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  • Ohne Zuckerzusatz, aber trotzdem mit Zucker

    Verbraucherzentrale Hessen erklärt Begriffsvielfalt und Werbetricks

    Süßer Geschmack, niedriger Preis und gute technologische Eigenschaften – es gibt einige Gründe, warum Zucker in so vielen Lebensmitteln steckt. Aber nicht immer ist Zucker in Lebensmitteln leicht zu erkennen. Werbeversprechen wie „ohne Zuckerzusatz“ oder „ungesüßt“ können die Erwartung wecken, ein Produkt ohne Zucker zu kaufen. Die Verbraucherzentrale Hessen erklärt die Unterschiede – von „zuckerfrei“ bis „ungesüßt“.

    „Zuviel Zucker kann zu Karies, Übergewicht, Fettleibigkeit und anderem mehr führen. Wer deshalb weniger Zucker verzehren möchte, hat es leichter, wenn er Begriffe, gesetzliche Vorgaben und Fallstricke kennt“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.

    Kein Zucker in der Zutatenliste, aber trotzdem Zucker enthalten
    Immer wieder irritiert Verbraucherinnen und Verbraucher, dass „Zucker“ nicht in der Zutatenliste steht, obwohl das Lebensmittel laut Nährwerttabelle trotzdem etliche Gramm Zucker je 100 Gramm enthält. „Was viele nicht wissen: Glukose-, Fruktose- oder Invertzuckersirup, Maltose und Dextrose gehören ebenfalls zu den Zuckern“, so Franz weiter. Auch Zutaten wie Trockenobst, frische Früchte, Saft, Milch- und Molkenpulver können Zucker in Form von Trauben-, Frucht und Milchzucker liefern, ohne dass der Zucker in der Zutatenliste auftaucht. So kann ein Vollkornmüsli mit Trockenfrüchten bis zu 30 Prozent Zucker enthalten. Ein Produkt kann auch dann Zucker enthalten, wenn keine Zutat relevante Mengen an Zucker liefert, aber im Herstellungsprozess Kohlenhydrate in Zucker umgewandelt wurden.

    Klar geregelt: Begriffe wie „Zuckerfrei“ und „zuckerarm“
    Bei den Werbeversprechen „ohne Zucker“ bzw. „zuckerfrei“, „zuckerarm“ und „zuckerreduziert“ müssen die Unternehmen gesetzlich geregelte Mengenvorgaben einhalten. „Zuckerfreie“ Produkte dürfen maximal 0,5 Gramm Zucker je 100 Gramm oder 100 Milliliter enthalten, während bei „zuckerarmen“ maximal 5 Gramm Zucker je 100 Gramm bzw. bei flüssigen Produkten 2,5 Gramm je 100 Milliliter erlaubt sind. Ein „zuckerreduziertes“ Lebensmittel muss mindestens 30 Prozent weniger Zucker als ein Vergleichsprodukt enthalten. Zusätzlich darf der Energiegehalt des „zuckerreduzierten“ Produkts den des Vergleichsprodukts nicht überschreiten.

    „Ohne Zuckerzusatz“ bedeutet, dass das Lebensmittel keine Einfach- und Zweifachzucker oder andere wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzte Zutaten enthalten darf. Das heißt aber nicht, dass gar kein Zucker enthalten ist. Denn ein Fruchteis „ohne Zuckerzusatz“ dürfte zum Beispiel süße Früchte, die Zucker liefern, enthalten.

    Ungeregelt: Begriffe wie „Ungesüßt“ und „Ohne Zusatz von Süßungsmitteln“
    Der Hinweis „Ungesüßt“ ist nicht gesetzlich geregelt. Ihn zu verwenden, ist nur dann nicht erlaubt, wenn damit getäuscht wird. Dies wäre der Fall, wenn ein ungesüßtes Lebensmittel Zutaten enthält, die wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzt werden. Die Werbung kann aber irritieren, wenn in einem „ungesüßten“ Cappuccinopulver 33 Gramm Milchzucker je 100 Gramm aus dem enthaltenen Milchpulver stecken.
    Bei Begriffen wie „ungesüßt“ und „weniger süß“ oder „natursüß“ zeigt nur der Blick in die Nährwerttabelle, wie viel Zucker tatsächlich im Lebensmittel steckt.

    Besonders verwirren kann auch der Hinweis „ohne Zusatz von Süßungsmitteln“, denn er bedeutet nur, dass keine Süßstoffe wie Aspartam und Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit enthalten sind. „In derart beworbenen Lebensmitteln dürfen Zucker oder andere zuckerhaltige Zutaten drin sein“, sagt Franz.

    Hintergrund
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, maximal zehn, besser nur fünf Prozent der täglichen Energiezufuhr in Form von frei verfügbarem Zucker zu sich zu nehmen. Bei einem Erwachsenen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch wären das etwa 25 bis 50 Gramm Zucker am Tag. Der Zuckerverbrauch lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2022/23 mit 91 Gramm pro Kopf und Tag deutlich darüber.

    Weitere Informationen
    Was ist eigentlich Zucker und wie viel darf es sein?
    Zucker und Zuckerersatz: So erkennen Sie Süßmacher in Lebensmitteln
    Süßungsmittel: Was sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe?
    Weniger Zucker im Alltag – so ist’s möglich

  • Sperrmüll, Altreifen und behandelte Paletten haben im Feuer nichts verloren

    Experten des Regierungspräsidiums Gießen geben Tipps für Brauchtumsfeuer – Zwei Wochen vorher anmelden

    Gießen. Feuer fasziniert. Kein Wunder also, dass Oster- und Sonnenwendfeuer viele Schaulustige anlocken. So wird es auch in diesem Jahr wieder in vielen Orten sein. „Veranstalter müssen allerdings bereits bei der Planung und beim Osterfeuer selbst ein paar Grundregeln beachten. Schließlich sollen die Besucher ihren Spaß haben und Tiere nicht zu Schaden kommen“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Die Experten seiner Behörde geben daher Tipps zu richtigem Material, umsichtigem Verhalten und Tierschutz.

    „Grundsätzlich gilt: Um einen Schaden an Umwelt und Besuchern zu vermeiden, darf für ein solches Brauchtumsfeuer lediglich trockenes und unbehandeltes Holz oder auch Ast- und Strauchschnitt verwendet werden“, betont Dr. Johannes Bachmann, Dezernatsleiter für kommunale Abfallwirtschaft im Regierungspräsidium (RP) Gießen. Die Veranstalter seien dafür verantwortlich, Abfälle auszusortieren, bevor das Holz aufgeschichtet wird. Sperrmüll, Altreifen, behandelte Paletten oder Ähnliches haben im Feuer nichts verloren. Wer das nicht beachtet und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Dann wird der alte Brauch schnell zu einem teuren Vergnügen“, gibt Bachmann zu bedenken.

    Für die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen gelten besondere Vorschriften. Demnach dürfen diese auch nur im Ausnahmefall verbrannt werden. Und ein Brauchtumsfeuer ist eine solche Ausnahme. „Wichtig zu wissen ist auch: Alte Bretter oder Balken gelten nicht als pflanzliche Abfälle, sie werden über die Sperrmüllabfuhr oder in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage entsorgt“, betont Bachmann.

    „Wer sich richtig vorbereitet und verantwortungsvoll handelt, kann sich auf ein sicheres Brauchtumsfeuer freuen“, sagt Dr. Thomas Stumpf, Leiter des für Brandschutz zuständigen RP-Dezernats. Dazu gehört neben bestimmten Mindestabständen zu Gebäuden, Autobahnen, Wäldern und Naturschutzgebieten auch ein Sicherheitsstreifen von fünf Metern Breite. Damit wird ein direktes Übergreifen des Feuers vermieden. Der Sicherheitsstreifen kann durch Umpflügen oder Fräsen angelegt werden. „Achten Sie darauf, dass die Besucherinnen und Besucher ausreichend Abstand zum Feuer halten. Besonders Kinder und angetrunkene Gäste sollten Sie im Auge behalten“, lautet sein Tipp. „Und sollte das Feuer dennoch außer Kontrolle geraten, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112, falls sie nicht ohnehin vor Ort ist.“

    Auch der Tierschutz spielt eine große Rolle bei einem Brauchtumsfeuer. Die Feuerstelle darf erst am Tage des Anzündens aufgeschichtet beziehungsweise muss an diesem Tag komplett umgeschichtet werden. Ansonsten können Tiere darin einen Unterschlupf suchen und qualvoll verbrennen. „Auch ein vorheriges Rütteln an dem Stapel hilft nicht. Viele Tiere verhalten sich passiv, anstatt zu flüchten“, betont Dr. Mona Schütz, Leiterin des Dezernats für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Regierungspräsidium Gießen.

    Veranstalter müssen außerdem wissen, dass Brauchtumsfeuer mindestens zwei Wochen vor der feierlichen Entzündung bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angezeigt werden müssen. Eine Orientierungshilfe zur Anzeige, Durchführung und Gefahrenabwehr bei Brauchtumsfeuern mit vielen wichtigen Informationen gibt es auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat unter https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-06/orientierungshilfe_brauchtumsfeuer.pdf.

    Foto: RP Gießen

     

  • RP bittet um Rücksicht auf Amphibien

    Nicht nur unter den Reifen droht Gefahr

    Amphibien wandern wieder zu ihren angestammten Laichgewässern – Regierungspräsidium Gießen bittet Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer um Vorsicht – Aktuelle Hinweise zum Hautpilz Bsal beachten

    Gießen/Mittelhessen. So langsam aber sicher steigen die Temperaturen. In Verbindung mit Regen bedeutet das für Kröten, Molche und Frösche: Sie verlassen ihre Winterquartiere und machen sich auf den Weg zu ihren angestammten Laichgewässern. Dabei müssen die Amphibien oft Straßen und Wege überqueren. Um die Tiere zu schützen, sind einige Straßenabschnitte in Mittelhessen zeitweise gesperrt – aber bei Weitem nicht alle. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen bittet deswegen alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in den kommenden Wochen um erhöhte Aufmerksamkeit. Dazu zählt vor allem eine deutlich reduzierte Geschwindigkeit an den einzelnen Gefahrenstellen, insbesondere in den Nacht- und frühen Morgenstunden. Erfahrungsgemäß zieht sich die Frühjahrswanderung bis in den April hinein.

    Der Weg zu Tümpeln und Teichen führt Kröten und Co. oft über teils verkehrsreiche Straßen. Hier lauert dann der Tod durch Überfahren. Aber nicht nur unter den Reifen, sondern auch dazwischen droht Gefahr. Hohe Fahrgeschwindigkeiten mit kurzzeitig hohem Druck und Sog unter dem Fahrzeug lassen die Lungen der Tiere platzen. Daher die Bitte des Regierungspräsidiums: An Gefahrenstellen das Tempo drosseln und umsichtig fahren. Diese Orte sind im Übrigen oft durch amtliche Schilder gekennzeichnet.

    Wer langsamer fährt, schützt übrigens nicht nur Tiere, sondern auch Menschen. Denn auch in diesem Jahr sind wieder viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz, um die gefährdeten Tiere zu retten. An zahlreichen Straßenabschnitten werden mobile Amphibienleitanlagen aufgebaut, morgens und abends kontrolliert und die Tiere über die Straße getragen. Umsichtige Fahrweise und angepasste Geschwindigkeit schützen deshalb nicht nur Frosch, Unke und Co., sondern auch die Ehrenamtlichen.

     Zusätzliche Gefahrenquelle für Amphibien:
    Seit kurzem gibt es noch eine weitere Gefahrenquelle für unsere heimischen Amphibien: Der Hautpilz Bsal (Batrachochytrium salamandrivorans), der für den heimischen Feuersalamander und auch andere Arten der Schwanzlurche in der Regel tödlich ist, ist nun auch in Mittelhessen angekommen. Daher werden Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Landkreis Waldeck-Frankenberg und im Lahn-Dill-Kreis, insbesondere jene in den Gemeinden Biedenkopf, Breidenbach, Wetter, Münchhausen, Lahntal, Dautphetal, Steffenberg, Angelburg, Eschenburg und Dietzhölztal, derzeit gebeten, Feuersalamander, Molche sowie Frösche und Kröten nicht anzufassen. Außerdem sollten sie Fußwege nicht verlassen, ihre Hunde an der Leine führen, Gewässerränder nicht betreten und Absperrungen beachten. Spaziergängerinnen und Spaziergänger sollten sich grundsätzlich von Bächen, Uferbereichen, Teichen, Tümpeln und wassergefüllten Wagenspuren fernhalten, um eine Verbreitung der Pilzsporen zu verhindern.

     Betreuende von Amphibienschutzzäunen in den genannten Gemeinden sollten während der diesjährigen Amphibienwanderung nicht zwischen mehreren Standorten wechseln und am besten beim direkten Kontakt mit den Amphibien Einweg-Niltrilhandschuhe tragen, um eine Übertragung zwischen den Tieren zu vermeiden.

    Diese Vorsichtsmaßnahmen sollen die rasche Ausbreitung des Erregers verhindern. Für Menschen und ihre Haustiere ist Bsal nicht gefährlich, sie können jedoch zur Ausbreitung der Krankheit beitragen, denn der Hautpilz überträgt sich nicht nur über den direkten Hautkontakt, sondern vor allem auch über feuchte Erde, die an Schuhen und beispielsweise Hundepfoten haftet.

    Weitere Informationen zu Bsal in Hessen:
    https://www.hlnug.de/news/im-blickpunkt-salamander-pilz-erneut-in-hessen-nachgewiesen
    https://feuersalamander-hessen.de/tiere-melden/
    In Kürze werden auf diesen Internetseiten weitere Handlungsanweisungen folgen.

    Bildunterschrift: Achtung Umleitung: Auch in diesem Frühjahr sind zeitweise Straßen gesperrt, damit die Amphibien sicher zu ihren angestammten Laichgewässern gelangen können. Foto: RP Gießen

     

  • Umfassender Einblick in die Behörde

    Regierungspräsidium Gießen begrüßt zwei neue technische Oberinspektoranwärter und eine Trainee-Juristin

    Gießen. Im Regierungspräsidium Gießen erhielten eine neue Technische Oberinspektoranwärterin und ein neuer Technischer Oberinspektoranwärter (TOIA) ihre Ernennungsurkunde zu Beamten auf Widerruf. Damit beginnt für Larissa Hildebrand und Maximilian Knapp, die bereits einen Hochschulabschluss in der Tasche haben, eine 15-monatige Ausbildung. In dieser Zeit erhalten sie einen umfassenden Einblick in das abwechslungsreiche Aufgabenspektrum der Umweltabteilung des Regierungspräsidiums. Ausgebildet wird praxisnah mit Innen- und Außendiensten in den Fachdezernaten in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Immissionsschutz, Strahlenschutz und Wasserwirtschaft. Lehrgänge runden die Ausbildung ab. Am Ende folgen eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

    Im Namen der Behördenleitung begrüßte Abteilungsleiterin Sonja Heckrodt darüber hinaus die Trainee-Juristin Carolin Hutzel. Ein Jahr lang wird sie die Abteilung Arbeitsschutz und Inneres bei juristischen Fragestellungen unterstützen. „Ihnen allen wünsche ich für Ihren Start und den weiteren Weg alles Gute“, sagte Sonja Heckrodt.

    Allgemeine Informationen zu einer Ausbildung beim Regierungspräsidium Gießen sind im Internet unter https://rp-giessen.hessen.de/karriere zu finden.

    Bildunterschrift: Begrüßung der Nachwuchskräfte mit Vereidigung (v.l.): Sonja Heckrodt, Larissa Hildebrand, Maximilian Knapp, Carolin Hutzel und Dr. Veronika Wesp (Ausbildungsleiterin TOIA). Foto: RP Gießen

  • Gartentrends und Inspirationen für das eigene grünes Paradies

    15. bis 17. März: Gartenträume in der Messe Giessen

    Vom 15. bis 17. März 2024 findet zum ersten Mal die neue Messe Gartenträume in der Messe Giessen statt. Ausgewählte Aussteller*innen aus der Grün- und Gartenbranche präsentieren an drei Messetagen alles was das Gärtnerherz begehrt. Regionale Garten- und Landschaftsbauer*innen zaubern Modellgärten zum Staunen und zeigen die vielfältigsten Gestaltungsideen für Garten, Balkon und Terrasse. (Spezial-) Gärtnereien bieten bekannte und seltene Pflanzen und Blumenzwiebeln an und liefern auch gleich die passenden Tipps dazu. Gartendekorationen, Pools, Gartentechnik und -werkzeuge, Floristik und Outdoormöbel runden das Angebot für Gartenfans ab. Dabei werden die Messehallen während der Gartenmesse selbst zum farbenfrohen grünen Paradies – ausgestattet mit technischen Raffinessen und vielen besonderen Gestaltungselementen.

    Bereits an 11 Standorten in ganz Deutschland ist die beliebte Messe Gartenträume vertreten, um Gartenfreunde zu begeistern. 2024 findet die inspirierende Gartenmesse erstmalig auch in Gießen statt – die Messe wird zum grünen Treffpunkt für Gartenträumer*innen.

    Wer mit frischen und nachhaltigen Inspirationen in die Gartensaison 2024 starten möchte, sollte sich die Gartenträume nicht entgehen lassen.

    Tickets bestellen

  • Hinschauen lohnt sich

    Regierungspräsidium Gießen bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten – Werbeinitiative in Gießen, Marburg und Wetzlar 

    Gießen. In Gießen im Seltersweg leuchten Hinweise zu offenen Stellen auf zwei digitalen Webestelen auf. In Wetzlar heißt es auf großen digitalen Plakatwänden „Jobs mitten in Hessen“. Und auch in Marburg macht das Regierungspräsidium Gießen fleißig Werbung für sich als Arbeitsgeber. Ein beklebter Bus mit dem Slogan „1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten“ kreuzt durch die Innenstadt. „Dabei ist erst einmal egal, ob Fachkraft oder Berufseinsteiger. Das RP bietet viele Chancen“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Um die vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten und Jobperspektiven in der Mittelbehörde mit 13 Standorten in Hessen noch bekannter zu machen, wurde eine Werbeinitiative in Gießen, Marburg und Wetzlar gestartet. So soll zum einen dem Fachkräftemangel etwas entgegengesetzt werden. Zum anderen möchte die Behörde mit Hauptsitz in Gießen präsenter in der öffentlichen Wahrnehmung sein.

    „Bei uns sind in sieben Abteilungen über 1.400 Beschäftigte in mehr als 60 verschiedenen Berufen tätig, weitere 750 in den sechs nachgeordneten Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales“, ordnet Dr. Christoph Ullrich ein. Das Regierungspräsidium ist die übergreifende Behörde für den 101 Kommunen umfassenden Regierungsbezirk Gießen. Er besteht aus den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg.

    „Wir haben ein Bündel an Werbemaßnahmen zusammengestellt. Neben spannenden und abwechslungsreichen Aufgaben kann der öffentliche Dienst mit vielen arbeitnehmerfreundlichen Rahmenbedingungen punkten“, sagt der Regierungspräsident. Bezahlung nach Tarif, Gleitzeit oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nur drei Punkte, die für den öffentlichen Dienst sprechen. Oben drauf gibt es noch das LandesTicket Hessen, das zur kostenfreien Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs im gesamten Bereich des Landes Hessen – zu jeder Tages- und Nachtzeit – berechtigt.

    Das Regierungspräsidium vereint mehr als 1.000 Aufgaben aus den Bereichen Arbeitsschutz, Bergbau, Pflanzenschutz, Elterngeld, Lebensmittelüberwachung oder auch Naturschutz unter einem Dach. Die Behörde beschäftigt sich beispielsweise ganz konkret damit, Gesetze und Verordnungen umzusetzen, unter anderem zu Themen im Bereich Energieeffizienz, Lebensqualität und Verbraucherschutz. Um die Interessen von allen Beteiligten abzuwägen und im Rahmen des geltenden Rechts in Einklang zu bringen, benötigt das RP neben Verwaltungspersonal auch zahlreiche Fachkräfte. „So arbeiten bei uns auch Ingenieure, Mediziner, Veterinäre, Juristen, Geologen, Geographen oder Politologen“, zählt Ullrich auf.

    Die Einstiegsmöglichkeiten sind dabei vielfältig: Ausbildung, duales Studium, Referendariat oder Quereinstieg. Für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit können sich Fachkräfte in technischen Berufen als Angestellte beim Regierungspräsidium direkt mit ihren Kenntnissen beteiligen. Sie haben mit dem technischen Vorbereitungsdienst aber auch die Möglichkeit, sich für die Beamtenlaufbahn im gehobenen oder höheren technischen Dienst zu qualifizieren. Hier gilt: „1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten“.

    Wer sich noch nicht auf eines der Stellenangebote bewerben kann, weil überhaupt erst einmal eine Ausbildung, ein duales Studium, ein Praktikum oder ein Referendariat ansteht: kein Problem. Nachwuchsförderung hat für das RP einen sehr hohen Stellenwert. Dies zeigt sich auch in einer extrem hohen Übernahmequote für Azubis. Die Möglichkeiten sind dabei so breit angelegt wie das Aufgabenspektrum. Denn auch hier heißt es: „1 Arbeitgeber – 1.000 Möglichkeiten“.

    Weitere Infos unter https://rp-giessen.hessen.de/karriere.

    Bildunterschriften:

    1. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich stellt die neue Werbemaßnahme auf den digitalen Werbestelen im Seltersweg vor.
    2. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich stellt die neue Werbemaßnahme auf dem Linienbus vor, der im Marburger Stadtverkehr unterwegs ist.
    3. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich stellt die neue Werbemaßnahme auf den digitalen Werbeplakaten an verschiedenen Standorten in Wetzlar vor.

     

  • Kabel-TV: Vorsicht vor übereilten Vertragsabschlüssen an der Haustür

    Verbraucherzentrale Hessen informiert über Haustürgeschäfte mit Kabel-TV

    Ab Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Das heißt, Mieter dürfen künftig selbst entscheiden, ob sie für den Kabelanschluss zahlen möchten. In diesem Zusammenhang ist zu beobachten, dass immer häufiger Vertreter von Kabelanbietern an der Haustür klingeln und versuchen, Bewohner zum Abschluss eines neuen Kabelvertrages zu bewegen. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind Haustürgeschäfte mit Ärger und Unannehmlichkeiten verbunden. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert darüber, wie man sich in einer solchen Situation am besten verhält, woran man einen seriösen Vertreter erkennt und wie man sich von einem versehentlich abgeschlossenen Vertrag wieder lösen kann.

    Tanja W. aus Dietzenbach wurde von einer Vertreterin eines Kabelanbieters an der Haustür überrascht und zum Kabelanschlussvertrag überredet. Sie ließ die Vertreterin in ihre Wohnung und unterschrieb auf dem Tablet. Es wurde ihr mitgeteilt, dass sie eine E-Mail mit einer Link zur Bestätigung erhalten würde. Auf die Frage, was passiert, wenn sie nicht bestätige, erhielt sie von der Vertreterin die Antwort, dass diese dann in zwei Wochen wieder vor der Tür stehe. Andere Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass das beworbene Angebot nur zum jetzigen Zeitpunkt gültig sei und sie unter Druck gesetzt worden seien, um den Vertrag sofort zu unterschreiben, da sie sonst ab Juli vor einem schwarzen Bildschirm sitzen würden.

    In der Ruhe liegt die Kraft

    „Es besteht kein Grund zur Eile. Auch wenn mit der Abschaltung des Kabelanschlusses gedroht wird, wird niemand von heute auf morgen den Fernsehanschluss abschalten“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Den Verbrauchern werden keine günstigeren oder besonders attraktiven Rabatte angeboten, die nicht auch regelmäßig online oder im örtlichen Geschäft des Anbieters erhältlich sind.

    Die Unterschrift vor der Haustür

    Wer jedoch an der Haustür unterschrieben hat, um möglicherweise lästige Vertreter loszuwerden, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, gerechnet ab Vertragsschluss.
    Die Anbieter von Telekommunikationsverträgen müssen den Kunden vor jeder Bestellung vorvertragliche Informationen und eine Zusammenfassung des Vertrages zur Verfügung stellen. Wenn die Vertragszusammenfassung nicht an der Haustür ausgehändigt wird, sondern später per E-Mail übermittelt wird, muss der Kunde den Inhalt des Vertrags nochmals bestätigen.

    Auch gut zu wissen: wer auf eine Vertragszusammenfassung per E-Mail nicht reagiert, stimmt nicht automatisch einem Abschluss des Vertrages zu. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde der Zusammenfassung zugestimmt hat. Wenn der Verbraucher ohne seine Zustimmung eine Auftragsbestätigung erhält, sollte er den Vertrag vorsorglich innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss widerrufen.

    Darauf sollten Sie bei Haustürgeschäften mit Kabelfernsehanbietern achten 

    Unterschreiben Sie nicht an der Haustür. Wer sich für ein Angebot interessiert, lässt es sich am besten aushändigen, liest es durch und lässt sich Zeit, darüber nachzudenken. Wird diese Möglichkeit nicht eingeräumt, ist das Angebot wahrscheinlich unseriös. Ein Blick ins Kleingedruckte vor Abschluss des Vertrages immer ratsam, auch wenn das Angebot nach Aussage des Vertreters unverbindlich ist.

    Seriosität des Anbieters: Überprüfen Sie die Identität des Vertreters und vergewissern Sie sich, dass er rechtmäßig für den Kabelanbieter handelt. Seit letztem Jahr gibt es einen Branchenkodex für Haustürgeschäfte. Darin verpflichten sich einige Unternehmen, sich an bestimmte Standards zu halten. Darunter auch die Pflicht, sich auszuweisen. Verstöße werden mit Sanktionen geahndet.

    Ziehen Sie andere Empfangskanäle in Betracht. Informieren Sie sich frühzeitig, welche TV-Anbieter und Verbreitungswege zu Ihnen passen. Live-Fernsehen kommt nicht nur per Kabel, sondern auch per Antenne, Satellit oder Internet zu Ihnen nach Hause. Finden Sie den individuell und technisch besten Weg und wägen Sie dabei auch die jeweiligen Kosten ab.

    Prüfen Sie Preise und Vergleichsangebote. Überprüfen Sie alle Kosten, einschließlich monatlicher Gebühren, Installation und eventueller Zusatzleistungen. Achten Sie auf versteckte Gebühren. Lassen Sie sich Zeit und treffen Sie eine informierte Entscheidung. Vergleichen Sie verschiedene Angebote, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

    Weitere Informationen 

    Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV

  • Global Player für KI, autonomes Fahren oder 5G-Mobilfunk

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich besichtigt zusammen mit HessenMetall-Geschäftsführer Sascha Drechsel die Firma Zeiss SMT in Wetzlar

    Gießen/Wetzlar. Ohne Mikrochips gäbe es kein autonomes Fahren, kein 5G-Mobilfunk und auch keine Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz: Der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich besichtigte die Sparte Semiconductor Manufacturing Technology (SMT) des Unternehmens Zeiss in Wetzlar, um sich über die Entwicklungen in der Halbleiterfertigung zu informieren. Mit dabei war auch Sascha Drechsel, Geschäftsführer von HessenMetall in Mittelhessen.

    Ein Großteil aller Mikrochips weltweit werden von Maschinen hergestellt, deren zentrale Komponenten von Zeiss SMT entwickelt und gefertigt werden. Wegen der hohen Nachfrage nach Equipment zur Halbleiterfertigung investiert Zeiss aktuell an Ihrem Standort in Wetzlar rund 15 Millionen Euro für einen Erweiterungsbau zur Beschichtung, Montage und Optikfertigung von Halbleiterfertigungsequipment.

    Während des Unternehmensrundgangs erklärte Standortleiterin Katrin Ariki, wie im Lithographie-Verfahren Mikrochips entstehen. Sie führte die Gäste durch die Produktionsstätten, in denen große Teile der Maschinen gefertigt werden, mit denen weltweit Mikrochips hergestellt werden. Dabei hob Katrin Ariki die Bedeutung des Standortes Wetzlar hervor, gerade auch für ihr Unternehmen. „In Wetzlar und Umgebung gibt es viele Unternehmen der Optik- und der Maschinenbau-Industrie. Hieraus ergeben sich viele Kooperationen und Synergieeffekte, die sich wiederum positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region Mittelhessen auswirken.“

    Diese gebündelte Kompetenz in der Region mit mittelhessischem Selbstbewusstsein stärker wahrzunehmen, das wünscht sich Dr. Christoph Ullrich. Viele Bürgerinnen und Bürger wüssten gar nicht, welche Bedeutung die Wirtschafts- und Bildungsregion in internationalen Wertschöpfungsketten habe. „Zwischen Limburg und Lauterbach gibt es viele Weltmarktführer und Hidden Champions“, berichtet der Gießener Regierungspräsident. „Darauf hinzuweisen und auf die beruflichen Möglichkeiten aufmerksam zu machen, ist eine wichtige Aufgabe des Regionalmanagements, gerade im Zuge des allgemein vorherrschenden Fachkräftemangels.“

    In der Regionalmanagement Mittelhessen GmbH, einem Schulterschluss aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, haben sich alle Handwerkskammern, Hochschulen, Industrie- und Handelskammern, Landkreise und die vier großen Städte mit dem Verein Mittelhessen zusammengetan. Ziel ist es, Strategien für die Region zu planen und Projekte gemeinsam umzusetzen. Es stärkt und vermarktet den Wirtschafts- und Hochschulstandort in der Mitte von Hessen und ist in den Themenfeldern Infrastruktur, Bildung und Fachkräfte sowie Forschung und Innovation tätig. Mehr zur Region und zum Regionalmanagement auf https://www.mittelhessen.eu.

    Bildunterschrift: Standortleiterin Katrin Ariki (Mitte) und Natascha Baumann (HR Business Manager) begrüßten Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich in Wetzlar. Foto: RP Gießen

  • Arbeitsschutz ist kein Selbstläufer

    3.290 Arbeitsunfälle haben die Arbeitsschützer des Regierungspräsidiums Gießen im Jahr 2023 registriert – Absturzsicherung Schwerpunktthema bei Messe BAUExpo“ vom 8. bis 10. März 2024 in Gießen

    Gießen. In Bauberufen ist das Risiko, sich bei der Arbeit zu verletzen, besonders hoch. Unter den schweren Arbeitsunfällen haben Abstürze einen hohen Anteil. „Auch im vergangenen Jahr mussten unsere Baukontrolleure wieder zahlreiche Absturzunfälle untersuchen. Viele Unfälle könnten vermieden werden, wenn man sich vorher Gedanken um die notwendige Absturzsicherung machen würde und die Vorgaben einhält“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

    Aktuell stellen die RP-Mitarbeiter insbesondere bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen immer wieder fest, dass nicht regelkonform gearbeitet wird. Anstelle des erforderlichen Gerüsts wird teilweise nur mit Anlegeleitern hantiert. Oft stehen die Monteure ungesichert an der Dachkante, um die Module mit Seilen hochzuziehen. Das Risiko eines schweren Absturzunfalls ist dabei sehr hoch. „Das hat in der Regel mit dem Zeit- und Kostendruck auf den Baustellen zu tun. Gerade bei Arbeiten, die nur wenige Tage in Anspruch nehmen, wird auf die Absturzsicherung verzichtet, mit teils fatalen Folgen“, erläutert Jörg Heller, Baukontrolleur im Arbeitsschutz des RP Gießen. „Abstürze von Dächern enden oft mit schwersten Verletzungen und leider auch manchmal tödlich“, sagt Heller weiter.

    Bauherren können dazu beitragen, die Zahl der Arbeitsunfälle zu verringern. So sollte zum Beispiel bei Arbeiten auf Dächern immer darauf geachtet werden, dass die Anbieter das Stellen eines Gerüsts miteinkalkulieren. „Ist dies nicht der Fall, könnte es sich um ein ,windiges Angebot‘ handeln, das möglicherweise auch auf die Qualität der gesamten Arbeitsweise schließen lässt“, sagt Baukontrolleur Heller. „Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen Dacharbeiten ohne Gerüst durchgeführt werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel sehr kurzzeitige Ausbesserungsarbeiten, die gegebenenfalls mit Anseilschutz durchführbar sind.

    Erfreulicherweise ist im Aufsichtsbezirk des Regierungspräsidiums Gießen die Gesamtzahl der bei der Behörde registrierten Arbeitsunfälle – 3.290 im Jahr 2023 – im Vergleich zum Vorjahr (3.550) leicht gesunken. Dennoch waren 299 Arbeitsunfälle so schwerwiegend oder traten auffällig gehäuft in bestimmten Bereichen auf, dass sie von den Experten vor Ort umfassend untersucht werden mussten, darunter auch ein tödlicher Arbeitsunfall.

    „Bedenkt man, dass jeder einzelne Unfall mit menschlichem Leid verbunden ist, wird deutlich, wie wichtig die Beurteilung von Gefährdungen und das Treffen von Schutzmaßnahmen sind – und zwar bevor die Arbeiten losgehen“, sagt Michèle Wachkamp, RP-Dezernatsleiterin im Bereich Arbeitsschutz. Damit die Beschäftigten im Aufsichtsbezirk des Regierungspräsidiums Gießen sicher und möglichst unfallfrei arbeiten können, muss die Behörde immer wieder auf die Notwendigkeit der sogenannten Gefährdungsbeurteilung hinweisen. „Wir stellen leider häufig fest, dass Arbeitsschutz kein Selbstläufer ist. Daher sind Kontrollen unverzichtbar“, betont Wachkamp.

    Laut Statistiken der Unfallversicherungsträger sind die häufigsten Ursachen bei Arbeitsunfällen: Abstürzen, Stolpern und Ausrutschen. Hinzu kommt die falsche Handhabung von Maschinen – hier insbesondere bei der Beseitigung von Störungen, bei Wartung, Reparatur und Reinigung. Auch schwere Unfälle mit Fahrzeugen treten gehäuft auf. Gemeldet werden müssen alle Arbeitsunfälle, bei denen Beschäftigte aufgrund ihrer Verletzung mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind. Die Meldepflicht besteht sowohl gegenüber der Arbeitsschutzbehörde – in Mittelhessen das Regierungspräsidium Gießen – als auch gegenüber dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse).

    Bei schweren Unfällen kommen die Arbeitsschützer im Regelfall direkt dazu und unterstützen die Polizei bei den Ermittlungen. Doch egal ob sie gleich vor Ort sind oder den entsprechenden Vorfall im Nachgang untersuchen: „Wir hinterfragen stets, ob der Arbeitgeber die Gefährdungen, die mit der Tätigkeit verbunden sind, beurteilt hat und ob alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Insbesondere wird ermittelt, ob die Beschäftigten in Hinblick auf sicherheitsgerechtes Verhalten und Unfallrisiken unterwiesen wurden“, erklärt Michèle Wachkamp. Dies ist auch zentraler Bestandteil der normalen Baustellen- und Betriebsüberwachungen durch die Aufsichtskräfte der Arbeitsschutzdezernate. „Letztendlich geht es vorrangig immer darum, den nächsten Unfall und das damit verbundene menschliche Leid zu verhindern.“

    „Die Unfallzahlen belegen, dass die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in den Betrieben und insbesondere auf den Baustellen durch die Arbeitsschutzaufsicht bei den Regierungspräsidien eine unentbehrliche und wichtige Aufgabe auch für die Zukunft ist“, betont Michèle Wachkamp. Bei den Kontrollen entdecken die RP-Beschäftigten immer wieder Mängel – von ungeeigneten oder ungeprüften Arbeitsmitteln bis eben zur fehlenden Absturzsicherung. „In der Regel werden die Verantwortlichen vor Ort aufgefordert, die Mängel sofort zu beseitigen. Bei Gefahr für Leib und Leben der Beschäftigten müssen die Arbeiten sofort eingestellt werden. Die Weiterarbeit wird erst dann gestattet, wenn die Mängel beseitigt wurden. Gegen ,Wiederholungstäter‘ werden Bußgeldverfahren eingeleitet“, ergänzt Heller.

    Dem Regierungspräsidium Gießen ist wichtig, Bauherren, Planer, Bauunternehmen und Montagebetriebe immer wieder aufzuklären und zu sensibilisieren – nicht nur bei Kontrollen und nach Arbeitsunfällen. Daher sind die Arbeitsschutz-Expertinnen und -Experten auch in diesem Jahr wieder auf der Messe BAUExpo in den Gießener Hessenhallen vertreten. Sie findet vom 8. bis 10. März 2024 jeweils von 10 bis 18 Uhr statt. Das RP ist in Halle 4 am Stand A-2 zu finden. Der Schutz vor Absturz auf Bau- und Montagestellen ist ein Thema auf dem Messestand. Darüber hinaus geht es um Schutzmaßnahmen, die bei der energetischen Sanierung zu treffen sind, insbesondere, wenn dabei asbesthaltige Dächer oder Fassaden entfernt oder alte Dämmstoffe ausgebaut werden sollen.

    Bildunterschrift: Bei mangelhafter Absturzsicherung sind Unfälle oft vorprogrammiert. Foto: RP Gießen

  • Ein Tag mit großer Bedeutung

    Am 3. März ist der Welttag des Artenschutzes – Regierungspräsidium Gießen überwacht Handel – Strenge Regeln zum Schutz von bedrohten Tieren und Pflanzen

    Gießen/Wetzlar. Viele Tierarten sind bedroht – hierzulande und weltweit. Jedes Jahr kommen neue Tiere auf den entsprechenden Listen dazu. Die Gründe für den Rückgang der Arten sind vielfältig. „Viele davon sind von Menschenhand gemacht. Das trifft besonders auf den illegalen Handel mit bedrohten Tierarten zu“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich anlässlich des Internationalen Tags des Artenschutzes am 3. März. Seine Behörde überwacht in Mittelhessen den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie den daraus erzeugten Produkten.

    Elf Jahre ist es her, dass der 3. März zum Welttag des Artenschutzes erklärt wurde. Seitdem wird an diesem Tag auf die gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und den anhaltenden Verlust der Artenvielfalt aufmerksam gemacht. Doch nicht nur das: Am 3. März jährt sich auch die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Ziel dieses Übereinkommens ist, gefährdete freilebende Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu erhalten.

    Mehr als 38.000 Tier- und Pflanzenarten stehen weltweit unter Schutz. Mit ihnen darf entweder nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht gehandelt werden. Geregelt ist das im Washingtoner Artenschutzübereinkommen, auch CITES genannt. Deutschland gehört mit zu den Hauptabnehmerländern von lebenden Tieren aus aller Welt. „Der Handel ist übrigens auch beschränkt oder verboten, wenn die Tiere zum Beispiel längst tot sind und Teile davon zu Lederwaren verarbeitet wurden. Relevant ist dies auch für Möbel, Musikinstrumente oder sonstige Gegenstände, die zum Beispiel zum Teil aus geschützten Hölzern bestehen“, betont Inga Ornizan vom zuständigen Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums (RP) Gießen mit Sitz in Wetzlar.

     Nicht nur exotische Tiere und Pflanzen aus fernen Ländern sind geschützt – auch heimische Arten sind häufig unter Schutz gestellt, wie zum Beispiel der hier beheimatete Braunbrustigel. Aus diesem Grund ist die Entnahme von vielen Tier- und Pflanzenarten aus der freien Natur auch verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn man ein verletztes, hilfloses oder krankes Tier auffindet. In solch einem Fall empfiehlt es sich, Kontakt mit einer fachkundigen Auffangstation aufzunehmen, denn diese kann das verletzte Tier aufpäppeln und im Idealfall wieder auswildern. Durch die Unterstützung heimischer Arten etwa durch artgerechte Zufütterung von Igeln in nahrungsarmen Zeiten wie im Frühjahr oder Spätherbst oder eine „igelfreundliche“ Gestaltung des Gartens kann jede und jeder einen kleinen Beitrag zum Artenschutz leisten.

    Das Artenschutzdezernat beim RP Gießen ist neben dem Meldewesen auch Ansprechpartner für die Überwachung des Handels mit geschützten Arten und stellt Vermarktungsbescheinigungen aus. Information und Aufklärung sind weitere Schwerpunkte der Arbeit. Grundlage allen Handelns ist dabei das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das die Mindestvorgaben regelt sowie entsprechende Bundesgesetze und EU-Verordnungen.

    Bei Fragen rund um das Thema Artenschutz, Melde- und Nachweispflichten können die Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums per E-Mail an Internationaler.Artenschutz@rpgi.hessen.de kontaktiert werden. Informationen gibt es auch im Internet unter https://rp-giessen.hessen.de/natur/artenschutz.

    Bildunterschrift: Eine besonders geschützte Art und Wildtier des Jahres 2024: der Braunbrustigel (Erinaceus europaeus). Foto: Wildtierhilfe Schelderwald