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  • Wenig Dynamik am Arbeitsmarkt

    • Arbeitslosenquote steigt im Februar um 0,1 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent
    • 261 Arbeitslose mehr als im Vormonat, 1175 mehr als im Februar 2023
    • Zahl der jugendlichen Arbeitslosen steigt in saisonüblichem Maße
    • Personalnachfrage vergleichsweise gering

    Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist im Februar moderat ausgefallen. So stieg die Zahl der Arbeitslosen um 261 auf nun 19163. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich gegenüber Januar um 0,1 Prozentpunkte auf nun 5,1 Prozent. Im Vorjahresmonat waren zum gleichen Zeitraum noch 1175 Menschen weniger gemeldet. Die Quote lag im Februar 2023 bei 4,8 Prozent.

    „Wie im Februar üblich, konnte der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Gießen nur wenig Dynamik entfalten“, kommentiert Michael Beck, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Gießen, die nun veröffentlichten Zahlen. „In dieser Jahreszeit sehen wir stets wenig Bewegung in Richtung Beschäftigungsaufbau. Saisonübliche und witterungsbedingte Einflüsse werden derzeit leider zusätzlich von einer eher schwachen konjunkturellen Entwicklung flankiert. Entsprechend gering ist aktuell die Nachfrage nach Arbeitskräften. Auffällig war in diesem Monat ein spürbarer Anstieg der Arbeitslosen unter 25 Jahren. Eine Ursache dafür ist die alljährlich im Winter stattfindende Abschlussprüfung in verschiedenen handwerklichen Ausbildungsberufen. Die gut qualifizierten Absolventen finden üblicherweise im Frühjahr wieder einen adäquaten Arbeitsplatz.“

    Unterbeschäftigung
    Im Februar waren in der sogenannten „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“ insgesamt 26421 Personen registriert, 1229 Personen mehr im Vergleich zu Februar 2023.

    Gemeldete Stellen
    Arbeitgeber zeigten sich auch im Februar bei der Meldung neuer Stellenangebote zurückhaltend. Erneut wurde der Vergleichswert des Vorjahres unterschritten. Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen meldeten Arbeitgeber insgesamt 1153 neue Stellen. Dies waren 91 Stellen weniger als im Februar 2023.
    Auch der Bestand an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen hat sich im Februar abermals reduziert. 5715 Arbeitsstellen waren zum Stichtag gemeldet, 615 Stellen weniger als im Vorjahresmonat.

    Männer und Frauen
    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen waren im Februar 10715 Männer erwerbslos gemeldet. Dies waren 187 mehr als im Januar. Die Quote für diesen Personenkreis stieg um 0,1 Prozentpunkte auf nun 5,3 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 606 Männer weniger registriert. Damals lag die Quote bei 4,8 Prozent.
    Im Februar waren im gleichen Bezirk 8448 Frauen registriert, 74 mehr als im Vormonat. Die Quote blieb unverändert bei 4,7 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren damals 569 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Seinerzeit lag die Quote bei 4,5 Prozent.

    Besondere Personengruppen

    Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen hat sich im abgelaufenen Monat vergleichsweise deutlich erhöht. Demgegenüber war bei den älteren Arbeitslosen eine Stagnation zu verzeichnen.
    Die Zahl der Jugendlichen unter 25 Jahren, die auf der Suche nach einer Arbeitsstelle waren, ist im Februar um 109 auf 1801 Personen gestiegen. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,2 Prozentpunkte auf nun 4,4 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 103 weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,2 Prozent.
    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen ist die Anzahl der über 50-jährigen Erwerbslosen im Februar geringfügig um 3 Personen auf nun 6310 Ältere gesunken. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,7 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 539 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Quote bei 4,3 Prozent.

    Regionale Unterschiede
    Im Februar zeichnete sich bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den Landkreisen Gießen, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis, die alle zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören, keine einheitliche Entwicklung ab. Während die Erwerbslosigkeit in Gießen und der Wetterau unterschiedlich stark gestiegen ist, nahm sie im Vogelsberg geringfügig ab.
    Im Kreis Gießen waren im Februar insgesamt 8972 Menschen erwerbslos gemeldet, 245 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,2 Prozentpunkte auf nun 6,0 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 5,5 Prozent. Damals waren 882 Menschen weniger registriert.
    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im Februar um 41 Personen auf 7625 gestiegen. Die Quote lag bei 4,5 Prozent. Dies entspricht einem Anstieg um 0,1 Prozent gegenüber Januar. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren jetzt 326 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 4,3 Prozent.
    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Februar gesunken. 2566 Personen waren arbeitslos gemeldet, 25 Personen weniger als noch im Januar. Die Arbeitslosenquote ging um 0,1 Prozentpunkte zurück liegt aktuell bei 4,4 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 33 Personen mehr erwerbslos gemeldet. Damals wurde eine Quote von 4,6 Prozent verzeichnet.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)

    Im Februar hat sich die Arbeitslosigkeit bei der Betrachtung nach Rechtskreisen ungleich erhöht. Den neusten Zahlen ist zu entnehmen, dass der Rechtskreis der Grundsicherung (nach dem Sozialgesetzbuch II) erneut weniger stark betroffen war, als der der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur).
    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Februar 6828 Personen gemeldet, 194 mehr als im Vormonat. Im Vorjahresmonat waren 326 Personen weniger registriert.
    Die Anzahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen stieg um 67 Personen auf nun 12335. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 849 Personen weniger geführt.
    Das Jobcenter Gießen betreute im Februar 6286 Arbeitslose, 148 Personen mehr als im Januar.
    Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4480 Arbeitslose gemeldet, 25 Personen weniger als im Vormonat.
    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1569 Arbeitslose im Februar geführt, 56 Personen weniger als einen Monat zuvor.

  • 25 Cent Pfand für Kakao und Co.

    Einwegpfandpflicht im Verpackungsgesetz gilt nun auch für Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen – RP Gießen ist für Kontrolle verantwortlich

    Gießen. Kakao, Kefir oder Trinkjoghurt sind in vielen Variationen im Kühlregal zu finden. An der Kasse kommt die Verwunderung: Sollte die Kunststoffflasche nicht günstiger sein? Fast unbemerkt ist zu Jahresbeginn eine wesentliche Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten. Damit ist die Pfandpflicht auf Verpackungen von Einweggetränken erweitert worden. Seitdem muss auch auf Milch und entsprechende Mischgetränke sowie alle trinkbaren Erzeugnisse mit einem Milchanteil von 50 Prozent oder mehr ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben werden. Die Abfallbehörde im Regierungspräsidium Gießen ist für die Kontrolle zuständig.

    Hierzu gibt es klare Vorgaben. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Verpackungsgesetzes drohen empfindliche Geldbußen. Ein Bußgeld droht etwa einerseits, wenn pfandpflichtige Einwegflaschen oder Dosen in Verkehr gebracht werden, ohne das vorgeschriebene 25-Cent-Pfand zu erheben, wenn diese nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet werden oder wenn in der Verkaufsstelle andererseits nicht mit dem Schriftzug „EINWEG“ darauf hingewiesen wird, dass die Verpackung nach der Rückgabe nicht wiederverwendet wird. Dies in Mittelhessen zu kontrollieren, ist Aufgabe des Dezernats für „Kommunale Abfallwirtschaft / Abfallentsorgungsanlagen“ im RP Gießen. Stichprobenhaft kontrolliert werden typische sogenannte Inverkehrbringer von Einwegflaschen und Dosen wie Supermärkte, Discounter oder Kioske, aber auch Betriebe im Bereich der Schnellgastronomie wie Imbissgeschäfte. Werden Verstöße festgestellt, erfolgt die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

    Betroffen von der Erweiterung auf Milchprodukte sind Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 und drei Liter. Sie können und sollen dort zurückgegeben werden, wo sie auch verkauft werden. Die klassische „Milchtüte“ dagegen ist weiterhin von der Pfandpflicht befreit. Milchersatzprodukte wie Hafer- oder Sojadrink, die in Einweggetränkeverpackungen verkauft werden, unterliegen übrigens als „Erfrischungsgetränk“ bereits seit einigen Jahren der Pfandpflicht.

    Die Einwegpfandpflicht gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2003. Ursprünglich galt sie nur für Mineralwasser, Bier und daraus hergestellte Mischgetränke sowie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Mit den Pfand- und Rücknahmepflichten des Verpackungsgesetzes soll der Anteil an Plastikmüll in Deutschland verringert, Rohstoffe gespart und so die Umwelt geschont werden. Es wird ein Anreiz geschaffen, Einwegflaschen und Getränkedosen zurückzugeben – nun auch für Milch- und Milcherzeugnisse. Im Anschluss werden diese ordnungsgemäß verwertet, um eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft zu fördern. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Einweggetränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbeutel.

    Weitere Informationen zu Thema finden Sie auf der RP-Homepage unter rp.giessen.hessen.de auf der Seite „Interessantes für Bürger“ unter dem Thema Umwelt und Abfall oder direkt hier.

    Bildunterschrift: Ob große oder kleinere Milchgetränke: Für Getränke in Einwegkunststoffflaschen und Dosen müssen jetzt 25 Cent Pfand erhoben werden. Für die Kontrolle ist die Abfallbehörde im Regierungspräsidium Gießen zuständig. Foto: RP Gießen

     

  • „Eine wichtige Einrichtung zur Begleitung auf dem letzten Weg“

    Beschäftigte des RP Gießen sammeln für guten Zweck: Schirmherr Regierungspräsident Ullrich überreicht Spendenscheck für Kinderpalliativteam Mittelhessen in Höhe von 10.000 Euro

    Gießen. Insgesamt 10.000 Euro waren in der Weihnachtszeit im Regierungspräsidium Gießen zusammengekommen, um die Arbeit des Kinderpalliativteams Mittelhessen zu unterstützen: Bei einem Glühweinfest kurz vor Heiligabend im Hof am Landgraf-Phillip-Platz sammelte die Belegschaft auf Initiative von Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Als Schirmherr stockte er die Summe privat auf. „Dieser Scheck ist ein Gemeinschaftsergebnis der RP-Belegschaft“, lobt RP Ullrich das Engagement der Beschäftigten.

    „Ich unterstütze als Schirmherr diese so wichtige Einrichtung mit ihrem unglaublich engagierten Team sehr gerne“, sagt RP Ullrich. Auch diesmal war die Leiterin des Kinderpalliativteams Dr. Vera Vaillant mit Kolleginnen und einem Infostand bei dem Fest anwesend. „Durch Spenden können wir unbürokratisch helfen. Es ist uns aber auch sehr wichtig über unsere Arbeit aufzuklären“, erläutert die Kinderärztin, die es täglich mit einem besonders sensiblen Thema zu tun hat: junge Menschen mit lebensverkürzenden Erkrankungen und ihre Familien zu begleiten. „Wir sind Lebensbegleiter. Das Geld hilft uns dabei, das Versorgungsnetz für die Kinder und die Familien noch stabiler zu machen“, sagt Vera Vaillant.

    Krebs- oder Stoffwechselerkrankungen, Fehlbildungen sowie Erkrankungen des Herzens, des Nervensystems, der Lunge oder des Darms treffen auch Kinder und Jugendliche. Damit sie Zuhause gut versorgt sind – sei es medizinisch, pflegerisch oder psychologisch –, steht das Kinderpalliativteam Mittelhessen mit einer 24-Stunden Ruf- und Einsatzbereitschaft für die Familien zur Verfügung. Denn Krankheiten kennen kein Alter. Das Team ist am Zentrum für Palliativmedizin beim Uni-Klinikum Gießen-Marburg (UKGM) angesiedelt. Unterstützt wird es vom Förderverein Palliativ Pro.

    Nähere Informationen über das Kinderpalliativteam Mittelhessen gibt es im Internet unter www.palliativpro.de/kinder.

    Bildunterschrift: Die Belegschaft des Regierungspräsidiums Gießen hat gesammelt (v.l.): pflegerische Leitung Beate Volbrecht, Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und die Leiterin des Kinderpalliativteams Mittelhessen Dr. Vera Vaillant mit dem Spendenscheck über 10.000 Euro.

     Foto: RP Gießen

  • Etwa die Hälfte des mittelhessischen Stromverbrauchs wird durch regional erzeugte erneuerbare Energien gedeckt

    Ausbau schreitet weiter voran – Windenergie hat mit 62 Prozent den größten Anteil an der erzeugten Strommenge

    Gießen. Egal ob Windkraft oder Photovoltaik – der Ausbau erneuerbaren Energien in Mittelhessen schreitet voran. „Mittelhessen ist voller Energie“ daher ist auch ein passender Titel für den Energierechner des Regierungspräsidiums Gießen, der seit einigen Jahren einen detaillierten Blick auf Stromverbrauch und -erzeugung in Mittelhessen und dessen einzelnen Kommunen ermöglicht. Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten erläuterten Expertinnen und Experten der Behörde in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur der Regionalversammlung Mittelhessen, der in Großen-Buseck tagte.

    Allein 65 Anfragen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtfläche von 530 Hektar erreichten die Obere Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen im Jahr 2023. Aber nicht alle dieser Flächen werden umgesetzt. Die Anfragen bilden in der Regel einen frühzeitigen Projektstand ab – zum Teil wurden Flächen durch unterschiedliche Projektierer mehrfach angefragt, zum Teil handelt es sich um „Potentialräume“, in denen sich ein Projektierer eine Anlage kleinerer Fläche vorstellen kann. Aktuell werden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ungefähr 0,08 % der landwirtschaftlichen Flächen Mittelhessens in Anspruch genommen. Im vergangenen Jahr wurden Bebauungspläne mit einer Fläche von circa 17 Hektar für Photovoltaik rechtskräftig.

    Der Teilregionalplan Energie legt 127 Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit einer Gesamtfläche von circa 12.080 Hektar fest. Das entspricht etwa 2,2 Prozent der Region Mittelhessen. Aktuell werden 76 dieser Gebiete durch Windenergieanlagen vollständig oder teilweise in Anspruch genommen. In weiteren 19 Vorranggebieten laufen Genehmigungsverfahren. 25 Prozent der Gebiete werden derzeit noch nicht genutzt. Aktuell sind im Regierungsbezirk 485 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 991 Megawatt in Betrieb. Sie nehmen einen Flächenanteil von 1,1 Prozent der Region Mittelhessen ein. Dabei werden auch ältere Anlagen mitgerechnet, die außerhalb der erst später festgelegten Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie stehen. Mit diesen Windenergieanlagen können etwa 495.930 Drei-Personen-Haushalte mit Strom versorgt werden. Weitere 35 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 171 Megawatt sind bereits genehmigt, aber noch nicht in Betrieb. 16 davon (Gesamtleistung 114 Megawatt) kamen 2023 dazu. Die Gesetzesänderungen zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie haben sich bei diesen Verfahren noch nicht ausgewirkt. Das RP als Genehmigungsbehörde ist aber optimistisch, dass das bei den derzeit laufenden Verfahren der Fall sein wird.

    Der Stromverbrauch in der Region hat sich im Zeitraum zwischen den Jahren 2010 und 2021 reduziert, wie aus den Statistiken der Behörde hervorgeht. Während im Jahr 2010 circa 5.822 Gigawattstunden an Strom verbraucht wurden, waren es im Jahr 2021 über 400 Gigawattstunden weniger. Gleichzeitig hat sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von circa 694 Gigawattstunden im Jahr 2010 auf 2.599 Gigawattstunden im Jahr 2021 deutlich erhöht. Insgesamt konnten im Jahr 2021 rund 48 Prozent und damit nahezu die Hälfte des mittelhessischen Stromverbrauchs durch regional erzeugte erneuerbare Energien gedeckt werden. Im Vergleich zu den Vorjahren fiel die Stromerzeugung im Jahr 2021 aufgrund eher schlechter Wind- und Sonnenverhältnisse nicht optimal aus.

    Die Windenergie hat mit 62 Prozent den größten Anteil an der insgesamt erzeugten Strommenge in Mittelhessen. Der konstante Ausbau der Photovoltaiknutzung trägt zu der stetigen Entwicklung bei, die Stromproduktion konnte von 131 Gigawattstunden im Jahr 2010 auf nunmehr 466 Gigawattstunden im Jahr 2021 gesteigert werden. Das entspricht 2021 einem Anteil von 18 Prozent der erzeugten Gesamtstrommenge. Die Bioenergie sowie die Kraft-Wärme-Kopplungs- und sonstigen Anlagen nehmen einen Anteil von elf beziehungsweise acht Prozent ein. Ein vergleichsweise kleiner Anteil von einem Prozent kommt der aus Wasserkraft erzeugten Energie zu.

    Das Energieportal Mittelhessen ist zu finden unter: www.energieportal-mittelhessen.de.

    Grafiken: RP Gießen

  • „Der Blick über den Tellerrand lohnt sich“

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich besucht die Gemeinde Grebenhain zum offenen Austausch und spricht sich für interkommunale Zusammenarbeit aus

    Grebenhain. Der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich besucht regelmäßig die Städte und Gemeinden in Mittelhessen, auch um mit den Entscheidungsträgern vor Ort ins Gespräch zu kommen. In der Gemeinde Grebenhain besuchte RP Ullrich gemeinsam mit Bürgermeister Sebastian Stang das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Vogelsberg, dem ersten interkommunalen seiner Art in Hessen, gegründet und betrieben vom Vogelsbergkreis sowie den Gemeinden Freiensteinau und Grebenhain. Dr. Ullrich ist sich sicher, dass Kommunen viel voneinander lernen können, wenn es um Best-Practice-Lösungen geht: „Der Blick über den Tellerrand lohnt sich.“

    Ein Großteil der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung findet im ambulanten Sektor statt. Ambulante Gesundheitseinrichtungen wie Praxen von niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und -ärzten oder auch Apotheken sind unerlässlich für jeden. „In der wohnortnahen medizinischen Versorgung steht der ländliche Raum – und so auch der hohe Vogelsberg – vor großen Herausforderungen“, sagt Regierungspräsident Ullrich. „Ärztinnen und Ärzte sind heute auch zunehmend in Teilzeit tätig und wollen nicht zwingend selbstständig eine Praxis betreiben. Zuallererst wollen die Menschen eine Anlaufstelle haben, in der sie sich vertrauensvoll behandelt fühlen.“ Oft ist es für die Menschen dabei nicht von Bedeutung, wer die medizinische Versorgung sicherstellt. Entscheidend ist, dass sie sichergestellt wird.

    Nachdem es verschiedentlich im Bereich des hohen Vogelsbergs Ruhestandseintritte von Medizinern gab und keine Nachfolger für die Praxisübernahme bereitstanden, gründeten die Gemeinden Grebenhain und Freiensteinau gemeinsam mit dem Vogelsbergkreis ein Medizinisches Versorgungszentrum, das mittlerweile sieben Ärztinnen und Ärzte in Voll- und Teilzeit sowie eine Ärztin in Weiterbildung an den Standorten Grebenhain und Freiensteinau beschäftigt. 15 Medizinische Fachangestellte unterstützen die Medizinerinnen und Mediziner bei der Versorgung von rund 4.000 Patienten pro Quartal. „Problematisch ist für uns das gegenwärtige Vergütungssystem, da wir im MVZ überdurchschnittlich viele alte und kranke Patienten haben. Dadurch sind bei uns viel mehr Patient-Arztkontakte notwendig, die wir dann aber nicht voll vergütet bekommen“, erklärt MVZ-Geschäftsführer Ulf Werner. „Wir stecken aber nicht den Kopf in den Sand, wir sind kreativ und gehen auch neue Wege, indem wir Kräfte einsetzen, die anstelle des Arztes tätig werden können, ohne dabei Abstriche bei der Qualität der Versorgung machen zu müssen.“ Das Honorarsystem der Kassenärztlichen Vereinigung benachteiligt nach Darstellung Werners reine Versorgerpraxen des ländlichen Raums, weil viele Leistungen beziehungsweise mehrfache Praxisbesuche nicht ausreichend vergütet werden.

    Bürgermeister Sebastian Stang, der durch sein Amt einer der Gesellschafter des MVZ ist, ergänzt: „Träger der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum benötigen für eine langfristige Aufgabenerfüllung neben den derzeitigen Honorarvergütungen weitere finanzielle Zuschüsse, um den Geschäftsbetrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten. Es ist den Bewohnern Grebenhains nur schwer zu vermitteln, dass die Gemeinde aus ihrem Steueraufkommen einen sechsstelligen Betrag im Jahr aufbringen muss, um den Hausarzt am Ort sicherstellen zu können.“

    Regierungspräsident Ullrich ist bei allen Herausforderungen beeindruckt vom Engagement der Grebenhainer Kommunalpolitik, die ärztliche Versorgung im hohen Vogelsberg sicherzustellen: „Ich bin ein großer Freund der interkommunalen Zusammenarbeit. Getreu dem Motto gemeinsam geht’s besser, müssen Städte und Gemeinden kreativ sein, um trotz begrenzter finanzieller Möglichkeiten das Beste für die Menschen vor Ort rauszuholen. Gerne werde ich die Herausforderungen für das MVZ nach Wiesbaden transportieren.“

    Aber nicht nur die medizinische Versorgung war Thema der Gemeindebereisung in Grebenhain, auch das Thema der Ausbau Erneuerbarer Energien – hier speziell Photovoltaik und Windkraft – wurden besprochen. Beim Treffen mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der Gemeindegremien kam alles zur Sprache, was die Kommunalpolitik Grebenhains derzeit bewegt. „Es muss nicht immer das namhafte ortansässige Unternehmen oder der Hidden-Champion sein, den wir bei den Gemeindebereisungen besuchen. Manchmal geht es auch einfach um kreative oder innovative Ideen, die die Daseinsvorsorge in der Kommune sichern oder das Zusammenleben in der Gemeinschaft stärken“, berichtet Christoph Ullrich abschließend. „Entscheidend für mich ist, stets zu wissen, wo der Schuh in der Kommunalpolitik drückt.“

    Bildunterschrift: Bürgermeister Stang (links) und Regierungspräsident Dr. Ullrich lassen sich von MVZ-Geschäftsführer Werner und den Bediensteten die modernen Praxisräume zeigen.

     

  • Tintenfischringe oder Formfisch – der Unterschied muss deutlich werden

    Verbraucherzentrale Hessen geht erfolgreich gegen täuschende Aufmachung vor
    Eine Tintenfischzubereitung aus zerkleinertem Tintenfischfleisch ist nicht das Gleiche wie Ringe aus den gewachsenen Tuben des Tintenfisches. „Einen solchen ‚Formfisch‘ in Backteig in der gleichen Aufmachung wie herkömmliche Tintenfischringe anzubieten, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Die Deutsche See GmbH hat die Unterlassungsforderung der Verbraucherzentrale akzeptiert und bietet das Produkt nicht länger an.

    Der Produktname „Calamares“ und die Abbildung typischer Tintenfischringe in Panade verspricht echte Tintenfischringe. Nur das Kleingedruckte auf der Rückseite des Tiefkühlbeutels informiert darüber, dass es sich tatsächlich um eine Tintenfischzubereitung aus nur 20 Prozent zerkleinertem Tintenfischfleisch und weiteren Zutaten wie Weizenmehl, Wasser und Stärke handelt.

    Verkehrsauffassung ist klar
    Die Leitsätze für Krebs- und Weichtiere des Deutschen Lebensmittelbuches geben vor, wie die Beschaffenheit des Angebotes im Handel nach Auffassung der Marktbeteiligten sein sollte. Danach handelt es sich bei Tintenfischringen um quergeschnittene Tuben des Tintenfischfleisches. Mit weiteren Lebensmittelzutaten wird Tintenfischfleisch beispielsweise als „panierte Tintenfischringe“ oder „Tintenfischringe im Backteig“ bezeichnet. Der Weichtieranteil dieser Erzeugnisse beträgt 40 bis 50 Prozent.

    „Ein Hinweis auf der Rückseite und eine Mengenangabe in der Zutatenliste reichen nicht aus, um die abweichende Qualität gegenüber üblichen Tintenfischringen kenntlich zu machen“, so Franz. Die Verbraucherschützerinnen der Verbraucherzentrale Hessen mahnten die Anbieterfirma Deutsche See GmbH erfolgreich ab.

    Gesundes Misstrauen gefragt
    Die Aufmachung von Lebensmitteln kann trügen, wie das betroffene Produkt zeigt. Kaufinteressierte sollten sich die Aufmachung verpackter Lebensmittel immer genau anschauen und – wenn es die Zeit erlaubt – einen Blick auf die Rückseite werfen. Wer sich über die Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel ärgert, kann diese an lebensmittelklarheit.de, das Portal der Verbraucherzentralen für mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Werbung von Lebensmitteln, melden.

  • Hilfe aus napoleonischer Zeit: bis 30. April bewerben

    Regierungspräsidium Gießen unterstützt Jugendarbeit von Vereinen in Höhe von 1.940 Euro aus Mitteln der „Stiftung für die Deutsche Jugend“

    Gießen. Sport und Napoleon sind zwei Welten, und doch profitiert die eine von der anderen. Einer über 200 Jahre alten Stiftung, ursprünglich als „Fonds für Findel- und verlassene Kinder der Provinz Rheinhessen“ gedacht, ist es zu verdanken, dass heimische Sportvereine auch in diesem Jahr wieder unterstützt werden können. Aus Mitteln der „Stiftung für die Deutsche Jugend“ werden Gelder für den Kauf von Sport- und Trainingsgeräten wie Bälle, Netze und Trikots bereitgestellt, für die es keine sonstigen öffentlichen Zuwendungen gibt. Dem Regierungspräsidium Gießen stehen hierfür in diesem Jahr 1.940 Euro zur Verfügung. Die Vereine können sich ab jetzt bis zum 30. April bewerben.

    Und was hat das mit Kaiser Napeleon I. zu tun? Wie im Stiftungszweck vorgegeben, können im Regierungsbezirk nur Anträge aus den Landkreisen Vogelsberg und Gießen berücksichtigt werden, und auch hier leider mit ein paar Ausnahmen. Ein napoleonisches Dekret aus dem Jahre 1811 begrenzt die Stiftung nämlich auf das frühere Großherzogtum Hessen-Darmstadt einschließlich Starkenburg und Oberhessen. Deshalb können die Stiftungsmittel ausschließlich im Landkreis Gießen mit Ausnahme von Wettenberg, Biebertal, Lollar-Salzböden und Lollar-Odenhausen sowie im Vogelsbergkreis vergeben werden.

    Vereine und Initiativen, die sich aktiv in der Jugendarbeit engagieren, können Anträge auf Zuwendungen bis Dienstag, 30. April, formlos beim Regierungspräsidium Gießen per Post (an Regierungspräsidium Gießen, Stabsstelle P / Laura Lutz, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen) oder per E-Mail (oeffentlichkeitsarbeit@rpgi.hessen.de) einreichen. Neben dem Verwendungszweck sollten dabei kurze Angaben über den Verein mit der Zahl der Aktiven und dem Anteil an Jugendlichen sowie Art und Umfang der Jugendarbeit genannt werden. Dazu gehört noch eine Zusicherung, dass für die geplante Beschaffung kein Zuschuss anderer öffentlicher Stellen erfolgt. Für weitere Informationen steht Laura Lutz als Ansprechpartnerin im RP Gießen (Tel. 0641 303-2001) zur Verfügung.

    Bildunterschrift: Ob Fußball- oder andere Bälle, Netze oder Trikots: Aus Mitteln der „Stiftung für die Deutsche Jugend“ stellt das Regierungspräsidium Gießen rund 1.940 Euro für den Kauf von Sport- und Trainingsgeräten zur Verfügung, für die es sonst keine öffentlichen Zuwendungen gibt. Vereine können sich ab jetzt bis 30. April bewerben.

    Bilder: RP Gießen

  • Regierungspräsidium Gießen bittet Spaziergänger und Hundehalter um Rücksicht – Kräftezehrender Flug in den Norden

    Auf Abstand zu rastenden Zugvögeln gehen 

    Gießen/ Mittelhessen. Wer die charakteristischen Laute hört, schaut meist automatisch in den Himmel und weiß: Die Kraniche sind unterwegs. Auch jetzt ist das Naturschauspiel wieder zu beobachten, welches gerade im Frühjahr von vielen Menschen mit Freude erwartet wird. Denn die zurückkehrenden Kraniche sind die Vorzeichen des Frühlings, der mit Wärme, Licht und Farben wieder Einzug hält. Daher werden Kraniche als „Vögel des Glücks“ bezeichnet.

    Die Zugvögel – neben Kranichen auch Kiebitze, Störche oder Gänse – sind wegen der milden Temperaturen schon frühzeitig auf dem Weg in ihre angestammten Brutgebiete im Norden. „Eine Hauptzugroute verläuft über Mittelhessen, wo sie häufig eine Rast einlegen“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

    Besonders beliebt sind bei den Tieren die Auen von Lahn, Wieseck, Ohm, Wetter und Horloff, die zum Teil als EU-Vogelschutzgebiete unter Naturschutz stehen. Doch egal, ob dort oder woanders: Das Regierungspräsidium Gießen bittet diejenigen, die mit oder ohne Hund spazieren gehen um besondere Rücksicht, damit sich die rastenden Tiere ungestört auf den kräftezehrenden Weiterflug vorbereiten können.

    Abstand halten ist das A und O. Hunde gehören auf jeden Fall an die Leine – auch auf abgelegenen Wegen, damit sich die rastenden Vogelscharen nicht aufscheuchen und zum vorzeitigen Weiterflug zwingen. Daher gilt grundsätzlich: Weder Menschen noch Tiere sollten sich den Vögeln nähern, da dies eine panische und kraftraubende Flucht auslösen kann. Und besonders Kraft brauchen die Tiere, um die vielen Kilometer vom Süden in den Norden zurückzulegen.

    Nicht nur auf Zugvögel sollte Rücksicht genommen werden. Demnächst beginnt auch die Brutzeit der heimischen Vögel, bei denen zum Teil erhebliche Bestandseinbrüche zu verzeichnen sind. Die Nester finden sich dabei nicht nur in Bäumen oder Nistkästen. Es gibt viele Vogelarten, die auf dem Boden in Wiesen, im Schilf oder auf dem Acker brüten, wo sie vielfältigen Gefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch stöbernde Hunde. Deshalb lautet der dingende Appell vor allem: Bitte bleiben Sie auf den Wegen und nehmen Sie als Tierfreund in der Zeit von März bis Mitte Juli Ihre Hunde in der freien Natur an die Leine.

    Bildunterschrift: Im Frühjahr ein gewohntes Bild: Kraniche, die in der V-Formation fliegen.
    Fotos: RP Gießen

  • Wechsel an der Spitze der Arbeitsagentur Gießen

    • Geschäftsführer Operativ, Michael Beck, wird neuer Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Gießen
    • Eckart Schäfer wird neuer Geschäftsführer Operativ und stellvertretender Chef der Regionaldirektion Hessen

    Zum 15. Februar wechselt Eckhart Schäfer, der bisherige Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gießen, in die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dort wird er als neuer ‚Geschäftsführer Operativ‘ die strategische Ausrichtung der hessischen Agenturen eng begleiten. Seine Nachfolge übernimmt Michael Beck, der bereits seit Oktober 2020 die Stellvertretung inne hatte. „Ich freue mich auf die neuen Aufgabe, bin mir aber auch der großen Herausforderungen bewusst“, sieht der 52-jährige Vater einer Tochter seiner neuen Aufgabe entgegen. Beck, der 1987 seine Laufbahn beim damaligen Arbeitsamt in Wetzlar begann, sieht die besonderen Arbeitsschwerpunkte im Bereich des Übergangs junger Menschen von Schule in den Beruf, in der Qualifizierung von Arbeitssuchenden und Beschäftigten sowie der sozialen und beruflichen Integration Geflüchteter. „Um es auf den Punkt zu bringen: Ich möchte gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen eine gute Dienstleistung für die Menschen und Unternehmen in der Region sicherstellen“, unterstreicht der künftige Agenturchef abschließend. Die Arbeitsagentur Gießen umfasst die Landeskreise Gießen, Wetterau und den Vogelsbergkreis.

  • Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich empfängt das Gießener Prinzenpaar in turbulenter Runde

    Von Kostümen „in unterschiedlicher Schönheit“ und einem „Grinsenpaar“

    Gießen. Pünktlich um 11:11 Uhr geht’s los: Faschingsroyale Stimmung herrscht beim Besuch des Prinzenpaares der Gießener Fassenachts-Vereinigung (GFV), Markus I. und Katja I., am Hauptsitz des Regierungspräsidiums Gießen. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und größtenteils kostümierte Beschäftigte bereiten den Tollitäten samt Hofstaat und Artillerie-Korps des Prinzen einen lautstarken Empfang im eigens geschmückten Sitzungssaal.

    RP Ullrich begrüßt die Gäste in seiner Funktion als Ehrensenator der GFV, der in Faschingskreisen auch als „Edler Ahn vom Fuße des Westerwaldes, gelehrter derer zu Jura, Fürstlicher Herrscher des Reiches Mittelhessen“ bekannt ist. Sein Gruß gilt auch den Beschäftigten, die in reichlicher Zahl verkleidet erschienen sind, „in unterschiedlicher Schönheit“, wie er scherzhaft hinzufügt, was dem Präsidenten von seinem mittelhessischen Dienstvolk eine lautstarke Rüge einbringt. Es bleibt nicht der einzige gefeierte, rhetorische Fauxpas, wie im Fall von Hofmarschall Frank, der seine Hoheiten kurz vom Prinzen- zum „Grinsenpaar“ macht. Der Stimmung indes ist das alles nur zuträglich.

    Als Zeichen der freundschaftlichen Verbundenheit wechseln etliche Orden die Besitzer. Neben dem Ehrensenator erhält der kommissarische Regierungsvizepräsident Manfred Becker auch die höchste Auszeichnung der GFV. Christoph Ullrich überreicht im Gegenzug eine private Spende in Form von Tüten mit Popcorn als Wurfmaterial für den großen Gießener Faschingsumzug sowie streng limitierte Orden: RP-Markerstifte am Bande. Inhaltlich gekrönt wird der Prinzenpaarbesuch durch eine Büttenrede von Michael Schär, persönlicher Referent des Regierungspräsidenten. Als rhetorischer Fuchs im Wolfspelz knüpft er sich die eigene Verwaltungswelt mit ironischer Verve vor, genauso wie die lokale Politik Mittelhessens, wofür ihm als Dank ein GFV-Orden umgehängt wird.

    Bildunterschrift: Pünktlich ab 11:11 Uhr findet der Besuch des Prinzenpaares der Gießener Fassenachts-Vereinigung, Markus I. und Katja I., beim Regierungspräsidium Gießen statt. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich begrüßt als GFV-Ehrensenator die Gäste und die größtenteils kostümierten Beschäftigten im geschmückten Sitzungssaal am Hauptsitz.

    Fotos: RP Gießen