu machen.

    Verbraucher sind Beitragserhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert. Sie sollten genau ins Kleingedruckte der Verträge schauen und sich über ihre Rechte informieren, um unrechtmäßige Beitragserhöhungen zu erkennen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.

    Beitragserhöhung nur mit Zustimmung des Mitglieds oder bei wirksamer Preisanpassungsklausel Die schriftliche Ankündigung einer Erhöhung führt nicht dazu, dass diese automatisch wirksam ist.

    Eine einseitige Preisanpassung ist während der Vertragslaufzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. „Der Vertrag muss eine Preisanpassungsklausel enthalten. Diese Klausel muss strenge Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Als Mitglied müssen Sie bei Vertragsschluss über die Möglichkeit der Beitragserhöhung informiert worden sein und es muss Ihnen zumutbar sein, am Vertrag festzuhalten“, sagt Olesja Jäger. „Ohne eine solche wirksame Klausel ist eine Preiserhöhung nur mit aktiver Zustimmung des Mitglieds möglich.“

    Bei unwirksamen Preisanpassungen können Verbraucher widersprechen. Der Vertrag läuft dann zu den alten Konditionen weiter. Hält der Betreiber gleichwohl an der Beitragserhöhung fest, können Mitglieder in der Regel den Vertrag vorzeitig kündigen. Auch das Fitnessstudio hat die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund steht dem Betreiber aufgrund einer von ihm selbst veranlassten Beitragserhöhung jedoch nicht zu.

    Weitere Informationen darüber, was im Fitnessstudio rechtlich möglich ist und was nicht, enthält der Artikel Fitness-Studios: Was in Verträgen (nicht) erlaubt ist.

  • Wechsel an der Spitze

    Regionalversammlung Mittelhessen wählt Ulrich Künz zum Vorsitzenden –
    Klaus Weber jetzt Stellvertreter

    Gießen/Mittelhessen. Die Regionalversammlung Mittelhessen hat einen neuen Vorsitzenden. In der Sitzung in der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf fiel die Wahl einstimmig auf Ulrich Künz (CDU). Neuer erster Stellvertreter ist der bisherige Vorsitzende des Gremiums, Klaus Weber (SPD). Er wurde ebenso einstimmig gewählt. Dieser Wechsel war bereits zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart worden und wurde nun auch formal umgesetzt.

    Sowohl Künz als auch Weber sind langjährige Mitglieder der Regionalversammlung. Ulrich Künz aus Kirtorf im Vogelsbergkreis gehört dem Gremium bereits seit den Anfängen im Jahr 1981 an und war Mitglied in verschiedenen Ausschüssen. Von 1994 bis 2004 und seit 2011 war er stellvertretender Vorsitzender der Regionalversammlung und zudem von 2004 bis 2011 bereits einmal Vorsitzender. „Ulrich Künz ist ein erfahrenes Urgestein in der Regionalversammlung und ich bin mir sicher, dass er das Amt auch diesmal gut ausfüllen wird“, sagte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

    Klaus Weber aus Kirchhain (Landkreis Marburg-Biedenkopf) ist seit 2001 dabei, war Mitglied und später Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und Umwelt. 2011 wurde er zum Vorsitzenden der Regionalversammlung gewählt. In seiner Rede betonte RP Ullrich: „Wir kennen uns seit meinem Amtsantritt im Jahr 2015 und ich schätze seitdem an Klaus Weber, dass er kompetent, an der Sache orientiert und kontinuierlich zu der sehr guten Arbeitsatmosphäre hier in der Versammlung beigetragen hat.“

    Bildunterschrift:

    Personalwechsel in der Regionalversammlung Mittelhessen: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich dankt dem bisherigen Vorsitzenden Klaus Weber (links) für seine 13-jährige Tätigkeit und begrüßt dessen Nachfolger Ulrich Künz (Mitte).

    Foto: RP Gießen

  • Unternehmenserweiterung und Photovoltaik Themen

    Haupt- und Planungsausschuss sowie Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur der Regionalversammlung tagen in Marburg

     

    Gießen/Mittelhessen. Nicht nur die Regionalversammlung Mittelhessen tagte in der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf, sondern im Anschluss auch noch der Haupt- und Planungsausschuss sowie der Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur der Regionalversammlung.

     

    In der Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses ging es zunächst um einen Antrag der Universitätsstadt Gießen. Dessen Ziel ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen, damit das Unternehmen Bieber + Marburg auf einer Fläche von vier Hektar erweitern kann. Dafür muss allerdings von den Zielen des Regionalplans Mittelhessen 2010 abgewichen werden. Weil für eine Erweiterung der auf dem Gelände stehende Wald gerodet werden muss, wird das Vorhaben in der Öffentlichkeit diskutiert. Nach einer Debatte beschloss der Haupt- und Planungsausschuss mit den Stimmen fast aller Fraktionen, die beantragte Abweichung von den Zielen des Regionalplans 2010 zuzulassen. Die Bündnis 90/Grünen-Fraktion stimmte gegen den Antrag. Alexander Wright und Uwe Volz hatten als Vertreter der Stadt Gießen zuvor den Saal verlassen.

     

    Bereits im Jahr 2008 hatte die Regionalversammlung einer Erweiterung der Betriebsflächen von Bieber + Marburg zugestimmt, damals jedoch ausdrücklich ohne künftige Erweiterungsoptionen. Rund 16 Jahre später soll im Rahmen dieser Zielabweichung auf die veränderten Anforderungen des Unternehmens reagiert und der Sachverhalt nach aktuellen Erkenntnissen neu bewertet werden. Zentraler Punkt dabei: die Abwägung der unterschiedlichen Interessen. Siedelt etwa das Unternehmen um und baut an anderer Stelle komplett neu, würden deutlich mehr Flächen beansprucht. Auch spricht die Schienenanbindung des jetzigen Standorts für eine Erweiterung an gleicher Stelle. Für die Rodung des Waldes werden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.

     

    Ein wichtiger Hinweis während der Sitzung: Beabsichtigt ist, die beantragte Erweiterungsfläche im neuen Regionalplan Mittelhessen nicht als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Planung“ festzulegen. So wird gewährleistet, dass die Erweiterungsfläche nur wie jetzt beantragt entwickelt werden kann und nicht für die Ansiedlung von sonstigem Gewerbe zur Verfügung steht.

    Thema in der Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses war erneut auch die Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen. Konkret ging es diesmal um die Stellungnahmen zu den Bereichen Bevölkerungsentwicklung, regionale Siedlungsstruktur und Siedlungsflächen, die im Zuge der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen waren. Daraus haben sich einige Änderungen am Regionalplantext ergeben, zum Teil wurden Inhalte lediglich aktualisiert. Die Änderungen wurden beschlossen.

     

    In der Sitzung des Ausschusses für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur ging es ebenfalls um eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans Mittelhessen 2010. Die Gemeinde Brechen (Landkreis Limburg-Weilburg) möchte eine Photovoltaik-Freiflächenanlage („Solarpark Werschau“) in der Gemarkung Werschau errichten. Dem Antrag wurde einstimmig stattgegeben.

  • Online-Seminar für Arbeitgeber zum Thema Mitarbeitende weiterbilden

    • Online-Infoveranstaltung am 8. Mai um 11 Uhr, Anmeldung erforderlich
    • Interessierten werden verschiedene Weiterbildungsformen vorgestellt, betrieblich und außerbetrieblich

    Weiterbildung wird für das Halten von Beschäftigten ein immer wichtigerer Faktor. Daher bietet die Agentur für Arbeit Gießen am 8. Mai um 11 Uhr ein Online-Seminar für Arbeitgeber zum Thema Weiterbildung von Beschäftigten an. Dabei geht es um die verschiedenen Formen der Qualifizierung sowie Fördermöglichkeiten. Nach allgemeinen Informationen können die Teilnehmenden Fragen stellen.

    Eine Anmeldung unter wetterau.arbeitgeber@arbeitsagentur.de ist erforderlich. Den Zugangslink erhalten Interessierte im Anschluss. Die Teilnahme ist kostenfrei. Für Rückfragen steht Kathrin Beyer vom Arbeitgeber-Service zur Verfügung: 06042962012.

    Die Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber mit zahlreichen Förderungen bei der Weiterbildung und Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden. Fernlernprogramme und Online-Kurse bieten maximale Flexibilität.