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  • Ein harmonisches Miteinander von Mensch und Natur

    Rücksicht beginnt bei jedem Einzelnen.

    Ob in der Stadt, im Dorf oder draußen in der Natur: Rücksichtnahme ist der Schlüssel zu einem respektvollen und nachhaltigen Zusammenleben – miteinander und mit unserer Umwelt.

    Im Straßenverkehr

    Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer teilen sich den öffentlichen Raum. Nur mit Achtsamkeit, Geduld und Verständnis funktioniert das Miteinander sicher.

    Ein Blickkontakt, ein Handzeichen, ein kurzes Innehalten – oft reicht das, um Konflikte zu vermeiden.

    Achtet aufeinander – zu Fuß, auf dem Rad oder im Auto.

    In der Natur

    Beim Spazieren, Wandern oder Paddeln: Die Tier- und Pflanzenwelt ist auf unseren respektvollen Umgang angewiesen. Wer auf den ausgeschilderten Wegen bleibt, schützt empfindliche Böden und vermeidet es, Tiere in ihren Rückzugsorten zu stören – gerade in der Brut-, Laich- und Setzzeit oder in Schutzgebieten. Das gilt auch auf dem Wasser, besonders in Ufernähe. In Naturschutzgebieten gelten besondere Regeln, die für den Erhalt der Natur eingehalten werden müssen. Auch Landwirtschaftlich genutzte Felder sind zu meiden. Sie sind in Privatbesitz und wichtige Existenzgrundlage für Landwirtinnen und Landwirte – bitte landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Felder nicht betreten.

    Bleibt auf den Wegen – meidet Felder – respektiert Schutzgebiete.

    Stört keine Tiere, beschädigt keine Pflanzen.

    Mit Hund unterwegs

    Hundekot ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann auch Wildtiere gefährden und landwirtschaftliche Flächen verunreinigen.

    Bitte entfernt den Hundekot und entsorgt die Beutel im Restmüll– nicht auf Wegen, im Wald oder auf Wiesen liegen lassen.

    Müll vermeiden – Natur bewahren

    Verpackungen, Flaschen, Taschentücher – all das hat in der Natur nichts verloren. Nur, weil kein Mülleimer vor Ort ist oder dieser bereits voll ist, heißt das nicht, dass die Reste vom Picknick oder die Taschentücher einfach danebengeworfen werden dürfen. Was mitgebracht wird, sollte auch wieder mitgenommen werden. Schnell ist es passiert – eine Glasflasche zerbricht. Die Scherben sind schnell und vorsichtig wieder eingesammelt und im Mülleimer entsorgt. So können sich Mensch und Tier nicht daran verletzen und der Platz ist wieder sicher.

    Hinterlasst keinen Müll – nehmt alles wieder mit und entsorgt den Müll in den entsprechenden Müllbehältern.

    Achtet auf Glasscherben – entsorgt sie sicher.

    Unsere Bitte an alle: Nehmt Rücksicht – aufeinander und auf die Natur.

    Jede kleine Geste zählt. Gemeinsam können wir unsere Umwelt schützen und dafür sorgen, dass Stadt und Natur Orte bleiben, an denen sich alle wohlfühlen können – Mensch und Tier.

     

    Rücksicht ist kein Verzicht – sondern ein Gewinn für alle.

  • Preisfehler bei der Urlaubsbuchung

    Urlaubsvorfreude gebremst: Endlich die Traumreise gefunden – perfektes Hotel, atemberaubende Ausflüge, unschlagbarer Preis, voller Vorfreude gebucht, doch dann die Ernüchterung: Ein Fehler im Preis, die Reise soll teurer werden. Viele Reisende fragen sich, ob der Reiseveranstalter sich einfach so vom ursprünglichen Preisversprechen lösen kann. Schließlich gilt doch, dass Verträge gehalten werden müssen.
    Marion P. aus Rüsselsheim buchte eine All-Inclusive-Reise für ein paar Tage nach Antalya für 770 € pro Person. Einen Monat später kam die böse Überraschung: Der Reiseveranstalter erklärte die Buchung für nichtig und versuchte sich unter Verweis auf einen Preisfehler aus dem Vertrag herauszuwinden. Jetzt soll die Reise 800 € mehr kosten. Ein Schock für Frau P., die sich nun fragt, welche rechtlichen Möglichkeiten sie hat, gegen diese einseitige Entscheidung vorzugehen.
    „Grundsätzlich sind geschlossene Verträge bindend. Kein Vertragspartner kann sich ohne die Zustimmung des anderen davon lösen. Allerdings besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit, den Vertrag wegen eines Irrtums anzufechten“, erklärt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Eine solche Anfechtung eines Reisevertrags ist jedoch nur im Einzelfall und bei Vorliegen eines berechtigten Irrtums möglich.
    Anbieter muss Preisfehler nachvollziehbar begründen
    Hat der Anbieter bei Berechnung des Gesamtpreises einen Fehler gemacht, ist dies unbeachtlich. „Das Risiko einer fehlerhaften Berechnung trägt grundsätzlich der Anbieter“, so Jäger weiter. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen:
    • Erkennt der Reisende den offensichtlichen Preisfehler, kann er nicht auf dem ursprünglich vereinbarten Preis bestehen – dies wäre eine unzulässige Rechtsausübung.
    • Eine Anfechtung wäre möglich, wenn ein Erklärungsirrtum vorliegt, der Anbieter also eine Erklärung dieses Inhalts nicht hätte abgeben wollen. „Der Klassiker für diesen Fall ist, dass der Anbieter sich vertippt, verschrieben oder versprochen hat“, so Jäger. „Dazu gehört auch der Fall, dass der falsche Preis aufgrund eines Systemfehlers in der Software zustande kam.“
    Will der Anbieter den Reisevertrag anfechten, muss er den Grund des Preisfehlers ausdrücklich und unverzüglich, nachdem er den Fehler erkannt hat, mitteilen. Er muss dann auch konkret und nachvollziehbar darlegen, worin der Irrtum liegt. „Mit pauschalen Aussagen – wie ‚es liegt ein Preisirrtum vor und damit ein Erklärungsirrtum‘ oder ‚da kann man nichts machen‘ braucht sich ein Kunde nicht abspeisen zu lassen“, so Jäger. „Aus unserer Beratung wissen wir, dass es immer auf die jeweilige Begründung des Anbieters ankommt. Daher ist eine Rechtsberatung in solchen Fällen immer sinnvoll.“
    In manchen Fällen gibt’s Entschädigung
    Stellt sich heraus, dass der angebliche „Preisirrtum“ nicht zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, kann der Kunde neben der Rückerstattung der Anzahlung auch eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen. Allerdings entspricht die Entschädigungshöhe nicht immer dem ursprünglich vereinbarten Reisepreis. Auch andere Faktoren spielen bei der Berechnung eine Rolle – wie beispielsweise, wann die Mitteilung erfolgt. Erfolgt diese mehrere Monate vor dem geplanten Reiseantritt, dann konnte sich der Reisende noch nicht lange auf die Reise freuen. Auch hätte er genügend Zeit, sich um eine Alternativreise zu kümmern (vgl. AG München, Urteil v. 14.04.2023 – 113 C 13080/22).
    Weitere Informationen bei Ärger vor Reisebeginn rund um die Pauschalreise bietet der interaktive Pauschalreise-Check.
  • Zu Fuß oder mit dem Rad – Aktiv unterwegs in Gießen – Jetzt in 2. Auflage

    4 neue Touren zum Entdecken, Entschleunigen und Entspannen in Hessens grüner Mitte. Ab sofort ist die Neuauflage der beliebten Broschüre zum Spazierengehen, Wandern und Radfahren rund um Gießen in der Tourist-Information kostenfrei erhältlich!

    Die erfolgreiche Broschüre „Aktiv unterwegs in Gießen“ ist in einer überarbeiteten und erweiterten Neuauflage erschienen. Das handliche Heft lädt mit insgesamt 23 abwechslungsreichen Tourenvorschlägen zum Erkunden der Stadt und des umliegenden Landkreises ein – ob mit dem Fahrrad, zu Fuß beim Wandern oder beim entspannten Spaziergang.

    Die zweite Auflage enthält 4 komplett neue Touren, mit denen man Gießen und Umgebung entdecken kann: Eine Radtour, mit der man die Erdgeschichte im Landkreis entdecken kann, eine Wanderung durch das Storchenrefugium bei Lich und zwei Spaziergänge zum Entspannen in der Natur rund um Gießen.

    Die Broschüre „Aktiv unterwegs in Gießen“ beinhaltet eine Karte mit der Route jeder Tour, inklusive einer kurzen Beschreibung. Dazu gibt es Tipps zu Sehenswertem am Wegesrand, Angaben zu Länge, Dauer und Schwierigkeitsgrad der Strecke. Die genauen Tourdaten, inkl. GPS-Daten, sind digital verfügbar und über den QR-Code bzw. den nebenstehenden Link bei jeder Tour abrufbar.

    Bitte achten Sie während der Touren auf Mensch und Natur!  Das Betreten der Naturräume und Erlaufen/Erfahren der Touren geschieht auf eigene Gefahr. Informieren Sie sich vor Ihrer Tour, ob es aktuelle Hinweise zu Sperrungen und Betretungsverboten auf den Strecken gibt. Hilfreiche Links sind in der Tourenbroschüre zu finden.

    Die Gießen Marketing wünscht viel Spaß beim Erkunden der grünen Mitte Hessens!

  • Geld für Bälle, Trikots und mehr

    Dank der Stiftung Deutsche Jugend erhalten acht Vereine aus dem Landkreis Gießen und Vogelsbergkreis finanzielle Unterstützung

    Gießen. Der Name hat die Botschaft im Titel: Von der Stiftung Deutsche Jugend profitiert der Nachwuchs – und das seit mehr als 200 Jahren. Die Stiftung beruht auf einem Dekret von Kaiser Napoleon I. und war ursprünglich als „Fonds für Findel- und verlassene Kinder der Provinz Rheinhessen“ gedacht. Jahr für Jahr unterstützt die Stiftung im kleinen Rahmen auch mittelhessische Vereine. Sie stellt Gelder für den Kauf von Sport- und Trainingsgeräten wie Bälle und Trikots bereit, für die es ansonsten keine öffentlichen Zuwendungen gibt. Dem Regierungspräsidium Gießen stehen hierfür in diesem Jahr 1820 Euro zur Verfügung. Insgesamt werden acht Vereine aus dem Landkreis Gießen und Vogelsbergkreis gefördert.

    Das napoleonische Dekret aus dem Jahr 1811 begrenzt die Stiftung auf das frühere Großherzogtum Hessen-Darmstadt einschließlich Starkenburg und Oberhessen. Deshalb können die Stiftungsmittel im Landkreis Gießen sowie im gesamten Vogelsbergkreis vergeben werden. Ausgenommen sind wegen der historisch festgelegten Grenzen die Gemeinden Wettenberg, Biebertal sowie in Lollar die Ortsteile Salzböden und Odenhausen.

    Von der Stiftung profitieren diesmal im Landkreis Gießen: Gießen Busters Baseball Club e. V. / Jugend Pohlheim Piranhas (220 Euro), Spielvereinigung Blau-Weiß Gießen (200 Euro), TSG 1893 Leihgestern e. V. (200 Euro), JFV Lumdatal (200 Euro), Reit- und Fahrverein Grünberg (250 Euro), VfL Weitershain (250 Euro) und die

    Jugendfeuerwehren der Stadt Laubach (200 Euro). Im Vogelsbergkreis kann sich der TSV 1913 Groß-Eichen e. V. (300 Euro) über die finanzielle Unterstützung freuen.

     

    Bildunterschrift:

    Die Stiftung Deutsche Jugend stellt Geld für den Kauf von Bällen, Trikots und mehr bereit. Nun stehen die Begünstigten im Landkreis Gießen und im Vogelsbergkreis fest.

     

    Symbolfoto: RP Gießen

  • Stark für Verbraucherrechte in Hessen

    Verbraucherzentrale Hessen veröffentlicht Jahresbericht 2024

    Über 89.000 Ratsuchende wandten sich in 2024 an die Verbraucherzentrale Hessen. Davon nutzten über 51.000 Menschen die Beratungsangebote und über 20.000 Menschen die Vortragsangebote der Verbraucherzentrale. Die Befragung der Ratsuchenden bescheinigt den Verbraucherschützern aus Hessen eine hohe Zufriedenheit mit ihren Leistungen.

    Die Themen der Beratung haben sich mit dem Ende der Energiepreiskrise wieder verschoben. So ist der Anteil der Beratung zu Energieverträgen und Energiepreisen von knapp 30% in 2023 auf 20% zurückgegangen. In den ersten Monaten 2025 lag sie noch bei 16%. Deutlich gestiegen ist die Nachfrage nach Beratung in allen anderen Beratungsfeldern: Geld und Versicherung, Digitales und allgemeine Verbraucherverträge. Die Qualität der Beratung der Verbraucherzentrale ist hoch. Bei einer Auswahlmöglichkeit von 1 (weniger zufrieden) bis 5 (sehr zufrieden) liegen die Antworten auf einem hohen Niveau: 4,8 (Wurden Ihre Fragen beantwortet?) und 4,7 (Waren die Antworten verständlich?). Allein bei der Schnelligkeit der Terminvergabe fällt der Wert mit einem Schnitt von 4,6 minimal ab. Das passt zu den Ergebnissen der WDR-Glaubwürdigkeitsstudie, wonach die Verbraucherzentralen auf Platz drei der glaubwürdigsten Organisationen in Deutschland liegen.

    Rechtsdurchsetzung stärkt Verbraucherrechte

    „Die eigenen Rechte durchzusetzen, ist Verbraucherinnen oder Verbrauchern einzeln oft nur schwer möglich“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Neben der unabhängigen Beratung und Information über unsere Vorträge und an Infoständen ist die kollektive Rechtsdurchsetzung mit Unterlassungs- und Sammelklagen ein wichtiger Pfeiler unserer Arbeit. Mit Verfahren gegen Mogelpackungen, zur Durchsetzung des neuen ‚Kündigungsbuttons‘ und mit 29 Abmahnungen und Klagen gegen Betriebe des ‚Königreich Deutschland‘ in den Jahren 2023 und 2024 trugen wir dazu bei, Demokratie, Rechtsstaat und Verbraucherrechte zu stärken. Die inzwischen verbotene Gruppe aus dem Milieu der Reichsbürger behauptete, deutsches und europäisches Verbraucherrechtgelte nicht für sie. Ein Irrtum, wie uns Gerichtsurteile inzwischen bestätigten.“

    Viel Luft und wenig Inhalt – so kam der glutenfreie Laugen-Knusper Snack der dm Drogerie Markt GmbH & Co KG daher. Erst nach dem Öffnen der Verpackung konnten Verbraucher erkennen, dass die Verpackung nicht mal zur Hälfte mit Laugen-Gebäck gefüllt war – trotz eines kleinen tropfenförmigen Sichtfensters am rechten unteren Rand der Vorderseite. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen handelte es sich hier um eine Mogelpackung, weshalb dm die geforderte Unterlassungserklärung abgab.

    Wegen des fehlenden Kündigungsbuttons bekamen unter anderem der Frankfurter Windelanbieter LILLYDOO, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, der Hessische Rundfunk, der Tagesspiegel und die Adobe Systems Software Ireland Limited Post von der Verbraucherzentrale Hessen.

    Versteckte Preiserhöhungen unterbinden

    In der Salzgebäckbox stecken nur noch 280 statt 320 Gramm oder der Fruchtsaft wird zum gezuckerten Nektar – bei gleichem oder sogar steigendem Preis. Über solche versteckten Preiserhöhungen ärgern sich Verbraucherinnen und Verbraucher. Das zeigen Beschwerden sowie eine aktuelle Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit, an dem sich die Verbraucherzentrale Hessen seit Jahren erfolgreich beteiligt. „Preiserhöhungen sollten grundsätzlich transparent erfolgen. Deshalb fordern wir, dass die Hersteller solche Produkte, bei denen es zu Preiserhöhungen infolge verringerter Verpackungsgrößen oder veränderter Zutaten kommt, für mindestens sechs Monate mit einem ausdrücklichen Hinweis auf der Verpackung kennzeichnen müssen“, sagt Wendt.

    Beispiele:

    Fernwärmepreise in Frankfurt – Kritik an Mainova

    Die Verbraucherzentrale Hessen kritisiert die fragwürdige Art und Weise des Kundenumgangs der Mainova AG im Zusammenhang mit den jüngsten Preisanpassungen. „Wir halten das gesamte Prozedere für intransparent und unanständig gegenüber den Kundinnen und Kunden“, sagt Philipp Wendt.

    Zum Hintergrund: In den vergangenen Wochen erhielten viele Frankfurter Haushalte, die Fernwärme beziehen, Post von der Mainova mit einem neuem Wärmevertrag und „Informationen zu den neuen Wärmepreisen“, die meist ab 1. Juli 2025 um 25 bis 36 Prozent höher liegen werden als bislang. Bereits im Herbst hatte die Mainova viele Fernwärmeverträge gekündigt und diese Kündigung als ausschließlich vorteilhaft angepriesen.

    So erhielt Markus L. ein auf den 25. September 2024 datiertes Kündigungsschreiben, das mit einer Preissenkung zum 1. Oktober 2024 flankiert war. Im Schreiben waren auf den ersten Blick nur Vorteile aufgeführt. So sei durch die Investitionen in nachhaltige Technologien sichergestellt, dass alle Anforderungen an seine Wärmeversorgung gemäß des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt wären. Deshalb bedürfe es eines neuen Preissystems, die Kündigung erfolge rein formal und fristgerecht, Herr L. müsse nichts weiter tun und billiger würde es ab dem 1. Oktober 2024 auch noch. Herr L. lehnte sich zurück und nahm die Kündigung noch nicht einmal als solche wahr. Umso größer war der Schock, als er Mitte Mai den Mainova-Brief öffnete. Der Jahresgrundpreis soll sich ab Juli fast verdoppeln.

    „Die gesetzliche Regelung der ABVFerwärmeV sieht aus gutem Grund eine lange Kündigungsfrist von 9 Monaten vor. Dies soll es Fernwärmekunden ermöglichen, im Falle der Kündigung auf eine andere Heizungsart umzusteigen. Wenn der Anbieter die Preiserhöhungsabsicht mit einer vorübergehenden Preissenkung verschleiert, dann wird den Kunden diese Möglichkeit genommen“, kritisiert Wendt.

    Auch die Darstellung der neuen Preise sei intransparent. Die Mainova verweise in ihrem Schreiben auf Preisblätter aus dem Oktober 2024. In den Beispielberechnungen für die neuen Preise ziehe sie aber andere Preise heran. „Es ist für Verbraucher nicht nachvollziehbar, wie die Preise nun gerechnet wurden“, so Wendt. Diese Darstellung hat die Verbraucherzentrale abgemahnt.

    Kosten der Pflege absichern – aber wie?

    Vor wenigen Tagen hat die Bund- Lander-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ ihre Arbeit aufgenommen, in der Vorschläge zur Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung erarbeitet werden sollen. Aus Sorge vor hohen Zuzahlungen in der Pflege fragen sich viele Menschen, ob sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen sollten. Silke Möhring, Expertin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Hessen rät, sorgfältig zu prüfen, ob eine solche Versicherung wirklich sinnvoll ist. Gerade junge Menschen sollten diese Entscheidung nicht vorschnell treffen. Die Beiträge der Pflegezusatzversicherungen steigen regelmäßig. „Immer wieder beschweren sich Ratsuchende bei uns, dass sie sich im Alter die Beiträge nicht mehr leisten können“, berichtet Möhring. In einzelnen Fällen verdreifachten sich die Beiträge innerhalb von zehn Jahren. Dabei werde in diesen Versicherungen nichts angespart. Im Falle einer Kündigung geht deshalb die Absicherung verloren – auch, wenn man jahrelang eingezahlt hat. „Für viele ist es deswegen sicherer, durch privaten Vermögensaufbau fürs Alter und einen möglichen Pflegebedarf vorzusorgen“, rät Möhring. Nur mit einer Pflegerentenversicherung werde Kapital gebildet und sei die Prognose für die Beitragssteigerung besser. Pflegerenten-Tarife seien jedoch deutlich teurer und böten geringere Leistungen als die gängigen Pflegetagegeld-Versicherungen.

     

    Weitere Informationen

    Jahresbericht 2024 der Verbraucherzentrale Hessen zum Download

  • Bahnübergangsbeläge werden aus- und wieder eingebaut

    Bahnübergang „Zur Kreuzburg“ sowie Bahnstrecke in Grünberg werden vom 21. Juli bis 11. August voll gesperrt

    Gießen/Grünberg. Der Bahnübergang „Zur Kreuzburg“ L3072 in Grünberg und die Bahnstrecke 3700 werden vom Montag, 21. Juli, ab 8 Uhr drei Wochen lang bis Montag, 11. August, um 14 Uhr voll gesperrt sein. Hintergrund ist der Aus- und Wiedereinbau der Bahnübergangsbeläge zum Zwecke von Gleisbauarbeiten. Die notwendigen Arbeiten im Straßenkörper erfordern die Vollsperrung des Streckenabschnitts. Hierfür hatte die Günter Felmeden GmbH im Auftrag der DB InfraGo AG die Vollsperrung des Bahnübergangs „Zur Kreuzburg“ L3072 und dem Teil der Bahnstecke kurz vor Lehnheim im Landkreis Gießen beim Regierungspräsidium Gießen beantragt.

    Die Umleitungsstrecke führt neben dem Landkreis Gießen auch durch den benachbarten Vogelsbergkreis. Aus Richtung Grünberg erfolgt die Umleitung über die B 49 bis nach Flensungen, von dort aus über die L 3325 nach Merlau. An der Kreuzung in Merlau weiter über die K 44 in Richtung Atzenhain, an der Kreuzung vor Atzenhain dann weiter auf die L 3072 Richtung Lehnheim. Die Umleitung von Stangenrod kommend führt auf die L3072 Richtung Atzenhain, an der Kreuzung vor Atzenhain weiter über die K 44 in Richtung Merlau. Von dort aus über die L 3325 zurück auf die B 49 bei Flensungen.

    Aus Richtung Atzenhain kommend führt die Umleitung über die die K 44 nach Merlau und von dort aus über die L 3225 zurück auf die B 49 bei Flensungen. Die Umleitung von Flensungen aus beginnt über die L 3325 in Richtung Merlau, weiter über die K 44 in Richtung Atzenhain. An der Kreuzung vor Atzenhain weiter auf die L 3072 Richtung Lehnheim.

    Von Merlau aus erfolgt die Umleitung über die L 3325 in Richtung Flensungen und endet kurz vor der B 49. Aus Richtung Ruppertenrod kommend erfolgt die Umleitung Höhe Flensungen über die L 3325 nach Merlau. An der Kreuzung in Merlau weiter über die K 44 in Richtung Atzenhain, an der Kreuzung vor Atzenhain dann weiter auf die L 3072 Richtung Lehnheim.

     

    Foto: RP Gießen

  • Das Gießener Sommerbingo

    Die neue Ferienaktion in Gießen ist da!

    Der Gießener Anzeiger und Gießen Marketing laden dazu ein, tolle Aktionen in den Sommerferien zu erleben – das Gießener Sommer-Bingo! Von sportlichen Aktivitäten über künstlerische Aufgaben bis zum puren Genuss, für jede Person ist etwas dabei und vielleicht auch neues zu entdecken.

    Hol dir die Bingo-Karte in der Tourist-Information in der Schulstraße 4 in Gießen ab dem 07.07.25 ab und versuche bis zum 15.08.25 ein Bingo zu schaffen (5 Felder horizontal, vertikal oder diagonal abhaken). Mache von jeder Aktion ein Bild. Komm, sobald du dein Bingo erreicht hast, in die Tourist-Information. Zeige deine Bingo-Karte und die Bilder, welche du bei deinen Aufgaben geschossen hast und erhalte ein kleines Geschenk (solange der Vorrat reicht).

    Wenn du möchtest, kannst du auch versuchen alle 25 Bingo-Aufgaben zu lösen. Vielleicht bastelst du dir dann, als deine Zusatz Bingo-Aufgabe, ein kleines Gießener Sommer-Bingo-Fotobuch mit deinen gesammelten Erinnerungen. So kannst du dir immer wieder anschauen, was du schon alles erlebt hast. Die Anleitung und die Vorlagen findest du hier:

    Anleitung Fotobuch

    Fotobuch Vorlagen

    Wie hat dir das Gießener Sommer-Bingo gefallen?

    Wir freuen uns auf dein Feedback, denn nur so können wir unsere Angebote verbessern und weiter entwickeln.

    Nutze dafür unser Online-Formular oder fülle den Feedbackbogen in der Tourist-Information aus, wenn du deine Bingo-Karte einlöst.

    Falls du von deiner schönsten Gießener Sommer-Bingo-Aktivität im Gießener Anzeiger erzählen willst, kannst du dies ebenfalls im Online-Formular tun oder du schreibst direkt dem Gießener Anzeiger: stadt@giessener-anzeiger.de , Stichwort: Gießener Sommer-Bingo.

    Wir wünschen Dir viel Spaß beim Gießener Sommer-Bingo und viel Freude beim Entdecken und genießen von Gießen.

     

     

    Hier findest du Ideen und Tipps für das Sommerbingo

    ​Klick einfach auf die passende Kachel und du kommst zu einer neuen Seite mit der Aufgabe und den Ideen und Tipps.

     

  • Europa im Herzen – Gemeinsam für mehr Sichtbarkeit der EU in Mittelhessen

    Ute Wiegand-Fleischhacker besucht als Landesvorsitzende der überparteilichen Europa-Union Hessen das EU-Informationszentrum im Regierungspräsidium Gießen

    Gießen. Wie bringt man Europa den Menschen näher? Diese zentrale Frage stand im Mittelpunkt des Antrittsbesuchs der neuen Landesvorsitzenden der überparteilichen Europa-Union Hessen, Ute Wiegand-Fleischhacker, im EU-Informationszentrum beim Regierungspräsidium Gießen. Begrüßt wurde sie von Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und Michael Schär, Leiter des Informationszentrums. Gemeinsam diskutierten sie Wege, um europäische Themen sichtbarer und greifbarer in der mittelhessischen Region zu machen: mit frischen Ideen, klarer Haltung und einem starken gemeinsamen Ziel.

    „Europa ist weit mehr als eine Idee, es ist ein Garant für Frieden, Sicherheit und Wohlstand. Gerade in Zeiten globaler Herausforderungen brauchen wir ein starkes, geeintes Europa – und Menschen, die diese Werte vor Ort vermitteln“, betont Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich zum Auftakt des Gesprächs.

    Für Wiegand-Fleischhacker, die Ende vergangenen Jahres zur Landesvorsitzenden gewählt wurde, ist es der erste Besuch im EU-Informationszentrum – ein Ort, mit dem die Europa-Union seit vielen Jahren eng zusammenarbeitet. Ihr Fazit: „Das EU-Informationszentrum ist ein starker Partner, wenn es darum geht, die europäische Idee lebendig zu halten.“ Diese gute Zusammenarbeit möchte sie weiter vertiefen. „Gerade in ländlichen Regionen ist es essenziell, dass sich alle Akteure vernetzen, die sich für ein demokratisches, geeintes und starkes Europa engagieren.“

    Im Zentrum des Austauschs steht die Intensivierung gemeinsamer Aktivitäten in Mittelhessen. Dabei wird deutlich: Es gibt Informationsunterschiede zwischen Stadt und Land – und vielerorts fehlt es an alltagsnahen Bezügen zur Europäischen Union. Das EU-Informationszentrum will hier gezielt ansetzen und setzt seine inhaltlichen Schwerpunkte in der kommenden Zeit auf die Themen Wettbewerbsfähigkeit und Transformation der Region, Demokratie und politische Bildung, Jugend und sozialer Zusammenhalt sowie Umwelt und ländlicher Raum.

    „Wir stellen immer wieder fest: Die EU wird oft als abstrakt oder fern wahrgenommen. Dabei beeinflusst sie ganz konkret unseren Alltag, von der Förderung regionaler Infrastrukturprojekte bis zur Stärkung ländlicher Räume“, sagt Michael Schär. „Unser Ziel ist es, diesen Zusammenhang deutlich zu machen, in verständlicher Sprache, mit emotionaler Ansprache und niedrigschwelligen Angeboten.“

    Das EU-Informationszentrum versteht sich als Anlaufstelle für alle Menschen in Mittelhessen – unabhängig von Alter oder Vorwissen. Die Angebote sind kostenfrei und richten sich nicht nur an Schulen, Jugendliche und Studierende, sondern explizit auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen. Mit Veranstaltungen, Vorträgen, Materialien und individuell abgestimmten Formaten lädt das Zentrum ein, sich über die Arbeit der EU zu informieren, kritisch zu hinterfragen und sich aktiv einzubringen.

    Der Besuch von Frau Wiegand-Fleischhacker unterstreicht die Bedeutung dieser Arbeit – und zeigt zugleich, wie wichtig starke Partnerschaften sind, um Europa vor Ort erfahrbar zu machen. Denn Europa beginnt nicht in Brüssel, sondern vor der eigenen Haustür.

     

    Bildunterschrift:

    Tragen Europa gemeinsam im Herzen (v.r.): Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich begrüßt die Landesvorsitzende der Europa-Union, Ute Wiegand-Fleischhacker, zum Austausch mit Michael Schär, dem Leiter des EU-Informationszentrums.

     

    Foto: RP Gießen

  • Knöllchen im Urlaub: Teure Urlaubsgrüße

    Regierungspräsidium Gießen rät: Machen Sie sich mit den Verkehrsvorschriften im Ausland vertraut – RP stellt seit Jahresbeginn schon 7.671 Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten zu

    Gießen. Wie schnell darf ich mit meinem Wohnwagen-Gespann in Österreich fahren? Und wie schnell in Italien? 80? Oder doch 100? Wer in den Urlaub aufbricht, sollte diese Fragen auf jeden Fall beantworten können, damit die schönste Zeit des Jahres nicht noch im Nachhinein durch ein Bußgeld vermiest wird. Denn: Wer zu schnell fährt oder andere Regeln missachtet und erwischt wird, bekommt Post. Die wird in Hessen in vielen Fällen vom Regierungspräsidium (RP) Gießen zugestellt. In diesem Jahr wurden bereits 7.671 Bußgeld-Bescheide verschickt.

    „Überwiegend sind es Geschwindigkeitsüberschreitungen, die geahndet werden“, berichtet der zuständige Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt im RP Gießen. Im Durchschnitt geht es um Summen von rund 150 Euro pro Fall. Seit 1977 ist das „Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland“ in Kraft. Dadurch können beliebte Urlaubsländer wie Italien, Österreich, Frankreich oder Spanien, aber auch andere EU-Staaten wie Luxemburg, Belgien und Estland ihre Geldforderungen wegen Verstößen gegen die Verkehrsordnung auch in Deutschland geltend machen. Jedes Land beauftragt demnach Behörden, die Verkehrssünder ausfindig zu machen, zu benachrichtigen und gegebenenfalls auch zu vollstrecken. Für das Bundesland Hessen ist dies das RP Gießen.

    „Wir sind jeweils nur der Vermittler und haben keine inhaltlichen Befugnisse. Dies bleibt Sache der jeweiligen ausländischen Stelle, die die Ahndung betreibt“, erklärt Dr. Christian Schmidt. Das bedeutet: Betroffene müssen sich mit dieser Stelle gegebenenfalls direkt auseinandersetzen. „Eine Klärung ist auch dringend anzuraten – gerade, wenn man mit dem Auto regelmäßig in dem jeweiligen Land unterwegs ist“, sagt der Jurist. Denn es sei gängige Praxis, dass bei Verkehrskontrollen noch offene Bußgelder vollstreckt werden.

    „Wir sehen in diesem Jahr erneut eine Steigerung bei den Zustellungen dieser Knöllchen aus dem Ausland“, berichtet der zuständige Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt. Damit setze sich der Trend der vergangenen Jahre insgesamt fort, auch wenn die Zahlen im Vorjahr zwischenzeitlich etwas niedriger lagen. Dies hing insbesondere damit zusammen, dass weniger Daten über das Eucaris-System (European Car and Driving Licence Information System) ausgetauscht wurden. „Gerade aus Italien beobachten wir nun einen deutlichen Nachholeffekt“, erklärt Dezernatsleiter Schmidt. Insgesamt rechnet er damit, dass in diesem Jahr mehr als 12.500 Zustellungsersuche für Hessen eingehen werden – ein neuer Rekordwert. Deshalb empfiehlt das RP Gießen: vor Antritt der Reise mit den Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes vertraut machen, inklusive der Länder, die auf dem Weg dorthin durchquert werden.

     

    Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/ordnungsrecht/int-rechtshilfe zu finden.

     

    Symbolfoto: RP Gießen

  • „Wir entwickeln und bauen Geräte, die sonst keiner herstellen kann“

    RP auf Sommertour: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich informiert sich bei Werth Messtechnik GmbH in Gießen

    Gießen. Der Profilprojektor gehörte in den 1950er Jahren zu den ersten Produkten der Werth Messtechnik GmbH und setzte bereits Maßstäbe in Sachen Präzision. „Aber das war noch ziemlich analog damals“, schmunzelte Dr.-Ing. Raoul Christoph, Prokurist und stellvertretender Geschäftsführer des Unternehmens mit Sitz in Gießen. Kein Vergleich zu heute, wo modernste, hochgenaue Messgeräte hergestellt werden. Sie messen und analysieren mit Optik, Taster, Computertomografie und Multisensorik. Und das in Bereichen, die mit dem bloßen Auge schon gar nicht mehr wahrnehmbar sind. Hier geht es nicht um Millimeter, sondern Mikrometer. Noch dazu passiert das rasend schnell.

    „Wir entwickeln und bauen Geräte, die sonst keiner herstellen kann“, betonte Geschäftsführer Dr.-Ing. habil. Ralf Christoph stolz. Das und mehr trägt zum Erfolg des Familienunternehmens bei, wie der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich beim Besuch im Rahmen seiner Sommertour erfuhr. Begleitet wurde er von Christian Piterek, Regionalmanager beim Regionalmanagement Mittelhessen, und Jan-Eric Walb, Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen, wenn es um die Wirtschafts- und Bildungsregion Mittelhessen geht.

    Das Unternehmen gibt es bereits seit fast 75 Jahren. 1951 von Siegfried Werth in Düsseldorf gegründet, wurde der Standort 1958 nach Gießen in die Siemensstraße verlagert und Schritt für Schritt vergrößert. Aktuell beläuft sich der Jahresumsatz auf rund 50 Millionen Euro. Bereits seit 1993 steht Ralf Christoph an der Spitze. „Eigentlich wollte ich Professor in Jena werden“, berichtete er. Doch dann kam Anfang der 90er die Wirtschaftskrise. Ralf Christoph, der noch vor der Tätigkeit als Professor Praxiserfahrung sammelte und zu diesem Zeitpunkt Entwicklungsleiter des Unternehmens war, übernahm die Mehrheit der Anteile und die Geschäftsführung. Der Traditionsname Werth wurde beibehalten.

    Aus den damals 40 Beschäftigten sind inzwischen zehn Mal so viele geworden. Die meisten arbeiten in Gießen, etwa 50 im Ausland. Denn es gibt Tochterunternehmen in Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, der Schweiz, Ungarn, China und den USA. „Fertigung und Entwicklung finden aber komplett am Standort Gießen statt“, ergänzte Raoul Christoph. Besonderer Wert wird auf die Ausbildung gelegt. „Das ist ein extrem wichtiges Thema“, sagte der stellvertretende Geschäftsführer. Unter den 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind rund 50 Auszubildende in den Berufen Mechatroniker, Bürokauffrau oder Fachinformatiker für Systemintegration. Zudem bietet das Unternehmen die Möglichkeit eines dualen Studiums. „Viele unserer Leute, die heute Leistungsträger sind, wurden auch hier ausgebildet“, berichtete Raoul Christoph weiter.

    Die Kunden des Unternehmens finden sich in der ganzen Welt. Die Geräte, inzwischen mehr als 10.000, kommen unter anderem in der Luft- und Raumfahrtindustrie, im Automobilbau, in der Elektronikindustrie, bei der Schmuckherstellung, in der Uhrenindustrie, und der Medizintechnik zum Einsatz. Sie messen und analysieren sowohl kleinste Zahnrädchen für Uhren als auch Kameralinsen für Smartphones und Einspritzdüsen für Autos, um sicherzugehen, dass am Ende alles richtig funktioniert.

    „Die Werth Messtechnik GmbH ist einmal mehr ein schönes Beispiel, welche hochspezialisierten und erfolgreichen Unternehmen wir in Mittelhessen haben. Darauf können wir wirklich stolz sein – und müssen das auch zeigen“, betonte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich zum Abschluss.

     

    Bildunterschrift:

    Dr.-Ing. habil. Ralf Christoph (2.v.r.) und Dr.-Ing. Raoul Christoph (2.v.l.) führten Dr. Christoph Ullrich (r.) und Christian Piterek durch die Räumlichkeiten des Unternehmens.

     

    Foto: RP Gießen