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  • Im BiZ: Die Justiz stellt Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten vor

    Infoveranstaltung des Justizvollzugsdienst Hessen am Donnerstag, 15.
    Februar ab 15 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Arbeitsagentur
    Gießen

    Teilnahme auch via Skype und telefonisch möglich

    Ob Ausbildung oder duales Studium, die Möglichkeiten beim Justizvollzugsdienst in
    Hessen sind vielfältig und spannend.
    Nach einem interessanten Vortrag der Karriereberatung über Aufgabenbereiche in
    der Justiz sowie dem Ablauf der Ausbildung und dem dualen Studium, können
    Fragen im anschließenden Gespräch geklärt werden.

    Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 15. Februar ab 15 Uhr im
    Berufsinformationszentrum (BiZ) der Arbeitsagentur Gießen, Nordanlage 60 statt.

    Die Teilnahme ist auch über den Skype-Livestream unter
    https://join.arbeitsagentur.de/meet/gerrit.fischer/DTHTQC4G oder telefonisch unter
    +49 911 178 78 78 (Konferenzkennung eingeben: 299343929) möglich.

    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos erhalten Interessierte
    telefonisch beim BiZ unter Tel. 0641 9393-113 oder per E-Mail über
    giessen.biz@arbeitsagentur.de. Die Teilnahme ist kostenlos

  • Bildungscoaches informieren Arbeitnehmer und Unternehmen zum Thema Weiterbildung

    Bildungscoaches des Landkreises Gießen, Wetterau und Vogelsberg
    informieren zum Thema Weiterbildung am Donnerstag, 15. Februar von 10 bis
    11 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Arbeitsagentur Gießen

    Teilnahme auch via Skype und telefonisch möglich

    Um die eigene Position am Arbeitsmarkt zu stärken und auszubauen, ist die
    berufliche Weiterbildung für viele Arbeitnehmer/innen ein wichtiges Thema. Auch
    für Unternehmen, ist qualifiziertes Personal ein wichtiger Baustein für langfristen
    Erfolg und unerlässlich um dem Fachkräftemangel aktiv vorzubeugen. Die
    Möglichkeiten an Qualifizierungs- und Förderangeboten für Beschäftigte ist
    umfangreich.

    Die Bildungscoaches des Landkreises Gießen, Wetterau und Vogelsberg geben
    Arbeitnehmer/innen sowie Unternehmen am Donnerstag, 15. Februar von 10 bis 11
    Uhr in Berufsinformationszentrum (BiZ) der Arbeitsagentur Gießen einen Überblick
    über Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten.

    Die Teilnahme ist auch über den Skype-Livestream unter
    https://join.arbeitsagentur.de/meet/gerrit.fischer/D319NM6P oder telefonisch unter
    +49 911 178 78 78 (Konferenzkennung eingeben: 517822474) möglich.

    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos erhalten Interessierte
    telefonisch beim BiZ unter Tel. 0641 9393-113 oder per E-Mail über
    giessen.biz@arbeitsagentur.de. Die Teilnahme ist kostenlos

  • 400er-Marke im Blick

    „RP in Zahlen“: In den fünf mittelhessischen Landkreisen gibt es derzeit 389 rechtsfähige Stiftungen – Sie verwalten mehr als 2,6 Milliarden Euro

    Gießen/Mittelhessen. Es ist eine stolze Summe: Mehr als 2,6 Milliarden Euro verwalten die derzeit fast 400 Stiftungen, die ihren Sitz in einem der fünf mittelhessischen Landkreise haben. „Stiftungen sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Sie unterstützen soziales Engagement, verbessern Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen und fördern Projekte“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Seine Behörde ist die Stiftungsaufsicht für die Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und den Vogelsbergkreis und damit unter anderem für die Anerkennung von Stiftungen zuständig. Gleichzeitig stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums beratend zur Seite.

    In Mittelhessen gibt es aktuell 389 rechtsfähige Stiftungen. „Im vergangenen Jahr sind 13 Neue dazugekommen, davon drei im Landkreis Gießen, vier im Landkreis Marburg-Biedenkopf und sechs im Lahn-Dill-Kreis“, berichtet Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt. Darunter befinden sich sechs Familienstiftungen, die nicht gemeinnützig sind, und sieben gemeinnützige Stiftungen. Ihr Grundstockvermögen beläuft sich auf insgesamt 8,6 Millionen Euro. „Familienstiftungen sind nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken verbunden, sondern werden im Bereich größerer Privat- oder Betriebsvermögen als eine Möglichkeit angesehen, dass ein Vermögen im Erbfall nicht aufgeteilt wird“, erklärt Dezernatsleiter Schmidt. Die Zahl der Neugründungen blieb damit auf einem stabilen Niveau: 2022 waren es 14.

    Doch egal ob neu oder bereits etabliert: Viele Stiftungen dürften sich über die gestiegenen Zinsen gefreut haben. „Insbesondere die Stiftungen, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren, verzeichnen einen Anstieg der Erträge. Dies stellt eine willkommene Erleichterung gegenüber der lang anhaltenden Phase niedriger Zinsen dar und hat das Potenzial, die finanzielle Lage einiger Stiftungen signifikant zu verbessern. Gleichwohl gibt es weiterhin einige Herausforderungen. Vor allem die Inflation bleibt ein kritischer Faktor“, betont der Dezernatsleiter. Hinzu kommt die demografische und allgemein gesellschaftliche Entwicklung – Stichwort „Ehrenamt“. „Eine weitere Herausforderung ist daher nach wie vor, die erforderlichen Stiftungsorgane kontinuierlich zu besetzen und damit die laufenden Aktivitäten sicherzustellen – es fehlt eben mancherorts am ehrenamtlichen Nachwuchs.“

    Das vergangene Jahr brachte eine wichtige Neuerung mit sich: Zum 1. Juli 2023 trat ein neues Stiftungsgesetz in Kraft. Damit wurde das Stiftungsrecht bundesweit vereinheitlicht. Das hatte auch Auswirkungen auf die Stiftungen in Mittelhessen. Unter anderem werden Fusionen erleichtert. Außerdem gibt es weitere Möglichkeiten zur Umwandlung bestehender Stiftungen in Verbrauchsstiftungen. „Angesichts der zuletzt niedrigen Erträge der Geldanlagen ist dies für viele kleinere Stiftungen eine wichtige Handlungsoption“, findet Dr. Christian Schmidt. Mit der Gesetzesreform auf Bundesebene ging in den meisten Bundesländern eine Novellierung der Landesstiftungsgesetze einher. Auch in Hessen ist zum 1. Juli 2023 ein neues Stiftungsgesetz in Kraft getreten.

    Weitere Informationen zum Thema Stiftungen gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/soziales/stiftungen. Hier finden sich allerlei grundlegende Informationen zum Thema, aber auch direkte Links zum Online-Portal, über das bereits bestehende Stiftungen zum Beispiel Jahresabrechnungen einreichen oder Satzungsänderungen beantragen können.

    Grafik: RP Gießen

    Stichwort: RP in Zahlen

    Zahlen begegnen uns im täglichen Leben. Beim Einkaufen, beim Blick auf die Uhr oder aufs Thermometer. Oftmals verstecken sich hinter den Zahlen auch spannende Themen mit einem „Ach, das wusste ich noch gar nicht“-Effekt. Das Regierungspräsidium Gießen stellt unter dem Motto „RP in Zahlen“ Interessantes aus dem Verwaltungsalltag vor. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch einen noch tieferen Einblick in die Aufgaben der Mittelbehörde, die viel spannender ist, als vielleicht gedacht – getreu unserem Motto „1 Arbeitgeber, 1.000 Möglichkeiten“.

  • Waldbad für Paare zum Valentinstag am Sonntag, dem 18. Februar 2024 von 13:00 h bis 16:00 h

    Denn was gibt es schöneres, als mit dem/der Partner/in in den schönen spätwinterlichen Wald einzutauchen und die Zeit um sich herum ganz zu vergessen. Es wird dazu eingeladen, gemeinsam und zweisam eine wundervolle Auszeit zu genießen, die Zweisamkeit zu spüren, die Achtsamkeit füreinander zu entdecken und den Wald mit allen Sinnen wahrzunehmen. Dabei können ganz bestimmt Frühlingsgefühle entstehen, wenn man sich als Paar in der heilenden Kraft der Natur neu entdeckt.

    Die Anmeldung erfolgt über das Kultur- und Tourismusbüro in Laubach.

    Hier können Sie auch Waldbaden-Gutscheine erwerben als besondere Geschenkidee Telefon: 06405/921372 oder E-Mail: tourist-info@laubach-online.de

    Eindrücke bisheriger Teilnehmer finden Sie unter dem Menüpunkt „Eindrücke“ unter www.waldbaden-in-hessen.de

  • Salzige Mutprobe: „Salt Chips“ folgen auf „Hot Chip Challenge“

    Verbraucherzentrale Hessen informiert über gesundheitliche Risiken des neuen Trends

    Nach der Social-Media-Challenge mit „Hot Chips“ verbreitet sich nun eine neue Mutprobe: die „Salt Chips“. Die zahlreich kommentierten und geklickten Videos auf YouTube, TikTok und Co. zeigen das hohe Interesse an den salzigen Chips.

    Die sargähnliche Verpackung der Salz Chips mit einem sich erbrechenden Smiley erinnert an die „Hot Chips“. Diese stellen aufgrund ihres hohen und schwankenden Capsaicin-Gehalts eine Gesundheitsgefahr dar und wurden Ende 2023 in einigen Bundesländern vom Markt genommen.

    Salt Chips werden als Fünf-Gramm-Packung für teure 12,99 bis 17,99 Euro verkauft. Diese enthält einen einzelnen Chip aus Mais- und Weizenmehl, Salz und Zusatzstoffen. Der Salzgehalt liegt bei 40 Prozent: Das sind zwei Gramm Salz pro Chip.

    Gesundheitliche Risiken der Salt Chips
    Der Verzehr von zwei Gramm Salz in einem Salt Chip führt eventuell zu Brechreiz und Kopfschmerzen, ganz sicher zu großem Durst. Bei über 16-Jährigen hinterlässt ein einmaliger Verzehr keine bleibenden Schäden. Zwei 2 Gramm Kochsalz ist etwas weniger als ein halber Teelöffel voll und ein Drittel der empfohlenen maximalen Zufuhr von sechs Gramm für Erwachsene pro Tag.

    Ein halbes bis ganzes Gramm Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht ist für Kinder und Erwachsene lebensgefährlich. Bei einigen Salt Chips ist ein Warnhinweis zu finden, dass das Produkt aufgrund des hohen Salzgehalts nicht für Personen unter 16 Jahren geeignet ist. „Die Chips sollten nicht in die Hände von Kleinkindern gelangen. Bei einem zwei- bis dreijährigen Kind mit 12 Kilogramm Körpergewicht könnten schon sechs Gramm Salz am Tag lebensbedrohlich sein, das wären drei Chips“, warnt Stella Glogowski, Leiterin der Fachgruppe Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Risiken eines dauerhaft erhöhten Salzkonsums
    In ihrer täglichen Ernährung sollten Erwachsene nicht mehr als sechs Gramm Salz verzehren. Frauen verzehren jedoch durchschnittlich acht Gramm und Männer zehn Gramm Salz pro Tag. Bei dauerhaft erhöhtem Salzkonsum steigt das Risiko für Bluthochdruck und in Folge das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu Schlaganfall und Herzinfarkt.

    Hintergrundinfos
    • „Hot-Chip-Challenge“: Verkehrsverbot in einzelnen Bundesländern
    • Das sollten Sie über Salz wissen
    • Für Seniorinnen und Senioren: Was Sie über Salz wissen sollten
    • Salzquellen: Hier versteckt sich das meiste Salz
    • Salzkonsum in Deutschland: So viel Salz verzehren Sie jeden Tag
    • Fragen und Antworten zu Salz
    • Was sagt das Gesetz zur Salzkennzeichnung?
    • Salzgehalt bewerten: Das müssen Sie beim Einkauf wissen

  • Arbeitslosigkeit im Januar gestiegen

    • Arbeitslosenquote steigt im Januar um 0,3 auf nun 5,0 Prozent
    • 1227 Arbeitslose mehr als im Vormonat, 1234 mehr als im Januar 2023
    • Alle Personengruppen vom Anstieg der Arbeitslosigkeit betroffen
    • Zugang neu gemeldeter Arbeitsstellen auf niedrigem Niveau

    Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist im Januar höher als in den letzten drei Jahren ausgefallen. So stieg die Zahl der Arbeitslosen um 1227 auf nun 18902. Die Arbeitslosenquote erhöhe sich gegenüber Dezember um 0,3 Prozent auf nun 5,0 Prozent.
    Im Vorjahresmonat waren zum gleichen Zeitraum noch 1234 Menschen weniger gemeldet. Die Quote lag im Januar 2023 bei 4,7 Prozent.

    „Vom Anstieg der Arbeitslosigkeit sind alle Personengruppen betroffen“, kommentiert Michael Beck, Geschäftsführer Operativ der Arbeitsagentur Gießen, die nun veröffentlichten Zahlen. „Die zunehmende Arbeitslosigkeit ist auf eine zuletzt schwache wirtschaftliche Entwicklung und die gestiegene Anzahl an Bürgergeldbeziehern zurückzuführen. Hier wird aktuell mit dem sogenannten Job-Turbo angesetzt, um Menschen nach Integrationskursen schnellstmöglich eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wir appellieren an die Betriebe und Unternehmen, sich diesen Personenkreis anzuschauen, um Potenziale zu erkennen und den zukünftigen Fachkräftebedarf zu decken. Bei Bedarf auch mit finanzieller Unterstützung.“

    Unterbeschäftigung

    Im Januar waren in der sogenannten „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“ insgesamt 25894 Personen registriert, 1283 Personen mehr im Vergleich zu Januar 2023.

    Gemeldete Stellen

    Arbeitgeber zeigten sich im Januar bei der Meldung neuer Stellenangebote zurückhaltend. Erneut wurde der Vergleichswert des Vorjahres unterschritten. Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen meldeten Arbeitgeber insgesamt 749 neue Stellen. Dies waren 151 Stellen weniger als im Januar 2023.
    Auch der Bestand an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen hat sich im Januar reduziert. 5530 Arbeitsstellen waren zum Stichtag gemeldet, 785 Stellen weniger als im Januar des Vorjahres.

    Männer und Frauen

    Geschlechtsspezifisch hat sich die Zahl der Arbeitslosen zu Beginn des Jahres gleichermaßen negativ entwickelt. Es wurde jeweils ein Anstieg von über sechs Prozent gegenüber dem Vormonat Dezember verzeichnet.

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen waren im Januar 10528 Männer erwerbslos gemeldet. Dies waren 746 mehr als im Dezember. Die Quote für diesen Personenkreis stieg um 0,3 auf nun 5,2 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 682 Männer weniger registriert. Damals lag die Quote bei 4,9 Prozent.

    Im Januar waren im gleichen Bezirk 8374 Frauen registriert, 481 mehr als im Vormonat. Die Quote stieg um 0,3 und liegt danach nun bei 4,7 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren damals 552 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Seinerzeit lag die Quote ebenfalls bei 4,5 Prozent.

    Besondere Personengruppen

    Auch bei den Personenkreisen der arbeitslosen Jugendlichen und Älteren hat sich die Anzahl im Januar erhöht.

    Die Zahl der Jugendlichen, die auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle waren, ist im Januar um 92 gestiegen. 1692 Personen unter 25 Jahren waren insgesamt verzeichnet. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte auf nun 4,2 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 104 weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,0 Prozent.

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen ist die Anzahl der über 50-jährigen Erwerbslosen ist im Januar um 436 Personen auf nun 6313 Ältere gestiegen. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,3 auf nun 4,7 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 615 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Quote bei 4,3 Prozent.

    Regionale Unterschiede

    Im Januar zeichnete sich bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den Landkreisen Gießen, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis, die alle zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören, eine einheitliche, negative Entwicklung ab. In allen Landkreisen ist die Arbeitslosigkeit gestiegen.

    Im Kreis Gießen waren im Januar insgesamt 8727 Menschen erwerbslos gemeldet, 539 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,4 auf nun 5,8 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 5,4 Prozent. Damals waren 790 Menschen weniger registriert.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im Januar um 483 Personen auf 7584 gestiegen. Die Quote lag danach bei 4,4 Prozent. Dies entspricht einem Anstieg um 0,2 Prozent gegenüber Dezember. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren jetzt 376 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 4,3 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Januar weiter gestiegen. 2591 Personen waren arbeitslos gemeldet, 205 Personen mehr als noch im Dezember. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,4 und liegt aktuell bei 4,5 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 68 Personen weniger erwerbslos gemeldet. Damals wurde eine Quote von 4,4 Prozent verzeichnet.

     

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)

    Jahreszeitüblich hat sich die Arbeitslosigkeit bei der Betrachtung nach Rechtskreisen gleichermaßen im Januar erhöht. Den neusten Zahlen ist zu entnehmen, dass der Rechtskreis der Grundsicherung (nach dem Sozialgesetzbuch II) weniger stark betroffen war, als der der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur).

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Januar 6634 Personen gemeldet, 728 mehr als im Vormonat. Im Vorjahresmonat waren damals 282 Personen weniger registriert.

    Die Anzahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen stieg um 499 Personen auf nun 12268. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 952 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im Januar 6138 Arbeitslose, 235 Personen mehr als im Dezember.

    Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4505 Arbeitslose gemeldet, 186 Personen mehr als im Vormonat.

    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1625 Arbeitslose im Januar geführt, 78 Personen mehr als einen Monat zuvor.

  • Erwartungen übertroffen: die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen

    Über 373.000 Online-Vorsorgedokumente seit dem Start von „Selbstbestimmt“ im November 2021 

    Mehr als 236.000 Mal haben sich Ratsuchende mithilfe von „Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ im Laufe des Jahres 2023 entweder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt.

    In den Vorjahren von November 2021 (Start der Online-Tools) bis Ende Dezember 2022 wurden über 137.000 Dokumente mit „Selbstbestimmt- die Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ gefertigt.

    „Die starke Nutzung dieser Online-Angebote übertrifft unserer Erwartungen bei weitem“, sagt Daniela Hubloher, Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Es zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist und dass interaktive Anwendungen die Hürde überwinden helfen, sich auch mit schwierigen und zum Teil emotional belastenden Themen zu beschäftigen.“

    Am häufigsten wählten die Nutzerinnen und Nutzer Patientenverfügungen (knapp 117.000 in 2023) und Vorsorgevollmachten (über 106.000 in 2023) aus. Betreuungsverfügung ist nur erforderlich, wenn man keine Vertrauensperson hat, die man mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen kann, im eigenen Namen zu handeln oder wenn man möchte, dass die gewählte Person vom Amtsgericht beaufsichtigt wird“, erklärt Hubloher.

    Online, kostenfrei und bequem 

    Mit „Selbstbestimmt – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen“ lassen sich bequem am heimischen Rechner auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstellen. Dieser Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen Service sind die Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz.

    Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des Online-Services der Verbraucherzentralen Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen.

    Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden müssen, damit sie wirksam werden.

  • Studienzweifelnde kommen beim Speed-Dating in Kontakt mit Arbeitgebern

    Gießener Netzwerk für Studienzweifelnde bietet am 6. Februar um 16 Uhr ein Job-Speed-Dating für Studienzweifelnde im Oberhessischen Museum an
    Veranstaltung für Studierende, die sich für Alternativen zum Studium interessieren
    Rund 18 Arbeitgeber vor Ort

    Im Laufe des Studiums fragen sich viele Studierende, ob die Wahl des Fachs das Richtige ist. Manche entscheiden sich zu bleiben, andere wechseln das Studienfach. Eine weitere Alternative kann der Wechsel in eine Ausbildung sein.

    Das Hochschulteam der Arbeitsagentur bietet in Zusammenarbeit mit dem Gießener Netzwerk für Studienzweifelnden eine kostenfreie und unverbindliche Veranstaltung. Hier kann am 6. Februar um 16 Uhr im Oberhessischen Museum in Gießen über die genannten Optionen gesprochen und direkt Kontakt mit Unternehmen, die einen Ausbildungsplatz oder auch einen Dualen Studienplatz zu besetzen haben, hergestellt werden.

    Im Rahmen dieser Veranstaltung stehen auch BeratungsexpertInnen des Hochschulteams der Agentur für Arbeit Gießen, der zentralen Studienberatungen der Technischen Hochschule Mittelhessen, der Justus-Liebig-Universität Gießen, des Studierendenwerks Gießen und der Kammern bei der Veranstaltung zur Verfügung.

    Informationen zum Speed-Dating und den teilnehmenden Unternehmen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/hst/studienabbruch

    Fragen zu den Veranstaltungen sowie zum Thema „Studienzweifel“ können direkt an das Hochschulteam der Arbeitsagentur Gießen per E-Mail gerichtet werden: Giessen.Hochschulteam@arbeitsagentur.de

  • In den Pausen muss niemand frieren

     

    Regierungspräsidium Gießen: Arbeitsschutz-Experten überprüfen Baustellen – Im Winter haben Arbeitnehmer ein Recht auf beheizte Räume

     

    Gießen/Mittelhessen. Der Schnee ist geschmolzen und die Sonne lugt immer öfter zwischen den Wolken hervor. Aber der Winter ist noch nicht vorbei. Ungeachtet der Temperaturen gehen die Arbeiten auf vielen Baustellen ihren gewohnten Gang. In den Pausen muss aber niemand frieren, denn: „Bauarbeiter haben ein Recht auf einen beheizten Pausenraum“, stellt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich klar. Seine Behörde überwacht den Arbeitsschutz und stellt sicher, dass die Rechte von Arbeitnehmern gewahrt werden. Wie sich bei Überprüfungen von Baustellen in den vergangenen Jahren herausgestellt hat, ist es immer wieder notwendig, darauf hinzuweisen.

    „Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Pausenräume so zu beheizen und zu gestalten, dass sie denen in Büros und Firmen weitestgehend entsprechen“, sagt Dorian Wagner, Baukontrolleur beim Regierungspräsidium. Gemäß der geltenden Arbeitsstättenverordnung und deren nachfolgenden Regelungen muss Arbeitnehmern auf Baustellen bei umfangreichen Arbeiten ein Pausenraum zur Verfügung gestellt werden, der mit Tisch, Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne, möglichst ausreichendem Tageslicht, einer Heizung, Abfallbehälter und künstlicher Lichtquelle ausgestattet ist. Zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen ist der Baukontrolleur auf den mittelhessischen Baustellen unter anderem für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung zuständig und kontrolliert diese aktiv oder anlassbezogen nach Hinweisen oder Beschwerden. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass wir bei etwa einem Viertel der Baustellen durch behördliche Maßnahmen dafür sorgen müssen, dass beheizte Pausenräume geschaffen werden“, erläutert Dezernatsleiterin Michèle Wachkamp.

    Bei den Heizungen auf den Baustellen handelt es sich im Regelfall um kleinere Elektroheizgeräte. Diese müssen auch bei den aktuellen Temperaturen in der Lage sein, für genügend Wärme zu sorgen. Dabei sind 18 Grad ausreichend, wenn sichergestellt ist, dass eine Lufttemperatur von 21 Grad erreichbar ist. Aber nicht nur an die Heizungen der Pausenräume stellt das Winterwetter besondere Anforderungen. Die Wege auf der Baustelle müssen so von Schnee und Eis geräumt werden, dass sie sicher begangen werden können. „Damit ist aber nicht gemeint, dass das komplette Baufeld von Eis und Schnee befreit werden muss“, erläutert Baukontrolleur Jörg Heller. „Entscheidend ist, dass zum Beispiel die Ausbaugewerke wie Maler, Verputzer, Elektriker und Installateure sicher vom Fahrzeug ins Gebäudeinnere und zu den Pausenräumen gelangen können.“

    Laut Nicole Schlamp und Felix Cyriax, ebenfalls Baukontrolleure beim RP, genügt bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben meist ein mündlicher oder schriftlicher Hinweis und es wird Abhilfe geschaffen – ohne finanzielle Konsequenzen für die kontrollierten Betriebe. Allerdings kann auch eine kostenpflichtige Anordnung erteilt werden. Bei eklatanten Verstößen müssen die Baukontrolleure ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, aufgrund dessen dann Bußgelder fällig werden können.

    Weitere Informationen, etwa zur örtlichen Zuständigkeit der einzelnen Baukontrolleure in den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Gießen und Vogelsberg, sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter https://rp-giessen.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz (Stichworte: Arbeitsschutzorganisation und Arbeitsschutz auf Baustellen) zu finden. Die RP-Arbeitsschutzdezernate sind unter 0641 303-3237 und unter arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de zu erreichen.

    Bildunterschrift: Baustellen müssen auch bei Schnee, Eis und Kälte sicher betrieben werden. Foto: RP Gießen

     

  • Geldanlage mit Krypto und KI

    Verbraucherzentrale Hessen warnt vor den Maschen von Trickbetrügern 

    Eine überaus lukrative Geldanlage – davon träumen viele. Das wissen auch Betrüger, die auf Webportalen und Social Media mit scheinbar seriösen Nachrichten und angeblichen Erfolgsrezepten für die Geldanlage werben. Bilder und Namen von Prominenten werden dabei meist missbraucht, um Seriosität vorzutäuschen und potentielle Investoren anzulocken. Ist das Geld erstmal gezahlt, kommt es nie wieder zurück. Ansprechpartner und Webseite verschwinden spurlos. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps, um betrügerische Geldanlageangebote zu erkennen und sich zu schützen.

    Ecki F. aus Oberhessen las ein vermeintliches Interview eines bekannten Moderators mit einem bekannten Wissenschaftler, der auf Anlagemöglichkeit im Zusammenhang mit Kryptowährung hinwies. Gefälschte Presseberichte, in denen Prominente vom angeblichen Erfolg ihrer Anlage berichteten, lockten ihn auf eine Online-Trading-Plattform. Hier erfährt er von einer unkomplizierten Anlageform mit vermeintlichen Zugang zu Aktienmärkten auf der ganzen Welt – auf der Grundlage von Kryptowährungen und mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz. Die Konditionen klingen gut und Herr F. ist überzeugt, sofort zuschlagen zu müssen. Er soll das Geld an eine Person namens „Stacy Hudson“ per Zahlungsdienstleister überweisen. Prompt erhält er von seinem vermeintlichen persönlichen Ansprechpartner „Luca Carlsen“ Screenshots von Depotauszügen per E-Mail geschickt. Dort kann er sehen, dass sein Guthaben angeblich bereits auf 325,35 Euro angestiegen ist. Mit aufmunternden Telefonaten versucht „Luca Carlsen“ Herrn F. zu weiteren Überweisungen zu animieren. Der aber zieht die Notbremse. Ihm ist aufgefallen, dass die Webseite kein Impressum trägt. Er bittet darum, das Konto aufzulösen und seine Investition zurückzuerstatten. Aber alle Anstrengungen sind vergeblich, das Geld ist weg.

    Typische Methode, um Vertrauen von Anlegern zu missbrauchen 

    „Ecki Fs. Lage ist typisch für solche Betrugsfälle“, sagt Katharina Lawrence, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale in Hessen. Das Muster ist immer dasselbe: Der Interessent überweist einen Geldbetrag, danach wird er animiert, mehr Geld zu überweisen. Sobald der Anleger die angeblichen Gewinne realisieren will, gibt es keinen Kontakt mehr und auch die Internetseite verschwindet. „Wenn man eine seriöse Geldanlage tätigen will, sollte man vorsichtig sein und sich vorher vergewissern, wer der Vertragspartner ist. Dass die Webseite kein Impressum hat, ist ein deutliches Indiz dafür, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht“, sagt Lawrence.

    Warnsignale erkennen 

    Es gibt eine Reihe von Warnsignalen, auf die Geldanleger achten sollten, um sich vor falschen Geldanlageangeboten zu schützen. Dazu gehören:

    • Impressum: Prüfen Sie, ob die Internetseite ein Impressum besitzt. Fehlt das Impressum, sollten Sie kein Geld investieren
    • Erlaubnis für Finanzgeschäfte in Deutschland: Ein Unternehmen, das eine Zulassung für den Wertpapierhandel hat, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und ist in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der BaFin  mit seinen Zulassungen gelistet
    • Glaubwürdigkeit: Hinterfragen Sie das Geldanlageangebot, wenn Sie aufgefordert werden, ihr Geld an eine private Person per Zahlungsdienstleister zu tätigen, Ein Wertpapierhandelsunternehmen führt eigene Bankkonten.