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  • Bahnstreik zum Jahresauftakt: Was Reisende und Pendler jetzt wissen sollten

    Verbraucherzentrale Hessen beantwortet die wichtigsten Fragen zum geplanten GDL-Streik

    Der geplante Streik der Lokführergewerkschaft GDL in dieser Woche ist rechtens. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Montagabend entschieden. Die Bahn setzt nun auf die zweite Instanz, die noch am heutigen Dienstag entscheiden könnte. Kommt es zum Streik, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr einstellen. Wer weiß, welche Rechte er im Streikfall hat, ist klar im Vorteil. Die wichtigsten Informationen zum Reisen während des Streiks hat die Verbraucherzentrale Hessen zusammengefasst.

    Der Streik soll von Mittwochmorgen um 2.00 Uhr bis Freitagabend um 18.00 Uhr bundesweit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen auch schon in den Stunden davor und danach zu spüren sein. Die Bahn stellt einen Notfahrplan bereit. Dennoch wird das Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr nur sehr begrenzt sein.

    Kulanzregelungen der Bahn
    Bereits gebuchte Fahrkarten verlieren im Streikfall nicht ihre Gültigkeit. Die Bahn hat für diese Zeit einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot angekündigt. Es gelten die besonderen Kulanzregelungen der Bahn:
    •Wer seine Reise verschiebt, kann die Fahrkarte zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Auch eine Vorverlegung der Reise ist möglich. Die Zugbindung entfällt.
    •Die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort. Eine Änderung der Fahrtstrecke ist jedoch möglich.
    •Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden.
    •Entscheiden sich Reisende, die Fahrt nicht anzutreten, weil der geplante Zug ausgefallen ist, können sie sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
    „Diese freiwilligen Zusagen und Regelungen können von Streik zu Streik variieren. Betroffene sollten sich daher immer auf der Internetseite des betroffenen Bahnunternehmens informieren“, so Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Wenn der Zug wegen des Bahnstreiks nicht kommt
    Wenn man die Reise antritt und der Zug wegen des Streiks zu spät oder gar nicht kommt, haben Kundinnen und Kunden der Bahn Fahrgastrechte. Sie regeln etwa Entschädigungen im Fall von Verspätungen. „Die Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung gelten auch im Streikfall. Je nach Länge der Verspätung kann also ein Teil des Fahrpreises oder der komplette Fahrpreis erstattet werden“, erläutert Lassek. Seit Anfang Juni 2023 gelten neue Fahrgastrechte, genauer gesagt eine Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“. Danach entfällt zwar der Entschädigungsanspruch, wenn die Verspätung oder der Ausfall infolge außergewöhnlicher Umstände eingetreten ist, die nicht im Einflussbereich des Bahnunternehmens liegen. „Der Europäische Gesetzgeber hat aber klar festgelegt, dass Streiks nicht als außergewöhnliche Umstände gelten“, so Lassek.

    Erstattung oder Weiterreise bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten
    Ist schon bei Abfahrt, verpasstem Anschluss oder Zugausfall absehbar, dass der Zug mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielort eintrifft, haben Fahrgäste folgende Möglichkeiten:
    •Fahrgäste können von der Bahn verlangen, den vollen Fahrpreis erstattet zu bekommen, wenn die Reise für sie nach den ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist (z.B. Termin kann nicht eingehalten werden).
    •Fahrgäste haben das Recht, die Fahrt abzubrechen und kostenlos zum Ausgangspunkt zurückzukehren, wenn die Fortsetzung der Fahrt wegen der Verspätung nicht möglich ist. Der Fahrpreis für die nicht zurückgelegte Strecke ist zu erstatten.
    •Fahrgäste haben das Recht, ohne zusätzliche Kosten auf einen späteren Zug umgebucht zu werden. Dies gilt auch für die Beförderung in einer höheren Klasse.
    •Wird den Fahrgästen innerhalb von 100 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit keine Alternative angeboten, haben sie die Möglichkeit, ihre Reise mit einem anderen Anbieter des öffentlichen Verkehrs (z.B. Flixtrain, Flixbus) fortzusetzen. Die Kosten für die Weiterfahrt können sie dem Eisenbahnunternehmen in Rechnung stellen.

    Entschädigung bei Zugverspätungen
    Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises, ohne dass sie ihren Anspruch auf Beförderung verlieren. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten sogar 50 Prozent.

    Alternativen zur Bahnfahrt
    Wenn die planmäßige Ankunftszeit am Zielbahnhof zwischen 0.00 und 5.00 Uhr liegt und mit einer Verspätung von mindestens einer Stunde am Zielbahnhof zu rechnen ist oder wenn ein Zug ausfällt, es sich um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof bis 24.00 Uhr nicht mehr erreicht werden kann, ohne ein anderes Verkehrsmittel zu benutzen, können die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis zu maximal 120 € erstattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass
    •die Bahn nicht in der Lage ist, ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung zu stellen und
    •der Reisende mit dem Eisenbahnunternehmen nicht in Kontakt treten kann (vor Ort DB-Verkaufsstelle, DB-Information oder Zugbegleiter kontaktieren),
    •kein vorrangiges anderes Verkehrsmittel von der Bahn vor der selbstorganisierten Alternative bereitgestellt wird.

    Entschädigungen geltend machen
    Die Ansprüche können innerhalb einer Frist von drei Monaten geltend gemacht werden. Online gekaufte Fahrkarten können im Kundenkonto der Bahn-App oder auf bahn.de reklamiert werden. Das Fahrgastrechte-Formular gibt es auch im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn. Es kann auch online heruntergeladen werden. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte geschickt werden. Sie können auch im Reisezentrum abgegeben werden.

    Weitere Informationen
    Zu den Rechten von Bahnreisenden in der EU und den Fahrgastrechten bei Unwetter: Wenn keine Bahn mehr fährt
    Bahnreisende, die vom Streik betroffen sind, können sich auf der Bahn-Homepage über die aktuelle Situation im Bahnverkehr informieren.

  • Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für die Buchhaltung und das Personalwesen im Mathematikum Gießen e.V.

    Das Mathematikum in Gießen ist das erste mathematische Mitmachmuseum (Science Center) der Welt. Es öffnet eine neue Tür zur Mathematik, indem es diese Wissenschaft mittels interaktiver Exponate auf besonders freundliche und serviceorientierte Art vermittelt. Die Ausstellung mit rund 200 interaktiven Exponaten zieht jährlich etwa 120.000 Besucherinnen und Besucher jeden Alters und jeden Bildungshintergrunds an. Besonderes Augenmerk liegt auf dem guten Kontakt zu Schulen und Kitas. Darüber hinaus zeigt das Mathematikum selbstentwickelte Sonderausstellungen und führt zahlreiche Veranstaltungen durch, zum Beispiel Wissenschaftstage, die Lange Nacht der Mathematik, Fortbildungen und regelmäßige Ausstellungen zu moderner mathematischer Kunst. Zudem betreibt das Mathematikum eine sehr erfolgreiche Wanderausstellung und betreibt einen Online-Shop.

    Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine kaufmännische Mitarbeiterin/einen kaufmännischen Mitarbeiter.

     Ihre Aufgaben
    Alle Aufgaben werden im Team bearbeitet. Sie sind für die Buchhaltung und das Personal des Mathematikums mitverantwortlich. Im Einzelnen handelt es sich um:

    Sie sind für die Gehaltsabrechnungen mitzuständig.
    Sie betreuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen.
    Sie korrespondieren mit Behörden, Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern.
    Sie pflegen und verwalten die Stammdaten und Personalakten.
    Sie arbeiten in enger Abstimmung mit der Leitung des Mathematikums.

    Ihr Profil
    Sie haben eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und/oder bereits einschlägige berufliche Erfahrungen in diesem Bereich.
    Sie haben eine hohe Dienstleistungsorientierung, arbeiten sorgfältig und sind absolut zuverlässig.
    Sie haben ein gutes Verständnis für Prozessabläufe und eine hohe Internetaffinität.
    Sie sind teamfähig und haben Kommunikations- und Organisationsgeschick.
    Sie sind begeisterungsfähig, engagiert und gut strukturiert.
    Sie sind lernbereit, flexibel und entscheidungsfähig.

    Wir bieten
    Eine unbefristete Arbeitsstelle in Voll- oder Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche).
    Flexible Arbeitszeiten bei angemessener Bezahlung.
    Ein gutes Betriebsklima in einem hochmotivierten und freundlichen Team.
    Ein spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einer außergewöhnlichen und gesellschaftlich relevanten Einrichtung.
    Die Chance zur Entwicklung Ihrer persönlichen Fähigkeiten.

    Bewerbungs- und Kontaktinformationen
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Elisabeth Maaß (elisabeth.maass@mathematikum.de, 0641-13091-10).
    Bitte senden Sie Ihre vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen ab sofort an folgende Anschrift:
    Mathematikum Gießen e.V.
    Prof. Albrecht Beutelspacher & Elisabeth Maaß
    Liebigstraße 8
    35390 Gießen

    Alternativ können Sie die Bewerbung auch per Mail an bewerbung@mathematikum.de senden. Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Unterlagen zu einem einzigen Anhang (PDF-Format) zusammengefasst sind und dieses Dokument maximal 6 MB groß ist.

    Sie werden zeitnah von uns benachrichtigt.
    Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

  • Sternsinger zu Gast bei Regierungspräsident Dr. Ullrich

    Heilige drei Könige bringen Kreidezeichen und Segen ins Regierungspräsidium Gießen

    Gießen. Caspar, Melchior und Balthasar waren am Freitag im Regierungspräsidium Gießen zu Besuch. Besser bekannt sind sie als die Heiligen drei Könige. Sie besuchten nun den Regierungspräsidenten Dr. Christoph Ullrich, um das Kreidezeichen 20*C+M+B+24 und den Segen „Christus segne dieses Haus“ auch in die Liegenschaft am Landgraf-Philipp-Platz in Gießen zu bringen. Mit der Sternsinger-Aktion werden zugleich Spenden für Kinder in aller Welt gesammelt. Entsendet wurden die Sternsinger aus den Gemeinden des Katholischen Pastoralraums Gießen-Stadt.

    „Die Tradition der Sternsinger ist ein wichtiges Brauchtum und hilft durch die Spendensammlung die schwächsten Mitglieder in der Gesellschaft, nämlich den Kindern.“ Gerne unterstütze und empfange der Regierungspräsident deswegen die Sternsinger an seinem Amtssitz, sagte RP Dr. Ullrich.

    In ganz Gießen sind die kleinen und großen Königinnen und Könige im Einsatz für benachteiligte Kinder in aller Welt. Sie bringen die Friedensbotschaft sowie den Segen für das neue Jahr. Mit dem aktuellen Motto der 66. Aktion Dreikönigssingen „Gemeinsam für unsere Erde – in Amazonien und weltweit“ rücken die Sternsinger die Bewahrung der Schöpfung und den respektvollen Umgang mit Mensch und Natur in den Fokus.

    „Kinder sind es, die die frohe Botschaft des Weihnachtsfestes verkünden. Denn im Stall in Bethlehem ist ein Kind des Friedens geboren. Die Sternsingerkinder bringen mit ihrer Verkündigung ein Stück Himmel auf die Erde, erläuterte Lukas Walther, Pastoralassistent im Praktikum, im Pastoralraum Gießen-Stadt.

    Durch diese Aktion werde den Sternsingern nahegebracht, vor welchen Herausforderungen Kinder und Jugendliche in Amazonien stehen. Sie zeige ihnen, wie die Projektpartner der Sternsinger die jungen Menschen dabei unterstützen, ihre Umwelt und ihre Kultur zu schützen. Zugleich mache die Aktion deutlich, dass Mensch und Natur am Amazonas, aber auch hier bei uns eine Einheit bilden.

    Mit den eingesammelten Mitteln fördert die Aktion Dreikönigssingen weltweit Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pastoral, Ernährung, soziale Integration und Nothilfe.

    Bildunterschrift: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (links) empfängt die Sternsinger mit Begleiterin Julia Hofer (hinten rechts) aus den Gemeinden des Katholischen Pastoralraums Gießen-Stadt am Regierungspräsidium Gießen.

  • Fokuswoche Geld – Mehr verstehen. Leichter entscheiden

    Verbraucherzentralen starten das neue Jahr mit Online-Vorträgen rund um das Thema Geld
    Über Geld spricht man nicht? Doch! Und zwar eine ganze Woche lang – unabhängig, unkompliziert und ungeschönt. Es geht um wichtige Themen für alle: private Altersvorsorge, Versicherungen, Sparen in der Krise, Geldanlage mit ETF und Teilverkauf von Immobilien. Vom 22. bis 26. Januar 2024 referieren Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen zu diesen fünf Schwerpunktthemen und bieten Möglichkeit für Austausch und Fragen. Alle Infos rund um die Fokuswoche Geld und Anmeldung zu den Online-Vorträgen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/fokuswoche-geld.

    Bei der Fokuswoche Geld geht es darum, Klartext zu sprechen. Die Verbraucherzentralen fokussieren in dieser Woche das Thema Geld ganz im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher und geben Entscheidungshilfen. Dabei sprechen die Experten der Verbraucherzentralen unter anderem folgende Fragen an:
    •Welche Anlage passt zu mir?
    •Kann und soll ich mich für das Alter privat absichern und wenn ja, wie?
    •Sind meine Versicherungen passend?
    •Mit der Immobilie die Rente absichern? Ist das sinnvoll?
    •Wie und wo lässt sich der ein oder andere Euro monatlich noch einsparen?
    Antworten auf diese und andere Fragen geben folgende Online-Vorträge:

    ETF – Wie lege ich Geld sinnvoll an?
    Indexfonds, auch ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform empfohlen. Sie sind kostengünstig und renditestark. Aber: Was ist eigentlich ein Index? Wie funktioniert ein Indexfonds und welche Indexfonds sind gut für eine Anlage geeignet? Wo liegen die Risiken bei einem ETF-Investment? Geht das auch in nachhaltig und grün? Der Vortrag beantwortet diese Fragen und erläutert Schritt für Schritt, wie Verbraucher zu einem für sie passenden ETF-Sparplan kommen.

    Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
    Die private Altersvorsorge ist im Grunde nichts anderes als eine langfristige Vermögensbildung. Darum gilt: Je früher man sich damit beschäftigt, desto besser. Individuelle Lebenssituation erfordern verschiedene Strategien. Denn viele der angebotenen Produkte sind teuer und passen oft nicht zum Bedarf. Für die richtige Entscheidung spielen auch Alter und Risikobereitschaft eine entscheidende Rolle. In diesem Vortrag geht es daher um einen grundsätzlichen Einstieg in dieses Thema, der einen Gesamtüberblick schafft.

    Versicherungen – Welche sind wichtig?
    Ob Unwetterschaden, KFZ-Unfall oder Berufsunfähigkeit, vieles im Leben lässt sich versichern – manches muss und manches sollte man versichern. Viele Versicherungen sind jedoch überflüssig. Es ist wichtig, den Überblick zu behalten, um in der jeweiligen Lebenslage die richtige Versicherung zu haben. Der Vortrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Versicherungszweige und nach welchen Kriterien sich zwischen wichtigen, sinnvollen und überflüssigen Versicherungen unterscheiden lässt.

    Immobilie verrenten – Haus zu Geld machen?
    Viele ältere Besitzer einer Immobilie stellen sich irgendwann die Frage: Was mache ich aus oder mit meinem Haus? Kann ich es mir noch leisten? Kann ich es weiter pflegen? Kann ich meine Rente damit aufbessern? Welche Möglichkeiten habe ich? Möchte ich es etwa vererben? Der Vortrag richtet sich an Eigenheim- oder Wohnungseigentümer und deren Angehörige und zeigt Möglichkeiten auf, wie Verbraucher aus ihrer Immobilie Geld bekommen können, ohne auf „schnelle“ und „gute“ Versprechen hereinzufallen.

    Sparen bei knappen Budget – Wo stecken Geldfresser?
    Wie viel Geld bekomme ich im Monat? Wie viel gebe ich aus? Wofür zahle ich was und wo kann ich sparen? Mit einem Haushaltsbuch kann man sich beispielsweise einen Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen. Der Online-Vortrag hält nützliche Tipps bereit, wie sich ein Haushaltsbuch sinnvoll in den Alltag integrieren lässt, wo sich Kostenfresser verstecken und wie sich Sparpotenziale nutzen lassen. Was ist wichtig, um Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln und was ist das beste Vorgehen?

  • Veranstaltungen für Studienzweifelnde in Präsenz und online

    • Hochschulteam der Arbeitsagentur bietet Unterstützung beim Zweifel am Studium
    • Onlineveranstaltung am 15. Januar; Präsenzveranstaltung an der THM am 18. Januar, jeweils von 10-12 Uhr

    Ist der von mir gewählte Studiengang der richtige, ist eine Frage, die sich die meisten Studierenden irgendwann stellen. Auch ein Studienfachwechsel oder Wechsel in eine Ausbildung ist für manch einen die Antwort. Welche Alternativen es gibt und welche Entscheidungskriterien dabei berücksichtigt werden sollten, ist das Thema der Infoveranstaltungen zum Studienzweifel. Diese werden online und in Präsenz vom Hochschulteam der Arbeitsagentur, THM, JLU und Studierendenwerk angeboten.

    Am Montag (15. Januar) können sich Interessierte um 10 Uhr online zur Zoom-Veranstaltung unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/hst/studienabbruch einwählen und teilnehmen. Die Präsenzveranstaltung wird am Donnerstag (18 Januar) ebenfalls ab 10 Uhr in der Technische Hochschule Mittelhessen, Wiesenstr. 14, in Gießen, Raum A10.1.07 angeboten. Beide Veranstaltungen sind für rund zwei Stunden angesetzt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

    Wird aus dem „Studienzweifel“ ein „Studienabbruch“, so kann der Karrierestart mit einer dualen Ausbildung beginnen. Die Arbeitsagentur Gießen lädt hierzu am 6. Februar um 16 Uhr in das Oberhessische M

  • Baustart für Frühjahr 2025 geplant

    Ersatzneubau der Talbrücke Blasbach: Regierungsvizepräsident Martin Rößler unterzeichnet Vorlagebericht für A 45-Vorhaben – Investitionen von rund 52 Millionen Euro geplant

    Gießen. Die Talbrücke Blasbach im Verlauf der A 45 soll neu gebaut werden. Jetzt hat das Vorhaben eine weitere Hürde genommen: Regierungsvizepräsident Martin Rößler hat den Vorlagebericht für den Ersatzneubau unterzeichnet, für den seine Behörde das verwaltungsrechtliche Anhörungsverfahren durchgeführt hat. Die Planfeststellungsbehörde im Wirtschaftsministerium in Wiesbaden wird nun über den Fortgang zur Schaffung des Baurechts entschieden. Der geplante Baustart ist im Frühjahr 2025.

    Die Talbrücke Blasbach ist mittlerweile über 50 Jahre alt. Durch den Neubau mit sechsstreifigem Ausbau der östlich angrenzenden Strecke soll gewährleistet werden, dass die Brücke für das ansteigende Verkehrsaufkommen und insbesondere für den mehr werdenen Schwerlastverkehr dauerhaft genutzt werden kann. Der Neubau berücksichtigt außerdem die langfristige Umleitung der B 49 auf die A 45 mit entsprechender Umgestaltung des Wetzlarer Kreuzes.

    Die A 45 verbindet großräumig die Metropolregionen Rhein-Ruhr und Rhein-Main. Die Erweiterung der A 45 auf sechs Fahrstreifen zwischen der Landesgrenze Hessen/ Nordrhein-Westfalen und dem Autobahnkreuz Gambach ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringliches Projekt enthalten. Bei dem Streckenabschnitt im Bereich der Talbrücke Blasbach, der vom Anhörungsverfahren betroffen ist, handelt es sich um einen Teilabschnitt dieser Gesamtausbaumaßnahme.

    Die Talbrücke Blasbach ist eine von insgesamt 60 Talbrücken auf der 357 Kilometer langen Strecke der A 45, die durch Erastzneubauten ersetzt werden sollen bzw. bereits ersetzt wurden.

  • 2 Themenstadtführungen der Historischen Mitte Gießen

    Im neuen Jahr stehen 2 Themenstadtführungen der Historischen Mitte Gießen an. Diese führe ich (Jan-Patrick Wismar) durch. Die erste Führung wird sich mit einem Teil der Gießener Innenstadt innerhalb des Anlagenrings (östlicher Teil, sowie Anlagenring) beschäftigen und am Sonntag, 14.01.2024 um 14.30h stattfinden. Die zweite Stadtführung findet unter dem Thema „Die 1990er/2000er in Gießen“ am Sonntag, 18.02.2024 um 14.30h statt. Der Treffpunkt ist jeweils am Stadtkirchenturm. Die Teilnahme kostet pro Person 15 Euro, Kinder unter 10 Jahren nehmen kostenlos teil. Ich bitte um Voranmeldung unter janpmw@googlemail.com oder 017660987301.

    Im Jahre 2024 jährt sich die Zerstörung Alt-Gießens zum 80. Mal. Eine über Jahrhunderte harmonisch gewachsene Stadt wurde innerhalb weniger Tage ausgelöscht. Hunderte Menschen fanden den Tod. Das einstige Stadtbild einer mittelalterlichen Stadt ging für immer verloren.

    Zu diesem Filmprojekt findet am Donnerstag, 18.01.2024 um 18 Uhr ein erstes Treffen für Interessierte im Café Bolero am Berliner Platz statt. Ich bitte um Voranmeldung zwecks Sitzplatzreservierung.

  • Licht und Schatten zum Jahresabschluss am Arbeitsmarkt

    • Arbeitslosenquote steigt im Dezember um 0,1 und liegt nun bei 4,7 Prozent
    • 131 Arbeitslose mehr als im Vormonat, 1007 mehr als im Dezember 2022
    • Anzahl der arbeitslosen Frauen im Dezember leicht rückläufig
    • Zugang an neu gemeldeten Arbeitsstellen höher als im Vorjahresmonat

    Im letzten Monat des Jahres 2023 ist die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Arbeitslosigkeit im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gestiegen. Insgesamt waren 17.675 Personen erwerbslos gemeldet. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber November von 131 Menschen. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 auf nun 4,7 Prozent.
    Im Dezember 2022 waren damals 1007 Arbeitslose weniger gemeldet. Die Quote betrug seinerzeit 4,5 Prozent.

    „Für die Jahreszeit üblich, hat sich die Arbeitslosigkeit im Dezember moderat erhöht“, kommentiert der Geschäftsführer Operativ der Arbeitsagentur Gießen, Michael Beck, die jetzt veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen. „Während Frauen vom Arbeitskräftebedarf im Weihnachtsgeschäft profitieren, wurden Männer, die beispielsweise bei einer Abeitnehmerüberlassung beschäftigt waren, freigestellt.
    Die Anzahl der von Arbeitsgebern neu gemeldeten Stellen hat sich um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erhöht. Dies sehen wir positiv, jedoch nicht als ein eindeutiges Signal für eine Trendwende am Stellenmarkt.“

    Unterbeschäftigung
    Unterbeschäftigt im sogenannten „engeren Sinne“ waren im Monat Dezember 24990 Personen, 1228 Personen mehr im Vergleich zu Dezember 2022.

    Gemeldete Stellen
    Im Dezember wurden erstmals seit Monaten ein Anstieg bei dem Zugang neu gemeldeter Arbeitsstellen im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet. Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen meldeten Arbeitsgeber insgesamt 987 neue Stellen. Dies waren 47 Stellen mehr als im Dezember 2022.
    Der Bestand an offenen, sozialversicherungspflichtigen Stellen ist im Dezember im Vorjahresvergleich gesunken. 5611 Arbeitsstellen waren zum Stichtag gemeldet, 948 Stellen weniger als im Dezember des Vorjahres.

    Männer und Frauen
    Nach Geschlechtern betrachtet hat sich die Arbeitslosigkeit, wie üblich im Dezember, unterschiedlich entwickelt. Während die Anzahl der arbeitslosen Männer stieg, ist die der Frauen zurückgegangen.
    Im Dezember waren im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen 9782 Männer erwerbslos gemeldet. Dies waren 201 Personen mehr als im November. Die Quote für diesen Personenkreis stieg um 0,1 auf nun 4,9 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 545 Männer weniger registriert. Damals lag die Quote bei 4,6 Prozent.
    7893 Frauen waren im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen im jetzt abgelaufenen Monat registriert. 70 weniger als im Vormonat. Die Quote sank um 0,1 und liegt danach nun bei 4,4 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren damals 462 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Seinerzeit lag die Quote ebenfalls bei 4,2 Prozent.

    Besondere Personengruppe
    Im Dezember ist die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen und Älteren leicht gestiegen.
    Die Zahl der Jugendlichen, die auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle waren, ist im Dezember um 54 gestiegen. 1600 Personen unter 25 Jahren waren insgesamt verzeichnet. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte auf nun 3,9 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 84 weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 3,8 Prozent.
    Die Anzahl der über 50-jährigen Erwerbslosen ist im Dezember um 29 Personen auf nun 5877 Ältere gestiegen. Die Arbeitslosenquote verharrte bereits den fünften Monat in Folge bei 4,4 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 525 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Quote bei 4,0 Prozent.

    Regionale Unterschiede
    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen, zu dem die Landkreise Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis gehören, zeichnete sich im Dezember eine einheitliche Entwicklung ab. In allen Landkreisen ist die Arbeitslosigkeit leicht gestiegen.
    Im Kreis Gießen waren im Dezember insgesamt 8188 Menschen erwerbslos gemeldet, 111 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 5,4 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 5,1 Prozent. Damals waren 670 Menschen weniger registriert.
    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im Dezember um fünf Personen auf 7101 gestiegen. Wie in den drei Monate zuvor auch, liegt die Quote bei 4,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren im Dezember 338 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 4,0 Prozent.
    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Dezember gestiegen. 2386 Personen waren arbeitslos gemeldet. 15 Personen mehr als noch im November. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,1 Prozent. Im Vorjahresmonat war eine Person mehr erwerbslos gemeldet. Damals wurde eine Quote von 4,2 Prozent verzeichnet.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)
    Bei einer Auswertung der Arbeitslosigkeit nach den Rechtskreisen zeichnete sich im Dezember ein für die Jahreszeit übliches Bild ab. Während die Zahl der Erwerbslosen in der Grundsicherung (nach dem Sozialgesetzbuch II) leicht sank, hat sich die der bei der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) moderat erhöht.
    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Dezember 5906 Personen gemeldet, 214 mehr als im Vormonat. Im Vorjahresmonat waren damals 219 Personen weniger registriert.
    Die Anzahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen sank um 83 Personen auf nun 11769. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 788 Personen weniger geführt. Das Jobcenter Gießen betreute im Dezember 5903 Arbeitslose, 15 Personen weniger als im November.
    Im Jobcenter Wetterau waren um abgelaufenen Monat 4319 Arbeitslose gemeldet, 69 Personen weniger als im Vormonat.
    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1547 Arbeitslose im Dezember geführt, eine Person mehr als einen Monat zuvor.

  • Aus wohliger Wärme kann schnell hochentzündliches Gasgemisch werden

    Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Terrassenheizstrahlern

    Gießen. Der Winter ist da und mit den sinkenden Temperaturen steigt die Zahl der gasbetriebenen Heizstrahler in den Außenbereichen von Restaurants und Imbissen, auf Märkten und im Privaten. Aus kalten Terrassen werden so gemütliche Bereiche. Die Tatsache, dass sie ihre Kunden, Beschäftigten und sich selbst bei unsachgemäßem Betrieb der Gasgeräte aber einer akuten Gefahr aussetzen, ist den wenigsten Betreibern bewusst. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen gibt deshalb Tipps zum richtigen Umgang mit Terrassenheizstrahlern.

    „Wer sich einen gasbetriebenen Terrassenheizstrahler kaufen will, sollte unbedingt auf die CE-Kennzeichnung mit entsprechender vierstelliger Kennnummer achten. Ob eine Kennnummer korrekt ist, kann in der sogenannten NANDO-Datenbank der EU-Kommission überprüft werden“, erläutert Maximilian Baier, Experte für Produktsicherheit beim Regierungspräsidium Gießen. „Außerdem müssen dem Gerät eine Bedienungsanleitung, relevante Sicherheitshinweise und die Konformitätserklärung in deutscher Sprache beiliegen.“

    Die meisten der Geräte, die etwa im Baumarkt erworben werden können, seien allerdings überhaupt nicht für den gewerblichen Betrieb ausgerüstet und geeignet, betont Christian Theiß. Als Arbeitsschutzexperte überprüft er regelmäßig Gaststätten. „Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen wie z.B. ein Gas-Kippschutzventil, das die Gaszufuhr bei gefährlicher Neigung der Gasflasche unterbricht, sind nämlich in der Regel nicht vorhanden. Ein unbemerkter Gasaustritt kann dann schnell verheerende Folgen haben, denn oftmals darf in den Außenbereichen geraucht werden, offenes Feuer ist somit allgegenwärtig. Tritt ein Liter flüssiges Propan aus der Gasflasche aus, entstehen 260 Liter gasförmiges Propan und bilden mit der Umgebungsluft ein hochentzündliches Gemisch“, berichtet Theiß weiter.

    Aber nicht nur das: Gefährlich kann es vor allem dann werden, wenn die gasbetriebenen Terrassenheizstrahler in umschlossenen Bereichen wie in einem Pavillon vor einem Imbisswagen oder sogar in Innenräumen genutzt werden. Zur Verbrennung von Propangas wird Sauerstoff benötigt und es entsteht Kohlenstoffdioxid (CO2), das sich durch die fehlende Lüftung ansammeln kann. „Kohlenstoffdioxid ist ein tückisches Gas: betroffene Menschen können es weder sehen, riechen noch schmecken.“ Es kann schon ab einer Konzentration von fünf Prozent in der Atemluft erhebliche Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen oder sogar Atemnot verursachen. „Kohlenstoffdioxid-Konzentrationen von acht Prozent führen innerhalb von 30 bis 60 Minuten zum Tod“, betont Isabelle Fuchs, Gefahrstoffexpertin bei dem RP Gießen. Ist in der Raumluft nicht mehr genügend Sauerstoff für eine vollständige Verbrennung des Flüssiggases vorhanden, kann zusätzlich auch das hochgiftige Kohlenstoffmonoxid entstehen.

    „Bei der Aufstellung im umschlossenen Außenbereich, also z.B. in einem Zelt, muss mindestens ein Viertel der Umschließungsfläche offen sein. Das bedeutet, dass bei einem quadratischen Pavillon mindestens eine Außenwand komplett geöffnet sein muss“, erläutert Isabelle Fuchs weiter. Nur so kann sichergestellt werden, dass genügend frische Luft zur Verbrennung nachströmen kann und der Sauerstoffgehalt der Luft nicht sinkt. „Auch die Ansammlung von gefährlichem Kohlenstoffdioxid wird so verhindert.“

    Ihr Kollege Christian Theiß ergänzt: „Überdies müssen die Geräte bei gewerblichem Betrieb einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden. Hierbei werden sicherheitsrelevante Bauteile und ganz besonders die Dichtheit der Gasanlage gecheckt. Auch ein geeigneter Feuerlöscher sollte für den Ernstfall bereitgestellt werden.“

    Alternativen, die mit weit weniger Aufwand und Gefahren betrieben werden können, sind elektrische Geräte. Zwar müssen auch diese bei gewerblicher Nutzung regelmäßig geprüft werden, allerdings entfallen die strikten Anforderungen an die Lüftung.

    Bildunterschrift: Wer mit Gas betriebene Heizstrahler sich oder Gäste wärmen möchte, hat wichtige Sicherheitsaspekte zu bedenken. Das Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum richtigen Umgang. Foto: Gabriela Natiello / Unsplash

     

  • Waldbaden im Februar und März

    Valentinswaldbaden für Paare am 18.02.24 – von 13:00 h bis 16:00 h
    Verliebt, verlobt, verheiratet – Frühlingsgefühle erleben mit einem Waldbad zum Valentinstag
    Das Kultur- und Tourismusbüro Laubach mit Kursleiterin Kornelia Stöhr startet in die neue Saison mit einem Waldbad zum Valentinstag am Sonntag, 18.02.2024 von 13:00 h bis ca. 16:00 h
    Das Waldbad zum Valentinstag eignet sich besonders für verliebte, verlobte und verheiratete Paare, denn was gibt es schöneres, als mit dem/der Partner/in einmal mit allen Sinnen in den schönen spätwinterlichen Wald einzutauchen und die Zeit um sich herum ganz zu vergessen. Es wird dazu eingeladen, gemeinsam und zweisam eine wundervolle Auszeit zu genießen, dem Wald zu lauschen und ihn mit allen Sinnen wahrzunehmen. Dabei entstehen ganz bestimmt Frühlingsgefühle und man entdeckt sich als Paar neu sowie die heilende Kraft der Natur. Durch Wahrnehmungs-, Achtsamkeits- und sanfte Bewegungsübungen wird gezielt Stress abgebaut und sich auf die Entspannung und Achtsamkeit in der Partnerschaft fokussiert. Valentins-Waldbaden ist eine (ent)spannende Erfahrung für Körper, Geist und Seele und dauert gut drei Stunden.

    Frühlings-Waldbad mit einer Traumzeit in der Hängematte am 24.03.24 von 13:00 h bis 17:00 h
    Am 24.03. seid ihr eingeladen zum Hören, Sehen, Riechen, Fühlen und auch Schmecken. Mit allen Sinnen taucht ihr achtsam in den Frühlingswald ein und begebt euch auf die Spuren des Frühlings. Ihr geht dabei langsam und schlendernd in Stille. An besonderen Stellen im Wald werdet ihr eingeladen zu verweilen und zu entspannen oder mit achtsamen Waldbaden-Übungen nach dem Shinrin Yoku Prinzip die positiven Effekte des Waldes auf Körper, Geist und Seele gezielt zu unterstützen. Dabei handelt es sich z.B. um leichte Bewegungsübungen teils aus dem Qi Gong, Sinnes- und Wahrnehmungs-Übungen und einer Meditation sowie einer anschließenden Traumzeit in der Hängematte. Der Körper wird dabei sanft aktiviert, das Immunsystem gestärkt und die Alltagsgedanken zur Ruhe gebracht.